Guten morgen liebes Forum,
ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation:
Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu
eine
GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in
Ordnung),
über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.
Die Fragen dazu wären:
1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich
vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach
ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder
nicht... :))
2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern?
3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und
angestellt gleichzeitig)?
Vielen Dank!
MarkusS schrieb:> 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und> angestellt gleichzeitig)?
In meinem Anstellungsvertrag steht u.A. unter dem Stichwort
"Nebenerwerb", dass ich dies nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
ausüben darf. Und dies nur wenn meine Leistungsfähigkeit bei der Arbeit
nicht sinkt und ich der Firma nicht konkurriere. Auch die wöchentlichen
Maximal-Arbeitszeiten müssen dann eigehalten werden.
Beim Rest kann ich dir leider nichts dazu sagen.
Hallo Trolljäger,
danke für deine Antwort, das ist soweit klar und es ist - wie schon
geschrieben - mit dem Arbeitgeber soweit abgesprochen und wird erlaubt.
Danke!
Ich bin Angestellter und habe zugleich einen Nebenerwerbsbetrieb
(Handwerk).
bei mir ist dass so:
die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über
mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man
Rentenversicherungspflichtig. Natürlich zahlt du von deinem Hauptjob
weiterhin in die RV ein.
Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht
noch mal zusätzlich Krankenversichern.
sonstiges:
- bei der Beruftsgenossenschaft anmelden, auch die möchten unter
umständen Beiträge haben, evtl. besteht als Alleinunternehmer auch
Versicherungsfreiheit. Dies legt die dann die BG entsprechend fest.
- Handwerkskammer / IHK Anmeldung ist evtl. erforderlich.
- Betriebshaftpflicht/Rechtsschutz ist auch immer was Wert...
Stefan schrieb:> Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht> noch mal zusätzlich Krankenversichern.
Wenn er aber vorher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag und jetzt
mit dem Zusatzeinkommen darüber, dann fällt die Zwangsversicherung weg
und er muss sich entweder freiwillig Pflichtversichern oder Privat.
Auf sein Einkommen sollte er also schauen.
Also, ich war mehr als 20Jahre Angestellter im öffentlichen Dienst und
habe nebenberuflich ein Gewerbe in Form eines Einzelunternehmens
geführt.
Der TO schreibt, dass er eine GmbH gründen will. Das hat Tücken und
sollte unbedingt beachtet werden. Besser er meldet ein Einzelgewerbe an.
Beschreibung hier: https://www.selbststaendig.de/rechtsformen
Als Einzelunternehmer bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Über
deinen Hauptbeschäftigung bist und bleibst du versichert, daran ändert
sich nichts, weder Beiträge noch Status.
Die Rentenversicherung bleibt aussen vor, kannst du freiwillig machen
oder bleiben lassen.
Es kommen aber IHK und Rundfunk und greifen ihren Teil ab.
Soviel zum Einzelunternehmer.
Bei einer GmbH werden normalerweise Geschäftsführer benannt und selbige
beziehen üblicherweise ein Gehalt. Das heisst, de Fakto ist der GF
Angestellter seiner eigenen Firma und wird als Angestellter
sozialversicherungspflichtig. Hier also aufpassen!
Gruss
Lothar M. schrieb:> Es kommen aber IHK
Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und
zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso.
Die Antworten aus einem fachfremden Internetforum sind da ganz sicher
nicht ausreichend (und nicht rechtssicher sowieso).
wendelsberg
Stefan schrieb:> die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über> mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man> Rentenversicherungspflichtig.
Aber doch nicht, wenn man als Angestellter sowie schon über der
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, oder? Das dürfte
für die meisten Ingenieure hier der Fall sein.
Qwertz schrieb:>> die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über>> mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man>> Rentenversicherungspflichtig.
Nö, ein Gewerbetreibender ist nicht versicherungspflichtig!
wendelsberg schrieb:>> Es kommen aber IHK>> Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und> zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso.
Du bringst mich zum lachen.
Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst
beschäftigt. Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein
paar nichtssagende Heftchen und fertig.
Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht
eine einzige verwertbare Information von denen bekommen.
MarkusS schrieb:> Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu> eine> GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in> Ordnung),> über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.
Darf man fragen, warum Du dafür eine GmbH gründen möchtest?
Hallo,
erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten, das hat mir zumindest
mal einige Stichworte für die Suche und Ideen gebracht.
Ich liege bei der Rentenversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein Einzelunternehmen möchte ich aus Gründen der Haftungsbeschränkung
nicht machen.
Danke für die vielen Antworten, ich werde jetzt mal noch ein bisschen
suchen und mich gegebenenfalls an die IHK oder auch einen Steuerberater
wenden, vielleicht können diese mir noch weiterhelfen.
Danke!
Lothar M. schrieb:> Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst> beschäftigt.
Nö, die liefern viele nützliche Infos.
> Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein> paar nichtssagende Heftchen und fertig.
Zumindest hier kann man das Heftchen abbestellen.
Es gibt aber durchaus viele gute Veranstaltungen.
> Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht> eine einzige verwertbare Information von denen bekommen.
Der Newsletter hält mich auf dem laufenden.
Ansonsten muss man sich schon bequemen und anrufen, sich mit den
entsprechenden Leuten verbinden lassen, um eine Auskunft zu erhalten.
Und wenn sie sie mal nicht haben, dann wissen sie aber, wo man die
erhält.
Klappt hier seit vielen Jahren einwandfrei und würde die Fragen des OP
sicherlich problemlos beantworten.
So unterschiedlich sind die Erfahrungen :-)
@OP:
Man kann sich übrigens auch schon in der Vorgründungsphase an die IHK
wenden.
MarkusS schrieb:> Guten morgen liebes Forum,>> ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation:>> Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu> eine> GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in> Ordnung),> über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.>> Die Fragen dazu wären:>> 1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich> vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach> ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder> nicht... :))>> 2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern?>> 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und> angestellt gleichzeitig)?>> Vielen Dank!
Habe ich auch gemacht - herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung!
1. Hier gibt es wie gesagt einige Tücken. Du kannst als Geschäftsführer
einen Anstellungsvertrag mit deiner eigenen Firma abschließen, musst du
aber nicht! Normalerweise zahlt dein Arbeitgeber weiter RV, solange die
Nebenbeschäftigung auch Nebenbeschäftigung bleibt, heißt zeit- und
einkommensmäßig. Lies dich dazu aber mal selbst ein.
2. Sie 1., es kommt auf das Verhältnis Hauptarbeitgeber + Nebenberuflich
an
3. Aufpassen, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird ;) Bei
mir hat mein Arbeitgeber mich außerdem auf eine Reihe von Risiken
aufmerksam gemacht, heißt, dass selbst verschuldete Unfälle während der
nebenberuflichen Arbeit auf die eigene Kappe gehen etc. und man nicht
übermüdet im Büro erscheinen soll.
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