Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Steuertipp: Doppelte Wegpauschale für Leiharbeiter


von klausele (Gast)


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Moin zusammen,

falls auch Ihr Opfer der Leiharbeit seid, ist es ggf. möglich den Weg 
zur ersten Tätigkeitsstätte (d.h. bei Eurem Dienstherren) als 
Reisekosten abzusetzen. Das hat den Vorteil, dass Ihr Hin- und Rückweg 
geltend machen könnt.

Bisher war die Voraussetzung, dass die Tätigkeit befristet sein musste 
und Ihr nicht beim Sklavenhändler nur zum Zweck der Leiharbeit 
eingestellt wurdet. Dabei geht es u.A. auch darum, ob die Tätigkeit 
befristet ist.

Mittlerweile gibt es ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, 
das auch eine Befristung in einer Tätigkeit sieht, welche "bis auf 
Weiteres" zugewiesen wird:
http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fgaktuell/betrieb-des-entleihers-keine-erste-taetigkeitsstaette-des-leiharbeitnehmers-150222.html

Es wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: VI R 6/17), das Ergebnis ist 
ungewiss.

Ich war 2016-2017 befristet in Leiharbeit und habe in 2016 die Kosten 
als Reisekosten geltend gemacht. Dabei habe ich als Nachweis die 
Projektvereinbarung beigefügt in der die Frist festgeschrieben wurde. 
Ich habe die Reisekosten in voller Höhe angerechnet bekommen.

Ich kann nur jedem raten das selbe zu tun, bzw. für die diesjährige 
Steuererklärung zu versuchen. Es lohnt sich!

von Danilo (Gast)


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Danke für den Hinweis.

Würde mich aber mal interessieren wie Du da bei dopp. Haushaltsführung 
das eingetragen hast.

Man kann ja nur die Strecke und die Anzahl der Fahrten eintragen (wobei 
die mir die Anzahl der Fahrten nun auch wieder eingekürzt haben).

Ich habe  aber auch nie verstanden, weshalb die dopp. HH-Führung die 
Heimfahrten nur einfach angesetzt werden können (Man fährt jedes WE 400 
km und darf nur 200 km ansetzen).
Fährt das Auto beim Weitpendeln etwa mit dem halben Sprit über die 
Highway oder wie?

von BMW (Gast)


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Geht nicht zu Zockerbuden.

von klausele (Gast)


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Danilo schrieb:
> Würde mich aber mal interessieren wie Du da bei dopp. Haushaltsführung
> das eingetragen hast.

Ich habe keinen zweiten Haushalt gehabt, sondern bin täglich von meinem 
Wohnort gefahren.

Eingetragen habe ich dies unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten 
Auswärtstätigkeiten", "Fahrt- / Übernachtungskosten und 
Reisenebenkosten" mit monatsweiser Angabe, siehe angehängtes Bild. Die 
geschwärzten Felder enthalten Adresse des Betriebs bei dem ich war.

Die Verpflegungspauschale kann man nur in den ersten 3 Monaten geltend 
machen und nur, wenn man >8h auswärts war.

von Tobias (. (Gast)


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Das geht so in Richtung Einsatzwechseltätigkeit und funktioniert 
eigentlich nur, wenn man von dem Dienstgeber hin zu dessen Kunden fährt.

von A13 (Gast)


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Ist erschreckend zu sehen, dass Finanzämter wieder versuchen, sich an 
den Ärmsten der Gesellschaft abzureagieren und versuchen Recht zu 
brechen oder umzudeuten. Die gut situierten Finanzbeamten, die das 
durchführen, sollten sich ebenfalls schämen. Vielleicht wäre für die 
auch mal ein Leiharbeitsverhältnis gut, dann wissen sie endlich, wer die 
Deutschland AG überhaupt noch am Leben erhält.

von Qwertz (Gast)


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A13 schrieb:
> Die gut situierten Finanzbeamten, die das durchführen, sollten sich
> ebenfalls schämen.

Das ist nur mittlerer Dienst, nicht der Rede wert, von wegen "gut 
studiert". Da braucht man echt nicht neidisch drauf sein.

von Qwertz (Gast)


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Qwertz schrieb:
> gut studiert

"gut situiert" sollte das heißen. Nix studiert...

von Zocker_52 (Gast)


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> Autor: BMW (Gast)
> Datum: 06.02.2018 19:07

> Geht nicht zu Zockerbuden.

