Hallo Leute und mein Beileid für Betroffene, eben nächtlich und immer noch schockiert gelesen: "Wie kürzlich von Stefan Wolf, Geschäftsführer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verlautete, ist die Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal einzustufen, trotz Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro. Gerüchteweise ist zu vernehmen, dass deswegen der Verwaltungsrat des Beitragsservice unter Vorsitz von Katrin Vernau (WDR) nach Anhörung eines bestellten Fachbeirats beschließen wird, einen sog. Rückbeitrag einzuführen. Als Zahlungspflichtige dieses Rückbeitrages kommen Bewohner der ehemaligen DDR in Betracht, die zu Zeiten des DDR-Staates regelmäßig Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nahmen, aber keinerlei Gebührenzahlungen leisteten, wobei die Beitreibung von Gebührenzahlungen damals aus verständlichen Gründen nicht möglich war. Hieraus folgend wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in den kommenden Monaten Fragebögen versenden, zunächst testweise bevorzugt an die damaligen Bewohner der jetzt neuen Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt, um detaillierte Aufschlüsselungen der damaligen Konsumpraktiken bzgl. der empfangenen Sender/Programme zu erhalten. Nach Abschluss dieser Erhebung und Auswertung aller Fragebögen wird der pauschalisierte Rückbeitrag je Wohneinheit in den neuen Bundesländern festgelegt werden. Interessant ist, dass sich erst nach heftigen Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten, die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu befreien." Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8 Scheint sich ja wohl um damaliges West-Fernsehen zu handeln? Habe ich ja auch gekuckt, war schon besser als der Kanal von Ede. :-)) Aber ojeh, was kommt denn noch alles auf uns zu, stöhnt Frank P.S. Dennoch allen Freunden des mikrocontroller.net wünsche ich Frohe Ostern, ihr hattet mir schon oft geholfen, immer wieder dankeschön.
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Frank Norbert S. schrieb: > Finanzlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als katastrophal > einzustufen, trotz Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro. "Gier" in nette Worte verpackt.
Luca E. schrieb: > "Gier" in nette Worte verpackt. Wieso? Ist doch eigentlich eine prima Idee. Allerdings fürchte ich, dass man bei den Sendern mit den DDR-Ostmark, die man dafür logischerweise nachträglich einkassieren wird, heute nicht viel reissen kann. Ich denke daher, dass diese Idee den Tag nicht überleben wird.
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Sheeva P. schrieb: > Teo D. schrieb: >> Das is sicher nur ne Ente. > > man -k aprilscherz Verräter! ;-) A.K. hat es wenigstens verklausuliert ausgedrückt.
Aber mal ehrlich - wundern würde es mich nicht! Von dem Scheißverein ist man ja schließlich einiges gewöhnt.
Ben B. schrieb: > Von dem Scheißverein ist man ja schließlich einiges gewöhnt. Da scheint sich was geändert zu haben! Vor ~3J wurden mir aus Kulanz Gebühren ERLASSEN. 8-O Ich habs 3x lesen müssen, um es zu glauben. Sheeva P. schrieb: > Teo D. schrieb: >> Das is sicher nur ne Ente. > > man -k aprilscherz Wer schaut schon auf den Kalender, bei solch kruden Blödsinn? Abhacken und nach /dev/null verschieben... Jaja, voll erwischt.... ihr Dä..... Hir..... :P :DDD
Frank Norbert S. schrieb: > Interessant ist, dass sich erst nach heftigen > Diskussionen die Mitglieder des Verwaltungsrates darauf einigen konnten, > die Haushalte im sächsischen Bereich um Dresden herum von der > Zahlungspflicht dieses Rückbeitrages auszunehmen, also pauschal zu > befreien." Aha man schließt das "Tal der Ahnungslosen" aus. So hieß ein Bereich um Dresden wo man keinerlei oder nur mit extremen aufwand Westprogramme empfangen konnte. Aber denn noch ein guter Aprilscherz.
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Frank Norbert S. schrieb: > Quelle: Behördenspiegel, Monat Januar, Seite 32/Absatz 8 Ein toller Scherz mit einem versteckten Hinweis, Januar = 1. Monat, Seite 32/Absatz 8, also 32 durch 8 = 4 macht dann 1.4., stimmts?
april_april schrieb: > ... einen Aprilscherz für mental schlicht struktuierte Forumsbesucher. Dann wird er dir sicher gut gefallen haben und du wirst bestimmt einen noch besseren beisteuern, ja?
