Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Übertarifliche Zulage + Leistungszulage als Lockangebot?


von Tim S. (872435623785)


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Ein Bekannter von mir (Bachelor Absolvent) hat jetzt ein Angebot 
bekommen und ich sollte ihm mal ein Feedback geben. Bin aber auf Grund 
der komplexen tariflichen Lohngefüge selbst etwas ratlos. EG12 in BW bei 
40 Stunden/Woche, Ziel EG hat er nicht gesagt, müsste aber 15 sein. Dazu 
hat er noch eine LZ von 10% und eine übertarifliche Zulage von 100€. Das 
Einstiegsgehalt wäre demnach relativ hoch (höher als EG13 mit 0% LZ), 
allerdings habe ich Zweifel, dass das so viel besser ist als ein 
Einstieg auf EG13.

1) Ist das noch korrekt, dass die ÜTZ mit tariflichen Lohnerhöhungen 
abgegolten wird und damit quasi Augenwischerei ist?
2) Wie ist die LZ zum Einstieg zu bewerten? 10% klingt viel, aber aus 
eigener Erfahrung ist es doch so, dass man eh nach 6 Monaten eine LZ von 
6-9% bekommt. Also wäre das auch nur ein kurzfristiger Anreiz?

Mein Verdacht ist, dass es sich vor allem um ein Lockangebot handelt und 
EG13 mit 0% LZ besser wäre, da er dann zunächst weniger bekommen würde, 
nach 6 Monaten dann aber EG13 + 6-9% LZ hätte, was deutlich besser wäre 
als diese ÜTZ.

Was meint ihr? Wie "stabil" sind diese Boni langfristig gesehen? Oder 
sind es nur Köder?

: Bearbeitet durch User
von As2 (Gast)


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Also EG12 zum Einstieg mit Bachelor in BW ist eigentlich üblich, von 
daher geht das schon i.O. EG13 ist bei den mir bekannten Unternehmen 
eher den Masterabsolventen vorbehalten. Es besteht hier zumindest bei 
den großen Konzernen wenig Verhandlungsspielraum.

Zu 1) Ja die ÜTZ wird mit einer Erhöhung der LZ entsprechend gekürzt. Ob 
eine Erhöhung der EG in Richtung Zielstufe auch eine Auswirkung auf ÜTZ 
oder LZ hat weiß ich leider nicht, wäre interessant zu wissen

Zu 2) Würde ich als kleines Lockangebot bezeichnen, da wiegesagt EG12 
für Bachelor üblich ist

von Autor (Gast)


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Starkes Angebot besonders in Kombination mit 40h. Wir sprechen da über 
70k Einstiegsgehalt.

Vg

von Dbr R. (dhruval_r)


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Hallo,

Ich habe von IG-metall Tarif EG-8 bekommen von die Maschinenbau Firma in 
Hessen. Damals war ich bei Verhandlung EG-8 plus 500 euro übertarifliche 
Zulagen bekommen und habe ich die vertrag abgeschloßen.

Nach 3 Monate Probezeit 10.5% Leistungszulage von Beurteilung 
Besprechung bekommen und war ich zufrieden.

Die Personalabteilung hat mir ein neu Abrechnung gegeben und die hat 
meine übertarifliche Zulagen 500 euro verrechnet mit Leistungszulage.
Das heißt jetzt habe ich E8 + Neu 10.5 % Leistungszulage.


Dafür Nach Probezeit habe ich keine Gehaltserhöhung bekommen. Meine 
Gehalt steht gleich.

Ich denke, die hat mich betrügt.

ist es möglich dass die kann so machen gesetzlich?

Ihre Hilfe wäre dankbar!

von Dr.Who (Gast)


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Dbr R. schrieb:
> Ich denke, die hat mich betrügt.
>
> ist es möglich dass die kann so machen gesetzlich?

Musst du Anwalt fragen. Könnte Sittenwidrig sein, weil ein
Irrtum erregt wurde. Eine Rechtsschutzversicherung hilft.

von Dr.Who (Gast)


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Dbr R. schrieb:
> Ich habe von IG-metall Tarif EG-8 bekommen von die Maschinenbau Firma in
> Hessen.

Wenn du Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft bezahlst, bist du da auch
Rechtsschutzversichert, aber du hast für gewöhnlich keine 
Anwaltsfreiheit
wie bei einer normalen Rechtsschutzversicherung.
Die Rechtsberatung machen dann für gewöhnlich die Rechtssekretäre
der lokalen Geschäftsstelle. Einfach da mal fragen. Wenn mit der
Gehaltsabrechnung dann was nicht koscher ist, machen die dem Arbeitgeber
schon Beine.

von Manfred (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Könnte Sittenwidrig sein,

Quatsch: In üblichen Arbeitsverträgen steht, dass außertarifliche 
Zulagen gegen tarifliche Zulagen aufgerechnet werden können. Mund halten 
und den Vertrag genau lesen!

