Forum: /dev/null Ansprüche an Alleinverdiener bei Scheidung


von Frank (Gast)


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Hallo!
Ich hätte mal eine etwas dringende Frage an eventuell anwesende 
Steuerberater oder ähnliche:

Nach 10 Jahren zunehmend unglücklicher Ehe stehen wir vor kurz der 
Scheidung. Damals hatte ich 1 Jahr vor der Hochzeit mein gesamtes 
Vermögen in eine Eigentumswohnung in Kiel gesteckt, in der wir dann 
gemeinsam lebten. Ich war bis Ende 2016 Alleinverdiener, seitdem steht 
meine Frau auch wieder voll im Berufsleben. Vorher hat sie sich nur um 
unseren inzwischen 13jährigen Sohn gekümmert, den Haushalt geschmissen 
und es sich gut gehen lassen.

Nun der Hammer, sie hat angedeutet, vom Wertzuwachs meiner Immobilie 
(ca. +80.000€) die Hälfte einzufordern, obwohl sie 10 Jahre in meiner 
Eigentumswohnung lebte ohne einen cent Mietausgaben zu haben. Noch dazu 
plant sie, Unterhalt rückwirkend für 3 Jahre zu verlangen. Dabei hat sie 
sich reichlich an unserem gemeinsamen Konto bedient, u.a. um sich eine 
Zweitwohnung direkt an der Ostsee zu leisten, in der sie in den letzten 
Jahren zunehmend, in den letzten Monaten durchgehend, mit unserem Sohn 
lebte. Wenn sie eine der beiden Forderungen durchkriegt, bin ich 
insolvent.

Meine Fragen:
Kann sie einen Anteil am Wertzuwachs der Immobilie fordern, obwohl diese 
nicht unser gemeinsames Eigentum ist, und obwohl ich sämtliche Kosten 
dafür allein trage?
Kann sie Unterhalt fordern, obwohl sie frei über mein Einkommen 
verfügte, allein mit der Begründung, dass sie (angeblich!) die letzten 3 
Jahre mit unserem Sohn in der Zweitwohnung einen eigenen Haushalt 
führte?

Ich werde natürlich auch einen Anwalt nehmen müssen, das erste mal in 
meinem Leben, kotz!, aber ich hätte ganz gerne schon ein paar 
Anhaltspunkte, wie schlimm es aussieht, falls jemand von euch 
Erfahrungen mit solchen zum Himmel stinkenden Ungerechtigkeiten hat.
Tiefst betrübt,
Frank

: Gesperrt durch Moderator
von Claus M. (energy)


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Frank schrieb:
> Kann sie einen Anteil am Wertzuwachs der Immobilie fordern, obwohl diese
> nicht unser gemeinsames Eigentum ist, und obwohl ich sämtliche Kosten
> dafür allein trage?

Nach meiner Laienmeinung ja, sofern ihr zugewinngemeinschaft vereinbart 
habt bei der Hochzeit.
Das mit den drei Jahren Unterhalt kommt mir hingegen spanisch vor.

Übrigens nimmt sie auch die Hälfte deiner rentenpunkte mit, wenn nur du 
gearbeitet hast

Ach so, du müsstest auch die Hälfte der Ostseewohnung bekommen.

: Bearbeitet durch User
von Autismus-Finanz-Guru (Gast)


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Oh vey, eine Scheidung bricht dir das Genick leider.
Falls es wirklich so passieren sollte, haste leider richtig die 
Arschkarte gezogn und bist dann finanziell ständig am hinterherlaufen.

von asdsdgagh (Gast)


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Frank schrieb:
> Ich werde natürlich auch einen Anwalt nehmen müssen, das erste mal in
> meinem Leben, kotz!, aber ich hätte ganz gerne schon ein paar
> Anhaltspunkte, wie schlimm es aussieht, falls jemand von euch
> Erfahrungen mit solchen zum Himmel stinkenden Ungerechtigkeiten hat.

Ganz einfach:
Sie bekommt die Kinder und den Hund, er bekommt das Auto und die Anwälte 
teilen sich das Haus/Eigentumswohnung/den_Rest.

