Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gehören Freiberufler nicht zum B2B-Bereich?


von Felix A. (madifaxle)


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Hallo Forum,


ich habe heute eine interessante Antwort von einem Händler in DE 
bekommen:

> Guten Tag Herr Adam,
>
> als Freiberufler können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen leider keinen Zugang 
zum  Onlineshop geben.
> Es handelt sie um einen B2B-Shop, der ausschließlich Gewerbekunden zur Verfügung 
steht.
> Sie können Ihre Anfragen oder Bestellungen gerne telefonisch, per Telefax oder 
Email an uns zu richten.

Ich stehe ein wenig im Walde :-). Ich habe eine Ust-ID-Nummer, die ja 
nur dann erteilt wird, wenn dem Finanzamt eine unternehmerische 
Tätigkeit angezeigt wurde.
Und der (einzige?) Unterschied zwischen Freiberufler und 
Gewerbetreibendem ist halt der "Katalog"-Beruf sowie die Gewerbesteuer, 
oder?

Gibt es da (außer vielleicht: "der will von uns ECHTEN Gewerbetreibenden 
was billiger haben, als wir es ihm geben wollen") auch irgendwelche 
rechtlichen Regelungen, die denen das tatsächlich verbietet?

Falls mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte, wäre das klasse.
Danke schonmal.


Viele Grüße,
Felix

von Hmmm (Gast)


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Vermutlich beliefern sie nur Händler, und als Freiberufler kannst Du 
keiner sein.

von Felix A. (madifaxle)


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Na ja, da steht nur:

Sehr geehrte Kunden,

unser Online-Shop ist ein B2B Shop und steht daher keinen 
Privatpersonen, sondern ausschließlich Geschäftskunden, zur Verfügung.


Und ein Geschäftskunde bin ich mit der Ust-ID-Nr. doch eigentlich?!?

von Hmmm (Gast)


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Ruf doch einfach mal dort an und rede mit denen.

Vielleicht sind sie bloss übervorsichtig, weil es in der Vergangenheit 
zu Abmahnungen von B2B-Shops kam, wenn Bestellungen durch Endverbraucher 
nicht aktiv verhindert wurden.

von Bürovorsteher (Gast)


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Von deiner Webseite:

> Bereits vor und während des Studiums

Das tut weh.

von Felix A. (madifaxle)


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Ging heute leider nicht mehr wegen meiner späten Rückkehr. Montag 
probiere ich das mal. Ich wollte vorher nur mal nachfragen, ob es nicht 
doch irgendeine Regelung/Vorschrift gibt, die zu dieser Situation führen 
kann.

Danke erstmal.

von Εrnst B. (ernst)


Angehängte Dateien:

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Felix A. schrieb:
> Ich wollte vorher nur mal nachfragen, ob es nicht
> doch irgendeine Regelung/Vorschrift gibt, die zu dieser Situation führen
> kann.

Ja, Gesetz: Freiberufler können kein Gewerbe (und keinen Handel) 
betreiben.

Damit bist du für den Großhändler uninteressant, weil du keine 
Stückzahlen abnehmen wirst.

Frage: Bist du wirklich Freiberufler, oder vielleicht nur "Freelancer"?

von Bürovorsteher (Gast)


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> Vielleicht sind sie bloss übervorsichtig, weil es in der Vergangenheit
> zu Abmahnungen von B2B-Shops kam, wenn Bestellungen durch Endverbraucher
> nicht aktiv verhindert wurden.

Der B2B-Shop hat mit dem privaten oder freiberuflichen Abnehmer 
natürlich sofort die Pappkartonabzockmafia am Hals, weil er für seine 
gewerblichen Abnehmer keine grünepunktezertifizierten und 
entsorgungsvorausbezahlten Verpackungen braucht.

von Kritiker (Gast)


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Der Herr Adam, der offenbar hinter SOMTRONIC steckt, laut:
http://www.somtronik.de/page/ueber-die-firma.php

sollte sich mal ALLERSCHNELLSTEN beraten lassen, wie er am Markt 
auftritt.

Die Webseite und die Namensgebung erweckt den Eindruck einer Firma. Als 
angeblicher Freiberufler ist er aber keine Firma! Er ist geschäftlich 
tätig, ja, gfs auch als Freiberufler (so er ein echter ist und die 
Kriterien erfüllt) und ist selbständig - soforn er es ist - aber das 
alles ist kein "Ingenieurbüro" und vor allem keine "Firma". Die Gründung 
einer Firma erfordert eine konkrete Rechtsform, z.B. GmbH.

