In der Firma gibt es ein Gerät, das intern mit Hochspannung (ca. 5kV)
und auch hohen Frequenzen (einige MHz) arbeitet. Ständig kommt die
Frage, ob man als Elektrofachkraft daran arbeiten darf. Natürlich nicht
unter Spannung, sondern unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln. Kennt
irgendjemand da eine eindeutige Vorschrift, oder weiß wo ich das mal
endgültig nachlesen kann? Die Diskussion gibt es immer wieder. Mein
Stand: Elektrofachkräfte dürfen bis 1kV arbeiten. Nicht unter Spannung,
aber eben Reparatur, Instandhaltung, Teile tauschen, Klemmen neu
verdrahten, anschließen, etc. Arbeiten unter Spannung ist was anderes.
Das erfordert eine Zusatzqualifikation. Und Arbeiten über 1kV erfordert
eine Schaltberechtigung für Hochspannungsanlagen, aber das wäre in
diesem Fall etwas hoch gegriffen, oder? Bezieht sich so eine
Schaltberechtigung nur auf Arbeiten unter Spannung (>1kV) oder wäre das
auch genau im vorliegenden Fall erforderlich?
Hallo Gfunk,
in aller Regel kann man das bei der Berufsgenossenschaft nachlesen.
Oder alternativ bei der gesetzlichen Unfallversicherung hier:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/R-A3.pdf
Jedoch ist da stets die Rede von "unter Spannung" und nicht
freigeschalten.
Hoffe das hilft Dir weiter
Gruß
Mo
gfunk schrieb:> In der Firma gibt es ein Gerät, das intern mit Hochspannung (ca. 5kV)> und auch hohen Frequenzen (einige MHz) arbeitet.
Ist das ein Kurzwellensender an einer Magnetic-Loop?
Es handelt sich um einen HF-Generator für Induktion.
Grundsätzlich bin ich zwischenzeitlich der Meinung, dass eine
Elektrofachkraft an diesem Gerät arbeiten darf, zumindest im
freigeschalteten Zustand und unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln.
Wenn die Fachkraft dann natürlich im eingeschalteten Zustand mal etwas
nachprüfen/messen muss, sieht es wieder anders aus. Normales Multimeter
und "normale" Messleitungen scheiden bei >1kV ja aus.
das muss die VEFK entscheiden. Auch welche Veraussetzungen und Regeln
eingehalten werden müssen.
Die VEFK muss ja auch den Kopf hinhalten wenn doch was passiert.
gfunk schrieb:> Normales Multimeter> und "normale" Messleitungen scheiden bei >1kV ja aus.
Da gibts Hochspannungstastköpfe mit eingebautem Spannungsteiler für.
Dann kann man auch normale Messgeräte verwenden, auch wenn etwas
Vorsicht nicht schadet...
gfunk schrieb:> Es handelt sich um einen HF-Generator für Induktion.
Vor dem Arbeiten ohne Spannung bitte nachmessen, ob die Kondensatoren im
Netzteil WIRKLICH entladen sind.
Zudem die Kondensatoren vor dem Arbeiten Kurzschließen, nachdem sie
entladen wurden. Unter Spannung sollte man die nicht kurzschließen, das
gibt einen enorm kräftigen Lichtbogen...
Braucht man eine Schaltberechtigung, wenn die Bildtrommel in einem
Laserdrucker austauscht, der noch am Netz hängt? ;)
Oder -früher- einen Röhrenfernseher repariert?
Im oben erwähnten Dokument R-A3 gibt es den Passus
"1.2 Diese GUV-Regel findet keine Anwendung auf folgende Tätigkeiten:
– Arbeiten an Anlagen, wenn
• ...
oder
• die Energie nicht mehr als 350 mJ
beträgt oder
• .."
Als Elektrofachkraft sollte man auch wissen, was passieren könnte bzw.
ab wann man das nicht mehr genau weiß.
(dazu gehört ggf. auch, dass bei Hochspannungsgeräten auch etwaige
Kondensatoren etc. zu berücksichtigen wären, selbst wenn das Gerät nciht
mehr am Netz hängt.)
Und damit auch einschätzen können dürfen, ob man das problemlos machen
kann oder lieber sich von jemandem eine Freigabe holt oder das ganze
komplett an jemandem verweist.
