Forum: Offtopic Parkplatzüberwachung


von Danish B. (danishbelal)


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Hallo,

aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, denen der Nachbar 
vehement und lautstark widerspricht habe ich mich entschieden eine 
Kameraüberwachung der Parkplätze einzurichten.

Was das technische angeht habe ich noch ein paar Fragen.
Grundsätzlich habe ich vor, die Kamera über das Garagenfenster (im 1. 
Stock) auf die Parkplätze zu richten. Daher scheint mir eine IP-Kamera 
sinnvoll. Die aufgezeichneten Daten sollen in meiner Wohnung von einem 
Gerät (RPI?) aufgezeichnet werden (also nicht in der Garage).

1) Haben 'die' IP-Kameras ein Standardprotokoll, oder braucht man immer 
eine Aufzeichnungshardware vom Kamerahersteller?

2) Hat vielleicht jemand eine Empfehlung?

3) Rechtliche Bedenken?
(Die Kamera würde keine privaten Bereiche filmen; Hauseingang und Garten 
sind nicht sichbar, auch nicht die von den Nachbarn. Die Straße ist am 
Ende eines Wohngebietes und wird kaum befahren, ist allerdings 
sichtbar).


Schonmal vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge!

: Gesperrt durch Moderator
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Fremde Kinder filmen /fotografieren

good loock

Mal davon ab das schon das Überwachen/Aufnehmen öffentlich zugänglicher 
Flächen dir eine Klage einbringen kann, wirst du besser mit deinen 
"Beweisen" nicht hausieren gehen und schon gar nicht bei Gericht. der 
einzige der da nämlich eine Strafe zahlt wirst du sein.

Google verrät dir wer damit schon auf die Nase fiel.

Namaste

von Cyblord -. (cyblord)


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Danish B. schrieb:
> aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder,

Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt 
Strafmündig zu sein? Falls die Jünger sind, bringen dir alle Beweise der 
Welt nichts. Und die Eltern müssen nur dann blechen wenn sie ihre 
Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hätten. Was bei z.B. 12 jährigen 
die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird.

Fazit: Das wird nichts.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wie alt sind die lieben Kleinen überhaupt?
Sofern die noch nicht deliktsfähig sind, hast Du eher wenig Nutzen 
davon. Immerhin kannst Du dem Personensorgeberechtigten die Aufnahmen 
unter die Nase halten und Abhilfe verlangen. Das war es dann schon zu 
Deinen Gunsten.

Die Kehrseite der Medaille hat winne schon geschildert.

HTH

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Danish B. schrieb:
> aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder,
>
> Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt
> Strafmündig zu sein? Falls die Jünger sind, bringen dir alle Beweise der
> Welt nichts.

Das stimmt nicht, unterscheide bitte Deliktsfähigkeit von 
Strafmündigkeit.

>Und die Eltern müssen nur dann blechen wenn sie ihre
> Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hätten.

Ok

>Was bei z.B. 12 jährigen
> die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird.

Nö.

von Danish B. (danishbelal)


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Cyblord -. schrieb:
> Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt
> Strafmündig zu sein?

Was ist denn aus dem 'Eltern haften für Ihre Kinder' geworden?


Winfried J. schrieb:
> Mal davon ab das schon das Überwachen/Aufnehmen öffentlich zugänglicher
> Flächen dir eine Klage einbringen kann

Geht es hier um die Straße oder um die Auffahrt?
Ich denke es ist möglich, die Kamera so auszurichten, dass die Straße 
nicht mitgefilmt wird. Ist dann so ein 'Achtung, dieser Bereich wird 
Videoüberwacht' Schild nötig?

von Cyblord -. (cyblord)


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Danish B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt
>> Strafmündig zu sein?
>
> Was ist denn aus dem 'Eltern haften für Ihre Kinder' geworden?

Galt noch nie.


>> Was bei z.B. 12 jährigen
>> die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird.

> Nö.

Und wieso das? Denkst du man müsste 12 jährige 24/7 beaufsichtigen?

von Danish B. (danishbelal)


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Ok, ich denke das wird wohl schwierig.

Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade 
erst das Laufen gelernt.

Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?.

Beaufsichtigung gibt es quasi keine.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es geht darum das genau dein vorhaben mit dem Datenschutz aufs gröbste 
Kollidiert. Es ist mit hin grundsätzlich nicht zulässig öffentliche 
zugängliche Flächen wie Parkplätze und Zugänge zu überwachen. Das dies 
Trotzdem aller Orten geschieht ist nur mangels Klägern geduldet. 
Spätestens wenn du den Nachbarn konfrontierst gibst du ihm ein gutes 
Motiv dich zu klagen. Und wenn er nur anwaltlichen Rat sucht, wird 
dieser ihm zur Klage raten.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Danish B. schrieb:
> Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade
> erst das Laufen gelernt.
>
> Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?.

Also eine 1-2 jährige die gerade so laufen kann, beschädigt andauernd 
dein Auto? Darf man fragen wie die das macht?

> Beaufsichtigung gibt es quasi keine.

Finde ich fast noch unglaubwürdiger. Ein solch kleines Kind welches 
stundenlang ohne Beaufsichtigung durch die Wohngegend läuft, wäre eher 
ein Fall fürs Jugendamt.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?.
>
> Beaufsichtigung gibt es quasi keine.

Da könntest du mit Aufsichtspflicht argumentieren und die Eltern wegen 
Gefährdung des Kindeswohls bös drannehmen auch ohne Video.
Einfach nur aufnotieren wann die Racker unbeaufsichtigt im öffentlichen 
Raum antriffst. Allerdings solltest du dann sofort die Eltern 
verständigen gegebenen falls Polizei zu Rate ziehen, sonst kannst du 
dich der Fahrlässigkeit mitschuldig machen.

Die Kinder würde ich aber nur anfassen um die Gefahr des Betretens der 
Straße oder ähnliches abzuwenden!

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Und wieso das?

Warum sollte das schadenstiftende Verhalten schwer zu beweisen sein?

> Denkst du man müsste 12 jährige 24/7 beaufsichtigen?

Auf entsprechende Hinweise hin kann zumindest eine partielle Überwachung 
geboten sein. Diesen Hinweis scheint es bereits gegeben zu haben.

Hieraus könnte sich auch eine Videoaufzeichnung zumindest hinsichtlich 
unerlaubter Handlungen rechtfertigen, allerdings keine 24/7-Aufzeichnung 
der Geschehnisse im öffentlichen Bereich.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> Es geht darum das genau dein vorhaben mit dem Datenschutz aufs gröbste
> Kollidiert.

Die angedachte Cam entspricht doch ihrer Funktion einer Webcam.
Dann müssten alle Webcams abgeschaltet werden.

von Danish B. (danishbelal)


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Cyblord -. schrieb:
> Danish B. schrieb:
>> Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade
>> erst das Laufen gelernt.
>>
>> Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?.
>
> Also eine 1-2 jährige die gerade so laufen kann, beschädigt andauernd
> dein Auto? Darf man fragen wie die das macht?
>

Ich weiß nicht von welchem Kind die Beschädigungen sind. Ich kann 
aufgrund der Umstände mit Sicherheit sagen, dass er von den Kindern ist.

Bei meinem vorherigen Fahrzeug war allerdings ein Handförmiger 
Kreideabdruck im Lack. Aufgrund der Höhe und der Größe des Abdruckes 
lässt sich schließen, dass dieser von einem kleinen Kind stammen muss.

In diesem Fall also: Wahrscheinlich gerade weil sie nicht laufen kann 
musste sie sich mit Ihren Kreidehänden am Auto stützen. Mit einer 
Politur ließ sich das zwar gut entfernen, aber sichtbar ist es immer 
noch.

>> Beaufsichtigung gibt es quasi keine.
>
> Finde ich fast noch unglaubwürdiger. Ein solch kleines Kind welches
> stundenlang ohne Beaufsichtigung durch die Wohngegend läuft, wäre eher
> ein Fall fürs Jugendamt.

Würdest du mir es glauben, wenn ich dir erzähle, dass diese kleine Kind 
(mit Ihren größeren Geschwistern) mal alleine zuhause gelassen wurde?

Ich habe das nur gemerkt weil irgenjemand dauerhaft an der Haustür der 
Nachbarn geklingelt hat und ich irgendwann total genervt rausgehe um 
festzustellen dass das Kind klingelt aber niemand öffnet (also wohl auch 
niemand da ist).

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Ich habe das nur gemerkt weil irgenjemand dauerhaft an der Haustür der
> Nachbarn geklingelt hat und ich irgendwann total genervt rausgehe um
> festzustellen dass das Kind klingelt aber niemand öffnet (also wohl auch
> niemand da ist).

das sind beste Voraussetzungen.

im Übrigen muss man in diesem Gutmensch- und Datenschutzland
in gewissen Bereichen einfach mal Fakten schaffen.

Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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● J-A V. schrieb:
> Die angedachte Cam entspricht doch ihrer Funktion einer Webcam.
> Dann müssten alle Webcams abgeschaltet werden.

ja/ein es geht um die beabsichtigte Überwachung und Identifizierbarkeit 
von Personen.

Solange Landschaft kein Problem. Solange kein Kläger sich gestört fühlt 
auch nicht. Aber im Konfliktfall ein Deutliches.

Es gib dazu schon einige Prozesse und Urteile gerade auch im 
Nachbarschaftskonfliktfeld. Um deine öffentlich zugängliche Hauszufahrt 
zu überwachen bedarf es eines besonderen Schutzbedürfnisses. ...

Namaste

P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera 
zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa 
lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab.

Übrigens oft entpuppen sich nicht die Vermuteten als Vandalen, sondern 
leute von denen man es nicht erwartet.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Wenn die Kamera das RTSP Protokoll unterstützt, kann man sie z.B. mit 
VLC aufzeichnen. Dieses Protokoll sollte von so ziemlich allen Kameras 
auf dem Markt unterstützt werden.
Hier läuft gerade so eine kleine Kamera von Woolworth, um ein 
Rotkehlchen Nest zu filmen und übers Internet sichtbar zu machen.
Dabei werden allerdings die Rechte am eigenen Bild verletzt, aber das 
kleine Mädchen hat glücklicherweise keinen Rechtanwalt.

von Danish B. (danishbelal)


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● J-A V. schrieb:
> Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen.

Klingt gut, aber ich denke da unterhalte ich mich vorher nochmal mit 
meinem Anwalt.

Die Sache mit dem Jugendamt ist denke ich etwas zu groß für einen 
Sachschaden.



Winfried J. schrieb:
> P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera
> zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa
> lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab.

Kannst du das nochmal erklären? Wenn es keine Aufnahmen von der Tat 
gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel.
Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus 
Angst zahlt der dann?

von Soul E. (Gast)


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Danish B. schrieb:

> 3) Rechtliche Bedenken?

Es darf halt kein öffentlicher Raum erfasst werden. So dass alle 
gefilmten Personen sich auf Deinem Grundstück aufhalten und damit der 
Videoüberwachung indirekt zugestimmt haben.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Private-Videoueberwachung-Illegaler-Einsatz-ist-strafbar-4028979.html

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Danish B. schrieb:
> Wenn es keine Aufnahmen von der Tat
> gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel.

Richtig. Der beste Nachweis ist immer noch eine Videoaufnahme auf der 
klar zu erkennen ist wie das Kind den Kratzer schön tief ins Auto rein 
ritzt. Ich muss ja niemandem erzählen dass ich solche Aufnahmen habe. 
Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel 
raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat 
sehen und keiner kann das abstreiten.

Das ist meine Meinung dazu und die hat unwiderrufliche Gültigkeitskraft 
und zwar für immer. Punkt.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera
>> zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa
>> lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab.
>
> Kannst du das nochmal erklären? Wenn es keine Aufnahmen von der Tat
> gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel.
> Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus
> Angst zahlt der dann?

In Aufzügen gibt häufig Vandalismus gerade in Großstädten. Dies führt 
dann oft zu durch den Vandalismus genervten Nutzern.

Es hat sich bewährt auch ohne Videoüberwachung solche zu behaupten. Die 
Schäden bleiben aus wenn man nicht weis wie überwacht wird. Am Besten 
ist keine Kamera kein Dummy nur ein Schild. Das setzt natürlich bewußtes 
Handeln voraus.

Ich hätte auch noch nicht von Klagen diesbezüglich gehört und führe das 
auf die höhere Verfügbarkeit der Anlagen zurück. außerdem wird ein Klage 
sicher abgewiesen wenn die Begründung der Beschilderung  auf Vandalismus 
lautet und dem Gericht versichert wird das dies ein Bluff ist.

Allerdings müssen die Notrufeinrichtungen Mikrofonaktivität 
signalisieren
Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus
> Angst zahlt der dann?

Das wäre nun wirklich blöd so etwas wirkt nur präventiv wenn jemand 
nicht weis, dass es die Kamera nicht gibt.

Namaste

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Michael M. schrieb:
> Danish B. schrieb:
>> Wenn es keine Aufnahmen von der Tat
>> gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel.
>
> Richtig. Der beste Nachweis ist immer noch eine Videoaufnahme auf der
> klar zu erkennen ist wie das Kind den Kratzer schön tief ins Auto rein
> ritzt. Ich muss ja niemandem erzählen dass ich solche Aufnahmen habe.
> Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel
> raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat
> sehen und keiner kann das abstreiten.
>
> Das ist meine Meinung dazu und die hat unwiderrufliche Gültigkeitskraft
> und zwar für immer. Punkt.

Suche Hilfe.
Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.

von Danish B. (danishbelal)


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Winfried J. schrieb:
> Es hat sich bewährt auch ohne Videoüberwachung solche zu behaupten. Die
> Schäden bleiben aus wenn man nicht weis wie überwacht wird.

Das ist eine gute Idee, aber ich denke nicht, dass die Schäden 
absichtlich hervorgerufen wurden.

Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die 
Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon 
was passieren.

Das ist ja auch kein Weltuntergang, es lässt sich ja alles vernünftig 
regeln. Mein Nachbar hat aber eher die 'Verklag mich doch, du hast eh 
keine Beweise'-Taktik gewählt.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir seit Jahren friedlich nebeneinander 
wohnen, eigentlich echt traurig.

von Danish B. (danishbelal)


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Sebastian L. schrieb:
> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.

Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Sebastian L. schrieb:
>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
>
> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.

Um Wildwuchs bei Nachbarschaftsstreitereien nicht noch zu fördern, sonst 
wird nämlich gnadenlos aufgerüstet!

Namaste

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Ich habe eine Kamera in das Vordach meiner Garage eingebaut, so daß der 
Bereich vor der Garage gefilmt wird. Mein Nachbar ist nicht in der Lage, 
in 2 Zügen in seine Garage zu fahren und fuhr mein Garagentor in Klump.
Die grosse Fresse, die er, darauf angesprochen riskierte, verging ihm 
ganz schnell. Ich wies ihn nämlich ganz harmlos auf die begangene 
Unfallflucht hin und erwähnte einen Film mit ihm in der Hauptrolle.

● J-A V. schrieb:
> im Übrigen muss man in diesem Gutmensch- und Datenschutzland
> in gewissen Bereichen einfach mal Fakten schaffen.
>
> Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen.

Genau SO muß das laufen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Feldkurat K. schrieb:
> Genau SO muß das laufen.

Aber du siehst schon den Unterschied?

Namaste

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Sebastian L. schrieb:
> Suche Hilfe.
> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.

Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich 
mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung 
des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter.

Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte 
Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall 
klatschen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Metzer

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Sebastian L. schrieb:
>> Suche Hilfe.
>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
>
> Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich
> mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung
> des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter.
>
> Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte
> Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall
> klatschen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Michael Metzer

Schon mit diesem Post könntest du dir viel Ärger einhandeln.
Sie in Frage zustellen goutiert die Justiz äußerst ungern.
Unger noch als hier die Moderatoren.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Winfried J. schrieb:
> Schon mit diesem Post könntest du dir viel Ärger einhandeln.
> Sie in Frage zustellen goutiert die Justiz äußerst ungern.

Gleich hasse mich hier liegen, ich bin eh schon auf 180. Es fehlt nicht 
mehr viel, dann bin ich auf 360. Deswegen gehe ich jetzt prophylaktisch 
in den Keller und verprügel meinen Sandsack von Decathlon. Den habe ich 
mir extra für solche Zwecke an die Betondecke befestigt.

Tschüß

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael M. schrieb:
>
> Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich
> mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung
> des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter
>

Dann brauchst Du aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung.
Wirklich freie Arztwahl gibt es für Kassenpatienten nicht, und bei der 
freien Richterwahl stellen sich die meisten Versicherer noch mehr an, 
ist ja auch sauteuer!
SCNR

von Vn N. (wefwef_s)


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Danish B. schrieb:
> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.

Weil wir in einem Rechtsstaat leben, in dem nicht jeder machen kann was 
er will? Weil jeder Grundrechte hat, die nicht verletzt werden dürfen?

Danish B. schrieb:
> Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die
> Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon
> was passieren.

Es handelt sich also um eine gemeinsame Auffahrt?
Will sagen, dein Grundstück zu überwachen ist (rechtlich wie 
moralisch) ganz was anderes als öffentliche oder gemeinsam genutzte 
Flächen. Wenn du dein Grundstück filmst und ich will nicht gefilmt 
werden, betrete ich es einfach nicht, willst du aber z.B. einen 
gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller 
Nutzer.
Im Zweifelsfall einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten kontaktieren 
mit allen Details (die du möglicherweise im öffentlichen Forum nicht 
bekanntgeben willst).

