Betriebsrat = Bezahlung nach Tarifvertrag?

Gast #5456168
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Hallo zusammen,

ich habe noch folgende Anfängerfragen:

Wenn ein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, wird dann auch in diesem 
Unternehmen nach Tarifvertrag entlohnt, genauer, nach dem 
IG-Metalltarif?

Oder gehören beide Begriffe nicht zwingend zueinander?


Grüße und Dank
Fabian Alberts
#5456170
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Die gehören nicht nur zwingend nicht zueinander, die sind auch was 
völlig verschiedenes :)


Der Betriebsrat kümmert sich erst mal um die Belange der Angestellten 
(in der Theorie *). Er muss zum Beispiel Entlassungen absegnen, sonst 
ist die Kündigung unwirksam. Auch ist er der Ansprechpartner für 
Probleme mit dem Chef.

Der Tarifvertrag wird mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Da darfst du 
noch mal extra Beitrag zahlen und wenn du der einzige in der Firma bist, 
heist es Pech gehabt.
Gast #5456193
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Keiner N. schrieb:
> Die gehören nicht nur zwingend nicht zueinander, die sind auch was
> völlig verschiedenes :)
>
>
> Der Betriebsrat kümmert sich erst mal um die Belange der Angestellten
> (in der Theorie *). Er muss zum Beispiel Entlassungen absegnen, sonst
> ist die Kündigung unwirksam. Auch ist er der Ansprechpartner für
> Probleme mit dem Chef.

Es gibt verschiedene Mitspracherechte des Betriebsrates. Weitgehend im 
Betriebsverfassungsgesetz rgeregelt.

> Der Tarifvertrag wird mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Da darfst du
> noch mal extra Beitrag zahlen und wenn du der einzige in der Firma bist,
> heist es Pech gehabt.

Die individuelle Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist keine 
Voraussetzung dafür, dass ein Tarifvertrag für dich gilt. Das ärgert die 
Gewerkschaften seit ewigen Zeiten, ist aber so.
Persönliche Seite #5457156
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Hallo Brieffreund.

Brieffreund schrieb:

> Ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht hat erstmal nichts mit einer
> Gewerkschaft zu tun.

Richtig.

> Natürlich kann der Betriebsrat sich aber für eine tarifliche bezahlung
> stark machen.

Und oft muss der Betriebsrat umgekehrt der Belegschaft vermitteln, dass 
es der Firma schlecht geht, und man darum weiterhin unter Tarif bleibt, 
um nicht Pleite zu gehen.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de
Gast #5457402
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Bernd W. schrieb:
>> Natürlich kann der Betriebsrat sich aber für eine tarifliche bezahlung
>> stark machen.
>
> Und oft muss der Betriebsrat umgekehrt der Belegschaft vermitteln, dass
> es der Firma schlecht geht, und man darum weiterhin unter Tarif bleibt,
> um nicht Pleite zu gehen.

Wenn die Firma in der Tarifbindung ist, ist und bleibt es der 
Gewerkschaft vorbehalten, Abweichungen zu verhandeln und abzuschließen. 
Die Gewerkschaft ruft dazu Mitgliederversammlungen des Betriebes ein, 
informiert und stimmt ab. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, bin genau 
von sowas betroffen.

Per Gesetz ist der BR von der Gewerkschaft unabhängig, in der Realität 
werden die BR-Mitglieder meist durch die Gewerkschaft geschult. Es ist 
auch nicht verboten, dass diese gleichzeitig als Vertrauensleute der 
Gewerkschaft aktiv sind oder gar der Tarifkommission angehören.

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