Hallo, aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, denen der Nachbar vehement und lautstark widerspricht habe ich mich entschieden eine Kameraüberwachung der Parkplätze einzurichten. Was das technische angeht habe ich noch ein paar Fragen. Grundsätzlich habe ich vor, die Kamera über das Garagenfenster (im 1. Stock) auf die Parkplätze zu richten. Daher scheint mir eine IP-Kamera sinnvoll. Die aufgezeichneten Daten sollen in meiner Wohnung von einem Gerät (RPI?) aufgezeichnet werden (also nicht in der Garage). 1) Haben 'die' IP-Kameras ein Standardprotokoll, oder braucht man immer eine Aufzeichnungshardware vom Kamerahersteller? 2) Hat vielleicht jemand eine Empfehlung? 3) Rechtliche Bedenken? (Die Kamera würde keine privaten Bereiche filmen; Hauseingang und Garten sind nicht sichbar, auch nicht die von den Nachbarn. Die Straße ist am Ende eines Wohngebietes und wird kaum befahren, ist allerdings sichtbar). Schonmal vielen Dank für alle konstruktiven Beiträge!
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Fremde Kinder filmen /fotografieren good loock Mal davon ab das schon das Überwachen/Aufnehmen öffentlich zugänglicher Flächen dir eine Klage einbringen kann, wirst du besser mit deinen "Beweisen" nicht hausieren gehen und schon gar nicht bei Gericht. der einzige der da nämlich eine Strafe zahlt wirst du sein. Google verrät dir wer damit schon auf die Nase fiel. Namaste
Danish B. schrieb: > aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt Strafmündig zu sein? Falls die Jünger sind, bringen dir alle Beweise der Welt nichts. Und die Eltern müssen nur dann blechen wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hätten. Was bei z.B. 12 jährigen die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird. Fazit: Das wird nichts.
Wie alt sind die lieben Kleinen überhaupt? Sofern die noch nicht deliktsfähig sind, hast Du eher wenig Nutzen davon. Immerhin kannst Du dem Personensorgeberechtigten die Aufnahmen unter die Nase halten und Abhilfe verlangen. Das war es dann schon zu Deinen Gunsten. Die Kehrseite der Medaille hat winne schon geschildert. HTH
Cyblord -. schrieb: > Danish B. schrieb: > aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, > > Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt > Strafmündig zu sein? Falls die Jünger sind, bringen dir alle Beweise der > Welt nichts. Das stimmt nicht, unterscheide bitte Deliktsfähigkeit von Strafmündigkeit. >Und die Eltern müssen nur dann blechen wenn sie ihre > Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hätten. Ok >Was bei z.B. 12 jährigen > die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird. Nö.
Cyblord -. schrieb: > Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt > Strafmündig zu sein? Was ist denn aus dem 'Eltern haften für Ihre Kinder' geworden? Winfried J. schrieb: > Mal davon ab das schon das Überwachen/Aufnehmen öffentlich zugänglicher > Flächen dir eine Klage einbringen kann Geht es hier um die Straße oder um die Auffahrt? Ich denke es ist möglich, die Kamera so auszurichten, dass die Straße nicht mitgefilmt wird. Ist dann so ein 'Achtung, dieser Bereich wird Videoüberwacht' Schild nötig?
Danish B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Du weißt dass die mind. 14 Jahre alt sein müssen um überhaupt >> Strafmündig zu sein? > > Was ist denn aus dem 'Eltern haften für Ihre Kinder' geworden? Galt noch nie. >> Was bei z.B. 12 jährigen >> die vorm Haus spielen schwerlich zu beweisen sein wird. > Nö. Und wieso das? Denkst du man müsste 12 jährige 24/7 beaufsichtigen?
Ok, ich denke das wird wohl schwierig. Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade erst das Laufen gelernt. Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?. Beaufsichtigung gibt es quasi keine.
Es geht darum das genau dein vorhaben mit dem Datenschutz aufs gröbste Kollidiert. Es ist mit hin grundsätzlich nicht zulässig öffentliche zugängliche Flächen wie Parkplätze und Zugänge zu überwachen. Das dies Trotzdem aller Orten geschieht ist nur mangels Klägern geduldet. Spätestens wenn du den Nachbarn konfrontierst gibst du ihm ein gutes Motiv dich zu klagen. Und wenn er nur anwaltlichen Rat sucht, wird dieser ihm zur Klage raten. Namaste
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Danish B. schrieb: > Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade > erst das Laufen gelernt. > > Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?. Also eine 1-2 jährige die gerade so laufen kann, beschädigt andauernd dein Auto? Darf man fragen wie die das macht? > Beaufsichtigung gibt es quasi keine. Finde ich fast noch unglaubwürdiger. Ein solch kleines Kind welches stundenlang ohne Beaufsichtigung durch die Wohngegend läuft, wäre eher ein Fall fürs Jugendamt.
Danish B. schrieb: > Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?. > > Beaufsichtigung gibt es quasi keine. Da könntest du mit Aufsichtspflicht argumentieren und die Eltern wegen Gefährdung des Kindeswohls bös drannehmen auch ohne Video. Einfach nur aufnotieren wann die Racker unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum antriffst. Allerdings solltest du dann sofort die Eltern verständigen gegebenen falls Polizei zu Rate ziehen, sonst kannst du dich der Fahrlässigkeit mitschuldig machen. Die Kinder würde ich aber nur anfassen um die Gefahr des Betretens der Straße oder ähnliches abzuwenden! Namaste
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Cyblord -. schrieb: > Und wieso das? Warum sollte das schadenstiftende Verhalten schwer zu beweisen sein? > Denkst du man müsste 12 jährige 24/7 beaufsichtigen? Auf entsprechende Hinweise hin kann zumindest eine partielle Überwachung geboten sein. Diesen Hinweis scheint es bereits gegeben zu haben. Hieraus könnte sich auch eine Videoaufzeichnung zumindest hinsichtlich unerlaubter Handlungen rechtfertigen, allerdings keine 24/7-Aufzeichnung der Geschehnisse im öffentlichen Bereich.
Winfried J. schrieb: > Es geht darum das genau dein vorhaben mit dem Datenschutz aufs gröbste > Kollidiert. Die angedachte Cam entspricht doch ihrer Funktion einer Webcam. Dann müssten alle Webcams abgeschaltet werden.
Cyblord -. schrieb: > Danish B. schrieb: >> Das Alter der Kinder kenne ich nicht allerdings hat eine kleine gerade >> erst das Laufen gelernt. >> >> Also wohl so ca. 1 bis 2 Jahre alt oder?. > > Also eine 1-2 jährige die gerade so laufen kann, beschädigt andauernd > dein Auto? Darf man fragen wie die das macht? > Ich weiß nicht von welchem Kind die Beschädigungen sind. Ich kann aufgrund der Umstände mit Sicherheit sagen, dass er von den Kindern ist. Bei meinem vorherigen Fahrzeug war allerdings ein Handförmiger Kreideabdruck im Lack. Aufgrund der Höhe und der Größe des Abdruckes lässt sich schließen, dass dieser von einem kleinen Kind stammen muss. In diesem Fall also: Wahrscheinlich gerade weil sie nicht laufen kann musste sie sich mit Ihren Kreidehänden am Auto stützen. Mit einer Politur ließ sich das zwar gut entfernen, aber sichtbar ist es immer noch. >> Beaufsichtigung gibt es quasi keine. > > Finde ich fast noch unglaubwürdiger. Ein solch kleines Kind welches > stundenlang ohne Beaufsichtigung durch die Wohngegend läuft, wäre eher > ein Fall fürs Jugendamt. Würdest du mir es glauben, wenn ich dir erzähle, dass diese kleine Kind (mit Ihren größeren Geschwistern) mal alleine zuhause gelassen wurde? Ich habe das nur gemerkt weil irgenjemand dauerhaft an der Haustür der Nachbarn geklingelt hat und ich irgendwann total genervt rausgehe um festzustellen dass das Kind klingelt aber niemand öffnet (also wohl auch niemand da ist).
Danish B. schrieb: > Ich habe das nur gemerkt weil irgenjemand dauerhaft an der Haustür der > Nachbarn geklingelt hat und ich irgendwann total genervt rausgehe um > festzustellen dass das Kind klingelt aber niemand öffnet (also wohl auch > niemand da ist). das sind beste Voraussetzungen. im Übrigen muss man in diesem Gutmensch- und Datenschutzland in gewissen Bereichen einfach mal Fakten schaffen. Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen.