Percy N. schrieb:
> Dann brauchst Du aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung.

Eher psychologische Hilfe:

Michael M. schrieb:
> Deswegen gehe ich jetzt prophylaktisch
> in den Keller und verprügel meinen Sandsack von Decathlon. Den habe ich
> mir extra für solche Zwecke an die Betondecke befestigt.

Michael M. schrieb:
> Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte
> Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall
> klatschen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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vn n. schrieb:
> willst du aber z.B. einen
> gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller
> Nutzer.

wer gibt die Zustimmung bei Webcams?

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> vn n. schrieb:
>> willst du aber z.B. einen
>> gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller
>> Nutzer.
>
> wer gibt die Zustimmung bei Webcams?

Webcams sind nicht auf solche Bereiche ausgerichtet und zielen nicht 
darauf ab einzelne Personen zu filmen und zu identifizieren. Sie filmen 
eine Szene von weit weg und die Menschen dort sind zufällig Teil der 
Kulisse. So ähnlich wie beim Fotografieren. Du darfst nicht hergehen und 
ohne Erlaubniss Nahaufnahmen von Passanten machen. Du darfst aber eine 
größere Szene z.B. einen Marktplatz fotografieren, auch wenn da Leute 
drauf zu sehen sind.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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● J-A V. schrieb:
> wer gibt die Zustimmung bei Webcams?

Keiner.
:)
Deshalb: Wer viel fragt, bekommt viel Antwort...

von Cyblord -. (cyblord)


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Danish B. schrieb:
> Das ist eine gute Idee, aber ich denke nicht, dass die Schäden
> absichtlich hervorgerufen wurden.
>
> Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die
> Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon
> was passieren.

Also noch nicht mal so was wie Vandalismus, sondern schlicht mal ein 
zufälliges Berühren beim ein- und aussteigen? Und dieses unsägliche 
Vergehen begangen von kleinen Kindern?

Deine Chancen waren ja vorher schon nahe null, aber bei sowas lacht dich 
jeder Richter aus. Abgesehen davon dass er dich wegen der Filmerei zur 
Kasse bittet.

Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen 
und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> 3) Rechtliche Bedenken?
> (Die Kamera würde keine privaten Bereiche filmen
Damit hast du dann die allermeisten Probleme. Garantiert. Denn eine 
Kamera, die DU aufstellst, darf ausschließlich nur DEINE privaten 
Bereiche erfassen.

> aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, denen der Nachbar
> vehement und lautstark widerspricht habe ich mich entschieden eine
> Kameraüberwachung der Parkplätze einzurichten.
Jaja, der Deutsche und sein "heilig's Blechle".
Mal vom Datenschutz und sonstwas abgesehen: kauf dir doch einfach eine 
Blechkiste, wo ein Kratzerchen nichts ausmacht.

Oder fahr damit einmal nach Irland in den Urlaub. Hinterher findest du 
die Kratzerchen von den Kindern nicht mehr...

Danish B. schrieb:
> Sebastian L. schrieb:
>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.
Du solltest das vor Gericht gar nicht erwähnen, denn DU hast mit der 
Filmerei eine zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen, die natürlich 
nach Kenntnissgabe verfolgt werden müsste.

Und wenn ich der Vater der Kinder wäre, und du mich dranbekommen hättest 
mit der Kamera, die öffentliches Glände filmt, dann würde ich dich 
drankrigen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte meiner Kinder. Und 
jetzt rechne mal aus, wer da betragsmäßig den Kürzeren zieht...

: Bearbeitet durch Moderator
von Stefan M. (derwisch)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen
> und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst.

Das dachte ich auch.
Mit dem Risiko lebt jeder Laternenparker nunmal.
Das wäre ja auch noch nichtmal Vorsatz, sondern allenfalls 
Fahrlässigkeit.
Selbst das wahrscheinlich nicht.

Damit muss man leben, so wie mit Lackschäden durch Steinchen auf der 
Autobahn.

Mir hat ein Kind mal den Kotflügel meines geparkten Autos zu Brei 
gefahren.
Es war durch einen Zufall klar, wer das war. Nur beweisen konnte man das 
nicht.
Der ca. 12 Jährige Junge ist heimlich mit Papas Auto losgefahren. Mitten 
in einem etwas gehobeneren Wohngebiet.
Die Familie ( mit 7 Kindern ) war bekannt für solche Dinge.

Trotz Anzeige bin ich letztlich auf dem Schaden sitzengeblieben.

: Bearbeitet durch User
von Vn N. (wefwef_s)


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● J-A V. schrieb:
> wer gibt die Zustimmung bei Webcams?

Welche Webcams? Deine daheim, im stillen Kämmerlein?
Wenn du welche im öffentlichen Raum meinst, diese sind nicht pauschal 
zulässig, nur wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.
https://www.wbs-law.de/allgemein/sind-webcam-aufnahmen-in-der-oeffentlichkeit-erlaubt-62690/

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Danish B. schrieb:
> Sebastian L. schrieb:
>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
>
> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.

Zum Anfangen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

Suche Hilfe ausserhalb dieses Forums.

von A. S. (Gast)


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Du kannst Deinen Parkplatz überwachen, wenn Du willst. Nur weil kein 10m 
hoher Zaun davor ist, ist er trotzdem nicht öffentlich.

Ob und wie Du darauf hinweisen musst, ... das klären im Zweifel 
Gerichte, es schadet ja niemanden, wenn Du darauf hinweist.

Eine Kreidehand, ... die ist doch so sicher zuordbar wie ein 
Fingerabdruck. Geld bekommst Du natürlich trotzdem nicht vom Kind. Aber 
irgendwann kannst Du vielleicht wirklich die Eltern belangen wegen 
Aufsichtspflicht-Verletzung (ist aber nur in seeeehr seeehr seltenen 
Fällen möglich, nach Wiederholung, Hinweis, Eindeutige Zuordnung, 
krasses Missverhalten der Eltern, jeweils UND-Verknüpft, nicht nur ODER)

Also: räum den Krempel aus Deiner Garage, park Dein Auto woanders, ... 
die Kinder und Eltern lachen Dich aus, wenn Du sie filmst und trotzdem 
nichts machen kannst. Und in 10 Jahren schmeißen sie Dir die Scheiben 
ein und grinsen Dir dabei frech in die Kamera.

Die Idee, das menschliche Zusammenleben nur auf RECHT zu gründen, ist 
ziemlich absurd! (hat trotzdem wohl viele Anhänger ;-)

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Lothar M. schrieb:
> Danish B. schrieb:

> Danish B. schrieb:
>> Sebastian L. schrieb:
>>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
>> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.
> Du solltest das vor Gericht gar nicht erwähnen, denn DU hast mit der
> Filmerei eine zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen, ...
Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist keine Ordnungswidrigkeit 
sondern eine Straftat ohne öffentliches Interesse. Von Amts wegen wird 
deshalb nicht ermittelt. Beweissmittel die durch Straftat ohne 
öffentliches Interesse können jedoch zu einem Beweissmittelverbot 
führen.

von Soul E. (Gast)


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Sebastian L. schrieb:

> Michael M. schrieb:

>> Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel
>> raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat
>> sehen und keiner kann das abstreiten.

> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.

An sich ist das die gleiche Problematik wie bei den Dashcams für die 
Windschutzscheibe. Wenn die die ganze Zeit mitlaufen brauchst Du quasi 
die Einwilligung sämtlicher gefilmter Verkehrsteilnehmer. Ansonsten sind 
sie als Beweis unzulässig.

Das sieht anders aus, wenn sie sich erst anlassbezogen einschalten 
(Crashsensor). D.h. wenn Deine Überwachungskamera erst bei Berührung des 
Autos anspringt dürftest Du bessere Karten haben.

von Vn N. (wefwef_s)


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Achim S. schrieb:
> Du kannst Deinen Parkplatz überwachen, wenn Du willst. Nur weil kein 10m
> hoher Zaun davor ist, ist er trotzdem nicht öffentlich.

So pauschal gesagt: falsch. Im Einzelfall: möglicherweise.

Achim S. schrieb:
> Ob und wie Du darauf hinweisen musst, ... das klären im Zweifel
> Gerichte, es schadet ja niemanden, wenn Du darauf hinweist.

