Guten morgen liebes Forum, ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation: Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu eine GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in Ordnung), über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte. Die Fragen dazu wären: 1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder nicht... :)) 2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern? 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und angestellt gleichzeitig)? Vielen Dank!
MarkusS schrieb: > 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und > angestellt gleichzeitig)? In meinem Anstellungsvertrag steht u.A. unter dem Stichwort "Nebenerwerb", dass ich dies nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma ausüben darf. Und dies nur wenn meine Leistungsfähigkeit bei der Arbeit nicht sinkt und ich der Firma nicht konkurriere. Auch die wöchentlichen Maximal-Arbeitszeiten müssen dann eigehalten werden. Beim Rest kann ich dir leider nichts dazu sagen.
Hallo Trolljäger, danke für deine Antwort, das ist soweit klar und es ist - wie schon geschrieben - mit dem Arbeitgeber soweit abgesprochen und wird erlaubt. Danke!
Ich bin Angestellter und habe zugleich einen Nebenerwerbsbetrieb (Handwerk). bei mir ist dass so: die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man Rentenversicherungspflichtig. Natürlich zahlt du von deinem Hauptjob weiterhin in die RV ein. Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht noch mal zusätzlich Krankenversichern. sonstiges: - bei der Beruftsgenossenschaft anmelden, auch die möchten unter umständen Beiträge haben, evtl. besteht als Alleinunternehmer auch Versicherungsfreiheit. Dies legt die dann die BG entsprechend fest. - Handwerkskammer / IHK Anmeldung ist evtl. erforderlich. - Betriebshaftpflicht/Rechtsschutz ist auch immer was Wert...
Stefan schrieb: > Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht > noch mal zusätzlich Krankenversichern. Wenn er aber vorher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag und jetzt mit dem Zusatzeinkommen darüber, dann fällt die Zwangsversicherung weg und er muss sich entweder freiwillig Pflichtversichern oder Privat. Auf sein Einkommen sollte er also schauen.
Also, ich war mehr als 20Jahre Angestellter im öffentlichen Dienst und habe nebenberuflich ein Gewerbe in Form eines Einzelunternehmens geführt. Der TO schreibt, dass er eine GmbH gründen will. Das hat Tücken und sollte unbedingt beachtet werden. Besser er meldet ein Einzelgewerbe an. Beschreibung hier: https://www.selbststaendig.de/rechtsformen Als Einzelunternehmer bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Über deinen Hauptbeschäftigung bist und bleibst du versichert, daran ändert sich nichts, weder Beiträge noch Status. Die Rentenversicherung bleibt aussen vor, kannst du freiwillig machen oder bleiben lassen. Es kommen aber IHK und Rundfunk und greifen ihren Teil ab. Soviel zum Einzelunternehmer. Bei einer GmbH werden normalerweise Geschäftsführer benannt und selbige beziehen üblicherweise ein Gehalt. Das heisst, de Fakto ist der GF Angestellter seiner eigenen Firma und wird als Angestellter sozialversicherungspflichtig. Hier also aufpassen! Gruss
Lothar M. schrieb: > Es kommen aber IHK Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso. Die Antworten aus einem fachfremden Internetforum sind da ganz sicher nicht ausreichend (und nicht rechtssicher sowieso). wendelsberg
Stefan schrieb: > die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über > mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man > Rentenversicherungspflichtig. Aber doch nicht, wenn man als Angestellter sowie schon über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, oder? Das dürfte für die meisten Ingenieure hier der Fall sein.
Qwertz schrieb: >> die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über >> mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man >> Rentenversicherungspflichtig. Nö, ein Gewerbetreibender ist nicht versicherungspflichtig!
wendelsberg schrieb: >> Es kommen aber IHK > > Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und > zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso. Du bringst mich zum lachen. Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst beschäftigt. Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein paar nichtssagende Heftchen und fertig. Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht eine einzige verwertbare Information von denen bekommen.
MarkusS schrieb: > Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu > eine > GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in > Ordnung), > über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte. Darf man fragen, warum Du dafür eine GmbH gründen möchtest?
Hallo, erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten, das hat mir zumindest mal einige Stichworte für die Suche und Ideen gebracht. Ich liege bei der Rentenversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Einzelunternehmen möchte ich aus Gründen der Haftungsbeschränkung nicht machen. Danke für die vielen Antworten, ich werde jetzt mal noch ein bisschen suchen und mich gegebenenfalls an die IHK oder auch einen Steuerberater wenden, vielleicht können diese mir noch weiterhelfen. Danke!
Lothar M. schrieb: > Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst > beschäftigt. Nö, die liefern viele nützliche Infos. > Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein > paar nichtssagende Heftchen und fertig. Zumindest hier kann man das Heftchen abbestellen. Es gibt aber durchaus viele gute Veranstaltungen. > Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht > eine einzige verwertbare Information von denen bekommen. Der Newsletter hält mich auf dem laufenden. Ansonsten muss man sich schon bequemen und anrufen, sich mit den entsprechenden Leuten verbinden lassen, um eine Auskunft zu erhalten. Und wenn sie sie mal nicht haben, dann wissen sie aber, wo man die erhält. Klappt hier seit vielen Jahren einwandfrei und würde die Fragen des OP sicherlich problemlos beantworten. So unterschiedlich sind die Erfahrungen :-) @OP: Man kann sich übrigens auch schon in der Vorgründungsphase an die IHK wenden.
MarkusS schrieb: > Ich liege bei der Rentenversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze. Das habe ich mir schon gedacht.
MarkusS schrieb: > Guten morgen liebes Forum, > > ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation: > > Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu > eine > GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in > Ordnung), > über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte. > > Die Fragen dazu wären: > > 1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich > vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach > ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder > nicht... :)) > > 2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern? > > 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und > angestellt gleichzeitig)? > > Vielen Dank! Habe ich auch gemacht - herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung! 1. Hier gibt es wie gesagt einige Tücken. Du kannst als Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit deiner eigenen Firma abschließen, musst du aber nicht! Normalerweise zahlt dein Arbeitgeber weiter RV, solange die Nebenbeschäftigung auch Nebenbeschäftigung bleibt, heißt zeit- und einkommensmäßig. Lies dich dazu aber mal selbst ein. 2. Sie 1., es kommt auf das Verhältnis Hauptarbeitgeber + Nebenberuflich an 3. Aufpassen, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird ;) Bei mir hat mein Arbeitgeber mich außerdem auf eine Reihe von Risiken aufmerksam gemacht, heißt, dass selbst verschuldete Unfälle während der nebenberuflichen Arbeit auf die eigene Kappe gehen etc. und man nicht übermüdet im Büro erscheinen soll.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.