Ich wollte mich auf eine Stelle bewerben, auf der man sich auf Antrag verbeamten lassen kann (E14--> A14). Momentan bin ich 35 Jahre alt. Lohnt sich das, oder gibt es Nachteile, die ich übersehe? E14 wäre mir, auf längere Sicht gesehen, etwas mager, zumal man ja wieder mit Stufe 1 anfängt. Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung?
Max Maxens schrieb: > Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung? Man kann schlecbt 30 Jahre in die Zukunft blicken.
Stufe 1 bekommt man nur, wenn man keine "Berufs-" Erfahrung nachweisen kann, bis Stufe 3 ist das alles Verhandlung... Pro E14: Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber 6,5%, Arbeitnehmer 1,7%... für Ansprüche musst Du aber mindestens 5 Jahre einzahlen... Du kannst jederzeit wieder aussteigen, ohne Probleme, was Krankenversicherung, etc. angeht... Pro A14: Mehr Geld, Pension höher als Rente.... aber Du musst bis zum Schluss durchhalten...
Was meinst du mit, da man wieder mit Stufe 1 anfängt? Hast du die Vorraussetzungen für den höheren Dienst? Wenn du pensioniert wirst übernimmt dein Dienstherr 70% der PKV, da wuerde ich mir keine Sorgen machen...
Ach, ist dem so? Bei uns heißt es immer: Neue werden nur in Stufe 1 eingestellt. Da hast Du Techniker die jahrelang sich hochgearbeitet haben, dann in ein anderes Projekt kommen und zack - sind sie wieder auf Stufe eins. Kann man das mit der Verhandlung irgendwo nachlesen?
Mit der Verbeamtung sateigt die Lebenserwartung: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/stress-im-buero-beamte-leben-laenger-1669599.html
P.s. Man wird nicht auf Antrag verbeamtet, sondern wenn du dich bewährt hast fragt der Dienstherr ob du verbeamtet werden möchtest.
Ja, die Modalitäten dazu muss ich mir noch genau anschauen. Im Bewerbungsgespräch haben sie nach dem Alter gefragt und gemeint, das würde sich lohnen und könnte man machen. Ausgeschrieben ist die Stelle mit E14/A14.
Ist die Stelle beim Land oder beim Bund? Ich kann aus meiner praktischen Erfahrung sagen, dass beim Bund auch mehr Berufserfahrung als die Stufe 3 anerkannt werden kann ( mir wurde die ganze Berufserfahrung angerechnet). „Unabhängig von den Regeleinstufungen kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 S. 3 TVöD-Bund).“ Wenn du die Chance zur Verbeamtung im höheren Dienst hast, würde ich nicht lange zögern.
Max Maxens schrieb: > Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung? Du hast die Wahl in die Gesetzliche zu gehen, oder zu bleiben. Die PKV solltest du vermeiden.
Das Cha-woma M. schrieb: > Du hast die Wahl in die Gesetzliche zu gehen, oder zu bleiben. > Die PKV solltest du vermeiden. Du hast absolut kein Plan und postest trotzdem deinen geistigen Schwachsinn fröhlich vor dich hin. Falls er verbeamtet wird muss er in die PKV, da nur dann sein Dienstherr 50% Beihilfe leistet!
Hüter der öffentlichen Ordnung schrieb: > Falls er verbeamtet wird muss er in die PKV, da nur dann sein Dienstherr > 50% Beihilfe leistet! Moin, das ist definitiv falsch. Der Dienst zahlt wie gesetzlichen Krankenkassen. Wenn ich 200 EUR einreiche, dann muckt die PKV nie. Die zahl 100 EUR. Aber die Beihilfe zieht immer irgend etwas ab. Holger
„Beamte erhalten für die Gesundheitsversorgung eine Beihilfe vom Dienstherrn, die sich in der Regel auf 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten beläuft. Die Differenz zum Gesamtbetrag muss der Beamte dann selbst tragen oder kann sich in einer Krankenversicherung selbst versichern. Zumeist wird Beamten eine private Krankenversicherung (PKV) angeboten. Diese stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die private Krankenversicherung ist auch die häufigste gewählte Versicherung von Beamten, da in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem bietet die private Krankenversicherung den Vorteil, dass sehr oft Zahnbehandlungen oder Behandlungen beim Heilpraktiker finanziell von der Versicherung übernommen werden.“ http://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/pkv.html
Nein, so ist es nicht. Wer beim Bund keine PKV hat, bekommt keine Beihilfe. "Beamtinnen und Beamte sowie ihre beihilfeberechtigten Angehörigen müssen sich – soweit sie nicht in der GKV versichert sind – bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in dem Umfang versichern, in dem sie nicht über die Beihilfe abgesichert sind." Und bevor hier weiter Quatsch erzählt wird: Bitte beim Dienstherren informieren. Holger
Holger schrieb: > Nein, so ist es nicht. Wer beim Bund keine PKV hat, bekommt keine > Beihilfe. Genau das habe ich doch geschrieben...
Nein, Du hast geschrieben, dass er 50 % bekommt. Es sind aber definitiv immer <50%. Auf irgendeinen Scheiß bleibt man immer sitzen. Holger
Holger schrieb: > Nein, Du hast geschrieben, dass er 50 % bekommt. Es sind aber definitiv > immer <50%. Auf irgendeinen Scheiß bleibt man immer sitzen. > > Holger Dafür sind die Beiträge bei "Beihilfe"-Tarifen geringer. Das Problem ist halt, die Ehefrau, und die Kinder! Die müssen auch versichert werden. Da sind dann Beamte u.U. dann wieder in der gesetzlichen besser aufgehoben!
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