Hallo, ich möchte von einem Messgerät Daten via BLE an ein Smartphone übertragen und habe hier den Chip von ST "BlueNRG-MS" im Auge. Der Chip entspricht den folgenden Vorschriften: ETSI EN 300 328, EN 300 440, FCC CFR47 Part 15, ARIB STD-T66 Ist eine zusätzliche Zulassung betreffend BLE notwendig, wenn man diesen Chip auf einer PCB in einem Gerät welches vermarktet werden soll verbaut?
Kurz und schnell: Ja, das wird nicht spaßig. Total irre hier in D.
Einfache Frage dazu: Wie stellst du sicher, dass du nicht durch z.B. schlechtes Layout oder Schlitzantennen im Gehäuse auf Oberwellen abstrahlst? Gutes Selbstvertrauen oder nachmessen :-)
Warum nicht einfach ein fertig zertifiziertes Modul (RN4020 o,ä.) einsetzen?
Zuständig ist die Richtlinie 2014/53/EU (RED). Viel Spaß beim Lesen… Eine regelrechte Zulassung findet nicht statt, aber man muss eine funktechnische Messung durchführen lassen und die ist nicht billig. Einen einfachen Ausweg gibt es indem man bereits geprüfte Module verwendet. Die meisten Hersteller von Chips haben auch komplette Module. Dazu gibt es dann die Prüfberichte, die legt man zusammen mit den Spezifikationen und Layoutanweisungen, sowie den Unterlagen zum eigenen Design und den Testexemplaren dem akkreditierten Testlabor vor. Die machen dann für deutlich weniger Geld eine Beurteilung ob die Eigenschaften des Moduls durch den Einbau verändert werden. Das reicht für die CE-Deklaration. Es gibt aber interessierte Kreise, die gerne mehr prüfen wollen (und damit mehr Rechnungen schreiben) und versuchen an dieser Möglichkeit zu sägen.
Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro. Teuer wirds also sowieso.
FluxeBuxe schrieb: > Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG > registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der > End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro. > > Teuer wirds also sowieso. Kommt darauf an was genau du auf dein Produkt schreiben willst, in welcher Schreibweise und ob du das Logo einsetzen willst oder nicht. https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/marketing-branding Für die Bluetooth Zulassung wird ferner ein EMV-Testbericht aus einem akkreditierten Labor gefordert.
Test schrieb: > Kommt darauf an was genau du auf dein Produkt schreiben willst, Sobald man auch nur erwähnt das da Bluetooth drin ist muss man in jedem Fall zahlen. Logos sind egal.
FluxeBuxe schrieb: > Sobald man auch nur erwähnt das da Bluetooth drin Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage aufgrund derer die da irgendeine Handhabe hätten. Das gleiche mit USB. Nur die geschützen Logos darf man nicht ohne Lizenz des Markeninhabers auf die Verpackung drucken.
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Bearbeitet durch User
Bernd K. schrieb: > Das gleiche mit USB. USB ist keine geschützte Wortmarke. "Bluetooth" schon. https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/marketing-branding/brand-enforcement-program
FluxeBuxe schrieb: > USB ist keine geschützte Wortmarke. > "Bluetooth" schon. Mann muss ja nicht schreiben, dass man Bluetooth nutzt. Man kann auch schreiben, dass man einen "Funkstandard kompatibel zu Bluetooth" nutzt. Oder noch einfacher: "kommuniziert per Funk mit ihrem Smartphon. Systemanforderungen: Smartphon mit Android 5.0 oder neuer und Bluetooth 4.0"
Verwendest Du das privat oder soll das kommerziell vertrieben werden? Privat -> Faktisch wurscht, solange sich keiner beschwert. Kommerziell: Man muß Konformität mit den in der EU gültigen Normen bescheinigen, aber dazu nicht zwingend messen, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Beispiel: 2,45GHz-Sender sind bis 10mW überhaupt kein Problem. Wenn Du eine Antene mit, sagen wir 10 dBi Gewinn hast, dann muß man via Design/Chipprogrammierung sicherstellen, daß die Sendeleistung nicht mehr als 1mW beträgt. Hinzu kommen aber noch EMV-Themen, die je nach Layout und genauer Anwendung schlagend werden. Das kann man evtl. noch selbst ausmessen.
