Hallo zusammen, ich habe "noch" kein Gewerbe. Ich habe Hobbiemäßig ein System zusammen gebaut was evtl. mal Marktreif wäre. Das System habe ich auch schon Online Präsentiert unter dem Namen z.B. Bier. Jetzt ist mir aufgefallen es gibt bereits eingetragene Marken Bier in Klassen die zwar nichts mit Elektro zu tun haben. Aber es gibt auch eine Marke die genau das gleiche macht und sich aber leckerbier nennt.. Darf ich das Hobbiemäßig so nennen? oder muss ich mir nun was neues ausdenken? Was ist wenn ich Bier jetzt auch eintragen lasse? Was ist wenn ich mir einen neuen Namen ausdenke... Wein... und es Wein ebenfalls schon als Marke in Klasse 9 gibt. Die aber komplett eine anderere Richtung einschlagen? Wenn ich nach der Marke Wein oder Bier suche kommen nämlich einige marken welche in Klasse 9 stecken.
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Beitrag #5324229 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wenn Du irgendwas hobbymäßig machst, brauchst Du kaum eine Markenrecherche, da reicht google. Etwas anderes wäre es, wenn Du "bekannte" Namen missbrauchst, z.B. Disny oder Appel oder deren Produkte. Sobald es kommerziell wird, sieht das wieder anders aus.
Andy schrieb: > Was ist wenn ich Bier jetzt auch eintragen lasse? https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/markenschutz-fuer-verkehrsuebliche-woerter-und-begriffe_idesk_PI11525_HI602289.html Du kannst es versuchen und musst Gegenwind einplanen. Deswegen wählen andere Anmelder keinen verkehrsüblichen Oberbegriff der ganze Rudel an Rechtsanwälten anzieht, sondern spezifizieren mehr. Achim S. schrieb: > Sobald es kommerziell wird, sieht das wieder anders aus. Bei Marken kann's jederzeit kommerziell werden, wenn ein Markeninhaber seine Brötchen damit verdient und eine, auch nicht-kommerzielle Marke eine Beeinträchtigung seiner eigenen Marke darstellen könnte.
das wird kein Problem sein. es gibt die Namen "Netto" und "Netto" sowie "Sky" und "Sky". die ersten beiden sind Ladenketten Und bei letzteren handelt es sich um völlig unterschiedliche Gewerke/Marken. "Sky", die mit dem Tv-Gedöns und "Sky" ist hier in Norddeutschland ebenfalls eine Ladenkette. Scheint zumidest im Bereich Handel also nicht so wirklich tragend zu sein Aber pass bloss auf, wenn Du in irgendeiner Weise einen Apfel im Logo haben möchtest. Oder Tatzen
● J-A V. schrieb: > das wird kein Problem sein. Hört, hört. Der kleine Unterschied dabei ist die Finanzkraft des Markeninhabers, da verhält es sich ähnlich einem Patent, wenn dem Inhaber die Mittel fehlen, das Patent im Zweifelsfall auf dem Prozessweg auch verteidigen zu können. Als Möchtegerne-Inhaber von "Bier" gibt's hier jemand der sich "Andy" nennt, der beiläufig auch dort: https://www.123recht.net/Markenanmeldung-__f533433.html fragt, weil er sich keinen Patentanwalt leisten möchte oder kann. Da steckt sicher die selbe Finanzmacht dahinter wie bei der "Sky Deutschland GmbH" lt. Wiki mit 1,8Mrd. Umsatz. Auch eine Ladenkette "Sky" hört sich nach ein wenig Finanzkraft an. Jetzt versuch mal "Sky" für etwas als Marke zu registrieren, das auch nur irgendwie Ähnlichkeit zu den genannten Geschäftszweigen hat und schon geht's rund. Dafür gibt's Anwälte, die Neuanmeldungen laufend auf Überschneidungen mit Marken der Rechteinhaber überwachen. Und "Bier" in Deutschland als Wortmarke für egal was registrieren zu wollen, ist schon verwegen.