Schreiber schrieb:> Vor dem Arbeiten ohne Spannung bitte nachmessen, ob die Kondensatoren im> Netzteil WIRKLICH entladen sind.
Es schadet auch nichts, sie während dem Arbeiten kurzgeschlossen zu
lassen.
Srichwort: dieelektrische Absorption
Achim H. schrieb:> • die Energie nicht mehr als 350 mJ
Schon mal einen Kondensator in einem Netzteil gesehen?
Wenn der Sender mit 5kV Betriebsspannung arbeitet, dann wird der
Kondensator im Netzteil VERMUTLICH "etwas" mehr als 350mJ Energie
speichern können und die Größe eines kleinen Büro-Mülleimers haben...
Bei einem Drehstromnetzteil könnte man aber möglicherweise auf den
Kondensator verzichten.
Für einen dem Begriff nach wirkliche Elektro-Fach-Kraft stellen sich
solche Fragen eigentlich nicht, weil die Definition für diese Fachkraft
klar und deutlich deren Fähigkeiten aussagt?
Der Fachvorgesetzte ist da wohl eher das Problem?
ja genau das ist das Problem,
und die Frage hat sich auch noch nicht geklärt.
Ich finde auch in keiner VDE-Norm oder DGUV eine verbindliche und
eindeutige Auskunft dazu. Wie oben schon erwähnt wurde, geht es da immer
nur um Arbeiten unter Spannung. Der andere Fall scheint auch in VDE 0105
nicht berücksichtigt.
Klar weiß die Elektrofachkraft (EFK) um die Gefahren, und beherzigt auch
die 5 Sicherheitsregeln. Auch die Kapazitäten werden kurzgeschlossen,
aber das möchte ich hier ja gar nicht diskutieren.
Mein aktueller Stand der Vorschriften:
- Anlagen bis 1kV, freigeschaltet: EFK und 5 Sicherheitsregeln
- Anlagen bis 1kV unter Spannung: EFK unter besonderen Voraussetzungen
- Anlage über 1kV unter Spannung: EFK mit AuS-Pass + zweite Person
- Anlage über 1kV, freigeschaltet: ??? (vermutlich EFK u. 5 Si-Regeln?)
AuS oder Schaltberechtigung wäre in letzterem Fall ja wohl übertrieben
...
sehr geistreich ...
Sei's drum, ich habe inzwischen eine halbwegs offizielle Aussage von der
BG. Falls es interessiert, und jemand mal vor der gleichen Frage stehen
sollte:
Sofern die EFK nicht unter Spannung arbeitet, braucht sie auch keinen
AuS-Pass. Egal wie hoch die tatsächliche Nennspannung im Betrieb dann
wäre. Soweit also die Aussage. Mit erden + kurzschließen ist man immer
sicher.
gfunk schrieb:> sehr geistreich ...
auf solche Typen wie den Dennis brauchste hier keine Rücksicht nehmen,
und Zocker_54 ist immer etwas sehr gerade heraus
> Sei's drum, ich habe inzwischen eine halbwegs offizielle Aussage von der> BG. Falls es interessiert, und jemand mal vor der gleichen Frage stehen> sollte:>> Sofern die EFK nicht unter Spannung arbeitet, braucht sie auch keinen> AuS-Pass.
eine höhere Qualifikation könnte aber sicher nichts schaden?
> Egal wie hoch die tatsächliche Nennspannung im Betrieb dann wäre. Soweit> also die Aussage.
dann brauchst du aber einen SB für Anlagen über 1 kV
> Mit erden + kurzschließen ist man immer sicher.
das kannst ja mal an eine Notstromversorgungsanlage die aus einem Akku
gespeist wird versuchen, viel Spaß dabei wenn der Lichtbogen aufflammt,
also solche Sprüche von einer EFK .. muß man wohl Zocker_54 tlws. Recht
geben..
Um solchen Kram muß sich bei euch nun schon der Monteur ganz unten
kümmern?
2x-Mann-Betrieb, der Chef und du? Chef keine Zeit oder keine Lust?
selbst einen normalen Elektriker würde ich sowas nicht zutrauen, solche
Anlagen dürfen eigentlich nur von speziell geschulten Personal instand
gesetzt werden.
5KV DC ist mal eine ganz andere Hausnummer, ein Fehler ist dort zu 99%
tötlich
René H. schrieb:> selbst einen normalen Elektriker würde ich sowas nicht zutrauen,einem> solche Anlagen dürfen eigentlich nur von speziell geschulten Personal instand
gesetzt werden.
