Forum: Offtopic Rechtslage Rengineering und Veröffentlichung der Ergbnisse


von StrengGeheim (Gast)


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Frage an Alle:

Wie sieht eigentlich die Rechtslage bei der Analyse ( "Reengineering" / 
"Teardown") von Eletro(mechanischen) Komponenten aus. Können einen dann 
z.B. amerikanische Firmen ggfs. gleich im dortigen Urlaub einkassieren 
oder ruinös verklagen? (z.B. Umgehen von Softwareschranken oder 
Offenlegen von Betriebsgeheimnissen - da gab es doch irgedeine 
unangenehme Gesetzesänderung)

Es geht hier ausdrücklich nicht um Disassemblierung von Software. 
Bitte nicht dahin den Thread ins komplette OT kapern.


Grund:
Regeläßig schnappe ich mir zur eigenen beruflichen Fortbildung ein Stück 
aktuelle meist kommerzielle Technik und zerpflücke es zum 
Erkenntnisgewinn. Die dabei entstehenden Informationen möchte ich 
zumindestens zum Teil auch der interessierten Öffentlichkeit z.B. als 
Internteblog oder pdf Sammlung auf meiner Internetseite zurückgeben.

Beispiele:

1.)
Grade habe ich hier ein paar intelligente Gelenke eines aktuellen 
modernen Industrieroboters herumliegen (sollen als 4te und 5te Achse an 
meine CNC). Der europäische Hersteller wollte mir die RS485 Komandos zur 
Ansteuerung natürlich nicht offenlegen. Somit muss ich dann mal schauen 
wie ich einen eigenen Servoregler dran (einfach) oder auf die Hardware 
als Software draufkriege.
Dabei ermittelt man dann Hersteller von Motoren, Encodern und Getrieben. 
Und bekommt eigene Daten über Möglichkeiten bzgl: Geschwindigkeiten, 
Drehmomente oder auch somit industrieerprobten Schaltungsteilen. Alles 
meist auch in Applikationsnotes zu finden. Aber natürlich nicht schnell 
und schlüssig zusammengestellt.
Ist man, sofern man eigene Bilder und Diagramme verwendet und Hersteller 
und Markeninhaber sauber benennt rechtlich im sicheren Bereich oder 
öffnet man das Tor zur Hölle?

2.)
Ein leistungsstarker medizinischer OP-Laser - mittlerweile aber auch als 
Bastelschrott zu kaufen. Vom US- Hersteller abgesichert wie Fort-Knox. 
Die teueren Bearbeitungsskalpelle mit Stundenzählerchipkarte wollen für 
viel Geld verkauft werden und die Zeitbegrenzung dafür ist (nur) in der 
origialanwendung auch wirklich sicherheitsrelevant.
Im gut weiterverwendbaren Schaltnetzteil (andere Laseranwendungen)eine 
Sonderplatine mit System-Hertellereignem  "FPGA-Netzwerkinterface", 
dahinter aber irgendwo die Standardvariante des OEM Herstelers mit RS232 
auf ttl Pegeln und Standardbefehlen.
Kann man sowas online stellen - oder steht man da mittlerweise mit einem 
Bein im Knast?  Wie ist es nach Mitschneiden der Kommunikation und 
Veröffentlichung der Erkentnisse? Ggfs umgeht man damit ja Sicherheits 
oder Lizenzsysteme. Der US Hersteller hat wohl zumindest in den 
amerikanischen Foren wohl für Sendepause gesorgt - die nennen dort 
nichtmal den Namen....


Links oder Fachaufsätze zum Thema sind auch gern gesehen.

vg

von Michael B. (laberkopp)


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Wenn ein Hersteller etwas schützen will, kann er es patentieren lassen, 
dann ist es aber sowieso öffentlich.

Daher gilt vor Gericht: Wer als Hersteller kein Patent hat, hielt es für 
keine schützenswerte Idee.

Offenlegung von Betriebsgeheimnissen kann es nicht sein, denn du gehörst 
nicht der Firma an. Wusstest du es, war es kein Geheimnis mehr.

Bleibt Umgehung von Softwareschranken, die gilt meiner Meinung nach nur 
bei Kopierschutz. Ob dein Ölbrenner eine Flammüberwachung hat, bei der 
du beschreinbst wie man sie umgeht, also eine Sicherheitseinrichtung, 
ist egal.

von Ralph B. (rberres)


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Ich würde mich an deiner Stelle mal mit einen Fachanwalt austauschen.

Dann haftet er nämlich , wenn er dir einen falschen Ratschlag gegeben 
hat.

Jedenfalls hast du dann eher Rechtssicherheit als bei Informationen , 
die du in irgendwelchen Foren bekommst.

Ralph Berres

von Walter T. (nicolas)


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Wahrscheinlich ist "Reverse Engineering" der bessere Suchbegriff.

von Felix F. (wiesel8)


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Ich bin zwar auch kein Rechtsexperte, kann aber dazu etwas aus dem 
Konsolenbereich dazu sagen.

