Frage an Alle: Wie sieht eigentlich die Rechtslage bei der Analyse ( "Reengineering" / "Teardown") von Eletro(mechanischen) Komponenten aus. Können einen dann z.B. amerikanische Firmen ggfs. gleich im dortigen Urlaub einkassieren oder ruinös verklagen? (z.B. Umgehen von Softwareschranken oder Offenlegen von Betriebsgeheimnissen - da gab es doch irgedeine unangenehme Gesetzesänderung) Es geht hier ausdrücklich nicht um Disassemblierung von Software. Bitte nicht dahin den Thread ins komplette OT kapern. Grund: Regeläßig schnappe ich mir zur eigenen beruflichen Fortbildung ein Stück aktuelle meist kommerzielle Technik und zerpflücke es zum Erkenntnisgewinn. Die dabei entstehenden Informationen möchte ich zumindestens zum Teil auch der interessierten Öffentlichkeit z.B. als Internteblog oder pdf Sammlung auf meiner Internetseite zurückgeben. Beispiele: 1.) Grade habe ich hier ein paar intelligente Gelenke eines aktuellen modernen Industrieroboters herumliegen (sollen als 4te und 5te Achse an meine CNC). Der europäische Hersteller wollte mir die RS485 Komandos zur Ansteuerung natürlich nicht offenlegen. Somit muss ich dann mal schauen wie ich einen eigenen Servoregler dran (einfach) oder auf die Hardware als Software draufkriege. Dabei ermittelt man dann Hersteller von Motoren, Encodern und Getrieben. Und bekommt eigene Daten über Möglichkeiten bzgl: Geschwindigkeiten, Drehmomente oder auch somit industrieerprobten Schaltungsteilen. Alles meist auch in Applikationsnotes zu finden. Aber natürlich nicht schnell und schlüssig zusammengestellt. Ist man, sofern man eigene Bilder und Diagramme verwendet und Hersteller und Markeninhaber sauber benennt rechtlich im sicheren Bereich oder öffnet man das Tor zur Hölle? 2.) Ein leistungsstarker medizinischer OP-Laser - mittlerweile aber auch als Bastelschrott zu kaufen. Vom US- Hersteller abgesichert wie Fort-Knox. Die teueren Bearbeitungsskalpelle mit Stundenzählerchipkarte wollen für viel Geld verkauft werden und die Zeitbegrenzung dafür ist (nur) in der origialanwendung auch wirklich sicherheitsrelevant. Im gut weiterverwendbaren Schaltnetzteil (andere Laseranwendungen)eine Sonderplatine mit System-Hertellereignem "FPGA-Netzwerkinterface", dahinter aber irgendwo die Standardvariante des OEM Herstelers mit RS232 auf ttl Pegeln und Standardbefehlen. Kann man sowas online stellen - oder steht man da mittlerweise mit einem Bein im Knast? Wie ist es nach Mitschneiden der Kommunikation und Veröffentlichung der Erkentnisse? Ggfs umgeht man damit ja Sicherheits oder Lizenzsysteme. Der US Hersteller hat wohl zumindest in den amerikanischen Foren wohl für Sendepause gesorgt - die nennen dort nichtmal den Namen.... Links oder Fachaufsätze zum Thema sind auch gern gesehen. vg
Wenn ein Hersteller etwas schützen will, kann er es patentieren lassen, dann ist es aber sowieso öffentlich. Daher gilt vor Gericht: Wer als Hersteller kein Patent hat, hielt es für keine schützenswerte Idee. Offenlegung von Betriebsgeheimnissen kann es nicht sein, denn du gehörst nicht der Firma an. Wusstest du es, war es kein Geheimnis mehr. Bleibt Umgehung von Softwareschranken, die gilt meiner Meinung nach nur bei Kopierschutz. Ob dein Ölbrenner eine Flammüberwachung hat, bei der du beschreinbst wie man sie umgeht, also eine Sicherheitseinrichtung, ist egal.
Ich würde mich an deiner Stelle mal mit einen Fachanwalt austauschen. Dann haftet er nämlich , wenn er dir einen falschen Ratschlag gegeben hat. Jedenfalls hast du dann eher Rechtssicherheit als bei Informationen , die du in irgendwelchen Foren bekommst. Ralph Berres
Wahrscheinlich ist "Reverse Engineering" der bessere Suchbegriff.
