Forum: Offtopic rotationslaser gekauft - jetzt Laserschutzbeauftragter notwendig?


von Heinz (Gast)


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Wir brauchten in der Firma einen Rotationslaser, mal schnell geschaut 
was es so gibt, Bosch Professional scheint ok zu sein, soll es mal auf 
100€ nicht ankommen, kurzerhand den Bosch GLR 300 HGV bestellt.

Erst mal waren alle zufrieden, bis dann plötzlich auf einer Baustelle 
vom Sicherheitsbeauftragten das Thema aufkam:
Aha, grüner Bosch Laser, ist Laser Klasse 3R, da braucht es einen 
Laserschutzbeauftragten, mit Kurs usw., habt ihr einen ?

Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens 
darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird, 
und dann nachher das große Theater ist?

Viele Grüße
Heinz

: Verschoben durch User
von dunno.. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens
> darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird,
> und dann nachher das große Theater ist?

Wikipedia sagt, ja.

Wenn du ein auto kaufst, wirst du drauf hingewiesen, dass du einen 
Führerschein brauchst, um es zu nutzen?

von Amateur (Gast)


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Das ist der kleine Unterschied. Ein "Professional" muß sich mit der 
Benutzung seiner Geräte selbst auskennen.

von Frank G. (frank_g53)


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Heinz schrieb:
> Dann sollte Bosch wenigstens
> darauf hinweisen?

Es stehen doch einige Hinweise auf Seite 9 der Bedienungsanleitung:
 Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs
mit Laserklasse 3R mögliche nationale Vorschriften.
Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verletzungen
führen.

Das Messwerkzeug sollte nur von Personen bedient
werden, die im Umgang mit Lasergeräten vertraut
sind. Laut EN 60825-1 gehört dazu u.a. die Kenntnis über
die biologische Wirkung des Lasers auf das Auge und die
Haut sowie die richtige Anwendung des Laserschutzes zur
Abwendung von Gefahren.

EN 60825-1:
Laserklasse 3R
Die Klasse 3R liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 
700 µm und hat eine Leistung von 1 bis zu 5 Milliwatt. Die 
Laserstrahlung ist potenziell gefährlich für das Auge. Für den Betrieb 
müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist 
eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt 
und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.

von Andreas (Gast)


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Kann mir bitte jemand in dem Zusammenhang erklären, warum ich bei einem 
Rotationslaser eine Schutzbrille tragen muss? Eine Laserschutzbrille ist 
doch dazu da, den Laserstrahl zu absorbieren, damit er nicht ins Auge 
trifft. Der Laserstrahl kann also mit dieser Schutzbrille nicht gesehen 
werden.

Der Sinn eines Rotationslaser ist aber doch gerade, dass man ihn sieht. 
Wenn ich eine Schutzbrille aufsetze, die diese Laserwellenlänge 
absorbiert, ist das doch völlig sinnlos.

Das wäre ungefähr so, wie wenn ich eine Baustellenbeleuchtung 
installieren und dann als Schutz vor dem Scheinwerferlicht dunkle 
Schweißerbrillen tragen würde.

von Heinz (Gast)


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dunno.. schrieb:
> Wenn du ein auto kaufst, wirst du drauf hingewiesen, dass du einen
> Führerschein brauchst, um es zu nutzen?

sorry, das ist quatsch

Es gibt hundrte Rotaionslaser am Markt, finde es total daneben wenn ich 
dann erst irgendwo das Benutzerhandbuch herunterladen muss, nach 
nationalen Vorschriften schauen usw

Das ist für mich mehr wie Du kaufst ein Auto, Vollausstattung, und 
entdeckst dann irgendwann im klein gedruckten auf Seite 170 das Du einen 
LKW-Führerschein brauchst

Ich finde das echt frech von Bosch

von Put put put (Gast)


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Du hast nichts verstanden!

von Put put put (Gast)


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Du hast nichts verstanden, Andreas!

von Andreas (Gast)


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>Du hast nichts verstanden, Andreas!

Dann antworte mir auf meine Frage und mach es mir verständlicher, 
anstatt hier nur herumzupöbeln.

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Ich finde das echt frech von Bosch

Es ist allgemein bekannt, dass Laser gefährlich sind.

Wenn du ein Messer kaufst, machst du doch auch nicht so einen Aufstand.

von Der Dreckige Dan (Gast)


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Frank G. schrieb:
> 1 bis zu 5 Milliwatt. Die
> Laserstrahlung ist potenziell gefährlich für das Auge. Für den Betrieb
> müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist
> eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt
> und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.

Und ich dachte bisher, Schonsteinfeger wären die größten Geschwüre der 
Neuzeit!

Vermutlich hat der Laserschutzbeauftragte passende Vorhänge dabei, damit 
man den Raum verdunkeln kann. Sonst sieht man den rotierenden Laser 
nämlich gar nicht...

von Heinz (Gast)


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Ma W. schrieb:
> Wenn du ein Messer kaufst, machst du doch auch nicht so einen Aufstand.

Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu 
dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden 
muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw.
Und ich dann noch weiss, hätte ich das Brotmesser für 8 € statt dem für 
10 € gekauft hätte ich diesen ganzen Firlefanz nicht

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu
> dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden
> muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw.

Du solltest mal ergooglen, wie viele Gesetze es zu Messern gibt, gegen 
die auch du ständig verstößt.

von Heinz (Gast)


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Weiss über die Gesetzte mit den Messern

Dumm ist halt nur, das wir den Laser eigentlich auf einer Baustelle 
einsetzen wollten, wo auch andere Firmen zu Gange sind, jetzt grätscht 
der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator dazwischen

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> jetzt grätscht
> der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator dazwischen

Tja. So ist das halt.
Das ist doch aber nun kein unlösbares Problem.

Sprich halt mit ihm über die möglichen Lösungen.

Mir ist nicht klar, was das Forum hier beitragen kann.

von Hauke Haien (Gast)


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Ja, neuererdings braucht es schon ab >= 1mW Laserleistung einen 
Laserschutzbeauftragten.
Allerdings gibt es da Zusatzregelungen ähnlich der 3,5t zgg Regel für 
Anhänger :)

Ein punktförmiger 3R laser kann durch entsprechende Aufweitung zu 2M 
werden. KANN.

Wenn Bosch aber Klasse III auf dem gelben Warnschild angibt, braucht's 
halt den Kurs.

Bedankt euch bei der TÜV  Lobby!

von Heinz (Gast)


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Ma W. schrieb:
> Mir ist nicht klar, was das Forum hier beitragen kann.

Das Forum hätte sagen können, Du irrst, gemäß Paragraph bla bla darfst 
Du den sehr wohl einsetzen

Werde

Ma W. schrieb:
> Sprich halt mit ihm über die möglichen Lösungen

Die Lösung würde sein, Arbeiter auf den Kurs zu schicken, mehrere, weil 
nicht immer alle gleichzeitig auf der Baustelle sind.

Werde jetzt wohl mal Bosch kontakteren, sie sollen den Dreck austauschen 
( ist schon mehrere Monate alt)

bevor ich mir diesen ganzen Wahnsinn mit Anmeldung, Kurs usw antue 
fliegt das Ding ( sind sogar 2) lieber auf den Müll...

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Werde jetzt wohl mal Bosch kontakteren, sie sollen den Dreck austauschen

Austauschen gegen was?
Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage?
Brauchst du Urlaub?

von Thomas K. (Firma: Draht_Igel) (magnoval)


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Kauf Dir ne Schlauchwaage für 15€, die tuts genauso, ist aber weniger 
High Tech...
Hoffentlich kommt dann nicht ein Wasserschutzbeauftragter.....

von Helmut S. (helmuts)


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> Austauschen gegen was?

Bei Bosch gibt es ein ähnliches Teil mit Laserschutzklasse 2. Da hat der 
Laser nur 1mW.

von Jemand (Gast)


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Frank G. schrieb:
> EN 60825-1:
> […] unter Anderem ist
> eine Schutzbrille zu tragen, […]

Das kann ich so nicht in der Norm finden. Könntest du mir da auf die 
Sprünge helfen und sagen in welchem Abschnitt dies steht?

Im Übrigen beschränkt sich die Klasse 3R dort auch nicht auf den 300-700 
nm Bereich.

von StrengGeheim (Gast)


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Ach - mach Dir doch mal den Spaß bei der BG nachzufragen oder in derem 
Internetsystem nachzusehen, WANN sie mal wieder einen der für Euch 
verpflichtenden Kurse kostenlos anbietet.

Du wirst mit etwas Pech feststellen, dass der nächste kostenlose, auf 
eine Woche aufgeblasene Kurs bis auf Jahresfrist ausgebucht ist....

(Ist-Stand LSB - BGETEM vor 2 Wochen)


Bei Fremdanbietern (deren Qualifikation aber nicht vorgeschrieben ist - 
kann auch die Frikadellenverkäuferin ;) ) kannst du schnell gegen etwas 
Bares einen Kurs machen. Auch z.B. am Laserzentrum Hannover... oder 
subventioniert beim Showlaserhesteller als
Nachmittgskurs...

Ich kann den ganzen Tag nur den "von Berlichingen" zitieren.


Anstatt dass die ********.. von den BGs vernünftige Unterlagen zum 
Selbststudium herausgeben und meinetwegen einen Onlinetest anbieten 
adressieren die denkende Menschen wie lernbehinderte Kinder einer 
Hilfsschule...


Demnächst braucht man obendrein noch Kurse zur Fachkunde um sich den 
Hosenschlitz am Blaumann zumachen zu dürfen - man könnte sich damit 
natürlich gefährlich nach dem Pinkeln verletzen. Altenativ nur nocht 
Nackt zur Arbeit in der durch Überregulierung geschaffenen 
Steinzeithöhle gehen.

Ernstgemeiter Nachsatz:
Gegen soviel Irrsinn hilft nur noch angewandter Populismus.

von Heinz (Gast)


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Ma W. schrieb:
> Austauschen gegen was?

austauschen gegen das nächst kleinere / billigere Modell

z.B. der GLR 400 H hat Klasse 2

Ma W. schrieb:
> Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage?
> Brauchst du Urlaub?

