Forum: /dev/null Bald Werbung auf Ausweisen und sonst. Dokumenten?


von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Der Gedanke könnte kommen,
wenn Privatunternehmen Zugang
zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/kommunen-sollen-daten-der-buerger-verkaufen-15533156.html

: Verschoben durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> wenn Privatunternehmen Zugang
> zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten.

Haben sie schon seit zig Jahren.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Das koennte nach hinten losgehen. "Die Pfeifen haben meinen Ausweis 
verunstaltet" .. wirkt ein Leben lang. Nicht unbedingt positiv. Koennte 
allerdings zur Fake-Werbung eingesetzt werden. Werbung fuer die 
Konkurrenz schalten...

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5382970 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian B. (luckyfu)


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Bernd K. schrieb:
> Haben sie schon seit zig Jahren.

der Witz ist ja: Man muss der Weitergabe aktiv widersprechen, sonst gilt 
sie als legitim...

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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vor 20 Jahren verlegte ich meinen Wohnsitz ich von X nach Y.

Exakt 2 Tage (!) nach der Anmeldung auf dem Rathaus bekam ich Post von 
der Sparkasse, an mich persönlich adressiert "Herzlich willkommen in Y, 
bla bla". Ich erkundigte mich was das soll und man sagte mir das 
Verkaufen der Meldeinformationen an die Privatwirtschaft sei seit jeher 
Usus und vollkommen legal. Vor 20 Jahren schon.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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● J-A V. schrieb:
> Der Gedanke könnte kommen,
> wenn Privatunternehmen Zugang
> zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten.
>
> http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/k...

Auch nach mehrmaligem Lesen seh ich nicht wieso irgendwer Werbung auf 
deinen Perso drucken sollte.
Es geht um das Verkaufen der Daten der Einwohnermeldeämter.
Also deine Anschrift usw.

Auf deinem Perso oder auf anderen Dokumenten wird keine Werbung 
draufgedruckt, oder wo liest du das heraus?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Le X. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Der Gedanke könnte kommen,
>> wenn Privatunternehmen Zugang
>> zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten.
>>
>> http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/k...
>
> Auch nach mehrmaligem Lesen seh ich nicht wieso irgendwer Werbung auf
> deinen Perso drucken sollte.
> Es geht um das Verkaufen der Daten der Einwohnermeldeämter.
> Also deine Anschrift usw.
>
> Auf deinem Perso oder auf anderen Dokumenten wird keine Werbung
> draufgedruckt, oder wo liest du das heraus?


Man könnte auf den Gedanken kommen heisst
noch lange nicht, dass ich das auch so einschätze.

Problem ist halt, dass man Nuancen der Sprache/Gestiken schlecht
schriftlich rüberbringen kann.

Das bedeutet noch lange nicht
dass Du da jetzt so typisch Deutsch daherkommen musst

von Le X. (lex_91)


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● J-A V. schrieb:
> Das bedeutet noch lange nicht
> dass Du da jetzt so typisch Deutsch daherkommen musst

Aha.
Du erfindest also irgendwelche Schauergeschichten, nennst deinen Thread 
in bester BILD-Manier "Bald Werbung auf Ausweisen und sonst. 
Dokumenten?" obwohl es dazu absolut keine Aussagen oder Indizien gibt.
Und wenn ich da nachhake dann bin ich also "typisch deutsch"?

Wenn das kritische Hinterfragen von offensichtlich erfundenen 
Geschichten "typisch deutsch" ist, nun dann bin ich eben "typisch 
deutsch".

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Typisch deutsch = Oberlehrerhaft.

Fehlt noch dass Du bei jedem Medienhaus anrufst und Dich beschwerst:

"Sooo dürfen Sie das aber nicht schreiben"

von Le X. (lex_91)


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Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich.
Ich bin hier raus.

von apropos (Gast)


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● J-A V. schrieb:

>
> Man könnte auf den Gedanken kommen heisst
> noch lange nicht, dass ich das auch so einschätze.
>
> Problem ist halt, dass man Nuancen der Sprache/Gestiken schlecht
> schriftlich rüberbringen kann.