Haben sie schon geklärt.

von Le X. (lex_91)


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Wenn das ein einmaliger Fall war und die Schäden eh nicht dramatisch 
sind (Kreidehände, lol) würde ich meinen Ärger einfach runterschlucken 
und die Sache vergessen anstelle einen Nachbarschafts- oder Rechtsstreit 
zu riskieren.

von A. S. (Gast)


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vn n. schrieb:
> Haben sie schon geklärt

Oh, Du kennst den UP, seine Gegebenheiten und er hat dazu schon ein 
Urteil? Dann habe ich nichts gesagt...

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen
> und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst.

Das sehe ich etwas anders.

Wenn die Kinder in das Fahrzeug ihrer Eltern einsteigen, dann geschieht 
das sicherlich unter deren Aufsicht. Falls hierbei die Kinder aufgrund 
altersentsprechender Ungeschicklichkeit das Fahrzeug des Nachbarn 
beschädigen, hat derjenige, der die Kinder hierbei beaufsichtigt hat, 
die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet. Kein Wunder, dass 
alles geleugnet wird.

Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig 
verursachte Schäden werde nicht gehaftet. Verhielte es sich tatsächlich 
so, dann bräuchte niemand eine Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz sind 
Versicherer bekanntlich selbst für ihre Üblichkeiten 
überdurchschnittlich zugeknöpft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan M. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
> Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen
> und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst.
>
> Das dachte ich auch.
> Mit dem Risiko lebt jeder Laternenparker nunmal.

Nein, das gilt im Straßenverkehr nur für Kinder bis zu zehn Jahren, 
sofern nicht ein Aufsichtspflichtiger haftet.

von Matthias S. (da_user)


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soul e. schrieb:
> Das sieht anders aus, wenn sie sich erst anlassbezogen einschalten
> (Crashsensor). D.h. wenn Deine Überwachungskamera erst bei Berührung des
> Autos anspringt dürftest Du bessere Karten haben.

Das bringt aber nichts. Für den Unfallhergang ist meistens entscheidend, 
was VOR dem Unfall passiert ist.
Solche Dashcams zeichnen darum auch dauernd auf, überschreiben die 
Aufnahme aber z.B. nach 30s wieder, sofern kein Crashsensor, od. ähnl. 
ausgelöst hat.

Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, da sind sich wohl derzeit viele 
Juristen selbst nicht einig. Wahrscheinlich müsste hier mal eine 
gesetzliche Regelung her...

@TE: öffentlichen Bereich mitzuerfassen ist definitiv nicht erlaubt. Es 
gibt aber m.W. Software, die Bereiche die die Kamera erfasst 
"ausschwärzt". Evtl. wäre das ja eine Idee/Lösung für dich.

von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Wenn die Kinder in das Fahrzeug ihrer Eltern einsteigen, dann geschieht
> das sicherlich unter deren Aufsicht. Falls hierbei die Kinder aufgrund
> altersentsprechender Ungeschicklichkeit das Fahrzeug des Nachbarn
> beschädigen, hat derjenige, der die Kinder hierbei beaufsichtigt hat,
> die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet.

Diese Nebendiskussion um die Haftung ist für die Frage des OP ohnehin 
irrelevant - die ebenfalls erfragten rechtlichen Bedenken beim 
Miterfassen des öffentlichen Raumes sind ohnehin schon mehrfach erwähnt 
worden.

Die Nebendiskussion wird daduch begünstigt, dass die Qualität der 
Lackschäden und die Erwartung des OP an den Nachbarn völlig unklar ist.

Das kleine Kind hat gerade laufen gelernt, trägt also sicherlich noch 
keinen Schulranzen, der später als Schadensverursacher vermutet wird. 
Dafür könnte das Kreide-Patschhändchen von diesem Kind stammen, aber ob 
das als Lackschaden durchgeht, na, ich weiß nicht. Einen "echten" 
Kratzer im Lack, der mindestens eine Lackschicht vollständig 
durchdringt, ja, den muss man als Lackschaden ansehen und IMHO nicht als 
übliche Gebrauchsspur abhaken. Da wäre eine Lackreparatur schon eine 
nachvollziehbare Erwartung. Aber Abrieb (bunter Streifen) vom 
Schulranzen oder die erwähnte Kreidehand, nun, das ist ja keine 
physische Beschädigung und verändert auch nicht das äußere 
Erscheinungsbild (was z.B. bei einem Graffito oder Tag auf dem Auto der 
Fall wäre). Da wäre vermutlich maximal eine Autowäsche 
herauszukitzeln...

An Stelle des OP würde ich erstmal den Schaden mit etwas geistigem 
Abstand zu bewerten und gegen den technischen und/oder juristischen 
Aufwand abzuwägen versuchen.

von Christian B. (luckyfu)


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Matthias L. schrieb:
> An Stelle des OP würde ich erstmal den Schaden mit etwas geistigem
> Abstand zu bewerten und gegen den technischen und/oder juristischen
> Aufwand abzuwägen versuchen.

In die Rechnung sollte man auch das Verhältnis zum Nachbarn, in 
Abhängigkeit des Ergebnisses, mit einbeziehen.
Bei Mietwohnungen mag es einem noch egal sein, in der Eigenheimsiedlung 
sieht's schon anders aus.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig
> verursachte Schäden werde nicht gehaftet.

Das sagt niemand.
Aber welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Ich lese von 
"Kreidehand" und sonst nur über mutmaßungen: Hätte könnte beim ein- und 
aussteigen irgendwas passieren. Ja aber was? Gibt es nun überahupt schon 
richtige Lackschäden? Ich lese davon nichts.

Und selbstverständlich muss der TE nachweisen dass diese Lackschäden 
durch die Kinder entstanden sind. Kann er das mittels einer 
Videoaufnahme überhaupt? Oder zieht er dazu noch das CSI 
Spurensichersteam inklusive Laboruntersuchungen der Rückstände im 
Kratzer heran und vergleicht sie mit den Fasern des Rucksacks aller 
Kinder?

Und ja man hat grundsätzlich schlechte Karten, falls die Parklücken so 
eng sind dass man sich am Auto vorbeidrücken MUSS, ja was soll man dann 
tun? Vor allem mit Kindern? Was wird von den Eltern hier erwartet? Was 
denkst du sagt ein Richter zu solchen Bagatellen ohne überhaupt 
entstandenen Schaden? Das ist doch alles Mumpitz.

: Bearbeitet durch User
von H-G S. (haenschen)


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Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die 
Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt.

von Cyblord -. (cyblord)


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H-G S. schrieb:
> Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die
> Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt.

Die zahlt aber nur WENN die Eltern auch haften. Deshalb bieten einige 
Versicherungen auch an, Schäden durch die eigenen Kinder, auch dann zu 
begleichen wenn die Eltern rechtlich nicht haften. Für den 
Nachbarschaftlichen Frieden halt. Das ist aber eine Zusatzleistung und 
nicht automatisch Teil jeder Haftpflicht.

: Bearbeitet durch User
von Danish B. (danishbelal)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig
>> verursachte Schäden werde nicht gehaftet.
>
> Das sagt niemand.
> Aber welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Ich lese von
> "Kreidehand" und sonst nur über mutmaßungen: Hätte könnte beim ein- und
> aussteigen irgendwas passieren. Ja aber was? Gibt es nun überahupt schon
> richtige Lackschäden? Ich lese davon nichts.

Naja, die Kreidehand war am vorherigen Auto. Da gab es mal eine 
mutwillige Sachbeschädigung, sodass die Kreideabdrücke und die 
verursachten Kratzer mich nicht störten und ich mich auch nie beschwert 
habe.

An dem vor kurzem gekauften Fahrzeug sind bis dato zwei Kratzer 
dazugekommen. Wenn sich an der Park-konstellation nichts ändert, dann 
werden mit sehr hoher wahrscheinlichkeit weitere folgen. --Sind halt 
Kinder.

> Und selbstverständlich muss der TE nachweisen dass diese Lackschäden
> durch die Kinder entstanden sind. Kann er das mittels einer
> Videoaufnahme überhaupt?
Ich hoffe. Allerdings fallen mir keine Alternativen ein.

> Oder zieht er dazu noch das CSI
> Spurensichersteam inklusive Laboruntersuchungen der Rückstände im
> Kratzer heran und vergleicht sie mit den Fasern des Rucksacks aller
> Kinder?
Eher nicht.




H-G S. schrieb:
> Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die
> Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt.

Er hat behauptet er sei Versichert.
Er war eigentlich ein sehr freundlicher Mensch, keine Ahnung ob sich ein 
seinem Umfeld irgendwas getan hat, sodass er es nötig hatte Dampf 
abzulassen.

von Frank B. (frank501)


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Wie sieht es denn aus, wenn man zufällig gerade den schönen 
Sonnenuntergang mit dem Smartphone filmt und dabei bemerkt, daß da auf 
dem Parkplatz etwas passiert, was man dann mit aufnimmt?

Das ist ja keine Videoüberwachung.

