Hallo Forum, ich habe heute eine interessante Antwort von einem Händler in DE bekommen: > Guten Tag Herr Adam, > > als Freiberufler können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen leider keinen Zugang zum Onlineshop geben. > Es handelt sie um einen B2B-Shop, der ausschließlich Gewerbekunden zur Verfügung steht. > Sie können Ihre Anfragen oder Bestellungen gerne telefonisch, per Telefax oder Email an uns zu richten. Ich stehe ein wenig im Walde :-). Ich habe eine Ust-ID-Nummer, die ja nur dann erteilt wird, wenn dem Finanzamt eine unternehmerische Tätigkeit angezeigt wurde. Und der (einzige?) Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist halt der "Katalog"-Beruf sowie die Gewerbesteuer, oder? Gibt es da (außer vielleicht: "der will von uns ECHTEN Gewerbetreibenden was billiger haben, als wir es ihm geben wollen") auch irgendwelche rechtlichen Regelungen, die denen das tatsächlich verbietet? Falls mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte, wäre das klasse. Danke schonmal. Viele Grüße, Felix
Vermutlich beliefern sie nur Händler, und als Freiberufler kannst Du keiner sein.
Na ja, da steht nur: Sehr geehrte Kunden, unser Online-Shop ist ein B2B Shop und steht daher keinen Privatpersonen, sondern ausschließlich Geschäftskunden, zur Verfügung. Und ein Geschäftskunde bin ich mit der Ust-ID-Nr. doch eigentlich?!?
Ruf doch einfach mal dort an und rede mit denen. Vielleicht sind sie bloss übervorsichtig, weil es in der Vergangenheit zu Abmahnungen von B2B-Shops kam, wenn Bestellungen durch Endverbraucher nicht aktiv verhindert wurden.
Von deiner Webseite:
> Bereits vor und während des Studiums
Das tut weh.
Ging heute leider nicht mehr wegen meiner späten Rückkehr. Montag probiere ich das mal. Ich wollte vorher nur mal nachfragen, ob es nicht doch irgendeine Regelung/Vorschrift gibt, die zu dieser Situation führen kann. Danke erstmal.
Felix A. schrieb: > Ich wollte vorher nur mal nachfragen, ob es nicht > doch irgendeine Regelung/Vorschrift gibt, die zu dieser Situation führen > kann. Ja, Gesetz: Freiberufler können kein Gewerbe (und keinen Handel) betreiben. Damit bist du für den Großhändler uninteressant, weil du keine Stückzahlen abnehmen wirst. Frage: Bist du wirklich Freiberufler, oder vielleicht nur "Freelancer"?
> Vielleicht sind sie bloss übervorsichtig, weil es in der Vergangenheit > zu Abmahnungen von B2B-Shops kam, wenn Bestellungen durch Endverbraucher > nicht aktiv verhindert wurden. Der B2B-Shop hat mit dem privaten oder freiberuflichen Abnehmer natürlich sofort die Pappkartonabzockmafia am Hals, weil er für seine gewerblichen Abnehmer keine grünepunktezertifizierten und entsorgungsvorausbezahlten Verpackungen braucht.
Der Herr Adam, der offenbar hinter SOMTRONIC steckt, laut: http://www.somtronik.de/page/ueber-die-firma.php sollte sich mal ALLERSCHNELLSTEN beraten lassen, wie er am Markt auftritt. Die Webseite und die Namensgebung erweckt den Eindruck einer Firma. Als angeblicher Freiberufler ist er aber keine Firma! Er ist geschäftlich tätig, ja, gfs auch als Freiberufler (so er ein echter ist und die Kriterien erfüllt) und ist selbständig - soforn er es ist - aber das alles ist kein "Ingenieurbüro" und vor allem keine "Firma". Die Gründung einer Firma erfordert eine konkrete Rechtsform, z.B. GmbH. So ist das rechtlich nicht in Ordnung! Ein gefundenes Fressen für einen Anwalt.
