Hallo! Ich bräuchte bei einer rechtlichen Gelegenheit eure Hilfe: In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen können muss? Sprich, welches Gesetz verbietet es, dass man einen Schrank so montiert, dass man eingesteckte Geräte nicht mehr ausstecken kann, ohne dass man den Schrank abmontiert? Wäre euch sehr verbunden. LG
Frager schrieb: > Sprich, welches Gesetz verbietet es, dass man einen Schrank so montiert, > dass man eingesteckte Geräte nicht mehr ausstecken kann, ohne dass man > den Schrank abmontiert? Keines?
So gesehen wird wohl der Betreiber schuld sein, wenn sein Kleiderschrank ausbrennt. Aus Vernunft-Gründen sollte man seinen Stecker entfernen können. Entscheide selbst: Lochkreissäge und DIN0100 könnten hilfreich sein?
Frager schrieb: > In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es > vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen > können muss? Deinen Worten nach bist Du in Österreich zu Hause... > > Sprich, welches Gesetz verbietet es, dass man einen Schrank so montiert, > dass man eingesteckte Geräte nicht mehr ausstecken kann, ohne dass man > den Schrank abmontiert? Das Gesetz der Logik, auch des gesunden Hausverstandes, dass man da nicht mehr hinkommt... Und wenn schon eine versteckte Dose, dann wird es wohl weiter weg eine Steckdosenleiste geben, wo manche Geräte dann angesteckt werden... Wer schließt schon seine Stereoanlage im Schrank durch ein Loch in der Rückwand direkt in eine Dose, die nicht mehr erreichbar ist? Logisch denken ist wohl nicht jedem gegeben...
Frager schrieb: > In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es > vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen > können muss? wenn Du komische Gesetze suchst - die würdest Du in der BRD eher finden als in Österreich ;-)
Mit etwas Kraft kriegt man doch jeden Schrank von der Wand ohne Werkzeug. Sicher auch in Ö. Oder gibt es da nur Schlappsäcke?
michael_ schrieb: > Mit etwas Kraft kriegt man doch jeden Schrank von der Wand ohne > Werkzeug. > Sicher auch in Ö. Oder gibt es da nur Schlappsäcke? Panzerschrank, verdübelt.
michael_ schrieb: > Mit etwas Kraft kriegt man doch jeden Schrank von der Wand ohne > Werkzeug. > Sicher auch in Ö. Oder gibt es da nur Schlappsäcke? No! Da gibt es sicher einige Leute, die Dir dann erklären werden, was ein "Schlappsack" ist... Und wenn Du einen 4m Wohnzimmerschrank alleine wegreißen kannst, dann musst Du wohl HULK heißen...
Frager schrieb: > In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es > vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen > können muss? es gibt Gerätevorschriften, die verlangen, dass das Gerät vom Netz getrennt werden kann. Wenn das nur durch herausziehen des Netzsteckers möglich ist, muss dieser zugänglich sein.
Roland L. schrieb: > es gibt Gerätevorschriften, die verlangen, dass das Gerät vom Netz > getrennt werden kann. Das würde mich jetzt aber interessieren! Alle Geräte mit Kaltgerätestecker, auch sogenannte Kassettenrecorder Stecker lassen sich vom Gerät trennen, obwohl der Netzstecker noch in einer Steckdose steckt... > Wenn das nur durch herausziehen des Netzsteckers möglich ist, muss > dieser zugänglich sein. Also, bei fix angeschlossenem Netzkabel... Nur mal so eine Frage. Wer schließt wohl ein Gerät mit fixem Kabel hinter einem Kasten an einer nicht mehr zugängigen Steckdose an?
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Mani W. schrieb: > Nur mal so eine Frage. > > Wer schließt wohl ein Gerät mit fixem Kabel hinter einem Kasten an > einer nicht mehr > zugängigen Steckdose an? Kühlschränke in Einbauküchen.
Mani W. schrieb: > Wer schließt wohl ein Gerät mit fixem Kabel hinter einem Kasten an > einer nicht mehr > zugängigen Steckdose an? Dunstabzugshauben.