Ma W. schrieb:
> Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage?
> Brauchst du Urlaub?

Nicht wirklich, alles gut
Mich ärgert es nur dermassen, das hier was verkauft wird ohne auf die 
Konsequenzen hinzuweisen

Hier
https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/
sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik 
hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft

von Karl (Gast)


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Hauke Haien schrieb:
> Ja, neuererdings braucht es schon ab >= 1mW Laserleistung einen
> Laserschutzbeauftragten.

Wobei "neuererdings" irgendwas um die 20 Jahre sein muss, dass hatten 
wir schon im Studium. Da waren nur die Laserklassen noch etwas anders 
benamst, aber ab 1mW war schon damals so.

Heinz schrieb:
> Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu
> dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden
> muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw.

Zumindest machst Du Dich schon des unerlaubten Führens strafbar, wenn Du 
das Messer im Supermarkt kaufst und in der Einkaufskiste neben Dir auf 
den Beifahrersitz stellst. Packst Du es dagegen in den Kofferraum, ist 
das ok.

Ich hoffe, Du bist darauf von der Kassiererin hingewiesen worden.

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
>hätte hätte hätte

Immer sind die anderen schuld. Ist auch einfacher.

von Heinz (Gast)


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StrengGeheim schrieb:
> Du wirst mit etwas Pech feststellen, dass der nächste kostenlose, auf
> eine Woche aufgeblasene Kurs bis auf Jahresfrist ausgebucht ist....

genau das kenne ich auch, und kostenlos ist es ja auch nur auf dem 
Papier, immerhin, die Arbeiter freuen sich über eine Woche BG-Urlaub

StrengGeheim schrieb:
> Ich kann den ganzen Tag nur den "von Berlichingen" zitieren.

So denke ich eigentlich auch, nur leider wimmelt es auf größeren 
Baustellen mittlerweile nur noch so von sogenannten 
Sicherheitsbeauftragten mit Minderwertigkeitskomplexen, die nen 
3-wöchigen Kurs gemacht haben, und jetzt endlich auch mal was sind im 
Leben und andere ärgern können

konkretes Beispiel: Eine Schraube ist nicht zum Abhängen von Lasten 
geeignet, da sie keine WLL-Bezeichnung eingegossen hat...
Man kann sich echt nur noch an den Kopf fassen

von Frank G. (frank_g53)


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Jemand schrieb:
> Das kann ich so nicht in der Norm finden. Könntest du mir da auf die
> Sprünge helfen und sagen in welchem Abschnitt dies steht?

Nicht direkt aus der Norm, das hatte ich hier gelesen:
http://www.hedue.de/wiki/laserklassen-nach-din-en-60825-1/de

Hintergrund war, dass ich bei mir Innenausbau mache und für den Zweck 
einen 360° Laser zugelegt habe.
Vorher hatte ich mich nach den Laserklassen erkundigt.

Aus diesem Grund habe ich mir einen Klasse 2 Laser mit grünem Licht 
zugelegt.
Vollkommen ausreichend.
Für diese Klasse reicht der Lidreflex als Schutz aus.
Falls ich im Außenbereich und bei Tageslicht mal was messen möchte, gibt 
es dafür die Reflektorkarte.

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> konkretes Beispiel: Eine Schraube ist nicht zum Abhängen von Lasten
> geeignet, da sie keine WLL-Bezeichnung eingegossen hat...

Und die Schraube ich auch ohne Bezeichnung für die Last geeignet, 
weil...

von Heinz (Gast)


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Ma W. schrieb:
> Und die Schraube ich auch ohne Bezeichnung für die Last geeignet,
> weil...

Weil auf der Schachtel "MaWin" steht :-)

Hast Du jemals eine Schraube selbst in den Händen gehabt mit WLL-Angabe?

von MaWin O. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Hast Du jemals eine Schraube selbst in den Händen gehabt mit WLL-Angabe?

Nein. Aber mit Hersteller und Festigkeitsklassenangabe.
Das ist gleichwertig.
Eine Schraube ohne Angaben für Lasten zu verwenden ist fahrlässig.

von Heinz (Gast)


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Diese selbsternannten Wichtigtuer interessiert aber keine 
Festigkeitsklasse, sie wissen nicht mal was das ist, aber sie haben halt 
in ihrem 3-Wochen-Kurs gelernt "da muss wll drauf stehen, alles andere 
ist schlecht"

Egal, was mache ich jetzt mit meinem Rotationslaser?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Heinz schrieb:
> Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu
> dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden
> muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw.

Wenn Du das Brot zu geschäftlichen Zwecken schneidest, musst Du 
sicherlich ein aktuelles Gesundheitszeugnis und einen Fachkundenachweis 
besitzen. Dabei gibt es sicherlich auch noch gewaltige Unterschiede 
zwischen handwerklichem und industriellem Brotschneiden, da ggf. jeweils 
eine andere BG zuständig ist. Und die Bestimmungen der IHK und 
Handwerkskammern unterscheiden sich mit Sicherheit auch noch.

Möglicherweise machst Du Dich sogar schon strafbar, wenn Du für die 
Frühstücks- oder Mittagspause ein paar Brötchen kaufst und sie nicht nur 
für Deinen Eigenbedarf, sondern auch noch für Deine Kollegen 
aufschneidest.

von Put put put (Gast)


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@ Heinz

Verbuche das unter Lehrgeld, kann passieren eigene Schuld


Hättest Du das Gerät beim Fachhändler gekauft und danach gefragt dann 
hättest du die Informationen bekommen.

von Holger D. (hodoe)


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von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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StrengGeheim schrieb:
> kann auch die Frikadellenverkäuferin ;)

Oha, neben den allgemeinen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften kommt da 
zusätzlich auch noch die Hackfleischverordnung ins Spiel. Wer es 
schafft, völlig rechtskonform eine Frikadelle in den Verkehr zu bringen, 
muss schon ziemlich qualifiziert sein, d.h. neben der Fleischereikunde 
auch mindestens ein erfolgreich absolviertes Jurastudium absolviert 
haben.

> Demnächst braucht man obendrein noch Kurse zur Fachkunde um sich den
> Hosenschlitz am Blaumann zumachen zu dürfen - man könnte sich damit
> natürlich gefährlich nach dem Pinkeln verletzen.

Da muss ich sofort an "Verrückt nach Mary" denken:
https://www.youtube.com/watch?v=vzRuKnb2uuY

Allerdings werden auch an deutschen Gerichten Schadensersatz- und 
Schmerzensgeldprozesse auf Grund eingeklemmter Pimmel geführt:
https://www.advopedia.de/news/kurios/verstuemmelter-ponis-durch-reissverschluss
(Im Link "ponis" durch "p*nis" mit "e" ersetzen)

Es gab sogar einen Medizinerkongress in San Diego, der sich mit diesem 
Thema befasste:
http://news.doccheck.com/de/blog/post/3871-autsch/

von Holger D. (hodoe)


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Nachtrag: https://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/BJNR096010010.html



§ 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die 
Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von 
fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht 
selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig 
beraten zu lassen.
(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 
3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die 
erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten 
schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für 
seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche 
Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang 
nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der 
Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber ...


Das entscheidene Wort ist (2) Vor ...

Das heißt, Einschalten ohne Laserschutzbeauftragte/-en ist nicht gut.


Holger (Laserschutzbeauftragter)

von Sockenpuppe_Nr_2 (Gast)


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Naja - was Du mit Deinen Rotationslasern machst ist so eine Sache. Gegen 
Gewerbenachweis verkaufen - höhöhöhö (da ist wegschmeißen wahrscheinlich 
billiger als die Haftung beim Verkauf an Privatnutzer)

Alternativ: Das System das solche Vorschriften-, Beamten-, 
Arbeitsbeschaffungs- und Anschwärzersanatorien mit immer weitergehenden 
Rechten und Befugnissen ausstattet -> eindampfen. Ganz offiziell - mit 
Menschenverstand. Auf dem parlamentarischen Weg. Wir nehmen auch Spenden 
und haben bestimmt auch bald mal wieder eine Informationsveranstaltung 
in Deiner Nähe. Du kennst uns aus Funk und Fernsehen...

von Holger D. (hodoe)


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Hauke Haien schrieb:
> Bedankt euch bei der TÜV  Lobby!

Das ist doch Quatsch. Zwei Augen, zwei Versuche oder was? Beschäftige 
Dich mal mit der Optik des menschlichen Auges. Denke auch an 
Unbeteiligte.


Holger

von Holger D. (hodoe)


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Karl schrieb:
> Wobei "neuererdings" irgendwas um die 20 Jahre sein muss, dass hatten
> wir schon im Studium. Da waren nur die Laserklassen noch etwas anders
> benamst, aber ab 1mW war schon damals so.

Seit 2010-


Holger

von Helmut S. (helmuts)


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Ich muss schon sagen, dass ich es schwach finde, dass ein Hersteller wie 
Bosch mit keinem Wort auf die ganzen Probleme mit der Laserschutzklasse 
3R hinweist. Du solltest mal bei denen anfragen wie man damit auf einer 
Baustelle vorschriftsmäßig arbeiten soll. Die Antwort würde mich auch 
interessieren.

Ich frage mich wie das überhaupt auf einer Baustelle funktionieren soll, 
weil mit Schutzbrille für grünes Licht kann man doch nicht den ganzen 
Tag arbeiten. Vielleicht reicht es ja auch, wenn der Laserbeauftragte 
dafür sorgt, dass der Laser nur auf diffuse Flächen trifft und ein 
Warnschild anbringt.

