nur zur Info, weil Hier schon öfter Thema https://www.berliner-zeitung.de/politik/urteil-bundesgerichtshof-erlaubt-dashcamvideos-als-beweismittel-30407180 Namaste
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Ja. Und. Wenn's eben den Unterschied zwischen Wahrheit und Annahme ausmacht ... alles Andere waere nicht glaubwuerdig.
Naja - eigentlich wird ja die bisherige Rechtspraxis dadurch nicht gekippt: Nach wie vor ist es illegal und auch strafbar, wenn jemand permanent den Straßenverkehr filmt. Dies deshalb, weil der Datenschutz vorrangig ist, wohl auch bleiben wird und das auch so sein sollte. Nun ist es einerseits aber so, daß m.W. Dashcams ihre Aufzeichnungen "routinemäßig" in gewissen Zeitintervallen automatisch löschen und andererseits so, daß bei der illegalen Filmerei auch der Grundsatz gilt: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. :D Insoweit ist das BGH-Urteil m.E. begrüßenswert, weil es eine "goldene Brücke" aus der "Grauzone" der an sich illegalen Filmerei hin zu den Interessen von evtl. Unfall-Geschädigten baut. Weil dann nämlich die "Beweis-Interessen" von Schuld oder Unschuld an einem Unfall höherrangig sind und werden als der Datenschutz Beteiligter. Was letztlich auch eine stichhaltige Begründung ist, Aufzeichnungen als Beweismittel zuzulassen, weil an Unfällen Beteiligte ohnehin persönliche Daten nennen und "preisgeben" müssen, und deshalb deren Datenschutz-Interesse durch die Filmerei keinesfalls tangiert wird/wurde. Das BGH-Urteil kann nur zu mehr "Rechtssicherheit" führen und ist deshalb eine kluge Entscheidung. Auch eine praxisnahe und mutige, weil sicher niemand hergehen und sagen wird: Wissen Sie was - eigentlich hätten Sie das ja gar nicht filmen dürfen, weil sowas illegal und strafbar ist. Also "verdonnern" wir Sie erst mal wg. illegaler Filmerei zur Zahlung von ...Euro. Akzeptieren dann aber den "beweissichernden Anteil" der Filmerei. Aus meiner Sicht ist das der einzige Mangel am BGH-Urteil: Es ist keine "Minimal-Bestrafung" für die illegale Filmerei vorgesehen. Und wenn es nur 5 od. 10 Euro wären, gehört sich das so. Denn rein rechtlich gesehen, fand bei der Filmerei mit Sicherheit zweierlei statt: 1) illegale Aufzeichnungen VOR dem beweissichernden Anteil (Unfall-Verlauf), wobei der Datenschutz verletzt wurde, sowie 2) durch das BGH-Urteil "legalisierte" Aufzeichnungen, wobei aber dann eine "Umkehrung des Datenschutzes" vorliegt: Den gibt es dabei nicht mehr. 1) und 2) muß man m.E. strikt auseinander halten: 1) wird NICHT dadurch legalisiert, daß evtl. 2) eintreten könnte, sondern es ist und bleibt illegal und strafbar. Wenn aber 2) eintritt, muß 1) bestraft werden. Von mir aus auch nur mit einem "Anstands-Obolus" von nur 1 - 5 Euro. Denn Recht muß konsequent "auf ganzer Linie" Recht bleiben - auch wenn man dabei "goldene Brücken" zu bauen versucht! Grüße
L. H. schrieb: > Dies deshalb, weil der Datenschutz vorrangig ist, wohl auch bleiben wird > und das auch so sein sollte. "der datenschutz" wird hier meiner meinung nach garnicht berührt. die privaten dashcam aufnahmen werden schießlich nicht zusammen mit anderen datenquellen verknüpft, und ergeben so auch keinen gläsernen bürger. sie dienen einzig dazu, im falle eines unfalls neben der eigenen aussage ein beweismittel zu haben. die bereits vorhandene gesetzgebung, z.b. das recht am eigenen bild, verbietet bereits das mit derlei aufnahmen unsinn gemacht wird - veröffentlichung zum beispiel. das ist meiner meinung nach auch ausreichend. datenschutzrelevant ist was die staatsorgane machen: datenquellen zusammenführen (handyposition, gesprächsaufzeichnung, vorratsdatenspeicherung, kontodaten, fluggastdaten…), automatisiert auswerten und an dritte (USA) weitergeben. lustigerweise können sie sich dabei nicht mal an ihre eigenen gesetze halten, und zum beispiel löschfristen einhalten, oder abgehörte personen nach der maßnahme vom lauschangriff unterrichten - das "würde zu viel arbeit machen, und die bevölkerung verunsichern" (den satz hat die misere nicht erfunden).
