Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Oder greift hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, wenn man nicht mehr in der Probezeit ist?
Kündigungsschutz gegen Unfähigkeit? Der feuchte Traum aller Versager
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, Ich wüsste keinen besseren Grund, um wen endgültig rauszuschmeissen. Man hat nicht nur Lohn für nichts bekommen, sondern zusätzlich Ressorcen des AG verschwendet.
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Hallo, selbstverständlich kann jemand der nur Murks macht entlassen werden. Vorher muss der Pfuscher natürlich auch abgemahnt werden. Kurz und knapp. Der Arbeitgeber wird denjenigen wegen mangelhafter Quallitätsarbeit abmahnen, vielleicht noch ein 2. mal. Dann folgt die Kündigung. Was er nicht darf, ist denjenigen der die Schäden verursacht in Regress zu nehmen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mal einen Mitarbeiter - 15 Jahre im Betrieb - sofort, ohne vorherige Abmahnung entlassen. Er hat einfach nur einen Fehler gemacht. Allerdings hat dem AG dieser Fehler eine 6-stellige Summe gekostet und definitiv keine 1 an vorderer Stelle.
Lennard-Pascal schrieb: > sondern, weil man keine Ahnung hatte Grundsätzlich erstmal nicht - welcher Anfänger hat schon Ahnung. Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat Tja, dann ergeben sich neue Chancen / Herausforderungen, denen man sich stellen kann :-)
Dieter F. schrieb: > Lennard-Pascal schrieb: >> sondern, weil man keine Ahnung hatte > > Grundsätzlich erstmal nicht - welcher Anfänger hat schon Ahnung. Das mag für einen Lehrling im ersten Lehrjahr gelten, nicht aber für wen, der bereits eine Ausbildung hinter sich hat. Und der Startpost des TEs klingt so.
> Was er nicht darf, ist denjenigen der die Schäden verursacht in Regress > zu nehmen. Natürlich darf er das! Unfähige Ings wissen dies ganz genau: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufshaftpflichtversicherung
Bei uns musste neulich jemand gehen der zu viel wusste. ?
murx_hoch_drei schrieb: > Natürlich darf er das! Unfähige Ings wissen dies ganz genau: > https://de.wikipedia.org/wiki/Berufshaftpflichtversicherung Obacht. Das bezieht sich mehr auf Selbständige und Freiberufler. Hier geht es aber um einen Angestellten. Ein Selbständiger ist für die Folgen seiner Dummheit in stärkerem Umfang verantwortlich als ein Angestellter.
Hallo nochmal, ich kenne keinen normalen Facharbeiter, der jemals eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ich kenne auch keinen Arbeitgeber, der jemals erfolgreich Schadenersatzansprüche gegenüber Facharbeiter bei einfacher Fahrlässigkeit durchgesetzt bekommen hat. Auch eine Versicherung die soetwas anbietet ist mir nicht bekannt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht die Sache natürlich anderst aus. Aber das ist nicht das Thema. Auch mein ehemaliger Kollege, der einen Schaden im 6-stelligen Bereich verursacht hat, ist der AG bei seinen Schadenersatzvorderungen auf der Strecke geblieben. Sollte das jemals so sein, dann würde kein Facharbeiter mehr ein Bauteil anfassen, wo das nackte Rohteil schon mal 100000€ kostet. Wovon soll ein normaler Facharbeiter auch das Geld hernehmen, um so einen Schaden begleichen zu können? Das steht in keinem Verhältniss zum Lohn.
Lennard-Pascal schrieb: > Oder greift hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, > wenn man nicht mehr in der Probezeit ist? Man ist als Arbeitnehmer grundsätzlich nur zur Ablieferung einer Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Fehler passieren, das ist das Risiko des Arbeitgebers, dafür behält er schließlich auch den Profit ein. Ein Kündigungsgrund ist das an und für sich nicht. Es sei denn, jemand verstößt gegen dienstliche Anweisungen und/oder ignoriert einschlägige Normen, das kann man abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Aber unterdurchschnittliche Leistung alleine ist nicht abmahnfähig, denn irgendeiner der Angestellten ist immer der Unfähigste, selbst wenn alles Genies sind. Wenn der Arbeitgeber einen Frischling auf verantwortungsvolle Positionen setzt, und dann während der Probezeit nichts merkt, hat er sich das selber zuzuschreiben. Möglich wäre allerdings eine Versetzung auf einen wesentlich unattraktiveren, der Kompetenz aber angemessenen Posten, und/oder Fortbildungsmaßnahmen.
