Forum: /dev/null Bußgeldbescheid Einspruch


von J. W. (nuernberger)


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Ich hatte zu einem Bußgeldbescheid Einspruch erhoben.

Beitrag "Bußgeldbescheid Widerspruch"

Der Thread ist leider geschlossen.

Mein Antrag auf Widerherstellung wurde akzeptiert, aber der Einspruch 
nicht.
Sie hatten mir nämlich gerade noch innerhalb der 1/4-Jahr Frist eine 
Vorladung zugeschickt zum persönlichen Erscheinen auf der Wache.
Es waren keine Gründe angegeben, auch nicht ob ich Zeuge, Beklagter, 
oder sonstwas bin. Ich wurde lediglich als "Betroffener" bezeichnet.
Dieses Schreiben hätte die Verjährung unterbrochen, ok.

Dann habe ich ein Beweisfoto verlangt.
Das habe ich heute bekommen, darauf bin ich im Fahrzeug klar erkennbar.

Aber: Es wurde garantiert nicht an der Stelle fotografiert, wo der 
Blitzer stand. Im Hintergrund ist der Giebel eines Hauses zu sehen, was 
an der Stelle definitiv nicht existiert.
Ich war gerade an dem Ort, habe mit einem einheimischen gesprochen, der 
mir bestätigt hat, wo genau die Blitzer immer stehen.

Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch 
auf Fahrbahn, es war hellichter Tag.
Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit 
aufgenommen worden zu sein.
An der echten Stelle hat die Fahrbahn eine langgezogene Einfädelspur, 
auf dem Foto nur einen normale durchgezogene Linie.

Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus 
ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für 
Beweisfotos.

Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit 
anzufangen.
Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als 
Nutzen.

: Verschoben durch Moderator
von (prx) A. K. (prx)


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J. W. schrieb:
> Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch
> auf Fahrbahn, es war hellichter Tag.

> Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit
> aufgenommen worden zu sein.

§ 66 OWG: "(1) Der Bußgeldbescheid enthält ... 3. die Bezeichnung der 
Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer 
Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die 
angewendeten Bußgeldvorschriften,"

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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J. W. schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus
> ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für
> Beweisfotos.

Selber Schuld. Wenn du auch ohne Aluhut fährst.
Ne aber echt steile These, Respekt. So einen Unsinn muss man sich erst 
mal ausdenken. Ich denke Drogen helfen da schon, aber solche Klopper 
fallen da auch nicht so einfach bei raus.

von (prx) A. K. (prx)


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Die These ist steil, aber wenn es im Bussgeldbescheid Tag ist, auf dem 
Foto aber Nacht, oder umgekehrt, dann ist er angreifbar. Nur sollte man 
sich dabei auch sicher sein.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Die These ist steil, aber wenn es im Bussgeldbescheid Tag ist, auf dem
> Foto aber Nacht, oder umgekehrt, dann ist er angreifbar. Nur sollte man
> sich dabei auch sicher sein.

Normalerweise enthält das Foto selbst schon einen Zeitstempel + 
gemessene Geschwindigkeit.
Denn natürlich ist IRGENDEIN Bild kein Beweis für irgendwas. Also das 
Bild MUSS sich der Messtelle und dem Tatzeitpunkt natürlich zuordnen 
lassen sonst kann man es auch weg lassen, weil es ansonsten nur Beweist 
dass die Person irgendwann mal irgendwo mit dem Auto gefahren ist.

Also diese Zuordnung IST natürlich auch da. In der Welt des TE aber 
sicher gefälscht.

von J. W. (nuernberger)


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> Nur sollte man sich dabei auch sicher sein.

Tag und Nacht zur regnerischen Winterzeit auf dem Foto zu unterscheiden 
ist nicht ganz trivial.
Es heißt ja "Blitzer", so ein Blitz verändert ja etwas die Wahrnehmung 
auf dem Foto.

Lediglich der Mittelstreifen scheint beweisskräftig. Aber war der schon 
vor einem 1/2 Jahr da?

von Cyblord -. (cyblord)


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J. W. schrieb:
> Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit
> anzufangen.
> Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als
> Nutzen.

