Beim Zoll liegt eine an mich adressierte ebay Sendung aus China, die ich
abholen soll. Dort soll ich eine Rechnung vorlegen. Ich habe rund 30
Elektronik Artikel in China gekauft. Aber keiner kostet inklusive Porto
mehr als 10 Euro. Üblicherweise liegt den China Sendungen kein
Schriftstück, insbesondere keine Rechnung und auch kein Hinweis auf die
Auktion bei. Woher soll ich also wissen, welche Rechnung ich mitnehmen
soll?
Selbst wenn ich wüsste, welche Rechnung zum Artikel gehört. Wie will ich
das dem Zoll beweisen, der von Elektronik vermutlich keine Ahnung hat?
Ich weiß ja nicht mal selbst auf Anhieb, ob es sich bei einer Platine um
einen Step-Up oder Step-down Regler handelt.
Eventuell würde ich die Rechnung auch hinmailen. Der Zoll ist
berechtigt, die Sendung zu öffnen (siehe unten [1]), so dass dort
festgestellt werden kann, dass ich wegen Mindermenge unter 22 Euro keine
Einfuhrumsatzsteuer und erst recht keinen Zoll zahlen muss. Dann müsste
ich den weiten Weg erst gar nicht fahren.
[1]
Hier steht, dass der Zoll Sendungen öffnen darf:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/frage_2.html?nn=17398
Der Zoll dürfte natürlich öffnen, tatsächlich tut Du das aber. Und genau
in dem Moment hast du die Sendung persönlich angenommen, egal was dann
noch passiert.
Einfach hinmailen und “macht mal” ist nicht! In irgendeiner Form gibt es
auch Tageslimits bei der Einfuhr, kann das aber nicht wiederfinden.
Bei 30 Artikeln wirst du die Ware ja noch anhand von Fotos
indentifizieren können und einer Rechnung zuordnen.
Till schrieb:> Dort soll ich eine Rechnung vorlegen. Ich habe rund 30> Elektronik Artikel in China gekauft. Aber keiner kostet inklusive Porto> mehr als 10 Euro. Üblicherweise liegt den China Sendungen kein> Schriftstück, insbesondere keine Rechnung und auch kein Hinweis auf die> Auktion bei. Woher soll ich also wissen, welche Rechnung ich mitnehmen> soll?
Da haben sie dich aber jetzt am Kanthaken.
Wenn du nichts vorlegen kannst
veranschlagen dir mindestens 20 € pro Artikel + 40 Transportkosten
macht in Summ bei 30 Artikel 640€ weil du nun über die 150 € Freigrenze
bist
ist das zollpflichtig. D.H. du musst denen für jeden Artikel die
Zollnummer
angeben (ohne diese Nummern geht absolut Garnichts)
Du wirst auf jeden Fall 120€ Einfuhrumsatzsteuer entrichten müsse,
ferner schätze ich mal 20% des Warenwertes an Zollgebühre.
Mein lieber Herr Gesangsverein das wird ein teurer Spaß :-(
Am besten ist du gibst ihnen eine schriftliche Einwilligungen
für die Vernichtung.
lang-fing-fang-peng-wau schrieb:> Da haben sie dich aber jetzt am Kanthaken
Also so schlimm wird es nicht, wenn man sich da nicht aufführt wie der
letzte Proll. Auch die wollen so einen Kleinkram schnell durchbringen.
Also hinfahren, alles ausdrucken (nicht im Telefon rumsuchen),
freundlich, ruhig, sachlich bleiben und nichts besser wissen. Dann geht
das in der Regel (nicht immer) recht schnell.
Till schrieb:> Ich habe rund 30 Elektronik Artikel in China gekauft. Aber keiner kostet> inklusive Porto mehr als 10 Euro.
Dann druck halt alle Bestellvorgänge aus und marschier' damit zum
Zollamt. Der eBay-Kaufausdruck sollte den Leuten beim Zoll genügen; Du
bist nicht der erste, der über eBay was aus China kauft und das beim
Zoll hängengeblieben ist.
Vielleicht sind ja mehrere Artikel zu einer gemeinsamen Lieferung
zusammengefasst worden.
Normalerweise liefert man zu einer Bestellung auch eine eigene
Bestellnummer (purchase order number) mit, aufgrund welcher man nachher
das Packet, und die Rechnung identifizieren kann.
Zitronen F. schrieb:> Normalerweise liefert man zu einer Bestellung auch eine eigene> Bestellnummer (purchase order number) mit,
Hast Du schon mal was über eBay gekauft?
lang-fing-fang-peng-wau schrieb:> Till schrieb:>> Dort soll ich eine Rechnung vorlegen. Ich habe rund 30>> Elektronik Artikel in China gekauft. Aber keiner kostet inklusive Porto>> mehr als 10 Euro. Üblicherweise liegt den China Sendungen kein>> Schriftstück, insbesondere keine Rechnung und auch kein Hinweis auf die>> Auktion bei. Woher soll ich also wissen, welche Rechnung ich mitnehmen>> soll?>> Da haben sie dich aber jetzt am Kanthaken.> Wenn du nichts vorlegen kannst> veranschlagen dir mindestens 20 € pro Artikel + 40 Transportkosten> macht in Summ bei 30 Artikel 640€ weil du nun über die 150 € Freigrenze> bist> ist das zollpflichtig. D.H. du musst denen für jeden Artikel die> Zollnummer> angeben (ohne diese Nummern geht absolut Garnichts)> Du wirst auf jeden Fall 120€ Einfuhrumsatzsteuer entrichten müsse,> ferner schätze ich mal 20% des Warenwertes an Zollgebühre.> Mein lieber Herr Gesangsverein das wird ein teurer Spaß :-(>> Am besten ist du gibst ihnen eine schriftliche Einwilligungen> für die Vernichtung.
