Hi,
wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen
Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt +
Projektzulage.
Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der
Beitragsbemessungsgrenze.
Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??
Wechseln möchte ich auf keinen Fall..
Viele Grüße,
Also ich würd mal so sagen:
Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe, und die
Projektzulage kontinuierlich gezahlt werden muss wenn ich im Projekt
bin,
komme ich im Achnitt (GehaltOhneZulage*3+GehaltMitZulage*9) >
Beitragsbemessungsgrenze für 2018.
Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor.
Zur Beitragsbemessungsgrenze angrerechnet werden dürfen alle
kontinuierlich gezahlten gehälter (gerechnet auf das Jahr) dadurch dass
sich die Beitragsbemessungsgrenze auch auf das Jahr bezieht mit 59400
Euronen.
Kann man das so stehen lassen ??
Hast du einen gültigen AV mit deinem Arbeitgeber, oder weiß der von
deiner PKV gar nichts?
Sowas wird bei der Aushandlung eines AV im Vorfeld geklärt, und das
liest man dann auch im AV selber so.
Da wird sich die RV-Kasse Bund ja im Nachgang auch noch mal melden,
solche Fragen als Angestellter ... glaube ich eher nicht.
https://www.krankenversicherung.net/voraussetzungen-private-krankenversicherung
Die Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung
Angestellte und Arbeitnehmer sind üblicherweise gesetzlich
krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Umständen der PKV
beitreten. Entscheidend ist hierbei ihr jährliches Einkommen, das über
der aktuellen Versicherungs-pflichtgrenze liegen muss. Im Jahr 2018
gilt ein Bruttojahresverdienst von über 59.400 Euro, den ein
Interessent ein Jahr lang erhalten haben muss.
Da war der AG sicher wieder cleverer als der AN, wie halt immer im
Geschäftsleben?
Na ja mit Klever hat das wenig zu tuen.
Ich habe das Thema im Vorfeld angesprochen.
Momentan habe ich noch kein Projektvertrag, aber der sollte kommen.
Wenn nicht ist das Gehalt so erbärmlich dass sich das Projekt für mich
nicht lohnt und ich so oder so sofort die Reißleine ziehe.
Wenn das mit der PVK nicht klappt, such ich mir auch direkt was neues.
Also ne Loose Loose Situation ....
Du erzählst hier doch schon wieder Umstände dass sich die Balken biegen,
warum soll dir oder solchen wie dir hier jemand seine Erfahrungen
preisgeben?
Hätte könnte wollte sollte?
Der AG hat neben dir sicherlich auch noch andere Typen die das für ihn
machen, die PKV ist dein Steckenpferd, nur für was? An dem misst du ob
sich das für dich lohnt?
Also doch kein Angestellter?
> Re: Beitragsbemessungsgrenze
Vor ein paar Jahren lag die Beitragsbemessungsgrenze bei etwa 5500,- €.
Wo die heute liegt weiß ich nicht.
Nach diesem Betrag werden Krankenbeitrag, Rentenversicherung und die
Stütze ermittelt.
Schuster schrieb:> Hi,>> wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen> Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt +> Projektzulage.> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der> Beitragsbemessungsgrenze.
Du meinst wohl die Versicherungspflichtgrenze und nicht die
Beitragsbemessungsgrenze. Entscheidend ist Dein arbeitsvertragliches
Bruttogehalt. Wie sich das zusammensetzt oder wie einzelne
Gehaltsbestandbteile bezeichnet werden, ist dabei völlig egal. Es dürfen
aber nur Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden, die mit an
Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit auch gezahlt werden. Variable
Gehaltsbestandsteile wie Erfolgsbeteilungen, Boni, Provisionen etc.
werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung, ob Du oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze verdienst, obliegt Deinem Arbeitgeber.
Schuster schrieb:> Also ich würd mal so sagen:> Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe,
Als Angestellter hast Du keine Beauftragung, sondern einen
Arbeitsvertrag.
Wenn Du den nicht hast, sondern nur eine Beauftragung, bist Du
Freiberufler und kein Angestellter. Und als Freiberufler obliegt Dir die
Wahl der Kranklenversicherung, egal wie viel Du verdienst.
Schuster schrieb:> Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor.
Ich erzähle dir jetzt mal aus eigener Erfahrung:
Wenn jemand der privatversichert ist und ab und zu mal unter die
Beitragsbemessungsgrenze rutscht, dann braucht er nicht die Krankenkasse
zu wechseln.
Er muss sich aber von der Pflicht zur GKV befreien lassen.
Die Befreiung von der GKV ist aber unwiderruflich, d.h. die GKV braucht
dich nie wieder aufzunehmen.
Das solltest du dir genau überlegen!
Schuster schrieb:> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der> Beitragsbemessungsgrenze.
Das ist schlecht, dann fliegst du raus. Entscheidend ist nämlich die
Versicherungspflichtgrenze, nicht die Beitragsbemessunggrenze. Sollte
man wissen, wenn man schon privat versichert ist. Die
Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegt nochmal deutlich darunter.
> Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??
Er wäre ja blöd wenn er es nicht täte. Für den Arbeitsgeber kommt es
vermutlich ja auch billiger als wenn du in der GKV wärst.
Claus M. schrieb:> Das ist schlecht, dann fliegst du raus.
Nö, niemand fliegt irgendwo raus!
Wenn du gesetzlich versichert bist und über der Grenze liegst, kannst du
freiwillig in der GKV bleiben, zahlst halt den Höchstbeitrag.
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Höchstbeitrages der GKV, auch dann
wenn du in der PKV bist und astronomische Beiträge zahlen musst.
Nochmal, Arbeitgeberzuschuss gibt es nur bis zum Höchstbeitrag in der
GKV, das gilt auch später für die Deutsche Rentenversicherung.
Schuster schrieb:> Hi,>> wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen> Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt +> Projektzulage.> Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der> Beitragsbemessungsgrenze.
Wie schon angesprochen: Du meinst wahrscheinlich die
Jahresarbeitsentgeltgrenze? Warst du in den letzten Jahren über der JAEG
oder warum warst du bisher nicht gesetzlich versichert? Student?
> Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ??
Dein Arbeitgeber hat nichts damit zu tun, bei wem du dich versichern
darfst. Der Gesetzgeber legt im SGB V (primär in §§5-8) fest, wer wann
verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern, und unter welchem
Umständen man sich davon befreien lassen kann.
Auf dich könnte zutreffen SGB V §8 (1) 1.
Dein Arbeitgeber kommt erst dann ins Spiel, wenn geklärt ist, bei wem du
versichert bist. Dann übernimmt der Arbeitgeber bei gesetzlicher
Versicherung die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Versicherung
(aktuell ohne Zusatzbeitrag). Bei privater Versicherung wird die Hälfte
der Beiträge übernommen, maximal aber soviel, wie der Arbeitgeber bei
gesetzlicher Versicherung übernehmen würde. Gerade bei Teilzeit kann das
eine böse Falle sein.
> Wechseln möchte ich auf keinen Fall..
Es kann sein, dass du nach SGB V verpflichtet bist, dich gesetzlich zu
versichern.
MfG, Arno