Servus, bezüglich Eingruppierung in die ERA-Stufen IG-Metall Bayern: Mit folgender Ausbildung "einschlägiges, abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer" bekomme ich laut IG Metall Stufe 10a. Meine Frage ist nun inweit kann ich direkt in die Stufe 10b sortiert werden - welche Voraussetz. gelten? Zur Stufe 11 ist noch der Zusatz "... und darauf bezogene fachspezifsche Zusatzqualifkation" zu erkennen. Was wird unter fachspezifische Zusatzqualifikation verstanden? Heißt das schon Berufserfahrung oder zählen u.a. absolvierte Weiterbildungen mit dazu?
In b kommt man automatisch nach 1,5 Jahren. Wenn du also 2 Jahre passende BE hast
Sebi schrieb: > Mit folgender Ausbildung "einschlägiges, > abgeschlossenes Studium mit einer mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer" > bekomme ich laut IG Metall Stufe 10a. Nein, bekommst du nicht. Nur wenn die Stelle das erfordert.
Sebi schrieb: > Eingruppierung ERA-Stufen Bayern: Die wesentlichen Kriterien sind: - geforderte Ausbildung / Studium - geforderte Berufserfahrung BE - geforderte fachspez. Zusatzqualif. Master ohne BE -> EG10a, nach 1,5 J. 10b Reguläre Laufbahn: Start in EG10 und nach 2 Jahren EG11 > > Zur Stufe 11 ist noch der Zusatz "... und darauf bezogene fachspezifsche > Zusatzqualifkation" > Was wird unter fachspezifische Zusatzqualifikation verstanden? Das sind Schulungen, Kurse, Seminare, die vom Unternehmen organisiert werden.
Hans Maier schrieb: > Wird die Eingruppierung automatisch verändert mit zunehmende BE? In der Regel nicht, außer du steigst bei einer EG10 Stelle mit EG9 ein. Wenn die Stelle maximal EG10 hergibt, dann bleibt das auch so.
Hans Maier schrieb: > Wird die Eingruppierung automatisch verändert mit zunehmende BE? Einen Automatismus gibt es nur bei "a" nach "b". Die Eingruppierung richtet sich immer nach den Anforderungen der Aufgabenbeschreibung inkl. der BE. Z.B. können für eine Tätigkeit mind. 2-3 J. spez. BE gefordert sein und die Stelle wär dann mit EG11 bewertet. Es gibt viele verschiedene Tätigkeitsbeschreibungen mit zugehörigen Anforderungen und den Eingruppierungen.
Jo S. schrieb: > Die Eingruppierung richtet sich immer nach den Anforderungen der > Aufgabenbeschreibung inkl. der BE. Genau. Das ist ja das Gute an ERA, dass nämlich die Stelle bewertet wird, und nur danach entsprechend vergütet wird. Dadurch wird nicht mehr einfach wie früher (oder heute noch im öffentlichen Dienst) nach dem höchsten Abschluss des Bewerbers bezahlt. Wer sich also steigern möchte, kann sich ja intern auf eine höher dotierte Stelle bewerben. Einen Automatismus, außer beim Wechsel zur B-Stufe nach 18 Monaten, gibt es nicht (mehr). Ich finde das auch richtig. So wird bloße Anwesenheit in Jahren an Betriebszugehörigkeit nicht zum karrieretechnischen Selbstläufer.
In welche EG-Stufe wird man in BaWü eingestellt, wenn man als Bachelor-Berufseinsteiger in eine für Diplom/Master ausgeschrieben Stelle eingestellt wird?
Kleine Orientierungshilfe für BaWü http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/erafaulenzer0203.pdf
Markus schrieb: > In welche EG-Stufe wird man in BaWü eingestellt, wenn man als > Bachelor-Berufseinsteiger in eine für Diplom/Master ausgeschrieben > Stelle eingestellt wird? Mit welcher Stellenbeschreibung bzw. Aufgabenbeschreibung?
Sebi schrieb: > Heißt das schon Berufserfahrung oder > zählen u.a. absolvierte Weiterbildungen mit dazu? Für das eine (Berufserfahrung), ist das andere (absolvierte Weiterbildung) Voraussetzung. Hat man nur Berufserfahrung, zählt das nur wie "angelernt".
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Markus schrieb: > In welche EG-Stufe wird man in BaWü eingestellt, wenn man als > Bachelor-Berufseinsteiger in eine für Diplom/Master ausgeschrieben > Stelle eingestellt wird? Wenn du gut verhandelst, in EG13 (Master), wenn nicht, dann EG12 (Bachelor).
Was hat BaWü jetzt mit der Frage zu tun? Sebi schrieb: > bezüglich Eingruppierung in die ERA-Stufen IG-Metall Bayern: Die beiden Entgeltsysteme sind nicht (ohne tieferes Wissen) vergleichbar. Sebi schrieb: > Meine Frage ist nun inweit kann ich direkt in die Stufe 10b sortiert > werden - welche Voraussetz. gelten? Ganz einfach, die Tätigkeit muss es hergeben. Du kannst Studieren solange du willst. Wenn Du dann als Hallenkehrer beschäftigt wirst, gibt es halt nur EG2. Deshalb ist das Studium nicht zwingend ein Garant für eine höhere Entgeltgruppe. Deshalb ist es wichtig sich die Tätigkeitsbeschreibung genau anzusehen, denn damit wird die Eingruppierung bestimmt. Alles andere ist nur Kaffesatzlesen. Die nächst höhere EG gibt es immer dann wenn das Niveau der Tätigkeit entsprechend gestiegen ist. In dem Zusammenhang werden auch gene die Kriterien der Leistungsbeurteilung mit den Kriterien zur Eingruppierung verwechselt.
Entgeltausschuss schrieb: > Die beiden Entgeltsysteme sind nicht (ohne tieferes Wissen) > vergleichbar. BaWü Bayern EG13 entspricht EG10 EG12 " EG9
Jo S. schrieb: > Entgeltausschuss schrieb: >> Die beiden Entgeltsysteme sind nicht (ohne tieferes Wissen) >> vergleichbar. > > BaWü Bayern > EG13 entspricht EG10 > > EG12 " EG9 EG11 " EG8 EG10 " EG7 EG9 " EG6 EG8 " EG5 EG7 " EG4C EG6 " EG3 EG5 " EG2 EG4 " EG1 EG3 " EG0 (Ab jetzt bringt der Arbeitnehmer Kohle mit ;P) EG2 " EG-1 EG1 " EG-2 LOL
Entgeltausschuss schrieb: > Jo S. schrieb: >> Entgeltausschuss schrieb: >>> Die beiden Entgeltsysteme sind nicht (ohne tieferes Wissen) >>> vergleichbar. >> >> BaWü Bayern >> EG13 entspricht EG10 >> >> EG12 " EG9 > > EG7 " EG4C FALSCH! EG7 EG5 Facharbeiter Berufsanfänger
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