Minderleistung muss dein Arbeitgeber dir aber nachweisen und das läuft meist auf einen langen Prozess hinaus. Bevor das vor Gericht landet hat er sich rausgemobbt.
Bitschaufel schrieb: > Sollte das jemals so sein, dann würde kein Facharbeiter mehr ein Bauteil > anfassen, wo das nackte Rohteil schon mal 100000€ kostet. Eben. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, erstens die Arbeitsprozesse so einzurichten, daß man mit der notwendigen Sorgfalt vorgehen kann, und zweitens die Leute entsprechend zu schulen. Wenn der Arbeitgeber lieber unqualifiziertes Personal in aller Hektik losjagt, ist das sein Problem.
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Ja fristlos Künddigung ist möglich, aber ebenso Anfechtung des Arbeitsvertrages. Die Argumentatioskette läuft über die Schiene:,Arglistige Täuschung durch falsche Angaben bei der Bewerbung bezüglich der Qualifikation. https://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-03/arbeitsrechts-schummeln-vita Daneben gibt es noch verhaltens- und personenbedinget Kündigungsmöglichkeiten, begründet mit "erheblicher Minderleistung" oder "negativer Prognose": https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung-wegen-schlechter-leistung.html
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht > aus Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch > nicht lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Oder > greift hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, wenn man nicht mehr in der > Probezeit ist? Gab's wohl keine Einarbeitung. Weil alle Wissensträger weg sind und es kein Risikomanagement gibt. Blöd. Da will man eh nicht arbeiten.
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Inhuman Resources schrieb: > Bei uns musste neulich jemand gehen der zu viel wusste. ? Dann hat er noch nicht genug gewusst, sonst hätte man ihn nicht mehr entlassen können ;-)
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Beitrag #5423597 wurde von einem Moderator gelöscht.
Lennard-Pascal schrieb: > mehrer Projekte verhauen hat, ... > ... weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist Ein Arbeitgeber wird einen Anfänger ohne Berufserfahrung als Projektleiter einsetzen? Wenn er das tät, sollte er sich lieber selbst entlassen.
Es gibt den Spruch: Der Mensch kann noch so dumm sein, er muss sich nur zu helfen wissen. Was hier ja wohl nicht der Fall ist. Zwei Szenarien fallen mir hierzu ein: 1. Da hat jemand, in seiner Bewerbung, das blaue vom Himmel herunter gelogen und ihm wurde geglaubt. 2. Es ist aus Bückeburg. "Ja Chef, wird gemacht, Chef. Darf ich Ihnen auch noch den Allerwertesten küssen"? Aber nicht: "Kann mir dabei jemand helfen"?
Karl schrieb: > Ein Arbeitgeber wird einen Anfänger ohne Berufserfahrung als > Projektleiter einsetzen? Wenn er das tät, sollte er sich lieber selbst > entlassen. Och, man kann auch ohne PL zu sein für alles verantwortlich sein. Zwar nicht offiziell und noch weniger auf dem Gehaltszettel, aber wen juckt das schon. "Projekt leiten" als Algorithmus formuliert: :START - Billig einstellen - Reinwerfen -> Liefert nicht sofort? - optional, wenn es sich gerade anbietet: zum Sündenbock für alles ernennen - Feuern - Nächster -> Liefert sofort? - Ausquetschen bis nichts mehr geht - Feuern - oder freiwilliger Abgang - Nächster - Bonus einsacken GOTO START
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Dies ist im Arbeitnehmerunfähigkeitsschutzgesetz (ArbUSchG) klar geregelt: § 23 Kündigung wegen Ahnungslosigkeit 1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer 1. keine Ahnung hat oder 2. noch nicht lange im Beruf ist. 2) Eine Kündigung nach Absatz 1 ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile für den Arbeitgeber, einen noch ahnungsloseren Arbeitnehmer (Bauernopfer) benennen kann. 3) Von den Absätzen 1 bis 2 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.
