Verwendung eines Bluetooth Chip - gesonderte Zulassung nötig?

OP #5315642
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Hallo,

ich möchte von einem Messgerät Daten via BLE an ein Smartphone 
übertragen und habe hier den Chip von ST "BlueNRG-MS" im Auge.

Der Chip entspricht den folgenden Vorschriften:

ETSI EN 300 328, EN 300 440, FCC CFR47 Part 15, ARIB STD-T66

Ist eine zusätzliche Zulassung betreffend BLE notwendig, wenn man diesen 
Chip auf einer PCB in einem Gerät welches vermarktet werden soll 
verbaut?
Gast #5315808
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Zuständig ist die Richtlinie 2014/53/EU (RED).

Viel Spaß beim Lesen…

Eine regelrechte Zulassung findet nicht statt, aber man muss eine 
funktechnische Messung durchführen lassen und die ist nicht billig.

Einen einfachen Ausweg gibt es indem man bereits geprüfte Module 
verwendet. Die meisten Hersteller von Chips haben auch komplette Module. 
Dazu gibt es dann die Prüfberichte, die legt man zusammen mit den 
Spezifikationen und Layoutanweisungen, sowie den Unterlagen zum eigenen 
Design und den Testexemplaren dem akkreditierten Testlabor vor. Die 
machen dann für deutlich weniger Geld eine Beurteilung ob die 
Eigenschaften des Moduls durch den Einbau verändert werden. Das reicht 
für die CE-Deklaration.

Es gibt aber interessierte Kreise, die gerne mehr prüfen wollen (und 
damit mehr Rechnungen schreiben) und versuchen an dieser Möglichkeit zu 
sägen.
Gast #5315810
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Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG 
registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der 
End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro.

Teuer wirds also sowieso.
Gast #5315823
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FluxeBuxe schrieb:
> Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG
> registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der
> End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro.
>
> Teuer wirds also sowieso.

Kommt darauf an was genau du auf dein Produkt schreiben willst, in 
welcher Schreibweise und ob du das Logo einsetzen willst oder nicht.

https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/marketing-branding

Für die Bluetooth Zulassung wird ferner ein EMV-Testbericht aus einem 
akkreditierten Labor gefordert.
Gast #5315959
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FluxeBuxe schrieb:
> USB ist keine geschützte Wortmarke.
> "Bluetooth" schon.

Mann muss ja nicht schreiben, dass man Bluetooth nutzt.
Man kann auch schreiben, dass man einen "Funkstandard kompatibel zu 
Bluetooth" nutzt.

Oder noch einfacher:
"kommuniziert per Funk mit ihrem Smartphon. Systemanforderungen: 
Smartphon mit Android 5.0 oder neuer und Bluetooth 4.0"
Gast #5316471
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Verwendest Du das privat oder soll das kommerziell vertrieben werden?

Privat -> Faktisch wurscht, solange sich keiner beschwert.

Kommerziell: Man muß Konformität mit den in der EU gültigen Normen 
bescheinigen, aber dazu nicht zwingend messen, wenn man sich seiner 
Sache sicher ist.
Beispiel: 2,45GHz-Sender sind bis 10mW überhaupt kein Problem. Wenn Du 
eine Antene mit, sagen wir 10 dBi Gewinn hast, dann muß man via 
Design/Chipprogrammierung sicherstellen, daß die Sendeleistung nicht 
mehr als 1mW beträgt.

Hinzu kommen aber noch EMV-Themen, die je nach Layout und genauer 
Anwendung schlagend werden. Das kann man evtl. noch selbst ausmessen.
OP #5316643
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Ziel ist ein kommerzieller Vertrieb des Produktes in Europa.
Verwendet wird BLE (Bluetooth Low Energie)mit max. 10mW Sendeleistung.

EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte 
dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein.

Was aber noch unklar ist, ist die Sache mit den Lizenzgebühren für 
Bluetooth SIG. Je mehr ich hier im Internet recherchiere desto unklarer 
wird die Sache.

Kann mir hier jemand Auskunft geben (bitte keine Vermutungen) wie sich 
das mit den lizengebühren wirklich verhält?
Gast #5316681
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M. G. schrieb:

>
> EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte
> dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein.
...
> Kann mir hier jemand Auskunft geben (bitte keine Vermutungen) wie sich
> das mit den lizengebühren wirklich verhält?

Zu allem zu blöd oder zu faul,...

M. G. schrieb:
> EMV-Prüfung von einem akkreditierten Labor ist mir klar. Damit sollte
> dann was die Zulassung betrifft alles erledigt sein.

... aber Big-Player sein wollen.

Hast du überhaupt eines der Richtlinien die hier genannt worden sind 
gelesen? Oder stützt du dein weiteres Vorgehen und Projektplanung auf 
eine Aussage hier, die meint du müsstest nur Konformität nachweisen und 
fertig?
Gast #5316767
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FluxeBuxe schrieb:
> Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG
> registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der
> End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro.

Habe gerade nachgesehen: Die Adopter-membership kostet Dich NULL.

ABER: Die EMV Compliance Prüfung des fertigen Produkts bei Einsatz eines 
bereits zertifizierten Moduls kostet pro Zulassungsraum (CCC, USA, EU, 
..) etwa 2...4kEUR.

rgds
Gast #5316871
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Bedeutet das jetzt genau dass man bei Verwendung eines fertigen 
Bluetoothmoduls schon zahlen muss oder wenn man sagt das man es 
verwendet?

Bei letzterem wäre die Passage:

Schreiber schrieb:
> "Funkstandard kompatibel zu Bluetooth"

oder

Schreiber schrieb:
> "kommuniziert per Funk mit ihrem Smartphon. Systemanforderungen:
> Smartphon mit Android 5.0 oder neuer und Bluetooth 4.0"

eine Möglichkeit die Kosten zu senken! Man gibt ja nur Geld aus wenn man 
unbedingt muss.
Gast #5317339
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Alex W. schrieb:
> Bedeutet das jetzt genau dass man bei Verwendung eines fertigen
> Bluetoothmoduls schon zahlen muss oder wenn man sagt das man es
> verwendet?


Offiziell muss man das schon "anmelden" wenn man nur irgendwas mit BT im 
eigenen Produkt verwendet.
Ob das mit schwammigen Formulierungen ausreicht um das zu umgehen - da 
wird niemand eine definitive Antwort geben können.


Allerdings, das erste Produkt kann man vergünstigt anmelden wenn man 
unter 1M Euro / Jahr Umsatz hat.
Gast #5318288
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FluxeBuxe schrieb:
> Hilft bei Bluetooth ohnehin nix, musst auch noch bei der BT-SIG
> registrieren (ja auch mit fertigem Modul, es muss sich der
> End-Hersteller registrieren). Kostet auch nochmal ein paar k Euro.

Das hätte die SIG gerne so, ist aber rechtlich nicht wirklich bindend 
(bitte Rechtsanwalt konsultieren!). In der Falle ist man nur als 
SIG-Mitglied.
#5318417
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Guido Körber schrieb:
> Kleiner Tipp dazu: Mal mit Markenrecht und der beschreibenden Nutzung
> auseinander setzen.

Na also, das war das Stichwort.

Man darf also durchaus unumwunden drauf drucken daß das Gerät mit 
Bluetooth kommuniziert, die fremde Wortmarke darf jederzeit verwendet 
werden um die Eigenschaften des eigenen Produkts zu beschreiben, nur die 
Bildmarke darf man nicht unerlaubt verwenden.

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