Alle Mitarbeiter die dem Laser ausgesetzt sind müssten einmal pro Jahr 
eine Belehrung zum Thema Laserschutz bekommen und unterschreiben, dass 
sie teiigenommen haben.
https://www2.mps.mpg.de/homes/schuehle/documents/Lasersicherheit/LaserschutzunterweisungMPS_US.pdf

von Heinz (Gast)


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Holger D. schrieb:
> Das entscheidene Wort ist (2) Vor ...
>
> Das heißt, Einschalten ohne Laserschutzbeauftragte/-en ist nicht gut.
>
> Holger (Laserschutzbeauftragter)

Ich bekenne mich schuldig, in allen Punkten der Anklage

Holger D. schrieb:
> Das ist doch Quatsch. Zwei Augen, zwei Versuche oder was? Beschäftige
> Dich mal mit der Optik des menschlichen Auges. Denke auch an
> Unbeteiligte.
>
> Holger

damit will ich mich eigentlich gar nicht beschäftigen, es interessiert 
mich überhaupt nicht,
Ich will meine Baustelle fertig bekommen, dazu möchte ich in den 
nächsten Laden gehen, und darauf vertrauen dass ich das was ich dort 
kaufe auch einsetzen darf , noch dazu, wenn es (zumindest das Logo) von 
einem deutschen Hersteller kommt.

von peace_maker (Gast)


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Heinz schrieb:
> Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens
> darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird,
> und dann nachher das große Theater ist?

Die US-amerkanische Firma Smith & Wesson agiert in dieser Hinsicht
geradezu vorbildlich! Hier kann man sich ausführliche Hinweise
herunterladen, die u.a. auf Personschäden hinweisen, die beim
unsachgemässen Gebrauch ihrer Qualitätsprodukte entstehen können:

https://www.smith-wesson.com/customer-service/owners-manuals

von Heinz (Gast)


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Holger D. schrieb:
> (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R,
> 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die
> erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten
> schriftlich zu bestellen.

Holger D. schrieb:
> Das entscheidene Wort ist (2) Vor ...

Holger D. schrieb:
> Holger (Laserschutzbeauftragter)


Hallo Holger,

könnten wir Dich evtl. buchen? Wäre vielleicht billger als die Laser 
wegzuwerfen?
Ich würde es mir so vorstellen: Die Arbeiter arbeiten im Dreck, Staub, 
schwere Lsten usw, Du bekommst einen Liegestuhl, schaust dem ganzen zu, 
wenn mal was nivelliert und der Laser gebraucht wird wirst Du vorher um 
Erlaubnis gefragt, sonst wird Dich keiner stören
Wären 800€ Tagessatz + Hotel + Spesen angemessen?

Viele Grüße
Heinz

von Put put put (Gast)


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Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten 
darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum!

von Helmut S. (helmuts)


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> Wären 800€ Tagessatz + Hotel + Spesen angemessen?

Dafür kann man gleich den Laser Klasse 2 kaufen. Dann spart man ab de 
2.Tag viel Geld.

von peace_maker (Gast)


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> Bagger fahren, und verschiedene ändere Tätigkeiten
> darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum!

Echte Männer dürfen das sehr wohl!
Also nix für Weicheier und Warmduscher.

http://www.maennerspielplatz.de/bagger-fahren-bzw-selber-baggern.html

von Heinz (Gast)


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Put put put schrieb:
> Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten
> darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum!

Brauch ich auch nicht, weil ich darf ja im ALdi ne Kettensäge für 80€ 
kaufen :-)

von Put put put (Gast)


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Und auch die darfst du nur in den Schrank legen, gewerblich darfst du 
damit nicht sägen ohne Befähigungsnachweis.

von Holger D. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Hallo Holger,
>
> könnten wir Dich evtl. buchen?

Nein, der LSB sollte schon zum Unternehmen gehören.


Holger

von Karl (Gast)


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Heinz schrieb:
> Ich will meine Baustelle fertig bekommen, dazu möchte ich in den
> nächsten Laden gehen, und darauf vertrauen dass ich das was ich dort
> kaufe auch einsetzen darf

Du kannst auch in jedem Baumarkt eine Motorsäge kaufen. Da fragt Dich 
auch keiner nach Deinen Kenntnissen. Bestenfalls versuchen sie Dir noch 
einen Helm und eine Schnittschutzhose zu verkaufen.

Trotzdem darfst Du diese Motorsäge nicht ohne Fachkundenachweis 
gewerblich einsetzen.

DU hast die Pflicht, Dich über die Betriebsbedingungen Deiner Werkzeuge 
zu informieren.

von Karl (Gast)


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Sockenpuppe_Nr_2 schrieb:
> Das System das solche Vorschriften-, Beamten-,
> Arbeitsbeschaffungs- und Anschwärzersanatorien mit immer weitergehenden
> Rechten und Befugnissen ausstattet -> eindampfen.

Ja geil, das hab ich in Indien gesehen: Schuko-Verlängerung ohne 
anschlossenen Schutzleiter, der Maler arbeitet mit der Sprühpistole ohne 
Maske, geschweisst wird ohne Schutzbrille, und rate mal wie viele 
Personen man auf ein Moped bekommt.

Will ich unbedingt hier auch haben. Nicht.

von Der Dreckige Dan (Gast)


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Karl schrieb:
> Will ich unbedingt hier auch haben. Nicht.

Doch, du wärst einer der Ersten, die genau das bestellen würden. Und 
zwar durch die Beauftragung des günstigsten Handwerkers, der neuerdings 
nur noch 1/10 kosten würde! Plötzlich wäre dir reichlich egal, ob er 
seinen Laserschutzbeauftragten dabei hat...

von Amateur (Gast)


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Ist doch alles kein Problem. Profi Heinz verpfändet Haus&Hof um für 
eventuelle Schäden einstehen zu können. Denn das wichtigste ist für ihn, 
die Baustelle pünktlich fertig zu haben.

von Amateur (Gast)


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Fast vergessen: er will auch nicht von seiner BU-Versicherung, wenn er 
sich selbst verblitzt haben sollte.

von Karl (Gast)


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Der Dreckige Dan schrieb:
> Doch, du wärst einer der Ersten, die genau das bestellen würden.

Ach, kennen wir uns? Nicht dass ich wüßte.

von Put put put (Gast)


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@ Holger

Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja.

Dann greifen noch andere Diverse Hürden.

von Der Dreckige Dan (Gast)


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Karl schrieb:
> Ach, kennen wir uns?

Brauchen wir nicht, es genügt einfachste Menschenkenntnis. Und da 
schneidest du als für mich Fremder doch noch sehr gut ab.

von Vn N. (wefwef_s)


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Heinz schrieb:
> Hier
> https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/
> sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik
> hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft

https://www.bosch-professional.com/at/de/products/grl-300-hvg-0601061700

Bitteschön, Laserklasse steht groß drauf.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Er kann die Versicherungsbedingungen ja nicht mehr lesen...

von Lothar M. (Gast)


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Ohne auf die bisherigen Posts näher einzugehen, möchte ich auf einen 
Sachverhalt hinweisen, der scheinbar nicht, oder nicht richtig 
verstanden wird:

Es ist nicht so, dass nur ein Laserbeauftragter den Laser bedienen darf.
Es braucht nur EINEN Laserbeauftragten in einem Arbeitsbereich.

Dieser LBA muss dafür sorgen, dass nur in die Bedienung des Lasers 
eingewiesene Personen das Gerät bedienen. Er darf diese 
Untereinweisungen selbst vornehmen.

In der Praxis: Eine Person wird zum LBA bestimmt und zu einem Kurs 
geschickt.
Die Person kommt nun als LBA in die Firma und gibt seine Einweisungen 
zur Bedienung des Lasers an Personen weiter, die mit dem Laser arbeiten 
sollen.
Die eingewiesenen Personen müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie 
eingewiesen wurden.

Damit hält sich der Aufwand in Grenzen.

von Karl (Gast)


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Esmeralda P. schrieb:
> Wie genau ist denn die Waagerechte bei sooo riesengrossen Toleranzen?

Das ist nicht der Fehler, das ist der Bereich, in dem die Mechanik sich 
selbst einregeln kann. Du darfst den Laser mit maximal +/-8% Neigung 
aufstellen und er wird sich selbst nivellieren.

von Dieter F. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Wie seht ihr das?

Das ist Wurscht - die Frage ist, wie sieht die BG das:

http://www.bgbau.de/asd_der_bgbau/kompetenzzentrum/kompetenz/laserstrahlen

von Heinz (Gast)


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Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet, 
wohl ein größeres Problem, bin gespannt ob noch was kommt

Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben - 
bin es eigentlich gewohnt das Forumsteilnehmer aus gemeinsamen 
Interessen zueinander finden und dann zumindest im Groben auch zusammen 
halten, aber manche hier sind wohl wirklich nur auf Krawall und 
Widerspruch gebürstet .....

Beitrag #5298677 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5298684 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter F. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet,

Na ja, Bedienungsanleitung

https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf

S. 9 links unten, vorletzter Punkt.

Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird 
- das würde dann wohl die Verkaufszahlen nicht gerade positiv 
beeinflussen.

Ein guter Fachhandel sollte auf darauf aufmerksam machen (denke ich).

von MWS (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird
> - das würde dann wohl die Verkaufszahlen nicht gerade positiv
> beeinflussen.

Würde das bei den sog. "Gartenlasern" klargemacht, bzw. durchgesetzt, 
dann würde da gar nichts verkauft. Jeder Häuslebesitzer der so eine 
Lichtschleuder im Garten stecken hat, müsste dann seinen 
Laserschutzbeauftragten stellen. Wobei das Boschteil im Vergleich von 
der Ausgangsleistung eher harmlos erscheint.

Es gibt eine deutliche Diskrepanz zwischen Vorschrift und Durchsetzung 
derselben, einerseits die Einfachheit des Erwerbs und der Benutzung, 
andererseits die Zuweisung der Haftung wenn doch was passiert. Quasi 
eine breite Duldung, wobei der schwarze Peter im Schadenfall dem 
Betreiber zugeschoben wird.

von Karl (Gast)


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Heinz schrieb:
> Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben

Finde es erstaunlich, dass Du immer noch nicht kapiert hast: Du bist für 
den sicheren Betrieb Deines Werkzeuges verantwortlich. Ist bei jeder 
Motorsäge auch so.

Dieter F. schrieb:
> Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird

Also sorry, da steht ja wohl ganz fett Laser Klasse 3R drauf.

MWS schrieb:
> Würde das bei den sog. "Gartenlasern" klargemacht, bzw. durchgesetzt,
> dann würde da gar nichts verkauft. Jeder Häuslebesitzer der so eine
> Lichtschleuder im Garten stecken hat, müsste dann seinen
> Laserschutzbeauftragten stellen.