Sehe ich auch so !

von Lisa Litze (Gast)


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Tech N. schrieb:
> Das geht so in Richtung Einsatzwechseltätigkeit und funktioniert
> eigentlich nur, wenn man von dem Dienstgeber hin zu dessen Kunden fährt.

Nö, man kann auch direkt fahren und muss nicht über das Innestadtbüro 
seinen Arbeitsweg routen.
Einfach eine entsprechende Mitteilung vom Dienstleister aufsetzen lassen 
und dem Finanzamt in die Hand drücken.
Nach 1, 2 Jahren mosern die vielleicht, man solle näher an die 
Arbeitsstätte seinen Wohnort legen, aber das wars auch schon an 
Rückfragen.

von Lisa Litze (Gast)


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Lisa Litze schrieb:
> Einfach eine entsprechende Mitteilung vom Dienstleister aufsetzen lassen
> und dem Finanzamt in die Hand drücken.


Da ne Vorlage, bei mir sah's nicht so kompliziert aus:
http://www.lobe-ev.de/fileadmin/lobe/Formulare/Bescheinigung.pdf

von Jo S. (Gast)


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Danilo schrieb:
> Ich habe  aber auch nie verstanden, weshalb ... nur einfach angesetzt
> werden können (Man fährt jedes WE 400 km und darf nur 200 km ansetzen).
> Fährt das Auto beim Weitpendeln etwa mit dem halben Sprit über die
> Highway oder wie?

Allgemein können Arbeitnehmer nur die Entfernung (einfacher Weg) 
ansetzen,  Selbständige dagegen die gesamte Fahrstrecke.
Grund: Die einen setzen ihre Interessen durch und die anderen nicht.  ;)

von Jo S. (Gast)


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Qwertz schrieb:
> A13 schrieb:
>> Die gut situierten Finanzbeamten, die das durchführen, sollten sich
>> ebenfalls schämen.
>
> Das ist nur mittlerer Dienst, nicht der Rede wert, von wegen "gut
> studiert". Da braucht man echt nicht neidisch drauf sein.

Mittlerer Dienst (Formularausfüller, Niveau vergleichbar mit Bürohilfen)
Laufbahn A7-A9 (A10)

Ich habe die Ausbildungsunterlagen der Landesfinanzschule ....... eine 
Führerscheinprüfung ist anspruchsvoller  ;)

Gehobener Dienst (vergleichbar mit Sachbearbeitern)
A9-A12 (A13)

Laßt euch von diesen Typen nichts gefallen!

Macht euch selber sachkundig! Verlaßt euch nicht auf das Finanzamt und 
laßt euch nicht von Steuerberatern für rel. einfache Arbeiten viel Geld 
abknöpfen!

Jo S.

von Jo S. (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Da braucht man echt nicht neidisch drauf sein.

Ne, die Beamten sind bestimmt nicht neidisch auf die studierten 
Leiharbeiter, die verspotten die.

von Niemand (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Allgemein können Arbeitnehmer nur die Entfernung (einfacher Weg)
> ansetzen,  Selbständige dagegen die gesamte Fahrstrecke.
> Grund: Die einen setzen ihre Interessen durch und die anderen nicht.  ;)

Allgemein heißt was bitte bei dir? Die, welche es nicht anders kennen 
und können? Oder die welche die Märchen vom FA einfach mal glauben ohne 
selber zu widersprechen?

Jeder AN kann seine Steuererklärung selber so machen wie er meint sie 
vertreten zu können, also auch ein bischen besch_ßen äm beschönigen! Wer 
das nicht macht wird meist vom FA also Vater Staat sowieso beschissen.

Danilo, hast du dagegen kein Widerspruch eingelegt?

Man kann auch die vollen Ist- oder Soll-Kosten ansetzen, muß sie dann 
auch bloß nachweisen können.