● J-A V. schrieb: > Die angedachte Cam entspricht doch ihrer Funktion einer Webcam. > Dann müssten alle Webcams abgeschaltet werden. ja/ein es geht um die beabsichtigte Überwachung und Identifizierbarkeit von Personen. Solange Landschaft kein Problem. Solange kein Kläger sich gestört fühlt auch nicht. Aber im Konfliktfall ein Deutliches. Es gib dazu schon einige Prozesse und Urteile gerade auch im Nachbarschaftskonfliktfeld. Um deine öffentlich zugängliche Hauszufahrt zu überwachen bedarf es eines besonderen Schutzbedürfnisses. ... Namaste P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab. Übrigens oft entpuppen sich nicht die Vermuteten als Vandalen, sondern leute von denen man es nicht erwartet.
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Wenn die Kamera das RTSP Protokoll unterstützt, kann man sie z.B. mit VLC aufzeichnen. Dieses Protokoll sollte von so ziemlich allen Kameras auf dem Markt unterstützt werden. Hier läuft gerade so eine kleine Kamera von Woolworth, um ein Rotkehlchen Nest zu filmen und übers Internet sichtbar zu machen. Dabei werden allerdings die Rechte am eigenen Bild verletzt, aber das kleine Mädchen hat glücklicherweise keinen Rechtanwalt.
● J-A V. schrieb: > Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen. Klingt gut, aber ich denke da unterhalte ich mich vorher nochmal mit meinem Anwalt. Die Sache mit dem Jugendamt ist denke ich etwas zu groß für einen Sachschaden. Winfried J. schrieb: > P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera > zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa > lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab. Kannst du das nochmal erklären? Wenn es keine Aufnahmen von der Tat gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel. Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus Angst zahlt der dann?
Danish B. schrieb: > 3) Rechtliche Bedenken? Es darf halt kein öffentlicher Raum erfasst werden. So dass alle gefilmten Personen sich auf Deinem Grundstück aufhalten und damit der Videoüberwachung indirekt zugestimmt haben. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Private-Videoueberwachung-Illegaler-Einsatz-ist-strafbar-4028979.html
Danish B. schrieb: > Wenn es keine Aufnahmen von der Tat > gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel. Richtig. Der beste Nachweis ist immer noch eine Videoaufnahme auf der klar zu erkennen ist wie das Kind den Kratzer schön tief ins Auto rein ritzt. Ich muss ja niemandem erzählen dass ich solche Aufnahmen habe. Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat sehen und keiner kann das abstreiten. Das ist meine Meinung dazu und die hat unwiderrufliche Gültigkeitskraft und zwar für immer. Punkt.
Danish B. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> P.S. Was gegen Vandalismus Erfahrungsgemäss gut hilft ist keine Kamera >> zu installieren, dies aber zu behaupten durch Warnschilder. so etwa >> lässt sich dann auch gut begründen wenn es nachweisliche Schäden gab. > > Kannst du das nochmal erklären? Wenn es keine Aufnahmen von der Tat > gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel. > Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus > Angst zahlt der dann? In Aufzügen gibt häufig Vandalismus gerade in Großstädten. Dies führt dann oft zu durch den Vandalismus genervten Nutzern. Es hat sich bewährt auch ohne Videoüberwachung solche zu behaupten. Die Schäden bleiben aus wenn man nicht weis wie überwacht wird. Am Besten ist keine Kamera kein Dummy nur ein Schild. Das setzt natürlich bewußtes Handeln voraus. Ich hätte auch noch nicht von Klagen diesbezüglich gehört und führe das auf die höhere Verfügbarkeit der Anlagen zurück. außerdem wird ein Klage sicher abgewiesen wenn die Begründung der Beschilderung auf Vandalismus lautet und dem Gericht versichert wird das dies ein Bluff ist. Allerdings müssen die Notrufeinrichtungen Mikrofonaktivität signalisieren Namaste
Danish B. schrieb: > Oder meinst du ich behaupte einfach ich hätte eine Aufnahme und aus > Angst zahlt der dann? Das wäre nun wirklich blöd so etwas wirkt nur präventiv wenn jemand nicht weis, dass es die Kamera nicht gibt. Namaste
Michael M. schrieb: > Danish B. schrieb: >> Wenn es keine Aufnahmen von der Tat >> gibt, dann habe ich doch auch kein Druckmittel. > > Richtig. Der beste Nachweis ist immer noch eine Videoaufnahme auf der > klar zu erkennen ist wie das Kind den Kratzer schön tief ins Auto rein > ritzt. Ich muss ja niemandem erzählen dass ich solche Aufnahmen habe. > Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel > raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat > sehen und keiner kann das abstreiten. > > Das ist meine Meinung dazu und die hat unwiderrufliche Gültigkeitskraft > und zwar für immer. Punkt. Suche Hilfe. Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen.
Winfried J. schrieb: > Es hat sich bewährt auch ohne Videoüberwachung solche zu behaupten. Die > Schäden bleiben aus wenn man nicht weis wie überwacht wird. Das ist eine gute Idee, aber ich denke nicht, dass die Schäden absichtlich hervorgerufen wurden. Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon was passieren. Das ist ja auch kein Weltuntergang, es lässt sich ja alles vernünftig regeln. Mein Nachbar hat aber eher die 'Verklag mich doch, du hast eh keine Beweise'-Taktik gewählt. In Anbetracht der Tatsache, dass wir seit Jahren friedlich nebeneinander wohnen, eigentlich echt traurig.
Sebastian L. schrieb: > Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig.
Danish B. schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. > > Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig. Um Wildwuchs bei Nachbarschaftsstreitereien nicht noch zu fördern, sonst wird nämlich gnadenlos aufgerüstet! Namaste
Ich habe eine Kamera in das Vordach meiner Garage eingebaut, so daß der Bereich vor der Garage gefilmt wird. Mein Nachbar ist nicht in der Lage, in 2 Zügen in seine Garage zu fahren und fuhr mein Garagentor in Klump. Die grosse Fresse, die er, darauf angesprochen riskierte, verging ihm ganz schnell. Ich wies ihn nämlich ganz harmlos auf die begangene Unfallflucht hin und erwähnte einen Film mit ihm in der Hauptrolle. ● J-A V. schrieb: > im Übrigen muss man in diesem Gutmensch- und Datenschutzland > in gewissen Bereichen einfach mal Fakten schaffen. > > Ich würde solch eine Kamera auch sofort aufstellen. Genau SO muß das laufen.
Sebastian L. schrieb: > Suche Hilfe. > Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter. Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall klatschen. Mit freundlichen Grüßen Michael Metzer
Michael M. schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> Suche Hilfe. >> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. > > Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich > mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung > des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter. > > Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte > Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall > klatschen. > > Mit freundlichen Grüßen > > Michael Metzer Schon mit diesem Post könntest du dir viel Ärger einhandeln. Sie in Frage zustellen goutiert die Justiz äußerst ungern. Unger noch als hier die Moderatoren. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Schon mit diesem Post könntest du dir viel Ärger einhandeln. > Sie in Frage zustellen goutiert die Justiz äußerst ungern. Gleich hasse mich hier liegen, ich bin eh schon auf 180. Es fehlt nicht mehr viel, dann bin ich auf 360. Deswegen gehe ich jetzt prophylaktisch in den Keller und verprügel meinen Sandsack von Decathlon. Den habe ich mir extra für solche Zwecke an die Betondecke befestigt. Tschüß
Michael M. schrieb: > > Sag mal, wo leben wir hier eigentlich. Wenn ich dem Richter mündlich > mitteile, dass ich Beweisaufnahmen habe und der lehnt die Betrachtung > des Videomaterials ab, dann wechsel ich sofort den Richter > Dann brauchst Du aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung. Wirklich freie Arztwahl gibt es für Kassenpatienten nicht, und bei der freien Richterwahl stellen sich die meisten Versicherer noch mehr an, ist ja auch sauteuer! SCNR
Danish B. schrieb: > Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig. Weil wir in einem Rechtsstaat leben, in dem nicht jeder machen kann was er will? Weil jeder Grundrechte hat, die nicht verletzt werden dürfen? Danish B. schrieb: > Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die > Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon > was passieren. Es handelt sich also um eine gemeinsame Auffahrt? Will sagen, dein Grundstück zu überwachen ist (rechtlich wie moralisch) ganz was anderes als öffentliche oder gemeinsam genutzte Flächen. Wenn du dein Grundstück filmst und ich will nicht gefilmt werden, betrete ich es einfach nicht, willst du aber z.B. einen gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller Nutzer. Im Zweifelsfall einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten kontaktieren mit allen Details (die du möglicherweise im öffentlichen Forum nicht bekanntgeben willst). Percy N. schrieb: > Dann brauchst Du aber eine sehr gute Rechtsschutzversicherung. Eher psychologische Hilfe: Michael M. schrieb: > Deswegen gehe ich jetzt prophylaktisch > in den Keller und verprügel meinen Sandsack von Decathlon. Den habe ich > mir extra für solche Zwecke an die Betondecke befestigt. Michael M. schrieb: > Dann kann ich auch gut verstehen, dass einige zu unrecht verurteilte > Personen im Gerichtssaal Amok laufen. Da würde ich sogar noch Beifall > klatschen.
vn n. schrieb: > willst du aber z.B. einen > gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller > Nutzer. wer gibt die Zustimmung bei Webcams?