Wir hatten keinen Hund und kein Haus, aber der Rest kam hin.

asdsdgagh

von Max M. (zbmax)


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Unterhalt rückwirkend verlangen geht soweit ich weiß nur dann wenn der 
in der Vergangenheit in irgend einer Form bereits gefordert wurde. Das 
müsste dann wohl auch in irgend einer schriftlichen Form (vielleicht 
auch vom Anwalt) geschehen sein.
Das müsste auch bei Kindesunterhalt so sein.
Sollte das bisher nicht passiert sein tut jeder Monat gut in dem kein 
Unterhalt gefordert wird.
Also wahrscheinlich wird diese Forderung der Frau nicht wirken, aber die 
genau Situation kennen wir ja überhaupt nicht.
Ach und dann bin ich auch noch Laie und habe keine wirkliche Ahnung.


Meine Ahnungslosigkeit geht noch weiter. So wird bei Scheidung das 
Vermögen von beiden vor der Ehe betrachtet und bei der Scheidung, der 
der mehr Gewinn hatte muss diesen aufteilen. Ob das Mann oder Frau ist, 
ist glaube ich egal.
Wenn man einfach heiratet hat man dann automatisch eine 
Zugewinngemeinschaft?

Dann würde ich ehrlich gesagt auch interessieren was mit der mietfreien 
Zeit der Frau passiert. Da müsste man ja sagen das ein Anteil auf die 
Frau umgelegt werden kann oder muss? Es ist war bzw. ist ja ein Zugewinn 
für sie auch wenn sie unterm Strich ohne zu arbeiten wohl eher einen 
Verlust gemacht hat?

Aber im Grunde weiß ich nur eins, niemals heiraten

von Frank (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Frank schrieb:
>> Kann sie einen Anteil am Wertzuwachs der Immobilie fordern, obwohl diese
>> nicht unser gemeinsames Eigentum ist, und obwohl ich sämtliche Kosten
>> dafür allein trage?
>
> Nach meiner Laienmeinung ja, sofern ihr zugewinngemeinschaft vereinbart
> habt bei der Hochzeit.

Wir haben keinen Ehevertrag. Was gilt dann? Es kann doch nicht angehen, 
hätte ich damals kein Haus gekauft, hätte ich mein beträchtliches 
Vermögen jetzt noch, und wir hätten uns über die Jahre die Miete teilen 
müssen, so dass sie ihren Lebensstil deutlich hätte einschränken müssen. 
Wird es einem so gedankt, dass man großzügig in die gemeinsame Zukunft 
investiert, anscheinend ja :(

> Das mit den drei Jahren Unterhalt kommt mir hingegen spanisch vor.
>
> Übrigens nimmt sie auch die Hälfte deiner rentenpunkte mit, wenn nur du
> gearbeitet hast

schon klar.

>
> Ach so, du müsstest auch die Hälfte der Ostseewohnung bekommen.

Die ist gemietet, von meinen Einkünften. Ihre Einkünfte der letzten 1 
1/2 Jahre sind merkwürdigerweise so gut wie aufgebraucht. Sie hat mir 
ein paar horrende Rechnungen zu Schmuck und Urlauben gezeigt, von denen 
ich überhaupt nichts weiß. Alles scheint langfristig vorbereitet zu 
sein.

von Hmmm (Gast)


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Frank schrieb:
> Nun der Hammer, sie hat angedeutet, vom Wertzuwachs meiner Immobilie
> (ca. +80.000€) die Hälfte einzufordern, obwohl sie 10 Jahre in meiner
> Eigentumswohnung lebte ohne einen cent Mietausgaben zu haben. Noch dazu

Das geht tatsächlich, nennt sich Zugewinnausgleich.

> plant sie, Unterhalt rückwirkend für 3 Jahre zu verlangen. Dabei hat sie

Da ihr noch verheiratet seid, dürfte sie damit schlechte Karten haben.

> Zweitwohnung direkt an der Ostsee

Wenn das eine Eigentumswohnung ist und sie lt. Grundbuch alleinige 
Eigentümerin ist, ist das wiederum in voller Höhe Zugewinn für sie.

