Forum: Fahrzeugelektronik Fahrrad zu E-Bike (Pedelec) umbauen legal?


von DC (Gast)


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Hallo,

ist es in Deutschland legal, einfach ein bestehendes Fahrrad zu einem 
E-Bike umzubauen und im Straßenverkehr zu benutzen, wenn es bis max. 
25km/h fährt?

Oder muss man damit vorher zum TÜV oder einer vergleichbaren Stelle?

von Horst (Gast)


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ich zitiere mal den ADFC:

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem 
Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu 
einer Geschwindigkeit von 25 km/h.[...]

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des 
Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. 
Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine 
Zulassung oder einen Führerschein.
(https://www.adfc.de/pedelecs/elektrorad-typen/elektrorad-typen)

von T.roll (Gast)


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DC schrieb:
> Oder muss man damit vorher zum TÜV oder einer vergleichbaren Stelle?

Es muss auf jeden Fall verkehrssicher sein (keine Kabel rumhängen lassen 
z.B.). Aber das muss das normale Fahrrad genauso sein.

Du darfst aber natürlich keine Tricks einbauen, damit der Motor mehr 
Leistung bringt als nur das vorgesehene unterstützende eingreifen.
"Nein Herr Polizist. Mein Fahrrad fährt nicht 100 km/h. Die Straße ging 
nur gerade bergab!"

von DC (Gast)


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Danke für die Infos!

Dann kann man einfach ein Rad mit Motor ins Fahrrad einbauen, einen 
dicken Akku besorgen und eine Motorsteuerung samt 
Geschwindigkeitsaufnehmer selber bauen (z.B. mit einem AVR und Mosfet) 
und alles so zusammenstricken, dass schneller als 25kmh nicht geht - und 
damit dann ab in den Straßenverkehr?!

von Ach Du grüne Neune (Gast)



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DC schrieb:
> ist es in Deutschland legal, einfach ein bestehendes Fahrrad zu einem
> E-Bike umzubauen und im Straßenverkehr zu benutzen, wenn es bis max.
> 25km/h fährt?

Ja.

DC schrieb:
> Oder muss man damit vorher zum TÜV oder einer vergleichbaren Stelle?

Nein.

Ich habe 2009 auch ein normales Fahrrad zum E-Bike umgebaut (ca. 25 
km/h). Bis heute keine Probleme damit, außer das der Rahmen am Lenkkopf 
mal durchgebrochen war (jetzt wieder in Ordnung). Aber mit einem 
stabilen Rahmen dürfte das schon klappen.

von DC (Gast)


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Ach Du grüne Neune schrieb:
> Ich habe 2009 auch ein normales Fahrrad zum E-Bike umgebaut (ca. 25
> km/h). Bis heute keine Probleme damit, außer das der Rahmen am Lenkkopf
> mal durchgebrochen war (jetzt wieder in Ordnung). Aber mit einem
> stabilen Rahmen dürfte das schon klappen.

Großartig, Danke für das aufschlussreiche Posting!!!

Etwas in der Art schwebt mir auch vor.

Was wiegen denn die zusätzlichen Teile ungefähr?

von Marc (Gast)


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Soviel ich weiss werden ebikes bis 25km/h nicht nach Automotive Normen 
behandelt sondern nach Maschinenrichtlinie. Ein Deutscher Hersteller 
musste vor ein paar Jahren kurzfristig seine Steuerung anpassen,weil 
einer deutschen Behörde die Konformität gefehlt hat.

Es gibt eine neue Norm, die fordert, dass Steuerungen von E-Bikes 
funktional sicher sein sollen (Performance Level c).

Solange Du nicht jemanden ueber den Haufen fährst bzw. niemand zu 
schaden kommt, dürftest du keine Probleme haben.

von Gerd E. (robberknight)


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Marc schrieb:
> Soviel ich weiss werden ebikes bis 25km/h nicht nach Automotive Normen
> behandelt sondern nach Maschinenrichtlinie. Ein Deutscher Hersteller
> musste vor ein paar Jahren kurzfristig seine Steuerung anpassen,weil
> einer deutschen Behörde die Konformität gefehlt hat.
>
> Es gibt eine neue Norm, die fordert, dass Steuerungen von E-Bikes
> funktional sicher sein sollen (Performance Level c).

Aber gilt das nicht nur wenn Du die Dinger verkaufst, verschenkst etc.? 
Also das klassische "Inverkehrbringen" wie bei dem anderen CE-Kram auch.

Wenn Du etwas selbst baust und selbst privat verwendest ist das kein 
Inverkehrbringen und damit brauchst Du auch keine Konformitätserklärung, 
CE,...

Eine Zulassung mit TÜV etc. braucht man für Pedelecs nicht.

von Radelfix (Gast)


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Das mag vielleicht stimmen, nur bei einer Kontrolle mußt du mit einer 
Konfiszierung rechnen. Damit sicher gestellt werden kann ob alle 
Einschränkungen erfüllt werden.

von Gerd E. (robberknight)


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Radelfix schrieb:
> Das mag vielleicht stimmen, nur bei einer Kontrolle mußt du mit einer
> Konfiszierung rechnen.