Nach 3 Monaten Probezeit eine Erhöhung zu erwarten, ist einfach nur 
unverschämt und fern jeglicher Realität.

von Dr.Who (Gast)


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Manfred schrieb:
> Mund halten
> und den Vertrag genau lesen!

Was nützt das, wenn der Vertrag unverständlich für Arbeitnehmer ist.
Auf Leistungszulage sollte man verzichten, weil das nur dem AG nützt
Kürzungen vorzunehmen. Wann und unter welchen Umständen, da schweigt
sich der Vertrag meist aus.
Der AG weiß schon, wie er diese flexible Vertragsklausel für sich
nutzen kann. Mit dem weitreichenden Weisungsrecht kann der AG noch
ganz andere Fisimatenten machen und das fürs gleiche Geld.
Die Gewerkschaften haben da reichlich Erfahrung mit.

> Nach 3 Monaten Probezeit eine Erhöhung zu erwarten, ist einfach nur
> unverschämt und fern jeglicher Realität.

Wenn außergewöhnliche Kostensteigerungen auftreten, ist jede Forderung
akzeptabel. Außerdem kann die Tätigkeit sich ja als schwieriger
heraus stellen als vorher Trivialisiert wurde.
Es gilt nicht der Kontrollwahn der Arbeitgeber den
Arbeitsmarkt zu beherrschen, sondern Angebot und Nachfrage.
Würde und Selbstbestimmungsrechte müssen schließlich auch beachtet
werden. Passt nicht ins Weltbild so mancher Arbeitgeber. ;D

von Kastanie (Gast)


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Michael,

nun reiss doch doch einfach mal zusammen.
Hol dir Hilfe, denn das hier bringt dich doch nicht weiter.
Entweder bist du schon vor blindem Zorn krank oder du wirst es dadurch.

Dein Coach!


Dr.Who schrieb:
> Manfred schrieb:
>> Mund halten
>> und den Vertrag genau lesen!
>
> Was nützt das, wenn der Vertrag unverständlich für Arbeitnehmer ist.
> Auf Leistungszulage sollte man verzichten, weil das nur dem AG nützt
> Kürzungen vorzunehmen. Wann und unter welchen Umständen, da schweigt
> sich der Vertrag meist aus.
> Der AG weiß schon, wie er diese flexible Vertragsklausel für sich
> nutzen kann. Mit dem weitreichenden Weisungsrecht kann der AG noch
> ganz andere Fisimatenten machen und das fürs gleiche Geld.
> Die Gewerkschaften haben da reichlich Erfahrung mit.
>
>> Nach 3 Monaten Probezeit eine Erhöhung zu erwarten, ist einfach nur
>> unverschämt und fern jeglicher Realität.
>
> Wenn außergewöhnliche Kostensteigerungen auftreten, ist jede Forderung
> akzeptabel. Außerdem kann die Tätigkeit sich ja als schwieriger
> heraus stellen als vorher Trivialisiert wurde.
> Es gilt nicht der Kontrollwahn der Arbeitgeber den
> Arbeitsmarkt zu beherrschen, sondern Angebot und Nachfrage.
> Würde und Selbstbestimmungsrechte müssen schließlich auch beachtet
> werden. Passt nicht ins Weltbild so mancher Arbeitgeber. ;D

von Dr.Who (Gast)


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Kastanie schrieb:
> nun reiss doch doch einfach mal zusammen.
> Hol dir Hilfe,

Wer hier wohl Hilfe braucht? Legasthenie ist heilbar. ;)

von Dirk K. (knobikocher)


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Dr.Who schrieb:
> Was nützt das, wenn der Vertrag unverständlich für Arbeitnehmer ist.

Ach Michael S. technicans aka Cerberus aka Dr.Who (und bestimmt noch 
mehr)!

Wer als Erwachsener nicht in der Lage ist einen Vertrag zu verstehen, 
der sollte ihn nicht unterschreiben. Eine erwachsene und mündige Person 
sollte dazu in der Lage sein. Ansonsten: Fachanwalt!

Da du immer nach dem Staat schreist gehe ich davon aus, du bist dazu 
selber nicht in der Lage. Was auch deine Situation der Arbeitslosigkeit 
und deine generelle negative Einstellung erklärt.