● J-A V. schrieb: > vn n. schrieb: >> willst du aber z.B. einen >> gemeinsamen Parkplatz filmen, brauchst du natürlich die Zustimmung aller >> Nutzer. > > wer gibt die Zustimmung bei Webcams? Webcams sind nicht auf solche Bereiche ausgerichtet und zielen nicht darauf ab einzelne Personen zu filmen und zu identifizieren. Sie filmen eine Szene von weit weg und die Menschen dort sind zufällig Teil der Kulisse. So ähnlich wie beim Fotografieren. Du darfst nicht hergehen und ohne Erlaubniss Nahaufnahmen von Passanten machen. Du darfst aber eine größere Szene z.B. einen Marktplatz fotografieren, auch wenn da Leute drauf zu sehen sind.
● J-A V. schrieb: > wer gibt die Zustimmung bei Webcams? Keiner. :) Deshalb: Wer viel fragt, bekommt viel Antwort...
Danish B. schrieb: > Das ist eine gute Idee, aber ich denke nicht, dass die Schäden > absichtlich hervorgerufen wurden. > > Manchmal ist der Abstand zwischen den Autos relativ klein und wenn die > Kinder sich dann mit Ihren Schultaschen in das Auto setzen kann schon > was passieren. Also noch nicht mal so was wie Vandalismus, sondern schlicht mal ein zufälliges Berühren beim ein- und aussteigen? Und dieses unsägliche Vergehen begangen von kleinen Kindern? Deine Chancen waren ja vorher schon nahe null, aber bei sowas lacht dich jeder Richter aus. Abgesehen davon dass er dich wegen der Filmerei zur Kasse bittet. Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst.
Danish B. schrieb: > 3) Rechtliche Bedenken? > (Die Kamera würde keine privaten Bereiche filmen Damit hast du dann die allermeisten Probleme. Garantiert. Denn eine Kamera, die DU aufstellst, darf ausschließlich nur DEINE privaten Bereiche erfassen. > aufgrund von Lackschäden durch die Nachbarskinder, denen der Nachbar > vehement und lautstark widerspricht habe ich mich entschieden eine > Kameraüberwachung der Parkplätze einzurichten. Jaja, der Deutsche und sein "heilig's Blechle". Mal vom Datenschutz und sonstwas abgesehen: kauf dir doch einfach eine Blechkiste, wo ein Kratzerchen nichts ausmacht. Oder fahr damit einmal nach Irland in den Urlaub. Hinterher findest du die Kratzerchen von den Kindern nicht mehr... Danish B. schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. > Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig. Du solltest das vor Gericht gar nicht erwähnen, denn DU hast mit der Filmerei eine zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen, die natürlich nach Kenntnissgabe verfolgt werden müsste. Und wenn ich der Vater der Kinder wäre, und du mich dranbekommen hättest mit der Kamera, die öffentliches Glände filmt, dann würde ich dich drankrigen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte meiner Kinder. Und jetzt rechne mal aus, wer da betragsmäßig den Kürzeren zieht...
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Cyblord -. schrieb: > Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen > und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst. Das dachte ich auch. Mit dem Risiko lebt jeder Laternenparker nunmal. Das wäre ja auch noch nichtmal Vorsatz, sondern allenfalls Fahrlässigkeit. Selbst das wahrscheinlich nicht. Damit muss man leben, so wie mit Lackschäden durch Steinchen auf der Autobahn. Mir hat ein Kind mal den Kotflügel meines geparkten Autos zu Brei gefahren. Es war durch einen Zufall klar, wer das war. Nur beweisen konnte man das nicht. Der ca. 12 Jährige Junge ist heimlich mit Papas Auto losgefahren. Mitten in einem etwas gehobeneren Wohngebiet. Die Familie ( mit 7 Kindern ) war bekannt für solche Dinge. Trotz Anzeige bin ich letztlich auf dem Schaden sitzengeblieben.
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● J-A V. schrieb: > wer gibt die Zustimmung bei Webcams? Welche Webcams? Deine daheim, im stillen Kämmerlein? Wenn du welche im öffentlichen Raum meinst, diese sind nicht pauschal zulässig, nur wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. https://www.wbs-law.de/allgemein/sind-webcam-aufnahmen-in-der-oeffentlichkeit-erlaubt-62690/
Danish B. schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. > > Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig. Zum Anfangen: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot Suche Hilfe ausserhalb dieses Forums.
Du kannst Deinen Parkplatz überwachen, wenn Du willst. Nur weil kein 10m hoher Zaun davor ist, ist er trotzdem nicht öffentlich. Ob und wie Du darauf hinweisen musst, ... das klären im Zweifel Gerichte, es schadet ja niemanden, wenn Du darauf hinweist. Eine Kreidehand, ... die ist doch so sicher zuordbar wie ein Fingerabdruck. Geld bekommst Du natürlich trotzdem nicht vom Kind. Aber irgendwann kannst Du vielleicht wirklich die Eltern belangen wegen Aufsichtspflicht-Verletzung (ist aber nur in seeeehr seeehr seltenen Fällen möglich, nach Wiederholung, Hinweis, Eindeutige Zuordnung, krasses Missverhalten der Eltern, jeweils UND-Verknüpft, nicht nur ODER) Also: räum den Krempel aus Deiner Garage, park Dein Auto woanders, ... die Kinder und Eltern lachen Dich aus, wenn Du sie filmst und trotzdem nichts machen kannst. Und in 10 Jahren schmeißen sie Dir die Scheiben ein und grinsen Dir dabei frech in die Kamera. Die Idee, das menschliche Zusammenleben nur auf RECHT zu gründen, ist ziemlich absurd! (hat trotzdem wohl viele Anhänger ;-)
Lothar M. schrieb: > Danish B. schrieb: > Danish B. schrieb: >> Sebastian L. schrieb: >>> Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. >> Warum sollten sie? Das wäre doch unsinnig. > Du solltest das vor Gericht gar nicht erwähnen, denn DU hast mit der > Filmerei eine zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen, ... Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat ohne öffentliches Interesse. Von Amts wegen wird deshalb nicht ermittelt. Beweissmittel die durch Straftat ohne öffentliches Interesse können jedoch zu einem Beweissmittelverbot führen.
Sebastian L. schrieb: > Michael M. schrieb: >> Erst wenn es vor Gericht geht, hole ich die Aufnahmen als Beweismittel >> raus und dann kann auch der Richter mit seinen eigenen Augen die Tat >> sehen und keiner kann das abstreiten. > Ein ordentliches Gericht kann unzulässig erlangte Beweismittel ablehnen. An sich ist das die gleiche Problematik wie bei den Dashcams für die Windschutzscheibe. Wenn die die ganze Zeit mitlaufen brauchst Du quasi die Einwilligung sämtlicher gefilmter Verkehrsteilnehmer. Ansonsten sind sie als Beweis unzulässig. Das sieht anders aus, wenn sie sich erst anlassbezogen einschalten (Crashsensor). D.h. wenn Deine Überwachungskamera erst bei Berührung des Autos anspringt dürftest Du bessere Karten haben.
Achim S. schrieb: > Du kannst Deinen Parkplatz überwachen, wenn Du willst. Nur weil kein 10m > hoher Zaun davor ist, ist er trotzdem nicht öffentlich. So pauschal gesagt: falsch. Im Einzelfall: möglicherweise. Achim S. schrieb: > Ob und wie Du darauf hinweisen musst, ... das klären im Zweifel > Gerichte, es schadet ja niemanden, wenn Du darauf hinweist. Haben sie schon geklärt.
