eBay sehr niedriger Preis

OP (Firma: dm2sh) #5358784
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Hallo,

ich habe das Angebot gefunden:

https://www.ebay.de/itm/EVGA-GeForce-GTX-1080-Ti-GAMING-11GB-GDDR5X-Graphic-Card-K-NGP-N/162955733528?hash=item25f0eb2a18:g:Zv4AAOSwgptasPD2

Der Preis entspricht ca. 10 % des marktüblichen Preises. Was steckt 
dahinter?
#5358852
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Wow, was es alles an der Firmenadresse gibt...
Einen Friseursalon, eine Moderatorin namens Janina Wissler, wobei 
Inhaber dieder Seite eine Janina Mrosek ist und der Inhaber des 
Friseursalon ein Herr Mrosek ist.

Eine Switch für ca. 86 € ??
Und dann mehr als 10 verfüügbar!

Puh, da wird wohl in Bielefeld ein LKW umgefallen sein!
OP (Firma: dm2sh) #5358930
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eBay:

"Wir mussten dieses Angebot von der Website entfernen. Sie brauchen die 
Transaktion nicht abzuschließen. Wenn Sie bereits gezahlt haben, sollte 
die Transaktion ganz normal ablaufen und Sie brauchen sich keine Sorgen 
zu machen. Bei Fragen zur Lieferung sehen Sie bitte in der 
Sendungsverfolgung nach oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Sollte doch 
einmal ein Problem auftreten, ist eBay für Sie da. Unter Probleme klären 
erhalten Sie Hilfe und Unterstützung."
Gast #5359837
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Wolfgang R. schrieb:

> Wenn ich mich richtig erinnere, kann die Polizei "rechtmäßig " erworbene
> Hehlerware einziehen, ohne dass man dafür eine Entschädigung erhält. Da
> hilft wohl auch der vorgetäuschte gute Glaube nichts...

... was daran liegt, dass man gestohlene Gegenstände zwar temporär 
besitzen, an ihnen aber kein Eigentum erwerben kann. Die gehören stets 
dem rechtmäßigen Eigentümer, auch wenn sie woanders herumliegen.

Beim gutgläubigen "Erwerb" gestohlener Ware ist der Kaufvertrag nichtig. 
Du hast also das Recht, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzufordern.
#5359941
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Ben B. schrieb:
> Schade, daß man nicht das Recht hat, den an den Füßen hochzuheben und
> den Kaufpreis aus ihm rauszuschütteln.

Mach doch nicht so ein Faß auf. Ist bis jetzt irgendetwas passiert?
Eventuell erst mal die Zeit abwarten, ob und was einer der Nutzer hier 
geliefert bekommt. Er hat ja außerdem per Paypal gezahlt, so daß er ja 
den Käuferschutz geniessen können sollte.

MfG Paul
#5359945
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soul e. schrieb:
> ... was daran liegt, dass man gestohlene Gegenstände zwar temporär
> besitzen, an ihnen aber kein Eigentum erwerben kann. Die gehören stets
> dem rechtmäßigen Eigentümer, auch wenn sie woanders herumliegen.

Nicht nur das, als KÄUFER gestohlener Waren macht man sich ebenso der 
Hehlerei verantwortlich und bekommt eine Strafanzeige vom Staatsanwalt.

Alles schon durchgemacht, wurde dann zwar fallen gelassen - aber 
Beschuldigter eines Strafverfahrens zu sein ist nicht wirklich lustig.
(Firma: www.wolfgangrobel.de) #5359961
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Paul B. schrieb:
> Mach doch nicht so ein Faß auf. Ist bis jetzt irgendetwas passiert?