Da in dieser Verschwörung sicher auch die Justiz mit drin hängt, bringt 
das doch sowieso nichts.

Und wenn du da mit diesen Theorien aufschlägst, dann kannst du auch mal 
schnell in der Klapse wiederfinden. Frag mal den Gustl.

: Bearbeitet durch User
von J. W. (nuernberger)


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Cyblord -. schrieb:



> Da in dieser Verschwörung sicher auch die Justiz mit drin hängt, bringt

> So einen Unsinn muss man sich erst mal ausdenken. Ich denke Drogen helfen da 
schon, aber solche Klopper

> In der Welt des TE aber sicher gefälscht.


Ich würde Dich bitten, mich mit Deinen gehässigen Komentaren in Ruhe zu 
lassen.
Es ist klar, dass Du nichts konstruktiven zu diesem Thread beitragen 
willst oder kannst.
Somit wäre es konsequent, einfach zu verschwinden.

von Cyblord -. (cyblord)


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J. W. schrieb:

> Ich würde Dich bitten, mich mit Deinen gehässigen Komentaren in Ruhe zu
> lassen.
> Es ist klar, dass Du nichts konstruktiven zu diesem Thread beitragen
> willst oder kannst.

Was könnte man denn theoretisch überhaupt konstruktiv zu diesem Unsinn 
beitragen? Würde mich echt mal interessieren.

> Somit wäre es konsequent, einfach zu verschwinden.

Wer solchen Unsinn raushaut wie du, der muss mit der Häme schon klar 
kommen.

: Bearbeitet durch User
von J. W. (nuernberger)


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> der muss mit der Häme schon klar kommen.

dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ?

von Cyblord -. (cyblord)


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J. W. schrieb:
>> der muss mit der Häme schon klar kommen.
>
> dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ?

"hate-speech", soso wir sind also syntaktisch voll auf der PC linie 
angekommen. Glückwunsch.

Nein ich sage nur ein einfach klar und direkt wenn jemand ein Spaten 
ist.

Aber zum Topic:

Ist denn nun das Foto irgendwie datiert oder enthälst sonst irgendeine 
Information (Seriennummer) welche eine Zuonrdung ermöglicht?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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J. W. schrieb:
> dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ?

der Verdacht drängt sich öfter auf

ich bekam auch ein Bussgeldbescheid Parken mit Behinderung als der Wagen 
definitiv unbewegt in der Garage stand.

1. Scan vom "Knöllchen" wurde falsch eingelesen, OK Scan SW taugt 
nichts, kann passieren
2. Mein online Widerspruch wurde lt. Browseranzeige ordnungsgemäß 
übermittelt, aber nicht innerhalb der Behörde in die online Akte 
übernommen, wie geht das denn?
3. Das Verfahren wurde eingestellt, aha, wieso?
4. Sollte ich mangels Widerspruch in der Onlineakte trotzdem die 
Gebühren bezahlen, nun schlägts 13!
5. konnte ich persönlich vor Ort klären, bedeutete aber Zeitverlust und 
Parkgebühren.
6. Es stellte sich heraus das es sich um ein völlig anderes 
Fahrzeugfabrikat handelt, das hätte der Datenabgleich schon vor der 
Versendung ergeben können!

Ein Schelm wer da Berechnung dahinter vermutet, wieviele zahlen weil es 
den Aufwand einfach nicht wert ist?

von J. W. (nuernberger)


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Da lese ich wahrscheinlich viel zu häufig Udo Vetter in
https://www.lawblog.de/

und kann nicht mehr glauben, dass Behörden niemals krumme Dinger drehen 
könnten.

von moonshine2002 (Gast)


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Den letzte Bescheid eines Autobahnblitzers über ca. 100€ habe ich direkt 
an diese Adresse weitergeleitet: https://www.geblitzt.de/

Die haben den Fall angenommen und erstmal zig Nachweise von der Behörde 
eingefordert. Nach 4-6 Wochen meinten sie, dass das Verfahren 
eingestellt worden sei --> nix bezahlt.
Bei dir ist der Fall natürlich schon weit fortgeschritten, keine Ahnung 
ob sie auch in solche Fälle noch einsteigen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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In einem Boulevard-Blatt las ich vor einiger Zeit mal einen Bericht über 
genau diese geschilderte Begebenheit.