Da sind die meisten AN wohl bloß zu faul oder unwissend dafür.

von Niemand (Gast)


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@ To Klausele, und dir ist nicht in den Sinn gekommen da ein wenig in 
positive Richtung zu optimieren?
Also auch bloß wieder das zu versteuernde Einkommen gemindert?

von Qwertz (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Da braucht man echt nicht neidisch drauf sein.
>
> Ne, die Beamten sind bestimmt nicht neidisch auf die studierten
> Leiharbeiter, die verspotten die.

Ich bleibe dabei: Ich als Ingenieur in der Privatwirtschaft bin in 
keiner Weise neidisch auf einen kleinen Finanzbeamten im mittleren 
Dienst. Er tut mir höchstens ein wenig leid wegen der sehr trockenen und 
eintönigen Arbeit. Die Bezahlung ist angemessen.

Deine Besoldungsbeispiele sind übrigens mal wieder sehr 
manipulativ/verzerrend ausgewählt: höchste Stufe, verheiratet, 2 Kinder, 
Steuerklasse 3. Aber das kennt man ja von dir.

von Jo S. (Gast)


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Niemand schrieb:
> Jo S. schrieb:
>> Allgemein können Arbeitnehmer nur die Entfernung (einfacher Weg)
>> ansetzen,  Selbständige dagegen die gesamte Fahrstrecke.
>> Grund: Die einen setzen ihre Interessen durch und die anderen nicht.  ;)
>
> Allgemein heißt was bitte bei dir? Die, welche es nicht anders kennen
> und können? Oder die welche die Märchen vom FA einfach mal glauben ohne
> selber zu widersprechen?
>
Finanzämter neigen dazu, Ausgaben zu streichen oder zu kürzen. Dann muß 
der Steuerpflichtige Widerspruch einlegen und seine Ansprüche 
nachweisen. D.h. der Bürger muß sich besser auskennen, als der 
Finanzbeamte und ihm seinen Fehler beweisen.  :)

> Man kann auch die vollen Ist- oder Soll-Kosten ansetzen, muß sie dann
> auch bloß nachweisen können.
>
Ja, man kann auch die tatsächlichen Kosten in Ansatz bringen. Hab ich 
noch nicht gemacht. Weiß auch nicht, wie das bei Einsatzwechseltätigkeit 
gehandhabt wird.

> Da sind die meisten AN wohl bloß zu faul oder unwissend dafür.

Auf das setzt das FA.   ;)

Noch einmal mein Appell: Beschäftigt euch mit dem Thema Steuern! Laßt 
euch nicht vom Staat ausräubern! Es gibt sehr hilfreiche Literatur - 
auch für Laien.
Euer erarbeitetes Geld ist in der "öffentlichen Hand" in schlechtesten 
Händen. (Mißwirtschaft, Verschwendung, Korruption)

Ich kenne mehrere Finanzbeamte, die alle der Meinung sind, daß unser 
Besteuerungssystem (eigentlich sind es mehrere sehr unterschiedliche 
Systeme) himmelschreiend ungerecht ist.

Ein Bekannter von mir (Amtsvorsteher, d.h. Leiter eines FA) sagte mal: 
"Wenn wir unser Steuerrecht so benennen würden, wie es tatsächlich ist, 
müßten wir es SteuerUnrecht nennen."

Jo S.

von Jo S. (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Ich bleibe dabei: Ich als Ingenieur in der Privatwirtschaft bin in
> keiner Weise neidisch auf einen kleinen Finanzbeamten im mittleren
> Dienst.

Den Vergleich von Apfel und Birne kennst du?

Voraussetzung für die Ausb. zum mittleren Dienst ist die mittlere Reife.

> Deine Besoldungsbeispiele sind übrigens mal wieder sehr
> manipulativ/verzerrend ausgewählt: höchste Stufe, verheiratet, 2 Kinder,
> Steuerklasse 3. Aber das kennt man ja von dir.

"mal wieder sehr manipulativ/verzerrend" was soll das?

Ich habe die üblichen Laufbahnen angegeben. In den Beispielen sind die 
Endstufen genannt, die jeder erreicht - auch der Faulste. Alles andere 
ist ersichtlich und ansonsten sind die Besoldungslisten im Internet 
öffentlich einsehbar. Also was soll dein unbegründeter Vorwurf.

