PayPal Käuferschutz – Teilbeträge

OP (Firma: privatfrickler.de) #5394741
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Hallo liebe Mitglieder des Forums,

ich habe eine Frage zu PayPal: Wenn jemand Käuferschutz beantragt, kann 
er dann auch nur einen Teilbetrag fordern, oder muss er immer 
automatisch den gesamten Rechnungsbetrag fordern?

Beispiel: Ich kaufe eine Ente (27,90 €) und 1kg Erdnusssauce (12,80 €), 
die Ente wird nicht geliefert, die Sauce schon.
Kann ich nun beim Käuferschutz 27,90 € vom Händler fordern, oder muss 
ich 40,70 € fordern?

Ich möchte es nicht einfach ausprobieren, weil ich noch nie Käuferschutz 
gestellt habe und ich möchte nicht aus versehen einen Konflikt mit einem 
ehrlichen Händler starten und dann hinterher sorry sagen.

In dem Fall um den es geht, bin ich der Händler :-) Ich habe also keinen 
Testfall zur Verfügung.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung?

Vielen Dank und herzliche Grüße

 Timm

P.S. Ja, bei PayPal habe ich schon angerufen. Meine Sprachkenntnisse 
haben leider nicht ausgereicht mich dem Mitarbeiter verständlich zu 
machen ... Vielleicht weiß es ja jemand von euch? Sonst muss ich es halt 
noch mal bei dem polnischen Mitarbeiter im Dubliner PayPal Support 
probieren :-(
#5394803
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Black J. schrieb:
> So weit ich mich erinnern kann, wird die Gesamtsumme zurückerstattet. Es
> sei denn man findet eine Lösung und schließt den Fall.

Schon x Mal gemacht, zu 99% problemlos.
Nur letztens hat mit doch glatt ein Chinahändler, ~1,50 ÜBER Kaufpreis 
angeboten. :)

Ebay/PayPal wird erst nach Ablauf der vollen Frist, auf Antrag tätig. 
Wie das läuft kA. brauchte ich noch nie.
#5395433
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Black J. schrieb:
> Bei mir wurde es bis jetzt immer die Gesamtsumme erstattet,

Wenn falsch o. def. ja, bisher immer.
Nur wenn Teile fehlen, optisch nicht einwandfrei o.ä., wurde immer 
zuerst ein großzügiger Nachlass angeboten.
Wie schon erwähnt, beim letzten Bausatz (jaja is ja schon gut), fehlten 
die OPs. Durch ein kleines Missverständnisses, wurden mir dann ein 
Rückzahlung in Höhe von 6,50€ angeboten, bei einem Kaufpreis von 5,70€. 
Hab natürlich dankend abgelehnt und die zuvor angebotenen 3€ genommen. 
:)

Alles ease, man handelt ganz normal neue Geschäftsbedingungen aus. Da 
hat sich erstmal keiner einzumischen und tut das auch nicht.
Gast #5395602
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Letztendlich hindert Dich auch keiner daran, dem Chinamann die Deiner 
Meinung nach zuviel zurückerstattete Summe erneut zu senden. Da muss der 
dann zwar gucken wie er den unerwarteten Zahlungseingang in seiner 
Buchhaltung unterbringt, aber deutsche Steuerprüfer haben die ja nicht 
zu fürchten.

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