Grob läuft es so: Für beide Partner wird die Differenz zwischen dem 
Vermögen bei der Eheschliessung und bei der Scheidung berechnet und dann 
50:50 aufgeteilt.

> Ich werde natürlich auch einen Anwalt nehmen müssen

Auf jeden Fall.

Disclaimer: Ich bin keiner, und die obigen Aussagen sind nur meine 
persönliche Meinung.

> Erfahrungen mit solchen zum Himmel stinkenden Ungerechtigkeiten hat.

So unromantisch es gerade auf Frauen wirken kann, NIEMALS ohne 
Ehevertrag heiraten. Da zählt auch der "Wir lieben uns!"-Einwand nicht, 
denn der Vertrag regelt den Fall, dass sich daran etwas ändert, zu einem 
Zeitpunkt, wo man noch miteinander reden kann.

von Qwertz (Gast)


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Unter anderem deswegen wohne ich immer noch bei meiner Mutter! Mama 
sorgt schon dafür, dass ich keine Dummheiten mache. Wie z.B. Frauen 
kennenlernen, nach 20 Uhr unsere gemeinsame Wohnung verlassen usw.

von Haha (Gast)


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Ihr Deutsche habt echt keine Kultur mehr. Kein Wunder, warum ihr am 
aussterben seid.

von Sebastian H. (sebh)


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Frank schrieb:
> Sie hat mir
> ein paar horrende Rechnungen zu Schmuck und Urlauben gezeigt, von denen
> ich überhaupt nichts weiß.

Die Hälfte des Schmuckes müsste dir auch zustehen, unbedingt 
aufschreiben/kopieren, was sie dir da zeigt!

Ich weiß natürlich nicht, wie weit die Scheidung schon ist und ein 
Anwalt kann hier mit Sicherheit mehr weiterhelfen: Falls noch irgendwie 
möglich steht dir natürlich auch die Möglichkeit zu, Geld zur Seite zu 
schaffen.
Ein zeitnaher Urlaub würde dich vielleicht nur die Hälfte Kosten, den 
Wertverlust eines Neuwagens könntest du dir mit deiner Noch-Frau teilen, 
und Städte-Trips oder kleine Ausflüge sorgen zwar für Abhebungen auf 
deinem Konto, hinterlassen aber keine verwertbaren Quittungen...

Und wenn eh alles egal ist: Ein schöner Hebel auf Aktien oder eine 
Investition in Kryptowährungen könnte dich (=euch) sehr reich machen 
bzw. im Falle des Misserfolgs steht ihr dann beide in der Kreide. Ihr 
teilt euch auch Schulden.

Natürlich alles ohne Gewähr und jegliche Ausgabe >10€ sollte vorher mit 
einem Anwalt besprochen werden. Hatte schon aus anderen Gründen das 
Vergnügen mit dem deutschen Rechsstaat, und seine Entscheidungen decken 
sich oftmals nicht mit meinem Rechtsempfinden.

von Cerberus (Gast)


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Max M. schrieb:
> niemals heiraten

jedenfalls nie ohne Ehevertrag.
Für Frauen bedeutet das oft ein unbeschwertes Leben führen zu dürfen.

Haha schrieb:
> Ihr Deutsche habt echt keine Kultur mehr. Kein Wunder, warum ihr am
> aussterben seid.

Das ist eben der Nachteil der Gleichberechtigung. In anderen Ländern
sind Frauen weniger wert als ein Haustier. Da kann man durchaus davon
ausgehen, dass Mann da glücklicher lebt, weil eben so manches Weib
sich beherrschen muss, Gleichberechtigung hin oder her.

Frank schrieb:
> Unterhalt rückwirkend für 3 Jahre zu verlangen.