L. H. schrieb: > Naja - eigentlich wird ja die bisherige Rechtspraxis dadurch nicht > gekippt: > Nach wie vor ist es illegal und auch strafbar, wenn jemand permanent den > Straßenverkehr filmt. Bisher machte es aber auch keinerlei Sinn, den Straßenverkehr zu filmen, weil das Material generell wertlos war. Das ist jetzt anders. Jetzt muss man abwägen: Straftat - und ich habe vor Gericht einen Trumpf, der sticht - oder keine Straftat und ich habe vor Gericht die Arschkarte. Wenn künftig jeder Rechtsanwalt als erstes nach der DashCam fragt (weil man ohne schon verschissen hat), wird sich jeder so ein Ding einbauen. Nebenbei: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat bereits Interesse an den DashCam Aufnahmen bekundet, um z.B. vorsätzlich herbeigeführte Unfälle erkennen zu können. Man will dazu die DashCam-Nutzer mit Prämien belohnen. Als direkte Folge des Urteils wird die DashCam in jedem Fahrzeug kommen.
Ich bin für Dashcams. Wenn ich nicht Schuld bin habe ich einen Beweis. Wenn ich Schuld bin, dann sollte man eh zu seinem Fehler stehen. Shit happens. Wenn alle schon solche großen Bedenken wegen dem Datenschutz haben, warum gibt es dann eigentlich keine verschlüsselten DashCams? Die Aufnahmen werden direkt auf der Kamera verschlüsselt, anhand der Seriennummer der Kamera kann die Staatsanwaltschaft den Schlüssel beim Hersteller erfragen. Das umzusetzen sollte nicht teuer sein.
Matthias X. schrieb: > Ich bin für Dashcams. Wenn ich nicht Schuld bin habe ich einen Beweis. > Wenn ich Schuld bin, dann sollte man eh zu seinem Fehler stehen. Shit > happens. > > Wenn alle schon solche großen Bedenken wegen dem Datenschutz haben, > warum gibt es dann eigentlich keine verschlüsselten DashCams? Die > Aufnahmen werden direkt auf der Kamera verschlüsselt, anhand der > Seriennummer der Kamera kann die Staatsanwaltschaft den Schlüssel beim > Hersteller erfragen. Das umzusetzen sollte nicht teuer sein. Nur wer kaufts? Und was wenn doch jemand eine unverschlüsslte Dashcam einsetzt? Dann hast du die gleichen rechtlichen Fragen wie jetzt auch. Und die wurden ja jetzt beantwortet. Viel interessanter sind Speicherkarten die sich nur vollschreiben lassen, aber es kann nichts mehr geändert oder gelöscht werden. Solche werden in Kameras der Forensik eingesetzt. Damit kann man schon mal nicht so einfach Aufnahmen manipulieren. Allerdings braucht eine Dashcam dann einen weiteren normalen Speicher für die kontiniuerliche Aufnahme.
Cyblord -. schrieb: > Nur wer kaufts? Ganz einfach. Die Dashcam-Hersteller bilden eine Arbeitsgruppe und geben ein paar Studien in Auftrag. Wieviel Verkehrstote zu vermeiden wären (auch Kinder und Hundebabys), welcher volkswirtschaftliche Schaden kann abgewandt werden, welche zusätzlichen Steuern sind möglich. Es gibt immer ein paar Unis die Geld brauchen und sowas machen. Dann geht man damit nach Brüssel und belabert die zuständigen Politiker, damit diese eine ECE R-Richtline verabschieden. Eine Menge tolle neue Technik hat auf diese Weise Einzug in das KFZ gefunden. Dinge von denen Du vor zehn Jahren noch gar nicht wusstest dass Du sie brauchst, die aber Dein Leben sicherer und das der OEMs und Zulieferer profitabler machen. Die Königsdisziplin ist "Bestandschutz". Wer dafür sorgen kann, dass vorhandene Anlagen umgerüstet werden müssen und da sein Dingsbums nachträgich eingebaut bekommt, der hat es geschafft. > Und was wenn doch jemand eine unverschlüsslte Dashcam einsetzt? Dann > hast du die gleichen rechtlichen Fragen wie jetzt auch. Und die wurden > ja jetzt beantwortet. Bussgelder und Punkte werden doch immer gerne genommen. Tragen ja auch irgendwie zur Verkehrssicherheit und zum Wohle der Menschheit bei. Und generieren Umsatz. Oder gleich zur MPU, das bringt noch mehr Bruttosozialprodukt. Zum Glück wird sowas nie passieren, da unsere Politiker ja ausschließlich zum Wohle des Wählers und niemals für Lobby und Brieftasche tätig sind ;-)
soul e. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > > welcher volkswirtschaftliche Schaden kann > abgewandt werden, Volkswirtschaftlicher Schaden entsteht dann, wenn Fahrzeuge und Fahrzeugteile nicht durch Unfälle geschrottet werden, sondern ihre theoretische Lebensdauer erreichen. Zum "Glück' können Dashcams keinen einzigen Unfall verhindern. Nein, ich bin nicht zynisch. Ich beschreibe lediglich die gesellschaftliche Realität.