Walter K. schrieb: >> In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es >> vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen >> können muss? > > wenn Du komische Gesetze suchst - die würdest Du in der BRD eher finden > als in Österreich ;-) Oh nein. Das können unsere Nachbarn genaus gut. Der Unterschied ist nur, dass es mit der Einhaltung der Regeln nicht so genau genommen wird. Darum fällt es nicht so auf.
jemand schrieb: > Walter K. schrieb: >>> In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ist es >>> vorgeschrieben, dass man Steckdosen ohne Werkzeug jederzeit erreichen >>> können muss? >> >> wenn Du komische Gesetze suchst - die würdest Du in der BRD eher finden >> als in Österreich ;-) > > Oh nein. Das können unsere Nachbarn genaus gut. > > Der Unterschied ist nur, dass es mit der Einhaltung der Regeln nicht so > genau genommen wird. Darum fällt es nicht so auf. Nö... das mit dem Einhalten der Regeln bei euch in D ist sicher auch nicht so... 100%ig wie es immer wieder scheint. Meiner Ansicht nach gibt es aber deutlich mehr Leute in D, die erstmal nachfragen... Hier in AT (meine Erfahrunge nbeziehen sich auf OÖ, NÖ, St und S) wird viel öfter einfach gemacht - ohne lang herumzusudern. Und Handschlagqualität ist noch in größeren Restmengen vorhanden, wiewohl der auch rapide weniger wird... weil es immer mehr klagfreudige Idioten gibt. Naja. MiWi
Frager schrieb: > Ich bräuchte bei einer rechtlichen Gelegenheit eure Hilfe: > In welchem österreichischen Gesetz bzw. welcher ÖNORM ... Tschuldigung A ist nicht meine Kompetenz. Würde mich aber SEHR stark wundern, wenn man da was hätte. Einrichtung ist ja nicht baurechtlich geregelt mal abgesehen von Gebäuden mit einer Nutzung die Fluchtwegepläne vorsieht. Einen Schrank vor die Installationszone zu stellen kommt in jeder Küche vor. Wie Sinnig die Steckdose dahinter ist, ist eine andere Frage. Die Lochkreissäge ist erfunden. Der Stecker mit Steckdosenleiste der nur 5mm aufbaut auch: https://www.conrad.de/de/evoline-151000156300-steckdosenleiste-ohne-schalter-3fach-weiss-schutzkontakt-612801.html
Sebastian L. schrieb: > mal abgesehen von ...Blitzschäden wo man den Blitzeinschlag optisch verfolgen konnte.z.B. https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-Blitzeinschlag-legt-Werschenrege-lahm-_arid,851702.html
>> Wer schließt wohl ein Gerät mit fixem Kabel hinter einem Kasten an >> einer nicht mehr >> zugängigen Steckdose an? > Kühlschränke in Einbauküchen. Frauen finden das oft toll, wenn keine Schnur stört. - Wenn der Kühlschrank mal versterben sollte, weil der Verflüssiger ja auch nicht gereinigt werden kann, ist eben eine neue Küche fällig ...
oszi40 schrieb: > Sebastian L. schrieb: >> mal abgesehen von > > ...Blitzschäden wo man den Blitzeinschlag optisch verfolgen konnte.z.B. > https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-Blitzeinschlag-legt-Werschenrege-lahm-_arid,851702.html Ja, das war alles früher besser gemacht. Mit an Keramikisolatoren frei vor dem Mauerwerk hängenden Leiterseilen läst sich der Stromweg optisch und sensorisch jederzeit überprüfen. Auch kann man, entsprechen niedrigen Leiterquerschnitt vorausgesetzt, optisch und per Ir-Strahlung die Leistungsverteilung einer Zimmerinstallation überwachen. Kein versehentlich nicht aus der Lampenfassung gedrehter Bügeleisenanschluß bleibt unentdeckt.
Danke schon mal für alle Antworten! Leider hilft mir das alles nicht. Ich weiß, dass die VDE das verbietet: https://groups.google.com/forum/m/#!msg/de.sci.ing.elektrotechnik/0tcCIbjslyk/YCFEYcu8EQAJ Leider nutzt mir das als Österreicher nicht viel. Die Normen sind jedoch oft sehr ähnlich oder gleich, weshalb ich denke, dass auch die ÖVE soetwas verbietet. Nur finde ich die Passage nicht - bin kein Normen-Profi. Deshalb bitte ich euch um Hilfe! Vielleicht schaut ja jemand vorbei, der sich mit Normen gut auskennt...