Lennard-Pascal schrieb: > Oder greift > hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, wenn man nicht mehr in der > Probezeit ist? Handelst Du immer nach der Maxime "Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss" ?! Recherchier doch einfach den den begriffen Kündigungsschutz und Probezeit antsatt dir was aus dem Wortklang zusammenzureimen das dichunbeschwert ins Verderben rennen lässt. Es gibt keinen Schutz vor Kündigung, weder während noch nach der Probezeit. Es gibt unterschiedlich lange Kündigungsfristen und es gibt "Erschwernisse" die eine ungerechtfertigte Kündigung vermeiden sollen. Grob vereinfacht: in der Probezeit kannst du innerhalb von 2 Wochen gefeuert werden, ohne das der AG dir sagen muss, das du unfähig bist, nach der probezeit, muss er es dir sagen und anhand der Deiner Arbeitsergebnisse begründen das du unfähig bist und du darfst ein paar Tage länger bei ihm hocken. Unabhängig davon kann der AG den Arbeitsvertrag anfechten, den Vertrag fristlos enden lassen und Gehalt zurückfordern wenn sich herausstellt das der Bewerber über seine tatsächlichen Qualifikationen gelogen und getäuscht hat. Passiert immer mal wieder bei selbsternannten Ärzten, die dann immer noch behaupten das Geld stände ihnen zu, weil sie hätten ja Dienst verrichtet. https://youtu.be/TV9CU3DcFds?t=669 Auch die "Bewerber-Floskel": "Ich kann mich schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten. Es fällt mir leicht, auch komplexe Sachverhalte zu verstehen." oder "Ich setze Problemlösungen gern selbstständig um und ergreife dafür selbst die Initiative." zählt für manche zu den Qualifikationen die offensichtlich nicht vorhanden waren, wenn über Monate Projekte "verhauen" werden.
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Oder greift > hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, wenn man nicht mehr in der > Probezeit ist? Ja. Zurecht. Denn solche Dinge passieren nur Leuten, die geblufft haben, was ihr Wissen angeht. Bevor man einen Job anfängt, sollte man sich schon darüber im Klaren sein, das man das hinbekommt.
Lennard-Pascal schrieb: > mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, Wenn es wirklich Unwissenheit ist und keine Unfähigkeit (weil man einfach noch nicht so viel Erfahrung hat) wird ein vernünftiger Arbeitgeber dafür sorgen, dass du die Nötigen Kenntnisse lernen kannst. Wenn er das nicht macht, hast du auch keine Grund dich vor einer Kündigung zu fürchten, denn für so einen Arbeitgeber will man nicht arbeiten. Denn: Die Situation wird sich nicht im Laufe der Zeit verbessern. Zum Ingeniersberuf gehört es, dass man ständig neue Dinge lernt. Wenn der Arbeitgeber nicht die passenden Rahmenbedingungen dafür schafft, wirst du bei jedem Projekt unter diesem Problem leiden, bis du Rente gehst oder die Firma verlässt. Was aber deine Aufgabe ist: Von dir aus auf den Chef zugehen, und Schulungsbedarf ansprechen. und zwar frühzeitig, bevor ein Projekt deswegen an die Wand fährt. Wenn du das nicht gemacht hast, wäre dies durchaus ein Kündigungsgrund.
murx_hoch_drei schrieb: >> Was er nicht darf, ist denjenigen der die Schäden verursacht in Regress >> zu nehmen. > > Natürlich darf er das! Unfähige Ings wissen dies ganz genau: ... und schliessen mit der ... > https://de.wikipedia.org/wiki/Berufshaftpflichtversicherung ... gleich auch noch die falsche Versicherung ab. Gegen völlig Unfähigkeit im Beruf gibts doch eigens die: Berufsunfähigkeitsversicherung ;-)
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Wegen Ahnungslosigkeit alleine kann man definitiv nicht gefeuert werden - zumindest nicht wirksam - denn der Arbeitnehmer ist nur verpflichtet sich nach seinen Fähigkeiten zu bemühen. Es ist auch die hohe Kunst niemanden seine Ahnungslosigkeit merken zu lassen, besonders nicht den Vorgesetzten - das ist seit 10 Jahren meine mit erfolg praktizierte Strategie im Arbeitsleben.
DerPfusscher schrieb: > Es ist auch die hohe Kunst niemanden seine Ahnungslosigkeit merken zu > lassen, besonders nicht den Vorgesetzten - das ist seit 10 Jahren meine > mit erfolg praktizierte Strategie im Arbeitsleben. Ich glaube, da bist du nicht der Einzige, das praktizieren viele Mitarbeiter so.
Qwertz schrieb: >> Es ist auch die hohe Kunst niemanden seine Ahnungslosigkeit merken zu >> lassen, besonders nicht den Vorgesetzten Das sollte wohl eher heissen: Es ist auch die hohe Kunst niemanden seine Ahnungslosigkeit merken zu lassen, besonders nicht DIE Vorgesetzten Oliver
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Naja, Fehler macht jeder mal ... Aber wenn jemand nicht in der Lage ist, aus seinen Fehlern zu lernen und "mehrer Projekte" verhauen hat ... Aber ansonsten geb ich den anderen Recht ... Ein unbefristeter Arbeitsvertrag macht eine Kündigung nicht unmöglich - nur schwerer.
