Ich hatte zu einem Bußgeldbescheid Einspruch erhoben. Beitrag "Bußgeldbescheid Widerspruch" Der Thread ist leider geschlossen. Mein Antrag auf Widerherstellung wurde akzeptiert, aber der Einspruch nicht. Sie hatten mir nämlich gerade noch innerhalb der 1/4-Jahr Frist eine Vorladung zugeschickt zum persönlichen Erscheinen auf der Wache. Es waren keine Gründe angegeben, auch nicht ob ich Zeuge, Beklagter, oder sonstwas bin. Ich wurde lediglich als "Betroffener" bezeichnet. Dieses Schreiben hätte die Verjährung unterbrochen, ok. Dann habe ich ein Beweisfoto verlangt. Das habe ich heute bekommen, darauf bin ich im Fahrzeug klar erkennbar. Aber: Es wurde garantiert nicht an der Stelle fotografiert, wo der Blitzer stand. Im Hintergrund ist der Giebel eines Hauses zu sehen, was an der Stelle definitiv nicht existiert. Ich war gerade an dem Ort, habe mit einem einheimischen gesprochen, der mir bestätigt hat, wo genau die Blitzer immer stehen. Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch auf Fahrbahn, es war hellichter Tag. Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit aufgenommen worden zu sein. An der echten Stelle hat die Fahrbahn eine langgezogene Einfädelspur, auf dem Foto nur einen normale durchgezogene Linie. Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für Beweisfotos. Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit anzufangen. Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als Nutzen.
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J. W. schrieb: > Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch > auf Fahrbahn, es war hellichter Tag. > Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit > aufgenommen worden zu sein. § 66 OWG: "(1) Der Bußgeldbescheid enthält ... 3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,"
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J. W. schrieb: > Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus > ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für > Beweisfotos. Selber Schuld. Wenn du auch ohne Aluhut fährst. Ne aber echt steile These, Respekt. So einen Unsinn muss man sich erst mal ausdenken. Ich denke Drogen helfen da schon, aber solche Klopper fallen da auch nicht so einfach bei raus.
Die These ist steil, aber wenn es im Bussgeldbescheid Tag ist, auf dem Foto aber Nacht, oder umgekehrt, dann ist er angreifbar. Nur sollte man sich dabei auch sicher sein.
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A. K. schrieb: > Die These ist steil, aber wenn es im Bussgeldbescheid Tag ist, auf dem > Foto aber Nacht, oder umgekehrt, dann ist er angreifbar. Nur sollte man > sich dabei auch sicher sein. Normalerweise enthält das Foto selbst schon einen Zeitstempel + gemessene Geschwindigkeit. Denn natürlich ist IRGENDEIN Bild kein Beweis für irgendwas. Also das Bild MUSS sich der Messtelle und dem Tatzeitpunkt natürlich zuordnen lassen sonst kann man es auch weg lassen, weil es ansonsten nur Beweist dass die Person irgendwann mal irgendwo mit dem Auto gefahren ist. Also diese Zuordnung IST natürlich auch da. In der Welt des TE aber sicher gefälscht.
> Nur sollte man sich dabei auch sicher sein.
Tag und Nacht zur regnerischen Winterzeit auf dem Foto zu unterscheiden
ist nicht ganz trivial.
Es heißt ja "Blitzer", so ein Blitz verändert ja etwas die Wahrnehmung
auf dem Foto.
Lediglich der Mittelstreifen scheint beweisskräftig. Aber war der schon
vor einem 1/2 Jahr da?
J. W. schrieb: > Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit > anzufangen. > Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als > Nutzen. Da in dieser Verschwörung sicher auch die Justiz mit drin hängt, bringt das doch sowieso nichts. Und wenn du da mit diesen Theorien aufschlägst, dann kannst du auch mal schnell in der Klapse wiederfinden. Frag mal den Gustl.