>> 5KV DC ist mal eine ganz andere Hausnummer, ein Fehler ist dort zu 99% tötlichtödlich
Hochspannung ist nicht gut, wenn man anfasst - aber auch kein Hexenwerk.
Als Fernseher noch Bildröhren hatten, standen da bis zu 25kV an, das
habe ich überlebt - da kam auch nur rund 1mA Strom raus.
In der Stufe davor waren es weniger kV, aber dafür gefährlich mehr Strom
- das geht im Rahmen einer Handwerksausbildung.
gfunk schrieb:> Natürlich nicht unter Spannung, sondern unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln.
Und nun, nicht unter Spannung geht in jedem Fall. Dein Geschreibsel
klingt wichtig, ist aber nur sinnfreie Bedenkenträgerei.
Hallo Manfred,
danke für die Berichtigungen, es war sehr spät am Abend... :-)
naja, wenn ich mich bei uns so umschaue..., es mag Ausnahmen geben, aber
die breite Masse der Gelernten und Hilfskräfte ist da wohl komplett
überfordert und das endet meist im gefährlichen Leichtsinn, so meine
Erfahrung.
Eine Elektrofachkraft, und gibt es noch so viele Regeln, würde ich hier
schonmal nicht ran lassen, denn wie man so schön sagt "denn sie wissen
nicht was sie tun"...
Habe selbst Jahre lang Röhrenendstufen gebaut, mit nur 2-3KV 1-2Ampere
Netzteilen, so richtig wohl war mir da auch nie dabei, muss ich
gestehen...
René H. schrieb:> Habe selbst Jahre lang Röhrenendstufen gebaut, mit nur 2-3KV 1-2Ampere> Netzteilen, so richtig wohl war mir da auch nie dabei, muss ich> gestehen...
Du lebst noch, weil "so richtig wohl war mir da auch nie"! Und
natürlich, bei Deinen Werten ist da richtig Leistung drauf, fasst man
vermutlich nur einmal und nie wieder dran.
In der Ausgangsfrage stand:
gfunk schrieb:> Natürlich nicht unter Spannung, sondern unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln.
Das halte ich für vertretbar, aber z.B. am aussetzenden Mikrowellenofen
habe ich auch dreimal den Kondensator gemessen und dann kurzgeschlossen,
bevor ich ein Kabel angefasst habe.
René H. schrieb:> Eine Elektrofachkraft, und gibt es noch so viele Regeln, würde ich hier> schonmal nicht ran lassen, denn wie man so schön sagt "denn sie wissen> nicht was sie tun"...
Das ist fast bösartig, aber kann Leben retten - also ist Deine
Batrachtung sinnvoll.
Achim H. schrieb:> Braucht man eine Schaltberechtigung, wenn die Bildtrommel in einem> Laserdrucker austauscht, der noch am Netz hängt? ;)>> Oder -früher- einen Röhrenfernseher repariert?>> Im oben erwähnten Dokument R-A3 gibt es den Passus>> "1.2 Diese GUV-Regel findet keine Anwendung auf folgende Tätigkeiten:> – Arbeiten an Anlagen, wenn> • ...> oder> • die Energie nicht mehr als 350 mJ> beträgt oder> • .."
Da es sich um einen HF-Generator für Induktion(sheizung) handelt, siehe
oben was der TE schreibt:
die Energie ist im vorliegenden Fall um mindestens den Faktor
1000...10000 höher.
Vergleich zum TV oder Laserdrucker daher total sinnfrei.
gfunk schrieb:> Sei's drum, ich habe inzwischen eine halbwegs offizielle Aussage von der> BG. Falls es interessiert, und jemand mal vor der gleichen Frage stehen> sollte:>> Sofern die EFK nicht unter Spannung arbeitet, braucht sie auch keinen> AuS-Pass. Egal wie hoch die tatsächliche Nennspannung im Betrieb dann> wäre. Soweit also die Aussage. Mit erden + kurzschließen ist man immer> sicher.
Wenn du das schriftlich/eMail von der zuständigen BG hast, solltest du
rechtlich auf der sicheren Seite sein (und hast eine großartige BG -
dass die sich soweit festlegen, ist meiner Erfahrung nach selten!)
MfG, Arno