Och...
Mein Zollmann und ich sind mittlerweile (fast) Freunde!
Wenn mich ein solches Schreiben erreicht, dann drucke ich mir alle zur
Wahl stehenden Ebay Bestätigungen aus.
Ebenso die PayPal Auszüge.
Auch nehme ich meine Kontoauszüge mit.
Alles in einen Ordner!
(auch gerne noch einiges irrelevantes Papier dabei, damit der Ordner
schön dick aussieht)
Beim Zoll dann erstmal die Tüte auf machen!
Dann der Spruch: "Ja, das sind meine bestellten Tüddeldinger!"
Das zugehörige Papier aus dem Ordner suchen, und vorzeigen.
Erst die Ebay Kaufbestätigung.
Und dann fragen: Was brauchste sonst noch?
Glücklich ist er mit dem Papier.
Erst, wenn da mehrere Tüten gleichzeitig liegen, dann wirds spannend mit
den Beträgen.
Der Zoll macht die Tüten nur sehr ungerne selber auf.
Da hilft kein telefonisches bitten und betteln.
Zumindest bei meinem nicht.
> Dann druck halt alle Bestellvorgänge aus und marschier' damit zum> Zollamt. Der eBay-Kaufausdruck sollte den Leuten beim Zoll genügen; Du> bist nicht der erste, der über eBay was aus China kauft und das beim> Zoll hängengeblieben ist.
Wären dann im Fall des TO mindestens 30 Ausdrucke, da er ja Massenkäufer
ist.
Vermutlich Schikane vom Zollamt, aber wer Großbestellungen macht und die
Zuordnung deshalb gar nicht mehr kennt ist selbst Schuld.
Was würde eigentlich geschehen, wenn man die Sendung beim Zollamt nicht
abholt, weil der Aufwand (Fahrtkosten, etc.) zu hoch ist?
> Die Zoll-Angestellten (-Beamten?) öffnen aber selber keine Sendungen,> sondern zitieren Dich her, damit Du das machst.
Bist Du Dir da sicher? Normalerweise ist dann ein Aufkleber drauf
(zollamtlich geprüft) und die Sendung landet beim Empfänger .... oder
bezieht sich die Prüfung nur auf den Scan?
Dann wittert das Zollamt wohl was Verbotenes (nach dem Scan) und deshalb
muß der Empfänger kommen?
S. B. schrieb:> Was würde eigentlich geschehen, wenn man die Sendung beim Zollamt nicht> abholt, weil der Aufwand (Fahrtkosten, etc.) zu hoch ist?
Dann wird sie nach einer gewissen Lagerzeit vernichtet. Der Absender
kann aber Vorausverfügungen machen, was in diesem Fall passieren soll.
Bezahlen darfst du in jedem Fall. Schliesslich hast DU es ja zu
verantworten, dass die Sendung nicht zugestellt wurde.
>> Die Zoll-Angestellten (-Beamten?) öffnen aber selber keine Sendungen,>> sondern zitieren Dich her, damit Du das machst.> Bist Du Dir da sicher?
Das ist der übliche Weg.
> Normalerweise ist dann ein Aufkleber drauf
Beim Empfangszollamt (Frankfurt-Flughafen oder ähnlich) entscheidet der
Zoll, ob er den Angaben des Absenders zum Inhalt und Wert glaubt und
wenn alles in Ordnung ist, kommt der grüne Aufkleber drauf und die Post
liefert aus.
Besteht Verdacht, dass etwas faul ist, geht die Sendung zum zuständigen
Hauptzollamt in der Nähe des Empfängers und du bekommst einen Brief.
S. B. schrieb:>> Die Zoll-Angestellten (-Beamten?) öffnen aber selber keine Sendungen,>> sondern zitieren Dich her, damit Du das machst.> Bist Du Dir da sicher? Normalerweise ist dann ein Aufkleber drauf> (zollamtlich geprüft) und die Sendung landet beim Empfänger .... oder> bezieht sich die Prüfung nur auf den Scan?
Hast Du jemals erlebt, dass dieser Aufkleber auf einer geöffneten
Sendung war? Üblicherweise kommt der nur auf die Umschläge, welche ohne
Abgabenprüfung durchgewunken werden.
Zollamtlich (im Beisein eines Post- oder Speditionsvertreters) geöffnete
Sendungen sind mit speziellem Klebeband verschlossen, wo in freundlichen
grünen Buchstaben "zollamtlich geöffnet" draufsteht.
> Bezahlen darfst du in jedem Fall. Schliesslich hast DU es ja zu> verantworten, dass die Sendung nicht zugestellt wurde.
Wieso das denn -
die Zustellung der Sendung wird blockiert wegen des Verdachts (das steht
ja noch nicht fest), daß Einfuhrzoll fällig ist ?
Vielleicht ist es ja auch noch was anderes - aber nehmen wir an, es geht
nur um die Zollfreiheit:
Dann ist noch die Frage, ob ich der Aufforderung des Zollamtes Folge
leisten muß oder nicht und damit die Annahme verweigere, weil mir der
Aufwand zu hoch ist.
Einfuhrzoll wird erst fällig, wenn ich die Ware auch (per Unterschrift)
annehme - was ich aber nicht machen muß - ähnlich wie wenn ich eine
Sendung per Nachnahme gar nicht erst annehmen muß .... dann geht die
Nachnahme zurück und der Versender zahlt erst einmal ?!