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Cyblord -. schrieb: > Da in dieser Verschwörung sicher auch die Justiz mit drin hängt, bringt > So einen Unsinn muss man sich erst mal ausdenken. Ich denke Drogen helfen da schon, aber solche Klopper > In der Welt des TE aber sicher gefälscht. Ich würde Dich bitten, mich mit Deinen gehässigen Komentaren in Ruhe zu lassen. Es ist klar, dass Du nichts konstruktiven zu diesem Thread beitragen willst oder kannst. Somit wäre es konsequent, einfach zu verschwinden.
J. W. schrieb: > Ich würde Dich bitten, mich mit Deinen gehässigen Komentaren in Ruhe zu > lassen. > Es ist klar, dass Du nichts konstruktiven zu diesem Thread beitragen > willst oder kannst. Was könnte man denn theoretisch überhaupt konstruktiv zu diesem Unsinn beitragen? Würde mich echt mal interessieren. > Somit wäre es konsequent, einfach zu verschwinden. Wer solchen Unsinn raushaut wie du, der muss mit der Häme schon klar kommen.
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> der muss mit der Häme schon klar kommen.
dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ?
J. W. schrieb: >> der muss mit der Häme schon klar kommen. > > dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ? "hate-speech", soso wir sind also syntaktisch voll auf der PC linie angekommen. Glückwunsch. Nein ich sage nur ein einfach klar und direkt wenn jemand ein Spaten ist. Aber zum Topic: Ist denn nun das Foto irgendwie datiert oder enthälst sonst irgendeine Information (Seriennummer) welche eine Zuonrdung ermöglicht?
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J. W. schrieb: > dann geht es Dir also primär darum, Häme und hate-speech zu verbreiten ? der Verdacht drängt sich öfter auf ich bekam auch ein Bussgeldbescheid Parken mit Behinderung als der Wagen definitiv unbewegt in der Garage stand. 1. Scan vom "Knöllchen" wurde falsch eingelesen, OK Scan SW taugt nichts, kann passieren 2. Mein online Widerspruch wurde lt. Browseranzeige ordnungsgemäß übermittelt, aber nicht innerhalb der Behörde in die online Akte übernommen, wie geht das denn? 3. Das Verfahren wurde eingestellt, aha, wieso? 4. Sollte ich mangels Widerspruch in der Onlineakte trotzdem die Gebühren bezahlen, nun schlägts 13! 5. konnte ich persönlich vor Ort klären, bedeutete aber Zeitverlust und Parkgebühren. 6. Es stellte sich heraus das es sich um ein völlig anderes Fahrzeugfabrikat handelt, das hätte der Datenabgleich schon vor der Versendung ergeben können! Ein Schelm wer da Berechnung dahinter vermutet, wieviele zahlen weil es den Aufwand einfach nicht wert ist?
Da lese ich wahrscheinlich viel zu häufig Udo Vetter in https://www.lawblog.de/ und kann nicht mehr glauben, dass Behörden niemals krumme Dinger drehen könnten.
Den letzte Bescheid eines Autobahnblitzers über ca. 100€ habe ich direkt an diese Adresse weitergeleitet: https://www.geblitzt.de/ Die haben den Fall angenommen und erstmal zig Nachweise von der Behörde eingefordert. Nach 4-6 Wochen meinten sie, dass das Verfahren eingestellt worden sei --> nix bezahlt. Bei dir ist der Fall natürlich schon weit fortgeschritten, keine Ahnung ob sie auch in solche Fälle noch einsteigen.
In einem Boulevard-Blatt las ich vor einiger Zeit mal einen Bericht über genau diese geschilderte Begebenheit. Da wurde ein privates Unternehmen mit der Geschwindigkeitsmessung beauftragt und weil deren Mitarbeiter mit der Zuordnung von Bildern geschlampt hatten, es wurde genau wie hier beschrieben, ein älteres Bild zugeordnet, ging ein Betroffener vor Gericht. Der Bussgeldbescheid musste zurückgenommen werden. Bitte lies mal diesen Sachverhalt durch: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verkehrsstraf--und-ordnungswidrigkeitenrecht/radarmessung-durch-privatunternehmen ....und lass dich von Schwachköpfen nicht anmachen.