Darf man solche zufällig entstandenen Aufnahmen vor Gericht verwenden?


Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist 
man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem 
Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den 
seltenen Vogel filmen.

Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke 
hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.

von Danish B. (danishbelal)


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Frank B. schrieb:
> Wie sieht es denn aus, wenn man zufällig gerade den schönen
> Sonnenuntergang mit dem Smartphone filmt und dabei bemerkt, daß da auf
> dem Parkplatz etwas passiert, was man dann mit aufnimmt?
>
> Das ist ja keine Videoüberwachung.

Sehe ich auch so.
>
> Darf man solche zufällig entstandenen Aufnahmen vor Gericht verwenden?
Wenn ich irgendwann mal beobachten sollte, dass jemand mutwillig ein 
Auto beschädigt, dann zücke ich unverzüglich meine Handykamera um 
Beweise zu sammeln. In diesem Fall hat der Täter (imho) sein 
Persönlichkeitsrecht verwirkt.

Ich denke jeder Polizist und Richter würde es genauso tun.
Aussage gegen Aussage ist eine sehr unschöne Beweislage
(no rhyme intended).
>
> Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist
> man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem
> Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den
> seltenen Vogel filmen.

Würde ich auch so sehen.

> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke
> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.

Eben.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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meine Dashcam haben 2 Buletten-Teams schon nicht einzukassieren 
geschafft.
Eins von diesen Teams meinte auch, man müsse seinen Ausweis mitführen.

Eine Cam bedeutet noch LANGE nicht,
dass man die Aufnahmen in die Öffentlichkeit heraus trägt.

von Richard B. (r71)


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Danish B. schrieb:
> Warum sollten sie?
> Das wäre doch unsinnig.

Das wird in der Regel auch nicht gemacht.
Öffentlich Aufnehmen ist hier nicht das Problem.
Du hast 1000 andere Stolpersteine, warum du so einen
Fall trotz Video verlieren könntest...

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Mal wieder zurück zur technischen Seite:

Du hast zufällig ein NAS von Synology oder QNAP? Bei beiden gibt es als 
zusätzliche App die Software "Surveillance Station".

Für zwei Kameras sind immer zwei freie Lizenzen dabei, für weitere muss 
man zusätzlich zahlen. Unterstützt werden alle IP-Kameras, die das 
ONVIF-Protokoll unterstützen. Die gibt es z.B. von Jovision in FullHD ab 
ca. 50,-Euro.

Man kann z.B. recht genau die Bildbereiche markieren, in denen Bewegung 
zu einer Aufnahme führt. Nach einer einstellbaren Zeit, oder wenn der 
zugeteilte Speicher knapp wird, werden alte Aufnahmen gelöscht 
(Ringspeicher-Prinzip). Es gibt auch einen Handy-Client für Android u. 
iOS.

: Bearbeitet durch User
von Danish B. (danishbelal)


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Frank E. schrieb:
> Mal wieder zurück zur technischen Seite:
>
> Du hast zufällig ein NAS von Synology oder QNAP? Bei beiden gibt es als
> zusätzliche App die Software "Surveillance Station".
Nein, aber ich hatte schon mit dem Gedanken der Anschaffung gespielt.

> Für zwei Kameras sind immer zwei freie Lizenzen dabei, für weitere muss
> man zusätzlich zahlen. Unterstützt werden alle IP-Kameras, die das
> ONVIF-Protokoll unterstützen. Die gibt es z.B. von Jovision in FullHD ab
> ca. 50,-Euro.
>
> Man kann z.B. recht genau die Bildbereiche markieren, in denen Bewegung
> zu einer Aufnahme führt. Nach einer einstellbaren Zeit, oder wenn der
> zugeteilte Speicher knapp wird, werden alte Aufnahmen gelöscht
> (Ringspeicher-Prinzip). Es gibt auch einen Handy-Client für Android u.
> iOS.

Gefällt mir gut. Danke für den Hinweis.
Weißt du ob das 'alle' NAS-System von Synology können oder sollte es ein 
besseres Modell sein?

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Danish B. schrieb:
> Gefällt mir gut. Danke für den Hinweis.
> Weißt du ob das 'alle' NAS-System von Synology können oder sollte es ein
> besseres Modell sein?

Prinzipiell können es alle, aber je größer der Prozessor, desto weniger 
leiden die anderen Aufgaben (Fileserver) unter der Videoüberwachung. Die 
Streams der Kamera werden ja kontinuierlich mitgelesen und auf Bewegung 
analysiert, das kostet schon Prozessorleistung.

Auch ist die Synology-Version nach meiner Meinung deutlich weiter 
entwickelt. EIne oder zwei Kameras sollten aber auch die kleinen Modelle 
können. Ich betreibe in einer Firma problemlos 12 Kameras an einer 
DS916+

von Matthias S. (da_user)


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Frank B. schrieb:
> Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist
> man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem
> Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den
> seltenen Vogel filmen.
>
> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke
> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.

Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der 
Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der 
Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> Frank B. schrieb:
>> Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist
>> man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem
>> Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den
>> seltenen Vogel filmen.
>>
>> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke
>> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.
>
> Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der
> Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der
> Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel...

dafür haben findige Leute Programme für Videoschnitt entwickelt.

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
>>> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke
>>> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.
>>
>> Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der
>> Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der
>> Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel...
>
> dafür haben findige Leute Programme für Videoschnitt entwickelt.

Glaubt ihr eigentlich der Richter ist doof und lässt sich von euch 
verarschen? Glaubt ihr man sieht nicht ob eine Aufnahme mal zufällig per 
Handy gemacht wurde, oder per fest installierter Überwachung?

Unglaublich. Einige von euch sollten vielleicht mal Probeweise vor einem 
Gericht erscheinen. Geht auch als Zuschauer.

von Matthias S. (da_user)


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@Cyblord: +1

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Cyblord -. schrieb:
> Unglaublich. Einige von euch sollten vielleicht mal Probeweise vor einem
> Gericht erscheinen. Geht auch als Zuschauer.

Dann stellt sich auch schnell mal die Einsicht ein dass ein Prozess für 
keine Seite eine erstrebenswerte Sache ist.

Oft kriegt man hier den Eindruck die Zeitgenossen hier warten nur darauf 
endlich mal irgendwas klagen zu können um es "mal jemanden so richtig zu 
zeigen".
Der TE kommt mir auch so vor als wünsche er sich direkt, die Kinder 
nochmal zu erwischen um endlich mal einen Streit ausfechten zu können 
(wo er sich im Recht wähnt).
Glaubt mir, gerade bei so Lappalien ist es den Stress nicht wert.
Ihr werden hinterher auch nicht mit einem geilen Gefühl der 
Zufriedenheit den Gerichtssaal verlassen (selbst wenn ihr zu 100% Recht 
bekommen solltet) sondern seid einfach nur froh dass die Scheiße endlich 
vorbei ist.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Glaubt ihr eigentlich der Richter ist doof

nö sicherlich nicht, aber mir sind schon Sachen untergekommen,
dass man sich immer noch eine Brillen-Kamera wünscht,
die einem alles lange genug dokumentiert.

nur mal so als Beispiel:
ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"...

wenn Du dann auch hallo sagst,
wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden
als würde man kleine Kinder aufessen wollen.

solche Dinge darf man sich dann in unserer
Gummibärchengesellschaft gefallen lassen

von Christian B. (luckyfu)


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● J-A V. schrieb:
> nur mal so als Beispiel:
> ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"...
>
> wenn Du dann auch hallo sagst,
> wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden
> als würde man kleine Kinder aufessen wollen.

Das ist ja nun mal vollkommener Unsinn.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christian B. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> nur mal so als Beispiel:
>> ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"...
>>
>> wenn Du dann auch hallo sagst,
>> wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden
>> als würde man kleine Kinder aufessen wollen.
>
> Das ist ja nun mal vollkommener Unsinn.

Aber so was von. Und abgesehen davon dass diese Story der Gipfel des 
Unsinns darstellt, was hätte jetzt dir denn jetzt eine Kamerabrille 
gebracht? Wurdest du angezeigt und verurteilt? Wem hättest du die 
Aufnahmen denn jetzt gezeigt und was hätte der Film gezeigt was nicht 
auch jeder Umstehende gesehen hätte?
Wirklich selten so einen Unfug gelesen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Eure Vorverurteilung, die in GENAU die selbe Schiene fällt,
kotzt mich an.

Ihr wart doch garnicht dabei, wie könnt Ihr das Unsinn nennen?

Verurteilt nein, aber:
eine Kamera hätte mir die Beweisführung verdammt einfach gemacht.

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> Verurteilt nein, aber:
> eine Kamera hätte mir die Beweisführung verdammt einfach gemacht.

