Gesetzlich vereinbarte Kündigungsfrist IG Metall Baden Württemberg

Gast #5423576
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Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma und 
bereit mich gerade darauf ein wenig vor.

Ich arbeite seit 2.5 Jahren in meinem aktuellen Unternehmen. Das 
Unternehmen unterliegt dem Tarifvertrag der IG Metall Baden Württemberg.

Jetzt würde mich interessieren wie lange die Kündigungsfrist im Falle 
meiner Kündigung wäre.

Im Internet finde ich hierzu teils widersprüchliche Aussagen:

Auf manchen Seiten ist von 2 Monaten die Rede, wenn man wie ich mehr als 
3 Monate bei der Firma beschäftigt ist:

siehe hier:

https://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigungsfrist-nach-dem-entgelt-rahmenabkommen-era/

Auf anderen Seiten steht wiederum, dass die Kündigungsfrist von Seiten 
des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber 4 Wochen zum Fünfzehnten 
oder zum Ende des Kalendermonats beträgt.

siehe hier:

http://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files//ARTID_10564_hWRJUz?name=MTV_Metallbau_2014_mit_Erg_Vereinb_2017.pdf

Welche der beiden Aussagen ist denn nun die Richtige? Bzw. wie lange 
wäre die Kündigungsfrist in meinem konkreten Fall?

Viele Grüße
Lars
#5423601
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Was steht in deinem Arbeitsvertrag?

Es kann dort für beide Seiten eine längere Kündigungsfrist, als 
gesetzlich vorgegeben, vereinbart werden.

Es darf aber für den Arbeitgeber nie eine kürzere Kündigungsfrist geben, 
als für den Arbeitnehmer.



Ein Bekannter hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des 
Quartals, seit seiner Probezeit.
Legal, aber störend, wenn man wechseln möchte.
Gast #5423770
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Hier in Bayern gilt dies:
Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt während der ersten 3 Monate 
des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum 15. oder Schluß eines 
Kalendermonats, danach 4 Wochen zum 15. oder Schluß eines 
Kalendermonats, ab dem 2. Jahr der Betriebs- oder 
Unternehmenszugehörigkeit 1 Monat zum Schluß eines Kalendermonats.

Dürfte in BaWü gleich sein.

Länge Fristen gibt es nur für den AG, aber nicht AN
Gast #5423773
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Hab das für NordBaWü gefunden:
4.5 Kündigungsfristen
4.5.1 Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt
4.5.1.1 innerhalb der ersten drei Monate Betriebszugehörigkeit einen 
Monat zum
Monatsende;
4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende.
4.5.2 Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt gegenüber dem 
Beschäftigten nach
einer Betriebszugehörigkeit von
5 Jahren mindestens 3 Monate
8 Jahren mindestens 4 Monate
10 Jahren mindestens 5 Monate
12 Jahren mindestens 6 Monate
jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
4.5.3 Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit gemäß § 4.5.2 werden
Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres 
liegen, nicht
berücksichtigt.
4.6 Für fristlose Kündigungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gast #5424531
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Metaller schrieb:
> Frag beim Betriebsrat nach.

Das halte ich vor der Jobwechsel sicher feststeht für keine so gute 
Idee. Ich muss halt damit rechnen, dass ich im Vorstellungsgespräch 
gefragt werde, wann mein frühester Eintrittstermin wäre. Deswegen ist es 
für mich wichtig zu wissen wie lange meine Kündigungsfrist ist.

Dr. Seltsam schrieb:
> ab dem 2. Jahr der Betriebs- oder
> Unternehmenszugehörigkeit 1 Monat zum Schluß eines Kalendermonats.
>
> Dürfte in BaWü gleich sein.
>
> Länge Fristen gibt es nur für den AG, aber nicht AN

Würde also bedeuten 1 Monat bis zum Monatsende.

Dr. Seltsam schrieb:
> Hab das für NordBaWü gefunden:
> 4.5 Kündigungsfristen
> 4.5.1 Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt
> 4.5.1.1 innerhalb der ersten drei Monate Betriebszugehörigkeit einen
> Monat zum
> Monatsende;
> 4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende.

Würde bedeuten 2 Monate bis zum Monatsende.

Gegoogelt habe ich selber auch schon (siehe mein erster Beitrag). 
Irgendwie werde ich aber da auch nicht schlau.

Kann mir denn niemand (idealerweise noch jemand von einer 
IGM-tarifgebundenen Firma in BaWü) sagen wie lange die Kündigungsfrist 
in meinem Fall ist?

Viele Grüße
Lars
Gast #5424566
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Betriebsrat ist mit Vorsicht zu genießen. Bei mir wusste 1/2 Stunde nach 
der Nachfrage beim Betriebsrat die ganze Firma bescheid. Da blieb mir 
dann wirklich nix anderes mehr übrig als zu kündigen.

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