Darf ich als Arbeitgeber mich bei letzten Arbeitgeber telefonisch informieren, wie mein Kanidaten so wirklich zwischen den Zeilen war? Wie macht Ihr das?
Na klar geht das. Kommt besonders gut wenn dein Kandidat gerade noch da arbeitet.
Bewerber_1100112 schrieb: > Darf ich als Arbeitgeber mich bei letzten Arbeitgeber telefonisch > informieren, wie mein Kanidaten so wirklich zwischen den Zeilen war? > Wie macht Ihr das? Du darfst nicht einmal in FB nach ihm suchen! Ob man das in der Realität nachweisen kann, liegt auf einem anderen Tisch
Vielleicht solltest du dich mit der DSGVO mal auseinandersetzen als AG.
Hallo, ich konnte das Telefongespräch durch die Bürotür mithören, wo mein aktueller AG mich bei meinem zukünftigen AG madig gemacht hat. Prommt kam 3 Tage später die Absage. Das machen die alle, auf jedenfall dann, wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen in der näheren Umgebung handelt. Ich fragte mich nur, wie hat der das nur 10 Jahre mit mir ausgehalten.
Bewerber_1100112 schrieb: > Darf ich als Arbeitgeber mich bei letzten Arbeitgeber telefonisch > informieren, wie mein Kanidaten so wirklich zwischen den Zeilen war? Rechtlich ist nur eine Bestätigungsanfrage über die bezeugte Anstellung zulässig, aber wenn man dann schon mal mit der alten Firma ins Gespräch kommt, erzählt man gern was aus dem Nähkästchen. Wo kein Kläger, so kein Richter. An für den Bewerber nicht unwichtige Informationen (z.B. hohe Fluktuation)kommt man bekanntlich nicht ran, weil die alle zu Geschäftsgeheimnissen erklärt werden. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist ja auch aufgrund sozialer Aspekte nicht ganz unproblematisch. Folgendes kann ein Arbeitgeber denken und aus seiner Sicht kommunizieren: -Wenn der AN kündigt, sieht der AG darin eine Art Verrat, weil das (wohlwollende) Jobangebot vom AN quasi verschmäht wurde. -Wenn der AG kündigt, dann weil der AN, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr das Privileg des Broterwerbs in diesem Betrieb würdig ist. Das alles wissen die Firmen ganz genau und wenn das dann auch noch so weiter gegeben wird, muss man sich nicht wundern, wenns mit dem Job nicht klappt. Als Bewerber könnte man ja den letzten Arbeitgeber bedeckt halten, aber wer das Spiel nicht wie üblich mit spielt, landet automatisch auf Ablage P. Hin und wieder liest man in den Jobangeboten was von "vollständigen Unterlagen", nur, was darunter zu verstehen ist, weiß wohl nur der Urheber. Woher will denn so ein Chef wissen, was man alles an Zertifikaten und Dokumenten hat? Da wird schon vor der Bewerbung inhuman der Stiefel angesetzt und noch bevor man einen Kniefall macht. Durch diese Bewerbungs-Gebetsmühle kann sich die Wirtschaft das leisten. Statt neue, eher untaugliche Datenschutzgesetze einzuführen, sollte man lieber mal ein Gesetz zur Verantwortung durch setzen. Schließlich berührt jede Bewerbung Persönlichkeitsrechte. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Wirtschaft sich dann noch mehr einigelt, wie sie das mit Einführung des AGG getan hat. Das sich Bewerber da mal solidarisieren, dürfte reines Wunschdenken sein.
Wunderbar, wenn man jetzt noch eine Falle inszeniert, darf man dann die Leute verklagen? Sprich Bewerber Tom hat Arbeitergeber ALT und Arbeiter NEU ruft ALT an, will sich schlau machen. Nun hat Tom jemanden aus Vitamin B für NEU, der sich dann mal schlau macht bei ALT. ALT erzählt nun was für eine Lusche, der TOM war, kann man damit den ALT verklagen?
Bewerber_1100112 schrieb: > Wunderbar, wenn man jetzt noch eine Falle inszeniert, darf man > dann die Leute verklagen? > > Sprich Bewerber Tom hat Arbeitergeber ALT und Arbeiter NEU ruft ALT an, > will sich schlau machen. > Nun hat Tom jemanden aus Vitamin B für NEU, der sich dann mal schlau > macht bei ALT. > ALT erzählt nun was für eine Lusche, der TOM war, kann man damit den ALT > verklagen? Vermutlich sogar alt und neu..
Bewerber_1100112 schrieb: > Darf ich als Arbeitgeber mich bei letzten Arbeitgeber telefonisch > informieren, wie mein Kanidaten so wirklich zwischen den Zeilen war? > Wie macht Ihr das? DSGVO - ohohoh Du darfst sicher fragen ob die Angaben im Arbeitszeugnis so stimmen. Der / die Kandidat(in) hat dort tatsächlich als XY gearbeitet. (...) Sollte man aber nur machen, wenn der/die Kandidat(in) dort NICHT mehr arbeitet.
Bewerber_1100112 schrieb: > wie mein Kanidaten so wirklich zwischen den Zeilen war? Das sollte ein Personaler herauslesen können Hr. ABC war stets pünktlich, freundlich und neuen Dingen eher aufgeschlossen. Wir wünschen Hr. ABC in Zukunft viel Erfolg außerhalb unseres Unternehmens.
Alex W. schrieb: > Du darfst nicht einmal in FB nach ihm suchen! Ob man das in der Realität > nachweisen kann, liegt auf einem anderen Tisch Warum glaubst du das denn?
> Darf ich als Arbeitgeber mich bei letzten Arbeitgeber telefonisch > informieren Natürlich ! Ist doch Sinn und Zweck eines Arbeitszeugnisses. Der Quatsch der im Arbeitszeugnis steht ließt doch keiner.
nö Zeugnisse taugen heute auch nix mehr, rufe auch immer bei der IHK, ob der Typ wirklich so gut dort weggekommen ist. Und auch bei den Schulen, es gibt immer faule Eier! Bloß heute lohnt es sich nicht mehr, weil man sich spitzen Zeugnisse erklagen kann, neulich wieder ein 1er Abi gesehen und die Person, überhaupt wird das Abi heute hinterher geworfen. Könnten verdammt gute Scheinleistung bringen, kein Wunder, dass Meister gleiche Rechte wollen, nein sogar ohne Studium wollen die gleichwertig sein. Ich teste lieber die Leute direkt und merke dann, ob sich was machen lässt. Wenn die Leute eine YT Kanal haben, und ich merke das ist der Hanes und das zeigt, hey da läuft ja was! Ist der mir 1000 mal besser als ein ABi Uni 1er, der mich nur arm macht, weil nach zwei Jahren dann noch sozi wissensch. studiert werden. Dass ich dann unter der Brücke bin, ist denen egal...
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