Da hätte ich auch ernste Zweifel, weil mit der letzten großen 
Arbeitsmarktreform, sofern ich da nicht falsch liege, Unterhalt für 
weibliche Ehepartner eigentlich damit der Vergangenheit angehören.
Die Ex darf sich einen Job suchen oder muss von H4 leben.
Ansonsten käme beim letzten Fall anteiliges Eigentum wohl möglich
unter dem Hammer oder Alg2 wird nur als Darlehen gewährt, womit
Immobilieneigentum dann belastet wird.
Das Recht ist da aber sehr komplex und selbst Anwälte durchschauen
es nicht mehr.
Wenn man sich einen Anwalt nimmt, alles schriftlich machen.
Verbal erzählen viele nur Mist und manipulieren einen.

Für den TO vielleicht der Rat Vermögen zu versilbern und
im Ausland anzulegen, wenn man davon noch was haben will,
aber bitte nicht jetzt überstürzt handeln, sondern sich
VERBINDLICH informieren. Ein Forum ist dafür kein geeigneter
Ort.

von Cerberus (Gast)


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Sebastian H. schrieb:
> Ihr
> teilt euch auch Schulden.

Nicht generell, wenn die Ehefrau für Schulden nicht mit
unterschrieben hat.
Eine Ehe ist nämlich nicht automatisch eine Einstehungsgemeinschaft.

von dumdidum (nicht angemeldet) (Gast)


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Sebastian H. schrieb:
> Ihr
> teilt euch auch Schulden.

Nein. Schulden werden nicht geteilt (ausser der Ehepartner unterschreibt 
auch den Kreditvertrag)

von A.C.A.B. (Gast)


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Sebastian H. schrieb:
> Hatte schon aus anderen Gründen das
> Vergnügen mit dem deutschen Rechsstaat, und seine Entscheidungen decken
> sich oftmals nicht mit meinem Rechtsempfinden.

Fast nie. Die Erfahrung habe ich auch schon gemacht, vor allem mit der 
Polizei.

Und mit Pech wird man sogar noch bestraft, wenn man eine wahrheitsgemäße 
Aussage macht. Dabei wollte ich nur eine Sachbeschädigung anzeigen und 
wäre dann fast selbst wegen einer "Falschaussage" dran gewesen.

Habe die Anzeige auf "anraten" der Polizei nicht gemacht.

DANKE dafür, meine "Freunde" ;) Zahle ich die 4.000€ eben selbst...

von Heinz (Gast)


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Denk mal drüber nach, dich irgendwie arm zu rechnen.
Job kündigen, Teilzeit etc... Dann muss deine Frau für dich Unterhalt 
zahlen.

von Cyblord -. (Gast)


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Frank schrieb:
> Vorher hat sie sich nur um
> unseren inzwischen 13jährigen Sohn gekümmert, den Haushalt geschmissen
> und es sich gut gehen lassen.

Ich kann natürlich nicht beurteilen wie intensiv dieses gemacht wurde, 
aber aus der Erfahrung hier mit zwei kleinen Kindern ist das ein 
anstrengender Full-Time-Job. Zumindest nicht weniger anstrengend als 
mein Bürojob.

Der gesetzliche Default ohne Ehevertrag ist Zugewinngemeinschaft, was 
auch sinnvoll ist. Die Erziehungsleistung während sie nicht gearbeitet 
hat, kann vielleicht nicht direkt monetär beziffert werden, 
nichtsdestotrotz hat deine Frau finanzielle Einbußen als Risiko auf sich 
genommen (fehlende Rentenpunkte, kein eigener Verdienst) und die werden 
damit ausgeglichen.

Wer glaubt mit einem Ehevertrag ist er auf der sicheren Seite, sollte 
sich mal die Urteile zu Gemüte führen, was schon alles als sittenwidrig 
einkassiert wurde, als es drauf ankam. Ja, ein Rat kann da lauten besser 
nicht zu heiraten.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ich habe noch eine schlechte Nachricht für dich:

Ab dem Tag der Trennung, nicht Scheidung, bezahlst du Einkommenssteuer 
wie ein Alleinlebender, also nix mehr mit Steuerklasse 3!

Wenn deine Ex eine Unterhaltsnachforderung für 3 Jahre geltend macht, 
wird sie sicher auch behaupten, dass ihr schon 3 Jahre getrennt lebt.