Nicht solange Privatgrund und er sein eigenes Haus anleuchtet. Was ihn 
nicht davor bewahrt haftbar zu sein, wenn einem Besucher etwas passiert.

Den Nivellierlaser kannst Du auch privat einsetzen wie Du lustig bist. 
Aber halt nicht auf einer Baustelle, auf der Du damit andere gefährden 
kannst. Ist wie mit anderen Maschinen auch.

Die Alternative wäre der von der Pilotenlobby regelmäßig geforderte 
Waffenschein für Laser. Da kannste Dich aber freuen, wenn Du für den 
Nivellierlaser erstmal ein Führungszeugnis und einen Waffenschein 
brauchst.

von F. F. (foldi)


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Ma W. schrieb:
> Heinz schrieb:
>> Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu
>> dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden
>> muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw.
>
> Du solltest mal ergooglen, wie viele Gesetze es zu Messern gibt, gegen
> die auch du ständig verstößt.

Jau! Daumen hoch.

von F. F. (foldi)


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Heinz schrieb:
> Die Lösung würde sein, Arbeiter auf den Kurs zu schicken, mehrere, weil
> nicht immer alle gleichzeitig auf der Baustelle sind.

Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Bauarbeiter da den Schein dafür 
hat.
Firmen die einen Schweißfachingenieur haben, die beschäftigen hunderte 
ungelernte, aber angelernte Kräfte, die für diese spezielle Tätigkeit 
angelernt würden.
Das beste daran, ich kenn das von einem Bekannten der den Schein gemacht 
hat, der Schweißfachingenieur muss nicht mal schweißen können. Dieser 
Bekannte hat noch nie im Leben geschweißt.
Vielleicht ist es beim Laserbeauftragtem genauso?

von Christian B. (luckyfu)


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F. F. schrieb:
> Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Bauarbeiter da den Schein dafür
> hat.

ist ja auch nicht so!

Wurde übrigens hier im Thread schon erläutert:

Lothar M. schrieb:
> In der Praxis: Eine Person wird zum LBA bestimmt und zu einem Kurs
> geschickt.
> Die Person kommt nun als LBA in die Firma und gibt seine Einweisungen
> zur Bedienung des Lasers an Personen weiter, die mit dem Laser arbeiten
> sollen.
> Die eingewiesenen Personen müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie
> eingewiesen wurden.
>
> Damit hält sich der Aufwand in Grenzen.

wir stellen Laser der Klasse 1 her und haben im ganzen Betrieb nur einen 
Laserschutzbeauftragten, welcher jährlich alle Mitarbeiter, welche mit 
Lasern arbeiten, unterrichtet.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5298827 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Schuld sind die anderen! (Gast)


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Ach herrje...

Sehr geehrter TO,

Du hast ein Gerät mit einem Kreuzlaser gekauft. JEDER weiß, dass Laser 
ein hochsensibles Thema ist, das seit Aufkommen der Laserpointer bei so 
ziemlich jedem irgendwo angekommen sein sollte.

Laser sind gefährlich - und das ist wahrlich kein Geheimnis. Und jeder 
weiß eigentlich, dass er einen Laserschutzbeauftragen braucht.

Die Laserklasse steht in der Beschreibung - diese zu VORHER zu lesen, 
und zu gucken, was die Klasse 3R eigentlich aussagt - gehört eigentlich 
zu jedem Einkaufsprozess dazu. Nur DU bist dafür verantwortlich, wenn Du 
hier nachlässig warst.

Jeder beschwert sich über bevormundung, aber scheinbar muss man 
heutzutage auf jedes Produkt ähnlich der Zigarettenpackung eine 
2/3-große Warnung aufbringen, da selbstbestimmtes Handeln und Denken 
heute immer weniger möglich ist.

Und jetzt soll Bosch daran schuld sein? Die haben die Laserklasse als 
fünften Punkt angegeben.

Und dann das Gefluche auf die Vorschriften... Ich bin froh, dass es sie 
gibt. Denn Laser sind - im Gegensatz zu vielen anderen 
überreglementierten Dingen - halt einfach tatsächlich gefährlich. Und 
sie sind hinterfotzig, weil der Schaden erstmal unbemerkt bleibt bei 
geringen Leistungen. Es sind genug Unfälle passiert, sodass es durchaus 
gerechtfertigt ist, dass man gewisse Anforderungen zum Betrieb solcher 
Geräte erfüllen muss.

Jedes Jahr schneiden sich duzende Menschen Körperteile an Kreissägen ab 
- obwohl man dieses Teil nicht ohne umfassende Sicherheitsunterweisung 
bedienen darf.

Und wer zahlt dann die Zeche? Richtig - niemand! Es sei denn, der 
Mitarbeiter hatte die notwendige Sachkunde; nachweislich. Dann springt 
die BG ein, die WIR ALLE finanzieren!

Es besteht ein großes allgemeines Interesse, Unfälle und Schäden durch 
den Einsatz solcher Geräte niedrig zu halten.

Mit der Leck-mich-am-Arsch-Einstellung erreicht man höchstens davon das 
Gegenteil.

Also: Runterschlucken, Lehrgeld bezahlen, und kleineren Laser kaufen, 
oder die paar Euro für einen Kurs in die Hand nehmen, und selbst den 
Beauftragten machen.

Bei gewerblichen Nutzern sind das ohnehin nur Nebenkosten im 
Promillebereich ;-)

von dfa (Gast)


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Heinz schrieb:
> Hier
> https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/
> sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik
> hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft

Werden Handwerker mittlerweile schon so schlecht ausgebildet? Scheint 
so.

Bei so viel Unprofessionalität möchte ich nicht wissen, wie ihr diverse 
Installationen ausführt...

von Maik .. (basteling)


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Die entscheidende Frage ist nunmal :

wie stark ÜBERREGLEMENTIERT man den Sachkundenachweis.

Und da haben heimische Behörden und Berufsgenossenschaften scheinbar 
weltweit die Nase vorn.

Ich als Populist fordere: zurück zum GESUNDEN MENSCHENVERSTAND.

Aber zurück zum Thema: kennt jemand Fälle, bei denen die BG aufgrund 
eines formal fehlenden Sackundenachweises, ->aber korrekter 
arbeitsschutzrechtlicher Ausführung <-, die Regulierung verweigert hat?


Das Lustige ist ja nach wie vor, dass man in teils dubiosen Seminaren 
von oft unzertifizierten Anbietern in besseren Werbeveranstaltungen zum 
Sachkundigen wird.

Aber durch Selbstlernen mit seriöser Literatur darf man es nicht 
(insbesondere wenn man die Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten durch 
ein erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium nachgewiesen hat)

vg

Maik

Beitrag #5298929 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5298942 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Reinhard S. (rezz)


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Heinz schrieb:
> finde es total daneben wenn ich
> dann erst irgendwo das Benutzerhandbuch herunterladen muss

Wird das nicht gedruckt mitgeliefert? Aber so ein Benutzerhandbuch hat 
halt doch einen Sinn und ist auch lesenwert.

> Das ist für mich mehr wie Du kaufst ein Auto, Vollausstattung, und
> entdeckst dann irgendwann im klein gedruckten auf Seite 170 das Du einen
> LKW-Führerschein brauchst

Die Regeln ab wann man LKW-Führerschein braucht sind aber auch sehr 
einfach und werden in der Fahrschule gelehrt, sind also quasi 
Allgemeinbildung.

von Heinz (Gast)


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> Wird das nicht gedruckt mitgeliefert? Aber so ein Benutzerhandbuch hat
> halt doch einen Sinn und ist auch lesenwert.

Natürlich wird es mitgeliefert, aber in dem Moment habe ich das Gerät ja 
schon gekauft?

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Nö, wie b.l... bist Du eigentlich?

Diese Informationen sind vor dem Erwerb allgemein zugänglich.

Kannst du lesen?

Du Kannst dir den Text auch vorlesen lassen.

Hier: 
https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf

Beitrag #5299150 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5299198 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5299299 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5299307 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5299363 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5299390 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jack (Gast)


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Heinz schrieb:
> Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet,
> wohl ein größeres Problem,

Nein, die sind nur noch nicht mit dem Kopfschütteln fertig.

> bin gespannt ob noch was kommt

Wäre ich Bosch würde ich das Ausdrucken und zur Belustigung an die Wand 
hängen.

> Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben -
> bin es eigentlich gewohnt das Forumsteilnehmer aus gemeinsamen
> Interessen zueinander finden und dann zumindest im Groben auch zusammen
> halten, aber manche hier sind wohl wirklich nur auf Krawall und
> Widerspruch gebürstet .....

Aaaaaaaalter - du Bist vom Bau. Ihr vom Bau macht immer als ob ihr die 
härtesten Jungs sein, also mach hier nicht so ein Mimimi und bürste dir 
den Sand aus dem Schritt.

DU hast einen Fehler gemacht. Was sollen wir dir jetzt? Als hervorragend 
ausgebildete Fachkraft bist du dafür verantwortlich die aktuellen 
Regelungen in deinem Fachgebiet zu kennen. Wenn du es nach Beendigung 
deiner Ausbildung (1970?) erfolgreich vermieden hast was dazu zu lernen, 
dann können wir nichts dafür.

Mach dir mal bewusst, was du eigentlich forderst, nämlich mehr 
Bürokratie beim Kauf von Werkzeugen. Du wärst doch der erste, der sich 
furchtbar drüber aufregen würde, wenn beim Kauf eines Werkzeuges erst 
ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden muss, der in einem 
bürokratischen Prozess zwei Monate lang geprüft wird.

von Holger D. (Gast)


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Put put put schrieb:
> Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja.

Sorry, war länger nicht hier ... die Inbetriebnahme von Lasern zumindest 
3B mussten wir der zuständigen Behörde anzeigen.