Ich kaeme nicht auf die fuer mich absurde Idee Amtliche Dukomente 
koennten als traeger von Werbebotschaften dienen.

Aber dennoch danke fuer deinen Post ;)

Im Zuge anderer auf dem Amt zu erledigender Dinge geht ein Widerspruch 
bzgl.  der  Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt gleich mit auf 
den Weg wird kein Schade sein.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Le X. schrieb:

> Ich bin hier raus.

Ja tschüss

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Das ist mal wieder ein schönes Beispiel,
wie die Leute mit Postings umgehen,
Was man so hinein interpretiert.

da wird aus einer ironischen Frage doch prompt
eine Behauptung die ich in den Raum stelle
und ebenso prompt wird man als Lügner hingestellt.

Lieber "Le X."
Der Lügner bist damit DU!

Deswegen kursieren in der Welt soviele Gerüchte, Fake-News etc.
weil zu einem initialen Post immer mehr hinzugedichtet wird.


NOCHMAL IRONIE:

Passt also auf. Wer dieses Jahr wieder mit dem Hund
nach Dänemark fahren will.
Da werden ja bekanntlich alle Hunde getötet.

/Ironie

genauso, mit diesem immer mehr hinzu dichten
kommen solche Gerüchte zustande.

von A. S. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Vor 20 Jahren schon.

Anfang der 90er gab meine (Studenten)-Stadt ein Buch mit allen Namen und 
Anschriften heraus. Weiss nicht mehr, was sonst noch drinstand, ich war 
jedenfalls aufgeführt.

Und wer z.B. zur Gründung einer Partei der Neuwähler eine Liste aller 
bald erstmals Wahlberechtigten haben wollte, bekam diese auch 
(Geburtsjahr von .. bis). Dass die gleiche Liste auch für 
Versicherungsverkäufer (Berufsstart ...) interessant gewesen wäre, ... 
ich denke, dass wusste zum Glück keiner :-) Mein Vertreter hat meine 
Adresse wohl über bezahlte Klassenbuchabschreiber erhalten :-(

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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dass die Daten bei Banken und Sparkassen bekannt sind kenne ich auch.

Da kann jeder feststellen,
wie schnell ein Bankkonto deaktiviert
wird, nachdem ein Angehöriger (der ein Konto führt) verstorben ist.

Das Konto ist noch an dem Tage,
an dem ein Arzt den Totenschein unterschreibt, inaktiv

: Bearbeitet durch User
von observer (Gast)


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Christian B. schrieb:
> der Witz ist ja: Man muss der Weitergabe aktiv widersprechen, sonst gilt
> sie als legitim...

Mit einer Ausnahme: Daten wurden trotz Widerspruch schon immer an die
GEZ weitergegeben!

von observer (Gast)


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Le X. schrieb:
> Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich.

Dem ist wirklich nix peinlich. Man höre sich nur mal
diese verstrahlten Kommentare an! Typisch deutsch halt:
"Recht haben - besserwissen - bevormunden"

https://www.youtube.com/watch?v=ptplBg_MnZs

von observier das (Gast)


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observer schrieb:

> Mit einer Ausnahme: Daten wurden trotz Widerspruch schon immer an die
> GEZ weitergegeben!

..., Schufa, GV, Zoll, Landratsamt und alle andern Sauger ;)
Aber genau dafuer hat mans ja erfunden.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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observer schrieb:
> Le X. schrieb:
>> Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich.
>
> Dem ist wirklich nix peinlich. Man höre sich nur mal
> diese verstrahlten Kommentare an! Typisch deutsch halt:
> "Recht haben - besserwissen - bevormunden"
>
> https://www.youtube.com/watch?v=ptplBg_MnZs


ach Kalle_S wieder, Du bist ja auch noch da :)

Ich freue mich über jeden Klick, danke :)

: Bearbeitet durch User
von L. H. (holzkopf)


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● J-A V. schrieb:
> dass die Daten bei Banken und Sparkassen bekannt sind kenne ich auch.
>
> Da kann jeder feststellen,
> wie schnell ein Bankkonto deaktiviert
> wird, nachdem ein Angehöriger (der ein Konto führt) verstorben ist.
>
> Das Konto ist noch an dem Tage,
> an dem ein Arzt den Totenschein unterschreibt, inaktiv

Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :)
Ein Konto verstorbener Angehöriger wird erst dann deaktiviert, wenn ein 
Erbe des Angehörigen das wünscht.

