Bin mir nicht sicher wie der Titel gewählt werden soll. Ich möchte
nebenbei meine Soft- und Hardwareprojekte verkaufen. Allerdings eher
passiv. Mir ist dabei erstmal das Geld nicht so wichtig daher habe ich
nebenbei mal einen Webauftritt erstellt und will dort alles vorstellen.
Bei Interesse kann dann jemand Kontakt mit mir aufnehmen.
Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem
Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich
die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn
nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?
Naja. Eine Webseite kannst du machen. Ein Domain registrieren auch. Wenn
du dort als Gewerbe, Firma, irgendwas auftreten moechtest, macht es Sinn
das auch zu sein.
Ein Handelsregistereintrag publiziert die Zustaendigkeiten. Du kannst
dich
zB "Hacker Tom Schnatter" nennen, als Privatauftritt, zb als
HackerTomSchnatter.de . Dann kannst du spaeter diesen Namen als
Einzelfirma eintragen lassen. Wenn der im Handelsregister eingetragen
ist, sieht ein Zulieferer, wer fuer was zustaendig ist. Es geht aber
auch ohne, ist einfach nicht so vertrauenserweckend. Denn beim
Handelsregistereintrag steht : Gruendungsdatum, Besitzerwechsel, usw.
und die Betreibungen werden damit verknuepft.
Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches. Das brauchts
moeglicherweise, sobald Geld fliesst.
lalala schrieb:> Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum.
Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift
rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und
Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas
übersehen?
Timo schrieb:> Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem> Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich> die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn> nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?
Wenn du als gewerblich handelnder auftrittst
(also nicht: private Homepsgae von xyz, habe Platinen übrig)
dann brauchst du Gewerbeanmeldung und Impressum.
So lange deine Einnamen unter 410 EUR und unter 5 Stück auch von
extra für den verkauf angefertigen gegenständen liegen,
geht das als Hobby, dann muss auch der Auftritt hobbymassig sein.
Danach würde ein Kleingewerbe beginnen (was Rechnungsstellung,
Steuernummer, Impressum, Rücknahme und Gewährleistung, AGB, WEEE,
VerpackVerord, DSGVO Datenschutzgrundverordnung umfasst).
Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR
Gewerbesteuern.
Muss die Gewerbeanmeldung schon bei onlinestellen der Homepage erfolgt
sein? Da kann ja auch stehen: "Ich biete an dir xyz" zu entwerfen wenn
du mir eine Anfrage sendest.
Timo schrieb:> Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem> Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich> die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn> nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?
Hört sich ja eher nach potentielles Kleingewerbe an, also
Handelsregistereintrag ist freiwillig und muß nicht gemacht werden.
Gewerbeanmeldung mit dem ersten Verkauf (und der Hoffnung, dass es noch
mehr wird) ist ok.
Hier noch ein Tipp wenn man mal pausieren will:
Normalerweise muss man ab Anmeldung jedes Jahr Einkommensteuererklärung,
Umsatzsteuer usw. machen. Ist mal länger Pause (keine Umsätze wegen was
auch immer) will das Finanzamt trotzdem die Erklärungen haben.
Wenn dann der Hinweis kommt man solle halt das Gewerbe abmelden (und
später wieder anmelden) ist das so nicht ganz richtig.
Man kann das Gewerbe auch 'ruhen' lassen und später dann einfach wieder
weitermachen.
Aber Achtung: Die Gewerbeämter der Gemeinden kennen den Begriff nicht
und wollen einen einfach abmelden!
Das ruhen muss man allein mit dem Finanzamt ausmachen, dort den Status
ändern, und KEIN Gewerbeamtsbesuch.
Spart Geld und man spart sich das ganze Anfangsgedöns (IHK & Co) nochmal
machen zu müssen.
In der Zeit des Ruhens entfällt dann die Pflicht die 'leeren'
Erklärungen zu den geforderten Terminen abgeben zu müssen, auch bei 0
Umsatz wird das FA sonst stinkig wenn man den Termin vergisst.
Sabberalot W. schrieb:> Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches
Nein. Das Gewerbeamt ist nicht das Finanzamt. Es kümmert sich z.B.
darum, ob das angemeldete Gewerbe an deinem Ort ausgeführt werden darf
(Laufkundschaft, LKW Verkehr, Sperrbezirk ...). Es verpetzt dich aber
auch beim Finanzamt und bei den Kammern. Dazu geht einfach ein
Durchschlag deines Antrags ans Finanzamt. Zum Finanzamt kannst du auch
selber gehen und solltest du auch. Die haben mit Zoll und Steuerfahndern
den mächtigsten Außendienst.
MfG Klaus
Timo schrieb:> lalala schrieb:>> Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum.>> Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift> rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und> Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas> übersehen?
Richtig (Zusätzlich: "Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen,
einschließlich der Adresse der elektronischen Post" [Quelle:
Wikipedia]).
Und wenn Du keine Umsatzsteueridentifikationnummer hast, dann kommt da
auch nichts rein (nein, auch nicht Deine private Steunernummer). Als
Einzelunternehmer bist Du auch nicht in's Handelregister eingetragen.
Mit der Gewerbe-Anmeldung ändert sich also auch nichts an Deinem
Impressum.
Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit
wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie
IHK und Finanzamt mit dran.
Nur zur Klarstellung:
Michael B. schrieb:> Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR> Gewerbesteuern.
Ab 17500 EUR Umsatz bist Du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR
Gewinn zahlst Du Gewerbesteuern, wobei die 24500 EUR ein Freibetrag
sind, man also erst für den 24501. Euro auch wirklich Gewerbesteuer
zahlt :-)
Torsten R. schrieb:> Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit> wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie> IHK und Finanzamt mit dran.
Ja.
Und keine Angst - die Anschaffungen für Dein Gewerbe, die Du in der Zeit
vor der Anmeldung tätigst, kannst Du trotzdem "unternehmerisch
behandeln", Dir also insbesondere die Vorsteuer erstatten lassen!
Ich hatte während des Studiums mal ein Gewerbe angemeldet, allerdings
ohne selbst Hardware zu produzieren - nur IT-Dienstleistungen und Handel
mit Hardware (womit ich nicht der Inverkehrbringer war, weil bei
Händlern in Deutschland gekauft, und ich aus dem Schneider bezüglich
aller Verordnungen wie CE, Entsorgungsgetüddel und co. diesbezüglich
war).
Die Gemeinde hat wohl meine Gewerbeanmeldung an die IHK weitergeleitet -
aber außer regelmäßig der nur mäßig interessanten IHK-Postille kam da
nie was. Geld hat die IHK von mir nie haben wollen. ¯\_(ツ)_/¯
Ich hatte nur den Schaff mit dem Finanzamt, anfänglich quartalsweise,
später Jährlich, obwohl ich immer unter den Freibeträgen für die
Gewerbesteuer geblieben bin. (Umsatzsteuer habe ich freiwillig
ausgewiesen und abgeführt, um Vorsteuer anrechnen zu können. Die
Kleingewerbe-Regel ist ja freiwillig, man ist nicht gezwungen, sie
anzuwenden.) Eine UST-ID hatte ich mir irgendwann spaßeshalber mal
besorgt (kostet nix) und auf meine Rechnungen gedruckt. Bevor jemand
fragt - das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um
davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in
der Versenkung verschwand.
Ex-Selbständiger schrieb:> das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um> davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in> der Versenkung verschwand.
Ist zulässig, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hatte. Gewinne
müssten keine erzielt werden.