Bin mir nicht sicher wie der Titel gewählt werden soll. Ich möchte nebenbei meine Soft- und Hardwareprojekte verkaufen. Allerdings eher passiv. Mir ist dabei erstmal das Geld nicht so wichtig daher habe ich nebenbei mal einen Webauftritt erstellt und will dort alles vorstellen. Bei Interesse kann dann jemand Kontakt mit mir aufnehmen. Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn nun wirklich jemand etwas kaufen möchte?
Naja. Eine Webseite kannst du machen. Ein Domain registrieren auch. Wenn du dort als Gewerbe, Firma, irgendwas auftreten moechtest, macht es Sinn das auch zu sein. Ein Handelsregistereintrag publiziert die Zustaendigkeiten. Du kannst dich zB "Hacker Tom Schnatter" nennen, als Privatauftritt, zb als HackerTomSchnatter.de . Dann kannst du spaeter diesen Namen als Einzelfirma eintragen lassen. Wenn der im Handelsregister eingetragen ist, sieht ein Zulieferer, wer fuer was zustaendig ist. Es geht aber auch ohne, ist einfach nicht so vertrauenserweckend. Denn beim Handelsregistereintrag steht : Gruendungsdatum, Besitzerwechsel, usw. und die Betreibungen werden damit verknuepft. Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches. Das brauchts moeglicherweise, sobald Geld fliesst.
lalala schrieb: > Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum. Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas übersehen?
Timo schrieb: > Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem > Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich > die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn > nun wirklich jemand etwas kaufen möchte? Wenn du als gewerblich handelnder auftrittst (also nicht: private Homepsgae von xyz, habe Platinen übrig) dann brauchst du Gewerbeanmeldung und Impressum. So lange deine Einnamen unter 410 EUR und unter 5 Stück auch von extra für den verkauf angefertigen gegenständen liegen, geht das als Hobby, dann muss auch der Auftritt hobbymassig sein. Danach würde ein Kleingewerbe beginnen (was Rechnungsstellung, Steuernummer, Impressum, Rücknahme und Gewährleistung, AGB, WEEE, VerpackVerord, DSGVO Datenschutzgrundverordnung umfasst). Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR Gewerbesteuern.
:
Bearbeitet durch User
Muss die Gewerbeanmeldung schon bei onlinestellen der Homepage erfolgt sein? Da kann ja auch stehen: "Ich biete an dir xyz" zu entwerfen wenn du mir eine Anfrage sendest.
Timo schrieb: > Wie sieht es dabei mit einer Gewerbeanmeldung oder einem > Handelsregistereintrag aus? Muss ich das bereits gemacht haben wenn ich > die Seite online stelle oder reciht es das alles zu erledigen wenn denn > nun wirklich jemand etwas kaufen möchte? Hört sich ja eher nach potentielles Kleingewerbe an, also Handelsregistereintrag ist freiwillig und muß nicht gemacht werden. Gewerbeanmeldung mit dem ersten Verkauf (und der Hoffnung, dass es noch mehr wird) ist ok.
Hier noch ein Tipp wenn man mal pausieren will: Normalerweise muss man ab Anmeldung jedes Jahr Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer usw. machen. Ist mal länger Pause (keine Umsätze wegen was auch immer) will das Finanzamt trotzdem die Erklärungen haben. Wenn dann der Hinweis kommt man solle halt das Gewerbe abmelden (und später wieder anmelden) ist das so nicht ganz richtig. Man kann das Gewerbe auch 'ruhen' lassen und später dann einfach wieder weitermachen. Aber Achtung: Die Gewerbeämter der Gemeinden kennen den Begriff nicht und wollen einen einfach abmelden! Das ruhen muss man allein mit dem Finanzamt ausmachen, dort den Status ändern, und KEIN Gewerbeamtsbesuch. Spart Geld und man spart sich das ganze Anfangsgedöns (IHK & Co) nochmal machen zu müssen. In der Zeit des Ruhens entfällt dann die Pflicht die 'leeren' Erklärungen zu den geforderten Terminen abgeben zu müssen, auch bei 0 Umsatz wird das FA sonst stinkig wenn man den Termin vergisst.
