Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des FI-Schutzleiters. Wenn in der gesamten Küche neue Leitungen verlegt worden sind und der Sicherungskasten (Unterverteiler) auch erneuert worden ist und jetzt über einen FI Schutzschalter (Hager) verfügt. Ist die Steckdose (alte Leitungen) im Bad auch über diesen FI Schutzschalter abgesichert? Wenn nicht würde ich einen Kaufen, den man dann direkt in die Steckdose stöpst. (Vorher kein FI Schutzschalter in der Wohnung) Danke im Voraus für eure Antworten VG Hans Christian
Hallo Hans Christian, wenn es fachmännisch gemacht wurde - ja. Kannst Du aber auch einfach ausprobieren, indem Du den Fi-Schalter ausschaltest und an der Steckdose die Spannung misst. Gruß Erik
Danke Erik für deine Antwort. Spannungsmessung an eine Steckdose überlass ich lieber einem Fachmann. Den Einbau des FI Schutzschalter samt neuen neuen Sicherungen (für die neuen Zuleitungen 3 adrig) wurde vom Elektriker vorgenommen. Was ist mit den 2 Leitungsschutzschalter (alten Leitungen 2 adrig) ? Sind die auch darüber abgesichert? VG Hans Christian
Hans Christian schrieb: > Spannungsmessung an eine Steckdose überlass ich lieber einem Fachmann. > Den Einbau des FI Schutzschalter samt neuen neuen Sicherungen (für die > neuen Zuleitungen 3 adrig) wurde vom Elektriker vorgenommen. Was ist mit > den 2 Leitungsschutzschalter (alten Leitungen 2 adrig) ? Sind die auch > darüber abgesichert? Stecke doch eine Landhampe, äh Handlampe oder Ähnliches an die bewußte Steckdose und drücke dann am FI-Schutzschalter mal die Prüftaste. Wenn Du nun komplett im Dunklen stehst, lief die ganze Bude über den FI. MfG Paul
Solch banale Fragen aber auch wieder, ach ja heute ist ja bekanntlich Freitag! Bei der Umrüstung / Erneuerung einer Anlage ist diese komplett zu "erneuern" = auf den aktuellen Stand zu bringen, nicht nur tlws.! Also wo ist das Problem ... wenn das ein Fachbetrieb gemacht hat?
Hans Christian schrieb: > ich habe eine Frage bezüglich des FI-Schutzleiters. Wenn in der gesamten > Küche neue Leitungen verlegt worden sind und der Sicherungskasten > (Unterverteiler) auch erneuert worden ist und jetzt über einen FI > Schutzschalter (Hager) verfügt. Ist die Steckdose (alte Leitungen) im > Bad auch über diesen FI Schutzschalter abgesichert? Vielleicht. Wie du das ausprobieren kannst, wurde ja schon beschrieben. Und wenn du keine Handlampe oder Stehlampe hast, irgendein Gerät mit Stecker wirst du ja sicherlich haben -> einstecken, einschalten, FI auslösen und deine Frage ist beantwortet. Wenn die Leitungen im Bad nur zweiadrig sind, werden sie zu 99% nicht über den neuen FI gehen. Wenn doch, wäre das aktuell verbotener, potentiell gefährlicher Blödsinn. Wenn die Leitungen im Bad dreiadrig sind, sollten sie über den FI gehen. Aber ob der Elektriker das wirklich gemacht hat, kann dir von hier keiner sagen. Was sagt denn der Elektriker dazu? Der muss es ja wissen... MfG, Arno
Hallo Arno, also die Leitungen im Bad sind 2 adrig und der FI löst im Bad auch nicht aus. Nun habe ich im Bad eine Schukosteckdose. Mit einer speziellen FI Schuckosteckdose kann ich das vermutlich nicht absichern. Wie sieht's denn aus mit einem Personenschutz-Adapter. Kann so ein Adapter die Sicherheit in meinem Fall erhöhen. VG Hans Christian
Hans Christian schrieb: > also die Leitungen im Bad sind 2 adrig und der FI löst im Bad auch nicht > aus. Nun habe ich im Bad eine Schukosteckdose. Mit einer speziellen FI > Schuckosteckdose kann ich das vermutlich nicht absichern. Doch, das geht, aber die Dinger sind nicht gerade billig. > Wie sieht's > denn aus mit einem Personenschutz-Adapter. Kann so ein Adapter die > Sicherheit in meinem Fall erhöhen. Kann er, ist halt nicht gerade schön anzusehen.