Daraufhin wird dein zuständiges Finanzamt für diese 3 Jahre die Steuer 
neu festlegen.

Sorry, aber besser man weiss was auf einem zukommt.

...und übrigens, JA sie hat Anspruch auf die Hälfte der Wertsteigerung 
von allem was du mit in die Ehe gebracht hast.

Nungut, die Rentenpunkte die du abgibst, werden dabei nur Peanuts sein.

von nichtbetroffen (Gast)


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Wenn sie wirklich so derbe drauf ist, wie du es hier schilderst, dann 
realisiere umgehend eines: Sie ist "Der Feind" und muss auch so 
behandelt werden. Konsequent und mit allen (juristischen) Mitteln. 
"Liebe" und Respekt sind vorbei, wie Erwachsene miteinander reden meist 
auch. Sieh zu, dass du schnell arm wirst, Geld geht nur noch auf -dein 
eigenes- Konto etc.pp.

Ansonsten bleibt nur Schwanz einziehen, lieb gucken und zahlen.

Durfte ich alles zum Glück nicht selbst erleben, aber mehrmals 
miterleben.

von nichtbetroffen (Gast)


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Noch eine Kleinigkeit: Mach dich rar. Kontakt nur noch via Anwalt oder 
wenn du es willst, alles andere wird blockiert. Sohnemann ist alt genug, 
der wirds kapieren, wenn er >=18 ist und nicht mehr unter Mamas Fuchtel 
steht.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Alternative:
1. Suche dir einen Job im Ausland, möglichst in einem Land welches keine 
Steuerabkommen mit Deutschland hat, z.B mein Favorit, Australien.

2. schmeiss alles hin und beantrage Hartz IV. Damit können dir die 
Rentenpunkte egal sein, diese Einkommensform läuft bis zum Tode und du 
bist krankenversichert. Rente kannst du eh vergessen, Hartz IV wird 
höher sein.

3. Heirate ganz schnell wieder und lebe von den Wohltaten deiner neuen 
Frau.

von nichtbetroffen (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> 1. Suche dir einen Job im Ausland, möglichst in einem Land welches keine
> Steuerabkommen mit Deutschland hat, z.B mein Favorit, Australien.

Kann man machen, aber uffbasse: Kindesunterhalt wird er so oder so 
leisten müssen, entzieht man sich dem, macht man sich IMO strafbar. Das 
sollte also vorab mit dem Anwalt besprochen werden.

von Phasenschieber S. (Gast)


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nichtbetroffen schrieb:
> Kann man machen, aber uffbasse: Kindesunterhalt wird er so oder so
> leisten müssen, entzieht man sich dem, macht man sich IMO strafbar.

Bei Unterhaltsverpflichtung macht der Staat keinen Unterschied zwischen 
Kinds- oder Ehegattenunterhalt.
Die Forderungen bleiben eh bestehen und werden sich summieren.

Nach einer gewissen Zeit wird man dann wohl kein "Heimweh" mehr haben.

von nichtbetroffen (Gast)


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Eben drüber gestolpert:

"Wenn du als unbescholtener Bürger, in einem Urlaubsland deiner Wahl 
durch einen leidigen Zufall deinen Pass und dein Gedächnis verlierst 
wirst du zwar wohl nie von deiner vergessenen Frau geschieden werden, 
allerdings wirst du wohl aber auch leider kein Unterhalt zahlen können."

:)

von Phasenschieber S. (Gast)


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nichtbetroffen schrieb:
> wirst du zwar wohl nie von deiner vergessenen Frau geschieden werden,

Das ist falsch. Wenn du verschollen gehst, kann deine Ex nach einer 
gewissen Wartezeit die Scheidung beantragen, was dann auch vollzogen 
wird.

Allerdings, Pass wegschmeissen und Gedächtnis verlieren führt nur in 
Deutschland zu umfangreichen Sozialleistungen.

Andere Länder sind da schon viel weiter...