Na, so einfach können die nicht gleich konfiszieren. Die Polizei kann 
das Rad vor Ort begutachten und erst wenn es dabei einen erkennbaren 
Mangel oder begründeten Verdacht gibt können sie es zu einem Gutachter 
bringen.

Ich glaube nicht daß alleine die Eigenschaft "selbstgebaut" schon für 
einen begründeten Verdacht ausreicht.

Aber wenn ich mir anschaue wieviel Radler hier in der Stadt nachts mit 
kaputten Lichtern rumsausen, hab ich das Gefühl daß die Prioritäten bei 
der Polizei woanders als bei Fahrrädern liegen.

von Ach Du grüne Neune (Gast)


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DC schrieb:
> Was wiegen denn die zusätzlichen Teile ungefähr?

Was die Einzelteile wiegen kann ich nicht sagen, aber das ganze Fahrrad 
mit 250 Watt Nabenmotor und 360 Wh LiFePo4 Akku wiegt jetzt rund 30 kg. 
Müsste ich nochmal ein E-Bike bauen, würde ich einen doppelt so großen 
Akku einbauen (20 Ah), damit ich auch mal Tagestouren ohne Nachladen 
überstehe.

von Marc (Gast)


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ich denke man sollte vor allem sehen, dass Rahmen und Bremsen fuer das 
Gewicht passen. Wenn alle Punkte eines verkehrstüchtigen Rades gegeben 
sind, ist es unwahrscheinlich dass das Ebike in einer kontrolle 
konfisziert wird.

Bezüglich "Inverkehrbringer" einer Maschine,
das macht ja der TO:
er bringt sein Rad in den Verkehr...



(ich find's lustig).

von Walter S. (avatar)


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DC schrieb:
> alles so zusammenstricken, dass schneller als 25kmh nicht geht - und
> damit dann ab in den Straßenverkehr?!

da fehlt noch die Leistungsbegrenzung und der Motor darf nur Laufen wenn 
du mit trittst

von Marc Horby (Gast)


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Wenn du es so umbaust, denke ich das alles ok sein könnte:

https://youtu.be/HIhfwjWuj-I?t=11m7s

von Marc (Gast)


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Walter S. schrieb:
> da fehlt noch die Leistungsbegrenzung und der Motor darf nur Laufen wenn
> du mit trittst

Die Leistungsbegrenzung muss auf IMHO 400% Drehmoment begrenzt sein.

von Ach Du grüne Neune (Gast)


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Marc schrieb:
> ich denke man sollte vor allem sehen, dass Rahmen und Bremsen fuer das
> Gewicht passen.

Genau. Wenn man allerdings das Rad an einen 110kg schweren 
Arbeitskollegen verleiht, kann der Rahmen brechen (oder wegen einer 
schlechten Hartlotverbindung in der Muffe).

110 kg (Person) + 30 kg (E-Bike) + 10 kg (Packtasche) = 150 kg

von oszi40 (Gast)


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Ach Du grüne Neune schrieb:
> außer das der Rahmen am Lenkkopf
> mal durchgebrochen war (jetzt wieder in Ordnung)

Die mechanische Belastung der Teile wird durch Umbau auf jeden Fall 
erhöht. Wenn Du früher maximal 500W Spitze gestrampelt hast, so kommt 
jetzt die Motorleistung hinzu. Ein paar gute Bremsen wären nützlich. 
Wenn ich heute ein E-Bike mir aussuchen dürfte, dann mit Mittelmotor 
wegen der Gangschaltung. Bei Umbau wird das dann wohl schwierig.

von Ach Du grüne Neune (Gast)


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Walter S. schrieb:
> da fehlt noch die Leistungsbegrenzung und der Motor darf nur Laufen wenn
> du mit trittst

Marc schrieb:
> Die Leistungsbegrenzung muss auf IMHO 400% Drehmoment begrenzt sein.

Da die Erfassung des Drehmoments mit einem filigranen Drehmomentsensor 
bei preisgünstigen Pedelecs zu kompliziert und fehleranfällig ist, 
reicht auch ein einfacher Tretkurbelsensor, der nur eine Drehbewegung 
des Tretlagers erfasst.

Eine Strombegrenzung auf 20 Ampere im Controller schwächt zwar das 
Anfahrdrehmoment, verhindert aber Überstromschäden und ist somit 
sinnvoll.

von michael_ (Gast)


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Es gibt doch wohl einen Unterschied von E-bike und Pedelec.

https://www.fahrrad-xxl.de/beratung/e-bike/unterschied-e-bike-pedelec/

Nicht jedes Fahrrad mit Motor ist gleich.

von Walter S. (avatar)


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Marc schrieb:
> Die Leistungsbegrenzung muss auf IMHO 400% Drehmoment begrenzt sein.

