Forum: Offtopic Marke anmelden?


von Andy (Gast)


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Hallo zusammen,
ich habe "noch" kein Gewerbe. Ich habe Hobbiemäßig ein System zusammen 
gebaut was evtl. mal Marktreif wäre. Das System habe ich auch schon 
Online Präsentiert unter dem Namen z.B. Bier.
Jetzt ist mir aufgefallen es gibt bereits eingetragene Marken Bier in 
Klassen die zwar nichts mit Elektro zu tun haben. Aber es gibt auch eine 
Marke die genau das gleiche macht und sich aber leckerbier nennt..

Darf ich das Hobbiemäßig so nennen? oder muss ich mir nun was neues 
ausdenken?
Was ist wenn ich Bier jetzt auch eintragen lasse?

Was ist wenn ich mir einen neuen Namen ausdenke... Wein... und es Wein 
ebenfalls schon als Marke in Klasse 9 gibt. Die aber komplett eine 
anderere Richtung einschlagen?
Wenn ich nach der Marke Wein oder Bier suche kommen nämlich einige 
marken welche in Klasse 9 stecken.

: Verschoben durch User
Beitrag #5324229 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Wenn Du irgendwas hobbymäßig machst, brauchst Du kaum eine 
Markenrecherche, da reicht google. Etwas anderes wäre es, wenn Du 
"bekannte" Namen missbrauchst, z.B. Disny oder Appel oder deren 
Produkte.

Sobald es kommerziell wird, sieht das wieder anders aus.

von MWS (Gast)


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Andy schrieb:
> Was ist wenn ich Bier jetzt auch eintragen lasse?

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/markenschutz-fuer-verkehrsuebliche-woerter-und-begriffe_idesk_PI11525_HI602289.html

Du kannst es versuchen und musst Gegenwind einplanen. Deswegen wählen 
andere Anmelder keinen verkehrsüblichen Oberbegriff der ganze Rudel an 
Rechtsanwälten anzieht, sondern spezifizieren mehr.

Achim S. schrieb:
> Sobald es kommerziell wird, sieht das wieder anders aus.

Bei Marken kann's jederzeit kommerziell werden, wenn ein Markeninhaber 
seine Brötchen damit verdient und eine, auch nicht-kommerzielle Marke 
eine Beeinträchtigung seiner eigenen Marke darstellen könnte.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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das wird kein Problem sein.

es gibt die Namen
"Netto" und "Netto"
sowie
"Sky" und "Sky".

die ersten beiden sind Ladenketten

Und bei letzteren handelt
es sich um völlig unterschiedliche Gewerke/Marken.

"Sky", die mit dem Tv-Gedöns
und "Sky" ist hier in Norddeutschland ebenfalls eine Ladenkette.

Scheint zumidest im Bereich Handel also nicht so wirklich tragend zu 
sein

Aber pass bloss auf, wenn Du in irgendeiner Weise
einen Apfel im Logo haben möchtest.

Oder Tatzen

von MWS (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> das wird kein Problem sein.

Hört, hört.
Der kleine Unterschied dabei ist die Finanzkraft des Markeninhabers, da 
verhält es sich ähnlich einem Patent, wenn dem Inhaber die Mittel 
fehlen, das Patent im Zweifelsfall auf dem Prozessweg auch verteidigen 
zu können.

Als Möchtegerne-Inhaber von "Bier" gibt's hier jemand der sich "Andy" 
nennt, der beiläufig auch dort:
https://www.123recht.net/Markenanmeldung-__f533433.html
fragt, weil er sich keinen Patentanwalt leisten möchte oder kann.

Da steckt sicher die selbe Finanzmacht dahinter wie bei der "Sky 
Deutschland GmbH" lt. Wiki mit 1,8Mrd. Umsatz. Auch eine Ladenkette 
"Sky" hört sich nach ein wenig Finanzkraft an.

Jetzt versuch mal "Sky" für etwas als Marke zu registrieren, das auch 
nur irgendwie Ähnlichkeit zu den genannten Geschäftszweigen hat und 
schon geht's rund. Dafür gibt's Anwälte, die Neuanmeldungen laufend auf 
Überschneidungen mit Marken der Rechteinhaber überwachen.

Und "Bier" in Deutschland als Wortmarke für egal was registrieren zu 
wollen, ist schon verwegen.

von Soul E. (Gast)


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Kann klappen, muss nicht. Es gab mal eine Infoseite für Berufschüler mit 
dem Domainnamen "e-online.de". Deren Betreiber bekam eines Tages Post 
vom Anwalt eines ähnlich klingenden Telekommunikationskonzerns mit der 
Aufforderung, den Namen sofort zu löschen und eine strafbewehrte 
Unterlassungserklärung abzugeben. Als Begründung wurde die 
Verwechselungsgefahr mit der Wortmarke *-online genannt.