Percy N. schrieb: > Volkswirtschaftlicher Schaden entsteht dann, wenn Fahrzeuge und > Fahrzeugteile nicht durch Unfälle geschrottet werden, sondern ihre > theoretische Lebensdauer erreichen. Das schafft aber Umsatz durch Neuwagenverkäufe. Die Lebensdauer könnte man ja sogar künstlich reduzieren, indem man z.B. sagt, alle Fahrzeuge die keinen lila Kenwood-Aufkleber auf der Heckscheibe haben dürfen nicht mehr in die Innenstadt. Schon sind sie für ihre Nutzer nutzlos, und es wird Ersatz beschafft. Ist natürlich ein völlig absurdes Beispiel, sowas wäre in unserem Land nicht vorstellbar. > Zum "Glück' können Dashcams keinen einzigen Unfall verhindern. Wie sollen sie auch? Aber man braucht halt einen Vorwand, um das Zeug vorzuschreiben. Wieviele Menschen sind jedes Jahr durch platzende Reifen gestorben? Jetzt garantiert weniger, TPMS ist Vorschrift. Und wenn doch kannst Du sofort per Tastendruck Hilfe holen, eCALL ist auch Vorschrift. Und wer verdient dran? Und wer zahlt's? > Nein, ich bin nicht zynisch. Ich beschreibe lediglich die > gesellschaftliche Realität. ;-))
soul e. schrieb: >> Zum "Glück' können Dashcams keinen einzigen Unfall verhindern. > Wie sollen sie auch? Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle würden dadurch sicherlich weniger werden. Wobei es sich i.d.R. eher um Blechschäden handelt, um dann überzogene Reparaturkosten geltend machen zu können. Ansonsten würde sich wohl auch manch einer manch riskantes Verhalten sparen, wenn er anschließend wegen im Video dokumentierter grober Fahrlässigkeit den Schaden bezahlen darf. Zumal dann wohl auch die Eignung zum Führen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zur Disposition stehen würde.
Gustav K. schrieb: > soul e. schrieb: >>> Zum "Glück' können Dashcams keinen einzigen Unfall verhindern. >> Wie sollen sie auch? > > Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle würden dadurch sicherlich weniger > werden. wohl genau so wie gesetze gegen vorsätzliche tötungen morde nicht verhindern, wahrscheinlich aber verringern.
Christobal M. schrieb: > Gustav K. schrieb: > soul e. schrieb: > Zum "Glück' können Dashcams keinen einzigen Unfall verhindern. > > Wie sollen sie auch? > > Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle würden dadurch sicherlich weniger > werden. > > wohl genau so wie gesetze gegen vorsätzliche tötungen morde nicht > verhindern, wahrscheinlich aber verringern. Dass vorsätzliches Bewirken eines Schadens kein Unfall ist, fällt Euch aber schon noch auf, oder?
Gustav K. schrieb: > Ansonsten würde sich wohl auch manch einer manch riskantes Verhalten > sparen, wenn er anschließend wegen im Video dokumentierter grober > Fahrlässigkeit den Schaden bezahlen darf. Zumal dann wohl auch die > Eignung zum Führen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zur > Disposition stehen würde. Manch einer fühlt sich erst sicher, wenn eine flächendeckende Überwachung zum Einsatz kommt.
Ich bin dafür das die DashCams als Beweismittel zugelassen sind wenn Zeit/Datum und Geschwindigkeit ins Bild eingeblendet ist. (evtl. auch noch das Kennzeichen des Fahrzeugs in der sie verbaut ist) Und wer mit dem Bildmaterial Sch**** baut dem sollte man eben eine zwischen die Hörner geben. Gibt genug "Russia Dash Cam" auf youtube, da braucht man nicht noch "German Dash Cam". ;-) In anderen Ländern läuft das mit dem Beweismittel völlig entspannt.