Da wurde ein privates Unternehmen mit der Geschwindigkeitsmessung 
beauftragt und weil deren Mitarbeiter mit der Zuordnung von Bildern 
geschlampt hatten, es wurde genau wie hier beschrieben, ein älteres Bild 
zugeordnet, ging ein Betroffener vor Gericht.

Der Bussgeldbescheid musste zurückgenommen werden.

Bitte lies mal diesen Sachverhalt durch:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verkehrsstraf--und-ordnungswidrigkeitenrecht/radarmessung-durch-privatunternehmen

....und lass dich von Schwachköpfen nicht anmachen.

von Cyblord -. (cyblord)


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J. W. schrieb:
> Da lese ich wahrscheinlich viel zu häufig Udo Vetter in
> https://www.lawblog.de/
>
> und kann nicht mehr glauben, dass Behörden niemals krumme Dinger drehen
> könnten.

Den lese ich auch. Aber solchen Unsinn wie du ihn hier verzapfst wird da 
drin nicht finden.

Wenn du wirklich der Meinung bist, alle Vorwürfe gegen dich sind 
erstunken und erlogen, dann wehre dich halt einfach dagegen.

Aber im Endeffekt hast die Tat ja sogar begangen, Bild hin oder her. 
Fristen hin oder her. Richtig?

Aber erst das Forum mit mehrere Threads (!) zu heulen mit deinen kruden 
Theorien und sich dann hinstellen und auf jegliche echte Gegenwehr 
verzichten, weil es könnte ja Zeit und Geld kosten, ooooh, ist derart 
peinlich das mit fast die Worte fehlen das zu beschreiben.
Armes Würstchen fällt mir dazu ein.

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Den lese ich auch. Aber solchen Unsinn wie du ihn hier verzapfst wird da
> drin nicht finden.

Steig´ doch einfach aus diesem Thread aus, wenn er dir als Unsinn 
vorkommt und lass die Beteiligten mit deinen Schmähungen einfach in 
Ruhe.

von falker (Gast)


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Wenn du beim nächsten Vergehen einen Mikrocontroller dabei hast passt es 
in dieses Forum

SCNR

von asdsdgagh (Gast)


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J. W. schrieb:
> Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch
> auf Fahrbahn, es war hellichter Tag.
> Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit
> aufgenommen worden zu sein.
> An der echten Stelle hat die Fahrbahn eine langgezogene Einfädelspur,
> auf dem Foto nur einen normale durchgezogene Linie.

Ganz einfach: Du bist die ganze Zeit verantwortungslos gerast und an 
einer ganz anderen Stelle - zu Recht - geblitzt worden.
Ausserdem blitzen und fotografieren die Dinger zumindest teilweise im 
Infrarotbereich, da sieht das Bild eben anders aus.

Sei einfach ein Mann und bezahle. Vor allem: Verschone uns mit weiterem 
Geheul.

asdsdgagh

von Joachim B. (jar)


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asdsdgagh schrieb:
> Ganz einfach: Du bist die ganze Zeit verantwortungslos gerast

ah ein Augenzeuge oder nur ein Schwätzer?

Natürlich kann man nie geblitzt werden wenn man nicht vom Bonanzarad 
runterkommt.
Natürlich sind alle Geschichten von Blitzfallen, Unfähigkeit oder 
Geldgier der Aufsteller erfunden.
Natürlich gibt es NIE Justizirrtümer und alle im Knast hatten es schon 
immer verdient, nur erinnert mich diese dumpfe Argumentation an grausige 
Zeiten im vorigem Jahrtausend.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Natürlich gibt es NIE Justizirrtümer und alle im Knast hatten es schon
> immer verdient,

Das im Knast nur Unschuldige sitzen ist ja hinlänglich bekannt. Und 
jetzt mach dich doch nicht noch weiter lächerlich.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> jetzt mach dich doch nicht noch weiter lächerlich.

nee das schaffen diejenigen selber die meinen das nur Schuldige bestraft 
werden!

von Achim S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> ah ein Augenzeuge oder nur ein Schwätzer?