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Frank schrieb:
> Ich hätte mal eine etwas dringende Frage an eventuell anwesende
> Steuerberater oder ähnliche:

Entschuldige bitte, aber nein, hast Du nicht. Du mußt zu einem Anwalt 
gehen, der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Und zwar sofort!

von Andreas B. (bitverdreher)


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Sheeva P. schrieb:
> Frank schrieb:
>> Ich hätte mal eine etwas dringende Frage an eventuell anwesende
>> Steuerberater oder ähnliche:
>
> Entschuldige bitte, aber nein, hast Du nicht. Du mußt zu einem Anwalt
> gehen, der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Und zwar sofort!

dto.
Nur das Forum zu fragen, könnte Dich teuer zu stehen kommen.

von Mani W. (e-doc)


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nichtbetroffen schrieb:
> Ansonsten bleibt nur Schwanz einziehen, lieb gucken und zahlen.

Schwachsinn!

Frank schrieb:
> Ich werde natürlich auch einen Anwalt nehmen müssen, das erste mal in
> meinem Leben, kotz!, aber ich hätte ganz gerne schon ein paar
> Anhaltspunkte, wie schlimm es aussieht, falls jemand von euch
> Erfahrungen mit solchen zum Himmel stinkenden Ungerechtigkeiten hat.
> Tiefst betrübt,
> Frank

Die bisherigen meisten Antworten waren eigentlich nur Scheiße und helfen
Frank nicht!

Ich finde das sehr, sehr witzlos von den Vorpostern und geschmacklos,
sich am Leid eines Anderen zu ergötzen!

Männer!

Seid Ihr wirklich so?


Es kann Jedem von Euch auch so treffen, wie Frank es schrieb...


Frank, es gibt bei jedem Gericht einmal pro Woche eine kostenlose
Rechtsberatung, zumindest in A, bzw. solltest Du bei einem
Rechtsanwalt eine Vorauskunft erhalten können...

: Bearbeitet durch User
von Schreiber (Gast)


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Frank schrieb:
> Dabei hat sie
> sich reichlich an unserem gemeinsamen Konto bedient, u.a. um sich eine
> Zweitwohnung direkt an der Ostsee zu leisten, in der sie in den letzten
> Jahren zunehmend, in den letzten Monaten durchgehend, mit unserem Sohn
> lebte. Wenn sie eine der beiden Forderungen durchkriegt, bin ich
> insolvent.

Da könnte man ja mal von gemeinsamem Konto auf getrenntes Konto 
umstellen.

...und den Dispo vom gemeinsamen Konto auf 0 kürzen lassen!

Claus M. schrieb:
> Übrigens nimmt sie auch die Hälfte deiner rentenpunkte mit, wenn nur du
> gearbeitet hast

Kleiner Trost: Kindererziehung gibt 3 Rentenpunkte, die werden auch 
geteilt

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Mani W. schrieb:
> Ich finde das sehr, sehr witzlos von den Vorpostern und geschmacklos,
> sich am Leid eines Anderen zu ergötzen!

Ach.

> Seid Ihr wirklich so?

Ja, ich bin wirklich so. Wenn ich ein Problem habe frage ich jemanden, 
die oder der eine fachliche Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet hat. 
Ob man dazu nun wie in Ösiland ein Gericht aufsucht oder hier in D eine 
anwaltliche Erstberatung nutzt, hängt vermutlich primär davon ab, in 
welchem der beiden Staaten man wohnt.

Bei uns in D ist das Scheidungs- und Unterhaltsrecht im geschriebenen 
Recht relativ schwammig geregelt. Da durchzusteigen anhand konkreter 
Beispiele, welche sich auf völlig andere Verhältnisse beziehen, kannst 
Du schlicht und ergreifend knicken.

Vielleicht ist das bei Euch in felix Austria anders, aber bei uns hier 
in D gibt es nur einen einzigen guten Rat: frag' einen Fachanwalt. 
Punkt. Und im Vergleich mit möglichen 80k Schadenssumme sind die 50 bis 
150 Euro für den erfahrenen Fachanwalt sicher nicht die schlechteste 
Investition.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Schwachsinn!


Mani W. schrieb:
> Die bisherigen meisten Antworten waren eigentlich nur Scheiße und helfen
> Frank nicht!

Ah....der sich anmaßende Oberlehrer....