Ziel ist ein kommerzieller Vertrieb des Produktes in Europa. Verwendet wird BLE (Bluetooth Low Energie)mit max. 10mW Sendeleistung. EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein. Was aber noch unklar ist, ist die Sache mit den Lizenzgebühren für Bluetooth SIG. Je mehr ich hier im Internet recherchiere desto unklarer wird die Sache. Kann mir hier jemand Auskunft geben (bitte keine Vermutungen) wie sich das mit den lizengebühren wirklich verhält?
M. G. schrieb: > > EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte > dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein. ... > Kann mir hier jemand Auskunft geben (bitte keine Vermutungen) wie sich > das mit den lizengebühren wirklich verhält? Zu allem zu blöd oder zu faul,... M. G. schrieb: > EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte > dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein. ... aber Big-Player sein wollen. Hast du überhaupt eines der Richtlinien die hier genannt worden sind gelesen? Oder stützt du dein weiteres Vorgehen und Projektplanung auf eine Aussage hier, die meint du müsstest nur Konformität nachweisen und fertig?
FluxeBuxe schrieb: > Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG > registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der > End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro. Habe gerade nachgesehen: Die Adopter-membership kostet Dich NULL. ABER: Die EMV Compliance Prüfung des fertigen Produkts bei Einsatz eines bereits zertifizierten Moduls kostet pro Zulassungsraum (CCC, USA, EU, ..) etwa 2...4kEUR. rgds
6a66 schrieb: > Habe gerade nachgesehen: Die Adopter-membership kostet Dich NULL. https://www.bluetooth.com/membership-working-groups/membership-types-levels rgds
6a66 schrieb: > Habe gerade nachgesehen: Die Adopter-membership kostet Dich NULL. Solange Du keine Produkte anbietest schon. https://www.bluetooth.com/membership-working-groups/membership-benefits $8,000 USD pro Produkt. Nur jährlich muss man großzügigerweise nicht zahlen.
Bedeutet das jetzt genau dass man bei Verwendung eines fertigen Bluetoothmoduls schon zahlen muss oder wenn man sagt das man es verwendet? Bei letzterem wäre die Passage: Schreiber schrieb: > "Funkstandard kompatibel zu Bluetooth" oder Schreiber schrieb: > "kommuniziert per Funk mit ihrem Smartphon. Systemanforderungen: > Smartphon mit Android 5.0 oder neuer und Bluetooth 4.0" eine Möglichkeit die Kosten zu senken! Man gibt ja nur Geld aus wenn man unbedingt muss.
Alex W. schrieb: > Bedeutet das jetzt genau dass man bei Verwendung eines fertigen > Bluetoothmoduls schon zahlen muss oder wenn man sagt das man es > verwendet? Offiziell muss man das schon "anmelden" wenn man nur irgendwas mit BT im eigenen Produkt verwendet. Ob das mit schwammigen Formulierungen ausreicht um das zu umgehen - da wird niemand eine definitive Antwort geben können. Allerdings, das erste Produkt kann man vergünstigt anmelden wenn man unter 1M Euro / Jahr Umsatz hat.
FluxeBuxe schrieb: > Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG > registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der > End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro. Das hätte die SIG gerne so, ist aber rechtlich nicht wirklich bindend (bitte Rechtsanwalt konsultieren!). In der Falle ist man nur als SIG-Mitglied.
Kleiner Tipp dazu: Mal mit Markenrecht und der beschreibenden Nutzung auseinander setzen.
Guido Körber schrieb: > Kleiner Tipp dazu: Mal mit Markenrecht und der beschreibenden Nutzung > auseinander setzen. Na also, das war das Stichwort. Man darf also durchaus unumwunden drauf drucken daß das Gerät mit Bluetooth kommuniziert, die fremde Wortmarke darf jederzeit verwendet werden um die Eigenschaften des eigenen Produkts zu beschreiben, nur die Bildmarke darf man nicht unerlaubt verwenden.
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