Forum: Offtopic Bgv A3 elektrische Prüfung


von Hilmar S. (hilsei)


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Hallo,
ich suche konkrete Vorschriften die vorgeben, dass der Betrieb der nach 
BGV A3 sicherheitstechnische, elektrische Überprüfungen nach DIN VDE 
0701-0702, VDE 0751, VDE 0100, VDE 0100... durchführt in die 
Handwerksrolle als elektro Fachbetrieb eingetragen sein muss. Google 
brachte keinen Erfolg.

Danke

Mfg

Hilsei

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Das wirst Du so direkt nicht finden.
Die DGUV Vorschrift3  (BGV A3 war gestern) verlangt nur eine 
Elektrofachkraft. Das kann z.B. auch ein Angestellter im eigenen Betrieb 
sein.

Die Eintragspflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung, selbstständige 
Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk.

: Bearbeitet durch User
von Hilmar S. (hilsei)


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Hallo,

Danke für die schnelle Antwort, dann darf ein Metallfachbetrieb der in 
die Handwerksrolle

eingetragen ist die Prüfung trotz eingener Fachkräften diese Arbeit 
nicht ausführen?

Hilsei

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Hilmar S. schrieb:
> dann darf ein Metallfachbetrieb der in
> die Handwerksrolle eingetragen ist die Prüfung trotz eingener
> Fachkräften diese Arbeit nicht ausführen?

Nur für sich selber, sobald es als Dienstleistung für andere angeboten 
wird, dürfte es Probleme geben.

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