Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Werkstudent und Arbeitsrecht


von Werkstudent (Gast)


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Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ein Bekannter hat als Werkstudent bei einer Firma angefangen, die sehr 
bekannt ist und ist dort über Vitamin B reingekommen. Das Gehalt als 
Werkstudent (Master) ist eher mittelmäßig, aber für die Branche (Bau) 
noch ok (11€). Nach einem Jahr wurden 12-13€ in Aussicht gestellt.

Jetzt hat sich jedoch herausgestellt, dass die Firma bzw. einige 
Personen dort ein komisches Verständnis vom Arbeitsrecht haben. Es ist 
fest vereinbart an welchen Tagen in der Woche gearbeitet werden soll (zB 
Mo, Di und halben Mi 0; 19h). Dennoch:

1. krankheitstage werden nicht bezahlt (Montag krank = kein Geld)
2. Urlaubstage gibt es nicht
3. Feiertage werden nicht bezahlt (Ostermontag = kein Geld)

Begründet wird das Ganze damit, dass der Werkstudent einen 
"Stundenlohn-Vertrag" habe (mündliche Aussage), also nur gearbeitete 
Stunden bezahlt werden. Jedoch sind die Punkte 1.-3. gesetzlich geregelt 
und im Vertrag steht dazu nichts drin. Diese Masche kommt mir sehr 
abgekatert vor. Mündlich werden Arbeitsbedingungen festgelegt, die es 
laut Gesetz nicht geben kann und die so im Vertrag auch nicht definiert 
sind. Die Aussagen wurden von einer Person gemacht, die die 
Studenten/Praktikanten in der Firma betreut. Diese ist ~55J, sehr 
unsympatisch und hat einen fachlichen Hintergrund (Architekt), also kein 
Personaler mit entsprechender Ausbildung/Studium.

Natürlich ist jetzt der Frust sehr groß. Er wollte unbedingt dort 
arbeiten, hat extra den bisherigen Job gekündigt (mit besserem 
Verdienst, aber fachfremd), um dort zu arbeiten und Berufserfahrung zu 
sammeln. Bei so wenig Wertschätzung der eigenen Arbeit ist die 
Motivation und der Spaß an der Arbeit im Keller.

Wie sollte man vorgehen, um die Situation zu verbessern?
- Direkt zum obersten Chef gehen und seinen Frust ablassen, geht 
momentan noch nicht, da er in der Probezeit ist. Das wäre mit großer 
Wahrscheinlichtkeit die direkte Kündigung (Geschäftsführer hat diese 
Masche angeordnet) oder eine direkte Verbesserung (Geschäftsführer weiß 
nichts von diesen Praktiken und wird für Ordnung sorgen). Insgesamt ein 
großes Risiko, da er auf das Geld angewiesen ist.
- Den Scheiß abhaken/nichts ansprechen und sich nach nur wenigen Wochen 
einen neuen Job suchen?
- Den Scheiß direkt nach der Probezeit ansprechen?
- Die Probezeit plus paar weitere Monate da bleiben, damit es im 
Lebenslauf nicht so aussieht als wäre man gekündigt worden?

Habt ihr mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet ihr vorgehen?

von Blumenvase, Songdynastie (Gast)


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Also wenn "dein Bekannter" nicht selber weiss was zu tun ist dann ist 
Hopfen und Malz verloren.

von Der Andere (Gast)


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Es ist immer der Bekannte, Freund, Bruder, Nachbar, ...

Werkstudent schrieb:
> - Die Probezeit plus paar weitere Monate da bleiben, damit es im
> Lebenslauf nicht so aussieht als wäre man gekündigt worden?

Redest du jetzt von einer ordentlichen Anstellung oder einer 
Werksstudententätigkeit?
Meine Güte, da interessiert es keine Sau ob du jetzt 3 oder 8 Monate bei 
X gearbeitet hast, das ist doch nur Jobben neben dem Studium.

von Εrnst B. (ernst)


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Ist dein Bekannter wirklich als Werksstudent eingestellt, oder macht er 
da grad ein (Plicht-)Praktikum oder seine Bachelor/Master/Diplomarbeit 
in der Firma?