Hier findet quasi ein ewiger Wettstreit zwischen Hackern und Herstellern 
statt. Da die Hersteller nicht rechtlich gegen Hacks vorgehen können 
(solange du keine proprietäre SW des Herstellers veröffentlichst), 
müssen sie sämtlich Hacks immer wieder in der Software patchen 
(Sicherheitslücken schließen). Vor allem Nintendo hat hier große 
Probleme mit Hackern. Wenn du mal ein bisschen nach GBA, NDS, GC, Wii 
etc. googlest, wirst du feststellen, dass die Konsolen fast bis ins 
letzte Detail durchanalysiert wurden und diese Infos teils seit 
Jahrzehnten im Netz zu finden sind.

mfg

von Maik .. (basteling)


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Schön, es wird fundierter - richtig "Reverse engineering" war das 
fehlende Wort..

Die Spielkonsolenwelt habe ich - mangels derartigem Hobbyinteresses - 
gar nicht auf dem Schirm. Ist aber natürlich ein guter Ansatz.

Was ich suche ist eine Art Fachartikel, der die Grundlagen dessen was 
man veröffentlichen darf - und ggfs. die Fallstricke zusammenfasst. Gibt 
ja zentnerweise Veröffentlichungen, ob nun zum richtigen 
Gewährleistungsausschluß für den Verkauf privatem Gerümpels bei ebay 
oder abmahnfesten Internetseiten.

Bevor ich jedoch Hunderte für den empfohlenen Fachanwalt ausgeben muß, 
bleiben die schönen Sachen halt einfach auf der heimischen Festplatte.

von H. O. (oster)


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Da tut sich wohl gerade etwas in der EU:

https://blog.esche.de/artikel/das-ende-des-schattendaseins-die-eu-regelt-den-schutz-von-know-how-und-geschaeftsgeheimnissen/


----

wirf mal einen Blick da hinein:
http://www.logos-verlag.de/ReWirPDF/ReWir-11-2012.pdf
Recklinghäuser Beiträge zu Recht und Wirtschaft

Es gibt scheinbar so etwas wie ein Versuchsprivileg wenn deine Forschung 
einer Weiterentwicklung der Technik dient :)

von Ralph B. (rberres)


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Ich kann nur nochmals betonen.

Bevor man sich in juristische Nesseln setzt, holt man sich lieber Rat 
von kompetenter Stelle. Ansonsten kann sowas sehr teuer werden.

Ralph Berres

von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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Oder man nimmt sich einen russischen/chinesischen/iranischen etc Server 
und veröffentlicht es dort. Wünsche den betreffenden Unternehmen viel 
Spass beim Stilllegen, die bekommen ja nicht mal hin, dass die Chinesen 
keine Clones mehr verkaufen.

Alternativ in irgendeinem internationalen Forum veröffentlichen, dank 
Google ist es eigentlich egal wo, die Interessieren finden es ohnehin 
mit ein bisschen googeln.

von Maik .. (basteling)


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Besonders großen Dank für die beiden verlinkten Artikel an H.Oster.

Diese zeigen für mich zumindest, dass es ein juristisches Minenfeld war, 
und bislang immer noch ist.

(Da brauche ich auch nicht versuchen, (wie von Ralph empfohlen) - wie 
die erwachsenen Kinder von "Helikoptereltern" zu einem 
"Helikopteranwalt" zu laufen)

In diesem Fall ist es ganz einfach für mich: Veröffentlichung sein 
lassen, keinen Ärger haben.

Abwarten, dass die Rechtslage absehbar eindeutig wird.

--

Über irgendwelche ausländische Seiten veröffentlichen? Klar - kann man 
machen, aber nicht mein Ding. Geht ja nicht um Riesenschweinerein die 
aufgedeckt werden sollen, sondern um etwas zu teilendes Wissen. Dafür 
schieße ich mir nicht in den Fuß.


Besten Dank

von Gerald B. (gerald_b)


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Michael B. schrieb:
> Wenn ein Hersteller etwas schützen will, kann er es patentieren lassen,
> dann ist es aber sowieso öffentlich.

Das wissen aber auch die Hersteller.
Zum einen wird da versucht, bewußt "Mist zu verbreiten", um die Leute in 
die Wüste zu schicken,
Andererseits wird das Patent bewußt unscharf gefasst, damit auch 
versuchte Abwandlungen immer noch unter den Patentschutz fallen.

von 🍅🍅 🍅. (tomate)


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>Über irgendwelche ausländische Seiten veröffentlichen? Klar - kann man
>machen, aber nicht mein Ding. Geht ja nicht um Riesenschweinerein die
>aufgedeckt werden sollen, sondern um etwas zu teilendes Wissen. Dafür
>schieße ich mir nicht in den Fuß.

Wo ist da das Problem. Im EEVblog Forum kann man z.B. so ziemlich alles 
veröffentlichen, was mit Elektronik zu tun hat. Die ganzen Rigol/R&S 
Hacks sind dort auch alle bis ins letzte Detail besprochen.

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