Das Kündigungsschutzgesetz greift grundsätzlich gar nicht, wenn man gefeuert werden soll, wird man das auch. Eine Ausnahme sind Massenentlassungen, da kann man sich vielleicht von der Liste runterklagen. Es geht lediglich um die Höhe der Abfindung. Die ist bei ungerechtfertigten Entlassungen höher. Gruss Axel
Wenn man viele Projekte machen durfte und nix gelernt hat? Ich durfte schon nach 2 Tagen gehen, weil angeblich nix mit Einarbeiten möglich. Sorry aber wenn man nix dazu lernt, dann sollte man gucken, ob man was neues lernt vielleicht Fachinformatiker, die verdienen viel und sind ja studiert. Können alles ähnlich wie Erzieher, hoch anspruchsvolle Ausbildungen. Ich frag mich immer wieder wieso so viele Fachidioten überbezahlte Job bekommen können, irgendwann geht nix mehr.
Lutz_1 schrieb: > Fachinformatiker, die verdienen viel und sind ja studiert Gleich zwei dicke Fehler in einer Aussage!
Frag die doch, die meinen das sie das können was ein Täschler kann und für eine Ausbildung ist das Gehalt wirklich grandis hoch.
Mampf F. schrieb: > Ein unbefristeter Arbeitsvertrag macht eine Kündigung nicht unmöglich "Unbefristet" heißt nicht "endlos", sondern es heißt, dass es eben keinen festgelegten (= mit einer definierten Frist festgeschriebenen) Kündigungszeitpunkt gibt, sodass die Kündigung also jederzeit bzw. an einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann. Insofern vermittelt das Wort "unbefristet" nur eine scheinbare Sicherheit...
Beitrag #5424608 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5424694 wurde von einem Moderator gelöscht.
Lennard-Pascal schrieb: > Oder greift > hiergegen das Kündigungsschutzgesetz, wenn man nicht mehr in der > Probezeit ist? Öhh, was haste genau "verhauen"? Hoffentlich nicht den Schoßhund der Cheffin!
Lothar M. schrieb: > "Unbefristet" heißt nicht "endlos", sondern es heißt, dass es eben > keinen festgelegten (= mit einer definierten Frist festgeschriebenen) > Kündigungszeitpunkt gibt, sodass die Kündigung also jederzeit bzw. an > einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann. Aber nicht ohne Abfindung. Bei Opel gehen manche jetzt mit 260k EUR. Wenn du +50 bist und das Haus abbezahlt hast, geht es nicht besser.
Friggleroni schrieb: > Lothar M. schrieb: > "Unbefristet" heißt nicht "endlos", sondern es heißt, dass es eben > keinen festgelegten (= mit einer definierten Frist festgeschriebenen) > Kündigungszeitpunkt gibt, sodass die Kündigung also jederzeit bzw. an > einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann. > > Aber nicht ohne Abfindung. Bei Opel gehen manche jetzt mit 260k EUR. > Wenn du +50 bist und das Haus abbezahlt hast, geht es nicht besser. Nicht die ANÜs und Externen, oder?
Lennard-Pascal schrieb: > Wenn man, als Beispiel, mehrer Projekte verhauen hat, aber nicht aus > Boshaftigkeit, sondern, weil man keine Ahnung hatte, weil man noch nicht > lange im Beruf ist, kann man deswegen gekündigt werden? Wenn du Arzt bist und bei mehreren Patientenprojekten mehrere Todesfaelle zu verantworten hast,sollte man eigentlich eine Entlassung spaetestens nach dem 10.Fall erwarten koennen. Hier nochmals fuer die Couchpotatoes unter euch Forumusern: Professor Brinkmann und sein Team? https://www.youtube.com/watch?v=FN9TRCj8f0E
Toxic schrieb: > Wenn du Arzt bist und bei mehreren Patientenprojekten mehrere > Todesfaelle zu verantworten hast,sollte man eigentlich eine Entlassung > spaetestens nach dem 10.Fall erwarten koennen. Bei einem Pfleger können es auch mal 100 Fälle sein, siehe z.Z. laufender Prozess.
Toxic schrieb: > Wenn du Arzt bist und bei mehreren Patientenprojekten mehrere > Todesfaelle zu verantworten hast,sollte man eigentlich eine Entlassung > spaetestens nach dem 10.Fall erwarten koennen. Jetzt weis ich auch warum wir einen Ärztemangel haben: Es sterben zu viele Patienten!
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