So ist das rechtlich nicht in Ordnung! Ein gefundenes Fressen für einen 
Anwalt.

von Anwalt (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Der B2B-Shop hat mit dem privaten oder freiberuflichen Abnehmer
> natürlich sofort die Pappkartonabzockmafia am Hals, weil er für seine
> gewerblichen Abnehmer keine grünepunktezertifizierten und
> entsorgungsvorausbezahlten Verpackungen braucht.

Das könnte ein Grund sein. Der wohl Zwingendere ist meistens das Thema 
Garantie. Die lässt sich bekanntlich gegenüber B2C nicht ausschließen.

Felix A. schrieb:
> Ich stehe ein wenig im Walde :-).
Das kann man laut sagen!

> Und der (einzige?) Unterschied zwischen Freiberufler und
> Gewerbetreibendem ist halt der "Katalog"-Beruf sowie die Gewerbesteuer,
Für jemanden, der angeblich 10 Jahre ein Ingenieurbüro betreibt, liegt 
hier erschreckend wenig Wissen vor!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Εrnst B. schrieb:
> Ja, Gesetz: Freiberufler können kein Gewerbe (und keinen Handel)
> betreiben.

Falsch, auch als Freiberufler kann man ein Gewerbe betreiben, und zwar 
sogar unter demselben Namen, d.h. seinem eigenen.

Wenn man beispielsweise Material einkauft, um für einen Kunden einen 
Prototypen aufzubauen, und Aufwand direkt in Rechnung stellt, kann es 
sich dabei durchaus auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, 
zumindest solange die Entwicklungstätigkeit den größten Teil des 
Auftragsvolumens ausmacht. Bittet einen jedoch der Kunde, der Lieferung 
ein nicht bearbeitetes Standardprodukt, z.B. ein Anschlusskabel, 
beizulegen, wäre das gewerblich. Oder der Kunde erwirbt einen mit der 
entwickelten Software vorinstallierten PC.

Seit ein paar Jahren (2008?) gilt endlich nicht mehr immer das 
Infektionsprinzip. Früher reichte es aus, wenn ein findiger 
Finanzbeamter nachweisen konnte, dass irgendein noch so kleines 
Nebengeschäft gewerblicher Natur war, und schon konnten sowohl für die 
Vergangenheit als auch Zukunft sämtliche Tätigkeiten als gewerblich 
angesehen werden, was natürlich großer Unsinn ist, siehe oben. 
Neuerdings wäre dann ggf. nur das Handelsgeschäft der Gewerbesteuer zu 
unterwerfen. Wenn Material aber nur zum Einkaufspreis durchgereicht 
wird, ist das zwar gewerblich, aber es entsteht hierfür kein Gewinn, so 
dass auch keine Gewerbesteuer anfällt.

Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe 
anzumelden.

Ebenso kann man als Freiberufler auch eine Kapitalgesellschaft gründen, 
die als eigenständige juristische Person agiert. Diese 
Kapitalgesellschaft darf sogar bei dem Freiberufler Leistungen 
einkaufen, z.B. Entwicklungsleistungen oder Lizenzrechte an entwickelten 
Produkten, und diese dann in Form fertiger Produkte gewerblich 
verkaufen. Schaut man in die Satzungen oder Handelsregisteranmeldungen 
von Kapitalgesellschaften, findet man dort sehr häufig die Bemerkung 
"Eine Befreiung von der Beschränkung des §181 BGB ist gegeben". In sehr 
vielen (nicht allen) Fällen bedeutet es, dass derjenige als 
Einzelunternehmer (freiberuflich oder gewerblich) Geschäfte mit der 
durch ihn vertretenen GmbH/UG/Ltd. o.ä. betreibt.

von Felix Adam (Gast)


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@Ernst B

Das ist schon klar. Die Aussage auf der Website ist aber 
"Geschäftskunde" und nicht "Gewerbetreibender".

Daher nochmal die Frage:
Ist ein Freiberufler, der für einen Auftrag Material einkauft, nun ein 
Geschäftskunde oder nicht? Und wenn nicht, aus welchem Grunde?

Eine  (meine) Umsatzsteuer-ID-Nummer ist vorhanden und wurde bei der 
Bitte um Aufnahme als Kunde genannt.



@Kritiker

Bin ein Ingenieur, daher Freiberufler. Und zum Websitenamen siehe mal 
hier:

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Unternehmensname/Freiberufler/Freiberufliche-Taetigkeit-Unternehmensname.html

Das Impressum enthält die entsprechenden Informationen.

von Εrnst B. (ernst)


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Felix Adam schrieb:
> Ist ein Freiberufler, der für einen Auftrag Material einkauft, nun ein
> Geschäftskunde oder nicht?