J. W. schrieb: > Da lese ich wahrscheinlich viel zu häufig Udo Vetter in > https://www.lawblog.de/ > > und kann nicht mehr glauben, dass Behörden niemals krumme Dinger drehen > könnten. Den lese ich auch. Aber solchen Unsinn wie du ihn hier verzapfst wird da drin nicht finden. Wenn du wirklich der Meinung bist, alle Vorwürfe gegen dich sind erstunken und erlogen, dann wehre dich halt einfach dagegen. Aber im Endeffekt hast die Tat ja sogar begangen, Bild hin oder her. Fristen hin oder her. Richtig? Aber erst das Forum mit mehrere Threads (!) zu heulen mit deinen kruden Theorien und sich dann hinstellen und auf jegliche echte Gegenwehr verzichten, weil es könnte ja Zeit und Geld kosten, ooooh, ist derart peinlich das mit fast die Worte fehlen das zu beschreiben. Armes Würstchen fällt mir dazu ein.
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Cyblord -. schrieb: > Den lese ich auch. Aber solchen Unsinn wie du ihn hier verzapfst wird da > drin nicht finden. Steig´ doch einfach aus diesem Thread aus, wenn er dir als Unsinn vorkommt und lass die Beteiligten mit deinen Schmähungen einfach in Ruhe.
Wenn du beim nächsten Vergehen einen Mikrocontroller dabei hast passt es in dieses Forum SCNR
J. W. schrieb: > Ach andere Sachen stimmen nicht, am Fahrzeug war Schnee, teilweise auch > auf Fahrbahn, es war hellichter Tag. > Auf dem Foto: Regen, alle Scheiben klar, es scheint in Dunkelheit > aufgenommen worden zu sein. > An der echten Stelle hat die Fahrbahn eine langgezogene Einfädelspur, > auf dem Foto nur einen normale durchgezogene Linie. Ganz einfach: Du bist die ganze Zeit verantwortungslos gerast und an einer ganz anderen Stelle - zu Recht - geblitzt worden. Ausserdem blitzen und fotografieren die Dinger zumindest teilweise im Infrarotbereich, da sieht das Bild eben anders aus. Sei einfach ein Mann und bezahle. Vor allem: Verschone uns mit weiterem Geheul. asdsdgagh
asdsdgagh schrieb: > Ganz einfach: Du bist die ganze Zeit verantwortungslos gerast ah ein Augenzeuge oder nur ein Schwätzer? Natürlich kann man nie geblitzt werden wenn man nicht vom Bonanzarad runterkommt. Natürlich sind alle Geschichten von Blitzfallen, Unfähigkeit oder Geldgier der Aufsteller erfunden. Natürlich gibt es NIE Justizirrtümer und alle im Knast hatten es schon immer verdient, nur erinnert mich diese dumpfe Argumentation an grausige Zeiten im vorigem Jahrtausend.
Joachim B. schrieb: > Natürlich gibt es NIE Justizirrtümer und alle im Knast hatten es schon > immer verdient, Das im Knast nur Unschuldige sitzen ist ja hinlänglich bekannt. Und jetzt mach dich doch nicht noch weiter lächerlich.
Cyblord -. schrieb: > jetzt mach dich doch nicht noch weiter lächerlich. nee das schaffen diejenigen selber die meinen das nur Schuldige bestraft werden!