Aber du warst angeklagter vor Gericht und musstest deine Unschuld 
beweisen? Oder was war da jetzt genau. Wie lautetet die Anklage?

Hierbei geht es nicht um Vorvorurteilung sondern um eine hahnebüchene 
Story und natürlich erzählst du nur Andeutungen, und keineswegs die 
ganze Geschichte. Das kommt hinzu.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ich durfte mich einige Zeit lang auf einer Polizeiwache aufhalten
und dort Rede und Antwort stehen. Man wäre ein Mitschnacker etc.

Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.
Auch können Frauen eben mal was behaupten,
das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.

Aber das sind alles so Dinge,
die wohl jeder selbst mal als Lebenserfahrung verbuchen muss.
Vorher ist das alles indiskutabel und man redet wirres Zeug.

von Matthias L. (limbachnet)


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● J-A V. schrieb:
> nur mal so als Beispiel:
> ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"...
>
> wenn Du dann auch hallo sagst,
> wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden
> als würde man kleine Kinder aufessen wollen.

Dass irgendwer seltsam reagiert, wenn man (angeblich) ein fremdes Kind 
(zu) freundlich anspricht, na, das kann schon sein. Gerade in kleineren 
Orten, wo es Fälle von Kindesmissbrauch gegeben hat, glaube ich gerne, 
dass Männer schief angesehen werden, die zu fremden Kindern nur ganz 
normal freundlich sind. Es sollen schon Väter angegangen worden sein, 
die vor der Kita auf ihr eigenes Kind gewartet haben, aber bis dahin 
hält sich der "Unsinn" in engen Grenzen.

Wobei da allerdings eine Brillenkamera helfen soll, ist unklar.

Wenn man auf die Anschuldigungen mit einem freundlichen "Ich hab' das 
Kind sogar gefilmt, seht mal, das war ganz harmlos!" reagiert, dann ist 
die Situation eher GAR NICHT mehr zu retten...

von Cyblord -. (cyblord)


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● J-A V. schrieb:
> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.

Wieso? Dir ist doch nichts passiert. Natürlich muss die Polizei handeln 
wenn es eine Anzeige gibt. Und Anzeigen oder Beschuldigen kann einen 
jeder und zu jeder Zeit.

Das hat mit "unserem Rechtsystem" gar nichts zu tun.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
> Wobei da allerdings eine Brillenkamera helfen soll, ist unklar.

ich hätte da mit solchem Scheiss wesentlich weniger Zeit verbracht.

Das reicht jetzt zu diesem Thema.

Wer eine Cam für nötig hält, sollte mMn eine aufstellen.
Wie gesagt, Fakten schaffen,
man kann nie wissen wann/wie das mal gut sein wird.

Wenn einer mit meinem so aufgenommenen Konterfei
nicht gerade hausieren geht, gehe ich damit voll konform.

von Matthias L. (limbachnet)


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Cyblord -. schrieb:
> Und Anzeigen oder Beschuldigen kann einen
> jeder und zu jeder Zeit.

Das stimmt - aber bösartiges Anzeigen kann auch nach hinten losgehen, 
siehe § 164 StGB. Der gilt allerdings nur bei absichtlicher 
Falschanzeige, nicht bei irrtümlicher.

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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● J-A V. schrieb:
> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.

Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun?

> Auch können Frauen eben mal was behaupten,
> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.

bitte was?!

von Percy N. (vox_bovi)


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Co E. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.
>
> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun?
>
> Auch können Frauen eben mal was behaupten,
> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.
>
> bitte was?!

Das erzählt Dir Herr Kachelmann.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Co E. schrieb:
>> ● J-A V. schrieb:
>> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
>> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.
>>
>> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun?
>>
>> Auch können Frauen eben mal was behaupten,
>> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.
>>
>> bitte was?!
>
> Das erzählt Dir Herr Kachelmann.

Wurde der nicht freigesprochen und bekam auch noch ordentlich 
Schadenersatz von seiner Ex? Schlechtes Beispiel oder?

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Ich durfte mich einige Zeit lang auf einer Polizeiwache aufhalten
> und dort Rede und Antwort stehen. Man wäre ein Mitschnacker etc.
>
Stimmt perfekt. Du durftest, und Du hast von dieser Möglichkeit Gebrauch 
gemacht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
> Co E. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.
>
> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun?
>
> Auch können Frauen eben mal was behaupten,
> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.
>
> bitte was?!
>
> Das erzählt Dir Herr Kachelmann.
>
> Wurde der nicht freigesprochen und bekam auch noch ordentlich
> Schadenersatz von seiner Ex? Schlechtes Beispiel oder?


Ja, er ist genau so ein Gewinner wie weiland Michael Kohlhaas. Dem 
mussten sie auch erst die Pferde wieder gesund füttern, bevor sie ihm 
den Kopf vor die Füße gelegt haben.

von Soul E. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:

> Aber du warst angeklagter vor Gericht und musstest deine Unschuld
> beweisen? Oder was war da jetzt genau. Wie lautetet die Anklage?

Da muss ich spontan an so eine britische Comedy-Serie aus den '80ern 
denken. Da kam ein nerdig aussehender Typ aus seinem Apartment und 
kickte einem Kind dessen Ball zurück, der gerade zufällig in seine 
Richtung rollte. Woraufhin er von einer Horde kreischender Mütter 
verfolgt wurde, die ihn als Pädophilen beschimpften.

In UK sind sie dahingehend tatsächlich etwas härter drauf als hier.

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Co E. schrieb:
>>> ● J-A V. schrieb:
>>> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem
>>> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben.
>>>
>>> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun?
>>>
>>> Auch können Frauen eben mal was behaupten,
>>> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann.
>>>
>>> bitte was?!
>>
>> Das erzählt Dir Herr Kachelmann.

Ja Super! In einem Land mit über 80Mio Einwohnern gab es mal vor 7 
Jahren einen Fall einen Fall von Verleumdung.


Wenn dir Gesetze und Anstand gleichermaßen egal sind findest du immer 
Mittel und Wege einem anderen das Leben zur Hölle zu machen.

von Percy N. (vox_bovi)


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@Cyblord:
Kachelmann wurde zwar freigesprochen, jedoch hat der Vorsitzende in der 
mündlichen Urteilsbegründung breitgetreten, dass er von K.s Unschuld 
keineswegs überzeugt sei.

Von Kachelmann nimmt in Deutschland kein Hund mehr ein Stück Brot, 
vorher war er ein gefeierter Medienstar und erfolgreicher Unternehmer.

Das Zivilgericht hat seine Ex verurteilt, ihm vorgestreckte 
Gutachterkosten in sechsstelliger Höhe zu erstatten. Ob und in welcher 
Höhe dieser Titel bedient werden kann, wissen wir nicht. Aber es ist 
klar, dass auch dieser Prozess Geld gekostet  hat ..
Immaterialschaden ist ihr ggü meines Wissens nicht geltend gemacht 
worden.
Dafür streitet er sich gerade mit Frau Schwarzer.

Ja gut, an ein oder zwei Ecken könnte man noch mehr umkrempeln, aber mir 
hätte das schon lange gereicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> @Cyblord:
> Kachelmann wurde zwar freigesprochen, jedoch hat der Vorsitzende in der
> mündlichen Urteilsbegründung breitgetreten, dass er von K.s Unschuld
> keineswegs überzeugt sei.

Kann auch niemand sein. Ob ein Richter das so sagen muss ist natürlich 
die Frage. Aber wenn die Beweise nicht reichen sollte man nicht 
verknackt werden und so ist es dann auch passiert.

> Ja gut, an ein oder zwei Ecken könnte man noch mehr umkrempeln, aber mir
> hätte das schon lange gereicht.

Natürlich lief das nicht gut. Allerdings für die Frau sicher auch nicht. 
Entweder sie hat recht und wurde brutal misshandelt + hat den Prozess 
verloren oder sie hat gelogen und nur den Prozess verloren, Ansehen 
ebenfalls fürn Arsch und Schulden obendrein. Ist jetzt ja nicht so als 
läuft die da irgendwie als strahlende Siegerin vom Platz.

Und die Gina-Lisa hat es ja zum Glück auch noch richtig erwischt mit 
ihrer Lügerei.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Co E. schrieb:

> Wenn dir Gesetze und Anstand gleichermaßen egal sind findest du immer
> Mittel und Wege einem anderen das Leben zur Hölle zu machen.

Es gab auch eine Prozessflut gegen die Eltern mutmaßlich missbrauchter 
Kinder. Hintergrund war, dass Mitarbeiter einer Schutzorganisation nach 
entsprechender Schulung überall nur noch missbrauchte Kinder gesehen 
haben.

Die letztens erfolgte "Verbesserung" des Sexualstrafrechtes hat auch 
noch die Rechtslage verschlimmert.