Holger

von Arme Sau vom Bau (Gast)


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Hallo,
hätte mir auch fast mal so ein Gerät gekauft, war mir aber dann
für meinen Bedarf zu teuer.
Ich finde es auch etwas komisch, dass in der Bedienungsanleitung zwar 
die
Gefahren des Batterieladers ausführlich durch eine Alterbegrenzung des
Benuzers auf 8 Jahre herausgestellt werden.
Die Anforderungen durch den Laser aber nur durch den Verweis auf eine 
Norm, (Ironie "die sicher jeder auswendig kennt") und irgend eine 
Laserklasse beschreibt.
Anscheinend ist die Batterie das Gefährlichste an diesem Gerät.
Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst 
alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der 
Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet 
hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden 
bereitstellt.
Ich möchte nicht wissen, wie viele dieser Laser ohne "Sachkundigen" 
betrieben
werden.In der Bedienungsanleitung steht auch nur das man mit dem Umgang
vertraut sein sollte.

Viele Grüße und Verständnis für Heinz
Jürgen

von Dieter F. (Gast)


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Arme Sau vom Bau schrieb:
> Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst
> alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der
> Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet
> hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden
> bereitstellt.

Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann 
ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Nur noch Irre hier unterwegs?


Hier:

Bosch Power Tools Deutsch

Sicherheitshinweise
...
Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs
mit Laserklasse 3R mögliche nationale Vorschriften.

Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verlet-
zungen führen
...

Das alles steht hier frei im internet zu diesem besagten Modell dieser 
Firma.

: Bearbeitet durch User
von Dieter F. (Gast)


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Esmeralda P. schrieb:
> Bosch Power Tools Deutsch

Link?

von Karl (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann
> ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen.

Heinz schrieb:
> mal schnell geschaut
> was es so gibt, ... kurzerhand den Bosch GLR 300 HGV bestellt.

Möööp! Er hat anscheinend im Internet gekauft. Immerhin hat er vorher 
"mal schnell geschaut". Also sich die Kommies bei Amazon durchgelesen.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Dieter F. schrieb:
> Esmeralda P. schrieb:
>> Bosch Power Tools Deutsch
>
> Link?

https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf

Seite 8 oder 9

Beitrag #5299566 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Heinz (Gast)


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> Möööp! Er hat anscheinend im Internet gekauft. Immerhin hat er vorher
"mal schnell geschaut". Also sich die Kommies bei Amazon durchgelesen.

Nein, noch nicht mal das
Der alte war defekt / verschwunden, auf die Schnelle wird ein Neuer 
gebraucht:
Kurz überlegt, was kaufen?, haben viele Werkzeuge von Bosch, also warum 
nicht auch den Laser bei denen kaufen.

Kurz auf der Internetseite geschaut, aha, 5 verschiedene Modelle, mehr 
oder weniger Zubehör, der eine rot, der andere grün,ok, der eine sieht 
gut aus, also Mail an den Einkauf, bitte bestellen...

Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich 
Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3 
Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was 
welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und 
Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was....

Grüße

Heinz

von Dieter F. (Gast)


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Heinz schrieb:
> sich bei 3
> Fachhändlern beraten lässt,

Nö - bei einem des Vertrauens - ansonsten zahlt man halt Lehrgeld und 
muss sich mancher Häme aussetzen (wenn man das öffentlich macht).

Dann würde ich aber auch nicht hier rumnölen ...

Heinz schrieb:
> ich habe leider keinen Nerv für so was....

Dann nerv hier auch nicht rum und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Herrje, die Dinger werden sowohl an Privatleute als auch an Profis 
verkauft. Offensichtlich.

Für den Verkauf an Endverbraucher ist eine Bedienungsanleitung 
vorgeschrieben und zur rechtlichen Absicherung warnt der Hersteller da 
vor jeglichem Blödsinn, deshalb lesen sich diese Warnungen etwas albern. 
Der Privatmann braucht aber keinen LSB, deshalb steht das auch nirgends. 
Dass Laser gefährlich sind und man mit dem verbleibenden Auge nicht in 
den Strahl schauen soll, das gilt für alle und steht ja auch deutlich 
drin.

Beim gewerblichen Käufer darf der Hersteller IMHO schon voraussetzen, 
dass dieser die Vorschriften für den Betrieb seines Unternehmens kennt. 
Im vorliegenden Fall hat Bosch die Angaben zur Laserklasse ja nicht 
arglistig verschwiegen, im Gegenteil.

Ich kann verstehen, dass der OP sich ärgert, aber der Adressat des 
Ärgers ist IMHO der falsche.

von Arme Sau vom Bau (Gast)


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Arme Sau vom Bau schrieb:
> Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst
> alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der
> Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet
> hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden
> bereitstellt.

> Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann
> ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen.

und wo soll der Fachhandel die Informationen hernehmen.
Der Verweis auf Nationale und Intrnational Normen ist immer "sehr 
hilfreich".
1 Hersteller -> einmal das wesentlich für dieses eine Produkt
herausarbeiten erspart 1000enden Kunden mühsame und fehlerbehaftete 
Rescherschen. Kann volkswirtschaftlich durchaus Sinnvoll sein da bei den
Kunden Arbeitszeit für produktive Tätigkeit frei wird.
Bei meinem "Fachhändler" steht auch nichts im Verkaufsprospekt zum 
Thema.
Ich erledige den mit Abstand größten Teil meiner Einkäufe (auch im 
Fachhandel) online und informiere mich in den Herstellerunterlagen. Wenn
diese allerdings (bewust) nur sparsame und unübersichtliche 
Informationen enthalten, was soll ich dann noch machen.

Viele Grüße
Jürgen

von Heinz (Gast)


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Dieter F. schrieb:
> Dann nerv hier auch nicht rum

Hallo Dieter,
nerv ich Dich? Das freut mich :-)  Kann ich sonst noch was für Dich tun?

Dieter F. schrieb:
> und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen.

So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar 
welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu 
haben, sondern der LSB  muss dann auch sagen kannst unter folgenden 
Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen.
Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so 
nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich 
innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie 
soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren?


Matthias L. schrieb:
> Ich kann verstehen, dass der OP sich ärgert, aber der Adressat des
> Ärgers ist IMHO der falsche.

Hallo Matthias,
Du meinst das ich als Adressat das Mikrocontroller-Forum gewählt habe? 
Hatte die insgeheime Hoffnung das hier jemand sagt "das hast Du falsch 
verstanden, kannst sehr wohl bedenkenlos einsetzen" - aber ist wohl ein 
ganz großes Thema

Grüße

Heinz

von Karl (Gast)


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Heinz schrieb:
> Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so
> nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich
> innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie
> soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren?

Ja. Ist so.

Wenn der Elektriker an der Elektrik rumfummelt und den Schaltschrank 
abgeschrankt hat, hat da auch kein anderer was zu suchen.

Wenn da geschweisst wird hat da auch keiner reinzugucken.

Laserstrahlen hören nur bei StarWars nach einem Meter auf*. Du willst 
wirklich riskieren, dass da einer die Treppe hochkommt und rückwärts 
wieder runterfällt, weil er auf Augenhöhe mit Deinem Laser war? Oder 
dass draußen einer vom Gerüst fällt, weil Dein Laser beim Meterriss auch 
durch die Fensteröffnungen leuchtet? Natürlich musst Du den 
Arbeitsbereich entsprechend absichern. Es ist Dein Werkzeug. Du bist 
verantwortlich, dass dadurch niemand zu Schaden kommt.

Kauf halt einen Laser mit geringerer Laserklasse. Da kannst Du dann 
rumjammern, dass man den nicht sehen kann.


*) Jaja, "Plasma". Schon klar.

von Dieter F. (Gast)


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Heinz schrieb:
> So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar
> welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu
> haben, sondern der LSB  muss dann auch sagen kannst unter folgenden
> Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen.
> Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so
> nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich
> innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie
> soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren?

Quackes - die weisen die Mitarbeiter vor Ort oder in der Firma ein und 
gut iss! Es sind keine 74.589 Sicherheitsvorkehrungen zu treffen - nur 
die Schulungen der Lobbyyisten-Vereine müssen besucht und bestätigt 
werden.

von Heinz (Gast)


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Karl schrieb:
> Kauf halt einen Laser mit geringerer Laserklasse. Da kannst Du dann
> rumjammern, dass man den nicht sehen kann

habe ich heute gemacht

von Joachim B. (jar)


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Esmeralda P. schrieb im Beitrag #5298942:
> Martin S. schrieb:
>> Naja, die BG verweigert die Lei­s‍tung nie, denn sie ist ja für den
>> verletzten Arbeitnehmer verantwortlich.
>
> Das ist definitiv eine Falschaussage.
>
> Die BG zahlt NUR!!! wenn sie den die Schädigung als Berufsunfall
> anerkannt hat.

und das sehr ungern, so verweigerte sie bei einem Freund mit sehr 
merkwürdiger Auffassung.
"Sehnen reissen nicht einfach, also müssen sie vorgeschädigt sein, kein 
Arbeitswegeunfall"

von Wahn (Gast)


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Jack schrieb:
> Mach dir mal bewusst, was du eigentlich forderst, nämlich mehr
> Bürokratie beim Kauf von Werkzeugen. Du wärst doch der erste, der sich
> furchtbar drüber aufregen würde, wenn beim Kauf eines Werkzeuges erst
> ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden muss, der in einem
> bürokratischen Prozess zwei Monate lang geprüft wird

Nein, es geht darum das jeder Quatsch eine Sicherheitsunterweisung oder 
sogar Aufsichtspersonal braucht, die natürlich hochamtlich bestätigt 
sein müssen. Kommt man nicht drum rum. Allerdings handele ich immer nach 
dem Motto, halte dich an so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

Wenn das Ding ne deutsche Anleitung hat können da auch die deutschen 
Vorschriften angemerkt werden, mit Hinweis den aktuellen Stand zu 
überprüfen. Nix mit mehr Bürokratie, sondern ehrliche Angaben. Mit den 
Angaben würden sie aber wohl weniger von den Dingern verkaufen, und das 
liegt ehrlich nicht im Interesse des Herstellers. Wir beraten so lange 
wie es dem Verkauf dienlich oder vorgeschrieben ist, das war's...

von F. F. (foldi)


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Wenn ich sehe wo die Rotationslaser auf Baustellen überall hinleuchten, 
dann haben die Bediener nicht mal eine Ahnung davon, dass diese Teile 
gefährlich sind.

von Matthias L. (limbachnet)


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Heinz schrieb:
> Du meinst das ich als Adressat das Mikrocontroller-Forum gewählt habe?