Wenn man Ungerechtigkeiten in diesem Staatssystem kritisiert, wirst du 
sauer. Aber das kennt man ja von dir.   ;)

Jo S.

von Finanzbeamter A12 (Gast)


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Ich sehe jeden Tag die Steuererklärung von Ingenieuren (FH, Bachelor 
u.a.)

Wenn die 45 sind dann sehe ich blass aus.
Auch netto springt mehr heraus, wenn man bedenkt, dass ich neben Steuer 
noch 630.-€  für die Krankenkasse zahle.
Dann investieren die meisten noch in in Fonds oder Immobilien und senken 
damit die Steuerpflicht.

Mein Vorteil ist, dass ich unkündbar bin.
Dafür komme ich nie über 65k hinaus. Ich sehe einmal im Jahr einen Ing 
in meiner Altersklasse, der unter 75k liegt.

Mein Nachteil ist, dass es keine Gewinnbeteiligung gibt, keine 
Gewerkschaft, kein Streikrecht, verordnete geringe Gehaltssteigerungen 
und das nächste Kind kostet am Anfang schon gut 100,-€ Krankenkasse 
mehr.
Mein Dienstherr schickt mich bei Bedarf mal für 3 Monate 58km weiter zu 
einem anderen Finanzamt, weil es bei denen brennt. Fahrzeiten zusätzlich 
zur Dienstzeit.

Die Rentner haben oft eine Betriebsrente und noch Mieten aus Immobilien, 
zusammen mehr als meine 70% die ich mal bekommen werde.

Aber ich hab's ja selbst so gewählt.

von Steuerpferd (Gast)


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Finanzbeamter A12 schrieb:
> Dann investieren die meisten noch in in Fonds oder Immobilien und senken
> damit die Steuerpflicht.

Wie soll das denn gehen?

von Ich (Gast)


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Steuerpferd schrieb:
> Finanzbeamter A12 schrieb:
>> Dann investieren die meisten noch in in Fonds oder Immobilien und senken
>> damit die Steuerpflicht.
>
> Wie soll das denn gehen?

Nicht selbst genutzte Immobilien kann man nach einer Haltezeit meines 
Wissens steuerfrei weiterverkaufen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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klausele schrieb:
> Mittlerweile gibt es ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts,
> das auch eine Befristung in einer Tätigkeit sieht, welche "bis auf
> Weiteres" zugewiesen wird:
> 
http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fgaktuell/betrieb-des-entleihers-keine-erste-taetigkeitsstaette-des-leiharbeitnehmers-150222.html

da wir in D sind, müsste das jeder auch für sein Bundesland festgestellt 
bekommen. Oder natürlich von einem Bundesgericht.

von xxx (Gast)


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Finanzbeamter A12 schrieb:
> ...noch 630.-€  für die Krankenkasse zahle..
- glaube ich nicht - Beamte müssen nur die Hälfte versichern, da sie 
Beihilfe vom Staat bekommen (und als Pensionär nur noch 1/4) und zudem 
bekommen Beamte bei vielen Versicherern Rabatte da das Risiko etwas 
kleiner gerechnet wird

> Dann investieren die meisten noch in in Fonds oder Immobilien und senken
> damit die Steuerpflicht.
Wie geht das?

>
> Mein Vorteil ist, dass ich unkündbar bin.
> Dafür komme ich nie über 65k hinaus. Ich sehe einmal im Jahr einen Ing
> in meiner Altersklasse, der unter 75k liegt.
In der Tat ist es so, das in Konzernen im Arbeitgeberverband die 
Gehälter wahrscheinlich oft darüber liegen. In allen anderen Firmen 
meistens darunter.