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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Percy N. schrieb:
> Es gab auch eine Prozessflut gegen die Eltern mutmaßlich missbrauchter
> Kinder. Hintergrund war, dass Mitarbeiter einer Schutzorganisation nach
> entsprechender Schulung überall nur noch missbrauchte Kinder gesehen
> haben.

Ja, das ist schlimm, das bestreite ich ja auch gar nicht. Und man kann 
nur hoffen das man selbst nie in diese Lage kommt.

Aber:
Erzähl das mal den echten Opfern von sexueller Gewalt. Davon gibt es 
leider viel viel mehr als man glauben mag. Jedenfalls vieeeel mehr als 
falsche Anschuldigungen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Co E. schrieb:
> Jedenfalls vieeeel mehr als
> falsche Anschuldigungen.

Das stimmt sicher nicht.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Es sind solche Kapriolen hier:

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/soziale-medien-private-ermittlungen-100.html

die die Leute immer wieder am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen.

:(

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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> Die Persönlichkeitsrechte des Täters wiegen
> schwerer als der Einbruch.

leider ist das so.

mMn müsste man statt Wetterberichte in den Nachrichten Bilder von
gesuchten Straftätern zeigen. genauso wie früher die Steckbrief-Bilder 
"Terroristen". Das ging ja auch. Die hätten heute auch
Persönlichkeitsrechte, die man nicht antasten darf.

ich sag ja, Gutmenschland.
zum Kotzen

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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> >Die Persönlichkeitsrechte des Täters wiegen
>> schwerer als der Einbruch.

>leider ist das so.

Es gibt doch regelmäßig Kameraaufnahmen, die im Rahmen von 
Personenfahndungen zB. bei U-Bahnschlägereien verwendet werden. Wie geht 
das denn deiner werten Meinung nach?

Daß ich als Privatmann keine polizeilichen Befugnisse habe dürfte 
eigentlich auch dem Unbedarftesten klar sein.
Vermutlich möchtest du im Rahmen der Privatfahndung auch gleich das 
Urteil vor Ort vollstrecken.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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mit richterlicher Genehmigung

Namaste

von Matthias L. (limbachnet)


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● J-A V. schrieb:
> mMn müsste man statt Wetterberichte in den Nachrichten Bilder von
> gesuchten Straftätern zeigen. genauso wie früher die Steckbrief-Bilder
> "Terroristen". Das ging ja auch. Die hätten heute auch
> Persönlichkeitsrechte, die man nicht antasten darf.

Das geht auch heute noch weitgehend problemlos, sogar im "Neuland" - 
einige Landespolizeibehörden stellen Fotos zur Öffentlichkeitsfahndung 
online.

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Beitrag #5404370 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #5404405 wurde von einem Moderator gelöscht.
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von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5404405:
> Der Meinung bin ich ebenso. Die breitgewalzte Berichterstattung darüber
> führt zu Nachahmern und ist unter dem Begriff "Werther-Effekt" bekannt.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Werther-Effekt

Die Kehrseite alles zu verschweigen funktioniert auch nicht und macht 
vorallem nicht glaubwürdiger ---> Vorwürfe des unter den Teppich 
Kehrens.

Es ist immer eine Frage des Maßes und des maßvollen Kommentierens. 
Überhaupt scheint das Maßhalten wie auch in diesem Faden, eines der 
schwierigsten Themen in einer von Überflutung und gleichzeitiger 
Filterung gekennzeichneten Informationsgesellschaft.

Wobei natürlich jeder subjektiv anders gefärbt wichtet und Prioritäten 
setzt.

Als problematisch wird offenbar die Einahme extremer Positionen in einer 
Welt des Pluralismus empfunden, aber auch umgekehrt. Und das ist 
insofern nicht verwunderlich, als fast jeder versteht, dass ein 
Zusammenleben nur funktioniert, wenn man allen i h r Leben ermöglicht.

Aber schon die Kommunikation über gemeinsame Regeln, deren 
Zustandekommen und Umsetzung polarisiert.

Die Einen plädieren für stringente Law & Order, die Anderen für maximale
Toleranz. Sich auf ein gemeinsam akzeptiertes Maß zu einigen scheint das 
Hauptproblem zu sein.


Und dann wird zu alten Methoden gegriffen. Erst geteilt dann 
stigmatisiert und am Ende verunglimpft und dämonisiert. Der ganz normale 
Verlauf verbaler Eskalation, der dann die Physische folgt bis hin zum 
Krieg.

Dummer weise will das "niemand" verstehen und wahr haben schon gar 
nicht, weshalb es sich stets aufs Neue wiederholt.

Namaste
p. S. was ich allgemein beobachte ist immer stärkeres Überschwingen der 
Kommunikation

: Bearbeitet durch User
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Beitrag #5404603 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Das ist EIN Ergebnis, aber leider nicht das Einzige - du hast doch den 
Rest meines Posts sicherlich auch gelesen, oder?

Bei allen Geistern, die man ruft, sollte man auch bedenken, wie man 
damit umgeht, wenn sie nicht nur im gewünschten Sinn funktionieren.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Interessant für mich ist, das Kommunikation, bar jeder thematischen 
Ausrichtung,
sowohl zwischen elektronischen Bauteilen, als bei Kommunizierenden 
Röhren und anderen Technischen Systemen nicht anders verhält, als in der 
sozialen Gesellschaft.

Sie stellt quasi immer ein grundsätzlich schwingungsfähiges System mit 
mindestens einem linearem Bereich sowie nicht linearen Bereichen dar. 
Wobei finite (elementare) Regelkreise komplex ineinander greifen.

Alle technischen Parameter aus der Schwingungslehre lassen sich auf 
soziale Interaktion übertragen. Wobei die Isolierung des elementaren 
Regelkreises die größte Herausforderung zu sein scheint.

Irgend wie habe ich das Gefühl, dass keiner ein Manuel zum Einstellen 
dieses komplexesten aller Regelsysteme besitzt, aber jeder glaubt er 
besäße es, dabei ist sein einziger Besitz eben diese Hybris.


Namaste

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5404603:
> Das Ergebnis wäre, wie in diesem Fall:
>
> 
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175560541/Antisemitismus-Pruegelattacke-auf-Israeli-in-Berlin-das-Opfer-filmt-mit.html
>
> daß damit bewiesen werden kann, daß und was passiert ist.

Ich hab so das Gefühl dass du, Paul, einer der ersten wärst der gegen 
die ausufernde Massenüberwachung wettern würde wenn jeder nun alles 
filmen darf.

● J-A V. schrieb im Beitrag #5404370:
> es gäbe noch weitaus interessantere Sachen
> als ausgerechnet diesen Scheiss Terror breit zu treten.

Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst der gegen die 
"Zensur in den Medien" wettern würde wenn die Medienanstalten über 
bestimmte Themen nicht mehr berichten würden.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Le X. schrieb:
> das Gefühl dass du....

Und du glaubst dadurch zu bewirken, dass er deine Argumente übernimmt?, 
wo er doch bereits eine Meinung zu haben Glaubt? oder Gar beide? ;)

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Feldkurat K. (feldkurat)


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Le X. schrieb:
> Ich hab so das Gefühl dass du, Paul, einer der ersten wärst der gegen
> die ausufernde Massenüberwachung wettern würde wenn jeder nun alles
> filmen darf.

Zunächst erst einmal das: Ich bitte Dich darum, Deine Verleumdungen zu 
beenden und Texte nicht den falschen Adressaten zuzuordnen. In Ordnung?!

Als Nächstes fällt mir auf, daß den "Datenschützern" hier die Argumente 
ausgehen. Ich meine: Es gibt keine guten oder bösen Filmaufnahmen -die 
sind, wie sie sind. Wenn damit Straftaten (wie z.B. 
Körperverletzung)verhindert bzw. deren Eskalation dadurch begrenzt wird, 
dann wird es auch schwerlich Argumente dagegen geben können.

Le X. schrieb:
> Ich hab so das Gefühl dass du....

Le X. schrieb:
> Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst...

Deine Gefühle will ich auf keinen Fall verletzen -auch, wenn Du hier 
den falschen Baum anpisst. Ich bin nämlich ein richtig zartfühlendes 
Gemüt.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Winfried J. schrieb:
> Sie stellt quasi immer ein grundsätzlich schwingungsfähiges System mit
> mindestens einem linearem Bereich sowie nicht linearen Bereichen dar.
> Wobei finite (elementare) Regelkreise komplex ineinander greifen.

Deine Totzeit ist zu gering.

Manchmal denke ich: Das ganze Land hat eine bleibende Regelabweichung.
Wenn ich hier manche Sprungantworten lese...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Feldkurat K. schrieb:
> Wenn ich hier manche Sprungantworten lese...