Dazu muß er aber einen Erbschein vorlegen können, der nachweislich 
legitimiert, daß er überhaupt dazu berechtigt ist, (alleine) über das 
Konto - wie auch immer - verfügen zu können.

Bei Erbengemeinschaften sind für den alleinigen Zugriff eines der Erben 
auf ein Konto des Verstorbenen notariell "beglaubigte" Unterschriften 
aller anderen Erben erforderlich, damit ein Erbe stellvertretend für 
alle handeln kann und darf.

Oder meintest Du das "inaktiv" irgendwie anders?
Z.B. bzgl. laufenden Dauerabbuchungen, gewollt vom Erblasser?

Grüße

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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L. H. schrieb:
> Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :)

der Zweite, der Oberlehrerhaft daherkommt
und alles besser weiss :)

Wir reden vom Konto, wo die Rente eingezahlt wird.
das hätte ich evtl noch erwähnen sollen.

Wenn Deine Omma stirbt und Du gleich am nächsten Morgen
Ihr Bankkonto nicht mehr bedienen kannst, wirst Du das auch merken.

Das ist einer weiteren Familie,
die ich kenne kürzlich ebenfalls passiert.
Kaum tot, Konto dicht, Du kommst nicht mehr ran, inaktiv, gesperrt.
Lauferei, Generv.

Ich hatte schon viele Jahre vor dem Ableben meiner Omma
eine Vollmacht über Ihre Belange.
Sie wollte das so und begründete es in etwa so:

"Wenn ich ablebe, zieh sofort alles ab,
wer weiss was die Banken machen."

Es wird einfach mal eben so getan und es zeigt,
dass zumindest schon jetzt solche Daten fliessen.

Ich zeige Dir gerne die Unterlagen dazu.

von L. H. (holzkopf)


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● J-A V. schrieb:
> L. H. schrieb:
>> Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :)
>
> der Zweite, der Oberlehrerhaft daherkommt
> und alles besser weiss :)

Ehrlich gesagt interessiert es mich herzlich wenig, ob Du Gegenargumente 
als "oberlehrerhaft" einzuordnen beliebst. :)

Meinst Du nicht, daß es besser wäre, wenn wir hier rein sachlich etwas 
diskutieren, zu dem man unterschiedliche Sichtweisen/Erfahrungen haben 
kann?
Um letztendlich auf einen "gemeinsamen Nenner" kommen zu können, der 
(vermutlich) richtig sein könnte. :)

Ich bin kein Jurist.
Habe aber während meiner Studien (an TH und Uni) genug vom BGB und 
öffentlichen Recht "mitbekommen", um mich einigermaßen "sicher" darin 
bewegen zu können.

● J-A V. schrieb:
> Wir reden vom Konto, wo die Rente eingezahlt wird.
> das hätte ich evtl noch erwähnen sollen.

Vorausgesetzt, Deine Oma lebte in der BRD und auch Du handelst 
(bevollmächtigt) in ihr, ist das irrelevant.
Kontoinhaberin ist bzw. war Deine Oma.
>
> Wenn Deine Omma stirbt und Du gleich am nächsten Morgen
> Ihr Bankkonto nicht mehr bedienen kannst, wirst Du das auch merken.

Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet 
werden?
>
> Das ist einer weiteren Familie,
> die ich kenne kürzlich ebenfalls passiert.
> Kaum tot, Konto dicht, Du kommst nicht mehr ran, inaktiv, gesperrt.
> Lauferei, Generv.

