Ich gehe normal alle 2 oder 3 Jahre auf eine Messe die für mein Berufsfeld nicht unwichtig ist. Besonders weil man sich durch die Messe technologisch auf dem laufenden halten kann. Das betrifft mein Arbeitsalltag zwar nicht direkt bzw. erst dann wenn Neuanschaffungen anstehen, allerdings liefert es ein gutes Hintergrundwissen. Ein AG sah das mal genau so und ich konnte jedes Jahr auf Arbeitszeit zur Messe. Mein aktueller AG sieht das nicht so. Ich müsste also Urlaub nehmen, was ich aber auch nicht so ganz einsehe weil es keine Freizeit ist. Kann ich für den Messebesuch (das ist 1 Tag) Bildungsurlaub beantragen und muss dieser dann vom AG gewährt werden?
Ali schrieb: > Kann ich für den Messebesuch (das ist 1 Tag) Bildungsurlaub beantragen Ja > und muss dieser dann vom AG gewährt werden? Nein
Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen will aber du willst hin, dann ist es doch Freizeit...
AG schrieb: > Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen will aber du willst hin, dann ist es > doch Freizeit... Hat den Vorteil das du dir anschauen kannst was du willst und nicht was für den AG günstig ist.
AG schrieb: > Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen will aber du willst hin, dann ist es > doch Freizeit... Nicht ganz weil ich es "nur" mache um beruflich auf dem laufenden zu bleiben. Ich finde es ist daher keine Freizeit wie ich sie sehe. Base64 U. schrieb: > Hat den Vorteil das du dir anschauen kannst was du willst und nicht was > für den AG günstig ist. So groß ist die Messe auch wieder nicht. An einem halbem Tag hat man das was einen betrifft erst mal gesehen. Der Rest geht für das ein oder andere Fachgespräch drauf oder aber fürs quatschen mit altbekannten.
Kannst Du nicht als Kompromiss vorschlagen, daß der Arbeitgeber die Spesen spendiert und Du die Zeit? Letzeres hat man als Arbeitnehmer eh öfter als Gleitzeitguthaben und "kostet" so gesehen nichts, ist aber für das Unternehmen oft teurer als die Spesen. Wenn Du ein gewisses persönliches Interesse daran hast, wäre es doch mal einen Vorschlag wert, nein?
Beitrag #5332006 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich würd mich fragen was ich falsch mache, wenn ich nicht mal in der Lage wäre, soweit zu Argumentieren, dass man den Nutzen der Messe sieht.
Wenn du da hingehen willst um beruflich auf dem laufenden zu bleiben aber dein Arbeitgeber das weder verlangt noch will ist das Freizeit.
Erstmal Fakten: Bildungsurlaub ist für jedes Bundesland einzeln geregelt. D.h. das zum Beispiel der CCC jedes Jahr aufs neue mit verschiedenen Kultusministerien verhandelt, ob der Kongress als Bildungsveranstaltung nach den jeweiligen Ländergesetzen durchgeht (siehe: https://events.ccc.de/2017/09/28/34c3-bildungsurlaub/) Ob eine Messe (Embedded World?) durchgeht und du dann nach deinem jeweiligen lokalen Ländergesetz Anspruch hast, dass dein Arbeitgeber dich bezahlt freistellt hängt also schonmal vom Bundesland ab. Und nun noch ein IMHO: Ali schrieb: > Ein AG sah das mal genau so und ich konnte jedes Jahr auf Arbeitszeit > zur Messe. Mein aktueller AG sieht das nicht so. Ich müsste also Urlaub > nehmen, was ich aber auch nicht so ganz einsehe weil es keine Freizeit > ist. Dann sieh du doch nicht ein, dein in der Freizeit neuerworbenes Wissen für den Arbeitgeber gewinnbringend einzusetzen. Das wird der zwar auch nicht sehen oder verstehen, aber dann hast du wenigstens Genugtuung... Ganz ehrlich, was ist das denn für ne Klitsche, wenn du dich mit deinem Vorgesetzten nicht auf nen Kompromiss einigen kannst...