...dann komme ich zu dem Schluss, dass diese aus verschiedenen Universen 
stammen müsse.

Danach kannst du nicht gehen. Das führt zu nichts.

Namaste

von Matthias L. (limbachnet)


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Feldkurat K. schrieb:
> Es gibt keine guten oder bösen Filmaufnahmen -die
> sind, wie sie sind.

Ach du liebe Güte, das kannst du doch nicht ernst meinen?!

Hier, diese Kids, alle einsperren? Das ist doch gemeingefährlich, was 
die da machen! T-T-T-Terroristen!!

https://www.youtube.com/watch?v=m_QyjhOi7Uo

Und komm' mir nicht damit, dass an dem Video etwas nicht stimmt! Das 
sind Filmaufnahmen, die sind, wie sie sind!

Das ist doch Blödsinn. Merkste selber, oder?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
> Youtube-Video "Ingenious kids turn railway into rollercoaster"

vor 50 Jahren hätte ich in dem Zug sitzen wollen,

heute ?

Namaste

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Matthias L. schrieb:
> ch du liebe Güte, das kannst du doch nicht ernst meinen?!

Natürlich meine ich das ernst. Wenn Du des Nachts das erste Mal in die 
Fresse bekommen hast -und Dich dann bei den Akteuren dafür noch artig 
mit einem Selfie bedankst, dann ist die Welt in Ordnung.

Verdammte Ignoranten.

:((

von Percy N. (vox_bovi)


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Tatvideos interessieren nur bei Bedarf.

So existieren etwa vom G20-Gipfel zahlreiche Aufnahmen von Beamten, sie 
Demonstranten oder gar Unbeteiligte misshandelt haben.
Kurze Zeit darauf dekretierte der zuständige Regierungschef, 
Polizeigewalt habe es nicht gegeben. Dementsprechend sind bisher auch 
keine Anklagen oder Strafbefehle gegen Beamte veranlasst worden.

Dafür wird mit großem Bohei mit Lichtbildern öffentlich u. a.  nach 
einfachen Ladendieben gefahndet.


Alles je nach den jeweiligen Bedürfnissen des Rechtsstaates.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Le X. schrieb:
> Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst der gegen die
> "Zensur in den Medien" wettern würde


Du hälst z.B. Laufschrift statt "mega-Bringer" um 20Uhr für zensiert?

Es KANN doch gerne berichtet werden,
aber ich finde diese sensationsgeile Art einfach nur noch zum ...

so tragisch das auch für die Menschen vor Ort ist,
ich muss auch nicht wissen wenn in Kabul oder Bagdad
wieder eine Autobombe hoch geht, nein sorry echt nicht.

Man sollte endlich aufhören,
diese scheiss Stacheldrähte durch die Kopfe zu spannen!

von Matthias L. (limbachnet)


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Feldkurat K. schrieb:
> Verdammte Ignoranten.

Nana, wem gehen da die Argumente aus? Hmm?

Geh' doch mal auf Argumente ein, statt nur deine Reflexe zu bedienen. 
Was schlägst du vor, wie mit Falschanschuldigungen durch gefakte oder 
einfach nur geschickt geschnittene Videos/Fotos umgegangen werden soll?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das machen die Rezipienten schon selbst, zur Genüge.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das machen die Rezipienten schon selbst, zur Genüge.
Es genügt ihnen die rolle zu schenken.

noch Kürzer: friß nicht alles!

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Feldkurat K. (feldkurat)


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Matthias L. schrieb:
> Nana, wem gehen da die Argumente aus? Hmm?

Dir. Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du auf diesen Beitrag von mir 
eingehen können:
Beitrag "Parkplatzüberwachung"

Ist nicht passiert.

Matthias L. schrieb:
> Was schlägst du vor, wie mit Falschanschuldigungen durch gefakte oder
> einfach nur geschickt geschnittene Videos/Fotos umgegangen werden soll?

Nichts. Ja, da staunst Du, was? ich sage Dir auch warum: Weil es gegen 
falsche Verdächtigungen kein Mittel zur Abwehr gibt. Ein Beispiel hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/falsche-verdaechtigung-und-falschbeschuldigung-bei-vergewaltigung-und-sexuellem-missbrauch_059664.html

Ich sage es erneut: Der Einzige, auf den Du Dich verlassen kannst, bist 
Du selbst.

Auf Grund der Bewertungen der Beiträge von mir und "J.A.v.dH" gehe ich 
davon aus, daß einige Leser hoffen, daß mit Ignoranz der Realität der 
Kelch an ihnen vorübergehen möge.

Viel Glück dabei.

von Matthias L. (limbachnet)


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Feldkurat K. schrieb:
> Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du auf diesen Beitrag von mir
> eingehen können:
> Beitrag "Re: Parkplatzüberwachung"
>
> Ist nicht passiert.

Da habe ich unmittelbar im nächsten Beitrag geantwortet.

Feldkurat K. schrieb:
> Ich sage es erneut: Der Einzige, auf den Du Dich verlassen kannst, bist
> Du selbst.

Hm, also das Recht des Stärkeren, selbst in die Hand genommen?

Das funktioniert nicht. Es sei denn, du bist der ultimativ Stärkste weit 
und breit. Sonst stellt du - möglicherweise durchaus berechtigt - 
jemanden mit Video ins Internet und der wird daraufhin tatsächlich 
verknackt (Von wem eigentlich? Ist dafür der angezweifelte Rechtsstaat 
wieder gut?). Dann stellt dessen Bruder dich mit einem gefaketen Video 
ins Internet, und du wirst natürlich auch verknackt, denn "es gibt keine 
gutten oder bösen Filmaufnahmen". Dann sagst du dir in berechtigter 
Entrüstung: "Wenn der das kann, kann ich das auch!" und stellt ebenfalls 
einen Fake über ihn ins Netz.

Wie bei den Untouchables: "Er kommt mit ‘nem Messer, Sie mit ‘ner 
Kanone, er schickt einen von Euch ins Krankenhaus, Sie einen von denen 
ins Leichenschauhaus. So wird das in Chicago gemacht!"

Finde ich nicht erstrebenswert.

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Matthias L. schrieb:
> Hm, also das Recht des Stärkeren, selbst in die Hand genommen?

Nein. Nicht das Recht des Stärkeren -das Recht überhaupt
>
> Das funktioniert nicht.

Daß das funktioniert, habe ich weiter oben ausgeführt, als es darum 
ging, denjenigen haftbar zu machen, der mein Garagentor demoliert hatte.

Matthias L. schrieb:
> ...und der wird daraufhin tatsächlich
> verknackt (Von wem eigentlich? Ist dafür der angezweifelte Rechtsstaat
> wieder gut?).

Es wurde niemand "verknackt". Mittels Filmaufnahme zeigen zu können, daß 
ich den Schaden ihm und NUR ihm zuordnen konnte, hat ihn veranlasst, 
seiner Haftpflichtversicherung den Schaden anzuzeigen. ->Ziel erreicht.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Ich bin kein Schlingenleger oder 
Fallensteller. All das hätte ich auch mit eigene Augen sehen können. Die 
Kamera war nur mein Stellvertreter.

von Matthias L. (limbachnet)


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Feldkurat K. schrieb:
> Daß das funktioniert, habe ich weiter oben ausgeführt, als es darum
> ging, denjenigen haftbar zu machen, der mein Garagentor demoliert hatte.

Dein Kontrahent hatte glücklicherweise genügend Rest-Anstand, um dann 
doch noch klein beizugeben. Glückwunsch dazu (ehrlich!), aber du hast 
genau das eben NICHT getan, was oben um das private 
Öffentlichfahndungs-Gedöhns geschrieben wurde - du hast deine Aufnahme 
nämlich gerade NICHT ins Netz gestellt. Das ist ein gravierender 
Unterschied, ein ganz anderes Thema!

von Feldkurat K. (feldkurat)


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Matthias L. schrieb:
> Dein Kontrahent hatte glücklicherweise genügend Rest-Anstand, um dann
> doch noch klein beizugeben.

Hallo?! Noch wach?

Der hatte überhaupt keinen Anstand. Erst, als ich ihn mit den Aufnahmen 
konfrontirete, gab er klein bei.

Matthias L. schrieb:
> aber du hast
> genau das eben NICHT getan, was oben um das private
> Öffentlichfahndungs-Gedöhns geschrieben wurde - du hast deine Aufnahme
> nämlich gerade NICHT ins Netz gestellt.

Warum hätte ich das auch tun sollen? Er war mir ja kein Unbekannter und 
das Kennzeichen seines Autos war überdies auch zu erkennen. Einfache 
Logik.

Ich glaube, unter solchen Umständen hat das hier keinen Sinn mehr, 
solche Themen zu besprechen. Zu Viele halten es heir mit den 3 Affen...

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