Gast
#5437226
Hallo, ich werde demnächst meine Drohne (Flugzeug) im Autopiloten betreiben. Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert. Gibt es in Deutschland entsprechende Gesetze zu beachten, ähnlich wie bei der Drohnenverordnung? Ich habe mich ein wenig in die Gesetze eingelesen, doch habe ich nichts gefunden, was den Betrieb im Autopiloten angeht. Die Drohnenverordung von 2016/17 ist berücksichtigt ja keinen Autopiloten... Es heißt z.B. § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen § 21b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert (1) 1Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, 1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt, 2. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, ... Es ist die Rede vom Steurer, der Steuerer ist aber der Autopilot selbst... Kennt ihr Gesetze dafür? Ich bräuchte Infos dazu für eine Projekt... Hier der Link zur Drohnenverordnung: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0683.pdf%27%5D__1527536272615 Schönen Gruß, Martin