Forum: /dev/null Wichtig: Neues zum Rundfunkbeitrag


von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Hallo Leute und mein Beileid für Betroffene,

eben nächtlich und immer noch schockiert gelesen:

"Wie kürzlich von Stefan Wolf, Geschäftsführer des ARD ZDF 
Deutschlandradio Beitragsservice verlautete, ist die Finanzlage des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal einzustufen, trotz 
Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro.

Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass deswegen der Verwaltungsrat des 
Beitragsservice unter Vorsitz von Katrin Vernau (WDR) nach Anhörung 
eines bestellten Fachbeirats beschließen wird, einen sog. Rückbeitrag 
einzuführen. Als Zahlungspflichtige dieses Rückbeitrages kommen Bewohner 
der ehemaligen DDR in Betracht, die zu Zeiten des DDR-Staates regelmäßig 
Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik 
Deutschland in Anspruch nahmen, aber keinerlei Gebührenzahlungen 
leisteten, wobei die Beitreibung von Gebührenzahlungen damals aus 
verständlichen Gründen nicht möglich war.

Hieraus folgend wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in den 
kommenden Monaten Fragebögen versenden, zunächst testweise bevorzugt an 
die damaligen Bewohner der jetzt neuen Bundesländer Brandenburg und 
Sachsen-Anhalt, um detaillierte Aufschlüsselungen der damaligen 
Konsumpraktiken bzgl. der empfangenen Sender/Programme zu erhalten. Nach 
Abschluss dieser Erhebung und Auswertung aller Fragebögen wird der 
pauschalisierte Rückbeitrag je Wohneinheit in den neuen Bundesländern 
festgelegt werden. Interessant ist, dass sich erst nach heftigen 
Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten, 
die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der 
Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu 
befreien."


Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8


Scheint sich ja wohl um damaliges West-Fernsehen zu handeln? Habe ich ja 
auch gekuckt, war schon besser als der Kanal von Ede. :-))

Aber ojeh, was kommt denn noch alles auf uns zu, stöhnt
Frank


P.S. Dennoch allen Freunden des mikrocontroller.net wünsche ich Frohe 
Ostern, ihr hattet mir schon oft geholfen, immer wieder dankeschön.

: Verschoben durch User
von Luca E. (derlucae98)


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Frank Norbert S. schrieb:
> Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal
> einzustufen, trotz Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro.

"Gier" in nette Worte verpackt.

von (prx) A. K. (prx)


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Luca E. schrieb:
> "Gier" in nette Worte verpackt.

Wieso? Ist doch eigentlich eine prima Idee. Allerdings fürchte ich, dass 
man bei den Sendern mit den DDR-Ostmark, die man dafür logischerweise 
nachträglich einkassieren wird, heute nicht viel reissen kann. Ich denke 
daher, dass diese Idee den Tag nicht überleben wird.

: Bearbeitet durch User
von Teo D. (teoderix)


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Das is sicher nur ne Ente.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Teo D. schrieb:
> Das is sicher nur ne Ente.

man -k aprilscherz

von Johannes S. (demofreak)


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Sheeva P. schrieb:
> Teo D. schrieb:
>> Das is sicher nur ne Ente.
>
> man -k aprilscherz

Verräter! ;-)
A.K. hat es wenigstens verklausuliert ausgedrückt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Aber mal ehrlich - wundern würde es mich nicht!
Von dem Scheißverein ist man ja schließlich einiges gewöhnt.

von Teo D. (teoderix)


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Ben B. schrieb:
> Von dem Scheißverein ist man ja schließlich einiges gewöhnt.

Da scheint sich was geändert zu haben!
Vor ~3J wurden mir aus Kulanz Gebühren ERLASSEN. 8-O
Ich habs 3x lesen müssen, um es zu glauben.

Sheeva P. schrieb:
> Teo D. schrieb:
>> Das is sicher nur ne Ente.
>
> man -k aprilscherz

Wer schaut schon auf den Kalender, bei solch kruden Blödsinn?
Abhacken und nach /dev/null verschieben...