Ich bin zwar auch kein Rechtsexperte, kann aber dazu etwas aus dem Konsolenbereich dazu sagen. Hier findet quasi ein ewiger Wettstreit zwischen Hackern und Herstellern statt. Da die Hersteller nicht rechtlich gegen Hacks vorgehen können (solange du keine proprietäre SW des Herstellers veröffentlichst), müssen sie sämtlich Hacks immer wieder in der Software patchen (Sicherheitslücken schließen). Vor allem Nintendo hat hier große Probleme mit Hackern. Wenn du mal ein bisschen nach GBA, NDS, GC, Wii etc. googlest, wirst du feststellen, dass die Konsolen fast bis ins letzte Detail durchanalysiert wurden und diese Infos teils seit Jahrzehnten im Netz zu finden sind. mfg
Schön, es wird fundierter - richtig "Reverse engineering" war das fehlende Wort.. Die Spielkonsolenwelt habe ich - mangels derartigem Hobbyinteresses - gar nicht auf dem Schirm. Ist aber natürlich ein guter Ansatz. Was ich suche ist eine Art Fachartikel, der die Grundlagen dessen was man veröffentlichen darf - und ggfs. die Fallstricke zusammenfasst. Gibt ja zentnerweise Veröffentlichungen, ob nun zum richtigen Gewährleistungsausschluß für den Verkauf privatem Gerümpels bei ebay oder abmahnfesten Internetseiten. Bevor ich jedoch Hunderte für den empfohlenen Fachanwalt ausgeben muß, bleiben die schönen Sachen halt einfach auf der heimischen Festplatte.
Da tut sich wohl gerade etwas in der EU: https://blog.esche.de/artikel/das-ende-des-schattendaseins-die-eu-regelt-den-schutz-von-know-how-und-geschaeftsgeheimnissen/ ---- wirf mal einen Blick da hinein: http://www.logos-verlag.de/ReWirPDF/ReWir-11-2012.pdf Recklinghäuser Beiträge zu Recht und Wirtschaft Es gibt scheinbar so etwas wie ein Versuchsprivileg wenn deine Forschung einer Weiterentwicklung der Technik dient :)
Ich kann nur nochmals betonen. Bevor man sich in juristische Nesseln setzt, holt man sich lieber Rat von kompetenter Stelle. Ansonsten kann sowas sehr teuer werden. Ralph Berres
Oder man nimmt sich einen russischen/chinesischen/iranischen etc Server und veröffentlicht es dort. Wünsche den betreffenden Unternehmen viel Spass beim Stilllegen, die bekommen ja nicht mal hin, dass die Chinesen keine Clones mehr verkaufen. Alternativ in irgendeinem internationalen Forum veröffentlichen, dank Google ist es eigentlich egal wo, die Interessieren finden es ohnehin mit ein bisschen googeln.
Besonders großen Dank für die beiden verlinkten Artikel an H.Oster. Diese zeigen für mich zumindest, dass es ein juristisches Minenfeld war, und bislang immer noch ist. (Da brauche ich auch nicht versuchen, (wie von Ralph empfohlen) - wie die erwachsenen Kinder von "Helikoptereltern" zu einem "Helikopteranwalt" zu laufen) In diesem Fall ist es ganz einfach für mich: Veröffentlichung sein lassen, keinen Ärger haben. Abwarten, dass die Rechtslage absehbar eindeutig wird. -- Über irgendwelche ausländische Seiten veröffentlichen? Klar - kann man machen, aber nicht mein Ding. Geht ja nicht um Riesenschweinerein die aufgedeckt werden sollen, sondern um etwas zu teilendes Wissen. Dafür schieße ich mir nicht in den Fuß. Besten Dank
Michael B. schrieb: > Wenn ein Hersteller etwas schützen will, kann er es patentieren lassen, > dann ist es aber sowieso öffentlich. Das wissen aber auch die Hersteller. Zum einen wird da versucht, bewußt "Mist zu verbreiten", um die Leute in die Wüste zu schicken, Andererseits wird das Patent bewußt unscharf gefasst, damit auch versuchte Abwandlungen immer noch unter den Patentschutz fallen.
>Über irgendwelche ausländische Seiten veröffentlichen? Klar - kann man >machen, aber nicht mein Ding. Geht ja nicht um Riesenschweinerein die >aufgedeckt werden sollen, sondern um etwas zu teilendes Wissen. Dafür >schieße ich mir nicht in den Fuß. Wo ist da das Problem. Im EEVblog Forum kann man z.B. so ziemlich alles veröffentlichen, was mit Elektronik zu tun hat. Die ganzen Rigol/R&S Hacks sind dort auch alle bis ins letzte Detail besprochen.
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