Wenn das ein einmaliger Fall war und die Schäden eh nicht dramatisch sind (Kreidehände, lol) würde ich meinen Ärger einfach runterschlucken und die Sache vergessen anstelle einen Nachbarschafts- oder Rechtsstreit zu riskieren.
vn n. schrieb: > Haben sie schon geklärt Oh, Du kennst den UP, seine Gegebenheiten und er hat dazu schon ein Urteil? Dann habe ich nichts gesagt...
Cyblord -. schrieb: > Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen > und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst. Das sehe ich etwas anders. Wenn die Kinder in das Fahrzeug ihrer Eltern einsteigen, dann geschieht das sicherlich unter deren Aufsicht. Falls hierbei die Kinder aufgrund altersentsprechender Ungeschicklichkeit das Fahrzeug des Nachbarn beschädigen, hat derjenige, der die Kinder hierbei beaufsichtigt hat, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet. Kein Wunder, dass alles geleugnet wird. Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig verursachte Schäden werde nicht gehaftet. Verhielte es sich tatsächlich so, dann bräuchte niemand eine Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz sind Versicherer bekanntlich selbst für ihre Üblichkeiten überdurchschnittlich zugeknöpft.
Stefan M. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > Ich hatte mir jetzt vorgestellt da geht eine Horde Kinder mit Steinen > und Knüppeln gegen dein Auto vor. Aber so. Lächerlich du dich machst. > > Das dachte ich auch. > Mit dem Risiko lebt jeder Laternenparker nunmal. Nein, das gilt im Straßenverkehr nur für Kinder bis zu zehn Jahren, sofern nicht ein Aufsichtspflichtiger haftet.
soul e. schrieb: > Das sieht anders aus, wenn sie sich erst anlassbezogen einschalten > (Crashsensor). D.h. wenn Deine Überwachungskamera erst bei Berührung des > Autos anspringt dürftest Du bessere Karten haben. Das bringt aber nichts. Für den Unfallhergang ist meistens entscheidend, was VOR dem Unfall passiert ist. Solche Dashcams zeichnen darum auch dauernd auf, überschreiben die Aufnahme aber z.B. nach 30s wieder, sofern kein Crashsensor, od. ähnl. ausgelöst hat. Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist, da sind sich wohl derzeit viele Juristen selbst nicht einig. Wahrscheinlich müsste hier mal eine gesetzliche Regelung her... @TE: öffentlichen Bereich mitzuerfassen ist definitiv nicht erlaubt. Es gibt aber m.W. Software, die Bereiche die die Kamera erfasst "ausschwärzt". Evtl. wäre das ja eine Idee/Lösung für dich.
Percy N. schrieb: > Wenn die Kinder in das Fahrzeug ihrer Eltern einsteigen, dann geschieht > das sicherlich unter deren Aufsicht. Falls hierbei die Kinder aufgrund > altersentsprechender Ungeschicklichkeit das Fahrzeug des Nachbarn > beschädigen, hat derjenige, der die Kinder hierbei beaufsichtigt hat, > die im Verkehr erforderliche Sorgfalt missachtet. Diese Nebendiskussion um die Haftung ist für die Frage des OP ohnehin irrelevant - die ebenfalls erfragten rechtlichen Bedenken beim Miterfassen des öffentlichen Raumes sind ohnehin schon mehrfach erwähnt worden. Die Nebendiskussion wird daduch begünstigt, dass die Qualität der Lackschäden und die Erwartung des OP an den Nachbarn völlig unklar ist. Das kleine Kind hat gerade laufen gelernt, trägt also sicherlich noch keinen Schulranzen, der später als Schadensverursacher vermutet wird. Dafür könnte das Kreide-Patschhändchen von diesem Kind stammen, aber ob das als Lackschaden durchgeht, na, ich weiß nicht. Einen "echten" Kratzer im Lack, der mindestens eine Lackschicht vollständig durchdringt, ja, den muss man als Lackschaden ansehen und IMHO nicht als übliche Gebrauchsspur abhaken. Da wäre eine Lackreparatur schon eine nachvollziehbare Erwartung. Aber Abrieb (bunter Streifen) vom Schulranzen oder die erwähnte Kreidehand, nun, das ist ja keine physische Beschädigung und verändert auch nicht das äußere Erscheinungsbild (was z.B. bei einem Graffito oder Tag auf dem Auto der Fall wäre). Da wäre vermutlich maximal eine Autowäsche herauszukitzeln... An Stelle des OP würde ich erstmal den Schaden mit etwas geistigem Abstand zu bewerten und gegen den technischen und/oder juristischen Aufwand abzuwägen versuchen.
Matthias L. schrieb: > An Stelle des OP würde ich erstmal den Schaden mit etwas geistigem > Abstand zu bewerten und gegen den technischen und/oder juristischen > Aufwand abzuwägen versuchen. In die Rechnung sollte man auch das Verhältnis zum Nachbarn, in Abhängigkeit des Ergebnisses, mit einbeziehen. Bei Mietwohnungen mag es einem noch egal sein, in der Eigenheimsiedlung sieht's schon anders aus.
Percy N. schrieb: > Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig > verursachte Schäden werde nicht gehaftet. Das sagt niemand. Aber welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Ich lese von "Kreidehand" und sonst nur über mutmaßungen: Hätte könnte beim ein- und aussteigen irgendwas passieren. Ja aber was? Gibt es nun überahupt schon richtige Lackschäden? Ich lese davon nichts. Und selbstverständlich muss der TE nachweisen dass diese Lackschäden durch die Kinder entstanden sind. Kann er das mittels einer Videoaufnahme überhaupt? Oder zieht er dazu noch das CSI Spurensichersteam inklusive Laboruntersuchungen der Rückstände im Kratzer heran und vergleicht sie mit den Fasern des Rucksacks aller Kinder? Und ja man hat grundsätzlich schlechte Karten, falls die Parklücken so eng sind dass man sich am Auto vorbeidrücken MUSS, ja was soll man dann tun? Vor allem mit Kindern? Was wird von den Eltern hier erwartet? Was denkst du sagt ein Richter zu solchen Bagatellen ohne überhaupt entstandenen Schaden? Das ist doch alles Mumpitz.
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Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt.
H-G S. schrieb: > Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die > Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt. Die zahlt aber nur WENN die Eltern auch haften. Deshalb bieten einige Versicherungen auch an, Schäden durch die eigenen Kinder, auch dann zu begleichen wenn die Eltern rechtlich nicht haften. Für den Nachbarschaftlichen Frieden halt. Das ist aber eine Zusatzleistung und nicht automatisch Teil jeder Haftpflicht.
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Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Ich weiß nicht, wie man zu der Auffassung gelangen kann, für fahrlässig >> verursachte Schäden werde nicht gehaftet. > > Das sagt niemand. > Aber welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Ich lese von > "Kreidehand" und sonst nur über mutmaßungen: Hätte könnte beim ein- und > aussteigen irgendwas passieren. Ja aber was? Gibt es nun überahupt schon > richtige Lackschäden? Ich lese davon nichts. Naja, die Kreidehand war am vorherigen Auto. Da gab es mal eine mutwillige Sachbeschädigung, sodass die Kreideabdrücke und die verursachten Kratzer mich nicht störten und ich mich auch nie beschwert habe. An dem vor kurzem gekauften Fahrzeug sind bis dato zwei Kratzer dazugekommen. Wenn sich an der Park-konstellation nichts ändert, dann werden mit sehr hoher wahrscheinlichkeit weitere folgen. --Sind halt Kinder. > Und selbstverständlich muss der TE nachweisen dass diese Lackschäden > durch die Kinder entstanden sind. Kann er das mittels einer > Videoaufnahme überhaupt? Ich hoffe. Allerdings fallen mir keine Alternativen ein. > Oder zieht er dazu noch das CSI > Spurensichersteam inklusive Laboruntersuchungen der Rückstände im > Kratzer heran und vergleicht sie mit den Fasern des Rucksacks aller > Kinder? Eher nicht. H-G S. schrieb: > Soweit ich weiss nutzen Eltern für die Schäden durch ihre Kinder die > Haftpflichtversicherung, denn es geht einiges kaputt. Er hat behauptet er sei Versichert. Er war eigentlich ein sehr freundlicher Mensch, keine Ahnung ob sich ein seinem Umfeld irgendwas getan hat, sodass er es nötig hatte Dampf abzulassen.
