Gast
#5375768
Aus den jüngsten IGM-Verhandlungen kam ja folgender Passus heraus: === Es gibt folgende Änderungen (bis auf b) gültig ab dem 1. Januar 2019: 11 a) Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrags, des Tarifvertrags zum Einsatz von Leih-/und Zeitarbeitnehmern und des Tarifvertrags für Beschäftigungsentwicklung Änderung der Regelung zur Verteilung der Arbeitszeit im §2 MTV (ab 8. Februar 2018 gültig). Normale Vollzeit sind 35 Stunden. Verlängerte Vollzeit können bis zu 40 Stunden unter bestimmten Bedingungen sein. 1. Es gilt nach wie vor eine Quote von maximal 13 %. 2. Es kann vereinbart werden, dass das bisherige Modell im Betrieb weiter angewandt wird. 3. Über freiwillige Betriebsvereinbarungen kann in Sondersituationen (z. B. bei einem Fachkräftemangel) eine um bis zu 12 % ausgeweitete Quote vereinbart werden. 4. In Betrieben mit einem hohen Anteil von hohen Entgeltgruppen (mehr als 50 %) und einer Sondersituation können die Betriebsparteien eine Quote bis zu maximal 50 % vereinbaren. 5. Falls die vereinbarten Quoten nicht eingehalten werden, kann nach Einhaltung bestimmter Kriterien der Betriebsrat individuellen Arbeitszeiterhöhungen widersprechen und es kann unter bestimmten Bedingungen auch die Tarifliche Schiedsstelle einbezogen werden. 6. Anstelle einer Quote kann auch ein Volumenmodell vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber dieses Modell einführen will, muss der Betriebsrat rechtzeitig angehört werden und die Auswirkungen auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen und auf die zukünftige Beschäftigungsentwicklung muss geprüft werden. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb darf dabei eine bestimmte Durchschnittsstundenzahl nicht überschreiten (wie die Berechnung zu erfolgen hat, ist festgelegt). Es kann auch vereinbart werden, dass die Anzahl der Arbeitsverträge mit verlängerter individueller Arbeitszeit als die normale Arbeitszeit gleich der Anzahl der Arbeitsverträge mit geringerer individueller Arbeitszeit sein können. Bei Überschreitungen hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. Beim Volumenmodell sind Teilzeit Mitarbeiter/innen (die vorher in Vollzeit gearbeitet haben) bevorzugt zu berücksichtigen (bei der evt. Erhöhung der Stundenanzahl). Zum Ausgleich fehlender Kapazitäten kann eine Auszahlung der Zeitguthaben von bis zu 59 Stunden jährlich pro Mitarbeiter/in vereinbart werden oder eine Übernahme der Stunden in ein Langzeitkonto. === Wie sieht das bei euch in der Praxis aus?