Ich hatte auch mal einen Vorgsetzten, der meinte ich zum Abhaengen hin, und meinte ich sollte doch ein paar Prospekte zu : .............. bringen. Das war ein Riesenstress, ich kam mit 2 Jutesaecken voll Prospekten zurueck, und habe bei einem weiteren Duzend Firmen die Adresse hinterlegt zur Zustellung von Infomaterial. Das ist dann jeweils auf einen Vertreterbesuch herausgelaufen. Nachher hab ich's dann lieber auf Freizeit genommen..
Ali schrieb: > Kann ich für den Messebesuch (das ist 1 Tag) Bildungsurlaub beantragen > und muss dieser dann vom AG gewährt werden? Vermutlich nicht, da eine Messe in der Regel keine Veranstaltung einer anerkannten Bildungseinrichtung ist. Aber wie schon gesagt: Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Ali schrieb: > eine Messe die für mein Berufsfeld nicht unwichtig ist. Ali schrieb: > Das betrifft mein Arbeitsalltag zwar nicht direkt Was hätte das mit Weiterbildung zu tun?
Vereinbar doch ein paar Termine mit FAE's, Vertrieblern und Kunden auf der Messe und du kannst den Messebesuch dem Chef als Informations- und Arbeitsgespräche zum Zwecke besserer Erledigung deiner Arbeitsaufgaben verkaufen. Beim nächsten Arbeitsgruppenmeeting berichtest Du dann davon und informierst den Rest der Truppe von aktuellen Entwicklungen und was ihr davon ins Haus holen solltet.
Nur der Arbeitgeber bestimmt welche Fortbildungsmassnahme bezahlt wird. Jeder Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf Bildungsurlaub, 10Tage in 2 Jahren. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber gewährt zusätzlichen Urlaub. Für Bildungsurlaub können nur zugelassene Angebote hergenommen werden. Eine Messe ist nicht dabei. WaSe
Dann ist der AG selber Schuld. Selbstverständlich wird das hier voll als Arbeitszeit angerechnet, Unterbringung etc. zahle ich natürlich auch. Was für mich gilt, gilt ebenso für meine AN. Ich will einen Mitarbeiter, der auf dem neuesten Stand ist und möglichst viel neue Ideen mit- und einbringt. Da kommt man an Messebesuchen schlicht nicht vorbei - Internet hin, Internet her. Es sind hervorragend investierte Zeit und Geld. Das merke ich immer wieder bei der Nachbereitung.
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Chris D. schrieb: > Dann ist der AG selber Schuld. Nein, es ist vom Gesetz her schlichtweg nicht vorgesehen das als Bildungsurlaub anzuerkennen. Messen dienen in erster Linie kommerziellen Zwecken und nicht der Bildung. Freilich kann man das eine tun (Messen besuchen) und das andere nicht lassen (Bildungsurlaub nehmen). In vernünftig geführten Unternehmen ist das kein Problem.
Mark B. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Dann ist der AG selber Schuld. > > Nein, es ist vom Gesetz her schlichtweg nicht vorgesehen das als > Bildungsurlaub anzuerkennen. Trotzdem ist er selber Schuld. Auch hier bei uns ist das ganz normale Arbeitszeit. Bildungsurlaub kann er zusätzlich erhalten. Es geht also durchaus, wenn man möchte. > Messen dienen in erster Linie kommerziellen > Zwecken und nicht der Bildung. Entscheidend sollte sein, was man dort mitnimmt. Für uns sind sie ein ganz wichtiger Beitrag zur beruflichen Fortbildung und für neue Ideen. > Freilich kann man das eine tun (Messen besuchen) und das andere nicht > lassen (Bildungsurlaub nehmen). In vernünftig geführten Unternehmen ist > das kein Problem. Jepp.
Beitrag #5337653 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ali schrieb: > Ein AG sah das mal genau so und ich konnte jedes Jahr auf Arbeitszeit > zur Messe. Mein aktueller AG sieht das nicht so. Bei mir hat der RT den genehmigt weil ich einen HB wollte. Dass muss jeder wegen jlt gme! !
Ali schrieb: > und muss dieser dann vom AG gewährt werden? Für das AG ist das https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/ zuständig. Dort wird dir geholfen.
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