Bürovorsteher schrieb: > Der B2B-Shop hat mit dem privaten oder freiberuflichen Abnehmer > natürlich sofort die Pappkartonabzockmafia am Hals, weil er für seine > gewerblichen Abnehmer keine grünepunktezertifizierten und > entsorgungsvorausbezahlten Verpackungen braucht. Das könnte ein Grund sein. Der wohl Zwingendere ist meistens das Thema Garantie. Die lässt sich bekanntlich gegenüber B2C nicht ausschließen. Felix A. schrieb: > Ich stehe ein wenig im Walde :-). Das kann man laut sagen! > Und der (einzige?) Unterschied zwischen Freiberufler und > Gewerbetreibendem ist halt der "Katalog"-Beruf sowie die Gewerbesteuer, Für jemanden, der angeblich 10 Jahre ein Ingenieurbüro betreibt, liegt hier erschreckend wenig Wissen vor!
Εrnst B. schrieb: > Ja, Gesetz: Freiberufler können kein Gewerbe (und keinen Handel) > betreiben. Falsch, auch als Freiberufler kann man ein Gewerbe betreiben, und zwar sogar unter demselben Namen, d.h. seinem eigenen. Wenn man beispielsweise Material einkauft, um für einen Kunden einen Prototypen aufzubauen, und Aufwand direkt in Rechnung stellt, kann es sich dabei durchaus auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, zumindest solange die Entwicklungstätigkeit den größten Teil des Auftragsvolumens ausmacht. Bittet einen jedoch der Kunde, der Lieferung ein nicht bearbeitetes Standardprodukt, z.B. ein Anschlusskabel, beizulegen, wäre das gewerblich. Oder der Kunde erwirbt einen mit der entwickelten Software vorinstallierten PC. Seit ein paar Jahren (2008?) gilt endlich nicht mehr immer das Infektionsprinzip. Früher reichte es aus, wenn ein findiger Finanzbeamter nachweisen konnte, dass irgendein noch so kleines Nebengeschäft gewerblicher Natur war, und schon konnten sowohl für die Vergangenheit als auch Zukunft sämtliche Tätigkeiten als gewerblich angesehen werden, was natürlich großer Unsinn ist, siehe oben. Neuerdings wäre dann ggf. nur das Handelsgeschäft der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Wenn Material aber nur zum Einkaufspreis durchgereicht wird, ist das zwar gewerblich, aber es entsteht hierfür kein Gewinn, so dass auch keine Gewerbesteuer anfällt. Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe anzumelden. Ebenso kann man als Freiberufler auch eine Kapitalgesellschaft gründen, die als eigenständige juristische Person agiert. Diese Kapitalgesellschaft darf sogar bei dem Freiberufler Leistungen einkaufen, z.B. Entwicklungsleistungen oder Lizenzrechte an entwickelten Produkten, und diese dann in Form fertiger Produkte gewerblich verkaufen. Schaut man in die Satzungen oder Handelsregisteranmeldungen von Kapitalgesellschaften, findet man dort sehr häufig die Bemerkung "Eine Befreiung von der Beschränkung des §181 BGB ist gegeben". In sehr vielen (nicht allen) Fällen bedeutet es, dass derjenige als Einzelunternehmer (freiberuflich oder gewerblich) Geschäfte mit der durch ihn vertretenen GmbH/UG/Ltd. o.ä. betreibt.
@Ernst B Das ist schon klar. Die Aussage auf der Website ist aber "Geschäftskunde" und nicht "Gewerbetreibender". Daher nochmal die Frage: Ist ein Freiberufler, der für einen Auftrag Material einkauft, nun ein Geschäftskunde oder nicht? Und wenn nicht, aus welchem Grunde? Eine (meine) Umsatzsteuer-ID-Nummer ist vorhanden und wurde bei der Bitte um Aufnahme als Kunde genannt. @Kritiker Bin ein Ingenieur, daher Freiberufler. Und zum Websitenamen siehe mal hier: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Unternehmensname/Freiberufler/Freiberufliche-Taetigkeit-Unternehmensname.html Das Impressum enthält die entsprechenden Informationen.