Da der Sinn der Dashcam einzig und allein ist, im Falle eines Unfalls einen Beweis zu haben, kann ich wenig Datenschutzprobleme erkennen. Normale Handies zum Filmen und Camcorder sind doch auch nicht illegal und wenn ich damit in der Stadt meine Straße filme kommt auch nicht die Polizei. Die Rechtslage in USA halte ich persönlich für viel sinnvoller: wer im öffentlichen Raum herumgeistert darf abgelichtet werden. Wer das nicht will, bleibt zu Hause. Wer weiß, wie viele Schweinereien nie aufgedeckt worden wären, wenn man nicht überall filmen dürfte. Polizeigewalt etc. Interessant wird das doch erst, wenn irgendwas mit den Daten gemacht wird. Und das kann man dann doch immer noch regulieren. Aber alles was privat passiert interessiert in Wirklichkeit doch keinen Pups außer Narzissten, die sich für viel zu wichtig halten.
> .. wer im öffentlichen Raum herumgeistert darf abgelichtet werden. Sonst zuhause
bleiben.
Eine pragmatishe Loesung.
Jemin K. schrieb: > Normale Handies zum Filmen und Camcorder sind doch auch nicht illegal > und wenn ich damit in der Stadt meine Straße filme kommt auch nicht die > Polizei. Naja, bei jedem Unfall sind die Leute mit ihren Smartphone geil auf die rumliegenden Leichenteile, die aus welchen Gründen auch immer unbedingt gefilmt werden müssen. Die Ordnungskräfte reagieren hier auch nur deshalb recht moderat, weil sie i.d.R. wichtigeres zu tun haben. Aber soll da nicht gegen Enden des Jahres was kommen, wo es es ohne meine schriftliche Einwilligung vorbei ist mit Geknipse und Gefilme?
Jemin K. schrieb: > Da der Sinn der Dashcam einzig und allein ist, im Falle eines Unfalls > einen Beweis zu haben, kann ich wenig Datenschutzprobleme erkennen. Zu wenig Youtube geguckt? Danach beurteilt scheint der Sinn von Dashcams hauptsächlich darin zu bestehen, bizarre Verkehrsvideos ins Netz zu stellen. Besonders die Russen sie da sehr aktiv. Und dann hat man sehr wohl Datenschutzprobleme.
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Percy N. schrieb: > Dass vorsätzliches Bewirken eines Schadens kein Unfall ist, fällt Euch > aber schon noch auf, oder? aber schäden sehen gleich aus, egal ob sie nun vorsätzlich oder durch einen unfall entstanden sind. deswegen braucht man beweise, und deswegen sind dashcam aufnahmen akzeptabel. Chris M. schrieb: > Manch einer fühlt sich erst sicher, wenn eine flächendeckende > Überwachung zum Einsatz kommt. ausgehend hiervon: Beitrag "Re: BGH Urteil zu Dashcam kippt bisherige Rechtspraxis" warum hälst du dashcam aufnahmen für einen teil einer "flächendeckenden überwachung", und wie unterscheiden sie sich von leuten die dich sehen und wiedergeben können was du gemacht hast?
Christobal M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Dass vorsätzliches Bewirken eines Schadens kein Unfall ist, fällt Euch >> aber schon noch auf, oder? > > aber schäden sehen gleich aus, egal ob sie nun vorsätzlich oder durch > einen unfall entstanden sind. Stimmt. Und wo ist der Widerspruch zu meiner Aussage? > deswegen braucht man beweise, > Unbestritten, dazu hatte ich mich nicht geäußert. Richter freuen sich allerdings über eine ihnen vertraute Schreibung. > und deswegen > sind dashcam aufnahmen akzeptabel. > Ich brauche mehr Geld. Akzeptiere bitte, dass ich Dich erleichtere.
A. K. schrieb: > Zu wenig Youtube geguckt? Danach beurteilt scheint der Sinn von Dashcams > hauptsächlich darin zu bestehen, bizarre Verkehrsvideos ins Netz zu stellen. Darin sehe ich auch das zentrale Problem. Im mir bekannten OPNV wird der Innenraum von mehreren Kameras permanent bis in letzte Ecke gefilmt, das Material kann aber m.W. nicht so ohne weiteres ausgelesen werden. Damit könnte man auch bei Dashcams bestimmte Fehlentwicklungen unterbinden. Damit wäre dann auch die Illegalität der Filmerei vom Tisch. Ob das so ohne weiteres umzusetzen wäre, ist eine andere Sache. In Zukunft sehe ich zwei Kameras im PKW: Eine nach vorne und eine auf den Fahrer. Um zu beurteilen, ob der eingebaute Automat (Assistenzsystem, Autopilot) den Unfall verursacht hat, oder der Fahrer. Hatte er nun die Hände am Steuer oder hat er doch mit dem Smartphone gespielt ... Nebenbei: Wie sicher erkennt ein Lenkrad, dass da Hände am Steuer sind? Wie sieht das aus, wenn ich Handschuhe trage?