Im Vorgängerthread hat der TO selbst bestätigt dass im geliehenen Auto 
bei schlechten Verkehrsverhältnissen schneller fuhr als erlaubt. Dort 
ging es ihm nur um die Verjährung, die ihm nach seiner Meinung 
inzwischen zustehen sollte.

Inzwischen reimt er sich offenbar zusammen, dass er im Verkehr ständig 
überwacht und fotografiert wird, damit man ihm bei Bedarf ein Foto von 
irgendeiner anderen Stelle als Fake-Beweis unterjubeln kann. Weil auf 
dem Foto nicht das zu sehen ist, was an der Stelle zu sehen sein sollte, 
wo laut "Einheimischen die Blitzer immer stehen". Und weil die 
Lichtverhältnisse andere sind als er sich nach 6 Monaten zu erinnern 
glaubt.

Wenn er das ernst meint dann gehört das mit Verlaub tatsächlich deutlich 
eher in den Bereich "Aluhut" als in den Bereich "Justizirrtum".

Beitrag #5469998 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5470001 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Achim S. schrieb:
> Im Vorgängerthread hat der TO selbst bestätigt dass im geliehenen Auto
> bei schlechten Verkehrsverhältnissen schneller fuhr als erlaubt.

Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer 
steckt kriminelle Absicht dahinter.

1. weil man glaubt ein Begrenzungsende übersehen zu haben, einige 
Autobahnbegrünug ist echt ungepflegt.
2. weil es kilometerweit kerzengerade nach Einfädelstrecken kein 
Wiederholschild gibt, man bedenke wir sind Weltmeister im 
Schilderaufstellen (nur eben nicht überall)

Keiner war bei dieser Fahrt vom TO dabei, der Vorwurf steht halt im 
Raum, wer weiss mehr?

von asdsdgagh (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer
> steckt kriminelle Absicht dahinter.

Mag alles sein, aber der TO schrieb:

>Ich bin am 4.1. mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle.
>Dabei hat es geschneit, die Scheiben an der Beifahrerseite nicht mehr
>ganz frei, also von der Seite, wo der mobilie Kasten stand.

Und unter den suboptimalen Bedingungen ist er schneller gerast, als die 
Begrenzung für optimale Bedingungen vorgab - daher bleibe ich bei meiner 
Meinung: Er ist die ganze Zeit verantwortungslos gerast.

Und jetzt heult er hier rum.

asdsdgagh

Beitrag #5470054 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thomas (kosmos)


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jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann 
sondern nur ein Staatsanwalt.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann
> sondern nur ein Staatsanwalt.

Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich 
BITTEN oder besuchen wollen.

von Defensiver Mittelfeldspieler (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann
> sondern nur ein Staatsanwalt.

und? Das weißt Du nicht?!

Dann sage ich es Dir: Die Polizei kann auch Dich vorladen, wenn sie es 
für nötig hält. Die holt Dich im Bedarfsfall sogar ab.

von Cyblord -. (cyblord)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Thomas O. schrieb:
>> jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann
>> sondern nur ein Staatsanwalt.
>
> Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich
> BITTEN oder besuchen wollen.

Da bist du leider falsch informiert.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich
> BITTEN oder besuchen wollen.

Als Zeuge reicht ein Auftrag der Staatsanwaltschaft.

§ 163 StPO: "(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor 
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache 
auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde 
liegt."

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Da bist du leider falsch informiert.

Du hast hier schon ausreichend aufgezeigt, dass du keine Ahnung hast.

Nur ein Gericht kann Zwangsmassnahmen anordnen, ausser es ist Gefahr in 
Verzug, was hier ja eindeutig ausgeschlossen werden kann.

Einer Aufforderung zur Befragung muss man nicht nachkommen!

von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Einer Aufforderung zur Befragung muss man nicht nachkommen!

Als Beschuldigter muss man auch. Im Unterschied zur Vorladung als Zeuge 
muss man aber nicht aussagen.