Mani W. schrieb:
> Ich finde das sehr, sehr witzlos von den Vorpostern und geschmacklos,
> sich am Leid eines Anderen zu ergötzen!

Ich sehe weit und breit niemanden der sich ergötzt, lass deine gespielte 
Empathie einfach stecken.

Scheidung ist eine Lebenserfahrung die sehrviele Menschen machen 
müssen....und eine Rechtsberatung bringt oft nicht das gewünschte 
Ergebnis.

Wenn es so einfach wäre...."frag einen Rechtsanwalt"...dann gäbe es 
keine Rechtsstreits.
Der RA der Frau sieht es ganz anders als der RA des Mannes.
Da stehen sich fast immer Rechtsanwälte gegenüber die komplett 
unterschiedlicher Meinung sind.

Die Gesetze sind nunmal so gemacht, dass für Interpretationen reichlich 
Spielraum ist.
Da lebt eine ganze Zunft sehr opulent davon.

Am Ende steht nichtnur ein erheblicher Vermögensverlust durch Teilung, 
sondern in erster Linie hält der Staat über Steuerforderung die Hand 
auf, dann kommt noch eine saftige Rechnung dieser besagten Zunft.

Man sollte schon wissen was auf einen zu kommt.
Ich habe es jedenfalls schon hinter mir.

von A. S. (Gast)


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Frank schrieb:
> Nun der Hammer, sie hat angedeutet, vom Wertzuwachs meiner Immobilie
> (ca. +80.000€) die Hälfte einzufordern, obwohl sie 10 Jahre in meiner
> Eigentumswohnung lebte ohne einen cent Mietausgaben zu haben

Ihr wart doch verheiratet. Wieso sollte sie da Miete zahlen? Das wäre 
doch nur umschichten und für die Scheidung jetzt egal.

Wieso bist Du insolvent, wenn Du eine für dich zu große und zu teure ETW 
hast? Verkaufen, du nimmst dein Kapital zurück, Rest teilen, fertig.

Und wieso wäre Euer Kuchen größer, wenn ihr stattdessen Miete gezahlt 
hättet.

Sie bekommt doch nur die Hälfte vom Zuwachs. Und da zählt ihr 
Schmuck/Auto bei, aber natürlich nicht die Kreuzfahrt im letzten Jahr.

von A. S. (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> sondern in erster Linie hält der Staat über Steuerforderung die Hand
> auf, dann kommt noch eine saftige Rechnung dieser besagten Zunft.

Liegt hier nicht an, da beide voll verdienen.

Aber wie es scheint, werden sich hier Anwälte und Richter gütlich tun. 
Die 3 Jahre rückwirkend sind genauso unverschämt wie die Auffassung:, 
ich hab Alles bezahlt.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Achim S. schrieb:
> Liegt hier nicht an, da beide voll verdienen.

Wo steht das, kann ich in seinem Posting nicht finden?

Die Frau kann nur dann Unterhalt verlangen, wenn sie bedürftig ist, also 
nicht voll verdient.

Ansonsten gilt: Jeder muss für seinen eigenen Unterhalt sorgen, nur wer 
das nicht kann, kann Unterhalt einfordern.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Achso, Unterhalt nachträglich einfordern geht nicht.

Unterhalt gibt es nur ab Antragstellung!

von nichtbetroffen (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Schwachsinn!

Es ist nett, das du deine Beiträge gleich mal vorab bewertest.

> Frank schrieb:
>> Ich werde natürlich auch einen Anwalt nehmen müssen

Damit ist doch schon alles gesagt. Natürlich wird er einen Anwalt 
brauchen und das ist ihm doch offensichtlich bewusst.

> Die bisherigen meisten Antworten waren eigentlich nur Scheiße und helfen
> Frank nicht!

Doch. Nur umsetzen muss er es selbst.

> Ich finde das sehr, sehr witzlos von den Vorpostern und geschmacklos,
> sich am Leid eines Anderen zu ergötzen!
>
> Männer!
>
> Seid Ihr wirklich so?