Sabberalot W. schrieb: > Eine Gewerbeanmeldung ist etwas steuertechnisches Nein. Das Gewerbeamt ist nicht das Finanzamt. Es kümmert sich z.B. darum, ob das angemeldete Gewerbe an deinem Ort ausgeführt werden darf (Laufkundschaft, LKW Verkehr, Sperrbezirk ...). Es verpetzt dich aber auch beim Finanzamt und bei den Kammern. Dazu geht einfach ein Durchschlag deines Antrags ans Finanzamt. Zum Finanzamt kannst du auch selber gehen und solltest du auch. Die haben mit Zoll und Steuerfahndern den mächtigsten Außendienst. MfG Klaus
Timo schrieb: > lalala schrieb: >> Alles fertig wenn online, sonst Abmahnung wegen dem Impressum. > > Verstehe ich nicht ganz. Als Impressum kommt meine private Anschrift > rein und gut ist. Falls Handelsregistereintrag und > Umsatzsteueridentifikation vorhanden sind kommen die mit dazu. Irgendwas > übersehen? Richtig (Zusätzlich: "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post" [Quelle: Wikipedia]). Und wenn Du keine Umsatzsteueridentifikationnummer hast, dann kommt da auch nichts rein (nein, auch nicht Deine private Steunernummer). Als Einzelunternehmer bist Du auch nicht in's Handelregister eingetragen. Mit der Gewerbe-Anmeldung ändert sich also auch nichts an Deinem Impressum. Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie IHK und Finanzamt mit dran.
Nur zur Klarstellung: Michael B. schrieb: > Erst ab 17500 EUR bist du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR > Gewerbesteuern. Ab 17500 EUR Umsatz bist Du umsatzsteuerpflichtig, ab 24500 EUR Gewinn zahlst Du Gewerbesteuern, wobei die 24500 EUR ein Freibetrag sind, man also erst für den 24501. Euro auch wirklich Gewerbesteuer zahlt :-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Torsten R. schrieb: > Eine Gewerbe-Anmeldung würde ich erst machen, wenn Du Deine Tätigkeit > wirklich aufnimmst. Schließlich hängt da dann auch noch so Sachen, wie > IHK und Finanzamt mit dran. Ja. Und keine Angst - die Anschaffungen für Dein Gewerbe, die Du in der Zeit vor der Anmeldung tätigst, kannst Du trotzdem "unternehmerisch behandeln", Dir also insbesondere die Vorsteuer erstatten lassen!
Ich hatte während des Studiums mal ein Gewerbe angemeldet, allerdings ohne selbst Hardware zu produzieren - nur IT-Dienstleistungen und Handel mit Hardware (womit ich nicht der Inverkehrbringer war, weil bei Händlern in Deutschland gekauft, und ich aus dem Schneider bezüglich aller Verordnungen wie CE, Entsorgungsgetüddel und co. diesbezüglich war). Die Gemeinde hat wohl meine Gewerbeanmeldung an die IHK weitergeleitet - aber außer regelmäßig der nur mäßig interessanten IHK-Postille kam da nie was. Geld hat die IHK von mir nie haben wollen. ¯\_(ツ)_/¯ Ich hatte nur den Schaff mit dem Finanzamt, anfänglich quartalsweise, später Jährlich, obwohl ich immer unter den Freibeträgen für die Gewerbesteuer geblieben bin. (Umsatzsteuer habe ich freiwillig ausgewiesen und abgeführt, um Vorsteuer anrechnen zu können. Die Kleingewerbe-Regel ist ja freiwillig, man ist nicht gezwungen, sie anzuwenden.) Eine UST-ID hatte ich mir irgendwann spaßeshalber mal besorgt (kostet nix) und auf meine Rechnungen gedruckt. Bevor jemand fragt - das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in der Versenkung verschwand.
Ex-Selbständiger schrieb: > das Ganze war immer nur als Nebenverdienst gedacht, nie, um > davon leben zu können, weshalb es nach Ende des Studiums dann auch in > der Versenkung verschwand. Ist zulässig, wenn man eine Gewinnerzielungsabsicht hatte. Gewinne müssten keine erzielt werden.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.