Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Beitragsbemessungsgrenze


von Schuster (Gast)


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Hi,

wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen 
Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt + 
Projektzulage.
Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der 
Beitragsbemessungsgrenze.
Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??

Wechseln möchte ich auf keinen Fall..

Viele Grüße,

von Niemand (Gast)


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Das frag doch mal deine PKV, oder wie biste dazu gekommen?

von Schuster (Gast)


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Also ich würd mal so sagen:
Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe, und die 
Projektzulage kontinuierlich gezahlt werden muss wenn ich im Projekt 
bin,
komme ich im Achnitt (GehaltOhneZulage*3+GehaltMitZulage*9) > 
Beitragsbemessungsgrenze für 2018.
Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor.

Zur Beitragsbemessungsgrenze angrerechnet werden dürfen alle 
kontinuierlich gezahlten gehälter (gerechnet auf das Jahr) dadurch dass 
sich die Beitragsbemessungsgrenze auch auf das Jahr bezieht mit 59400 
Euronen.

Kann man das so stehen lassen ??

von Niemand (Gast)


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Hast du einen gültigen AV mit deinem Arbeitgeber, oder weiß der von 
deiner PKV gar nichts?
Sowas wird bei der Aushandlung eines AV im Vorfeld geklärt, und das 
liest man dann auch im AV selber so.
Da wird sich die RV-Kasse Bund ja im Nachgang auch noch mal melden, 
solche Fragen als Angestellter ... glaube ich eher nicht.

https://www.krankenversicherung.net/voraussetzungen-private-krankenversicherung
Die Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung

Angestellte und Arbeitnehmer sind üblicherweise gesetzlich 
krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Umständen der PKV 
beitreten. Entscheidend ist hierbei ihr jährliches Einkommen, das über 
der aktuellen Versicherungs-pflichtgrenze liegen muss. Im Jahr 2018 
gilt ein Bruttojahresverdienst von über 59.400 Euro, den ein 
Interessent ein Jahr lang erhalten haben muss.

Da war der AG sicher wieder cleverer als der AN, wie halt immer im 
Geschäftsleben?

von Schuster (Gast)


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Na ja mit Klever hat das wenig zu tuen.
Ich habe das Thema im Vorfeld angesprochen.
Momentan habe ich noch kein Projektvertrag, aber der sollte kommen.
Wenn nicht ist das Gehalt so erbärmlich dass sich das Projekt für mich 
nicht lohnt und ich so oder so sofort die Reißleine ziehe.
Wenn das mit der PVK nicht klappt, such ich mir auch direkt was neues.

Also ne Loose Loose Situation ....

von Niemand (Gast)


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Du erzählst hier doch schon wieder Umstände dass sich die Balken biegen, 
warum soll dir oder solchen wie dir hier jemand seine Erfahrungen 
preisgeben?
Hätte könnte wollte sollte?
Der AG hat neben dir sicherlich auch noch andere Typen die das für ihn 
machen, die PKV ist dein Steckenpferd, nur für was? An dem misst du ob 
sich das für dich lohnt?
Also doch kein Angestellter?

von Zocker_52 (Gast)


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> Re: Beitragsbemessungsgrenze

Vor ein paar Jahren lag die Beitragsbemessungsgrenze bei etwa 5500,- €.

Wo die heute liegt weiß ich nicht.

Nach diesem Betrag werden Krankenbeitrag, Rentenversicherung und die 
Stütze ermittelt.

von Christian (Gast)


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Schuster schrieb:
> Hi,
>
> wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen
> Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt +
> Projektzulage.
> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der
> Beitragsbemessungsgrenze.

