Hallo, ich suche konkrete Vorschriften die vorgeben, dass der Betrieb der nach BGV A3 sicherheitstechnische, elektrische Überprüfungen nach DIN VDE 0701-0702, VDE 0751, VDE 0100, VDE 0100... durchführt in die Handwerksrolle als elektro Fachbetrieb eingetragen sein muss. Google brachte keinen Erfolg. Danke Mfg Hilsei
Das wirst Du so direkt nicht finden. Die DGUV Vorschrift3 (BGV A3 war gestern) verlangt nur eine Elektrofachkraft. Das kann z.B. auch ein Angestellter im eigenen Betrieb sein. Die Eintragspflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung, selbstständige Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk.
Hallo, Danke für die schnelle Antwort, dann darf ein Metallfachbetrieb der in die Handwerksrolle eingetragen ist die Prüfung trotz eingener Fachkräften diese Arbeit nicht ausführen? Hilsei
Hilmar S. schrieb: > dann darf ein Metallfachbetrieb der in > die Handwerksrolle eingetragen ist die Prüfung trotz eingener > Fachkräften diese Arbeit nicht ausführen? Nur für sich selber, sobald es als Dienstleistung für andere angeboten wird, dürfte es Probleme geben.
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