Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verbeamtung oder E14?


von Max Maxens (Gast)


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Ich wollte mich auf eine Stelle bewerben, auf der man sich auf Antrag 
verbeamten lassen kann (E14--> A14). Momentan bin ich 35 Jahre alt. 
Lohnt sich das, oder gibt es Nachteile, die ich übersehe? E14 wäre mir, 
auf längere Sicht gesehen, etwas mager, zumal man ja wieder mit Stufe 1 
anfängt.
Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung?

von Dumdi D. (dumdidum)


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Max Maxens schrieb:
> Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung?

Man kann schlecbt 30 Jahre in die Zukunft blicken.

von Skyper (Gast)


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Stufe 1 bekommt man nur, wenn man keine "Berufs-" Erfahrung nachweisen 
kann, bis Stufe 3 ist das alles Verhandlung...

Pro E14:
Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber 6,5%, Arbeitnehmer 1,7%... für 
Ansprüche musst Du aber mindestens 5 Jahre einzahlen...

Du kannst jederzeit wieder aussteigen, ohne Probleme, was 
Krankenversicherung, etc. angeht...

Pro A14:
Mehr Geld, Pension höher als Rente.... aber Du musst bis zum Schluss 
durchhalten...

von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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Was meinst du mit, da man wieder mit Stufe 1 anfängt?

Hast du die Vorraussetzungen für den höheren Dienst?

Wenn du pensioniert wirst übernimmt dein Dienstherr 70% der PKV, da 
wuerde ich mir keine Sorgen machen...

von Max Maxens (Gast)


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Ach, ist dem so? Bei uns heißt es immer: Neue werden nur in Stufe 1 
eingestellt. Da hast Du Techniker die jahrelang sich hochgearbeitet 
haben, dann in ein anderes Projekt kommen und zack - sind sie wieder auf 
Stufe eins. Kann man das mit der Verhandlung irgendwo nachlesen?

von Jungbrunner (Gast)


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von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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P.s. Man wird nicht auf Antrag verbeamtet, sondern wenn du dich bewährt 
hast fragt der Dienstherr ob du verbeamtet werden möchtest.

von Max Maxens (Gast)


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Ja, die Modalitäten dazu muss ich mir noch genau anschauen. Im 
Bewerbungsgespräch haben sie nach dem Alter gefragt und gemeint, das 
würde sich lohnen und könnte man machen. Ausgeschrieben ist die Stelle 
mit E14/A14.

von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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Ist die Stelle beim Land oder beim Bund?

Ich kann aus meiner praktischen Erfahrung sagen, dass beim Bund auch 
mehr Berufserfahrung als die Stufe 3 anerkannt werden kann ( mir wurde 
die ganze Berufserfahrung angerechnet).

„Unabhängig von den Regeleinstufungen kann der Arbeitgeber bei 
Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen 
beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung 
berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit 
förderlich ist (§ 16 Abs. 2 S. 3 TVöD-Bund).“

Wenn du die Chance zur Verbeamtung im höheren Dienst hast, würde ich 
nicht lange zögern.

von Code (Gast)


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Du glücklicher! Annehmen natürlich!

von Max Maxens (Gast)


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Na noch habe ich die Stelle nicht! Ist beim Land, bei einem armen Land.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Max Maxens schrieb:
> Aber wie wird das denn bei Beamten im Alter mit der Krankenversicherung?

Du hast die Wahl in die Gesetzliche zu gehen, oder zu bleiben.
Die PKV solltest du vermeiden.

von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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Das

Cha-woma M. schrieb:
> Du hast die Wahl in die Gesetzliche zu gehen, oder zu bleiben.
> Die PKV solltest du vermeiden.

Du hast absolut kein Plan und postest trotzdem deinen geistigen 
Schwachsinn fröhlich vor dich hin.

Falls er verbeamtet wird muss er in die PKV, da nur dann sein Dienstherr 
50% Beihilfe leistet!

von nur so (Gast)


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Müssen muss er nicht. Aber alles andere macht nicht viel Sinn.

von Holger (Gast)


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Hüter der öffentlichen Ordnung schrieb:
> Falls er verbeamtet wird muss er in die PKV, da nur dann sein Dienstherr
> 50% Beihilfe leistet!

Moin,

das ist definitiv falsch. Der Dienst zahlt wie gesetzlichen 
Krankenkassen. Wenn ich 200 EUR einreiche, dann muckt die PKV nie. Die 
zahl 100 EUR. Aber die Beihilfe zieht immer irgend etwas ab.



Holger

von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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„Beamte erhalten für die Gesundheitsversorgung eine Beihilfe vom 
Dienstherrn, die sich in der Regel auf 50 und 80 Prozent der 
Behandlungskosten beläuft. Die Differenz zum Gesamtbetrag muss der 
Beamte dann selbst tragen oder kann sich in einer Krankenversicherung 
selbst versichern. Zumeist wird Beamten eine private Krankenversicherung 
(PKV) angeboten.

Diese stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. 
Die private Krankenversicherung ist auch die häufigste gewählte 
Versicherung von Beamten, da in der gesetzlichen Krankenversicherung 
kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem bietet die private 
Krankenversicherung den Vorteil, dass sehr oft Zahnbehandlungen oder 
Behandlungen beim Heilpraktiker finanziell von der Versicherung 
übernommen werden.“

http://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/pkv.html

von Holger (Gast)


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Nein, so ist es nicht. Wer beim Bund keine PKV hat, bekommt keine 
Beihilfe.

"Beamtinnen und Beamte sowie ihre beihilfeberechtigten Angehörigen 
müssen sich – soweit sie nicht in der GKV versichert sind – bei einem 
privaten Krankenversicherungsunternehmen in dem Umfang versichern, in 
dem sie nicht über die Beihilfe abgesichert sind."


Und bevor hier weiter Quatsch erzählt wird: Bitte beim Dienstherren 
informieren.






Holger

von Hüter der öffentlichen Ordnung (Gast)


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Holger schrieb:
> Nein, so ist es nicht. Wer beim Bund keine PKV hat, bekommt keine
> Beihilfe.

Genau das habe ich doch geschrieben...

von Holger (Gast)


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Nein, Du hast geschrieben, dass er 50 % bekommt. Es sind aber definitiv 
immer <50%. Auf irgendeinen Scheiß bleibt man immer sitzen.


Holger

von cha-ar-196 (Gast)


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Holger schrieb:
> Nein, Du hast geschrieben, dass er 50 % bekommt. Es sind aber definitiv
> immer <50%. Auf irgendeinen Scheiß bleibt man immer sitzen.
>
> Holger

Dafür sind die Beiträge bei "Beihilfe"-Tarifen geringer.
Das Problem ist halt, die Ehefrau, und die Kinder!
Die müssen auch versichert werden. Da sind dann Beamte u.U. dann wieder 
in der gesetzlichen besser aufgehoben!

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