Drehmoment ist nicht gefragt, aber die Dauerleistung muss auf 250W 
begrenzt sein

von norbärt (Gast)


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Marc schrieb:
> ich denke man sollte vor allem sehen, dass Rahmen und Bremsen fuer das
> Gewicht passen

+30 kg sollten kein Thema sein. Ein Rad darf auch nicht zusammenkrachen, 
wenn sich eine Gummibärchenvernichterin mit ihren fetten 130 kg 
draufsetzt.

Das Problem besteht nur, wenn man selbst fett ist. Dann ist man aber 
selbst das Problem und nicht der Rahmen.
In so einem Fall sollte man auch selber treten statt sich fahren zu 
lassen, damit man nicht noch fetter wird.

von Arno (Gast)


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Vernünftige Räder (und auch Einzelteile wie Rahmen und Laufräder) haben 
technische Daten. Da steht drin, wie schwer das Rad inkl. FahrerIn und 
Gepäck maximal sein darf, unter dem Stichwort "Systemgewicht".

Ich hab mal schnell gegooglet und hier ein Beispiel gefunden: 
https://www.cube.eu/fileadmin/2018/service/FAQ/Weight_Limits_MY18_xlsx.pdf

Werte von 115kg-120kg-125kg sind nicht untypisch. Sollte man als 
größerer/schwererer Mensch mit Gepäck nicht aus den Augen verlieren, 
auch und gerade beim Umbau auf Pedelec.

MfG, Arno

von Bernd K. (prof7bit)


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Gerd E. schrieb:
> Aber wenn ich mir anschaue wieviel Radler hier in der Stadt nachts mit
> kaputten Lichtern rumsausen, hab ich das Gefühl daß die Prioritäten bei
> der Polizei woanders als bei Fahrrädern liegen.

Wie soll die Polizei nachts ein frisiertes (E-)Fahrrad ohne Licht und 
ohne Nummernschild verfolgen und den Fahrer stellen können? Da müssten 
sie schon selbst mit frisierten E-Bikes rumfahren um da hinterher zu 
kommen. Das ist ein vollkommen hoffnungsloses Unterfangen.

von DC (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Wie soll die Polizei nachts ein frisiertes (E-)Fahrrad ohne Licht und
> ohne Nummernschild verfolgen und den Fahrer stellen können?

Mit E-Lassos!

von Ach Du grüne Neune (Gast)


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Arno schrieb:
> Werte von 115kg-120kg-125kg sind nicht untypisch. Sollte man als
> größerer/schwererer Mensch mit Gepäck nicht aus den Augen verlieren,
> auch und gerade beim Umbau auf Pedelec.

Das E-Bike ist jetzt wieder repariert. Da das Rahmendreieck deutlich 
kleiner ist als vorher, musste ich den Alukasten anpassen. Die Teile 
(Akku, Ladegerät und Controller passen so gerade noch rein). Dafür ist 
es jetzt ein stabiler geschweißter Alurahmen ohne Muffen.

norbärt schrieb:
> Das Problem besteht nur, wenn man selbst fett ist. Dann ist man aber
> selbst das Problem und nicht der Rahmen.
> In so einem Fall sollte man auch selber treten statt sich fahren zu
> lassen, damit man nicht noch fetter wird.

Für bis zur Pommesbude und zurück reicht's jedenfalls.   :)

von eckie (Gast)


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Mein Selbstbau eines Kleinrollers läuft fast 5 Jahre und wurde nun vor 
dem Lidl gestohlen. https://eckieok.wordpress.com/
Nun arbeite ich an einer NEUAUSGABE mit Scheibenbremse. Teile von einem 
20" BMX
verwende ich in der Lenkung.
Der Rahmen ist nun fertig und arbeite nun an der Hinterschwinge mit 
Nabenmotor für 40V 250W biszu 1000W einstellbar, sodass die erlaubte 
Leistung von 600 Watt gegeben ist. Geschweißt wird mittels 2mm 
Elektroden und Wechselstrom und es sind NormFormrohre vom Eisenhof. 
Bilder sind auf der Website. Handwerkzeuge sind meine Sklaven.

von Walta S. (walta)


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Wenn du einen 1000W Motor einbaust wirst du bei einer Kontrolle 
Schwierigkeiten bekommen. Egal, auf welchen Wert die Steuerung 
eingestellt ist, es gilt die Leistung des Motors.

Walta

von Neverever (Gast)


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von Harald W. (wilhelms)


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Marc schrieb:

> Soviel ich weiss werden ebikes bis 25km/h nicht nach Automotive Normen
> behandelt sondern nach Maschinenrichtlinie.

Manm sollte beachten, das "E-Bikes" und "Pedelecs" zwei völlig
verschiedene Fahrzeuge sind, die auch zulassungstechnisch völlig
unterschiedlich behandelt werden. Es gibt E-Bikes, Die Geschwin-
digkeiten über 100 km/h erreichen.

von Harald W. (wilhelms)


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Ach Du grüne Neune schrieb:

> Das E-Bike ist jetzt wieder repariert. Da das Rahmendreieck deutlich
> kleiner ist als vorher...

sollte man jetzt wesentlich weniger Taxischnitzel als vorher essen!

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