Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Angestellt und Selbstständig


von MarkusS (Gast)


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Guten morgen liebes Forum,

ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation:

Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu 
eine
GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in 
Ordnung),
über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.

Die Fragen dazu wären:

1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich 
vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach 
ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder 
nicht... :))

2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern?

3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und 
angestellt gleichzeitig)?


Vielen Dank!

von Trolljäger (Gast)


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MarkusS schrieb:
> 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und
> angestellt gleichzeitig)?

In meinem Anstellungsvertrag steht u.A. unter dem Stichwort 
"Nebenerwerb", dass ich dies nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma 
ausüben darf. Und dies nur wenn meine Leistungsfähigkeit bei der Arbeit 
nicht sinkt und ich der Firma nicht konkurriere. Auch die wöchentlichen 
Maximal-Arbeitszeiten müssen dann eigehalten werden.

Beim Rest kann ich dir leider nichts dazu sagen.

von MarkusS (Gast)


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Hallo Trolljäger,

danke für deine Antwort, das ist soweit klar und es ist - wie schon 
geschrieben - mit dem Arbeitgeber soweit abgesprochen und wird erlaubt.

Danke!

von Bürovorsteher (Gast)


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Das passende Stichwort für die Suche heißt Mehrfachbeschäftigung.

von Stefan (Gast)


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Ich bin Angestellter und habe zugleich einen Nebenerwerbsbetrieb 
(Handwerk).

bei mir ist dass so:

die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über 
mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man 
Rentenversicherungspflichtig. Natürlich zahlt du von deinem Hauptjob 
weiterhin in die RV ein.

Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht 
noch mal zusätzlich Krankenversichern.

sonstiges:
- bei der Beruftsgenossenschaft anmelden, auch die möchten unter 
umständen Beiträge haben, evtl. besteht als Alleinunternehmer auch 
Versicherungsfreiheit. Dies legt die dann die BG entsprechend fest.
- Handwerkskammer / IHK Anmeldung ist evtl. erforderlich.
- Betriebshaftpflicht/Rechtsschutz ist auch immer was Wert...

von John Doe (Gast)


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Stefan schrieb:
> Da du bereits Pflichtversichert im Hauptjob bist, brauchst du dich nicht
> noch mal zusätzlich Krankenversichern.


Wenn er aber vorher unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag und jetzt 
mit dem Zusatzeinkommen darüber, dann fällt die Zwangsversicherung weg 
und er muss sich entweder freiwillig Pflichtversichern oder Privat.
Auf sein Einkommen sollte er also schauen.

von John Doe (Gast)


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von Lothar M. (Gast)


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Also, ich war mehr als 20Jahre Angestellter im öffentlichen Dienst und 
habe nebenberuflich ein Gewerbe in Form eines Einzelunternehmens 
geführt.

Der TO schreibt, dass er eine GmbH gründen will. Das hat Tücken und 
sollte unbedingt beachtet werden. Besser er meldet ein Einzelgewerbe an.

Beschreibung hier: https://www.selbststaendig.de/rechtsformen

Als Einzelunternehmer bist du nicht sozialversicherungspflichtig. Über 
deinen Hauptbeschäftigung bist und bleibst du versichert, daran ändert 
sich nichts, weder Beiträge noch Status.
Die Rentenversicherung bleibt aussen vor, kannst du freiwillig machen 
oder bleiben lassen.
Es kommen aber IHK und Rundfunk und greifen ihren Teil ab.

Soviel zum Einzelunternehmer.

Bei einer GmbH werden normalerweise Geschäftsführer benannt und selbige 
beziehen üblicherweise ein Gehalt. Das heisst, de Fakto ist der GF 
Angestellter seiner eigenen Firma und wird als Angestellter 
sozialversicherungspflichtig. Hier also aufpassen!

Gruss

von wendelsberg (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Es kommen aber IHK

Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und 
zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso.
Die Antworten aus einem fachfremden Internetforum sind da ganz sicher 
nicht ausreichend (und nicht rechtssicher sowieso).

wendelsberg

von Qwertz (Gast)


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Stefan schrieb:
> die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über
> mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man
> Rentenversicherungspflichtig.

Aber doch nicht, wenn man als Angestellter sowie schon über der 
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt, oder? Das dürfte 
für die meisten Ingenieure hier der Fall sein.

von Lothar M. (Gast)


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Qwertz schrieb:
>> die Rentenversicherung meldet sich jedes Jahr und möchte Auskunft über
>> mein einkommen aus dem Gewerbe. Liegt diese über 5400EUR wird man
>> Rentenversicherungspflichtig.

