Messebesuch als Bildungsurlaub?

Gast #5331934
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Ich gehe normal alle 2 oder 3 Jahre auf eine Messe die für mein 
Berufsfeld nicht unwichtig ist. Besonders weil man sich durch die Messe 
technologisch auf dem laufenden halten kann. Das betrifft mein 
Arbeitsalltag zwar nicht direkt bzw. erst dann wenn Neuanschaffungen 
anstehen, allerdings liefert es ein gutes Hintergrundwissen.

Ein AG sah das mal genau so und ich konnte jedes Jahr auf Arbeitszeit 
zur Messe. Mein aktueller AG sieht das nicht so. Ich müsste also Urlaub 
nehmen, was ich aber auch nicht so ganz einsehe weil es keine Freizeit 
ist.

Kann ich für den Messebesuch (das ist 1 Tag) Bildungsurlaub beantragen 
und muss dieser dann vom AG gewährt werden?
Gast #5331991
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AG schrieb:
> Wenn der Arbeitgeber nicht bezahlen will aber du willst hin, dann ist es
> doch Freizeit...

Nicht ganz weil ich es "nur" mache um beruflich auf dem laufenden zu 
bleiben.
Ich finde es ist daher keine Freizeit wie ich sie sehe.

Base64 U. schrieb:
> Hat den Vorteil das du dir anschauen kannst was du willst und nicht was
> für den AG günstig ist.

So groß ist die Messe auch wieder nicht. An einem halbem Tag hat man das 
was einen betrifft erst mal gesehen. Der Rest geht für das ein oder 
andere Fachgespräch drauf oder aber fürs quatschen mit altbekannten.
#5331995
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Kannst Du nicht als Kompromiss vorschlagen, daß der Arbeitgeber die 
Spesen spendiert und Du die Zeit? Letzeres hat man als Arbeitnehmer eh 
öfter als Gleitzeitguthaben und "kostet" so gesehen nichts, ist aber für 
das Unternehmen oft teurer als die Spesen.
Wenn Du ein gewisses persönliches Interesse daran hast, wäre es doch mal 
einen Vorschlag wert, nein?
Beitrag #5332006 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5332256
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Erstmal Fakten:

Bildungsurlaub ist für jedes Bundesland einzeln geregelt. D.h. das zum 
Beispiel der CCC jedes Jahr aufs neue mit verschiedenen 
Kultusministerien verhandelt, ob der Kongress als Bildungsveranstaltung 
nach den jeweiligen Ländergesetzen durchgeht (siehe: 
https://events.ccc.de/2017/09/28/34c3-bildungsurlaub/)

Ob eine Messe (Embedded World?) durchgeht und du dann nach deinem 
jeweiligen lokalen Ländergesetz Anspruch hast, dass dein Arbeitgeber 
dich bezahlt freistellt hängt also schonmal vom Bundesland ab.

Und nun noch ein IMHO:

Ali schrieb:
> Ein AG sah das mal genau so und ich konnte jedes Jahr auf Arbeitszeit
> zur Messe. Mein aktueller AG sieht das nicht so. Ich müsste also Urlaub
> nehmen, was ich aber auch nicht so ganz einsehe weil es keine Freizeit
> ist.

Dann sieh du doch nicht ein, dein in der Freizeit neuerworbenes Wissen 
für den Arbeitgeber gewinnbringend einzusetzen.

Das wird der zwar auch nicht sehen oder verstehen, aber dann hast du 
wenigstens Genugtuung...

Ganz ehrlich, was ist das denn für ne Klitsche, wenn du dich mit deinem 
Vorgesetzten nicht auf nen Kompromiss einigen kannst...
Gast #5332366
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Ich hatte auch mal einen Vorgsetzten, der meinte ich zum Abhaengen hin, 
und meinte ich sollte doch ein paar Prospekte zu : .............. 
bringen.
Das war ein Riesenstress, ich kam mit 2 Jutesaecken voll Prospekten 
zurueck, und habe bei einem weiteren Duzend Firmen die Adresse 
hinterlegt zur Zustellung von Infomaterial. Das ist dann jeweils auf 
einen Vertreterbesuch herausgelaufen.
Nachher hab ich's dann lieber auf Freizeit genommen..
Gast #5332492
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Vereinbar doch ein paar Termine mit FAE's, Vertrieblern und Kunden auf 
der Messe und du kannst den Messebesuch dem Chef als Informations- und 
Arbeitsgespräche zum Zwecke besserer Erledigung deiner Arbeitsaufgaben 
verkaufen.
Beim nächsten Arbeitsgruppenmeeting berichtest Du dann davon und 
informierst den Rest der Truppe von aktuellen Entwicklungen und was ihr 
davon ins Haus holen solltet.
Gast #5332506
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Nur der Arbeitgeber bestimmt welche Fortbildungsmassnahme bezahlt wird.
Jeder Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf Bildungsurlaub, 10Tage in 2 
Jahren. Die Kosten trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber gewährt 
zusätzlichen Urlaub. Für Bildungsurlaub können nur zugelassene Angebote 
hergenommen werden. Eine Messe ist nicht dabei.

WaSe
Moderator Persönliche Seite #5332564
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Dann ist der AG selber Schuld.

Selbstverständlich wird das hier voll als Arbeitszeit angerechnet, 
Unterbringung etc. zahle ich natürlich auch.

Was für mich gilt, gilt ebenso für meine AN.

Ich will einen Mitarbeiter, der auf dem neuesten Stand ist und möglichst 
viel neue Ideen mit- und einbringt.

Da kommt man an Messebesuchen schlicht nicht vorbei - Internet hin, 
Internet her.

Es sind hervorragend investierte Zeit und Geld. Das merke ich immer 
wieder bei der Nachbereitung.
#5333579
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Chris D. schrieb:
> Dann ist der AG selber Schuld.

Nein, es ist vom Gesetz her schlichtweg nicht vorgesehen das als 
Bildungsurlaub anzuerkennen. Messen dienen in erster Linie kommerziellen 
Zwecken und nicht der Bildung.

Freilich kann man das eine tun (Messen besuchen) und das andere nicht 
lassen (Bildungsurlaub nehmen). In vernünftig geführten Unternehmen ist 
das kein Problem.
Moderator Persönliche Seite #5333628
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Mark B. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Dann ist der AG selber Schuld.
>
> Nein, es ist vom Gesetz her schlichtweg nicht vorgesehen das als
> Bildungsurlaub anzuerkennen.

Trotzdem ist er selber Schuld. Auch hier bei uns ist das ganz normale 
Arbeitszeit. Bildungsurlaub kann er zusätzlich erhalten.
Es geht also durchaus, wenn man möchte.

> Messen dienen in erster Linie kommerziellen
> Zwecken und nicht der Bildung.

Entscheidend sollte sein, was man dort mitnimmt. Für uns sind sie ein 
ganz wichtiger Beitrag zur beruflichen Fortbildung und für neue Ideen.

> Freilich kann man das eine tun (Messen besuchen) und das andere nicht
> lassen (Bildungsurlaub nehmen). In vernünftig geführten Unternehmen ist
> das kein Problem.

Jepp.
Beitrag #5337653 wurde von einem Moderator gelöscht.

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