Ja, die Auktionen wurden von Ebay beendet. Nichtsdestotrotz gönne ich 
jedem der hiesigen Käufer, wenn sie ihre Ware zum Schnäppchenpreis 
bekommen. Vielleicht kommt es ja so und wir werden es hier sicher noch 
erfahren. Ich persönlich war zu ängstlich (vorsichtig?), um mich auf das 
Risiko eines Streits mit ebay, Paypal oder der Staatsanwaltschaft 
einzulassen.
#5360114
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Stefan H. schrieb:
> eBay:
>
> "Wir mussten dieses Angebot von der Website entfernen. Sie brauchen die
> Transaktion nicht abzuschließen. Wenn Sie bereits gezahlt haben, sollte
> die Transaktion ganz normal ablaufen und Sie brauchen sich keine Sorgen
> zu machen. Bei Fragen zur Lieferung sehen Sie bitte in der
> Sendungsverfolgung nach oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Sollte doch
> einmal ein Problem auftreten, ist eBay für Sie da. Unter Probleme klären
> erhalten Sie Hilfe und Unterstützung."

Genau den Text habe ich auch schon mal von eBay bekommen. War eine Win7 
Version für nen 10er, schon hunderte verkauft. Hab erst nach dem Kauf 
gesehen das nur Überweisung möglich war. Hab bezahlt, Geld war weg, eBay 
war es egal da kein Paypal ich müsste es selber mit dem Verkäufer 
regeln. Alle Angebote wurden rausgenommen, ist wie Spuren verwischen 
irgendwie, man findet die gekauften Sachen selber nicht mehr wieder, vom 
Erdboden verschluckt.  Bei Paypal werden sie wohl nicht ganz so einfach 
aus der Sache rauskommen aber besonders viel erwarten würde ich auch 
nicht.
#5360122
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Matthias T. schrieb:
> Alle Angebote wurden rausgenommen, ist wie Spuren verwischen
> irgendwie, man findet die gekauften Sachen selber nicht mehr wieder, vom
> Erdboden verschluckt.

Genau das habe ich auch schon durchgemacht. Es ging um einen einzelnen 
gebrauchten Gegenstand der von einem angeblich gehackten VK konto 
angeboten wurde. Der Preis war gut, aber keinesfalls übertrieben billig. 
Überwiesen, gewartet und plötzlich JEDER HINWEIS WEG!. Keine Name oder 
Adresse vom VK, keine Auktionsbeschreibung NICHT!(Die Adresse  wird ja 
heutzutage nicht mehr pauschal per  eMail mitgeteilt, der Link zu der 
Auktion aus der eMail führte ins nichts. ) Und natürlich auch keine 
Mitteilung von eBay an mich. eBay Kundenservice konnte mir dan o.g. 
telefonisch sagen "Ja haben wir abgebrochen und gelöscht. Nein Adresse 
oder Kontakt zum VK dürfen wir Ihnen nicht geben"

Danke eBay Kundenservice, Danke für nichts!
Also mit nichts außer einer Erinnerung und einen Ausdruck der 
Überweisung zur Kripo. Die konnten nichts machen weil es keinen Beleg 
für nichts gab. Als hätte ich mir das nur eingebildet und den Betrag auf 
ein Fremdes Konto überwiesen. Bis dato hatte mich das nun mit eBay und 
der Kripo 2 stunden gekostet, danach habe ich das nicht weiter verfolgt 
weil es mir mehr aufwand die 100€ nicht wert waren.
#5360123
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Matthias T. schrieb:
> Alle Angebote wurden rausgenommen, ist wie Spuren verwischen
> irgendwie, man findet die gekauften Sachen selber nicht mehr wieder, vom
> Erdboden verschluckt.

Ich bin nicht der Dauerkäufer über Ebay, mache aber immer einen 
Bildschirm-Schnappschuß des Angebotes, den ich erst dann lösche, wenn 
Alles richtig in Sack und Tüten ist. Das habe zum Glück erst einmal 
gebraucht, als der Verkäufer im Nachhinein etwas ganz Anderes in seinen 
Text geschrieben haben wollte. Freilich gibt es auch Ganoven -aber doch 
nicht nur

MfG Paul
#5360271
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soul e. schrieb:

> ... was daran liegt, dass man gestohlene Gegenstände zwar temporär
> besitzen, an ihnen aber kein Eigentum erwerben kann. Die gehören stets
> dem rechtmäßigen Eigentümer, auch wenn sie woanders herumliegen.
>

Soweit richtig.

> Beim gutgläubigen "Erwerb" gestohlener Ware ist der Kaufvertrag nichtig.