Letztere gehören zur akademischen Ausbildung, und es gibt keinen 
Urlaubsanspruch und kein Geld bei Krankheit.

Evtl. hat die Firma sonst nur Praktikanten, und die Personalabteilung 
ist da durcheinandergekommen?

von Werkstudent (Gast)


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Es ist wirklich ein Bekannter. Im Gegensatz zu einem persöhnlichen 
Gespräch ist man auf uC.net ohnehin anonym, warum sollte ich dann von 
einem "Bekannten" sprechen, wenn es um mich gehen würde?

@Der Andere
Es ist eine Werkstudententätigkeit. Die Baubranche in der Gegend ist 
recht überschaubar und daher habe ich etwas bedenken, ob man sich mit 
einem so schnellen Wechsel nicht einen Fleck in den Lebenslauf macht. 
Zur Not könnte man das auch weglassen (3M Lücke sind ja nicht 
auffällig), aber dann ist wieder nicht erkennbar, dass man schon erste 
Arbeitserfahrung hat.

von Werkstudent (Gast)


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Εrnst B. schrieb:
> Letztere gehören zur akademischen Ausbildung, und es gibt keinen
> Urlaubsanspruch und kein Geld bei Krankheit.
>
> Evtl. hat die Firma sonst nur Praktikanten, und die Personalabteilung
> ist da durcheinandergekommen?

Das wäre natürlich eine mögliche Erklärung. Ich wusste gar nicht, dass 
bei einem (freiwilligen) Praktikum andere Regeln gelten als bei einem 
Werkstudenten.

von Der Andere (Gast)


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Werkstudent schrieb:
> 3M Lücke

Welche Lücke? Du STUDIERST! Das ist deine derzeitige Tätigkeit, 
Werksstudent ist maximal Nebenbeschäftigung.
Oder habe ich dich falsch verstanden und du hast schon den Master?

Dann wäre arbeiten als "Werkstudent" ja wohl mehr als Unfug.

von Jack (Gast)


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Werkstudent schrieb:
> ist dort über Vitamin B reingekommen

Ha, ha, ha, und du dachtest du wärst voll der coole Dude als du den Job 
hintenherum abgegriffen hast.
KuKi, MiKi oder LiKi?

> Diese ist ~55J,

Aha, ein bisschen Altersdiskriminierung. Zumindest kann man sagen dass 
der Betreuer im betrieblichen Kleinkampf dir als Studenten, der noch 
feucht hinter den Ohren ist, um Lichtjahre überlegen sein wird. Alses 
"hinten herum" kannst du dir abschminken.

> sehr
> unsympatisch

Das ist wohl die Umschreibung dafür, dass du cooler Dude bei ihm schon 
in der Probezeit verschissen hast. Gratulation.

> und hat einen fachlichen Hintergrund (Architekt), also kein
> Personaler mit entsprechender Ausbildung/Studium.

Das hat im Kern nichts mit dem Problem zu tun.

> Wie sollte man vorgehen, um die Situation zu verbessern?

Kündigen, Anwalt nehmen oder runter schlucken.

von Εrnst B. (ernst)


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Werkstudent schrieb:
> Ich wusste gar nicht, dass
> bei einem (freiwilligen) Praktikum andere Regeln gelten als bei einem
> Werkstudenten.

Nö, der "freiwillige" Praktikant hat, wie der Werkstudent auch, 
Urlaubsanspruch.
Während eines (in der Studienordnung vorgesehenen) Pflicht-Praktikums 
nicht.

Und während der Student seine Abschlussarbeit in der Firma schreibt(*), 
gibt's auch keinen Urlaub. Das ist aber eigentlich auch egal, weil der 
Student da "selbständig und eigenverantwortlich" arbeitet, nicht starr 
in den Betriebsablauf eingegliedert sein darf, und auch seine 
Arbeitszeit mehr oder weniger frei selber einteilen können soll.