Es findet ja keine Zustellung statt, weil die Sendung auf dem Zollamt
liegenbleibt - Vernichtung ja, aber Zollgebühren wegen verweigerter
Einfuhr?
Eine andere Frage ist, wenn ich schon im Vorfeld weiß, daß die Sendung
nicht zollfrei ist, ob ich dann nicht schon vorab das Zollamt per
entsprechenden Formular informieren kann, damit das Zollamt den
Weiterversand der Sendung nicht blockiert ?
> Üblicherweise kommt der nur auf die Umschläge, welche ohne> Abgabenprüfung durchgewunken werden.
da muß es ja wohl Maßstäbe für geben - oder ist das auf einmal reiner
Ermessensspielraum des jeweiligen Zollbeamten ?
Kauft den Kram hier -und Ruhe hat's! Jeden Tag liest man neue
Verdienst-Superlative, aber am Liebsten wird vor Geiz noch der Kitt aus
den Fenstern gefressen.
:((
> Kauft den Kram hier -und Ruhe hat's!
Würde ich machen, aber ich sehe nicht ein, daß irgendein deutscher
Elektronikversender dann nochmal das 10fache draufknallt und genau das
kann ich mir nicht mehr leisten :(
> Jeden Tag liest man neue> Verdienst-Superlative, aber am Liebsten wird vor Geiz> noch der Kitt aus den Fenstern gefressen.
das hat mit Geiz ja nichts zu tun - Deutschland ist ein reiches Land
(hahaha) .... das gilt nur für die Premium-Klasse von Menschen und der
Normalbürger gehört nicht dazu.
Beim Zoll haben sie mir den Tipp gegeben, einfach auch noch die Seite
der "Purchase history" mit den Bildli auszudrucken. Gar nicht mal so
dumm!
Aber seit sie mich als Terroristen verdächtigen, bestelle ich nur noch
aus EU-Stock. Die Chinesen haben Container, meist in UK... Ist nicht mal
sooo viel teurer, und man hat keine Probleme mit dem Zoll!
Gruss Chregu
Christian M. schrieb:> Beim Zoll haben sie mir den Tipp gegeben, einfach auch noch die Seite> der "Purchase history" mit den Bildli auszudrucken. Gar nicht mal so> dumm!
Habe ich immer so gemacht und wurde ohne Probleme akzeptiert.
Erst wenn wirklich verzollt und versteuert werden muß wollen sie dann
den Paypal-Auszug sehen wegen dem verwendeten Umrechnungskurs.
Moin,
Einige scheinen hier keinerlei Erfahrungen mit dem Billigzeug und Zoll
zu haben.
1. Wenn Du es nicht abholst oder nicht einführen darfst (Funk, CE
fehlt), geht es an den Absender zurück. Auf Kosten der Post/DHL.
Hatte ich mal (RC-Spielzeug), der Verkäufer hat den Preis erstattet!
(Banggood glaube ich)
2. Drucke alles aus, wenn Du es nicht identifizieren kannst. Alles was
jünger als eine Woche ist kannst Du ausschliessen
3. Die Zöllner sind alles andere als blöd und haben einen Lügendetektor
eingebaut. Wenn Du 5 Stück Step-Up und 5 Stück Step-Down Platinen
bestellt hast und die spontan wirklich nicht unterscheiden kannst, ist
es wurscht. Unter 10€ ist das immer und damit ist es erledigt.
Das wissen die bzw. können es beurteilen. Auch bei anderem
offensichtlich billigem Zeug geht es eigentlich nur darum, daß es
offensichtlich unter 22€ ist und nicht funkt.
Zum Zoll zu fahren ist für mich extrem ungünstig. Ich bestelle viel
speziell bei Banggood oder eben Ebay aus China.
Es muss klein sein (5 kleine Wandler geht noch gut). Es muss billig
sein. Für 8€ fahre ich nicht zum Zoll, das ist dann eben weg. Mit der
nächsten Bestellung habe ich das wieder drin. Bei solchen Sachen bleibt
maximal eine von 20 Bestellungen hängen.
Spätestens ab einem Volumen von einem halben Schuhkarton ist das Risiko
groß, daß es nicht frei durchgeht. Sowas wird dann eben in der EU
gekauft.
Gruß,
Norbert
Moin,
Wenn es ne reine Platine ist (Modul) sollte es kein Problem geben denn
das ist ja kein Gerät. Das merkt aber auch keiner wenn es 5 Module im
Umschlag sind, der dann zu 98% nur den grünen Aufkleber bekommt.
Hier sind gerade zwei RC-Empfänger angekommen. 2,4GHz, auch ohne
Telemetriefunktion funken die ja aktiv zurück.
Grüner Aufkleber.
Da stand sogar "Receiver" aussen auf dem Plastikbeutel (Zollerklärung).
Gruß,
Norbert
Norbert S. schrieb:> Hier sind gerade zwei RC-Empfänger angekommen. 2,4GHz, auch ohne> Telemetriefunktion funken die ja aktiv zurück.> Grüner Aufkleber.> Da stand sogar "Receiver" aussen auf dem Plastikbeutel (Zollerklärung).
Das hat auch mit Logik zu tun: Es ist wahrscheinlicher, daß ein Sender
den Empfänger erreicht, als daß ein Empfänger beim Empfänger ankommt.