Nee, ich meine, dass du dich zu einem ordentlichen Anteil schlicht üer 
dich selbst ärgern müsstest, was zugegebenerweise besonders ärgerlich 
ist...

Wie schon verschiedene Leute geschrieben haben:

Du kannst als Privatmann einen Laser kaufen und benutzen, interessiert 
keine Sau - als Gewerblicher musst du andere Regeln beachten. Das steht 
nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist aber so.

Du kannst als Privatmann eine Motorsäge kaufen und benutzen, 
interessiert keine Sau - als Gewerblicher musst du andere Regeln 
beachten. Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist 
aber so.

Du kannst als Privatmann ein Luftgewehr kaufen und zu Hause benutzen, 
interessiert keine Sau - im öffentlichen Raum musst du andere Regeln 
beachten. Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist 
aber so.

Du kannst ein beliebiges Fahrzeug kaufen und als Halter auch problemlos 
zulassen, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst, steht in keiner 
Bedienungsanleitung.

Und so weiter. Ich denke, du hast dich in deinem (nachvollziehbaren) 
Ärger etwas vergallopiert. Ja, Bosch hätte einen Hinweis hinschreiben 
KÖNNEN - aber MÜSSEN? Nee, eher nicht. Die Angaben zum Produkt sind ja 
da, einschließlich der Laserklasse.

von Helmut S. (helmuts)


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> Ja, Bosch hätte einen Hinweis hinschreiben KÖNNEN - aber MÜSSEN? Nee, eher 
nicht.

Das sehe ich ganz anders. Bosch zeigt hier einfach gar kein Interesse 
die Käufer auf diesen Riesenaufwand wegen der Laserklasse 3R 
hinzuweisen. Bosch will hier einfach nur verkaufen. Den möglichen 
Ärger/Aufwand wälzen sie hier komplett auf den unwissenden Käufer ab. 
Die würden  nur einen Bruchteil dieser Teile verkaufen, wenn jeder 
Käufer wüsste was er da alles machen muss um diese Geräte auf einer 
Baustelle zu betreiben. Die Kunden dieser Geräte sind keine Physiker 
sondern Handwerker. Für diese ist der Laser einfach so etwas wie eine 
Wasserwaage plus Lineal und Bleistift mit dem Vorteil, dass so ein Laser 
viel praktischer ist.

von Dussel (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Den möglichen
> Ärger/Aufwand wälzen sie hier komplett auf den unwissenden Käufer ab.
§ 5 OStrV
"(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 
3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber[…] einen Laserschutzbeauftragten 
schriftlich zu bestellen."

Entweder der Käufer ist Privatanwender. Dann ist er zwar unwissend, muss 
aber auch den ganzen Aufwand nicht machen. Oder der Käufer ist Profi, 
dann ist er nicht unwissend und wenn doch, ist er an den Folgen selber 
schuld und es ist sein Problem.
Dein Beschuldigung gegen Bosch funktioniert also nicht.

von Amateur (Gast)


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Wenn so ein Profi was kauft, dann muß es eben "Professional" sein. Auch 
wenn eigentlich das Amateurgerät gut genug wäre. Man kauft kein Grün, 
wenn es auch Blau gibt. Und dann losheulen, wenn man vom Lieferant auch 
wie ein Profi behandelt wird. Da gehört mehr dazu, als "keine MWSt 
zahlen".

von GeraldB (Gast)


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Put put put schrieb:
> Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten
> darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum!

Staplerfahrer Klaus – Der erste Arbeitstag

von Put put put (Gast)


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Die Probleme gab es erst seit dem die blauen immer lauter deregulieren 
geschrien haben. Und das auf allen Ebenen. Meisterzwang, Innung, HW 
Kammer alles ist überflüssig...

von Bernd K. (prof7bit)


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Frank G. schrieb:
> mögliche nationale Vorschriften.
> Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verletzungen
> führen.

Alter Schwede, was mag das für eine Jurisdiktion sein in der das 
Nichteinhalten von Vorschriften mit Verletzungen geahndet wird?

von Put put put (Gast)


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Wahn schrieb:


> Wenn das Ding ne deutsche Anleitung hat können da auch die deutschen
> Vorschriften angemerkt werden, mit Hinweis den aktuellen Stand zu
> überprüfen. Nix mit mehr Bürokratie, sondern ehrliche Angaben. Mit den
> Angaben würden sie aber wohl weniger von den Dingern verkaufen, und das
> liegt ehrlich nicht im Interesse des Herstellers. Wir beraten so lange
> wie es dem Verkauf dienlich oder vorgeschrieben ist, das war's...

Die BA ist in geschätzt 100 Sprachen mit dabei, da es weltweit verkauft 
wird. Das Heftchen vielleicht 1 cm dick. Das Gesetz in deutscher Sprache 
gefühlt 1000 Seiten.

Willst du wirklich das Gesetzbuch mit dran Pappen??? Das ändert sich 
schneller als du kucken kannst bei den Chaoten in der EU!

von Jack (Gast)


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Heinz schrieb:
> Nein, noch nicht mal das
> Der alte war defekt / verschwunden, auf die Schnelle wird ein Neuer
> gebraucht:

Das heißt, wir haben keinen Erstbenutzer, sonder jemand der schon länger 
mit Geräten dieser Art hantiert, aber dem Sicherheitskenntnisse über sie 
fehlen. Na Mahlzeit :(

"Dat ham'wa schon emmer so jemacht, dat machen wa weiter su, es is noch 
emmer juut jegange."

Eigentlich solltest du dem Sicherheitsbeauftragten dankbar sein, der 
euch auf der Baustelle gestoppt hat. Sieh es als Anstoß dich zu 
informieren und weiterzubilden.

> Kurz auf der Internetseite geschaut, aha, 5 verschiedene Modelle, mehr
> oder weniger Zubehör, der eine rot, der andere grün,ok, der eine sieht
> gut aus, also Mail an den Einkauf, bitte bestellen...

Was interessiert der Ablauf des Kaufs? Du hattest schon zu Beginn des 
Kaufs nicht die notwendige Fachkenntnis einen informierten Kauf zu 
tätigen. Das jetzt auf andere schieben zu wollen "Aber Bosch hätte ..." 
ist peinlich.

> Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich
> Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3
> Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was
> welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und
> Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was....

Noch mal, nicht der Ablauf des Kaufs ist dein Problem, sondern das dir 
notwendige Kenntnisse fehlen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Heinz schrieb:
> Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich
> Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3
> Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was
> welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und
> Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was....

Nochmal: die Laserklasse steht gut sichtbar auf der Bosch-Seite. Ohne 
Handbuch runterladen, ohne Testgerät, ohne Vertreter, ohne Anwalt.

F. F. schrieb:
> Wenn ich sehe wo die Rotationslaser auf Baustellen überall hinleuchten,
> dann haben die Bediener nicht mal eine Ahnung davon, dass diese Teile
> gefährlich sind.

Die meisten haben auch niedrigere Laserklassen, die darf dann jeder 
dressierte Affe bedienen.

Wahn schrieb:
> Nein, es geht darum das jeder Quatsch eine Sicherheitsunterweisung oder
> sogar Aufsichtspersonal braucht, die natürlich hochamtlich bestätigt
> sein müssen.

Kompletter Blödsinn, es gibt einen ganzen Haufen Baustellenlaser die 
jeder bedienen darf, wenn man sich einen in potentiell augenschädigender 
LAserklasse kauft, muss man halt damit rechnen, dass man dafür ein 
gewisses Maß an Sachkunde benötigt.

Helmut S. schrieb:
> Das sehe ich ganz anders. Bosch zeigt hier einfach gar kein Interesse
> die Käufer auf diesen Riesenaufwand wegen der Laserklasse 3R
> hinzuweisen.

Natürlich, Bosch weist auf die Laserklasse hin.

Helmut S. schrieb:
> Die würden  nur einen Bruchteil dieser Teile verkaufen, wenn jeder
> Käufer wüsste was er da alles machen muss um diese Geräte auf einer
> Baustelle zu betreiben. Die Kunden dieser Geräte sind keine Physiker
> sondern Handwerker. Für diese ist der Laser einfach so etwas wie eine
> Wasserwaage plus Lineal und Bleistift mit dem Vorteil, dass so ein Laser
> viel praktischer ist.

Die meisten greifen halt einfach zu dem Laser, den sie auch verwenden 
dürfen.

Put put put schrieb:
> Willst du wirklich das Gesetzbuch mit dran Pappen??? Das ändert sich
> schneller als du kucken kannst bei den Chaoten in der EU!

Jaja solche Chaoten in der EU, nicht mal das Augenlicht darf man sich 
noch in Ruhe nehmen.

von Paul B. (paul_baumann)


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Oh, ihr rotiert hier ja immer noch. Was für ein erschöpfendes 
Thema...

@TO

Wer viel fragt, erhält viel Antwort. Ob er nachher klüger ist als zuvor, 
ist nicht garantiert.

MfG Paul

von Heinz (Gast)


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>Wer viel fragt, erhält viel Antwort. Ob er nachher klüger ist als zuvor,
>ist nicht garantiert.

Da hast leider Recht, ich gebe jetzt auch auf, zu viel Schwachsinn der 
hier geschrieben wird, ohne das Thema zu verstehen um was es mir anfangs 
ging,

Wobei auch einige sehr gute Kommentare dabei waren

von Bernd K. (prof7bit)


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Das Ding rotiert doch mit hoher Geschwindigkeit, also ist der Strahl 
zumindest in einer Dimension als aufgweitet zu betrachten, bringt also 
nur unbedeutende Bruchteile der Energie ins Auge die ein ruhender Strahl 
hätte.

Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit 
im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch 
Sesselexperten mit ein?

von Vn N. (wefwef_s)


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Bernd K. schrieb:
> Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit
> im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch
> Sesselexperten mit ein?

Die Gefährlichkeit wird nicht durch das Forum, sondern nach DIN EN 
60825-1 beurteilt, und ja, dort wird die Tatsache, dass der Strahl 
aufgeweitet ist, bereits berücksichtigt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Klassifizierung_nach_DIN_EN_60825-1 
("Anmerkung zur Leistung:")

Faszinierend, wie sich manche für klüger als der Rest der Welt halten, 
ohne sich auch nur annähernd informiert zu haben...

von Lothar M. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit
> im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch
> Sesselexperten mit ein?