Gustav K. schrieb: > Nebenbei: Wie sicher erkennt ein Lenkrad, dass da Hände am Steuer sind? > Wie sieht das aus, wenn ich Handschuhe trage? Es gibt kapazitive Systeme, und faseroptische. Perfekt sind beide noch nicht.
https://m.youtube.com/watch?v=KFyeUI-WAMo Ich finde das Dashcam Urteil gut. Aber ich bin auch schon bisher das Risiko eingegangen sie zu nutzen, das war es mir wert.
https://www.youtube.com/watch?v=aIgjGEo1-QA russland https://www.youtube.com/watch?v=qmsQ-obL1Z4 russland https://www.youtube.com/watch?v=5RZfexsHq-8 russland https://www.youtube.com/watch?v=w3N6IAWl3wo australien https://www.youtube.com/watch?v=Rcj5e8eH-cI Bei jedem einzelnen Vorfall ist es schwierig den korrekt und glaubhaft zu beschreiben. Sei das nun als Zuschauer, Beschuldigter, oder Verunfallter. Ich habe seit Jahren eine Dashcam, sie laeuft immer mit. Mit GPS werden Position, Geschwindigkeit, Video, und Ton aufgezeichnet. Alle 8 Stunden wird die Karte neu beschrieben. Man sollte strikt nicht mit dem Telephonieren beschaeftigt zu sein... das ist dann auch drauf...
Zitronen F. schrieb: > Ich habe seit Jahren eine Dashcam, sie laeuft immer mit. Mit GPS werden > Position, Geschwindigkeit, Video, und Ton aufgezeichnet. Alle 8 Stunden > wird die Karte neu beschrieben. Ich glaube das trainiert auch ganz gut die Selbstdisziplin ? Ist ja auch ein Log des eigenen Handelns.insofern vielleicht doch auch Unfallverhütung. Namaste
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soul e. schrieb: > Gustav K. schrieb: > >> Nebenbei: Wie sicher erkennt ein Lenkrad, dass da Hände am Steuer sind? >> Wie sieht das aus, wenn ich Handschuhe trage? > > Es gibt kapazitive Systeme, und faseroptische. Perfekt sind beide noch > nicht. Oft wird einfach der Lenkwinkel erfasst bei normaler Fahrt steuert man immer etwas nach wenn das eine gewisse Zeit lang ausbleibt macht sich das System erst akustisch und dann mit einer pulsierenden Bremsung aufmerksam (Müdigkeitserkennung/Lane Assist)
Cool sind die bundesdeutschen Bedenkenträger, die dash-cams mit Datenschutz-Bauchweh ablehnen - und autonomes Fahren bejubeln!
Zitronen F. schrieb: > Ich habe seit Jahren eine Dashcam, sie laeuft immer mit. Mit GPS werden > Position, Geschwindigkeit, Video, und Ton aufgezeichnet. Alle 8 Stunden > wird die Karte neu beschrieben. nutzt dir aaber auch nichts wenn du 2 Monate später Post bekommst und dir ein Verstoß angelastet wird den du nicht begangen hast!
Joachim B. schrieb: > nutzt dir aaber auch nichts wenn du 2 Monate später Post bekommst und > dir ein Verstoß angelastet wird den du nicht begangen hast! In dem Fall ist es auch nicht an ihm, irgendwelche Beweise zu beizubringen.
Das wird lustig, wenn mann nächstens bei Amazon die Dashcam kauft natürlich mit fix includierter Cloud-Anbindung. Dann verkaufen die das Bildmaterial noch den Behörden. War da nicht neulich jemand der die Zusammenführung der Daten aller(!) Videokameras per Gesetz durchsetzen wollte? Da passt doch die auffällige Verhaltensänderung des BGH voll ins Bild. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-ermoeglicht-Live-Gesichtserkennung-fuer-ganze-Staedte-4055143.html Namaste
Wer noch Zweifel hatte sollte langsam erkennen wessen Werkzeug das Netz seit seiner Installation ist. Auf Minus fertig los. Namaste
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Gesichtserkennung per Handy und Abgleich mit der Cloud hätte durchaus praktischen Nutzen: Der 15-jährige Jugendliche, der vor einigen Tagen grundlos von 6 Neubürgern in der Innenstadt Delmenhorsts zusammengeschlagen wurde, hätte diese Personen erkennen und ihnen aus dem Weg gehen können. (Okay, zumindest die empfohlene Armlänge Abstand hätte er dann einhalten können.)