Da hat Kastanie schon recht, lass dir doch helfen :) Auch ich würde dir 
gerne helfen!

Dr.Who schrieb:
> Außerdem kann die Tätigkeit sich ja als schwieriger
> heraus stellen als vorher Trivialisiert wurde.

Da stimme ich dir teilweise zu. Trivialisiert impliziert hier eine 
Absicht seitens des AG. Deine übliche Einstellung: böser AG!
Eine Tätigkeit kann natürlich auch falsch bewertet sein. Dann spricht 
man das sachlich an und klärt das Ungleichgewicht zwischen Anforderungen 
und Entlohnung.

Manfred schrieb:
> Nach 3 Monaten Probezeit eine Erhöhung zu erwarten, ist einfach nur
> unverschämt und fern jeglicher Realität.

100% Zustimmung. Wenn nichts vereinbart war. Womit wir wieder beim 
Vertrag lesen und verstehen sind. ;)

Dazu nur noch angemerkt: Troll gefunden!
Benutzername dhruval_r
Vorname Dbr
Nachname Rav
Angemeldet seit 28.10.2019 18:45
Beiträge 1

Ansonsten: Ich würde eher zur EG13 mit 0% LZ tendieren. Wie korrekt 
angemerkt, dort kann nichts verrechnet werden. Da hat Michael S. korrekt 
die Einwände dargestellt. Auch meine Erfahrung: was nicht vertraglich 
vereinbart ist, existiert nicht. ;)

Mahlzeit!

@Kastanie: meld dich doch mal an!

von Kastanie (Gast)


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Dirk K. schrieb:
> @Kastanie: meld dich doch mal an!

Eigentlich ein top Idee.
Aber dann bekomme ich permanent Anfragen, ob ich hier und da nicht auch 
noch Coach machen soll...

von Dr.Who (Gast)


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Kastanie schrieb:
> Aber dann bekomme ich permanent Anfragen, ob ich hier und da nicht auch
> noch Coach machen soll...

Ohne Erfahrung bildest du dir das nur ein. Dein Geschreibsel
zeugt doch nur von Inkompetenz. Du sitzt doch sowieso im AG-Lager,
so wie du dich dafür einsetzt.

Dirk K. schrieb:
> (und bestimmt noch
> mehr)!

Was du nicht weißt, mach dich nicht heiß.

Dirk K. schrieb:
> Auch ich würde dir
> gerne helfen!

Wer sagt denn, das ich Hilfe brauche?

Dirk K. schrieb:
> Wenn nichts vereinbart war.

Glaubst du, dass du jede Vertragsklausel, die dir der Arbeitgeber
vor die Nase hält, in seinen Nach- und Nebenwirkungen verstehst?
Klar kannst du zum Fachanwalt gehen, in der Hoffnung das der dir
jeden Trick, den es gibt, erklärt? Optimist.
Wenn der dich aufgeklärt hat und du das zur Sprache bringst, was
wird dann hoch wahrscheinlich passieren?

Dirk K. schrieb:
> was nicht vertraglich
> vereinbart ist, existiert nicht. ;)

Es gilt meines Wissens das Recht, ersatzweise was Gesetzlich
geregelt ist und wenn es um Wertschöpfung geht, wird ein
Gutachten zu Hilfe genommen.

Bsp.:Der lokale Feuerwehrchef hat Überstunden in großer Zahl
aangehäuft und wollte die bezahlt haben, was verständlich ist.
Der Vertrag und die Dienstvorschriften sehen das aber nicht
vor und deshalb ist er in ersten Instanz damit auf die Nase
gefallen.

Dirk K. schrieb:
> Dann spricht
> man das sachlich an und klärt das Ungleichgewicht zwischen Anforderungen
> und Entlohnung.

Die meisten werden dich auslachen und sagen, wenn du das Vereinbarte
nicht machen willst, sucht sich der AG jemanden anderen, was nichts
anderes heißt: Den dann über den Tisch zu ziehen.
Jeden Morgen steht ein Trottel auf, man muss ihn nur finden.

Klar ist das pessimistisch betrachtet, aber so ist nun mal das wahre
Leben. Gleichbehandlung auf gleicher Augenhöhe ist ein frommer Wunsch.

von Kastanie (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> sucht sich der AG jemanden anderen, was nichts
> anderes heißt: Den dann über den Tisch zu ziehen.