> Jahresumsätze regelmäßig von ca. 180 Mio. Euro. Für den Rundfunkbeitrag ist 180 Mio. Euro ist eine lächerlich kleine Summe, wahrscheinlich sind das die Kosten für den Einzug des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunk kostet uns 8 Mrd Euro !!! Aber mal was Ernstes zum Rundfunkbeitrag: - Der örR hat einen Jahresumsatz von 8 Mrd Eur und ist damit der teuereste Rundfunk der Welt - Das ist mehr als für Justiz und Gerichte in DL ausgegeben wird. - Damit könnten locker alle Schulen renoviert werden. Und was ist wichtiger: die Zukunft unserer Kinder oder Tatort? - Gegen den neuen Rundfunkbeitrag liegen z.Z *160 Verfassungsbeschwerden* vor Wenn das BVerfG endlich mal in die Puschen kommt, wird die Entscheidung sicher so ausfallen wir bei der Feuerwehrabgabe: wer freiwillig bezahlt hat, bekommt nichts zurück. Denn seit 2013 müssten sonst 5*8=40 Mrd zurückgezahlt werden. Und ihr bezahlt wahrscheinlich alle freiwillig, da die Aufforderungen und Rechungen vom nicht rechtsfähingen Beitragsservice (siehe Impressum) nur Infopost sind. Erst wenn man den vorgesehenen Zyklus: nicht zahlen - *Bescheid - Widerspruchsbescheid* durchlaufen hat, d.h man hat sich einmal juristisch gewehrt, bezahlt man nicht mehr freiwillig und hat die Möglichkeit das Geld zurückzubekommen, wenn das BVerfG auf grundgesetzwidrig entscheidet (oder der EuGH auf europarechtswidrig). Also einfach handeln nach dem Slogen: Einfach für alle, Einfach nicht zahlen Weitere Infos unter (leider alles sehr unübersichtlich) https://gez-boykott.de/Forum/index.php https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html Widerspruch Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg164675.html#msg164675 PS: Der Zyklus: nicht zahlen - Bescheid - Widerspruchsbescheid ist noch völlig risikolos, erst bei Klage wird es stressiger. Aber man kann ja jederzeit aussteigen und die geforderten Beträge nachzahlen.
Bastler schrieb: > Wenn das BVerfG endlich mal in die Puschen kommt, wird die Entscheidung > sicher so ausfallen wir bei der Feuerwehrabgabe: Hab ich was verpasst? Unser höchstes judikative Organ hat die Verfassungskomformität der Abgabe bisher immer wieder bestätigt.
Le X. schrieb: > Hab ich was verpasst? > Unser höchstes judikative Organ hat die Verfassungskomformität der > Abgabe bisher immer wieder bestätigt. Die Rundfunk gebühr wurde in verschiedenen Urteilen bestätigt. Aber der konnte man entgehen, wenn man keine Geräte hat (Ich kenne jemanden: kein Fernsehen, kein Radio, kein PC kein Smartphone, Autoradio ausgebaut). Der Rundfunk beitrag seit 2013 wird voraussetzungslos fürs Wohnen von jedermann erhoben (Gesamtschuldnerschaft). Ein Beitrag darf finanzrechtlich aber nur von einer abgegrenzten Personengruppe erhoben werden, es muss auch eine nichtbeitragspflichtige Gruppe geben. Es gibt aber keine Wohnung die beitragsfrei ist. Und Achtung, höchstrichterlich wird vom Beitragsservice für das BVer w G verwendet obwohl das BVerfG das einzige Gericht ist, an das alle Gerichte gebunden sind. Das BVer f G hat darüber noch nicht geurteilt. Das Grundgesetz (GG) garantiert ungehinderten Zugang zu Informationen: (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (ungehindert meint ohne staatlichen Zwang, nicht dass die Zeitung kostenlos ist) (Die europäische Charta Art. 11 und Art. 10 EMRK sind sinngemäß gleich und von Deutschland einzuhalten.) das BVerwG auch schon in seinem Urteil festgestellt, dass der Zugang behindert ist, der Bürger das jedoch hinzunehmen hat: https://www.bverwg.de/180316U6C6.15.0 Soweit sie [=Rundfunkbeitragspflicht] sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen ... Das BVerwG darf aber über Verfassungsfragen nicht entscheiden, es hätte das BVerfG zur Klärung anrufen müssen. Aber welcher Richter will schon in die Geschichte eingehen, dass er ein 8 Mrd. Euro Business kaputt macht ... Und wenn das BVerfG sich nicht traut, der EuGH hat da keine Hemmungen: Alles seit 2013 zurückzahlen: 40 Mrd Euro !!! + Strafe wegen Vertragsverletzung.
Über die GEZ äh Beitragsservice macht man eigentlich keine Scherze, weil deren Vorgehen und deren Legitmation schon Scherz genug sind. Wenn man sich mal wirklich überlegt, für was da Geld rausgeschmissen wird und das die eigentlich nur einen Grundversorgungsrolle haben...
Bastler schrieb: > PS: Der Zyklus: nicht zahlen - Bescheid - Widerspruchsbescheid ist noch > völlig risikolos Sag das dann mal der Bank wenn dann nach drei Monaten plötzlich und ohne Vorwarnung dein Konto gesperrt ist ? So wie es bei mir der Fall war.
Rene K. schrieb: > Sag das dann mal der Bank wenn dann nach drei Monaten plötzlich und ohne > Vorwarnung dein Konto gesperrt ist ? So wie es bei mir der Fall war. Wenn keine Mahnung und ankündigung der Zwangsvollstreckung vorlag, war das rechtswidrig. Ich schätze mal das der Fall älter ist. Der Beitragsservice hat seinen Textbausteingenerator verbessert, da kommt heute sehr flott (< 2 Monaten) der Widerspruchsbescheid.
Es tut sich was beim Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung in Sachen Rundfunkbeitrag am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die folgenden 4 Verfassungsbeschwerden Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17 welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln. Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
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