Matthias B. schrieb: > Gesichtserkennung per Handy und Abgleich mit der Cloud hätte > durchaus praktischen Nutzen: Der 15-jährige Jugendliche, der vor einigen > Tagen grundlos von 6 Neubürgern in der Innenstadt Delmenhorsts > zusammengeschlagen wurde, hätte diese Personen erkennen und ihnen aus > dem Weg gehen können. (Okay, zumindest die empfohlene Armlänge Abstand > hätte er dann einhalten können.) Was hat das jetzt mit DashCam-Aufzeichnungen und deren forensischer Verwertung zu tun?
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Cyblord -. schrieb: > In dem Fall ist es auch nicht an ihm, irgendwelche Beweise zu > beizubringen. du kennst wohl unser Rechtssystem nicht, ich musste schon öfter vorgelegte "Beweise" wiederlegen! (mal mit Erfolg, mal ohne) Beweise sind was der Richter anerkennt und nicht immer Tatsachen.
Joachim B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> In dem Fall ist es auch nicht an ihm, irgendwelche Beweise zu >> beizubringen. > > du kennst wohl unser Rechtssystem nicht, ich musste schon öfter > vorgelegte "Beweise" wiederlegen! (mal mit Erfolg, mal ohne) > > Beweise sind was der Richter anerkennt und nicht immer Tatsachen. [__] Du kennst Dich in den deutschen Prozessrechtssystemen perfekt aus. Es spricht keinesfalls gegen Dich, wenn Du von Strafverfahrensrecht keinen Schimmer hast.
Joachim B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> In dem Fall ist es auch nicht an ihm, irgendwelche Beweise zu >> beizubringen. > > du kennst wohl unser Rechtssystem nicht, ich musste schon öfter > vorgelegte "Beweise" wiederlegen! (mal mit Erfolg, mal ohne) > > Beweise sind was der Richter anerkennt und nicht immer Tatsachen. richter stellen fest wie etwas geschehen ist und urteilen danach. "feststellen" ist genau das was du beschrieben hast: einer partei glauben, bestimmte beweise und indizien für gültig erklären, und dann behaupten und damit feststellen wie es war. Percy N. schrieb: > [__] Du kennst Dich in den deutschen Prozessrechtssystemen perfekt aus. > > Es spricht keinesfalls gegen Dich, wenn Du von Strafverfahrensrecht > keinen Schimmer hast. dann kläre uns doch auf anstatt diesen inhaltlosen "[__]"-müll zu posten, garniert mit einer behauptung.
Winfried J. schrieb: > Wer noch Zweifel hatte sollte langsam erkennen wessen Werkzeug das Netz > seit seiner Installation ist. M.E. etwas zu weit gesprungen, denn schon Bill Gates hatte das Internet anfangs nur als eine völlig uninteressante Nische betrachtet. Man hat erst später erkannt, welches Potenzial sich hier verbirgt und was sich damit alles veranstalten lässt. Neue Techniken und die Naivität der Nutzer beschleunigen das Ganze zusätzlich. China testet momentan als Pilotprojekt eine Modellstadt, in der für jeden Bürger ein digitales Führungszeugnis besteht. Wer sich z.B. zu viel auf ausländischen Seiten rumtreibt, braucht sich zum Studium erst gar nicht mehr anzumelden. Kommt einem doch irgendwie bekannt vor ... "Ein digitales Punktekonto soll flächendeckend in China eingeführt werden und gute von schlechten Bürgern unterscheiden. Die soziale Bewertung des Einzelnen hat jedoch weitreichende Konsequenzen für sein Leben. Viele Chinesen finden es trotzdem gut." https://www.heise.de/newsticker/meldung/China-schafft-digitales-Punktesystem-fuer-den-besseren-Menschen-3983746.html George Orwell würde nur noch staunen.
Christobal M. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> In dem Fall ist es auch nicht an ihm, irgendwelche Beweise zu >>> beizubringen. >> >> du kennst wohl unser Rechtssystem nicht, ich musste schon öfter >> vorgelegte "Beweise" wiederlegen! (mal mit Erfolg, mal ohne) >> >> Beweise sind was der Richter anerkennt und nicht immer Tatsachen. > > richter stellen fest wie etwas geschehen ist und urteilen danach. > "feststellen" ist genau das was du beschrieben hast: einer partei > glauben, bestimmte beweise und indizien für gültig erklären, und dann > behaupten und damit feststellen wie es war. > > > Percy N. schrieb: >> [__] Du kennst Dich in den deutschen Prozessrechtssystemen perfekt aus. >> >> Es spricht keinesfalls gegen Dich, wenn Du von Strafverfahrensrecht >> keinen Schimmer hast. > > dann kläre uns doch auf anstatt diesen inhaltlosen "[__]"-müll zu > posten, garniert mit einer behauptung. Damit könnte man Bibliotheken füllen ... Cyblord hat das hier Wesentliche schon mitgeteilt. Falls Du meinst, Du müsstest mehr erfahren, bemühe ein geeignetes Idiotikon zB zu den Lemmata Amtsbetrieb, Parteibetrieb, Disponibilität von Beweismitteln, Inquisition und Unschuldsvermutung. Wenn Du dann noch nicht bedient bist, lies ein Lehrbuch über Relationstechnik. Aber bereite Dich darauf vor, eine Dir möglicherweise weniger habituelle Schreibung vorzufinden.