Ja, du bist dann Geschäftskunde.
Aber: deswegen muss dich der Händler noch lange nicht beliefern, sondern 
er kann da nochmal seine eigene Auswahl treffen.

Beispiel Alternate:
Als Geschäftskunde müsstest du eigentlich bei alternate-b2b Einkaufen 
dürfen. Aber: Wenn dein eingeschickter HR-Auszug/Gewerbeanmeldung 
irgendwas von "Handel" enthält, nehmen die dich nicht. Du musst dann zu 
deren Großhandels-Sparte Wave-computer.
Umgekehrt (habe ich nicht ausprobiert) wird dich Wave als Freiberufler 
vermutlich auch nicht gerne als Kunden haben, und dich an Alternate-B2B 
verweisen.



Andreas S. schrieb:
> Seit ein paar Jahren (2008?) gilt endlich nicht mehr immer das
> Infektionsprinzip.

Ah, als ich angefangen habe, hat der Steuerberater mehrfach betont, wie 
wichtig es ist auf keinen Fall irgendwas zu tun, was auch nur dem 
Anschein nach Handel sein könnte.

Andreas S. schrieb:
> Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe
> anzumelden.
> Ebenso kann man als Freiberufler auch eine Kapitalgesellschaft gründen,
> die als eigenständige juristische Person agiert.

So in etwa ist auch mein "Setup".

Dabei lauert nur die nächste Falle: Wenn du zuviel von deinen 
Freiberufler-Einkünften zu lange über deine GmbH laufen lässt, dann kann 
dir ein findiger Finanzbeamter Scheinselbständigkeit unterstellen...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Εrnst B. schrieb:
> Ah, als ich angefangen habe, hat der Steuerberater mehrfach betont, wie
> wichtig es ist auf keinen Fall irgendwas zu tun, was auch nur dem
> Anschein nach Handel sein könnte.

Genau so war es früher, und auch ich musste entsprechend aufpassen.

Hierzu ein interessanter Artikel:
https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/teure-nebeneinkuenfte-vom-freiberufler-zum-gewerbe-wider-willen.html

> Dabei lauert nur die nächste Falle: Wenn du zuviel von deinen
> Freiberufler-Einkünften zu lange über deine GmbH laufen lässt, dann kann
> dir ein findiger Finanzbeamter Scheinselbständigkeit unterstellen...

Eigentlich müsste es eher umgekehrt sein, nämlich dass die GmbH 
verkümmert, wenn sie zu wenige Geschäfte tätigt. Ein Verdacht auf 
Scheinselbstständigkeit wird immer dann angenommen und überprüft, wenn 
z.B. über längere Zeiträume mehr Vorsteuer erstattet als Mehrwertsteuer 
gezahlt wird, und zwar unabhängig von der Unternehmensform.

von Felix Adam (Gast)


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@Andreas und @Ernst:
Danke für die Informationen.


So wie es nach dem Telefonat scheint, wollen die wohl nur Gewerbekunden. 
Der Angestellte, mit dem ich telefoniert hatte, sagte, dass er in 
solchen Fällen wie diesem auf die Gewerbeordnung verweisen solle.

Egal, ich bestelle dann eben telefonisch, auch kein Beinbruch, wenn auch 
etwas langwieriger mit Preisanfrage, Auswahl und anschließender 
Bestellung.

Ein Gewerbe muss ich trotzdem in den nächsten Monaten eröffnen, da 
einige Entwicklungen nun in kleiner Serie geliefert werden sollen. Dann 
kann ich den Webshop wohl auch nutzen.

von Kritiker (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe
> anzumelden.

Warum? Widersprichst Du Dir da nicht? Du argumentierst doch, dass man 
Feiberufler auch Gewerbetreibender sein kann.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Kritiker schrieb:
> Warum? Widersprichst Du Dir da nicht? Du argumentierst doch, dass man
> Feiberufler auch Gewerbetreibender sein kann.

Das ist keineswegs ein Widerspruch. Ganz im Gegenteil kann man 
heutzutage auch als Freiberufler ein Gewerbe anmelden, ohne dass dadurch 
die freiberufliche Tätigkeit gewerblich wird. Gerade durch die 
Zweigleisigkeit verhindert man, dass z.B. ein geringfügiges 
Handelsgeschäft alles infiziert.

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