Hallo, ich werde demnächst meine Drohne (Flugzeug) im Autopiloten betreiben. Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert. Gibt es in Deutschland entsprechende Gesetze zu beachten, ähnlich wie bei der Drohnenverordnung? Ich habe mich ein wenig in die Gesetze eingelesen, doch habe ich nichts gefunden, was den Betrieb im Autopiloten angeht. Die Drohnenverordung von 2016/17 ist berücksichtigt ja keinen Autopiloten... Es heißt z.B. § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen § 21b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert (1) 1Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, 1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt, 2. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, ... Es ist die Rede vom Steurer, der Steuerer ist aber der Autopilot selbst... Kennt ihr Gesetze dafür? Ich bräuchte Infos dazu für eine Projekt... Hier der Link zur Drohnenverordnung: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0683.pdf%27%5D__1527536272615 Schönen Gruß, Martin
Ma D. schrieb: > Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert. Aber Du bist der Inbetriebnehmer...
Es wird wahrscheinlich auf eine Frage der Definition von "steuern" hinauslaufen. Wahrscheinlich endet es so daß man Dir vorwirft das Programmieren und Einschalten des Autopiloten sei ein Steuern im Sinne des Gesetzes, somit steuerst Du (indirekt über den Autopiloten als verlängertem Arm) die Drohne. Es ist ja auch nicht die Regelschleife im Flight-Controller die das Flugzeug steuert oder die Position oder die Fluglage hält oder automatisch landet wenn der Akku leer wird sondern der der der Regelung die Sollwerte vorgibt. Und wenn Du beim Radfahren den Lenker loslässt oder gar abspringst steuert sich Dein Fahrzeug auch nicht von selbst obwohl es lustig weiter fährt. Wenn es derart "autonom" einem die Vorfahrt nimmt bist Du trotzdem schuld, Du hast den Kurs gesetzt und es fahren lassen. Ich würde eher den anderen Ansatz wählen: Lass es nicht auf eine rechtliche Konfrontation ankommen indem Du Zeit und Ort so wählst daß niemand betroffen ist oder betroffen werden kann oder sich betroffen fühlen könnte (oder sich dazu berufen fühlen könnte die nicht existierenden Betroffenen zu vertreten), dann interessiert es auch niemanden was Du gemacht (oder vielleicht auch nicht gemacht) hast. Am besten Du wartest noch ein paar Jahre bis der Himmel voller autonomer Amazon-Drohnen ist, dann wird kein Hahn mehr danach krähen wenn irgendwo noch ein weiterer Multikopter rumfliegt.
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Flugmodelle unterliegen den Regeln des Sichtfluges. Das heißt, der Pilot muß das Flugmodell stets in Sichtweite haben und jederzeit eingreifen können. Du darfst also autonom fliegen, WENN du die Drohne ununterbrochen beobachtest und bei Bedarf unverzüglich die Steuerung übernehmen kannst. Letzteres bedeutet auch, daß du die Fluglage der Drohne noch sicher erkennen kannst.
Ma D. schrieb: > Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert. Sei dir sicher: hinterher bist du der Betreiber und kommst schlimmstenfalls dran für die Programmierfehler von Anderen... > Es ist die Rede vom Steurer, der Steuerer ist aber der Autopilot selbst... Triit mal einen Schritt zurück und schaue zum "Autopiloten" in Automobilen: dort bist auch du als Fahrer dran, denn nur du hast die Möglichkeit einzugreifen, wenn irgendwas passiert. > Hier der Link zur Drohnenverordnung: Uninteressant, wenn dort noch nichts von "Autonomen Drohnen" steht. Das hampelst im Zweifelsfall dann du vor Gericht aus und hinterher wird die Verordnung so überarbeitet, dass du Schuld bist. WER sollte denn sonst Schuld sein, wenn mit der von DIR in Betrieb gesetzten Drohen was passiert?
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Icke ®. schrieb: > Flugmodelle unterliegen den Regeln des Sichtfluges. Das heißt, der Pilot > muß das Flugmodell stets in Sichtweite haben und jederzeit eingreifen > können. Du darfst also autonom fliegen, WENN du die Drohne > ununterbrochen beobachtest und bei Bedarf unverzüglich die Steuerung > übernehmen kannst. Letzteres bedeutet auch, daß du die Fluglage der > Drohne noch sicher erkennen kannst. Das ist die korrekte Antwort! :)
Es gibt(!) keine selbstfliegenden Drohnen. Per Gesetz. Du kannst fuer Testfluege eine Ausnahme Bewilligung beantragen... Die gibt's vielleicht. Eine Frage, wen du vertrittst. Die Post, Amazon, Aldi .. ? Ich denke der Aufwand wird ein Mehrfaches sein, die Drohne trotzdem zu beobachten, aufzuzeichnen, und falls noetig einzugreifen. Bei uns werden solche Testfluege durchgefuehrt. Es geht um Packetdrohnen... Medikamente liefern.
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