Joachim B. schrieb: > ah ein Augenzeuge oder nur ein Schwätzer? Im Vorgängerthread hat der TO selbst bestätigt dass im geliehenen Auto bei schlechten Verkehrsverhältnissen schneller fuhr als erlaubt. Dort ging es ihm nur um die Verjährung, die ihm nach seiner Meinung inzwischen zustehen sollte. Inzwischen reimt er sich offenbar zusammen, dass er im Verkehr ständig überwacht und fotografiert wird, damit man ihm bei Bedarf ein Foto von irgendeiner anderen Stelle als Fake-Beweis unterjubeln kann. Weil auf dem Foto nicht das zu sehen ist, was an der Stelle zu sehen sein sollte, wo laut "Einheimischen die Blitzer immer stehen". Und weil die Lichtverhältnisse andere sind als er sich nach 6 Monaten zu erinnern glaubt. Wenn er das ernst meint dann gehört das mit Verlaub tatsächlich deutlich eher in den Bereich "Aluhut" als in den Bereich "Justizirrtum".
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Achim S. schrieb: > Im Vorgängerthread hat der TO selbst bestätigt dass im geliehenen Auto > bei schlechten Verkehrsverhältnissen schneller fuhr als erlaubt. Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer steckt kriminelle Absicht dahinter. 1. weil man glaubt ein Begrenzungsende übersehen zu haben, einige Autobahnbegrünug ist echt ungepflegt. 2. weil es kilometerweit kerzengerade nach Einfädelstrecken kein Wiederholschild gibt, man bedenke wir sind Weltmeister im Schilderaufstellen (nur eben nicht überall) Keiner war bei dieser Fahrt vom TO dabei, der Vorwurf steht halt im Raum, wer weiss mehr?
Joachim B. schrieb: > Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer > steckt kriminelle Absicht dahinter. Mag alles sein, aber der TO schrieb: >Ich bin am 4.1. mit einem geliehenen Auto durch eine Radarfalle. >Dabei hat es geschneit, die Scheiben an der Beifahrerseite nicht mehr >ganz frei, also von der Seite, wo der mobilie Kasten stand. Und unter den suboptimalen Bedingungen ist er schneller gerast, als die Begrenzung für optimale Bedingungen vorgab - daher bleibe ich bei meiner Meinung: Er ist die ganze Zeit verantwortungslos gerast. Und jetzt heult er hier rum. asdsdgagh
Beitrag #5470054 wurde von einem Moderator gelöscht.
jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann sondern nur ein Staatsanwalt.
Thomas O. schrieb: > jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann > sondern nur ein Staatsanwalt. Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich BITTEN oder besuchen wollen.
Thomas O. schrieb: > jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann > sondern nur ein Staatsanwalt. und? Das weißt Du nicht?! Dann sage ich es Dir: Die Polizei kann auch Dich vorladen, wenn sie es für nötig hält. Die holt Dich im Bedarfsfall sogar ab.
Phasenschieber S. schrieb: > Thomas O. schrieb: >> jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann >> sondern nur ein Staatsanwalt. > > Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich > BITTEN oder besuchen wollen. Da bist du leider falsch informiert.
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Phasenschieber S. schrieb: > Nö, nur ein Gericht kann vorladen! Alle anderen dürfen/können dich > BITTEN oder besuchen wollen. Als Zeuge reicht ein Auftrag der Staatsanwaltschaft. § 163 StPO: "(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt."
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Cyblord -. schrieb: > Da bist du leider falsch informiert. Du hast hier schon ausreichend aufgezeigt, dass du keine Ahnung hast. Nur ein Gericht kann Zwangsmassnahmen anordnen, ausser es ist Gefahr in Verzug, was hier ja eindeutig ausgeschlossen werden kann. Einer Aufforderung zur Befragung muss man nicht nachkommen!
Phasenschieber S. schrieb: > Einer Aufforderung zur Befragung muss man nicht nachkommen! Als Beschuldigter muss man auch. Im Unterschied zur Vorladung als Zeuge muss man aber nicht aussagen. § 163a StPO: "(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. [...] Über die Rechtmäßigkeit der Vorführung entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das nach § 162 zuständige Gericht."
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A. K. schrieb: > § 163a StPO: Es gibt hier keinen Strafprozess! Dein Paragraphenauszug aus der Strafprozessordnung ist völlig daneben! Es geht hier um einen Bussgeldbescheid! Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht.
