e1 Zulassung Endstufe

OP #5440902
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Hallo zusammen,

ich habe da mal 2 Fragen zum Thema Car-HiFi:

- Kennt jemand Endstufen fürs KFZ, die eine e1-Zulassung besitzen? (wenn 
ja, welche) - Preisklasse <=200€, Leistung egal...

- Sollten eigentlich alle hier in Deutschland verkauften (fürs KFZ 
vorgesehenen) diese Zulassung besitzen?

Die Kontaktaufnahme mit 2 Car-Hifi Shops und 3 Herstellern lief bis 
jetzt ins Leere...

Besten Dank schonmal und schönes Wochenende.

MfG
#5441082
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N. U. schrieb:
> - Sollten eigentlich alle hier in Deutschland verkauften (fürs KFZ
> vorgesehenen) diese Zulassung besitzen?

Wenn ich das richtig sehe, fallen die Endstufen nur in die ECE-Regelung 
ECE R10, die die EMV-Anforderung beschreibt. Die ECE R10 fordert aber 
nur eine Typengenehmigung, wenn das Gerät eine „Funktion im Zusammenhang 
mit der Störfestigkeit“ aufweist (ECE R10, Abschnitt 2.12). Damit sind 
Störungen gemeint, die im Wesentlichen einen Einfluss auf die 
Verkehrssicherheit haben. Dass die Endstufe einen unkontrollierten 
Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben kann, sehen die Hersteller 
wohl nicht. Somit brauchen Endstufen keine Typengenehmigung und keine 
E-Kennzeichnung (ECE R10, Abschnitt 3.2.9). Eine Konformitätserklärung, 
in der auch die relevanten Passagen der ECE R10 aufgeführt sein müssen, 
reicht also aus.

Anders sieht es allerdings aus, wenn eine Endstufe mit dem CAN-Bus oder 
einen anderen Datenbus des Fahrzeugs verbunden ist. In diesem Fall ist 
eine Typengenehmigung unerlässlich, weil im Fehlerfall die Endstufe den 
Bus stören könnte und somit auch sicherheitsrelevante Teile der 
Fahrzeugelektronik.


Gruß

Uwe

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