oszi40 schrieb: > ...Blitzschäden wo man den Blitzeinschlag optisch verfolgen konnte.z.B. > https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-Blitzeinschlag-legt-Werschenrege-lahm-_arid,851702.html Ist ja voll der "Fachbeitrag" Zitat aus dem Text: <Zum Glück hat der FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) irgendwann gegriffen und verhindert, dass ein Feuer in seiner Doppelhaushälfte ausbrach, bemerkt Schulenburg. Ich wüsste im Übrigen nicht was es für einen Sinn machen könnte eine Steckdose inter einem Schrank zu installieren wenn diese schon steht. Also ist doch immer derjenige der Schuldige der den Schrank so hinstellt dass die STeckdose verstellt wird. Und im Übrigen, wie schon erwähnt, ist das bei Einbaukühlschränken, Dunstabzugshauben und Einbaugeschirrspülern normal. Der Mitdenkende Installateur kann allenfalls dafür Sorge tragen dass die Geräte im Schrank daneben ein- und ausgesteckt werden können sofern der Küchenbauer die Steckdose nicht einfach nach dem Einstecken mit dem nächsten Schrank zustellt.
Frager schrieb: > Ich weiß, dass die VDE das verbietet: > > https://groups.google.com/forum/m/#!msg/de.sci.ing.elektrotechnik/0tcCIbjslyk/YCFEYcu8EQAJ Ehm, bitte was? Es wird doch in dem Beitrag sogar die Norm zitiert:
1 | 526.3 Alle Verbindungen müssen zur Besichtigung, Prüfung und Wartung |
2 | zugänglich sein, ausgenommen: |
3 | |
4 | – Muffen zur Verlegung im Erdreich; |
5 | – mit Isoliermasse gefüllte oder gekapselte Muffen; |
6 | – Verbindungen zwischen der Anschlussleitung und dem Heizelement für |
7 | Deckenheizsysteme, Fußbodenheizsysteme (Flächenheizsysteme) und |
8 | Rohrheizsysteme; |
9 | – Schweiß-, Löt-, Hartlöt- und mit einem geeigneten Werkzeug |
10 | hergestellte Crimpverbindungen; |
11 | – Verbindungen, die Teil eines einer Produktnorm entsprechenden |
12 | Betriebsmittels sind. |
Da steht weder was von ohne vorher einen Schrank abzumontieren, noch von Problemlos oder kurzfristig. Meiner Meinung nach kannst du so viele Schränke davor hängen, wie du willst. Da wird man dir keinen Strick draus drehen können. Das in manchen Produktnormen steht, dass man das Gerät vom Netz trennen können muss, ist auch nicht dein Problem. Du kaufst das Gerät und der Hersteller hat sicher gestellt, dass die Produktnorm eingehalten ist. Somit trifft weder dich noch den Hersteller des Gerätes direkt irgendeine Schuld, sollte dein Haus abbrennen, weil du nicht in der Lage bist deinen Kühlschrank rauszuziehen. Wie schlau das ist, und ob das dann schon fahrlässig ist, darüber werden Gerichte entscheiden müssen. Dummheit stellt aber allgemein keinen Straftatbestand dar. Es hat ja kein Beteiligter irgendwelche Gesetze nicht beachtet.
nfet schrieb: > Das in manchen Produktnormen steht, dass man das Gerät vom Netz trennen > können muss, ist auch nicht dein Problem. Du kaufst das Gerät und der > Hersteller hat sicher gestellt, dass die Produktnorm eingehalten ist. > Somit trifft weder dich noch den Hersteller des Gerätes direkt > irgendeine Schuld, sollte dein Haus abbrennen, weil du nicht in der Lage > bist deinen Kühlschrank rauszuziehen. der Hersteller gibt aber dir den Schwarzen Peter. Aus der Betriebsanleitung eines Kühlschranks: Anschließen Stromart (Wechselstrom) und Spannung am Aufstellort müssen mit den Angaben auf dem Typenschild übereinstimmen. Das Typenschild befindet sich an der linken Innenseite. Die Steckdose muss mit einer Sicherung von 10 A oder höher abgesichert sein, außerhalb des Geräterückseitenbereiches liegen und leicht zugänglich sein. Das Gerät nur über eine vorschriftsmäßig geerdete Schutzkontakt- Steckdose anschließen.
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