Tom B. schrieb:
> Benötige ich hierfür nochmal eine CE Kennzeichnung?
Natürlich, mit dem CE Kennzeichen bestätigst du als Hersteller, daß dein
Gerät seinen europäischen Vorschriften genügt, der Balken unter dem
Mülleimersymbol sagt daß es RoHS erfüllt.
Dazu musst du erst mal rausfinden, WELCHEN (und das in einem document of
conformity darlegen).
Besorge dir eine declaration of conformity eines anderen Joysticks und
prüfe, ob die genannten Vorschriften modernere Nachfolger haben
2011/65/EU RoHS Directive (bedingt Typen-/Chargen-/Seriennummer, in die
Unterlagen: RoHS-Beleg der Zulieferteile, also nicht bleihaltig löten,
nichts schwarz oder gelb chromatisiertes verbauen, kein Automatenstahl
mit Blei sondern mit Mangan verarbeiten)
2014/30/EU Electromagnetic Compatibility Directive
EN5022 IT equipment - radio disturbance characteristics - limits and
methods of measurement
EN5024 IT equipment - immunity characteristics - limits and methods of
measurement
Weder Spielzeugrichtlinie noch Niederspannungsrichtlinie noch Funk halte
ich für relevant.
Daneben müsst ihr euch für den Vertrieb noch die VerpackungsVerordnung
ansehen, bei Stiftung EAR registrieren, die DSGVO
Datenschutzgrundverordnung wegen der Speicherung der Kundendaten von
Bestellern auch in Bezug auf die Produktsicherheit 2001/95/EC Führung
eines Beschwerdebuchs für Rückruf: Liste an wen geliefert wurde,
ansehen, eure AGB, Impressum, Steuernummer, Rechnungsstellung (mit/ohne
MWSt), und eine Bedienungsanleitung nach EN82079 in der Sprache jeden
Landes in das ihr liefert erstellen.
> Oder eine andere Prüfung? EMV etc?
Prüfen musst du nicht zwingend, wenn du überzeugt bist, daß dein Produkt
die Vorschriften, hier EMV Grenzwerte und RoHS, einhält. Bei RoHS lässt
man sich von Zulieferern die RoHS Konformität jedes eingekauften
Bauteils bestätigen (Datenblatt) und heftet das ab, da muss man nicht
selber messen. Hast du das EMV Messprotokoll des Arduino-Boards zur Hand
? Nein, weil es keines hat ? Na dann, bei USB und Megahertztakt kann man
nicht automatisch davon ausgehen, daß es nicht stört (ich glaube mal
gehört zu haben daß ein Original Arduino Uno Board EMV Grenzwerte
überschreitet, ein Nano nicht), und ein Metallgehäuse habt ihr wohl auch
nicht drumrum.
Hättest du die EMV Messung eines Arduino Boards mit USB Kabel an dem
sonst nur kurze 10cm Drähte dran sind welches die Grenzwerte deutlich
unterschreitet, dann würde ich kurz argumentieren, daß mich das
überzeugt daß auch mein Produkt die Grenzwerte einhält (selbst wenn dir
ein EMV Guru natürlich sagt daß schon die Verlegung eines Kabels nur
1cm weiter rechts die ganze Messung zunichte machen kann und du
natürlich neu messen lassen musst), und es in die Akten aufnehmen, die
du 10 Jahre aufheben musst.
Ein bischen könnte man noch argumentieren, ob eine Computermaus
überhaupt ein Gerät ist, da sie eigenständig keine Funktion hat. Da sie
aber per USB Stecker laieninstallierbar ist, kommt sie mit einem
üblichen Computer zum Funktionieren.
https://ce-lab.de/ sollte in 1 Stunde fertig sein und ca. 120 EUR
kosten.
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1