Herr B. schrieb:> Das hat auch mit Logik zu tun: Es ist wahrscheinlicher, daß ein Sender> den Empfänger erreicht, als daß ein Empfänger beim Empfänger ankommt.
Ich vermisse den Ironie-Smiley oder ist das ernst gemeint?
Norbert S. schrieb:> Ich vermisse den Ironie-Smiley oder ist das ernst gemeint?
Selbstverständlich ist das ernst gemeint. Da ich weiß, daß Ironie hier
ohnehin nicht verstanden werden würde, schreibe ich nur ernsthafte
Texte.
Herr B. schrieb:> Norbert S. schrieb:>>> Da stand sogar "Receiver" aussen auf dem Plastikbeutel (Zollerklärung).>> Das hat auch mit Logik zu tun: Es ist wahrscheinlicher, daß ein /Sender/> den Empfänger erreicht, als daß ein Empfänger beim Empfänger ankommt.
Ähhh, das waren Empfänger und es stand auf der Inhaltserklärung
korrekterweise Receiver.
S. B. schrieb:> Vermutlich Schikane vom Zollamt,
Das hat nichts mit Schikane zu tun, das ist ganz normales Vorgehen.
Wenn du natürlich mit dem Spruch "alles Schikane hier" und "ich habe die
größeren Klöten, ich zeige es euch mal", beim Zollamt aufschlägst, dann
erinnern sich die Zöllner gerne an die vielen kleinen Details und
Vorschriften die sie in ihrer Ausbildung gelernt haben und prüfen deine
Einfuhr besonders genau nach allen anzuwendenden Vorschriften.
>, aber wer Großbestellungen macht und die> Zuordnung deshalb gar nicht mehr kennt ist selbst Schuld.
Oh du großer Held! Wie kannst du ohne Angabe der Bestellnummer und ohne
den Inhalt gesehen zu haben eine Zuordnung vornehmen? Die
Absenderangaben auf den Päckchen haben normalerweise nicht die Bohne mit
dem eBay-Namen gemeinsame und/oder sind in Chinesisch. Die
eBay-Bestellnumer steht nirgends. Die CN22 Angaben sind falsch oder so
generisch das es nicht hilft.
Und auf 30 offene Bestellungen kommt man schnell wenn man bei diversen
Händlern für ein oder zwei Projekte einkauft und die sich alle 1 - 2
Monate Zeit mit der Lieferung lassen.
S. B. schrieb:>> Üblicherweise kommt der nur auf die Umschläge, welche ohne>> Abgabenprüfung durchgewunken werden.> da muß es ja wohl Maßstäbe für geben - oder ist das auf einmal reiner> Ermessensspielraum des jeweiligen Zollbeamten ?
Den Ermessensspielraum ob der Aufkleber direkt drauf kommt gibt es. Aber
den hat nicht der Zoll, den hat die Post. Die darf - in Erinnerung an
ihre Zeit als glorreiche Bundesbehörde - entscheiden ob etwas dem Zoll
vorgeführt werden muss. Unter dem Text "Von zollamtlicher Behandlung
befreit" steht auf dem Aufkleber das entsprechende Einfuhrpostamt.
Zum Beispiel
"Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen" oder
"Deutsche Post NL IP B IPZ 2 Niederaula"
An deinem ganzen Rumgeplärre merkt man übrigens, dass du noch nie selber
Ware importiert hast. Gibt Mutti die Kreditkarte nicht raus?
Hannes J. schrieb:> Wenn du natürlich mit dem Spruch "alles Schikane hier" und "ich habe die> größeren Klöten, ich zeige es euch mal", beim Zollamt aufschlägst,...
Der ist doch kein Masochist, daß er dort mit den Klöten aufschlägt. Das
ist außerordentlich schmerzhaft.
(Für die ganz Merkbefreiten: Auch DAS ist keine Ironie)
Moin,
Hannes Jaeger hat das wohl auch schon gemacht.
Alles vollkommen korrekt.
Aufkleber bei mir heute:
-Deutsche Post AG Niederlassung BRIEF Leipzig-
Zum Ermessensspielraum ergänzt: Den haben wieder die Zöllner, wenn das
Paket geöffnet wird. Nämlich alles auf Glaubwürdigkeit zu prüfen.
5 kleine Platinen, Stück einsfuffzich, das können sie Dir auch ohne
Beleg glauben.
Gruß,
Norbert
> Das hat nichts mit Schikane zu tun, das ist ganz normales Vorgehen.
Schikane ist vielleicht etwas überspitzt formuliert, aber man kann es so
empfinden, wenn Verfahren B eingeleitet, obwohl der Sachwert inclusive
Versand noch zollfrei ist.
Was heißt hier 'normales' Verfahren?
Ich wußte gar nicht, daß Du nebenberuflich beim Zoll arbeitest :->
Also ich kenne deren Prozesse nicht, ich finde das seltsam, daß eine
zollamtliche Prüfung vor Ort nicht auch eine Öffnung durch den Beamten
möglich sein soll? Beamte haben auch hoheitliche Rechte und die können
sehr weitreichend sein.
Vielleicht ist es ja auch gar kein Beamter, sondern nur ein Angestellter
mit 34a Schein - das würde dann wieder Sinn machen!
Wie gesagt, man könnte ja mal darüber nachdenken das ganz normale
Vorgehen zu verbessern im Sinne des Empfängers?
Natürlich kommt Dir sowas gar nicht erst in den Sinn ):
So ist es doch Willkür bzw. mindestens undurchsichtig, ob die Sendung
beim Zollamt oder direkt beim Empfänger landet - zumindest für den
Empfänger.
