Ich bin beeindruckt, was man hier lesen darf. Eine mündliche Zusage eines Arbeitsvertrages (wenn man es nachweisen kann) ist rechtsverbindlich. Es ist traurig zu erkennen, wie sich Arbeitgeber aufführen und es passiert nichts. Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und meinen alten Job gekündigt. Nun ruft der neue Arbeitgeber an und meint, er könne mich nun doch nicht einstellen. Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft geben kann, welche Schäden man geltend machen kann und in welcher Höhe? Danke Cora
Pacta sunt servanda Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Im BGB §622 kannst du nachlesen, dass die Kündigungsfrist 2wochen in der Probezeit beträgt. Dies ist die gesetzliche Regelung und kann ggf. durch den Arbeitsvertrag oder tarifregelungen abweichen. Aktuell geht man auch davon aus, dass man vor Arbeitsbeginn kündigen darf, falls das im Tarif oder Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Sollte sich der AG vertragskoform verhalten, darf er in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen und die mit der oben genannten Frist. Sollte der Vertrag rag schon zur Anwesenheitspflichtzeit bestehen, dann ist diese zu Entlohnung und für den Arbeitnehmer natürlich auch Arbeitspflicht
Cora E. schrieb: > Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und > meinen alten Job gekündigt. Nun ruft der neue Arbeitgeber an und meint, > er könne mich nun doch nicht einstellen. War im Vertrag die Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen? Zu meiner Zeit hatte das jeder Arbeitgeber (aus eigenem Interesse) reingesetzt inkl. Konventionalstrafe. Man könnte sich ja weiterbewerben und auf einen besseren Zug aufspringen... Einziger Tipp: Kündigung erfordert i.d.R. Schriftform. So gewinnst du zumindest 14 Tage wenn du am ersten Tag auf der Matte stehst > Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft Nein. Sicher nicht. Das ist nicht die Anwaltshotline hier.
Helmut K. schrieb: > Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, alles andere ist > Kaffeesatzleserei. Aber nur um sich beraten zu lassen. Bloß nicht um sich vertreten zu lassen, denn so wie die einen manipulieren, wird das ganze für den Mandanten materiell riskant. Der Anwalt kassiert immer, bei Null- Risiko. Wer Rechtsschutz hat, kann das Risiko wohl tragen.
Cerberus schrieb: > Der Anwalt kassiert immer, bei Null-Risiko. Ganz genau! Man sollte auch wissen, dass in Deutschland ein gewaltiger Überschuss an Rechtsanwälten herrscht. Viele nagen am Hungertuch und betreiben deshalb lediglich eine "Wohnzimmer- kanzlei". Ich würde den AG auf Zahlung des Lohns verklagen. Schliesslich liegt hier ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag vor. Es ist durchaus üblich, dass ein AN vor dem Arbeitsgericht ohne anwalt- liche Vertretung auftritt. Bei der ersten Güteverhandlung entstehen ihm dann lediglich Gerichtskosten im überschaubaren zweistelligen Bereich.
Cora E. schrieb: > Eine mündliche Zusage > eines Arbeitsvertrages (wenn man es nachweisen kann) ist > rechtsverbindlich. Stimmt! WENN man es nachweisen kann! Ansonsten sind mündliche Vereinbarungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind! Anonym schrieb: > 2 Wochen Gehalt? So lang ist i.d.R. die Kündigungsfrist in der Probezeit Lohnt das einen Rechtsanwalt? Cora E. schrieb: > Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft geben kann, welche > Schäden man geltend machen kann und in welcher Höhe? Das können nur Anwälte gegen Honorar (Gebührenordnung). Um was geht es eigentlich genau?
1.Falls Du arbeitslos wirst, solltest Du Dich rechtzeitig beim Amt melden. Ohne Meldung keine Kohle! Ob Du eine Sperre bekommtst, wäre noch zu klären. 2.Sonst wäre ich frech lt. Vertag am 1. Arbeitstag dort. Vertrag in der Hand! Vertrag ist Vertrag. Der Rest ist zu verhandeln. Manche Einstellung erfordert etwas Überzeugungsarbeit. :-) Deine Gerwerkschaft weiß auch Rat.
Mündlich ausgesprochene, wirksame Kündigungen des Arbeitsvertrages gibt es nicht. Eventuell hat der AG jedoch der Höflichkeit halber angerufen und die schriftliche Zustellung erfolgt noch.
Darum würde ich sehr genau mir überlegen, ob ich eine sichere Stelle kündige nur wegen einigen Hunderter mehr Gehalt pro Monat. Das ist riskant wie eine Wette auf die Zukunft.
Mentor schrieb: > Darum würde ich sehr genau mir überlegen, ob ich eine sichere Stelle > kündige nur wegen einigen Hunderter mehr Gehalt pro Monat. Klugscheißer! Mit einem neuen Vertrag in der Hand zu kündigen ist ziemlich optimal und ganz sicher ein üblicher Fall.
Cora E. schrieb: > Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und > meinen alten Job gekündigt. Wurde der Vertrag denn auch vom neuen Arbeitgeber unterschrieben? Oliver
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