§ 163a StPO: "(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der 
Staatsanwaltschaft zu erscheinen. [...] Über die Rechtmäßigkeit der 
Vorführung entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das nach § 162 
zuständige Gericht."

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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A. K. schrieb:
> § 163a StPO:

Es gibt hier keinen Strafprozess!

Dein Paragraphenauszug aus der Strafprozessordnung ist völlig daneben!

Es geht hier um einen Bussgeldbescheid!

Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht.

von Achim S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer
> steckt kriminelle Absicht dahinter.

Niemand außer dir hat bisher von einer kriminellen Absicht geschrieben. 
In der Tat, eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung passiert den 
allermeisten mal. Und ab und zu kommt es dann halt mal vor, dass man 
dabei geblitzt wird und eine berechtigte Bußgeldforderung erhält.

Und dann ärgert man sich darüber, zahlt das berechtigte Bußgeld, und 
wendet sich dann wieder den schönen Seiten des Lebens zu.

Klar gibt es auch mal unberechtigte Bußgeldbescheide. Kam in meinem 
Leben einmal vor, ich hab Beschwerde dagegen eingelegt und die Sache 
wurde zurückgezogen. Nur schrieb der TO zu Beginn selbst, dass das 
Bußgeld berechtigt ist. Was soll dann der ganze Aufriss hier?

von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Es geht hier um einen Bussgeldbescheid!

Gibt es da überhaupt den Begriff (Vor)Ladung?

> Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht.

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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A. K. schrieb:
> IMHO muss es sich bei einer (Vor)Ladung um ein Strafverfahren handeln,

Nö, es handelt sich um einen Bussgeldbescheid, kapiert?

Bussgeldbescheid ist eine sogenannte "Katalogstrafe"....aber was soll 
ich einem Blinden vom Licht erzählen.

von (prx) A. K. (prx)


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§ 46 OWiG: "Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren

(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes 
bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das 
Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung,"

von Joachim B. (jar)


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Achim S. schrieb:
> Was soll dann der ganze Aufriss hier?

du hast Recht, nur war das eher hierher gemeint

Cyblord -. schrieb:
> Das im Knast nur Unschuldige sitzen ist ja hinlänglich bekannt.

nur weil man im Knast sitzt muss man nicht zwingend schuldig sein meinte 
ich.

Diese Logik hatten schon mal einige vor 74 Jahren wenn der Nachbar von 
der Polizei abgeholt wurde, muss ja ein Krimineller sein, heute wissen 
wir es besser, lest mal Böll die verlorene Ehre der K.Blum auch in der 
Zeit der Terroristenfahndung '70er gab es da Vorverurteilung.

Ich neige zwar auch aus Bequemlichkeit für die einfache Weltanschauung, 
aber ganz so einfach ist unsere Welt dann doch nicht und Recht muss 
leider nicht gerecht sein.

von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, es handelt sich um einen Bussgeldbescheid, kapiert?

Der Begriff "Vorladung" kommt vom TE:

J. W. schrieb:
> Sie hatten mir nämlich gerade noch innerhalb der 1/4-Jahr Frist eine
> Vorladung zugeschickt zum persönlichen Erscheinen auf der Wache.

Dieser Teil des Threads bezieht sich allerdings auf:

Thomas O. schrieb:
> jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann
> sondern nur ein Staatsanwalt.

Deine Kritik stimmt insofern, als man einer Vorladung, die es nicht 
geben sollte, wahrscheinlich auch nicht Folge leisten muss. ;-)

Wär die Frage, ob der TE vielleicht eine Anhörung meinte?

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Deine Kritik stimmt insofern, als man einer Vorladung, die es mangels
> eines Strafverfahrens nicht geben sollte, wahrscheinlich auch nicht
> Folge leisten muss. ;-)

Jetzt sind wir an dem Punkt wo der Hund das Wasser lässt.

Bei Unklarheiten eines Sachverhaltes wird die Polizei angewiesen, eine 
Befragung vorzunehmen. Solch eine Befragung möchte die Polizei sehr 
gerne auf der Wache vornehmen, erspart man sich doch das "hinausfahren" 
zum Delinquenten.

