"Duale Promotion" was kann man an Gehalt fordern?

Gast #5368943
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Die 50% bei der Partnerhochschule werden wohl nicht verhandelbar mit 
TV-L EG13 Stufe 1 bezahlt werden - das sind aktuell 44800€ brutto im 
Jahr im Westen, 50% also 22400€ brutto: 
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/

Nach einem Jahr steigst du automatisch auf in EG13 Stufe 2.

Mir wäre wichtiger (und im Gespräch zu klären), dass die 
Promotion/wissenschaftliche Qualifizierung wirklich funktioniert (wenn 
dir das wichtig ist) bzw. was passiert, wenn nicht. (Vertraglich 
festschreiben "Sie können promovieren" wird kein Arbeitgeber, das hängt 
zu sehr vom jeweiligen Doktoranden ab)

Und wenn nicht klar ist, dass du während der Arbeitszeit Zeit für die 
Promotion hast, würde ich mindestens das gleiche Geld wie von der 
Hochschule nochmal von der Firma erwarten. Zumal du zwei Arbeitsorte 
hast, also vermutlich Hotel/Zweitwohnung bezahlen musst (oder tut das 
einer der  beiden AG?) Wenn das laut Tarif 2700€ brutto/Monat sind, wird 
das schon stimmen, und klingt für mich auch halbwegs angemessen (in 
Bielefeld, Nürnberg könnte teuer sein).

"Möglichkeit zur Promotion" ist sehr schwammig, wenn auch "Duale 
Doktorandenstelle" schon sehr gut klingt. "Möglichkeit zur Promotion" 
wird unseren Einsteigern (einschließlich mir damals) auch versprochen, 
hat aber in den letzten 12 Jahren genau einer von ca. 80 geschafft. 
Allerdings solltest du auch nicht davon ausgehen, deine gesamte 
Promotion während der Arbeitszeit zu machen, das klappt garantiert 
nicht.

Das sind Dinge, die ich als viel wichtiger einschätze als das genaue 
Gehalt.

MfG, Arno
Gast #5369626
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Arno schrieb:
> Das sind Dinge, die ich als viel wichtiger einschätze als das genaue
> Gehalt.
Das ist mir schon klar. Was mir am meisten Bauchschmerzen macht sind die 
zwei Standorte, die 32k lösen sich durch die Pendlerei ja auf. Wie oft 
man da hin- und herkutschiert werden sie einem kaum auf die Nase binden 
und sowas ändert sich vielleicht im Laufe der Zeit (meist nicht zum 
Guten), da zahlt man ja noch drauf. Jedenfalls braucht man schon mal 
zwei Unterkünfte, da sind die 32k ein Witz.
Gast #5369816
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English for runaways schrieb:
> Jedenfalls braucht man schon mal
> zwei Unterkünfte, da sind die 32k ein Witz.

Wieso mußt Du die zahlen? Es gibt Firmen, die stellen eine Wohnung oder 
Abrechnung als Dienstreise. Man sollte da genauer nachfragen.

Nur was man schriftlich hat gilt. Nachteilig ist natürlich das geringe 
Gehalt, was bis zur Rentenberechnung Folgen hat.

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