Bgv A3 elektrische Prüfung

OP #5384125
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Hallo,
ich suche konkrete Vorschriften die vorgeben, dass der Betrieb der nach 
BGV A3 sicherheitstechnische, elektrische Überprüfungen nach DIN VDE 
0701-0702, VDE 0751, VDE 0100, VDE 0100... durchführt in die 
Handwerksrolle als elektro Fachbetrieb eingetragen sein muss. Google 
brachte keinen Erfolg.

Danke

Mfg

Hilsei
(Firma: Outside the Asylum) #5384144
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Das wirst Du so direkt nicht finden.
Die DGUV Vorschrift3  (BGV A3 war gestern) verlangt nur eine 
Elektrofachkraft. Das kann z.B. auch ein Angestellter im eigenen Betrieb 
sein.

Die Eintragspflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung, selbstständige 
Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk.

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