Das Aussehen interessiert mich eigentlich wenig, wenn's um Sicherheit geht. Hilft ein Personenschutz Adapter auch bei einer Unterbrechung des PEN? Bzw. Bei welchen Gefahren würde ein Personenschutz Schalter absichern? VG Hans Christian
Hans Christian schrieb: > Hilft ein Personenschutz Adapter auch bei einer Unterbrechung des PEN? Aber sicher doch. > Bzw. Bei welchen Gefahren würde ein Personenschutz Schalter absichern? Nicht bei Erdbeben oder Heuschrecken.
Hans Christian schrieb: > Ist die Steckdose (alte Leitungen) im > Bad auch über diesen FI Schutzschalter abgesichert? Nicht unbedingt. Wenn zuvor eine klassische Nullung im Haus war (und daher in der Küche neue Leitungen verlegt werden mussten) dann konnte das Bad gar nicht an den FI, sondern musste so bleiben. Gab es im ganzen Haus schon Schutzleiter, dann konnte er das ganze Haus auf den FI legen, hat es aber eventuell nicht getan weil er bei Problemen (zu hoher Ableitstrom euer alten Geräte oder ganr falsche PE/N Verkabelung) dann der Gelackmeierte ist, er hat es ja als letzter angefasst. Er musst es auch nicht tun, denn für den Rest des Hauses galt Bestandsschutz, der muss also nur den damaligen Vorschriften entsprechen, und ganz früher gab es nichtmal eine Forderung nach einem FI im Bad, so alt ist das Haus offenbar schon. Also: Fragen.
Michael B.: > Er musst es auch nicht tun, denn für den Rest des Hauses galt > Bestandsschutz Durch die Erneuerung des Unterverteilers und die verlegung von neuen Leitungen ist der Bestandsschutz für die gesamte Wohnung dahin. Der Unterverteiler betrifft ja alle Zuleitungen. Könnte ich auch vom Vermieter den Austausch von 2adrigen Leitungen gegenüber neuen 3 Adrigen Leitungen im Bad verlangen? VG Hans Christian
Hans Christian schrieb: > Durch die Erneuerung des Unterverteilers und die verlegung von neuen > Leitungen ist der Bestandsschutz für die gesamte Wohnung dahin. Nö. Hans Christian schrieb: > Könnte ich auch vom Vermieter den Austausch von 2adrigen Leitungen > gegenüber neuen 3 Adrigen Leitungen im Bad verlangen? Nö.
Hans Christian schrieb: > Michael B.: >> Er musst es auch nicht tun, denn für den Rest des Hauses galt >> Bestandsschutz > > Durch die Erneuerung des Unterverteilers und die verlegung von neuen > Leitungen ist der Bestandsschutz für die gesamte Wohnung dahin. Der > Unterverteiler betrifft ja alle Zuleitungen. Einen Bestandsschutz gibt es nicht! WErden Änderungen/Erweiterungen an dieser bestehenden Installation durchgeführt, sind diese nach den vorgegeben Richtlinien durchzuführen, was einer Neuinstallation gleichzusetzen wäre. Zum Leidwesen gibt es nicht wenige Elektroprofis, die an dieser "Anlage" ohne Bedenken ihre Arbeiten verrichten und auf eine schnelle Mark aus sind. MfG Eppelein
:
Bearbeitet durch User
hinz schrieb: > Hans Christian schrieb: >> Durch die Erneuerung des Unterverteilers und die verlegung von neuen >> Leitungen ist der Bestandsschutz für die gesamte Wohnung dahin. > > Nö. Aber selbstverständlich. Wenn nur mal ein defektes Betriebsmittel (Schalter/Steckdose z.B.) getauscht wird, bleibt die alte Errichtungsvorschrift erhalten. Eben das, was gemeinhin "Bestandschutz" genannt wird. Bei Erneuerung eines UV u.ä. großen Maßnahmen muss definitiv die gesamte Anlage auf aktuellen Stand gebracht werden, wobei hier ggf. noch die räumliche und funktionelle Zuordnung zu beachten ist. Innerhalb einer Wohnung ist also definitiv alles zu machen, anders wäre es z.B. bei einem Haus mit abgesetzten Nebengebäude. Haus ja, Nebengebäude nein wäre rechtlich OK.