Jetzt sag doch bitte mal ganz konkret, woher eine Bank überhaupt 
Kenntnis davon bekommen könnte, daß ein Kontoinhaber verstorben ist.

"Gesperrt" werden können Konten nur von Banken (bei eklatanter 
Überziehung des Kreditlimits) oder vom Finanzamt (wenn Schulden 
gegenüber dem FA nicht oder nicht fristgerecht bezahlt wurden).

Was aber keineswegs bedeutet, daß das Konto inaktiv ist.
Sondern nur, daß der Kontoinhaber oder ein von ihm Bevollmächtigter 
darauf keinen Zugriff mehr hat.

Dabei besteht dann nur Klärungsbedarf bzgl. dessen, was der Kontoinhaber 
evtl. "versaubeutelt" hat. :D

Evtl. Renteneinzahlungen laufen aber unbeschadet dessen weiter.
>
> Ich hatte schon viele Jahre vor dem Ableben meiner Omma
> eine Vollmacht über Ihre Belange.
> Sie wollte das so und begründete es in etwa so:
>
> "Wenn ich ablebe, zieh sofort alles ab,
> wer weiss was die Banken machen."

Prinzipiell erlischt eine Vollmacht mit dem Ableben des Kontoinhabers.
Weil ab dann an sich nur Erben über das Konto verfügen können.
Wenn eine Bank vom Ableben keine Kenntnis hat, besteht für sie keine 
Veranlassung, ein Konto für Bevollmächtigte zu sperren.

> Es wird einfach mal eben so getan und es zeigt,
> dass zumindest schon jetzt solche Daten fliessen.
>
> Ich zeige Dir gerne die Unterlagen dazu.

Gut, dann zeig doch hier bitte mal, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank 
das Konto sperrte.

Grüße

von Bernd K. (prof7bit)


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L. H. schrieb:
> Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet
> werden?

Wahrscheinlich werden sie ans Rathaus gemeldet und führen zur sofortigen 
Änderung im Melderegister.

Und Banken und andere die es sich leisten können haben einen live Feed 
von Melderegister abonniert.

von Matthias L. (limbachnet)


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Bernd K. schrieb:
> L. H. schrieb:
>> Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet
>> werden?
>
> Wahrscheinlich werden sie ans Rathaus gemeldet und führen zur sofortigen
> Änderung im Melderegister.

Naja, was "sofort" bedeutet, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich...

Automatisch passiert da im Normalfall sehr wenig. Man ist aber als 
Angehöriger verpflichtet, den Todesfall mit dem Totenschein an das 
Standesamt zu melden, IIRC innerhalb von 3 Tagen. Daraufhin bekommt die 
Sterbeurkunde, die man für verschiedene weitere Angelegenheiten braucht. 
Und an die Rentenkasse muss man auch melden. Dazu muss man als 
Angehöriger aber erst mal von dem Todesfall wissen.

Diese Behördenmeldungen übernimmt auch der Bestattungsunternehmer, das 
kostet in der Regel nur wenig oder gar nichts (dann ist diese Position 
eben irgendwo anders mit eingepreist - Mischkalkulation). Wenn nun der 
Bestatter von Amts wegen, also im Auftrag der Stadt/Gemeinde tätig wird, 
weil zunächst keine Angehörigen auffindbar waren, hm, vielleicht hat er 
dann schon mal vorsorglich die Meldungen abgegeben - aber eigentlich 
braucht er dafür ja auch verschiedene Papiere (Geburtsurkunde...).

Und tatsächlich petzt irgendwann die Rentenkasse an die Bank, dass sie 
auf dieses Konto nichts mehr einzahlen wird, weil der Kontoinhaber 
verstorben ist, und spätestens dann verriegelt und verrammelt die Bank 
den Kontozugang. Naja, so ganz falsch ist das auch nicht, ein 
eventuelles Erbe soll ja ordentlich aufgeteilt werden und daher soll 
niemand vorzeitig das Konto leerräumen. Begräbniskosten dürfen trotzdem 
von diesem Konto bezahlt werden, aber wie man das mit der Bank geregelt 
bekommt, das weiß ich auch nicht.

von L. H. (holzkopf)


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Matthias L. schrieb:
> Automatisch passiert da im Normalfall sehr wenig.