>
> Mein Nachteil ist, dass es keine Gewinnbeteiligung gibt, keine
> Gewerkschaft, kein Streikrecht, verordnete geringe Gehaltssteigerungen
Na das klingt doch wie in der Wirtschaft in Firmen die nicht 
Tarifgebunden sind (zusätzlich zum Risiko der betriebsbedingten 
Kündigung - was ganz einfach ist für eine Firma)

> und das nächste Kind kostet am Anfang schon gut 100,-€ Krankenkasse
> mehr.
Aber nur wenn die Frau nicht in der gesetzlichen versichert ist (Kind 
über Ehefrau mitversichern ist doch üblich)

> Mein Dienstherr schickt mich bei Bedarf mal für 3 Monate 58km weiter zu
> einem anderen Finanzamt, weil es bei denen brennt. Fahrzeiten zusätzlich
> zur Dienstzeit.
Passiert in der 'freien' Wirtschaft auch

>
> Die Rentner haben oft eine Betriebsrente und noch Mieten aus Immobilien,
> zusammen mehr als meine 70% die ich mal bekommen werde.
>
Muss alles versteuert werden + man muss GKV Beitrag davon abführen -> da 
bleibt dann nicht mehr viel übrig, Betriebsrenten gibt es nicht überall. 
Hier in der Firma wo ich bin gibt es das z.B. nicht. Anspruch darauf hat 
man auch erst nach 5 Jahren, wenn man davor gekündigt wird hat man 
keinen Anspruch.


> Aber ich hab's ja selbst so gewählt.


Ihre ANgaben würde ich komplett als Mythen ansehen.

von xxx (Gast)


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xxx schrieb:
>> Die Rentner haben oft eine Betriebsrente und noch Mieten aus Immobilien,

Ach da gabe es übrigens Ende letzten Jahres einen Bericht im ZDF, da 
sich für eine Frau die Betriebsrente gar nicht gelohnt 
(Gehaltsumwandlung). Sie hatte am Schluss weniger, als wenn sie das Geld 
unters Kopfkissen gelegt hätte.

von Abteilung B (Gast)


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Finanzbeamter A12 schrieb:

> Mein Vorteil ist, dass ich unkündbar bin.
> Dafür komme ich nie über 65k hinaus. Ich sehe einmal im Jahr einen Ing
> in meiner Altersklasse, der unter 75k liegt.

Wie bei dir auf dem PC? Hast wohl nur Konzerningenieure und Freelancer 
vor dir liegen? Bei KMUs hättest du ne ganze Traube, die selbst mit 55 
noch deutlich unter 75k liegen. Oft ist die magische Grenze bei KMUs so 
60k, alles oben drüber erfordert gewaltige Kraftanstrengungen 
hinsichtlich Zeit-/Orts- und Qualifikationseinsatz. Bei KMUs wird man 
nicht künstlich wie bei Konzernen oder Staatsapparaten finanziell 
geschützt, man bekommt nur das Geld, was man auch selber erwirtschaftet 
+ Gewinn für die Firma natürlich + (Steuer)nachteile für KMUs.
Vergiss auch nicht, dass deine Pension sich am letzten Sold bemisst und 
73% beträgt.
Wer Beamter werden konnte und ist, hat alles richtig gemacht. Das ist so 
das Optimum außer Lottogewinn, gerade noch, wenn man in ca. 20 Jahre 
noch bis zum Ruhestand hat. Bis dahin wird die freie Wirtschaft nämlich 
die Arbeitsbedingungen noch weiter verschärfen, muss man sich nur mal 
angucken, was wir für paradiesische Zustände in 1998 auf dem Arbeits- 
und Sozialmarkt noch hatten und dann heute.

von klausele (Gast)


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Finanzbeamter A12 schrieb:
> Ich sehe jeden Tag die Steuererklärung von Ingenieuren (FH, Bachelor
> u.a.)

Und die offenbaren Dir deren exakten Abschluss und Bildungshintergrund? 
Üblicherweise gibt man nur "Ingenieur" in der Steuererklärung an...

Niemand schrieb:
> @ To Klausele, und dir ist nicht in den Sinn gekommen da ein wenig in
> positive Richtung zu optimieren?
> Also auch bloß wieder das zu versteuernde Einkommen gemindert?

Ja, Werbungskosten reduzieren in der Regel das zu versteuernde 
Einkommen.
Was wäre denn hier noch zu optimieren?

Tech N. schrieb:
> Das geht so in Richtung Einsatzwechseltätigkeit und funktioniert
> eigentlich nur, wenn man von dem Dienstgeber hin zu dessen Kunden fährt.