Falsch. Der Kaufvertrag ist wirksam. Er könnte auch erfüllt werden, wenn 
sich der Veräußerer vom Eigentümer zuvor das Eigentum verschaffte. Das 
liegt regelmäßig auch im Interesse aller Beteiligten.

> Du hast also das Recht, den Kaufpreis vom Verkäufer zurückzufordern.

Nicht sofort. Erst nach Rücktritt wegen Nichterfüllung. Bis dahin bleibt 
der Kaufvertrag als Rechtsgrundlage für die Zahlung bestehen.

Anders, wenn noch nicht gezahlt wurde - welch Wunder!
#5361320
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Wolfgang R. schrieb:
> Ob man bei Paypal aus der
> Nummer raus kommt, konnte ich nicht erkennen...

Kommt man. Und auch sehr schnell.

Ich bin auch auf so ein Schnäppchen hereingefallen. Der Verkäufer teilte 
mir nach meiner Bestellung und Bezahlung mit, daß der Kollege leider das 
letzte Teil gerade zuvor aus dem Regal genommen hätte. Aber man würde 
mir selbstverständlich das Geld schnellstmöglich zurückerstatten.


"Schnellstmöglich" war aber nach 2 Wochen immer noch nicht gegeben. Ich 
hatte die Sache allerdings auch schon fast vergessen. Worauf diese Typen 
sicherlich auch spekulieren. Es geht ja nicht um existenzgefährdende 
Beträge, sondern meistens, wie auch bei mir, nur um kleine Summen.

Ich stellte ihm dann eine Frist, ich glaube eine Woche, aber keine 
Reaktion. Eine weitere Frist von ein paar Tagen: Immer noch keine 
Reaktion. Bei der nächsten Frist von ein paar Stunden und der Androhung, 
einen Fall bei Ebay zu eröffnen, kam die erste Reaktion: Ebay war schuld 
und das Geld wurde mehrfach überwiesen, kam aber immer wieder zurück.

Also: Vorgang bei Ebay eröffnet, wobei mir dann mitgeteilt wurde, ich 
möge dem Verkäufer eine angemessene Frist von zwei Wochen zur 
Begleichung setzten. Danach sollte ich mich dann wieder melden. Das 
dauerte mir natürlich zu lange, worauf ich dann einen Vorgang bei Paypal 
eröffnete.

Daraufhin bekam ich sofort eine Mitteilung von Ebay, daß mein Vorgang 
eingestellt sei. Von Paypal kam die Nachricht, daß sie das prüfen würden 
und keine zwei Stunden später hatte ich mein Geld. Von dem Verkäufer kam 
dann noch einen maulige Mail, daß man das doch hätte einfacher regeln 
können und man doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen 
müsse. Aber kein Wort des Bedauerns oder eine Entschuldigung.
#5361954
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Seltsame Verkäuferin, auf ihrer ebay-Accountseite steht was von 
gewerblich, mit allen Daten, und hat nur noch ein Angebot als privater 
VK? Wie geht denn sowas?

Da hat wohl bei ebay oder ihr was nicht ganz funktioniert, eigenartiges 
Geschäftsmodell, wäre dann auch erklärbar mit dem Problem wenn man 
seinen Account Anderen überlässt?

Wo wären da aktuelle Negativbewertungen?

Der volle ebay-Name war vorgestern auch nicht komplett lesbar, mit ... 
zum Ende hin.
#5363129
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Sven F. schrieb:
> Seltsame Verkäuferin..

Kapiere bitte, dass Ebay-Accounts hier und da gehackt werden/wurden.
Vor einigen Jahren wurde bekannt, dass Hacker bei eBay sich enorme 
Mengen von Userdaten verschafft hatten. Es ist daher nicht 
auszuschliessen, dass solche Userdaten auch heute noch per Darknet 
(bitte hierzu eigene Recherchen anstellen) käuflich zu erwerben sind.

Deswegen: Die Verkäuferin "the-small-things-shop" ist maximal das 
bedauernswerte Opfer.

Alles klar? Tschüss
Frank

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