Solch ein Laser muss nicht unbedingt eine permanente Gefahr darstellen, 
es genügt, wenn dies unter ganz bestimmten Umständen gegeben ist.

Damit das aber bei der Arbeit mit solch einem Gerät berücksichtigt wird, 
muss es einen in der Firma geben, der darüber Bescheid weiss.
Dieser Jemand wird zum Laserbeauftragten bestimmt und hat sich 
diesbezüglich kundig zu machen und dafür zu sorgen, dass die 
Vorsichtsmassnahmen zur Anwendung kommen.
Das kann er dadurch festmachen, dass er alle mit dem Laser arbeitenden 
Personen in den richtigen Umgang mit selbigem unterrichtet und sich die 
Unterrichtung per Unterschrift bestätigen lässt.

Der Laserbeauftragte muss auch nicht bei der Anwendung des Lasers 
zugegen sein, der kann auch in Urlaub fahren.

von Bernd K. (prof7bit)


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vn n. schrieb:
> Die Gefährlichkeit wird nicht durch das Forum, sondern nach DIN EN
> 60825-1 beurteilt,

Nein, das ist ein weit verbreitetes Mißverständnis. Die EU und ihre 
Institutionen vergeben Nummern, Klassen und Berge von Papier, konkrete 
Sachverhalte zu beurteilen ist jedoch nicht deren Aufgabe. Die 
Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von etwas kann man also von so 
etwas keineswegs ableiten, das kann nur ein Fachmann leisten der sich 
davon persönlich überzeugt hat.

Aber das hält die Forumnutzer natürlich nicht davon ab in blinder 
Obrigkeitsergebenheit von Aufklebern mit EU-Klassifizierungen auf 
Sachverhalte in der realen Welt zu schließen, solange bis sie von einem 
als CE und TÜV/GS gekennzeichneten Rasenmäher dahingerafft werden und 
nicht wissen wie ihnen geschieht.

von GeraldB (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Aber das hält die Forumnutzer natürlich nicht davon ab in blinder
> Obrigkeitsergebenheit von Aufklebern mit EU-Klassifizierungen auf
> Sachverhalte in der realen Welt zu schließen, solange bis sie von einem
> als CE und TÜV/GS gekennzeichneten Rasenmäher dahingerafft werden und
> nicht wissen wie ihnen geschieht.

Nein das kann nur passieren, wenn da ein Chinese gefälschte Aufkleber 
daraufgemacht hat.

von MadMax (Gast)


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Jack schrieb:
> Was interessiert der Ablauf des Kaufs? Du hattest schon zu Beginn des
> Kaufs nicht die notwendige Fachkenntnis einen informierten Kauf zu
> tätigen. Das jetzt auf andere schieben zu wollen "Aber Bosch hätte ..."
> ist peinlich.

Lustiger Thread

Jack,  was ist bitte ein informierter Kauf?
Redest Du so auch mit Deiner Frau / Deinen Kumpels?
Aber bei Deinen und einigen anderen Kommentaren hier verstehe ich 
endlich warum bei McDonald's mittlerweile sogar Displays hängen die die 
Inhalte und Zusatzstoffe anzeigen. Jeder Kauf will wohl überlegt sein...

von Bernd F. (metallfunk)


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Ich verstehe den Ärger des TO durchaus. Was wäre denn dabei gewesen,
wenn Bosch gleich darauf hinweist: Zum Betrieb dieses Meßgerätes
benötigen sie einen Laserschutzbeauftragten und es dürfen sich
keine Personen auf der Baustelle befinden?

Die mittlerweilen meist externen Sicherheitsbeauftragten auf
den Baustellen lauern auf solche Gelegenheiten.

Neulich: "Die Aluklappleiter hat keinen Prüfaufkleber".

Gute Frau, die ist erst 4 Tage alt, mein Prüfingenieur kommt
einmal im Jahr, wo soll der Aufkleber herkommen?

Wurde mit Zähneknirschen akzeptiert.

Gerade mal nachgeschaut: Mein neuer Kreuzlaser von Bosch (blau)
hat Laserklasse 2, da bin ich aber froh.

Auf der Baustelle gibt es 1000 andere Probleme, die Normgerecht
gelöst werden müssen. Ich finde dies Mentalität: "Das hätten sie
wissen können" schon sehr frech. Ich habe an meinem Auto keinen
Anhänger mit 1000 kg Vorschriften.

Grüße Bernd

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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lustig,

jetzt wurde der Thread Kommentarlos verschoben :-)


Aber finde es toll wie viele hier zu so einem Thema antworten

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Ein haufen Text in kurzer Zeit. Ich muss gestehen, ich habe nicht alles 
gelesen. ABER ich stimme zumindest in einem Punkt mit dem Themenstarter 
überein.: Bosch hätte durchaus einen Hinweis auf die Laserklasse und die 
damit verbundenen Auflagen liefern können.
Sicher muss der Anwender sich auch selbst informieren, dazu muss er aber 
auch erkennen können, dass es einen Punkt gibt wo er 3 Stunden seines 
Lebens dafür opfern muss sich zu Informieren.
Da sehe ich auch eindeutig Bosch in der Pflicht.
Jaaaaa, das Autobeispiel, Führerschein, aber das fällt eher unter 
Allgemeinwissen. Spezielle Kenntnisse über Laserschutzklassen von einen 
Bauhandwerker zu erwarten, naja ich hab da so meine Bedenken.
LG

von Paul B. (paul_baumann)


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Bernd F. schrieb:
> Was wäre denn dabei gewesen,
> wenn Bosch gleich darauf hinweist: Zum Betrieb dieses Meßgerätes
> benötigen sie einen Laserschutzbeauftragten und es dürfen sich
> keine Personen auf der Baustelle befinden?

Besser, ja, sogar viel besser wäre doch:
"Der zum Betrieb erforderliche Laserschutzexperte befindet sich in der 
separaten Verpackungseinheit 2 und ist mit 2 ebenfallls im Lieferumfang 
befindlichen 12V/44Ah Bleiakkus ausgerüstet. Zu deren Inbetriebnahme 
bedarf es jedoch eines Akkubevollmächtigten der Schwefelsäure-resistent 
ausgerüstet sein muß. Dieser kann gegen geringes Entgelt tageweise im 
unserem Depot entliehen werden und ist stehend zu lagern."

gez.
-Paul-
Qualitätsbeautragter für Expertenwesen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,


Fred F. schrieb:
> ABER ich stimme zumindest in einem Punkt mit dem Themenstarter
> überein.: Bosch hätte durchaus einen Hinweis auf die Laserklasse und die
> damit verbundenen Auflagen liefern können.
> Sicher muss der Anwender sich auch selbst informieren, dazu muss er aber
> auch erkennen können, dass es einen Punkt gibt wo er 3 Stunden seines
> Lebens dafür opfern muss sich zu Informieren.
> Da sehe ich auch eindeutig Bosch in der Pflicht.

Also die Laserklasse hat Bosch ja deutlich angegeben.
Wobei man die vielleicht besser auch noch mit auf die Übersichtsseite 
mit den verschiedenen Modellen gepackt hätte.

Aber in der Beschreibung gibt es ein doch sehr deutliches Pictogramm mit 
dem Gefahrzeichen Laser und angabe der Laserklasse. Schön im schrillen 
Gelb.
Und da muss ich sagen: Wenn ich soetwas sehe und nicht kenne, dann gebe 
frage ich doch nach oder mache mich zumindest schlau.
Wie oben schon mehrfach geschrieben: Das betrifft jha ausschließlich 
gewerbliche Anwendung und als gewerblicher Betreiber BIN ICH ALLEINE in 
der Pflicht sicherzustellen das die Vorschriften eingehalten werden.
Und mal ehrlich: DAs bei Lasern besondere Vorgaben gelten wissen sogar 
Laien die noch nie etwas beruflich damit zu tun hatten. Die wissen zwar 
nicht WAS gilt, aber zumindest genug um zumindest auf die Idee zu kommen 
Informationen einzuholen.

Und zu der Sache "der Hersteller könnte darauf hinweisen".
Ist einfach gesagt: Aber für welchen speziellen Zweck in welchem Staat 
soll er darauf hinweisen?
Soll er die Rechtslage für Deutschland in die BA schreiben? Oder doch 
eher für Österreich? Vielleicht besser die SChweiz? Oder Russland? oder 
USA?

Und für welche Anwendergruppe?
Privatleute? Gewerbliche Kleinkrämer? Industrie? Nur die gesetzlichen 
Vorgaben oder ggf. -soweit vorhanden- auch noch die Vorgaben 
verschiedener BG. Und natürlich die Fragen zur Haftpflichversicherung 
und auch der privaten Unfallversicherungen (nichtgewerblicher Bereich) 
nicht zu vergessen.
Und wenn er etwas in die Bedienungsanleitung schreibt dann ist das 
verbindlich! Viel Spass dabei das für über 100 Staaten mit teilweise 
verschiedenen Regelungen für diverse Benutzergruppen aktuell zu halten.
Und wenn sich die Vorgaben ändern, dann darf man bei allen Geräten auf 
LAger die Bedienungsanleitungen tauschen und seinen Lagerbestand an 
Drucksachen vernichten.

Zudem steht in der Bedienungsanleitung ja schon ausdrücklich:
> Das Messwerkzeug sollte nur von Personen bedient werden, die im Umgang
> mit Lasergeräten vertraut sind.
> Laut EN 60825-1 gehört dazu u. a. die Kenntnis über die biologische
> Wirkung des Lasers auf das Auge und die Haut sowie die richtige
> Anwendung des Laserschutzes zur Abwendung von Gefahren.

SOWIE
> Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs mit Laserklasse 3R
> mögliche nationale Vorschriften. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften
> kann zu Verletzungen führen.

Es sind also durchaus ausreichend Hinweise dafür vorhanden das es da 
schon um etwas mehr geht als einfach "Anstellen und los". Gerade der 
Hinweis mit den Vorschriften sagt ja DAS ES DA SPEZIELLE VORGABEN GIBT.
Und da ist dann wirklich jeder selbst für Verantwortlich das 
herauszusuchen was für seinen Spezialfall gilt.