Diese Aufforderung zur Befragung wird im Volksmund meist als "Vorladung" 
bezeichnet/verstanden. Ist aber keine.

Einer Befragung zu einer Bussgeldsache muss man nicht nachkommen 
esseidenn, man verspricht sich persönliche Vorteile davon.

Hamwersjetztendlich?

von (prx) A. K. (prx)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Jetzt sind wir an dem Punkt wo der Hund das Wasser lässt
> Hamwersjetztendlich?

Jetzt sind wir beieinander.

> Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht.

So siehts aus.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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J. W. schrieb:
> Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit
> anzufangen.
> Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als
> Nutzen.

Das ist die beste Idee die du je hattest.

Und wie kann man bitteschön Lust auf einen Rechtsstreit haben?
Das kann nur von einem moralinsauren Querulant kommen der unbedingt mal 
jemanden eine Reinwürgen möchte.
Niemand der schon mal einen Rechtsstreit hinter sich hat, unabhängig von 
Streitwert und Ausgang des Verfahrens, will sowas je wieder erleben.

Schluck deinen Stolz runter, zahl die 100€ und genieß dein Leben.
Rechtsstreite sorgen nur für Streß, Magenkrebs und ganz viel 
verschwendete Lebenszeit, auch auf der Gewinnerseite.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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J. W. schrieb:
> Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus
> ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für
> Beweisfotos.

Mir ist auch schon aufgefallen, dass es permanent überall blitzt... vor 
Allem bei Gewittern.

Du bist zu schnell gefahren, du bist geblitzt worden, also zahl und hör 
auf, Steuergelder zu verschwenden. Jeden Rechtsstreit, den Du vom Zaun 
brichst, zahlt schließlich und letztendlich die Allgemeinheit, entweder 
indem der unnötige Aufwand im Amt mit Steuermitteln bezahlt wird oder 
indem die Rechtschutzversicherungsbeiträge aufgrund zu vieler 
Querulanten steigen.

Recht haben und es richtig gemacht zu haben sind zwei völlig 
verschiedene Dinge.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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https://derstandard.at/1360681561874/Gefaelschte-Unterschriften-und-die-Trinkerei-bei-Salzburger-Landesgericht

Mal eine Posse aus meiner neuen Heimat. Ist schon eine Weile her.
Der Richter hatte seine Perle angewiesen die Strafbefehle zu hunderten 
für ihn abzuzeichnen ohne seiner Pflicht diese zu prüfen nachzukommen. 
ach ja der Ort des Geschehens 25 Km von hier.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Wolfgang R. schrieb:
> Du bist zu schnell gefahren, du bist geblitzt worden, also zahl und hör
> auf, Steuergelder zu verschwenden.

Nö, es ist gutes Recht eines jeden Bürgers die Rechtmässigkeit einer 
juristischen Massnahme anzuzweifeln.

Erst kürzlich musste die Stadt Köln ca 1,5Mio. unrechtmässig 
eingezogener Gelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung an die 
Betroffenen zurück zahlen.
Nur, weil einer der Betroffenen geklagt und nachgewiesen hatte, dass die 
Messung falsch war:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln-blitzer-panne-koelner-stadtrat-beschliesst-rueckzahlung-von-bussgeldern-1.3378498

von wendelsberg (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, es ist gutes Recht eines jeden Bürgers die Rechtmässigkeit einer
> juristischen Massnahme anzuzweifeln.

Aber es ist eben ein Unterschied ob man sich sicher ist, sich korrekt 
verhalten zu haben oder ob man sich sicher ist, dass man zu schnell 
war(was der TO schon zugegeben hat).

Wenn man weiss, dass man zu schnell war (unverantwortlich gerast ist), 
dann sollte man der Allgemeinheit nicht auch noch die Folgekosten seines 
Querulantentums aufdruecken.

Und nein, es gibt kein Recht auf Geschwindigkeitsueberschreitung - auch 
wenn die deutsche Volksseele das oft anders empfindet.

wendelsberg

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