Forum: Offtopic Drohne im Autopilot, Rechtlich geregelt?


von (unknown) (Gast)


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Hallo,
ich werde demnächst meine Drohne (Flugzeug) im Autopiloten betreiben. 
Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert. 
Gibt es in Deutschland entsprechende Gesetze zu beachten, ähnlich wie 
bei der Drohnenverordnung? Ich habe mich ein wenig in die Gesetze 
eingelesen, doch habe ich nichts gefunden, was den Betrieb im 
Autopiloten angeht. Die Drohnenverordung von 2016/17 ist berücksichtigt 
ja keinen Autopiloten... Es heißt z.B.


§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und 
Flugmodellen

§ 21b hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist 
verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle 
oder unter deren Aufsicht erfolgt,

1.
außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern 
die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt,

2.
über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von 
Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen 
Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, 
sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen 
angemeldeter Manöver und Übungen, ...

Es ist die Rede vom Steurer, der Steuerer ist aber der Autopilot 
selbst...

Kennt ihr Gesetze dafür? Ich bräuchte Infos dazu für eine Projekt...



Hier der Link zur Drohnenverordnung:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0683.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0683.pdf%27%5D__1527536272615

Schönen Gruß,
Martin

von Mani W. (e-doc)


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Ma D. schrieb:
> Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert.

Aber Du bist der Inbetriebnehmer...

von Bernd K. (prof7bit)


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Es wird wahrscheinlich auf eine Frage der Definition von "steuern" 
hinauslaufen. Wahrscheinlich endet es so daß man Dir vorwirft das 
Programmieren und Einschalten des Autopiloten sei ein Steuern im Sinne 
des Gesetzes, somit steuerst Du (indirekt über den Autopiloten als 
verlängertem Arm) die Drohne.

Es ist ja auch nicht die Regelschleife im Flight-Controller die das 
Flugzeug steuert oder die Position oder die Fluglage hält oder 
automatisch landet wenn der Akku leer wird sondern der der der Regelung 
die Sollwerte vorgibt. Und wenn Du beim Radfahren den Lenker loslässt 
oder gar abspringst steuert sich Dein Fahrzeug auch nicht von selbst 
obwohl es lustig weiter fährt. Wenn es derart "autonom" einem die 
Vorfahrt nimmt bist Du trotzdem schuld, Du hast den Kurs gesetzt und es 
fahren lassen.

Ich würde eher den anderen Ansatz wählen: Lass es nicht auf eine 
rechtliche Konfrontation ankommen indem Du Zeit und Ort so wählst daß 
niemand betroffen ist oder betroffen werden kann oder sich betroffen 
fühlen könnte (oder sich dazu berufen fühlen könnte die nicht 
existierenden Betroffenen zu vertreten), dann interessiert es auch 
niemanden was Du gemacht (oder vielleicht auch nicht gemacht) hast.

Am besten Du wartest noch ein paar Jahre bis der Himmel voller autonomer 
Amazon-Drohnen ist, dann wird kein Hahn mehr danach krähen wenn irgendwo 
noch ein weiterer Multikopter rumfliegt.

: Bearbeitet durch User
von Icke ®. (49636b65)


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Flugmodelle unterliegen den Regeln des Sichtfluges. Das heißt, der Pilot 
muß das Flugmodell stets in Sichtweite haben und jederzeit eingreifen 
können. Du darfst also autonom fliegen, WENN du die Drohne 
ununterbrochen beobachtest und bei Bedarf unverzüglich die Steuerung 
übernehmen kannst. Letzteres bedeutet auch, daß du die Fluglage der 
Drohne noch sicher erkennen kannst.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Ma D. schrieb:
> Das heißt ich bin dann nicht mehr derjenige, der die Drohne steuert.
Sei dir sicher: hinterher bist du der Betreiber und kommst 
schlimmstenfalls dran für die Programmierfehler von Anderen...

> Es ist die Rede vom Steurer, der Steuerer ist aber der Autopilot selbst...
Triit mal einen Schritt zurück und schaue zum "Autopiloten" in 
Automobilen: dort bist auch du als Fahrer dran, denn nur du hast die 
Möglichkeit einzugreifen, wenn irgendwas passiert.

> Hier der Link zur Drohnenverordnung:
Uninteressant, wenn dort noch nichts von "Autonomen Drohnen" steht. Das 
hampelst im Zweifelsfall dann du vor Gericht aus und hinterher wird die 
Verordnung so überarbeitet, dass du Schuld bist. WER sollte denn sonst 
Schuld sein, wenn mit der von DIR in Betrieb gesetzten Drohen was 
passiert?

: Bearbeitet durch Moderator
von Max B. (citgo)


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Icke ®. schrieb:
> Flugmodelle unterliegen den Regeln des Sichtfluges. Das heißt, der Pilot
> muß das Flugmodell stets in Sichtweite haben und jederzeit eingreifen
> können. Du darfst also autonom fliegen, WENN du die Drohne
> ununterbrochen beobachtest und bei Bedarf unverzüglich die Steuerung
> übernehmen kannst. Letzteres bedeutet auch, daß du die Fluglage der
> Drohne noch sicher erkennen kannst.

Das ist die korrekte Antwort! :)

von Pandur S. (jetztnicht)


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Es gibt(!) keine selbstfliegenden Drohnen. Per Gesetz. Du kannst fuer 
Testfluege eine Ausnahme Bewilligung beantragen... Die gibt's 
vielleicht. Eine Frage, wen du vertrittst. Die Post, Amazon, Aldi .. ? 
Ich denke der Aufwand wird ein Mehrfaches sein, die Drohne trotzdem zu 
beobachten, aufzuzeichnen, und falls noetig einzugreifen. Bei uns werden 
solche Testfluege durchgefuehrt. Es geht um Packetdrohnen... Medikamente 
liefern.

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