Wie sieht es denn aus, wenn man zufällig gerade den schönen Sonnenuntergang mit dem Smartphone filmt und dabei bemerkt, daß da auf dem Parkplatz etwas passiert, was man dann mit aufnimmt? Das ist ja keine Videoüberwachung. Darf man solche zufällig entstandenen Aufnahmen vor Gericht verwenden? Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den seltenen Vogel filmen. Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt.
Frank B. schrieb: > Wie sieht es denn aus, wenn man zufällig gerade den schönen > Sonnenuntergang mit dem Smartphone filmt und dabei bemerkt, daß da auf > dem Parkplatz etwas passiert, was man dann mit aufnimmt? > > Das ist ja keine Videoüberwachung. Sehe ich auch so. > > Darf man solche zufällig entstandenen Aufnahmen vor Gericht verwenden? Wenn ich irgendwann mal beobachten sollte, dass jemand mutwillig ein Auto beschädigt, dann zücke ich unverzüglich meine Handykamera um Beweise zu sammeln. In diesem Fall hat der Täter (imho) sein Persönlichkeitsrecht verwirkt. Ich denke jeder Polizist und Richter würde es genauso tun. Aussage gegen Aussage ist eine sehr unschöne Beweislage (no rhyme intended). > > Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist > man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem > Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den > seltenen Vogel filmen. Würde ich auch so sehen. > Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke > hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt. Eben.
meine Dashcam haben 2 Buletten-Teams schon nicht einzukassieren geschafft. Eins von diesen Teams meinte auch, man müsse seinen Ausweis mitführen. Eine Cam bedeutet noch LANGE nicht, dass man die Aufnahmen in die Öffentlichkeit heraus trägt.
Danish B. schrieb: > Warum sollten sie? > Das wäre doch unsinnig. Das wird in der Regel auch nicht gemacht. Öffentlich Aufnehmen ist hier nicht das Problem. Du hast 1000 andere Stolpersteine, warum du so einen Fall trotz Video verlieren könntest...
Mal wieder zurück zur technischen Seite: Du hast zufällig ein NAS von Synology oder QNAP? Bei beiden gibt es als zusätzliche App die Software "Surveillance Station". Für zwei Kameras sind immer zwei freie Lizenzen dabei, für weitere muss man zusätzlich zahlen. Unterstützt werden alle IP-Kameras, die das ONVIF-Protokoll unterstützen. Die gibt es z.B. von Jovision in FullHD ab ca. 50,-Euro. Man kann z.B. recht genau die Bildbereiche markieren, in denen Bewegung zu einer Aufnahme führt. Nach einer einstellbaren Zeit, oder wenn der zugeteilte Speicher knapp wird, werden alte Aufnahmen gelöscht (Ringspeicher-Prinzip). Es gibt auch einen Handy-Client für Android u. iOS.
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Frank E. schrieb: > Mal wieder zurück zur technischen Seite: > > Du hast zufällig ein NAS von Synology oder QNAP? Bei beiden gibt es als > zusätzliche App die Software "Surveillance Station". Nein, aber ich hatte schon mit dem Gedanken der Anschaffung gespielt. > Für zwei Kameras sind immer zwei freie Lizenzen dabei, für weitere muss > man zusätzlich zahlen. Unterstützt werden alle IP-Kameras, die das > ONVIF-Protokoll unterstützen. Die gibt es z.B. von Jovision in FullHD ab > ca. 50,-Euro. > > Man kann z.B. recht genau die Bildbereiche markieren, in denen Bewegung > zu einer Aufnahme führt. Nach einer einstellbaren Zeit, oder wenn der > zugeteilte Speicher knapp wird, werden alte Aufnahmen gelöscht > (Ringspeicher-Prinzip). Es gibt auch einen Handy-Client für Android u. > iOS. Gefällt mir gut. Danke für den Hinweis. Weißt du ob das 'alle' NAS-System von Synology können oder sollte es ein besseres Modell sein?
Danish B. schrieb: > Gefällt mir gut. Danke für den Hinweis. > Weißt du ob das 'alle' NAS-System von Synology können oder sollte es ein > besseres Modell sein? Prinzipiell können es alle, aber je größer der Prozessor, desto weniger leiden die anderen Aufgaben (Fileserver) unter der Videoüberwachung. Die Streams der Kamera werden ja kontinuierlich mitgelesen und auf Bewegung analysiert, das kostet schon Prozessorleistung. Auch ist die Synology-Version nach meiner Meinung deutlich weiter entwickelt. EIne oder zwei Kameras sollten aber auch die kleinen Modelle können. Ich betreibe in einer Firma problemlos 12 Kameras an einer DS916+
Frank B. schrieb: > Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist > man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem > Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den > seltenen Vogel filmen. > > Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke > hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt. Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel...
Matthias S. schrieb: > Frank B. schrieb: >> Wenn man das weiter spinnt: Wenn das Auto auf dem Parkplatz steht, ist >> man sowieso meist zu Hause und kann auch zufällig die Kamera in seinem >> Telefon testen/Den Sonnenuntergang/ die lustige Wolkenformation/den >> seltenen Vogel filmen. >> >> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke >> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt. > > Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der > Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der > Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel... dafür haben findige Leute Programme für Videoschnitt entwickelt.
● J-A V. schrieb: >>> Woher soll denn der Richter wissen, daß das Handy dauernd in einer Ecke >>> hinterm Küchenfenster steht und den Parkplatz filmt. >> >> Naja.. in dem z.B. vor der betreffenden Aufnahme stundenlang der >> Parkplatz zu sehen ist, und nicht irgendwelche Testaufnahmen/der >> Sonnenuntergang/lustige Wolkenformationen/ein seltener Vogel... > > dafür haben findige Leute Programme für Videoschnitt entwickelt. Glaubt ihr eigentlich der Richter ist doof und lässt sich von euch verarschen? Glaubt ihr man sieht nicht ob eine Aufnahme mal zufällig per Handy gemacht wurde, oder per fest installierter Überwachung? Unglaublich. Einige von euch sollten vielleicht mal Probeweise vor einem Gericht erscheinen. Geht auch als Zuschauer.
Cyblord -. schrieb: > Unglaublich. Einige von euch sollten vielleicht mal Probeweise vor einem > Gericht erscheinen. Geht auch als Zuschauer. Dann stellt sich auch schnell mal die Einsicht ein dass ein Prozess für keine Seite eine erstrebenswerte Sache ist. Oft kriegt man hier den Eindruck die Zeitgenossen hier warten nur darauf endlich mal irgendwas klagen zu können um es "mal jemanden so richtig zu zeigen". Der TE kommt mir auch so vor als wünsche er sich direkt, die Kinder nochmal zu erwischen um endlich mal einen Streit ausfechten zu können (wo er sich im Recht wähnt). Glaubt mir, gerade bei so Lappalien ist es den Stress nicht wert. Ihr werden hinterher auch nicht mit einem geilen Gefühl der Zufriedenheit den Gerichtssaal verlassen (selbst wenn ihr zu 100% Recht bekommen solltet) sondern seid einfach nur froh dass die Scheiße endlich vorbei ist.
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Cyblord -. schrieb: > Glaubt ihr eigentlich der Richter ist doof nö sicherlich nicht, aber mir sind schon Sachen untergekommen, dass man sich immer noch eine Brillen-Kamera wünscht, die einem alles lange genug dokumentiert. nur mal so als Beispiel: ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"... wenn Du dann auch hallo sagst, wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden als würde man kleine Kinder aufessen wollen. solche Dinge darf man sich dann in unserer Gummibärchengesellschaft gefallen lassen
● J-A V. schrieb: > nur mal so als Beispiel: > ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"... > > wenn Du dann auch hallo sagst, > wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden > als würde man kleine Kinder aufessen wollen. Das ist ja nun mal vollkommener Unsinn.
Christian B. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> nur mal so als Beispiel: >> ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"... >> >> wenn Du dann auch hallo sagst, >> wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden >> als würde man kleine Kinder aufessen wollen. > > Das ist ja nun mal vollkommener Unsinn. Aber so was von. Und abgesehen davon dass diese Story der Gipfel des Unsinns darstellt, was hätte jetzt dir denn jetzt eine Kamerabrille gebracht? Wurdest du angezeigt und verurteilt? Wem hättest du die Aufnahmen denn jetzt gezeigt und was hätte der Film gezeigt was nicht auch jeder Umstehende gesehen hätte? Wirklich selten so einen Unfug gelesen.