Joachim B. schrieb: > Das kann passieren das man schneller fährt als erlaubt, nicht immer > steckt kriminelle Absicht dahinter. Niemand außer dir hat bisher von einer kriminellen Absicht geschrieben. In der Tat, eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung passiert den allermeisten mal. Und ab und zu kommt es dann halt mal vor, dass man dabei geblitzt wird und eine berechtigte Bußgeldforderung erhält. Und dann ärgert man sich darüber, zahlt das berechtigte Bußgeld, und wendet sich dann wieder den schönen Seiten des Lebens zu. Klar gibt es auch mal unberechtigte Bußgeldbescheide. Kam in meinem Leben einmal vor, ich hab Beschwerde dagegen eingelegt und die Sache wurde zurückgezogen. Nur schrieb der TO zu Beginn selbst, dass das Bußgeld berechtigt ist. Was soll dann der ganze Aufriss hier?
Phasenschieber S. schrieb: > Es geht hier um einen Bussgeldbescheid! Gibt es da überhaupt den Begriff (Vor)Ladung? > Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht.
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A. K. schrieb: > IMHO muss es sich bei einer (Vor)Ladung um ein Strafverfahren handeln, Nö, es handelt sich um einen Bussgeldbescheid, kapiert? Bussgeldbescheid ist eine sogenannte "Katalogstrafe"....aber was soll ich einem Blinden vom Licht erzählen.
§ 46 OWiG: "Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung,"
Achim S. schrieb: > Was soll dann der ganze Aufriss hier? du hast Recht, nur war das eher hierher gemeint Cyblord -. schrieb: > Das im Knast nur Unschuldige sitzen ist ja hinlänglich bekannt. nur weil man im Knast sitzt muss man nicht zwingend schuldig sein meinte ich. Diese Logik hatten schon mal einige vor 74 Jahren wenn der Nachbar von der Polizei abgeholt wurde, muss ja ein Krimineller sein, heute wissen wir es besser, lest mal Böll die verlorene Ehre der K.Blum auch in der Zeit der Terroristenfahndung '70er gab es da Vorverurteilung. Ich neige zwar auch aus Bequemlichkeit für die einfache Weltanschauung, aber ganz so einfach ist unsere Welt dann doch nicht und Recht muss leider nicht gerecht sein.
Phasenschieber S. schrieb: > Nö, es handelt sich um einen Bussgeldbescheid, kapiert? Der Begriff "Vorladung" kommt vom TE: J. W. schrieb: > Sie hatten mir nämlich gerade noch innerhalb der 1/4-Jahr Frist eine > Vorladung zugeschickt zum persönlichen Erscheinen auf der Wache. Dieser Teil des Threads bezieht sich allerdings auf: Thomas O. schrieb: > jetzt müsste man nur noch Wissen das die Polizei niemanden vorladen kann > sondern nur ein Staatsanwalt. Deine Kritik stimmt insofern, als man einer Vorladung, die es nicht geben sollte, wahrscheinlich auch nicht Folge leisten muss. ;-) Wär die Frage, ob der TE vielleicht eine Anhörung meinte?
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A. K. schrieb: > Deine Kritik stimmt insofern, als man einer Vorladung, die es mangels > eines Strafverfahrens nicht geben sollte, wahrscheinlich auch nicht > Folge leisten muss. ;-) Jetzt sind wir an dem Punkt wo der Hund das Wasser lässt. Bei Unklarheiten eines Sachverhaltes wird die Polizei angewiesen, eine Befragung vorzunehmen. Solch eine Befragung möchte die Polizei sehr gerne auf der Wache vornehmen, erspart man sich doch das "hinausfahren" zum Delinquenten. Diese Aufforderung zur Befragung wird im Volksmund meist als "Vorladung" bezeichnet/verstanden. Ist aber keine. Einer Befragung zu einer Bussgeldsache muss man nicht nachkommen esseidenn, man verspricht sich persönliche Vorteile davon. Hamwersjetztendlich?