Percy N. schrieb: > Falls Du meinst, Du müsstest mehr erfahren, bemühe ein geeignetes > Idiotikon zB zu den Lemmata Amtsbetrieb, Parteibetrieb, Disponibilität > von Beweismitteln, Inquisition und Unschuldsvermutung. grau ist alle Theorie, noch nie auf Gericht gewesen? Da wird gelogen das sich die Balken biegen und es kann vorkommen das ein oder mehrere Juristen keine Lust haben, dann ist schnell Schicht im Schacht. Klar könnte man sich durch alle Instanzen quälen, aber auch nicht immer, auch dort gibt es Hürden zu überwinden. Manchmal lohnt es auch nicht wenns vorher schon teuer genug war und jede weitere Instanz bei ungewissen Ausgang Geld kostet. Mir scheint mein Vorredner schreibt wie ein Blinder von Farbe. Ich habe schon Unmögliches erlebt, was eigentlich undenkbar ist in einem Rechtsstaat, ich habe sogar beglaubigte Notarurkunden die NIE beurkundet hätten werden dürfen.
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Falls Du meinst, Du müsstest mehr erfahren, bemühe ein geeignetes >> Idiotikon zB zu den Lemmata Amtsbetrieb, Parteibetrieb, Disponibilität >> von Beweismitteln, Inquisition und Unschuldsvermutung. > > grau ist alle Theorie, noch nie auf Gericht gewesen? Doch, doch, kam das eine oder andere Mal vor. > Da wird gelogen das sich die Balken biegen und es kann vorkommen das ein > oder mehrere Juristen keine Lust haben, dann ist schnell Schicht im > Schacht. Im Zivilprosess gibt es eine Darlegungs- und Beweislast; deshalb ja auch Parteibetrieb. > Klar könnte man sich durch alle Instanzen quälen, aber auch nicht immer, > auch dort gibt es Hürden zu überwinden. Manchmal lohnt es auch nicht > wenns vorher schon teuer genug war und jede weitere Instanz bei > ungewissen Ausgang Geld kostet. > Ja, Beweisnot ist ärgerlich! Was all das mit dem Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozess zu tun haben soll, bleibt jedoch vorläufig Dein Geheimnis. > Mir scheint mein Vorredner schreibt wie ein Blinder von Farbe. Nur der Schein ist wirklich rein ... Hab Freude daran! > Ich habe schon Unmögliches erlebt, was eigentlich undenkbar ist in einem > Rechtsstaat, ich habe sogar beglaubigte Notarurkunden die NIE beurkundet > hätten werden dürfen. Ja, solche habe ich auch schon gesehen, bis hin zu einer WEG-Teilungserklärung in drei verschiedenen Versionen. In jeder Version gehörte der Garten zu einer anderen Wohnung. Und aus jüngerer Vergangenheit ist mir ein Strafprozess erinnerlich, in dem sich StA und Verteidiger darauf "geeinigt" haben, eine Zeugin sei nicht erreichbar.
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PS: Nette zeitliche Koinzidenz. Zwar völlig andere Sache, führt es aber doch zum gleichen Grundproblem: dem Wunsch nach präziser Gesetzgebung mit exakter Festlegung in cm oder km/h: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/thomas-fischer-vorsatz-irrtum-strafbeduerfnis-a-1208943.html Ich halte es da eher mit Fischer: Der Wunsch nach exakter Festlegung, nach zu starter Einengung des Rechtsspielraums, kann mitunter mehr verwirren als helfen, zu Ungerechtigkeit statt Gerechtigkeit führen.
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A. K. schrieb: > > Ich halte es da eher mit Fischer: Der Wunsch nach exakter Festlegung, > nach zu starter Einengung des Rechtsspielraums, kann mitunter mehr > verwirren als helfen, zu Ungerechtigkeit statt Gerechtigkeit führen. Ich hatte den Eindruck, dass es Fischer eher um die Vorsatzproblematik ging. Zu diesem Thema hätte er sich gern schon im Zusammenhang mit dem aktuell grotesk verunstalteten § 172 StGB zu Wort melden können. Lässt man aber die Tatbestandsmerkmale eher unscharf umschrieben, dann fehlt es an einer vor Tatbegehung gesetzlich bestimmten Strafbarkeit, wie sie das GG verlangt.