Eure Vorverurteilung, die in GENAU die selbe Schiene fällt, kotzt mich an. Ihr wart doch garnicht dabei, wie könnt Ihr das Unsinn nennen? Verurteilt nein, aber: eine Kamera hätte mir die Beweisführung verdammt einfach gemacht.
● J-A V. schrieb: > Verurteilt nein, aber: > eine Kamera hätte mir die Beweisführung verdammt einfach gemacht. Aber du warst angeklagter vor Gericht und musstest deine Unschuld beweisen? Oder was war da jetzt genau. Wie lautetet die Anklage? Hierbei geht es nicht um Vorvorurteilung sondern um eine hahnebüchene Story und natürlich erzählst du nur Andeutungen, und keineswegs die ganze Geschichte. Das kommt hinzu.
Ich durfte mich einige Zeit lang auf einer Polizeiwache aufhalten und dort Rede und Antwort stehen. Man wäre ein Mitschnacker etc. Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. Auch können Frauen eben mal was behaupten, das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. Aber das sind alles so Dinge, die wohl jeder selbst mal als Lebenserfahrung verbuchen muss. Vorher ist das alles indiskutabel und man redet wirres Zeug.
● J-A V. schrieb: > nur mal so als Beispiel: > ein Kind radelt an einem vorbei und ruft einem zu "halloooh"... > > wenn Du dann auch hallo sagst, > wird das von weiter weg stehenden Leuten so missverstanden > als würde man kleine Kinder aufessen wollen. Dass irgendwer seltsam reagiert, wenn man (angeblich) ein fremdes Kind (zu) freundlich anspricht, na, das kann schon sein. Gerade in kleineren Orten, wo es Fälle von Kindesmissbrauch gegeben hat, glaube ich gerne, dass Männer schief angesehen werden, die zu fremden Kindern nur ganz normal freundlich sind. Es sollen schon Väter angegangen worden sein, die vor der Kita auf ihr eigenes Kind gewartet haben, aber bis dahin hält sich der "Unsinn" in engen Grenzen. Wobei da allerdings eine Brillenkamera helfen soll, ist unklar. Wenn man auf die Anschuldigungen mit einem freundlichen "Ich hab' das Kind sogar gefilmt, seht mal, das war ganz harmlos!" reagiert, dann ist die Situation eher GAR NICHT mehr zu retten...
● J-A V. schrieb: > Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem > verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. Wieso? Dir ist doch nichts passiert. Natürlich muss die Polizei handeln wenn es eine Anzeige gibt. Und Anzeigen oder Beschuldigen kann einen jeder und zu jeder Zeit. Das hat mit "unserem Rechtsystem" gar nichts zu tun.
Matthias L. schrieb: > Wobei da allerdings eine Brillenkamera helfen soll, ist unklar. ich hätte da mit solchem Scheiss wesentlich weniger Zeit verbracht. Das reicht jetzt zu diesem Thema. Wer eine Cam für nötig hält, sollte mMn eine aufstellen. Wie gesagt, Fakten schaffen, man kann nie wissen wann/wie das mal gut sein wird. Wenn einer mit meinem so aufgenommenen Konterfei nicht gerade hausieren geht, gehe ich damit voll konform.
Cyblord -. schrieb: > Und Anzeigen oder Beschuldigen kann einen > jeder und zu jeder Zeit. Das stimmt - aber bösartiges Anzeigen kann auch nach hinten losgehen, siehe § 164 StGB. Der gilt allerdings nur bei absichtlicher Falschanzeige, nicht bei irrtümlicher.
● J-A V. schrieb: > Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem > verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun? > Auch können Frauen eben mal was behaupten, > das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. bitte was?!
Co E. schrieb: > ● J-A V. schrieb: > Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem > verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. > > Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun? > > Auch können Frauen eben mal was behaupten, > das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. > > bitte was?! Das erzählt Dir Herr Kachelmann.
Percy N. schrieb: > Co E. schrieb: >> ● J-A V. schrieb: >> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem >> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. >> >> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun? >> >> Auch können Frauen eben mal was behaupten, >> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. >> >> bitte was?! > > Das erzählt Dir Herr Kachelmann. Wurde der nicht freigesprochen und bekam auch noch ordentlich Schadenersatz von seiner Ex? Schlechtes Beispiel oder?
● J-A V. schrieb: > Ich durfte mich einige Zeit lang auf einer Polizeiwache aufhalten > und dort Rede und Antwort stehen. Man wäre ein Mitschnacker etc. > Stimmt perfekt. Du durftest, und Du hast von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: > Co E. schrieb: > ● J-A V. schrieb: > Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem > verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. > > Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun? > > Auch können Frauen eben mal was behaupten, > das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. > > bitte was?! > > Das erzählt Dir Herr Kachelmann. > > Wurde der nicht freigesprochen und bekam auch noch ordentlich > Schadenersatz von seiner Ex? Schlechtes Beispiel oder? Ja, er ist genau so ein Gewinner wie weiland Michael Kohlhaas. Dem mussten sie auch erst die Pferde wieder gesund füttern, bevor sie ihm den Kopf vor die Füße gelegt haben.
Cyblord -. schrieb: > Aber du warst angeklagter vor Gericht und musstest deine Unschuld > beweisen? Oder was war da jetzt genau. Wie lautetet die Anklage? Da muss ich spontan an so eine britische Comedy-Serie aus den '80ern denken. Da kam ein nerdig aussehender Typ aus seinem Apartment und kickte einem Kind dessen Ball zurück, der gerade zufällig in seine Richtung rollte. Woraufhin er von einer Horde kreischender Mütter verfolgt wurde, die ihn als Pädophilen beschimpften. In UK sind sie dahingehend tatsächlich etwas härter drauf als hier.
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Co E. schrieb: >>> ● J-A V. schrieb: >>> Das kann in dieser Thematik in unserem Rechtssystem >>> verdammt schnell gehen ohne wirklich was getan zu haben. >>> >>> Was hat das bitte schön mit unserem Rechtssystem zu tun? >>> >>> Auch können Frauen eben mal was behaupten, >>> das einem das gesamte Leben umkrempeln kann. >>> >>> bitte was?! >> >> Das erzählt Dir Herr Kachelmann. Ja Super! In einem Land mit über 80Mio Einwohnern gab es mal vor 7 Jahren einen Fall einen Fall von Verleumdung. Wenn dir Gesetze und Anstand gleichermaßen egal sind findest du immer Mittel und Wege einem anderen das Leben zur Hölle zu machen.
@Cyblord: Kachelmann wurde zwar freigesprochen, jedoch hat der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung breitgetreten, dass er von K.s Unschuld keineswegs überzeugt sei. Von Kachelmann nimmt in Deutschland kein Hund mehr ein Stück Brot, vorher war er ein gefeierter Medienstar und erfolgreicher Unternehmer. Das Zivilgericht hat seine Ex verurteilt, ihm vorgestreckte Gutachterkosten in sechsstelliger Höhe zu erstatten. Ob und in welcher Höhe dieser Titel bedient werden kann, wissen wir nicht. Aber es ist klar, dass auch dieser Prozess Geld gekostet hat .. Immaterialschaden ist ihr ggü meines Wissens nicht geltend gemacht worden. Dafür streitet er sich gerade mit Frau Schwarzer. Ja gut, an ein oder zwei Ecken könnte man noch mehr umkrempeln, aber mir hätte das schon lange gereicht.
Percy N. schrieb: > @Cyblord: > Kachelmann wurde zwar freigesprochen, jedoch hat der Vorsitzende in der > mündlichen Urteilsbegründung breitgetreten, dass er von K.s Unschuld > keineswegs überzeugt sei. Kann auch niemand sein. Ob ein Richter das so sagen muss ist natürlich die Frage. Aber wenn die Beweise nicht reichen sollte man nicht verknackt werden und so ist es dann auch passiert. > Ja gut, an ein oder zwei Ecken könnte man noch mehr umkrempeln, aber mir > hätte das schon lange gereicht. Natürlich lief das nicht gut. Allerdings für die Frau sicher auch nicht. Entweder sie hat recht und wurde brutal misshandelt + hat den Prozess verloren oder sie hat gelogen und nur den Prozess verloren, Ansehen ebenfalls fürn Arsch und Schulden obendrein. Ist jetzt ja nicht so als läuft die da irgendwie als strahlende Siegerin vom Platz. Und die Gina-Lisa hat es ja zum Glück auch noch richtig erwischt mit ihrer Lügerei.