Gibt es auch die Möglichkeit einen FI Schutzschalter an die eine Steckdose im Bad zu montieren. Entweder per fest montierter Schukosteckdose mit integriertem Schutz oder auch mit einem Gerät welches man in die Steckdose steckt. Habe 2 adrige Leitungen im Bad. VG Hans Christian
Hans Christian schrieb: > Entweder per fest montierter > Schukosteckdose mit integriertem Schutz oder auch mit einem Gerät > welches man in die Steckdose steckt. Dafür gibt es Steckdosen mit Personenschatzschulter, äh -Schutzschalter. Da isser, der Schlingel: https://www.conrad.de/de/kopp-personenschutz-steckdose-arktis-weiss-916902016-623049.html MfG Paul
Hans Christian schrieb: > Gibt es auch die Möglichkeit einen FI Schutzschalter an die eine > Steckdose im Bad zu montieren. Entweder per fest montierter > Schukosteckdose mit integriertem Schutz oder auch mit einem Gerät > welches man in die Steckdose steckt. Habe 2 adrige Leitungen im Bad. Ja, sowohl als auch. (Und wenn du das noch ein viertes Mal fragst, wirst du auch noch ein viertes Mal die gleiche Antwort bekommen...) MfG, Arno
Hallo Hans Christian, ein FI-Schutzschalter schützt aber nicht vor einer PEN-Unterbrechung vor dem FI. Die PEN-Unterbrechung ist das kritischste Szenario bei einer alten zweiadrigen Stromverkabelung. Wenn allerdings vor dem FI keine weiteren Verbraucher an die alte Stromverkabelung angeschlossen sind und auch nicht angeschlossen werden können, dann gibt es durch die PEN-Unterbrechung keine zusätzliche Gefährdung. Ansonsten schützt ein FI, der zusätzlich auch den Schutzleiter abschaltet und auch bei Unterspannung abschaltet, vor einer PEN-Unterbrechung. Die beste Lösung ist aber sich zu erkundigen, ob überhaupt Bestandschutz für die alte Verkabelung besteht und wenn nicht, die Erneuerung einfordern. Bezüglich Bestandschutz musst du halt einen Fachmann fragen oder vielleicht bekommst du auch in einem dieser beiden Foren eine Antwort: http://www.elektrikforum.de https://www.elektrikforen.de Gruß Uwe
Uwe M. schrieb: > ob überhaupt Bestandschutz > für die alte Verkabelung besteht In diesem Kontext: Ganz klar nein, s.o.
Uwe M. schrieb: > Ansonsten schützt ein FI, der zusätzlich auch den Schutzleiter > abschaltet und auch bei Unterspannung abschaltet, vor einer > PEN-Unterbrechung. Schutzleiter darf niemals geschaltet werden! Und die Dinger, die auch bei Unterspannung abschalten heißen DI.
hinz schrieb: > Uwe M. schrieb: > Schutzleiter darf niemals geschaltet werden! Und die Dinger, die auch > bei Unterspannung abschalten heißen DI. Wo steht das? Hier der Gegenbeleg: "Personenschutzschalter PRCD-S 1-phasig: Produktbeschreibung: Personenschutzschalter PRCD-S sind ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit geschaltetem Schutzleiter. Der PRCD-S ermöglicht die sichere Stromentnahme aus vorhandenen Steckdosen und wird wie ein Verlängerungskabel zwischen Verbraucher und Steckdose gesteckt." Quelle: http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/prcd-s-1-phasig Allerdings gelten besondere Anforderungen, damit der Schutzleiter von der Schutzeinrichtung geschaltet werden darf. So muss z.B. erkannt werden, wenn eine Stromleitung angebohrt wird, denn dann darf der Schutzleiter natürlich nicht abgeschaltet werden. Gruß Uwe Gruß Uwe
Uwe M. schrieb: > PRCD-S Okay, die sind eine Ausnahme, sind aber nicht haushaltsüblich. https://de.wikipedia.org/wiki/SPE-PRCD
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.