Die Seite gibt es noch, heisst aber jetzt anders. Andere 
*-online-Domäneninhaber hatten wohl ähnliche Begegnungen.


Andererseits: Intel musste feststellen, dass man "i486" nicht und 
"Pentium" nur bedingt schützen kann. Daher hiess das Ding dann 
"Pentium"-düdeldüdeldü, also eine Wort- und Tonfolge.



Koexistienz von Markennamen ist möglich, setzt aber eine Einigung 
voraus. Es gibt eine amerikanische Computerfirma die nach der selben 
Obstsorte bekannt ist wie ein in London ansässiges Tonstudio. War ein 
Problem als man nach Europa exportieren wollte. Daraufhin hat sich die 
kleine Firma mit dem großen Studio dahingehend geeinigt, dass man keine 
Produkte anbieten wolle, die in irgendeiner Form audiovisuellen 
Character haben.

Als man dann Jahre später mp3-Abspielgeräte ins Portfolio aufgenommen 
hatte war die Firma bereits so groß geworden, dass sie sich die besseren 
Anwälte leisten konnte.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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MWS schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> das wird kein Problem sein.
>
> Hört, hört.
> Der kleine Unterschied dabei ist die Finanzkraft des Markeninhabers


um was denn sonst?

Doch nicht etwa nach gewissen Grundsätzen,
dass man etwas eindeutig Unterscheiden können muss oder so.
nein nein...
Einen Gedanken von Gleichheitsgrundsatz wollen wir da mal lieber
auch gaaarnicht erst aufkommen lassen

Nicht dass man etwa auf krude Gedanken kommt

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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MWS schrieb:
> Auch eine Ladenkette
> "Sky" hört sich nach ein wenig Finanzkraft an.

da steckt die Coop-eG hinter.

von Martin W. (martin_s86)


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● J-A V. schrieb:
> Und bei letzteren handelt
> es sich um völlig unterschiedliche Gewerke/Marken.

Genau dafür gibt es die Nizza-Klassen. Abgesehen von dir hat davon 
selbst der Ersteller gehört.

Weiterhin wird bei Diskussionen über Marken im Netz immer wieder der 
Fehler gemacht, Namen wie Samsung, Apple, Microsoft usw. ins Boot zu 
holen und dann argumentiert: Nur der mit dem größeren Geldhahn sei am 
längeren Hebel.

Für den Otto-Normalo, den Selbstständigen, Erfinder oder 
Gewerbetreibenden gilt aber in der Regel: "Wer zu erst kommt, ..." Daran 
glaubt heute zwar keiner, liegt aber nur an deren Unwissen.

Alle Markenrechtsstreitigkeiten aus den Medien haben gemein, dass diese 
in einem überaus großen Maß in der Bevölkerung bekannt sind (siehe 
Umfragen bei Markenstreitigkeiten). Um derartige Konflikte zu lösen, 
müssen eben weitere Paragraphen im Patentgesetz bemüht werden. Hier gilt 
eben nicht immer das Anrecht auf die Erstanmeldung. Ebenfalls 
interessant der Sachverhalt der Notorisch bekannten Marken. Bei den 
ganzen Consumer Sachen wie Handys und Tablets isses eh ne Sondernummer, 
weil hier von Haus aus absolute Verwechslungsgefahr besteht.

Dem Ersteller kann man nur raten: Geht es um viel Kohle und hängt dein 
Lebensunterhalt davon ab, dann stelle sicher, dass deine Marke in deiner 
für dich relevanten Nizza-Klasse nicht bereits vergeben ist. Sollte es 
ähnlich klingende Marken geben (das hast du ja angedeutet), dann kläre 
das mit einem Anwalt. Es gibt keine feste Regel nach der eine 
Verwechslung festgemacht wird. Sowas muss man evtl. vor Gericht 
"verteidigen".

Wenn es eh nur Hobbymäßig ist, scheiß doch auf die Marke. Oder mach es 
ganz anders und melde diese einfach an. Nur weil du eine Marke hast, 
heißt dass ja nicht, dass du anderen einen Schaden zugefügt hast. 
Bedenke aber, dass deine Marke von anderen löschbar ist, wenn dir 
nachgewiesen wird, dass du in 5 Jahren keinen Handel damit getrieben 
hast.

Wenn die Gegenpartei auf dich aufmerksam wird, dann nur weil sie aktiv 
das DPMA durchforsten lässt nach Leuten wie dir, die also ihr Geschäft 
stören KÖNNTEN und deine Marke dann löschen lassen ODER weil du mit 
deinem Geschäft in ihrem Sinne einen Schaden verursachst. Ist das in 
deinem Fall realistisch?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Martin S. schrieb:
> Genau dafür gibt es die Nizza-Klassen. Abgesehen von dir hat davon
> selbst der Ersteller gehört

Im Hause Apple kennt man die Nizza-Klassen nicht.

Stichwort: Apfelkind.

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