> Den Ermessensspielraum ob der Aufkleber direkt drauf kommt gibt es. Aber> den hat nicht der Zoll, den hat die Post. Die darf - in Erinnerung an> ihre Zeit als glorreiche Bundesbehörde - entscheiden ob etwas dem Zoll> vorgeführt werden muss. Unter dem Text "Von zollamtlicher Behandlung> befreit" steht auf dem Aufkleber das entsprechende Einfuhrpostamt.
aha und machen die das nach Lust und Laune oder glaubst Du nicht auch,
daß es dafür Prozesse bzw. Richtlinien gibt?
Die würde ich hier mal posten .... aber die kennst Du nicht und wohl
auch sonst niemand ):
> Zum Ermessensspielraum ergänzt: Den haben wieder die Zöllner, wenn das> Paket geöffnet wird. Nämlich alles auf Glaubwürdigkeit zu prüfen.> 5 kleine Platinen, Stück einsfuffzich, das können sie Dir auch ohne> Beleg glauben.
Das Ganze ist mehr als undurchsichtig, weil es wohl nach Gutdünken mal
beim Zollamt landet und dann auch wieder nicht.
Das Verfahren ist unklar.
S. B. schrieb:>> Zum Ermessensspielraum ergänzt: Den haben wieder die Zöllner, wenn das>> Paket geöffnet wird. Nämlich alles auf Glaubwürdigkeit zu prüfen.>> 5 kleine Platinen, Stück einsfuffzich, das können sie Dir auch ohne>> Beleg glauben.> Das Ganze ist mehr als undurchsichtig, weil es wohl nach Gutdünken mal> beim Zollamt landet und dann auch wieder nicht.> Das Verfahren ist unklar.
Wenn Du besoffen Auto fährst, ist die statistische Chance erwischt zu
werden angeblich 1:600.
Es werden nur Stichproben gemacht.
Wird man angehalten, muss man mal pusten und mal auch nicht.
Das Verfahren ist unklar.
Och Menno!
> Wenn Du besoffen Auto fährst, ist die statistische Chance erwischt zu> werden angeblich 1:600.> Es werden nur Stichproben gemacht.> Wird man angehalten, muss man mal pusten und mal auch nicht.> Das Verfahren ist unklar.
nein, angeblich weiß jeder Bescheid, aber bei Nachfrage kommt eben nur:
ist eben so.
Das kann's nicht sein; es muß ja wohl Regeln geben, wann es einen grünen
Aufkleber (zollamtlich befreit) gibt und wann nicht?!
Oder ist das jetzt doch Willkür bzw. Schikane?
Kann ich nicht ganz glauben!
Wenn der TO beteuert, daß es alles Werte unterhalb der Zollfreigrenze
sind und nur die Menge relativ hoch war (30 Stück), dann bleibt doch die
Frage, wieso das jetzt beim Zollamt gelandet ist und er den Nachweis
führen muß?
Oder nicht?
Na ja, keine Antwort ist auch eine Antwort - und wenn man es nicht weiß,
dann soll man es wenigstens zugeben und nicht auf neunmalschlau machen
):
Ich habe ja eine Vermutung, aber interessiert hier ja keinen bzw. jeder
kennt ja angeblich den Grund, kann ihn aber nicht erklären.
S. B. schrieb:> Das kann's nicht sein; es muß ja wohl Regeln geben, wann es einen grünen> Aufkleber (zollamtlich befreit) gibt und wann nicht?!
Das ist ähnlich wie bei der Geschwindigkeitskontrolle in Österreich: Der
geschulte Blick des Beamten reicht als Begründung aus.
Moin,
Sagt Dir das Wort "Stichprobe" etwas?
Ich hatte auch geschrieben, daß, aus eigener Erfahrung, kleine Pakete
sehr selten rausgewunken werden und irgendwo ab Schuhkartongrösse
ziemlich sicher.
Da wird einfach vermutet, daß Kleinkram auch billig genug ist um
höchstwahrscheinlich unter der 22€ Grenze zu liegen.
Das ist nicht Willkür sondern Augenmaß und das Wort Schikane hat in
diesem Zusammenhang hier überhaupt nichts zu suchen.
Gruß,
Norbert
> Sagt Dir das Wort "Stichprobe" etwas?
ja und die wird in der Regel vor Ort durchgeführt und nicht irgendwo
fernab.
> Da wird einfach vermutet, daß Kleinkram auch billig genug ist um> höchstwahrscheinlich unter der 22€ Grenze zu liegen.
Achso und aufgrund einer 'Vermutung' wird das Ganze dann zum Zollamt
verbracht, damit sich der Empfänger darum kümmern darf .... das wäre
dann wirklich Willkür&Schikane.
Ganz nebenbei, ich habe eine andere Vermutung warum das so läuft :p
> Das ist nicht Willkür sondern Augenmaß und das Wort Schikane hat in> diesem Zusammenhang hier überhaupt nichts zu suchen.
Du kennst die genauen Vorgänge bzw. Prozesse nicht und vermutest, daß
das Ganze mittels Stichprobe gemacht wird?!
Also weißt Du es selbst nicht genau.
S. B. schrieb:> Das kann's nicht sein; es muß ja wohl Regeln geben, wann es einen grünen> Aufkleber (zollamtlich befreit) gibt und wann nicht?!
Natürlich gibr es Regeln. In DE ist alles geregelt.