Jaja, voll erwischt.... ihr Dä..... Hir..... :P

:DDD

von Michael M. (do7tla)


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Frank Norbert S. schrieb:
> Interessant ist, dass sich erst nach heftigen
> Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten,
> die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der
> Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu
> befreien."

Aha man schließt das "Tal der Ahnungslosen" aus.
So hieß ein Bereich um Dresden wo man keinerlei oder nur mit extremen 
aufwand Westprogramme empfangen konnte.

Aber denn noch ein guter Aprilscherz.

: Bearbeitet durch User
von april_april (Gast)


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Frank Norbert S. schrieb:

... einen Aprilscherz für mental schlicht struktuierte Forumsbesucher.

von Dave N. (Firma: Geknechteter Pennäler) (schueler-bubi)


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Frank Norbert S. schrieb:
> Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8

Ein toller Scherz mit einem versteckten Hinweis,

Januar = 1. Monat,  Seite 32/Absatz 8, also 32 durch 8 = 4
macht dann 1.4., stimmts?

von Dave N. (Firma: Geknechteter Pennäler) (schueler-bubi)


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april_april schrieb:
> ... einen Aprilscherz für mental schlicht struktuierte Forumsbesucher.

Dann wird er dir sicher gut gefallen haben und du wirst bestimmt einen 
noch besseren beisteuern, ja?

von Bastler (Gast)


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> Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro.

Für den Rundfunkbeitrag ist 180 Mio. Euro ist eine lächerlich kleine 
Summe, wahrscheinlich sind das die Kosten für den Einzug des 
Rundfunkbeitrags.

Der Rundfunk kostet uns 8 Mrd Euro !!!


Aber mal was Ernstes zum Rundfunkbeitrag:

- Der örR hat einen Jahresumsatz von 8 Mrd Eur und ist damit der 
teuereste Rundfunk der Welt

- Das ist mehr als für Justiz und Gerichte in DL ausgegeben wird.

- Damit könnten locker alle Schulen renoviert werden. Und was ist 
wichtiger: die Zukunft unserer Kinder oder Tatort?

- Gegen den neuen Rundfunkbeitrag liegen z.Z *160 
Verfassungsbeschwerden* vor

Wenn das BVerfG endlich mal in die Puschen kommt, wird die Entscheidung 
sicher so ausfallen wir bei der Feuerwehrabgabe: wer freiwillig 
bezahlt hat, bekommt nichts zurück. Denn seit 2013 müssten sonst 5*8=40 
Mrd zurückgezahlt werden. Und ihr bezahlt wahrscheinlich alle 
freiwillig, da die Aufforderungen und Rechungen vom nicht rechtsfähingen 
Beitragsservice (siehe Impressum) nur Infopost sind.

Erst wenn man den vorgesehenen Zyklus: nicht zahlen - *Bescheid - 
Widerspruchsbescheid* durchlaufen hat, d.h man hat sich einmal 
juristisch gewehrt, bezahlt man nicht mehr freiwillig und hat die 
Möglichkeit das Geld zurückzubekommen, wenn das BVerfG auf 
grundgesetzwidrig entscheidet (oder der EuGH auf europarechtswidrig).

Also einfach handeln nach dem Slogen:

Einfach für alle,
Einfach nicht zahlen

Weitere Infos unter (leider alles sehr unübersichtlich)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Widerspruch
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf 
Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg164675.html#msg164675

PS: Der Zyklus: nicht zahlen - Bescheid - Widerspruchsbescheid ist noch 
völlig risikolos, erst bei Klage wird es stressiger. Aber man kann ja 
jederzeit aussteigen und die geforderten Beträge nachzahlen.

von Le X. (lex_91)


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Bastler schrieb:
> Wenn das BVerfG endlich mal in die Puschen kommt, wird die Entscheidung
> sicher so ausfallen wir bei der Feuerwehrabgabe:

Hab ich was verpasst?
Unser höchstes judikative Organ hat die Verfassungskomformität der 
Abgabe bisher immer wieder bestätigt.

von Bastler (Gast)


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Le X. schrieb:
> Hab ich was verpasst?
> Unser höchstes judikative Organ hat die Verfassungskomformität der
> Abgabe bisher immer wieder bestätigt.