Felix Adam schrieb: > Ist ein Freiberufler, der für einen Auftrag Material einkauft, nun ein > Geschäftskunde oder nicht? Ja, du bist dann Geschäftskunde. Aber: deswegen muss dich der Händler noch lange nicht beliefern, sondern er kann da nochmal seine eigene Auswahl treffen. Beispiel Alternate: Als Geschäftskunde müsstest du eigentlich bei alternate-b2b Einkaufen dürfen. Aber: Wenn dein eingeschickter HR-Auszug/Gewerbeanmeldung irgendwas von "Handel" enthält, nehmen die dich nicht. Du musst dann zu deren Großhandels-Sparte Wave-computer. Umgekehrt (habe ich nicht ausprobiert) wird dich Wave als Freiberufler vermutlich auch nicht gerne als Kunden haben, und dich an Alternate-B2B verweisen. Andreas S. schrieb: > Seit ein paar Jahren (2008?) gilt endlich nicht mehr immer das > Infektionsprinzip. Ah, als ich angefangen habe, hat der Steuerberater mehrfach betont, wie wichtig es ist auf keinen Fall irgendwas zu tun, was auch nur dem Anschein nach Handel sein könnte. Andreas S. schrieb: > Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe > anzumelden. > Ebenso kann man als Freiberufler auch eine Kapitalgesellschaft gründen, > die als eigenständige juristische Person agiert. So in etwa ist auch mein "Setup". Dabei lauert nur die nächste Falle: Wenn du zuviel von deinen Freiberufler-Einkünften zu lange über deine GmbH laufen lässt, dann kann dir ein findiger Finanzbeamter Scheinselbständigkeit unterstellen...
Εrnst B. schrieb: > Ah, als ich angefangen habe, hat der Steuerberater mehrfach betont, wie > wichtig es ist auf keinen Fall irgendwas zu tun, was auch nur dem > Anschein nach Handel sein könnte. Genau so war es früher, und auch ich musste entsprechend aufpassen. Hierzu ein interessanter Artikel: https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/teure-nebeneinkuenfte-vom-freiberufler-zum-gewerbe-wider-willen.html > Dabei lauert nur die nächste Falle: Wenn du zuviel von deinen > Freiberufler-Einkünften zu lange über deine GmbH laufen lässt, dann kann > dir ein findiger Finanzbeamter Scheinselbständigkeit unterstellen... Eigentlich müsste es eher umgekehrt sein, nämlich dass die GmbH verkümmert, wenn sie zu wenige Geschäfte tätigt. Ein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit wird immer dann angenommen und überprüft, wenn z.B. über längere Zeiträume mehr Vorsteuer erstattet als Mehrwertsteuer gezahlt wird, und zwar unabhängig von der Unternehmensform.
@Andreas und @Ernst: Danke für die Informationen. So wie es nach dem Telefonat scheint, wollen die wohl nur Gewerbekunden. Der Angestellte, mit dem ich telefoniert hatte, sagte, dass er in solchen Fällen wie diesem auf die Gewerbeordnung verweisen solle. Egal, ich bestelle dann eben telefonisch, auch kein Beinbruch, wenn auch etwas langwieriger mit Preisanfrage, Auswahl und anschließender Bestellung. Ein Gewerbe muss ich trotzdem in den nächsten Monaten eröffnen, da einige Entwicklungen nun in kleiner Serie geliefert werden sollen. Dann kann ich den Webshop wohl auch nutzen.
Andreas S. schrieb: > Es ist ratsam, als Freiberufler für solche Geschäfte ein Gewerbe > anzumelden. Warum? Widersprichst Du Dir da nicht? Du argumentierst doch, dass man Feiberufler auch Gewerbetreibender sein kann.
Kritiker schrieb: > Warum? Widersprichst Du Dir da nicht? Du argumentierst doch, dass man > Feiberufler auch Gewerbetreibender sein kann. Das ist keineswegs ein Widerspruch. Ganz im Gegenteil kann man heutzutage auch als Freiberufler ein Gewerbe anmelden, ohne dass dadurch die freiberufliche Tätigkeit gewerblich wird. Gerade durch die Zweigleisigkeit verhindert man, dass z.B. ein geringfügiges Handelsgeschäft alles infiziert.
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