* Sendungen sind einfurabgabenbefreit, wenn Warenwert und Versandkosten
unter 22 Euro liegen. Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html
* Inhalt und Warenwert müssen in einer Zollinhaltserklärung deklariert
werden:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0002_zollinhaltserklaerung.html?searchResult=true
Bei Briefsendungen wird üblicherweise das Formular CN22 verwendet, dass
aussen auf der Sendung klebt.
* Wenn aus dem Formular hervorgeht, dass die Voraussetzungen für eine
Befreiung vorliegen, dann kommt der Aufkleber drauf und die Sendung wird
zugestellt.
* Ist der Warenwert zu hoch oder nicht von aussen sichtbar deklariert,
muss die Sendung zur Prüfung geöffnet werden. Das macht der Zoll mit
einem Zeugen. Zeuge ist der Empfänger, ein Vertreter des Empfängers, ein
Vertreter des vom Empfänger beauftragen Spediteurs oder ein Vertreter
der Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft).
* Hat der Zollbeamte Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration
(Warenwert zu niedrig angegeben, "Geschenk" angekreuzt aber Absender
kommerziell), dann darf er eine Öffnung der Sendung zu Prüfzwecken
verlangen. Das ist Ermessenssache, Verdacht ist eher subjektiv. Der
Beamte hat aber das Recht, Dir nicht zu glauben -- Diskussionen sind
dahingehend sinnlos.
S. B. schrieb:> Achso und aufgrund einer 'Vermutung' wird das Ganze dann zum Zollamt> verbracht, damit sich der Empfänger darum kümmern darf .... das wäre> dann wirklich Willkür&Schikane.> Ganz nebenbei, ich habe eine andere Vermutung warum das so läuft :p
Moin,
Setz Dir mal den Aluhut wieder auf, Du drehst ja völlig frei.
souleye hat es detaillierter erklärt aber simpel ausgedrückt ist es "das
sieht komisch aus" und ZACK - bitte vorzeigen.
Das ist wie am Flughafen - wer verdächtig aussieht wird gebeten, mal den
Koffer zu öffnen.
Die Zollerklärung CN 22 ist wie durch das grüne Tor zu gehen. "Ich habe
nichts zu verzollen".
Manchmal glauben sie es Dir eben nicht.
Daß es ein "Other" im Wert von < 22€ ist, wird mit der Größe des Pakets
unwahrscheinlicher.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wirst Du auch aufgrund einer
"Vermutung" herausgewunken. Nahe der niederländischen Grenze 3 Jungs im
Auto mit höherer Wahrscheinlichkeit als eine Familie mit Fahrrädern auf
dem Dach.
Nahe der polnischen Grenze ein Sprinter mit zwei Osteuropäern mit
höherer Wahrscheinlichkeit als besagte Familie.
Willkür und Schikane?
Wenn man mit so einer Einstellung beim Zoll auftaucht, könnte man eine
genauere Nachschau (das sollte der korrekte Begriff sein) provozieren.
Dann wird Dir eben ohne Beleg nicht geglaubt. Selbst Schuld.
Wie stellst Du Dir das denn anders vor, wie sollte das praktiziert
werden?
Edit:
Ach ja, was ist denn Deine "andere Vermutung"?
Gruß,
Norbert
> Bei Briefsendungen wird üblicherweise das Formular CN22 verwendet, dass> aussen auf der Sendung klebt.
genau, vielleicht lag hier ein Fehler vor - wir werden es leider nie vom
TO erfahren.
> * Ist der Warenwert zu hoch oder nicht von aussen sichtbar deklariert,> muss die Sendung zur Prüfung geöffnet werden. Das macht der Zoll mit> einem Zeugen. Zeuge ist der Empfänger, ein Vertreter des Empfängers, ein> Vertreter des vom Empfänger beauftragen Spediteurs oder ein Vertreter> der Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft).
macht auch Sinn, also hat im Fall des TO wohl was nicht gestimmt.
Wenn was Strafrechtliches vermutet würde (z.B. Drogen in der Sendung),
dann würde sich sofort ein Zeuge finden und eine vor Ort Öffnung
stattfinden, jede Wette - da geht auf einmal alles ohne Probleme?
Dann wäre meine Frage anstelle des TO, der sich sowieso nicht mehr
meldet, wieso die Prüfung nicht generell vor Ort im Flughafen Frankfurt
geschehen kann und was eigentlich los war?
Nun gut, es geht natürlich auch kompliziert am nächsten Zollamt, wo dann
der Empfänger antanzen darf, weil ansonsten ja Kompetenzen überschritten
würden; kostentechnisch ob berechtigt oder nicht immer ein völlig
unerwarteter Nachteil für den Empfänger.
> * Hat der Zollbeamte Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration> (Warenwert zu niedrig angegeben, "Geschenk" angekreuzt aber Absender> kommerziell), dann darf er eine Öffnung der Sendung zu Prüfzwecken> verlangen. Das ist Ermessenssache, Verdacht ist eher subjektiv. Der> Beamte hat aber das Recht, Dir nicht zu glauben -- Diskussionen sind> dahingehend sinnlos.
richtig, Diskussion ist sinnlos - aber Nachfragen über das Verfahren
selbst (und vielleicht auch mal der gutgemeinte Gedanke einer
Verbesserung) sollten schon noch möglich sein?
Das ist doch idiotisch, wenn im Fall von z.B. Drogenverdacht das
Verfahren sofort geändert werden kann und im anderen Fall zum Nachteil
des Empfänges geblockt wird?
Aber Nachdenken nicht erwünscht, ein (Natur)Gesetz - ist so und wird
immer so bleiben ):
Moin,
Wo hast Du denn jetzt den Drogenverdacht her?