Aha Michael, so funktioniert also in deiner Vorstellung die Wirtschaft.
Ein AG hat niemals Interesse daran, Produkte zu entwickeln und zu 
verkaufen.
Seine Bestimmung ist das "Fertigmachen" der Arbeitnehmer. Offenbar ein 
FullTime-Job!
Dass dennoch irgendwie ein Bruttosozialprodukt erwirtschaftet wird, 
verdanken wir einzig und alleine den Tischlern:

Dr.Who schrieb:
> dann über den Tisch zu ziehen.

Die Tische werden also dauernd durchgewetzt und müssen regelmäßig esetzt 
werden. Die Tischler dieses Landes sorgen also alle für uns!
Wohlgemerkt nur die Einzelunternehmer-Tischler. Denn hätten sie 
Angestellte, dann wären Sie auch mit dem "über'n Tisch ziehen" 
beschäftigt.

Wirklich eine sehr interessante Sichtweise Michael!
Da muss ich mich mal näher damit befassen, wenn ich einmal nicht mit 
meiner Legasthenie beschäftigt bin...

Cheers,
Dein Coach!

von Dumdi D. (dumdidum)


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Manfred schrieb:
> Mund halten und den Vertrag genau lesen!

Blöde Frage wo bekommt man den Tarifvertrag her? Muss der AG den 
aushändigen?

von Qwertz (Gast)


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Dumdi D. schrieb:
> Blöde Frage wo bekommt man den Tarifvertrag her? Muss der AG den
> aushändigen?

Nein.

von Dr.Who (Gast)


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Kastanie schrieb:
> Dein Coach!

Ne, Trottel und was für einer, schon wegen den kindisch-gestörten
unautorisierten Umgangsformen mit fremden Namen  ;)

Kastanie schrieb:
> Aha Michael,

von Manfred (Gast)


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Dumdi D. schrieb:
> Manfred schrieb:
>> Mund halten und den Vertrag genau lesen!
>
> Blöde Frage wo bekommt man den Tarifvertrag her? Muss der AG den
> aushändigen?

Nix Tarifvertrag. Die Anrechenbarkeit außertariflicher Zulagen stand 
bei mir im Arbeitsvertrag.

Was die tariflichen Leistungszulagen angeht, haben Betriebsrat und 
Gewerkschaftler geschaut, dass das in halbwegs geordneten Bahnen blieb. 
War allerdings keine Klitsche.

Zur der Frage: Den Tarifvertrag bekommt man über die Gewerkschaft und 
natürlich nur, wenn man Mitglied ist.

von Dumdi D. (dumdidum)


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Manfred schrieb:
> Zur der Frage: Den Tarifvertrag bekommt man über die Gewerkschaft und
> natürlich nur, wenn man Mitglied ist.

D.h. nur in dem Fall weiss man eigentlich was man im Arbeitsvertrag 
unterschreibt?

von oszi40 (Gast)


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> Tarifvertrag bekommt man über die Gewerkschaft

Google ist nicht kaputt und die Gewerkschaft hat sogar ein Telefon? GiDF

von Walter Freitag (Gast)


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Dumdi D. schrieb:
> Manfred schrieb:
> Zur der Frage: Den Tarifvertrag bekommt man über die Gewerkschaft und
> natürlich nur, wenn man Mitglied ist.
>
> D.h. nur in dem Fall weiss man eigentlich was man im Arbeitsvertrag
> unterschreibt?

"Ok Google"??? Ist doch alles online!

Hier gibt es das Grundentgelt (Momentan +4.3% draufrechnen!) und 
Urlaubsgeld:

https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/wie-viel-gibt-es

Tarifliches Zusatzentgelt (Die neueste Sonderzahlung) hier:

https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/tarifliches-zusatzgeld-oder-acht-freie-tage

Tarifliches Weihnachtsentgelt/Jahressonderzahlung:

https://www.igmetall.de/tarif/besser-mit-tarif/mit-tarif-faellt-die-bescherung-groesser-aus

Bis auf die Entgeltgruppen gilt letztendlich der Tarifvertrag von BaWü 
(den findet man online):

https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/metall-und-elektro/bundesweit-mehr-geld-und-selbstbestimmte-arbeitszeiten

IGM-Rechner. Die Leistungzulage anfangs auf 0% setzen. Im ersten Jahr 
auf 5%. 14% ist eher als langfristiges Ziel anzusehen:

https://metall-tarif.info/gehaltsrechner/

Wer möchte kann hier beitreten. Dann einfach von dem oben Berechnetem 1% 
abziehen:

https://www.igmetall.de/beitreten

von Kastanie (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Kastanie schrieb:
>> Dein Coach!
>
> Ne, Trottel und was für einer, schon wegen den kindisch-gestörten
> unautorisierten Umgangsformen mit fremden Namen  ;)
>
> Kastanie schrieb:
>> Aha Michael,


Ach Michael,

ich bin doch einer der wenigen, die überhaupt noch auf deine posts 
reagieren!
Schlimm wird es erst, wenn du gar keine Rückmeldung mehr bekommst.