Die Rundfunk gebühr wurde in verschiedenen Urteilen bestätigt. Aber 
der konnte man entgehen, wenn man keine Geräte hat (Ich kenne jemanden: 
kein Fernsehen, kein Radio, kein PC kein Smartphone, Autoradio 
ausgebaut).

Der Rundfunk beitrag seit 2013 wird voraussetzungslos fürs Wohnen von 
jedermann erhoben (Gesamtschuldnerschaft). Ein Beitrag darf 
finanzrechtlich aber nur von einer abgegrenzten Personengruppe erhoben 
werden, es muss auch eine nichtbeitragspflichtige Gruppe geben. Es gibt 
aber keine Wohnung die beitragsfrei ist.

Und Achtung, höchstrichterlich wird vom Beitragsservice für das BVer 
w G verwendet obwohl das BVerfG das einzige Gericht ist, an das alle 
Gerichte gebunden sind. Das BVer f G hat darüber noch nicht geurteilt.


Das Grundgesetz (GG)  garantiert ungehinderten Zugang zu Informationen:

(Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu 
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen 
ungehindert zu unterrichten.
(ungehindert meint ohne staatlichen Zwang, nicht dass die Zeitung 
kostenlos ist)
(Die europäische Charta Art. 11 und Art. 10 EMRK sind sinngemäß gleich 
und von Deutschland einzuhalten.)

das BVerwG auch schon in seinem Urteil festgestellt, dass der Zugang 
behindert ist, der Bürger das jedoch hinzunehmen hat:

https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0
So­weit sie [=Rundfunkbeitragspflicht] sich als Be­schrän­kung des 
Zu­gangs zu an­de­ren In­for­ma­ti­ons­quel­len aus­wirkt, ist dies 
hin­zu­neh­men ...


Das BVerwG darf aber über Verfassungsfragen nicht entscheiden, es hätte 
das BVerfG zur Klärung anrufen müssen. Aber welcher Richter will schon 
in die Geschichte eingehen, dass er ein 8 Mrd. Euro Business kaputt 
macht ...

Und wenn das BVerfG sich nicht traut, der EuGH hat da keine Hemmungen: 
Alles seit 2013 zurückzahlen: 40 Mrd Euro !!! + Strafe wegen 
Vertragsverletzung.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Über die GEZ äh Beitragsservice macht man eigentlich keine Scherze, weil 
deren Vorgehen und deren Legitmation schon Scherz genug sind.

Wenn man sich mal wirklich überlegt, für was da Geld rausgeschmissen 
wird und das die eigentlich nur einen Grundversorgungsrolle haben...

von Rene K. (xdraconix)


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Bastler schrieb:
> PS: Der Zyklus: nicht zahlen - Bescheid - Widerspruchsbescheid ist noch
> völlig risikolos

Sag das dann mal der Bank wenn dann nach drei Monaten plötzlich und ohne 
Vorwarnung dein Konto gesperrt ist ? So wie es bei mir der Fall war.

von Bastler (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Sag das dann mal der Bank wenn dann nach drei Monaten plötzlich und ohne
> Vorwarnung dein Konto gesperrt ist ? So wie es bei mir der Fall war.

Wenn keine Mahnung und ankündigung der Zwangsvollstreckung vorlag, war 
das rechtswidrig.

Ich schätze mal das der Fall älter ist.
Der Beitragsservice hat seinen Textbausteingenerator verbessert, da 
kommt heute sehr flott (< 2 Monaten) der Widerspruchsbescheid.

von Bastler (Gast)


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Es tut sich was beim Bundesverfassungsgericht:

Mündliche Verhandlung in Sachen Rundfunkbeitrag
am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und
am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die folgenden 4 
Verfassungsbeschwerden

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17

welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, 
verhandeln.

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

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