Tairfgehalt bayern eg12b

Gast #5340763
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peter schrieb:
> ich dachte Werksvertrag ist im Gegensatz zu Arbeitnehmerüberlassung
> tariflich geregelt?

Falsch gedacht, als Werkverträgler kriegst du das was dir die Firma als 
Gehalt bezahlt und sie verdient das was sie dem Kunden abknöpft ohne 
irgendwelche weiteren Rechte.
So gesehen, wenn du wertvoll für deine Firma bist könntest du auch ein 
Gehalt erzielen was über IGM liegt, rein theoretisch, weil das einfach 
Verhandlungssache zwischen dir und deiner Firma ist.

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