Du meinst wohl die Versicherungspflichtgrenze und nicht die 
Beitragsbemessungsgrenze. Entscheidend ist Dein arbeitsvertragliches 
Bruttogehalt. Wie sich das zusammensetzt oder wie einzelne 
Gehaltsbestandbteile bezeichnet werden, ist dabei völlig egal. Es dürfen 
aber nur Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden, die mit an 
Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit auch gezahlt werden. Variable 
Gehaltsbestandsteile wie Erfolgsbeteilungen, Boni, Provisionen etc. 
werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung, ob Du oberhalb der 
Versicherungspflichtgrenze verdienst, obliegt Deinem Arbeitgeber.

von Christian (Gast)


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Schuster schrieb:
> Also ich würd mal so sagen:
> Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe,

Als Angestellter hast Du keine Beauftragung, sondern einen 
Arbeitsvertrag.

Wenn Du den nicht hast, sondern nur eine Beauftragung, bist Du 
Freiberufler und kein Angestellter. Und als Freiberufler obliegt Dir die 
Wahl der Kranklenversicherung, egal wie viel Du verdienst.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Schuster schrieb:
> Wechseln möchte ich auf keinen Fall..

Warum?

von Lothar M. (Gast)


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Schuster schrieb:
> Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor.

Ich erzähle dir jetzt mal aus eigener Erfahrung:

Wenn jemand der privatversichert ist und ab und zu mal unter die 
Beitragsbemessungsgrenze rutscht, dann braucht er nicht die Krankenkasse 
zu wechseln.
Er muss sich aber von der Pflicht zur GKV befreien lassen.
Die Befreiung von der GKV ist aber unwiderruflich, d.h. die GKV braucht 
dich nie wieder aufzunehmen.

Das solltest du dir genau überlegen!

von Claus M. (energy)


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Schuster schrieb:
> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der
> Beitragsbemessungsgrenze.

Das ist schlecht, dann fliegst du raus. Entscheidend ist nämlich die 
Versicherungspflichtgrenze, nicht die Beitragsbemessunggrenze. Sollte 
man wissen, wenn man schon privat versichert ist. Die 
Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegt nochmal deutlich darunter.

> Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??

Er wäre ja blöd wenn er es nicht täte. Für den Arbeitsgeber kommt es 
vermutlich ja auch billiger als wenn du in der GKV wärst.

von Lothar M. (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Das ist schlecht, dann fliegst du raus.

Nö, niemand fliegt irgendwo raus!

Wenn du gesetzlich versichert bist und über der Grenze liegst, kannst du 
freiwillig in der GKV bleiben, zahlst halt den Höchstbeitrag.

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Höchstbeitrages der GKV, auch dann 
wenn du in der PKV bist und astronomische Beiträge zahlen musst.

Nochmal, Arbeitgeberzuschuss gibt es nur bis zum Höchstbeitrag in der 
GKV, das gilt auch später für die Deutsche Rentenversicherung.

von Arno (Gast)


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Schuster schrieb:
> Hi,
>
> wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen
> Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt +
> Projektzulage.
> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der
> Beitragsbemessungsgrenze.

Wie schon angesprochen: Du meinst wahrscheinlich die 
Jahresarbeitsentgeltgrenze? Warst du in den letzten Jahren über der JAEG 
oder warum warst du bisher nicht gesetzlich versichert? Student?

> Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??

Dein Arbeitgeber hat nichts damit zu tun, bei wem du dich versichern 
darfst. Der Gesetzgeber legt im SGB V (primär in §§5-8) fest, wer wann 
verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern, und unter welchem 
Umständen man sich davon befreien lassen kann.

Auf dich könnte zutreffen SGB V §8 (1) 1.

Dein Arbeitgeber kommt erst dann ins Spiel, wenn geklärt ist, bei wem du 
versichert bist. Dann übernimmt der Arbeitgeber bei gesetzlicher 
Versicherung die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Versicherung 
(aktuell ohne Zusatzbeitrag). Bei privater Versicherung wird die Hälfte 
der Beiträge  übernommen, maximal aber soviel, wie der Arbeitgeber bei 
gesetzlicher Versicherung übernehmen würde. Gerade bei Teilzeit kann das 
eine böse Falle sein.

> Wechseln möchte ich auf keinen Fall..

Es kann sein, dass du nach SGB V verpflichtet bist, dich gesetzlich zu 
versichern.

MfG, Arno

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