Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbeanmeldung


von Timo (Gast)


Lesenswert?

Bin mir nicht sicher wie der Titel gewählt werden soll. Ich möchte 
nebenbei meine Soft- und Hardwareprojekte verkaufen. Allerdings eher 
passiv. Mir ist dabei erstmal das Geld nicht so wichtig daher habe ich 
nebenbei mal einen Webauftritt erstellt und will dort alles vorstellen. 
Bei Interesse kann dann jemand Kontakt mit mir aufnehmen.

Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem 
Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich 
die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn 
nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Naja. Eine Webseite kannst du machen. Ein Domain registrieren auch. Wenn 
du dort als Gewerbe, Firma, irgendwas auftreten moechtest, macht es Sinn 
das auch zu sein.

Ein Handelsregistereintrag publiziert die Zustaendigkeiten. Du kannst 
dich
zB "Hacker Tom Schnatter" nennen, als Privatauftritt, zb als 
HackerTomSchnatter.de . Dann kannst du spaeter diesen Namen als 
Einzelfirma eintragen lassen. Wenn der im Handelsregister eingetragen 
ist, sieht ein Zulieferer, wer fuer was zustaendig ist. Es geht aber 
auch ohne, ist einfach nicht so vertrauenserweckend. Denn beim 
Handelsregistereintrag steht : Gruendungsdatum, Besitzerwechsel, usw. 
und die Betreibungen werden damit verknuepft.

Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches. Das brauchts 
moeglicherweise, sobald Geld fliesst.

von lalala (Gast)


Lesenswert?

Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum.

von Timo (Gast)


Lesenswert?

lalala schrieb:
> Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum.

Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift 
rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und 
Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas 
übersehen?

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Timo schrieb:
> Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem
> Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich
> die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn
> nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?

Wenn du als gewerblich handelnder auftrittst
(also nicht: private Homepsgae von xyz, habe Platinen übrig)
dann brauchst du Gewerbeanmeldung und Impressum.

So lange deine Einnamen unter 410 EUR und unter 5 Stück auch von
extra für den verkauf angefertigen gegenständen liegen,
geht das als Hobby, dann muss auch der Auftritt hobbymassig sein.

Danach würde ein Kleingewerbe beginnen (was Rechnungsstellung, 
Steuernummer, Impressum, Rücknahme und Gewährleistung, AGB, WEEE, 
VerpackVerord, DSGVO Datenschutzgrundverordnung umfasst).

Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR
Gewerbesteuern.

: Bearbeitet durch User
von Timo (Gast)


Lesenswert?

Muss die Gewerbeanmeldung schon bei onlinestellen der Homepage erfolgt 
sein? Da kann ja auch stehen: "Ich biete an dir xyz" zu entwerfen wenn 
du mir eine Anfrage sendest.

von Klaus I. (klauspi)


Lesenswert?

Timo schrieb:
> Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem
> Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich
> die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn
> nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?

Hört sich ja eher nach potentielles Kleingewerbe an, also
Handelsregistereintrag ist freiwillig und muß nicht gemacht werden.
Gewerbeanmeldung mit dem ersten Verkauf (und der Hoffnung, dass es noch 
mehr wird) ist ok.

von KeinSpeiser (Gast)


Lesenswert?

Hier noch ein Tipp wenn man mal pausieren will:
Normalerweise muss man ab Anmeldung jedes Jahr Einkommensteuererklärung, 
Umsatzsteuer usw. machen. Ist mal länger Pause (keine Umsätze wegen was 
auch immer) will das Finanzamt trotzdem die Erklärungen haben.
Wenn dann der Hinweis kommt man solle halt das Gewerbe abmelden (und 
später wieder anmelden) ist das so nicht ganz richtig.
Man kann das Gewerbe auch 'ruhen' lassen und später dann einfach wieder 
weitermachen.
Aber Achtung: Die Gewerbeämter der Gemeinden kennen den Begriff nicht 
und wollen einen einfach abmelden!

Das ruhen muss man allein mit dem Finanzamt ausmachen, dort den Status 
ändern, und KEIN Gewerbeamtsbesuch.