Keine Ahnung wie genau die Definition der Einsatzwechseltätigkeit ist. 
Bei mir handelte es sich um eine befristete Tätigkeit. Eine solche 
Befristung liegt in der Regel vor, wenn die Tätigkeit nicht länger als 
48 Monate dauert und der Arbeitsvertrag nicht ausschließlich zum Zweck 
der Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen geschlossen wurde:

Zitat dazu aus dem Urteil des FG Niedersachsen vom 30.11.2016 – 9 K 
130/16:
> Es kann auch dahinstehen, ob Fälle denkbar (und überhaupt zivilrechtlich 
zulässig) sind, in denen ein Leiharbeitsverhältnis nur zum Zweck des Tätigwerdens 
in einem bestimmten Entleihbetrieb begründet wird und dieses auch für den 
Leiharbeitnehmer aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von vornherein erkennbar 
ist [...] Bei einer derartigen Konstellation könnte ggf. von einer dauerhaften 
Zuordnung i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alt. EStG 2014 auszugehen sein [...]
Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/191299

Das Urteil von 2016 hat also die Bedingungen für eine Anerkennung einer 
solchen befristeten Auswärtstätigkeit festgesetzt, welche mit dem Urteil 
von 2017 nun hinsichtlich der Befristung aufgehoben wurden. Damit dürfte 
diese Möglichkeit nun weiteren Leihsklaven zur Verfügung stehen, nicht 
nur diejenigen die einen zusätzlichen Wisch oder Projektvereinbarung mit 
dokumentierter Befristung bekommen haben.

BMW schrieb:
> Geht nicht zu Zockerbuden.
Ich hatte keine Wahl! Das Unternehmen bei dem ich arbeitete wurde an 
einen Sklavenhändler verkauft.

Ich bin diesen Deal nur eingegangen, weil mir der Job gefiel und man mir 
seitens des Kundenunternehmens einredete, dass man mich unbedingt 
übernehmen wolle. Das ginge aber nur, wenn man aus dem 
(Teilzeit-)Projekt eine Vollzeit ANÜ mache.

Es wurde eine Stelle geschaffen, interne Bewerber gab es keine fähigen, 
aber dann plötzlich einen Einstellungsstopp.
Am selben Tag habe ich Resturlaub genommen, unmittelbar nach der 
Genehmigung gekündigt (ein blanko Formular sollte man stets dabei 
haben!) und ein anderes Angebot angenommen.

Aber ja, richtig, geht nicht zu Zockerbuden!

von Danilo (Gast)


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klausele schrieb:
>> Würde mich aber mal interessieren wie Du da bei dopp. Haushaltsführung
>> das eingetragen hast.
>
> Ich habe keinen zweiten Haushalt gehabt, sondern bin täglich von meinem
> Wohnort gefahren.
>
> Eingetragen habe ich dies unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten
> Auswärtstätigkeiten", "Fahrt- / Übernachtungskosten und
> Reisenebenkosten" mit monatsweiser Angabe, siehe angehängtes Bild. Die
> geschwärzten Felder enthalten Adresse des Betriebs bei dem ich war.
>
> Die Verpflegungspauschale kann man nur in den ersten 3 Monaten geltend
> machen und nur, wenn man >8h auswärts war.

Ich habe hier einen Fall in dem mir leider wohl der Durchblick fehlt 
(werde dazu aber wohl auch mal zum Lohnsteuerhilfeverein gehen).

Situation: Seit drei Jahren habe ich eine "Festanstellung" beim 
Dienstleister XYZ, der mich von Mitte 2015- Mitte 2018 an einen Kunden 
bei Karlsruhe ausgeliehen hat. Daraufhin habe dort zeitnah eine (kleine) 
Wohnung gemietet und auch abgesetzt.

Dieses Projekt ging zu Ende (und ist wohl auch tot) und ich wurde nun ab 
Oktober 2018 an einen Kunden im Rhein-Main-Gebiet ausgeliehen. Das 
Projekt ist nominell unbefristet, kann aber natürlich jederzeit vom 
Kunden beendet werden.

Die Entfernung Zweitwohnsitz- Einsatzort im RM-Gebiet ist etwa 110 km 
und fürs tägliche Pendeln für mich unpraktikabel. Ich hatte nun 
Hotelzimmer und ab Mai 2019 eine weitere (noch kleinere) Wohnung im 
RM-Gebiet angemietet.