Phasenschieber S. schrieb: > Jetzt sind wir an dem Punkt wo der Hund das Wasser lässt > Hamwersjetztendlich? Jetzt sind wir beieinander. > Die Hobbyjuristen hier kennen scheinbar die Unterschiede nicht. So siehts aus.
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J. W. schrieb: > Ich neige dazu, die 100€ zu bezahlen, und keinen Rechtsstreit > anzufangen. > Lust dazu hätte ich schon, aber letzendlich hat man mehr Schaden als > Nutzen. Das ist die beste Idee die du je hattest. Und wie kann man bitteschön Lust auf einen Rechtsstreit haben? Das kann nur von einem moralinsauren Querulant kommen der unbedingt mal jemanden eine Reinwürgen möchte. Niemand der schon mal einen Rechtsstreit hinter sich hat, unabhängig von Streitwert und Ausgang des Verfahrens, will sowas je wieder erleben. Schluck deinen Stolz runter, zahl die 100€ und genieß dein Leben. Rechtsstreite sorgen nur für Streß, Magenkrebs und ganz viel verschwendete Lebenszeit, auch auf der Gewinnerseite.
J. W. schrieb: > Ich gehe davon aus, dass im Verkehr ständig Fotos gemacht werden, daraus > ein Bewegungsprofil erstellt wird, und man hat eine Quelle für > Beweisfotos. Mir ist auch schon aufgefallen, dass es permanent überall blitzt... vor Allem bei Gewittern. Du bist zu schnell gefahren, du bist geblitzt worden, also zahl und hör auf, Steuergelder zu verschwenden. Jeden Rechtsstreit, den Du vom Zaun brichst, zahlt schließlich und letztendlich die Allgemeinheit, entweder indem der unnötige Aufwand im Amt mit Steuermitteln bezahlt wird oder indem die Rechtschutzversicherungsbeiträge aufgrund zu vieler Querulanten steigen. Recht haben und es richtig gemacht zu haben sind zwei völlig verschiedene Dinge.
https://derstandard.at/1360681561874/Gefaelschte-Unterschriften-und-die-Trinkerei-bei-Salzburger-Landesgericht Mal eine Posse aus meiner neuen Heimat. Ist schon eine Weile her. Der Richter hatte seine Perle angewiesen die Strafbefehle zu hunderten für ihn abzuzeichnen ohne seiner Pflicht diese zu prüfen nachzukommen. ach ja der Ort des Geschehens 25 Km von hier.
Wolfgang R. schrieb: > Du bist zu schnell gefahren, du bist geblitzt worden, also zahl und hör > auf, Steuergelder zu verschwenden. Nö, es ist gutes Recht eines jeden Bürgers die Rechtmässigkeit einer juristischen Massnahme anzuzweifeln. Erst kürzlich musste die Stadt Köln ca 1,5Mio. unrechtmässig eingezogener Gelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung an die Betroffenen zurück zahlen. Nur, weil einer der Betroffenen geklagt und nachgewiesen hatte, dass die Messung falsch war: http://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln-blitzer-panne-koelner-stadtrat-beschliesst-rueckzahlung-von-bussgeldern-1.3378498
Phasenschieber S. schrieb: > Nö, es ist gutes Recht eines jeden Bürgers die Rechtmässigkeit einer > juristischen Massnahme anzuzweifeln. Aber es ist eben ein Unterschied ob man sich sicher ist, sich korrekt verhalten zu haben oder ob man sich sicher ist, dass man zu schnell war(was der TO schon zugegeben hat). Wenn man weiss, dass man zu schnell war (unverantwortlich gerast ist), dann sollte man der Allgemeinheit nicht auch noch die Folgekosten seines Querulantentums aufdruecken. Und nein, es gibt kein Recht auf Geschwindigkeitsueberschreitung - auch wenn die deutsche Volksseele das oft anders empfindet. wendelsberg
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