Percy N. schrieb: > Ich hatte den Eindruck, dass es Fischer eher um die Vorsatzproblematik > ging. Ja. Ich schrieb ja bereits, dass es eine andere Sache ist. Er landet aber u.A. auch bei der Problematik enger formaler Festlegung.
Percy N. schrieb: > aktuell grotesk verunstalteten § 172 StGB zu Wort melden können. Vom (Strassen-) Verkehr zur Bigamie ist ein allerdings noch weit grösserer Schritt als meiner. ;-)
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A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> aktuell grotesk verunstalteten § 172 StGB zu Wort melden können. > > Vom (Strassen-) Verkehr zur Bigamie ist ein allerdings noch weit > grösserer Schritt als meiner. ;-) Ja, das ist freilich wahr. Gemeint war natürlich § 177. Wer ist von alleine darauf gekommen? 《G》
Percy N. schrieb: > Gemeint war natürlich § 177 BGB oder StGB? und ich dachte du bis Scheidungsanwalt wegen §172 :)
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Gemeint war natürlich § 177 > > BGB oder StGB? und ich dachte du bis Scheidungsanwalt wegen §172 :) Stand doch da ... Familienrechtler posten afaik nicht in E-Foren. Ich könnte mich natürlich auch irren.
Percy N. schrieb: > Stand doch da ... von dir, nicht wirklich, aber natürlich könnte man aus dem Vorposting und deinem was zusammenreimen.....
L. H. schrieb: > Nun ist es einerseits aber so, daß m.W. Dashcams ihre Aufzeichnungen > "routinemäßig" in gewissen Zeitintervallen automatisch löschen meine macht das nicht. Und ich fühle mich jetzt so schrecklich... Ich nutze seit langem Dashcams. zumindest auf Autobahnen und Überlandstrassen kann man keine Personen in den Autos erkennen. Da sollte man den Ball mal flach halten von wegen personliches Recht am Bild und blah. davon reden doch nur Leute, die noch niemals solches Videomaterial gesichtet haben. Selbst im Stadtverkehr kann man durch das weite Sichtfeld der Cams kaum Leute erkennen. Da muss einer schon fast auf der Motorhabe liegen, um sich nicht herausreden zu können, dass man DAS ja garnicht gewesen sei etc.
● J-A V. schrieb: > Selbst im Stadtverkehr kann man durch das weite Sichtfeld der Cams kaum > Leute erkennen. Da muss einer schon fast auf der Motorhabe liegen, um > sich nicht herausreden zu können, dass man DAS ja garnicht gewesen sei > etc. Seltsam. Die Lichtbilder der Rennleitung taugen meist auch als Passbild.
>L. H. schrieb: >> Nun ist es einerseits aber so, daß m.W. Dashcams ihre Aufzeichnungen >> "routinemäßig" in gewissen Zeitintervallen automatisch löschen >meine macht das nicht. >Und ich fühle mich jetzt so schrecklich... Echt krass. Sie zeichnet auf, und auf, und auf. Cool. Und die Daten gehen ins Nirwana ? Also meine beginnt wieder von vorne, das aelteste File wird jeweils ueberschrieben. Bei meiner 32GB Karte dauert's 8 Stunden.
Percy N. schrieb: > Seltsam. Die Lichtbilder der Rennleitung taugen meist auch als Passbild. die haben auch GANZ andere Cams. mit Zoom und Schnickschnack.
Zitronen F. schrieb: > Echt krass. Sie zeichnet auf, und auf, und auf. Cool. Und die Daten > gehen ins Nirwana nein, ich muss die Händisch löschen. Die cam sagt sonst irgendwann "Karte voll" und überschreibt nicht. 's gibt schon krasse Geräte wa'?
● J-A V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Seltsam. Die Lichtbilder der Rennleitung taugen meist auch als Passbild. > > die haben auch GANZ andere Cams. mit Zoom und Schnickschnack. Ich vermute mal, ein stinknormales Polfilter würde bei Deiner Cam Wunder wirken.
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Percy N. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Seltsam. Die Lichtbilder der Rennleitung taugen meist auch als Passbild. >> >> die haben auch GANZ andere Cams. mit Zoom und Schnickschnack. > > Ich vermute mal, ein stinknormales Polfilter würde bei Deiner Cam Wunder > wirken. nö, nicht wenn ein Kopf in ein paar m Entfernung selbst in HD und Vollansicht nur noch stecknadelkopfgross auf dem Bildschirm ist. Also Bilder der Rennleitung kommen von ganz anderen Equipment als 'ne 99-EUR-Dashcam liefert. vom Preis solcher Equipments kaufen sich andere Leute ganze Autos
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