Aber viel Bemerkenswerter als die Frage ob Bosch vielleicht etwas 
deutlicher hätte schreiben können oder der TE vielleicht hätte etwas 
mehr REcherchieren sollen finde ich folgendes:

Heinz schrieb:
> Dieter F. schrieb:
>> und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen.
>
> So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar
> welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu
> haben, sondern der LSB  muss dann auch sagen kannst unter folgenden
> Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen.

Merkwürdig nur das dies noch keiner Angesprochen hat:
Es gibt also sogar SACHKUNDIGE Personen in der Eigenen Firma. Ja sogar 
mehrere. Personen die zumindest genau wissen bei welchen Geräten man 
einfach drauflos arbeiten kann und wo man erhöhte Vorsicht walten lassen 
muss.
WARUM ZUM TEUFEL LÄSST MAN DIE DAS ZEUG NICHT BESCHAFFEN?
(zumindest Auswählen)

Oder Fragt die zumindest?
Das wäre ein einziger Anruf gewesen und der TE hätte gewusst das für 
seine Zwecke nur Kl 2 in Frage kommt.
Aber nein, da wird dann einfach beschafft weil es ja so schön einfach 
ist und der Kollege vom Fach wird erst mit einbezogen wenn es dann 
gekracht hat. Dann kann er aber auch nur noch sagen: Tja dumm gelaufen - 
Neubeschaffen. (wobei ich denke solche Situationen kennt fast jeder der 
länger im Beruf ist)

Mal ganz abgesehen davon das der TE ja sogar wusste das es in der Fa. 
Laserschutzbeauftrage gibt, er also hätte wissen müssen das es da wohl 
irgendwelche Vorschriften gibt die soetwas fordern. Aber das die 
Vorschrift zur Stellung von Laserbeauftragten etwas mit den Betrieb 
Lasern zu tun haben könnten, darauf kommt man nicht?

Ganz ehrlich: Ich bin absolut kein Freund vom Regulierungswahn und dem 
Versuch alles und jedem gesetzlich zu "Pampern". Und bisher war ich der 
Meinung das man von erwachsenen Berufstätigen für ihren Bereich eine 
gewisse Verantwortung zutrauen kann ohne gleich alles mit Zwang zu 
lösen.
Aber wenn ich diesen Thread hier so lese wird mir klar warum immer mehr 
Verantwortliche meinen den Bürger immer weiter mit Gesetzen vor 
Dummheiten bewahren zu müssen.

Gruß
Carsten

P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die 
Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen 
formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das 
Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt 
hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten)

Für andere Gefahrgeneigte Dinge ist das schlicht dadurch gelöst das ein 
formaler SACHKUNDENACHWEIS gefordert ist. Dieser Sachkundenachweis wird 
einzig und alleine DURCH EINE ERFOLGREICH ABGELEGTE PRÜFUNG erworben.
Diese Prüfung kann natürlich im Anschluss an einen Kurs erfolgen, aber 
die Vorbereitung kann man auch alleine durchführen.
Oder man hat das Wissen wie auch immer schon anderweitig erworben...
Erfolgreiche Sachkundeprüfung ist als vorraussetzung absolut OK, aber 
der verpflichtende Lehrgangsbesuch ist es IMHO nicht! Zumindest nicht 
für so alltägliche Dinge wie Laser & Co.
(Sprengstoffe, Schusswaffen usw. wo man sich rein praktisch nicht legal 
selbst auf die Praxis vorbereiten kann ist natürlich etwas anderes)

von Lothar M. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die
> Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen
> formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das
> Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt
> hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten)

Wer den Führerschein macht, muss auch einen Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen 
und eine Bescheinigung darüber bringen, sonst gibt es keinen 
Führerschein.

Sinnvoll oder nicht, will ich garnicht diskutieren, das wurde so 
festgelegt, basta.

von Walta S. (walta)


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Ich hab da mal eine Frage: es gibt doch solche Laser auch von anderen 
Firmen - ist bei denen ein Hinweis auf einen Laserschutzbeauftragten 
dabei?

Walta

von Carsten S. (dg3ycs)


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Lothar M. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die
>> Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen
>> formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das
>> Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt
>> hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten)
>
> Wer den Führerschein macht, muss auch einen Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen
NÖ!
> und eine Bescheinigung darüber bringen, sonst gibt es keinen
> Führerschein.
Eine Bescheinigung JA!
Aber die für den ersten Hilfe Kurs ist nur eine VON VIELEN Möglichen 
Optionen.
Es ist also gerade NICHT so das es nur eine Möglichkeit des 
Wissensnachweises gibt. Und zumindest bei den Zahlreichen unter Absatz 
3, Satz 2 des §19 FeV aufgeführten Möglichkeiten gibt es auch einige wo 
man theoretisch nach einigen Jahren als angelernte Kraft mit einer 
reinen Externenprüfung zur der Bescheinigung kommen kann!
Es ist also davon auszugehen das es eine ganze Reihe von 
Fahrerlaubnisinhabern gibt die nie die Sofortmaßnahmen am Unfallort 
durchgenommen habe und auch nicht den "normalen" erste Hilfe Schein 
gemacht haben. Die aber dennoch zumindest einmal die notwendigen 
Kenntnisse erworben haben und diese vermutlich weit besser abrufen 
können als die absolute Mehrheit derjenigen die nur diese 8 (bzw. seit 
2015 9x) 45Minuten gemacht haben. Und für die Absolventen des "großen" 
erste Hilfe Kurses mit 8 x 90min bzw. 16 x 45min wird es nur deshalb 
etwas besser aussehen weil dieser für die Angehörigen sämtlicher 
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (praktisch alles mit 
Blaulicht auf den Dach, ausser BAG und Stadtwerke) das absolute Minimum 
an Rettungsausbildung darstellt.

Da hst du für deine Gegenrede also ein ganz schlechtes Beispiel gewählt, 
denn da ist nahezu das gegeben was ich oben geschrieben habe: Es gibt 
alternative Wege.

Dennoch halte ich die Formulierung im Absatz 1 des §19 FEV für 
Grundverkehrt! Denn dort ist der Besuch (Anwesenheit) bei einem solchen 
Kurs als Minimum gefordert.
Ein solcher Kurs schließt in der Regel NICHT mit einer Prüfung ab. Auch 
ist der Kursleiter nicht verpflichtet einem unfähigen Teilnehmer die 
Bescheinigung zu verweigern. (Fraglich ob er das überhaupt dürfte wenn 
er wollte)
Somit ist es im bei dem "normalen" Weg problemlos möglich die 
Fahrerlaubnis zu erhalten ohne am Prüfungstag (FE Prüfung) auch nur das 
Geringste an Rettungsmaßnahmen zu beherrschen und jemals beherrscht zu 
haben. Dagewesen zu sein reicht...
Und aus meiner eigenen Erfahrung im damaligen Bekanntenkreis weis ich 
das dies gar nicht mal so selten vorkommt!
Während bei den Ausnahmeregelungen zumindest von einem sicheren 
Grundlagenwissen auszugehen ist da dieses durch PRÜFUNG erfolgreich 
nachgewiesen wurde.

Und dieser Zustand ist für mich Grundverkehrt.
Würde man auch als regelnachweis nicht den Kursbesuch sondern eine 
erfolgreich abgelegte Prüfung in den relevanten Wissensbereichen 
(Theorie und Praxis) für alle die nicht bereits eine höherwertigere 
Prüfung in diesem Bereich gemacht vorschreiben wäre das Fähigkeitsniveau 
der Fahranfänger im Schnitt sicher deutlich höher!

> Sinnvoll oder nicht, will ich garnicht diskutieren, das wurde so
> festgelegt, basta.
Tolle Einstellung.
Bist ein braver Bürger und bekommst jetzt bestimmt ein Fleisskärtchen 
von deinem zuständigen Blockwart ;-) Die Part... ÄÄh der Staat hat immer 
Recht!

Aber nur um das nochmals klarzustellen:
Das für bestimmte Dinge ein bestimmtes Wissen erforderlich um entweder 
die Sachlage sicher zu beurteilen oder als potentieller 
Gefahrenverursacher die Auswirkungen vor und nach einem Zwischenfall 
möglichst gering zu halten ist definitiv richtig.
Über die Notwendigkeit des vorhandenen "Wissens" gibt es wirklich nichts 
zu Diskutieren.
Ebensowenig das ein Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen nötig 
ist.
Zumindest so lange wir nicht in einer Idealen Welt leben in der jeder 
immer die Wahrheit sagen würde...

Aber wenn man das NÖTIGE WISSEN HAT und das auch durch eine ERFOLGREICH 
ABGELEGTE PRÜFUNG beweisen kann, dann sollte es keine Rolle spielen WIE 
man das Wissen erworben hat.

Einzige Ausnahme ist bei Dingen wo einerseits ein sehr hoher Anteil an 
praktischen Fähigkeiten notwendig ist, andererseits schon bei kleinen 
Fehlern der praktischen Ausführung enorme Gefahr droht. Wenn 
gleichzeitig der Umfang des Notwendigen Wissens und Übung aber so 
Komplex ist das es nicht durch eine Prüfung in zumutbarer Zeitspanne 
abgefragt werden könnte, bzw. die Prüfung selbst anderweitig schon ein 
erhebliches Risiko darstellen würde.
Beispielsweise Sprengstoffe, Waffen, aber auch praktischer Teil des 
Führerscheins - Da macht die zwingende praktische Ausbildung Sinn.
(Wobei für die FE auch vor der Theoretischen Prüfung eine 
Mindeststundenzahl nachgewiesen werden muss. Das fände ich die 
Alternative einer (verschärften) Prüfung ohne Stundennachweis wieder in 
Ordnung... )

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Dieter F. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Carsten Sch.

Viel geschrieben - aber was genau willst Du eigentlich?

von Reinhard S. (rezz)


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Holger D. schrieb:
> Put put put schrieb:
>> Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja.
>
> Sorry, war länger nicht hier ... die Inbetriebnahme von Lasern zumindest
> 3B mussten wir der zuständigen Behörde anzeigen.

Was ist in dem Bereich die zuständige Behörde?

von Lothar M. (Gast)


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