Hallo liebe Mitglieder des Forums, ich habe eine Frage zu PayPal: Wenn jemand Käuferschutz beantragt, kann er dann auch nur einen Teilbetrag fordern, oder muss er immer automatisch den gesamten Rechnungsbetrag fordern? Beispiel: Ich kaufe eine Ente (27,90 €) und 1kg Erdnusssauce (12,80 €), die Ente wird nicht geliefert, die Sauce schon. Kann ich nun beim Käuferschutz 27,90 € vom Händler fordern, oder muss ich 40,70 € fordern? Ich möchte es nicht einfach ausprobieren, weil ich noch nie Käuferschutz gestellt habe und ich möchte nicht aus versehen einen Konflikt mit einem ehrlichen Händler starten und dann hinterher sorry sagen. In dem Fall um den es geht, bin ich der Händler :-) Ich habe also keinen Testfall zur Verfügung. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung? Vielen Dank und herzliche Grüße Timm P.S. Ja, bei PayPal habe ich schon angerufen. Meine Sprachkenntnisse haben leider nicht ausgereicht mich dem Mitarbeiter verständlich zu machen ... Vielleicht weiß es ja jemand von euch? Sonst muss ich es halt noch mal bei dem polnischen Mitarbeiter im Dubliner PayPal Support probieren :-(
So weit ich mich erinnern kann, wird die Gesamtsumme zurückerstattet. Es sei denn man findet eine Lösung und schließt den Fall.
Black J. schrieb: > So weit ich mich erinnern kann, wird die Gesamtsumme zurückerstattet. Es > sei denn man findet eine Lösung und schließt den Fall. Schon x Mal gemacht, zu 99% problemlos. Nur letztens hat mit doch glatt ein Chinahändler, ~1,50 ÜBER Kaufpreis angeboten. :) Ebay/PayPal wird erst nach Ablauf der vollen Frist, auf Antrag tätig. Wie das läuft kA. brauchte ich noch nie.
Man kann auch Teilbeträge zurückfordern. Habe das schonmal erfolgreich durchexerziert.
Bei mir wurde es bis jetzt immer die Gesamtsumme erstattet, obwohl ich explizit erwähnt hatte, dass ich auch die Teilzahlung akzeptiere. Aber der Chinese wollte es nicht akzeptiere und PayPal ist es anscheinend eher egal.
Black J. schrieb: > Bei mir wurde es bis jetzt immer die Gesamtsumme erstattet, Wenn falsch o. def. ja, bisher immer. Nur wenn Teile fehlen, optisch nicht einwandfrei o.ä., wurde immer zuerst ein großzügiger Nachlass angeboten. Wie schon erwähnt, beim letzten Bausatz (jaja is ja schon gut), fehlten die OPs. Durch ein kleines Missverständnisses, wurden mir dann ein Rückzahlung in Höhe von 6,50€ angeboten, bei einem Kaufpreis von 5,70€. Hab natürlich dankend abgelehnt und die zuvor angebotenen 3€ genommen. :) Alles ease, man handelt ganz normal neue Geschäftsbedingungen aus. Da hat sich erstmal keiner einzumischen und tut das auch nicht.
Letztendlich hindert Dich auch keiner daran, dem Chinamann die Deiner Meinung nach zuviel zurückerstattete Summe erneut zu senden. Da muss der dann zwar gucken wie er den unerwarteten Zahlungseingang in seiner Buchhaltung unterbringt, aber deutsche Steuerprüfer haben die ja nicht zu fürchten.
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