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Co E. schrieb: > Wenn dir Gesetze und Anstand gleichermaßen egal sind findest du immer > Mittel und Wege einem anderen das Leben zur Hölle zu machen. Es gab auch eine Prozessflut gegen die Eltern mutmaßlich missbrauchter Kinder. Hintergrund war, dass Mitarbeiter einer Schutzorganisation nach entsprechender Schulung überall nur noch missbrauchte Kinder gesehen haben. Die letztens erfolgte "Verbesserung" des Sexualstrafrechtes hat auch noch die Rechtslage verschlimmert.
Percy N. schrieb: > Es gab auch eine Prozessflut gegen die Eltern mutmaßlich missbrauchter > Kinder. Hintergrund war, dass Mitarbeiter einer Schutzorganisation nach > entsprechender Schulung überall nur noch missbrauchte Kinder gesehen > haben. Ja, das ist schlimm, das bestreite ich ja auch gar nicht. Und man kann nur hoffen das man selbst nie in diese Lage kommt. Aber: Erzähl das mal den echten Opfern von sexueller Gewalt. Davon gibt es leider viel viel mehr als man glauben mag. Jedenfalls vieeeel mehr als falsche Anschuldigungen.
Es sind solche Kapriolen hier: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/soziale-medien-private-ermittlungen-100.html die die Leute immer wieder am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. :(
> Die Persönlichkeitsrechte des Täters wiegen > schwerer als der Einbruch. leider ist das so. mMn müsste man statt Wetterberichte in den Nachrichten Bilder von gesuchten Straftätern zeigen. genauso wie früher die Steckbrief-Bilder "Terroristen". Das ging ja auch. Die hätten heute auch Persönlichkeitsrechte, die man nicht antasten darf. ich sag ja, Gutmenschland. zum Kotzen
> >Die Persönlichkeitsrechte des Täters wiegen >> schwerer als der Einbruch. >leider ist das so. Es gibt doch regelmäßig Kameraaufnahmen, die im Rahmen von Personenfahndungen zB. bei U-Bahnschlägereien verwendet werden. Wie geht das denn deiner werten Meinung nach? Daß ich als Privatmann keine polizeilichen Befugnisse habe dürfte eigentlich auch dem Unbedarftesten klar sein. Vermutlich möchtest du im Rahmen der Privatfahndung auch gleich das Urteil vor Ort vollstrecken.
● J-A V. schrieb: > mMn müsste man statt Wetterberichte in den Nachrichten Bilder von > gesuchten Straftätern zeigen. genauso wie früher die Steckbrief-Bilder > "Terroristen". Das ging ja auch. Die hätten heute auch > Persönlichkeitsrechte, die man nicht antasten darf. Das geht auch heute noch weitgehend problemlos, sogar im "Neuland" - einige Landespolizeibehörden stellen Fotos zur Öffentlichkeitsfahndung online.
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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5404405: > Der Meinung bin ich ebenso. Die breitgewalzte Berichterstattung darüber > führt zu Nachahmern und ist unter dem Begriff "Werther-Effekt" bekannt. > https://de.wikipedia.org/wiki/Werther-Effekt Die Kehrseite alles zu verschweigen funktioniert auch nicht und macht vorallem nicht glaubwürdiger ---> Vorwürfe des unter den Teppich Kehrens. Es ist immer eine Frage des Maßes und des maßvollen Kommentierens. Überhaupt scheint das Maßhalten wie auch in diesem Faden, eines der schwierigsten Themen in einer von Überflutung und gleichzeitiger Filterung gekennzeichneten Informationsgesellschaft. Wobei natürlich jeder subjektiv anders gefärbt wichtet und Prioritäten setzt. Als problematisch wird offenbar die Einahme extremer Positionen in einer Welt des Pluralismus empfunden, aber auch umgekehrt. Und das ist insofern nicht verwunderlich, als fast jeder versteht, dass ein Zusammenleben nur funktioniert, wenn man allen i h r Leben ermöglicht. Aber schon die Kommunikation über gemeinsame Regeln, deren Zustandekommen und Umsetzung polarisiert. Die Einen plädieren für stringente Law & Order, die Anderen für maximale Toleranz. Sich auf ein gemeinsam akzeptiertes Maß zu einigen scheint das Hauptproblem zu sein. Und dann wird zu alten Methoden gegriffen. Erst geteilt dann stigmatisiert und am Ende verunglimpft und dämonisiert. Der ganz normale Verlauf verbaler Eskalation, der dann die Physische folgt bis hin zum Krieg. Dummer weise will das "niemand" verstehen und wahr haben schon gar nicht, weshalb es sich stets aufs Neue wiederholt. Namaste p. S. was ich allgemein beobachte ist immer stärkeres Überschwingen der Kommunikation
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Das ist EIN Ergebnis, aber leider nicht das Einzige - du hast doch den Rest meines Posts sicherlich auch gelesen, oder? Bei allen Geistern, die man ruft, sollte man auch bedenken, wie man damit umgeht, wenn sie nicht nur im gewünschten Sinn funktionieren.
Interessant für mich ist, das Kommunikation, bar jeder thematischen Ausrichtung, sowohl zwischen elektronischen Bauteilen, als bei Kommunizierenden Röhren und anderen Technischen Systemen nicht anders verhält, als in der sozialen Gesellschaft. Sie stellt quasi immer ein grundsätzlich schwingungsfähiges System mit mindestens einem linearem Bereich sowie nicht linearen Bereichen dar. Wobei finite (elementare) Regelkreise komplex ineinander greifen. Alle technischen Parameter aus der Schwingungslehre lassen sich auf soziale Interaktion übertragen. Wobei die Isolierung des elementaren Regelkreises die größte Herausforderung zu sein scheint. Irgend wie habe ich das Gefühl, dass keiner ein Manuel zum Einstellen dieses komplexesten aller Regelsysteme besitzt, aber jeder glaubt er besäße es, dabei ist sein einziger Besitz eben diese Hybris. Namaste
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Feldkurat K. schrieb im Beitrag #5404603: > Das Ergebnis wäre, wie in diesem Fall: > > https://www.welt.de/politik/deutschland/article175560541/Antisemitismus-Pruegelattacke-auf-Israeli-in-Berlin-das-Opfer-filmt-mit.html > > daß damit bewiesen werden kann, daß und was passiert ist. Ich hab so das Gefühl dass du, Paul, einer der ersten wärst der gegen die ausufernde Massenüberwachung wettern würde wenn jeder nun alles filmen darf. ● J-A V. schrieb im Beitrag #5404370: > es gäbe noch weitaus interessantere Sachen > als ausgerechnet diesen Scheiss Terror breit zu treten. Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst der gegen die "Zensur in den Medien" wettern würde wenn die Medienanstalten über bestimmte Themen nicht mehr berichten würden.
Le X. schrieb: > das Gefühl dass du.... Und du glaubst dadurch zu bewirken, dass er deine Argumente übernimmt?, wo er doch bereits eine Meinung zu haben Glaubt? oder Gar beide? ;) Namaste
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Le X. schrieb: > Ich hab so das Gefühl dass du, Paul, einer der ersten wärst der gegen > die ausufernde Massenüberwachung wettern würde wenn jeder nun alles > filmen darf. Zunächst erst einmal das: Ich bitte Dich darum, Deine Verleumdungen zu beenden und Texte nicht den falschen Adressaten zuzuordnen. In Ordnung?! Als Nächstes fällt mir auf, daß den "Datenschützern" hier die Argumente ausgehen. Ich meine: Es gibt keine guten oder bösen Filmaufnahmen -die sind, wie sie sind. Wenn damit Straftaten (wie z.B. Körperverletzung)verhindert bzw. deren Eskalation dadurch begrenzt wird, dann wird es auch schwerlich Argumente dagegen geben können. Le X. schrieb: > Ich hab so das Gefühl dass du.... Le X. schrieb: > Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst... Deine Gefühle will ich auf keinen Fall verletzen -auch, wenn Du hier den falschen Baum anpisst. Ich bin nämlich ein richtig zartfühlendes Gemüt.