Und ich erinnere dich nur immer wieder an deine früheren Identitäten wie
Michael S. (technicans) und Cerberus, weil ich noch immer hoffe, dass du 
erklärst, warum du deine "Identitäten" pltözlich gewechselt hast.

Das kann eine tiefgreifende Erkenntnis für dich bringen - wenn du es 
zulässt!

Ich nehme meine Coaching-Funktion also durchaus ernst und bleibe dran.
Da kannst du dich absolut auf mich verlassen!

von Dirk K. (knobikocher)


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Dr.Who schrieb:
> Wer sagt denn, das ich Hilfe brauche?

Ich :) Und wie mir scheint, ist der Gast Kastanie ähnlicher Meinung.
Warum? Weil du eine festgefahrene Meinung hast, beinahe paranoid:

Dr.Who schrieb:
> Du sitzt doch sowieso im AG-Lager,
> so wie du dich dafür einsetzt.

Du sieht überall deinen Feind: den bösen AG!

Dr.Who schrieb:
> Glaubst du, dass du jede Vertragsklausel, die dir der Arbeitgeber
> vor die Nase hält, in seinen Nach- und Nebenwirkungen verstehst?

Nein. Bei meinem jetzigen Vertrag hatte ich vorher tatsächlich zwei 
Fragen. Diese habe ich vor Abschluss per E-Mail gestellt und von der 
Firma Erklärungen bekommen. So einfach kann das sein. :)

Dr.Who schrieb:
> Klar kannst du zum Fachanwalt gehen, in der Hoffnung das der dir
> jeden Trick, den es gibt, erklärt? Optimist.

Paranoid: selbst der Fachanwalt ist gegen dich.

Dr.Who schrieb:
> Es gilt meines Wissens das Recht, ersatzweise was Gesetzlich
> geregelt ist und wenn es um Wertschöpfung geht, wird ein
> Gutachten zu Hilfe genommen.

Da stimme ich dir zu. Als AN habe ich aber kein Recht auf nicht 
vertraglich fixierte Leistungen: Sonderzahlungen, Zuschüsse oder 
vergütete Überstunden. Ganz einfach.

Dr.Who schrieb:
> Bsp.:Der lokale Feuerwehrchef hat Überstunden in großer Zahl
> aangehäuft und wollte die bezahlt haben, was verständlich ist.
> Der Vertrag und die Dienstvorschriften sehen das aber nicht
> vor und deshalb ist er in ersten Instanz damit auf die Nase
> gefallen.

Verständlich: halbwegs. Auf die Nase gefallen: zu recht. Er hat keinen 
Anspruch darauf. So simpel. Vertrag  und Dienstvorschriften lesen hilft.
Dort ist sicherlich ein Ausgleich der Überstunden vorgesehen. Also 
Ausgleichen. Wenn keine Regelung vorgesehen ist: keine Überstunden 
machen. Ja, dafür bedarf es Rückgrat oder einen Betriebsrat.

Dr.Who schrieb:
> Die meisten werden dich auslachen

Hier habe ich starke Zweifel. Nur weil du diese Erfahrung gemacht hast, 
gilt das nicht für "die meisten (AG)". Meine Erfahrung: ich bekomme eine 
Gehaltserhöhung. Ist nicht mal lange her :)

Dr.Who schrieb:
> Klar ist das pessimistisch betrachtet, aber so ist nun mal das wahre
> Leben. Gleichbehandlung auf gleicher Augenhöhe ist ein frommer Wunsch.

Warum du Hilfe brauchst: du bist durch deine schlechten Erfahrungen 
nahezu paranoid geworden. In deiner Welt sind alle gegen dich. Selbst 
der Dirk. Dabei schildere ich dir positive Gegenbeispiele. Das Problem 
daran: es ist eine Abwärtsspirale und du erkennst dies nicht. Deine 
Erfahrung erzeugen deine ablehnende, pessimistische Art und Weise. Diese 
ist wiederum Schuld daran, dass du keine gescheite Anstellung mehr 
findest... Ein Teufelskreis den nur du selbst durchbrechen kannst!

Dr.Who schrieb:
> unautorisierten Umgangsformen mit fremden Namen

Steht wo mein lieber Michael? Und zu guter Letzt: du reagierst nach wie 
vor auf deinen Realnamen. Volltreffer!

Mittags zu Ende, an die Arbeit!

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