Kann klappen, muss nicht. Es gab mal eine Infoseite für Berufschüler mit dem Domainnamen "e-online.de". Deren Betreiber bekam eines Tages Post vom Anwalt eines ähnlich klingenden Telekommunikationskonzerns mit der Aufforderung, den Namen sofort zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Als Begründung wurde die Verwechselungsgefahr mit der Wortmarke *-online genannt. Die Seite gibt es noch, heisst aber jetzt anders. Andere *-online-Domäneninhaber hatten wohl ähnliche Begegnungen. Andererseits: Intel musste feststellen, dass man "i486" nicht und "Pentium" nur bedingt schützen kann. Daher hiess das Ding dann "Pentium"-düdeldüdeldü, also eine Wort- und Tonfolge. Koexistienz von Markennamen ist möglich, setzt aber eine Einigung voraus. Es gibt eine amerikanische Computerfirma die nach der selben Obstsorte bekannt ist wie ein in London ansässiges Tonstudio. War ein Problem als man nach Europa exportieren wollte. Daraufhin hat sich die kleine Firma mit dem großen Studio dahingehend geeinigt, dass man keine Produkte anbieten wolle, die in irgendeiner Form audiovisuellen Character haben. Als man dann Jahre später mp3-Abspielgeräte ins Portfolio aufgenommen hatte war die Firma bereits so groß geworden, dass sie sich die besseren Anwälte leisten konnte.
MWS schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> das wird kein Problem sein. > > Hört, hört. > Der kleine Unterschied dabei ist die Finanzkraft des Markeninhabers um was denn sonst? Doch nicht etwa nach gewissen Grundsätzen, dass man etwas eindeutig Unterscheiden können muss oder so. nein nein... Einen Gedanken von Gleichheitsgrundsatz wollen wir da mal lieber auch gaaarnicht erst aufkommen lassen Nicht dass man etwa auf krude Gedanken kommt
MWS schrieb: > Auch eine Ladenkette > "Sky" hört sich nach ein wenig Finanzkraft an. da steckt die Coop-eG hinter.
● J-A V. schrieb: > Und bei letzteren handelt > es sich um völlig unterschiedliche Gewerke/Marken. Genau dafür gibt es die Nizza-Klassen. Abgesehen von dir hat davon selbst der Ersteller gehört. Weiterhin wird bei Diskussionen über Marken im Netz immer wieder der Fehler gemacht, Namen wie Samsung, Apple, Microsoft usw. ins Boot zu holen und dann argumentiert: Nur der mit dem größeren Geldhahn sei am längeren Hebel. Für den Otto-Normalo, den Selbstständigen, Erfinder oder Gewerbetreibenden gilt aber in der Regel: "Wer zu erst kommt, ..." Daran glaubt heute zwar keiner, liegt aber nur an deren Unwissen. Alle Markenrechtsstreitigkeiten aus den Medien haben gemein, dass diese in einem überaus großen Maß in der Bevölkerung bekannt sind (siehe Umfragen bei Markenstreitigkeiten). Um derartige Konflikte zu lösen, müssen eben weitere Paragraphen im Patentgesetz bemüht werden. Hier gilt eben nicht immer das Anrecht auf die Erstanmeldung. Ebenfalls interessant der Sachverhalt der Notorisch bekannten Marken. Bei den ganzen Consumer Sachen wie Handys und Tablets isses eh ne Sondernummer, weil hier von Haus aus absolute Verwechslungsgefahr besteht. Dem Ersteller kann man nur raten: Geht es um viel Kohle und hängt dein Lebensunterhalt davon ab, dann stelle sicher, dass deine Marke in deiner für dich relevanten Nizza-Klasse nicht bereits vergeben ist. Sollte es ähnlich klingende Marken geben (das hast du ja angedeutet), dann kläre das mit einem Anwalt. Es gibt keine feste Regel nach der eine Verwechslung festgemacht wird. Sowas muss man evtl. vor Gericht "verteidigen". Wenn es eh nur Hobbymäßig ist, scheiß doch auf die Marke. Oder mach es ganz anders und melde diese einfach an. Nur weil du eine Marke hast, heißt dass ja nicht, dass du anderen einen Schaden zugefügt hast. Bedenke aber, dass deine Marke von anderen löschbar ist, wenn dir nachgewiesen wird, dass du in 5 Jahren keinen Handel damit getrieben hast. Wenn die Gegenpartei auf dich aufmerksam wird, dann nur weil sie aktiv das DPMA durchforsten lässt nach Leuten wie dir, die also ihr Geschäft stören KÖNNTEN und deine Marke dann löschen lassen ODER weil du mit deinem Geschäft in ihrem Sinne einen Schaden verursachst. Ist das in deinem Fall realistisch?
Martin S. schrieb: > Genau dafür gibt es die Nizza-Klassen. Abgesehen von dir hat davon > selbst der Ersteller gehört Im Hause Apple kennt man die Nizza-Klassen nicht. Stichwort: Apfelkind.
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