Winfried J. schrieb: > Sie stellt quasi immer ein grundsätzlich schwingungsfähiges System mit > mindestens einem linearem Bereich sowie nicht linearen Bereichen dar. > Wobei finite (elementare) Regelkreise komplex ineinander greifen. Deine Totzeit ist zu gering. Manchmal denke ich: Das ganze Land hat eine bleibende Regelabweichung. Wenn ich hier manche Sprungantworten lese...
Feldkurat K. schrieb: > Wenn ich hier manche Sprungantworten lese... ...dann komme ich zu dem Schluss, dass diese aus verschiedenen Universen stammen müsse. Danach kannst du nicht gehen. Das führt zu nichts. Namaste
Feldkurat K. schrieb: > Es gibt keine guten oder bösen Filmaufnahmen -die > sind, wie sie sind. Ach du liebe Güte, das kannst du doch nicht ernst meinen?! Hier, diese Kids, alle einsperren? Das ist doch gemeingefährlich, was die da machen! T-T-T-Terroristen!! https://www.youtube.com/watch?v=m_QyjhOi7Uo Und komm' mir nicht damit, dass an dem Video etwas nicht stimmt! Das sind Filmaufnahmen, die sind, wie sie sind! Das ist doch Blödsinn. Merkste selber, oder?
Matthias L. schrieb: > Youtube-Video "Ingenious kids turn railway into rollercoaster" vor 50 Jahren hätte ich in dem Zug sitzen wollen, heute ? Namaste
Matthias L. schrieb: > ch du liebe Güte, das kannst du doch nicht ernst meinen?! Natürlich meine ich das ernst. Wenn Du des Nachts das erste Mal in die Fresse bekommen hast -und Dich dann bei den Akteuren dafür noch artig mit einem Selfie bedankst, dann ist die Welt in Ordnung. Verdammte Ignoranten. :((
Tatvideos interessieren nur bei Bedarf. So existieren etwa vom G20-Gipfel zahlreiche Aufnahmen von Beamten, sie Demonstranten oder gar Unbeteiligte misshandelt haben. Kurze Zeit darauf dekretierte der zuständige Regierungschef, Polizeigewalt habe es nicht gegeben. Dementsprechend sind bisher auch keine Anklagen oder Strafbefehle gegen Beamte veranlasst worden. Dafür wird mit großem Bohei mit Lichtbildern öffentlich u. a. nach einfachen Ladendieben gefahndet. Alles je nach den jeweiligen Bedürfnissen des Rechtsstaates.
Le X. schrieb: > Ich habe so das Gefühl dass du dann einer der ersten wärst der gegen die > "Zensur in den Medien" wettern würde Du hälst z.B. Laufschrift statt "mega-Bringer" um 20Uhr für zensiert? Es KANN doch gerne berichtet werden, aber ich finde diese sensationsgeile Art einfach nur noch zum ... so tragisch das auch für die Menschen vor Ort ist, ich muss auch nicht wissen wenn in Kabul oder Bagdad wieder eine Autobombe hoch geht, nein sorry echt nicht. Man sollte endlich aufhören, diese scheiss Stacheldrähte durch die Kopfe zu spannen!
Feldkurat K. schrieb: > Verdammte Ignoranten. Nana, wem gehen da die Argumente aus? Hmm? Geh' doch mal auf Argumente ein, statt nur deine Reflexe zu bedienen. Was schlägst du vor, wie mit Falschanschuldigungen durch gefakte oder einfach nur geschickt geschnittene Videos/Fotos umgegangen werden soll?
Das machen die Rezipienten schon selbst, zur Genüge. Es genügt ihnen die rolle zu schenken. noch Kürzer: friß nicht alles! Namaste
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Matthias L. schrieb: > Nana, wem gehen da die Argumente aus? Hmm? Dir. Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du auf diesen Beitrag von mir eingehen können: Beitrag "Parkplatzüberwachung" Ist nicht passiert. Matthias L. schrieb: > Was schlägst du vor, wie mit Falschanschuldigungen durch gefakte oder > einfach nur geschickt geschnittene Videos/Fotos umgegangen werden soll? Nichts. Ja, da staunst Du, was? ich sage Dir auch warum: Weil es gegen falsche Verdächtigungen kein Mittel zur Abwehr gibt. Ein Beispiel hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/falsche-verdaechtigung-und-falschbeschuldigung-bei-vergewaltigung-und-sexuellem-missbrauch_059664.html Ich sage es erneut: Der Einzige, auf den Du Dich verlassen kannst, bist Du selbst. Auf Grund der Bewertungen der Beiträge von mir und "J.A.v.dH" gehe ich davon aus, daß einige Leser hoffen, daß mit Ignoranz der Realität der Kelch an ihnen vorübergehen möge. Viel Glück dabei.
Feldkurat K. schrieb: > Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du auf diesen Beitrag von mir > eingehen können: > Beitrag "Re: Parkplatzüberwachung" > > Ist nicht passiert. Da habe ich unmittelbar im nächsten Beitrag geantwortet. Feldkurat K. schrieb: > Ich sage es erneut: Der Einzige, auf den Du Dich verlassen kannst, bist > Du selbst. Hm, also das Recht des Stärkeren, selbst in die Hand genommen? Das funktioniert nicht. Es sei denn, du bist der ultimativ Stärkste weit und breit. Sonst stellt du - möglicherweise durchaus berechtigt - jemanden mit Video ins Internet und der wird daraufhin tatsächlich verknackt (Von wem eigentlich? Ist dafür der angezweifelte Rechtsstaat wieder gut?). Dann stellt dessen Bruder dich mit einem gefaketen Video ins Internet, und du wirst natürlich auch verknackt, denn "es gibt keine gutten oder bösen Filmaufnahmen". Dann sagst du dir in berechtigter Entrüstung: "Wenn der das kann, kann ich das auch!" und stellt ebenfalls einen Fake über ihn ins Netz. Wie bei den Untouchables: "Er kommt mit ‘nem Messer, Sie mit ‘ner Kanone, er schickt einen von Euch ins Krankenhaus, Sie einen von denen ins Leichenschauhaus. So wird das in Chicago gemacht!" Finde ich nicht erstrebenswert.
Matthias L. schrieb: > Hm, also das Recht des Stärkeren, selbst in die Hand genommen? Nein. Nicht das Recht des Stärkeren -das Recht überhaupt > > Das funktioniert nicht. Daß das funktioniert, habe ich weiter oben ausgeführt, als es darum ging, denjenigen haftbar zu machen, der mein Garagentor demoliert hatte. Matthias L. schrieb: > ...und der wird daraufhin tatsächlich > verknackt (Von wem eigentlich? Ist dafür der angezweifelte Rechtsstaat > wieder gut?). Es wurde niemand "verknackt". Mittels Filmaufnahme zeigen zu können, daß ich den Schaden ihm und NUR ihm zuordnen konnte, hat ihn veranlasst, seiner Haftpflichtversicherung den Schaden anzuzeigen. ->Ziel erreicht. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Ich bin kein Schlingenleger oder Fallensteller. All das hätte ich auch mit eigene Augen sehen können. Die Kamera war nur mein Stellvertreter.
Feldkurat K. schrieb: > Daß das funktioniert, habe ich weiter oben ausgeführt, als es darum > ging, denjenigen haftbar zu machen, der mein Garagentor demoliert hatte. Dein Kontrahent hatte glücklicherweise genügend Rest-Anstand, um dann doch noch klein beizugeben. Glückwunsch dazu (ehrlich!), aber du hast genau das eben NICHT getan, was oben um das private Öffentlichfahndungs-Gedöhns geschrieben wurde - du hast deine Aufnahme nämlich gerade NICHT ins Netz gestellt. Das ist ein gravierender Unterschied, ein ganz anderes Thema!
Matthias L. schrieb: > Dein Kontrahent hatte glücklicherweise genügend Rest-Anstand, um dann > doch noch klein beizugeben. Hallo?! Noch wach? Der hatte überhaupt keinen Anstand. Erst, als ich ihn mit den Aufnahmen konfrontirete, gab er klein bei. Matthias L. schrieb: > aber du hast > genau das eben NICHT getan, was oben um das private > Öffentlichfahndungs-Gedöhns geschrieben wurde - du hast deine Aufnahme > nämlich gerade NICHT ins Netz gestellt. Warum hätte ich das auch tun sollen? Er war mir ja kein Unbekannter und das Kennzeichen seines Autos war überdies auch zu erkennen. Einfache Logik. Ich glaube, unter solchen Umständen hat das hier keinen Sinn mehr, solche Themen zu besprechen. Zu Viele halten es heir mit den 3 Affen...