Da sieht das natürlich anders aus und es wird sofort gehandelt, das ist
eine andere Liga.
Ich vermisse noch Deine Verbesserungsvorschläge.
Was willst Du uns sagen?
Gruß,
Norbert
> Wo hast Du denn jetzt den Drogenverdacht her?
das ist eine der Möglichkeiten, die bei Sendungen aus dem Ausland
auftreten können.
> Da sieht das natürlich anders aus und es wird sofort gehandelt, das ist> eine andere Liga.
okay, mag sein - wenn es wirklich so ist - vielleicht geht ja auch erst
mal alles zum Zollamt, bevor was passiert?
Ich werde mir mal die ganzen Subseiten von
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
durchlesen - wahrscheinlich ist man dann insgesamt schlauer :-)
> Ich vermisse noch Deine Verbesserungsvorschläge.> Was willst Du uns sagen?
Die Verfahrensweise ist zumindest für mich unklar - im Fall des TO
würden bei mir Fragen aufkommen, auch wenn es um fast nichts geht.
Ich schaue mir die Zollseiten und die Q&A Unterseiten mal an, vielleicht
wird man da ja wirklich schlauer - die Hauptseite 'Internetbestellungen'
ist eher sehr dürftig.
Aber okay, ist eben so und im Prinzip egal - wie z.B. der NC bei Medizin
(schlechter Vergleich, aber der NC muß jetzt doch geändert werden, weil
einer nach langer Zeit geklagt hat und Recht bekommen hat); also war der
bisherige NC nicht so ganz astrein bzw. letztendlich Schikane?!
S. B. schrieb:> Wenn was Strafrechtliches vermutet würde (z.B. Drogen in der Sendung),> dann würde sich sofort ein Zeuge finden und eine vor Ort Öffnung> stattfinden, jede Wette - da geht auf einmal alles ohne Probleme?
Dann kommt die Sendung erstmal ins Sperrlager. Und wenn dann das nächste
Mal die Polizei im Haus ist, wird unter Polizeiaufsicht geöffnet.
Eile wegen Gefahr im Verzug besteht nur bei Verdacht auf Menschenhandel
oder CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen, lebende seltene Tiere).
Dann wird die Polizei gerufen und kommt ausser der Reihe vorbei. Alles
andere läuft nicht weg.
> Nun gut, es geht natürlich auch kompliziert am nächsten Zollamt, wo dann> der Empfänger antanzen darf, weil ansonsten ja Kompetenzen überschritten> würden; kostentechnisch ob berechtigt oder nicht immer ein völlig> unerwarteter Nachteil für den Empfänger.
Deinen Zeitverlust bei der "allgemeinen" Verkehrskontrolle oder beim
Grenzübertritt zahlt Dir auch keiner. Auch dort soll verdachtsbezogen,
aber ohne Ansehen der Person kontrolliert werden. Systematisch alle
Langhaarigen oder alle arabisch aussehenden Männer kontrollieren ist
verboten, den einen der da gerade verdächtig rumläuft darf man dann aber
schon.
Ähnlich ist es mit den Paketen: würde man klare Regeln definieren, was
kontrolliert wird, wäre das a) diskriminierend und b) durch Ausweichen
aus diesem Raster leicht zu umgehen. Also muss es willkürlich aussehen,
um nicht berechenbar zu sein.
> richtig, Diskussion ist sinnlos - aber Nachfragen über das Verfahren> selbst (und vielleicht auch mal der gutgemeinte Gedanke einer> Verbesserung) sollten schon noch möglich sein?
Wie soll man verbessern? Alle Sendungen auch China öffnen? Alle weissen
Umschläge öffnen? Alles wo ein türkisch klingender Name als Empfänger
draufsteht öffnen? So ein Vorgehen wäre leicht zu durchschauen und zu
umgehen, und würde wahrscheinlich auch noch als Diskriminierung gewertet
werden.
> Das ist doch idiotisch, wenn im Fall von z.B. Drogenverdacht das> Verfahren sofort geändert werden kann und im anderen Fall zum Nachteil> des Empfänges geblockt wird?
Das Verfahren ist immer das gleiche. Verdacht führt zur Öffnung.
Verdacht auf Straftat bedeutet Öffnung im Beisein eines Polizeibeamten,
Verdacht auf Abgabenbetrug bedeutet Öffnung im Beisen des Empfängers.
> Die Zollerklärung CN 22 ist wie durch das grüne Tor zu gehen. "Ich habe> nichts zu verzollen".> Manchmal glauben sie es Dir eben nicht.
richtig, aber da wird das dann alles vor Ort am Flughafen selbst
geregelt und nicht z.B. auf der örtlichen Polizeiwache, etc. - also
weniger Aufwand und da geht es dann auf einmal?
> Willkür und Schikane?
Wenn es beim Zollamt liegenbleibt und Du auch noch Kosten für die
Aufbewahrung (ab dem 10 Tag dann 5 Euro - pro Tag oder Woche oder was?)
zahlen darfst und nach Prüfung (und falls doch Irrtum&zollfrei) eben
nicht kostenfrei weiterversandt wird, dann kann man das schon als
Schikane ansehen?
Dann sollen sie es doch gleich vernichten nach 9 Tagen, wenn es nichts
Strafbares ist.
Es entstehen zusätzliche Kosten für Dich als Empfänger und nicht
unerheblich wegen einer altbackenen Regelung, daß eine Öffnung vor Ort
wegen vorgeschobener Zeugenregelung einfach unmöglich für den Zoll
gemacht wird.