Spart Geld und man spart sich das ganze Anfangsgedöns (IHK & Co) nochmal 
machen zu müssen.
In der Zeit des Ruhens entfällt dann die Pflicht die 'leeren' 
Erklärungen zu den geforderten Terminen abgeben zu müssen, auch bei 0 
Umsatz wird das FA sonst stinkig wenn man den Termin vergisst.

von Timo (Gast)


Lesenswert?

Danke an alle das hat mir schonmal die nötigen Stichworte gegeben.

von Klaus (Gast)


Lesenswert?

Sabberalot W. schrieb:
> Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches

Nein. Das Gewerbeamt ist nicht das Finanzamt. Es kümmert sich z.B. 
darum, ob das angemeldete Gewerbe an deinem Ort ausgeführt werden darf 
(Laufkundschaft, LKW Verkehr, Sperrbezirk ...). Es verpetzt dich aber 
auch beim Finanzamt und bei den Kammern. Dazu geht einfach ein 
Durchschlag deines Antrags ans Finanzamt. Zum Finanzamt kannst du auch 
selber gehen und solltest du auch. Die haben mit Zoll und Steuerfahndern 
den mächtigsten Außendienst.

MfG Klaus

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


Lesenswert?

Timo schrieb:
> lalala schrieb:
>> Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum.
>
> Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift
> rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und
> Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas
> übersehen?

Richtig (Zusätzlich: "Angaben, die eine schnelle elektronische 
Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, 
einschließlich der Adresse der elektronischen Post" [Quelle: 
Wikipedia]).

Und wenn Du keine Umsatzsteueridentifikationnummer hast, dann kommt da 
auch nichts rein (nein, auch nicht Deine private Steunernummer). Als 
Einzelunternehmer bist Du auch nicht in's Handelregister eingetragen.

Mit der Gewerbe-Anmeldung ändert sich also auch nichts an Deinem 
Impressum.

Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit 
wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie 
IHK und Finanzamt mit dran.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Nur zur Klarstellung:

Michael B. schrieb:
> Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR
> Gewerbesteuern.

Ab 17500 EUR Umsatz bist Du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR 
Gewinn zahlst Du Gewerbesteuern, wobei die 24500 EUR ein Freibetrag 
sind, man also erst für den 24501. Euro auch wirklich Gewerbesteuer 
zahlt :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Torsten R. schrieb:
> Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit
> wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie
> IHK und Finanzamt mit dran.

Ja.

Und keine Angst - die Anschaffungen für Dein Gewerbe, die Du in der Zeit 
vor der Anmeldung tätigst, kannst Du trotzdem "unternehmerisch 
behandeln", Dir also insbesondere die Vorsteuer erstatten lassen!

von Ex-Selbständiger (Gast)


Lesenswert?

Ich hatte während des Studiums mal ein Gewerbe angemeldet, allerdings 
ohne selbst Hardware zu produzieren - nur IT-Dienstleistungen und Handel 
mit Hardware (womit ich nicht der Inverkehrbringer war, weil bei 
Händlern in Deutschland gekauft, und ich aus dem Schneider bezüglich 
aller Verordnungen wie CE, Entsorgungsgetüddel und co. diesbezüglich 
war).

Die Gemeinde hat wohl meine Gewerbeanmeldung an die IHK weitergeleitet - 
aber außer regelmäßig der nur mäßig interessanten IHK-Postille kam da 
nie was. Geld hat die IHK von mir nie haben wollen. ¯\_(ツ)_/¯

Ich hatte nur den Schaff mit dem Finanzamt, anfänglich quartalsweise, 
später Jährlich, obwohl ich immer unter den Freibeträgen für die 
Gewerbesteuer geblieben bin. (Umsatzsteuer habe ich freiwillig 
ausgewiesen und abgeführt, um Vorsteuer anrechnen zu können. Die 
Kleingewerbe-Regel ist ja freiwillig, man ist nicht gezwungen, sie 
anzuwenden.) Eine UST-ID hatte ich mir irgendwann spaßeshalber mal 
besorgt (kostet nix) und auf meine Rechnungen gedruckt. Bevor jemand 
fragt - das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um 
davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in 
der Versenkung verschwand.

von Anwalt (Gast)


Lesenswert?

Ex-Selbständiger schrieb:
> das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um
> davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in
> der Versenkung verschwand.

Ist zulässig, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hatte. Gewinne 
müssten keine erzielt werden.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.