Die Zweitwohnung bei Karlsruhe werde ich nun zeitnah abmieten.

Ist der Einsatz im RM-Gebiet nun eine weitere (dritte) Haushaltsführung, 
deren Kosten (Miete/ tägl. Fahrt zum Kunden) die in Zeile 86: Summe der 
Mehraufwendungen weiterer dopp. Haushaltsführungen xxxx,- €
(Berechnung bitte in einer gesonderten Aufstellung)
eingetragen wird?

Die täglichen Fahrtkosten (im RM-Gebiet) würde ich unter den Zeilen 
31-38 (Wege zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/ Sammelpunkt/ 
weiträumigem Tätigkeitsgebiet)eintragen.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für sachliche Hilfestellungen.

von Analytiker (Gast)


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Nein, kannst du nicht. Es gibt nur eine doppelte HHF und die auch nur, 
wenn du keine Dienstreisen abrechnest.

Vergiss mal den Unsinn der da oben steht. Man kann bis zu 2 Jahren die 
Projektwohnung absetzen und auch beide Fahrten, wenn es Dienstreisen 
sind und man plausibel alle 2 Wochen fährt.

Entscheidend ist, dass man bei dem Sklaventreiber keinen festen 
Arbeitsplatz hat.

Ich habe mal 400km von daheim gearbeitet, jede Woche eine Heimfahrt 
gerechnet, bin alle 4 Wochen heimgefahren und habe die Wohnung als 
Appartement gemietet. Jede Woche kam das Weib zum Wochenendtripp mit der 
Bahn. Aufpreis fürs Appartement in der Wohnungsmiete enthalten.

Wichtig:

- Nur möblierte Appartments mit Monatsabrechnung

- alle 2-3 Monate das Appartment wechseln

- Pausen einstreuen von >1Wo daheim

- Reisen zum Sklaventreiber aufschreiben

- Reisen für 2 Kundenstandorte aufschreiben

- Messebesuche nicht vergessen!

Ich habe auf diese Weise fast 4000,- an Fahrtkosten abgesetzt. Lohnt 
sich halt nur, wenn man nicht zu lange irgendwo arbeitet, und das ganze 
Jahr füllt, weil es eine Deckelsumme gibt.

Man braucht daher unbedingt ein zweites Standbein und sollte ansonsten 
Selbständigkeit haben, damit ein Kunde da ist, als Grund zum weiteren 
Verreisen und man beide Einnahmearten in jedem Jahr hat.

von Realist (Gast)


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Jo S. schrieb:
> Mittlerer Dienst (Formularausfüller, Niveau vergleichbar mit Bürohilfen)
> Laufbahn A7-A9 (A10)

Bullshit. Die Ausbildung ist schwieriger als die meisten anderen. Nur 
auf A7 Stellen ist man eine Sekretärin. A8 und A9 müssen im Rahmen der 
Veranlagung die Arbeit von Steuerberatern beurteilen und das Steuerrecht 
ist kompliziert. In einigen Stellen ist man auch im Außendienst 
unterwegs und macht Betriebsprüfungen oder treibt die Kohle ein, wofür 
die Finanzbeamten angepöbelt werden. Der Industriekaufmann hat es viel 
einfacher.

von Danilo (Gast)


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Analytiker schrieb:
> Nein, kannst du nicht. Es gibt nur eine doppelte HHF und die auch nur,
> wenn du keine Dienstreisen abrechnest.

Danke für Deine Rückmeldung.

Die ganze Theamtik ist mir einfach zu kompliziert.

Die Dame vom FA meinte aber schon, dass ich die "Dritte 
Haushaltsführung" durchaus in Zeile 86 (mit Dokument zur Erläuterung) 
eintragen kann. Also Hotel, Fahrkosten vom Hotel zum Kunden, ggf. 
Verpflegungsmehraufwand.

Ob die mir die "zweite HH-Führung" dann parallel recht schnell 
streichen, kann ich noch nicht sagen.

Am besten gehe ich wirklich über einen Steuerberater.

von Anna Lytiker (Gast)


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Danilo schrieb:
> Am besten gehe ich wirklich über einen Steuerberater

Der dürfte dich das Doppelte kosten, was du sparen kannst.

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