Nö, ein Gewerbetreibender ist nicht versicherungspflichtig!

von Lothar M. (Gast)


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wendelsberg schrieb:
>> Es kommen aber IHK
>
> Und genau die ist fuer die Beantwortung solcher Fragen kompetent und
> zustaendig. Bezahlen muss er die ja sowieso.

Du bringst mich zum lachen.

Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst 
beschäftigt. Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein 
paar nichtssagende Heftchen und fertig.
Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht 
eine einzige verwertbare Information von denen bekommen.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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MarkusS schrieb:
> Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu
> eine
> GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in
> Ordnung),
> über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.

Darf man fragen, warum Du dafür eine GmbH gründen möchtest?

von MarkusS (Gast)


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Hallo,

erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten, das hat mir zumindest
mal einige Stichworte für die Suche und Ideen gebracht.

Ich liege bei der Rentenversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze.

Ein Einzelunternehmen möchte ich aus Gründen der Haftungsbeschränkung
nicht machen.


Danke für die vielen Antworten, ich werde jetzt mal noch ein bisschen
suchen und mich gegebenenfalls an die IHK oder auch einen Steuerberater
wenden, vielleicht können diese mir noch weiterhelfen.


Danke!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Die IHK ist ein völlig inkompetenter Verein, der sich nur mit sichselbst
> beschäftigt.

Nö, die liefern viele nützliche Infos.

> Die legen ein paar Alibi-Veranstaltungen auf, drucken ein
> paar nichtssagende Heftchen und fertig.

Zumindest hier kann man das Heftchen abbestellen.

Es gibt aber durchaus viele gute Veranstaltungen.

> Ich habe all die Jahre in denen ich Zwangsabgaben zahlen musste, nicht
> eine einzige verwertbare Information von denen bekommen.

Der Newsletter hält mich auf dem laufenden.

Ansonsten muss man sich schon bequemen und anrufen, sich mit den 
entsprechenden Leuten verbinden lassen, um eine Auskunft zu erhalten.

Und wenn sie sie mal nicht haben, dann wissen sie aber, wo man die 
erhält.

Klappt hier seit vielen Jahren einwandfrei und würde die Fragen des OP 
sicherlich problemlos beantworten.

So unterschiedlich sind die Erfahrungen :-)

@OP:
Man kann sich übrigens auch schon in der Vorgründungsphase an die IHK 
wenden.

von Qwertz (Gast)


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MarkusS schrieb:
> Ich liege bei der Rentenversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze.

Das habe ich mir schon gedacht.

von Pete (Gast)


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MarkusS schrieb:
> Guten morgen liebes Forum,
>
> ich hätte ein paar Fragen zu folgender Situation:
>
> Ich bin aktuell bei einer Firma angestellt und möchte nun parallel dazu
> eine
> GmbH gründen (dies ist mit dem Arbeitgeber abgesprochen und geht in
> Ordnung),
> über die ich einige Projekte (hauptsächlich Software) abwickeln möchte.
>
> Die Fragen dazu wären:
>
> 1. Wie sieht das in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Ich
> vermute, dass ich hierbei einfach wie bisher weiter einzahlen werde (ach
> ja, wenn möglich bitte keine Diskussion ob die Rente sicher ist oder
> nicht... :))
>
> 2. Muss ich mich in diesem Fall privat krankenversichern?
>
> 3. Worauf sollte man sonst noch achten (in Bezug auf selbsständig und
> angestellt gleichzeitig)?
>
> Vielen Dank!

Habe ich auch gemacht - herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung!
1. Hier gibt es wie gesagt einige Tücken. Du kannst als Geschäftsführer 
einen Anstellungsvertrag mit deiner eigenen Firma abschließen, musst du 
aber nicht! Normalerweise zahlt dein Arbeitgeber weiter RV, solange die 
Nebenbeschäftigung auch Nebenbeschäftigung bleibt, heißt zeit- und 
einkommensmäßig. Lies dich dazu aber mal selbst ein.
2. Sie 1., es kommt auf das Verhältnis Hauptarbeitgeber + Nebenberuflich 
an
3. Aufpassen, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird ;) Bei 
mir hat mein Arbeitgeber mich außerdem auf eine Reihe von Risiken 
aufmerksam gemacht, heißt, dass selbst verschuldete Unfälle während der 
nebenberuflichen Arbeit auf die eigene Kappe gehen etc. und man nicht 
übermüdet im Büro erscheinen soll.

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