*), Nachtrag:

Für die Abschlussarbeit wird da gewöhnlich ein extra Vertrag aufgesetzt, 
dieser muss recht strenge Kriterien erfüllen. Ansonsten wird das ganze 
mehr oder weniger automatisch (wo kein Kläger...) zu einem normalen 
(sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnis oder 
Ausbildungsverhältnis

: Bearbeitet durch User
von Werkstudent (Gast)


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Danke für deine Erläuterungen, Ernst B.

@ Der Andere
Der Bekannte ist im 2. Mastersemester und dementsprechend Student.

von SW I. (sw-ing)


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Es gibt zwei sinnvolle Optionen:
- Etwas anderes suchen
- Mitmachen und gegen Ende der Zeit die genannten Probleme ansprechen 
und den Urlaub und die Zahlung der Krankheitstage fordern. Wenn der AG 
nicht mitmacht, mit dem Anwalt drohen und notfalls auch einen Anwalt 
aufsuchen. Das ist klipp und klar geregelt und deshalb ist es 
garantiert, dass dein Bekannter Recht bekommt.

von prolet (Gast)


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11 Euro für einen Master, unabhängig von der Branche und Erfahrung, ist 
schon etwas sehr knausrig, die Arbeitsbedingungen scheinen auch 
beschissen zu sein. Dass es Vollzeitangestellten sehr viel besser geht, 
ist nicht unbedingt wahrscheinlich, wenn schon an billigen Werkstudenten 
so gespart wird.

Stellt sich die Frage, wieso man sich dann unbedingt an diese Stelle 
klammert.

von Werkstudent (Gast)


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prolet schrieb:
> 11 Euro für einen Master, unabhängig von der Branche und Erfahrung, ist
> schon etwas sehr knausrig, die Arbeitsbedingungen scheinen auch
> beschissen zu sein. Dass es Vollzeitangestellten sehr viel besser geht,
> ist nicht unbedingt wahrscheinlich, wenn schon an billigen Werkstudenten
> so gespart wird.
>
> Stellt sich die Frage, wieso man sich dann unbedingt an diese Stelle
> klammert.

Das mit den Vollzeit-Angestellten habe ich mir auch schon gedacht. Im 
Bereich Architektur sind 11-12 Euro wohl iO. Es gibt auch Kommilitonen, 
die nur 10 bekommen. Bei Architekten ist der Arbeitsmarkt etwas 
"umkämpfter" als bei E-Technikern, da das Verhältnis Absolventen vs. 
Offene Stellen schlechter ist.

SW I. schrieb:
> Es gibt zwei sinnvolle Optionen:
> - Etwas anderes suchen
> - Mitmachen und gegen Ende der Zeit die genannten Probleme ansprechen
> und den Urlaub und die Zahlung der Krankheitstage fordern. Wenn der AG
> nicht mitmacht, mit dem Anwalt drohen und notfalls auch einen Anwalt
> aufsuchen. Das ist klipp und klar geregelt und deshalb ist es
> garantiert, dass dein Bekannter Recht bekommt.

Denke auch, dass das die besten Lösungen sind. Erst ansprechen und dann 
ggf. etwas Neues suchen.

Gerade habe ich noch das gefunden:

NDR Schrieb:
> Doch viele Arbeitgeber scheinen die Dienste der Minijobber zwar gerne
> anzunehmen, die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis aber
> schlichtweg zu ignorieren. Eine neue Studie belegt, dass über 60 Prozent
> der Minijobber noch niemals Urlaub beantragt haben, über 40 Prozent
> Minijobbern sollen die Arbeitgeber aktiv Lohnfortzahlungen und Urlaub
> verweigert haben.

Link: 
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Aerger-um-Minijobs-Arbeitgeber-ignorieren-Mitarbeiter-Rechte,minijobs124.html

Diese Maschen bei Arbeitgebern und Minijobs/Werkstudenten scheinen wohl 
sehr verbreitet zu sein :/

von Hoschti (Gast)


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Falls vorhanden, kann auch der örtliche Betriebsrat manchmal 
weiterhelfen.

von Werkstudent (Gast)


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Einen BR hat die Firma leider nicht. Für ein Architektur-Planungsbüro 
ist der Laden zwar groß, aber mit ~200 MA weltweit für 
Industrie-Verhältnisse klein.

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