Man kann auch derlei Gottesurteile mal ändern - das Ganze ist nicht mehr
zeitgemäß.
Okay, aber stört eben niemand, weil es so ist und immer so war.
S. B. schrieb:> Wenn es beim Zollamt liegenbleibt und Du auch noch Kosten für die> Aufbewahrung (ab dem 10 Tag dann 5 Euro - pro Tag oder Woche oder was?)
Quark.
Das müsstest Du beantragen.
Geh einfach nicht hin und es wird vernichtet oder zurückgeschickt. Du
hast dann damit nichts zu tun.
Du hast wohl wirklich nie etwas damit zu tun gehabt, oder?
> Deinen Zeitverlust bei der "allgemeinen" Verkehrskontrolle oder beim> Grenzübertritt zahlt Dir auch keiner.
Schlechtes Beispiel, weil es in dem Fall eben nur ein Zeitverlust ist
und die Kontrolle eben vor Ort stattfindet - also außer Zeit keine
weiteren Kosten für Dich. (Du wirst nicht z.B. zur Wache gefahren, da
überprüft und mußt dann selber sehen wie Du zurück zu Deinem Wagen
kommst).
> Ähnlich ist es mit den Paketen: würde man klare Regeln definieren, was> kontrolliert wird, wäre das a) diskriminierend und b) durch Ausweichen> aus diesem Raster leicht zu umgehen. Also muss es willkürlich aussehen,> um nicht berechenbar zu sein.
die Regeln sind doch klar definiert: Es wird per Scanner durchleuchtet
und CN Papiere genau abgeglichen und dann entsprechend gehandelt, das
ist vollkommen richtig - alles andere wäre diskriminierend, wenn ich ein
Paket rauspicke, obwohl im Scan alles okay ist, die Papiere stimmen und
dann auch noch die Folgekosten an den Empfänger weiterreiche.
> Wie soll man verbessern? Alle Sendungen auch China öffnen? Alle weissen> Umschläge öffnen? Alles wo ein türkisch klingender Name als Empfänger> draufsteht öffnen? So ein Vorgehen wäre leicht zu durchschauen und zu> umgehen, und würde wahrscheinlich auch noch als Diskriminierung gewertet> werden.
Ganz einfach die Sendungen, die verdächtig sind direkt am Flughafen
direkt öffnen und überprüfen. Wenn alles okay war, Aufkleber drauf
(zollamtlich geöffnet und Ware geprüft) und fertig. Dann geht die Ware
ohne Folgekosten weiter an den Empfänger und das sollte wohl möglich
sein?
> Das Verfahren ist immer das gleiche. Verdacht führt zur Öffnung.
Ja richtig, und Verfahren kann man verbessern im Sinne des Empfängers.
Vor mir aus kann der Beamte auch ohne Zeugen das Paket öffnen und
kontrollieren bzw. es kann ja wohl nicht so schwer sein das Problem
Zeuge vor Ort zu regeln?
In Zeiten von Internetbestellungen sollte man auch mal alte Verfahren
angleichen.
Am Flughafen geht das mit Personenkontrolle ja auch?
> Verdacht auf Abgabenbetrug bedeutet Öffnung im Beisen des Empfängers
weiter oben stand m.W. noch was anderes - es muß nicht unbedingt der
Empfänger anwesend sein .... oder jetzt doch?
Wenn sich dann rausstellen sollte, daß der Verdacht vollkommen
unbegründet war, wird es eigentlich noch konfuser.
> Quark.Das müsstest Du beantragen.> Geh einfach nicht hin und es wird vernichtet oder zurückgeschickt. Du> hast dann damit nichts zu tun.
Die Formulierung ist völlig unklar in Bezug auf Pakete - 14 Tage
Lagerung, falls Du Dich nicht meldest, macht 4*5= 20 Euro Lagerkosten,
weil ab dem 10. Tag berechnet wird?
> Geh einfach nicht hin und es wird vernichtet oder zurückgeschickt. Du> hast dann damit nichts zu tun.
Bei Briefsendungen sicherlich kein Problem das so zu machen, aber bei
Paketen? Na ja,lieber nur kleine Sachen aus China bestellen :-)
> Du hast wohl wirklich nie etwas damit zu tun gehabt, oder?
das stimmt, bisher keinerlei Probleme, da ich auch nicht so intensiv wie
der TO aus China bestelle.
Deswegen meine Annahme der Schikane, weil er es mit den Bestellungen
wohl etwas übertrieben hat und einem Kontrolleur den Tag gründlich
vermiest hat.
Aber richtig: Stimmt mich etwas bedenklich.
Eins meiner Erlebnisse beim Zoll:
Im Paket war eine kleiner Stapel Peltier Elemente.
Und am Paket klebte/hing eine Zoll-Dokumententasche.
Als dann klar war, was im Paket ist, und alles im grünen Bereich, machte
er die Dokumententasche auf, und holte einen Fragebogen und ein Ausdruck
vom Röntgenscanner raus.
Auf meine Frage hin, was das denn soll, sagte er, dass er jetzt einen
kleinen Bericht schreiben muss, damit die Kollegen an der Front das
evtl. mit in die Schulungen aufnehmen können.
Ein Stapel Peltier Elemente sieht übrigens sehr interessant auf so einem
Röntgenbild aus. Hatte ich vorher auch noch nicht gesehen.
Arduino F. schrieb:> Ein Stapel Peltier Elemente sieht übrigens sehr interessant auf so> einem Röntgenbild aus.
Da hat wohl einer gedacht, das könnte man rauchen...