Ja, so ist das zumindest bei Bankkonten, auf die neben dem Kontoinhaber 
auch noch andere Bevollmächtigte Zugriff haben.

Vorhin rief ich bei unserer Bank an, bei der meine Frau und ich 
getrennte Konten haben.
Seit jeher hat meine Frau auch Zugriff auf mein Konto, weil das eine 
erheblich höhere Kreditlinie (für den Fall der Fälle) hat als ihr Konto.

Nun ist es mit den Vollmachten so, daß die unterschiedlich sein können.
Erlöschend mit dem Ableben des Kontoinhabers oder auch bestehend über 
den Tod hinaus von ihm.
Letzteres ist von uns so bei der Bank hinterlegt.

In beiden Fällen ändert unsere Bank von sich aus zunächst gar nichts, 
ohne das abgestimmt zu haben.

Sind mehrere Erben vorhanden, kann jeder von ihnen Widerspruch gegen 
eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht einlegen.
Das bedeutet aber keinesfalls, daß dadurch die Vollmacht erlischt, 
sondern nur, daß der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem 
Widersprechenden (könnten auch mehrere sein) weiterhin über das Konto 
verfügen kann.

Hierbei hat die hinterlegte Willenserklärung des Kontoinhabers auch nach 
dessen Tod Vorrang.
Ist, wie meistens bei Eheleuten, der Partner Alleinerbe, sind die 
Verhältnisse ohnehin relativ klar.
Pflichtteile evtl. vorhandener Kinder tangieren dabei nicht von 
vornherein den Willen des Erblassers.

@ desinfector:

Danke für Deine Anregungen, so etwas auch mal zu überprüfen. :)

Grüße

von Matthias L. (limbachnet)


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L. H. schrieb:
> Nun ist es mit den Vollmachten so, daß die unterschiedlich sein können.
> Erlöschend mit dem Ableben des Kontoinhabers oder auch bestehend über
> den Tod hinaus von ihm.

Ja, ich hatte in dem Todesfall, aus dem ich die o.a. Erfahrungen 
gesammelt ghabe, auch eine Vollmacht über den Tod hinaus. Es gab noch 
einen zweiten Vollmachtinhaber, wir waren uns glücklicherweise einig und 
alles war ganz entspannt - trotzdem war eines Tages der Online-Zugang 
weg.

Beleghafter Zahlungsverkehr ging aber problemlos weiterhin.

von Bernd K. (prof7bit)


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Matthias L. schrieb:
> trotzdem war eines Tages der Online-Zugang weg.

Vermutlich weil für den Namen der bei "Kontoinhaber" steht nur die Namen 
lebender Personen in Frage kommen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Nein, der Kontoinhaber war bis zur Auflösung des Kontos nach endgültiger 
Klärung der Erbschaft weiterhin die Verstorbene, die Post kam schon 
vorher c/o bei mir an, dadurch konnte ich das sehen.

Es lag eher daran, dass ich gar keine eigenen Zugangsdaten hatte (die 
ich vorher eben wegen der weitreuchenden Vollmacht vermutlich problemlos 
bekommen hätte). Die Verstorbene hatte mir zu Lebzeiten ihre 
Zugangsdaten gegeben, damit ich mich während ihres 
Krankenhaus-Aufenthaltes um alles nötige kümmern konnte, und dann haben 
sich die Dinge leider unplanmäßig verselbständigt...

Ein Online-Zugang ist aber nun mal nicht zum Weitergeben gedacht, 
strenggenommen war das vermutlich sogar eine Verletzung der 
Sorgfaltspflichten des Kunden - aber ich habe damit ja nix unredliches 
angestellt. Trotzdem haben sie den persönlichen Zugang der mittlerweile 
Verstorbenen dichtgemacht - IMHO völlig korrekterweise.

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