Dazu sagt das Normenwerk:
VDE 0100-410:2007 412.2.2.4:
>Leitfähige Teile innerhalb der isolierenden Umhüllung dürfen nicht an einen
Schutzleiter ange-
>schlossen sein. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Anschlussmöglichkeiten für
Schutzleiter vorgesehen
>sind, die notwendigerweise durch die Umhüllung geführt werden, weil sie für
andere Betriebsmittel benötigt
>werden, deren Versorgungsstromkreis ebenfalls durch die Umhüllung geführt ist.
Innerhalb der Umhüllung
>müssen alle solchen Leiter und ihre Anschlussklemmen wie aktive Leiter isoliert
sein, und ihre Anschlussklem-
>men müssen als Schutzleiter-Anschlussklemmen gekennzeichnet sein.
>
>Körper und dazwischen liegende Teile dürfen nicht an einen Schutzleiter
angeschlossen sein, wenn dafür
>nicht eine besondere Vorkehrung in den Normen für die betreffenden Betriebsmittel
vorgesehen ist.
Spezieller noch:
VDE 0660-600-1:2010 8.4.3.4 Schutz durch Schutzisolierung:
>[…]
>Für den Schutz bei indirektem Berühren durch Schutzisolierung müssen folgende
Anforderungen erfüllt
>werden:
>[…]
>c) Die Umhüllung muss im betriebsfertigen Zustand der Schaltgerätekombination
nach dem Anschließen an
> das Versorgungsnetz alle aktiven Teile, alle Körper und alle Teile eines
Schutzleiterkreises so umschlie-
> ßen, dass sie nicht berührt werden können. Die Umhüllung muss wenigstens der
Schutzart IP2XC (siehe
> IEC 60529) entsprechen.
> Wenn durch eine derartige Schaltgerätekombination, deren Körper isoliert
angeordnet sind, ein Schutz-
> leiter zu den nachgeschalteten elektrischen Betriebsmitteln durchgeschleift
wird, müssen für den
> Anschluss der von außen herangeführten Schutzleiter Anschlüsse vorgesehen und
in geeigneter Weise
> gekennzeichnet werden.
> Innerhalb der Umhüllung müssen der Schutzleiter und seine Anschlüsse von den
aktiven Teilen und von
> den Körpern ebenso isoliert werden wie die aktiven Teile.
>d) Körper innerhalb dier Schaltgerätekombination dürfen nicht mit dem
Schutzleiterkreis verbunden werden,
> d. h., sie dürfen nicht in eine Schutzmaßnahme mit Schutzleiterkreis
einbezogen werden. Das gilt auch
> für eingebaute Betriebsmittel, auch wenn sie einen Schutzleiteranschluss
haben.
[…]
Im Übrigen kann auch ein Schutzleiter zwingend erforderlich sein:
VDE 0100-410:2007 412.2.3.2:
>Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse Ⅱ versorgt, muss ein
Schutzleiter in der
>gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem
Installationsgerät an eine Klemme
>angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.3 sind erfüllt.
>/[…]/