Ganz klar: Ja! Hier ergötzt sich keiner. Was für Frank, neben dem von 
ihm ja sowieso schon erwähnten Rechtsbeistand, jetzt am wichtigsten ist: 
Haltung bewahren, Kante zeigen, Eier behalten! Wenn das Mädel mit 
solchen Ansagen kommt, ist die Zeit der freiwilligen, friedlichen 
Einigung doch sowieso vorbei. Rechtliche Ansprüche kann sie durchsetzen, 
aber mit ein wenig Moral und Anstand würde sie einiges nicht 
durchsetzen. Da sie wohl nicht auf Stütze angewiesen ist, muss sie das 
auch nicht. Also folgt für ihn, dass er jetzt ALLES unternehmen muss, 
sie in die Schranken zu weisen. Den rechtlichen Rahmen dafür erläutert 
ihm sein Anwalt.

Ich kenne ein paar Typen, die auch auf der "aber es war doch alles so 
toll" und "eigentlich habe ich meine Ex ja noch gern" und "ich werde 
jedes Zugeständnis machen, vielleicht geht ja noch was" Schiene gefahren 
sind. Alle auf die Klappe gefallen. Man(n) darf sich seinen Stolz auf 
gar keinen Fall abringen lassen, damit wird er endgültig zum Opfer.

> Es kann Jedem von Euch auch so treffen, wie Frank es schrieb...

Mit Verlaub, nein.

von Andreas B. (bitverdreher)


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nichtbetroffen schrieb:
>
> Wenn das Mädel mit solchen Ansagen kommt, ist die Zeit der
> freiwilligen, friedlichen Einigung doch sowieso vorbei.

Genau so ist es. Das habe ich auch schon hinter mir. Da hilft nur Anwalt 
und mit allen kommen was man hat. Sonst zieht sie Dir die Hosen aus.

von Rolf (Gast)


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Was kann man da einem Mann empfehlen? Gar nicht heiraten oder heiraten 
mit Ehevertrag? Was ist besser? Bei der hohen Scheidungsrate in 
Deutschland sollte man sich da vorher schon ausgiebige Gedanken machen, 
denn wahrscheinlich handelt es sich dabei um die wichtigste Entscheidung 
des Lebens.

von Cyblord -. (Gast)


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Rolf schrieb:
> Gar nicht heiraten oder heiraten
> mit Ehevertrag? Was ist besser?

Jemand heiraten, der beruflich erfolgreicher ist und mehr Zugewinn in 
die Ehe einbringen wird als man selbst? Offensichtlich, zählt in einer 
Ehe nur das monetäre.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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To
die schlechte Nachricht
du bist am Arsch.
Die Gute es ist ander Zei kürzer zu treten und dein Leben zu ändern!

Eine gute Anwältin riet mir alte Schulden, am besten gemeinsame, zu 
begleichen. Das mindert den zu zahlenden Unterhalt.
Ansonsten kann ich dir für die nächsten zehn Jahre wenig hoffnung auf 
ein behagliches Leben machen. verkauf die Wohnung schmeiß ihr die Hälfte 
vor die Füße und geh in Miete, dann sparst du es einen ewigen Prozess zu 
führen der nur Anwälte füttert. Wenn ihr noch verheiratete seid leide 
und werde arbeitssunfähig.Wechsle den Job.Verzögere dabei die Scheidung. 
Und dreh den Spieß um solange Zeit ist. Ein Burn Ou. verlebe die Häfte 
des zugewinnss.So entgehst du  der Unterhaltsfähigkeit. Noch eins, immer 
wenn Unterhalt gefordert wird willig zeigen um jeden Tietel abzuwenden. 
Danach wieder unfähig werden.Wenn die Scheidung durch ist auswandern ist 
auch keine Dumme Idee
Namaste

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> verkauf die Wohnung

Und sei es nur, weil dir sonst die Miete, die du erzielen könntest, als 
Einkommen zugerechnet wird.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Frank schrieb:
> seitdem steht
> meine Frau auch wieder voll im Berufsleben.

Das wird einen Unterhaltsanspruch, wenn überhaupt einer besteht, doch in 
Grenzen halten.

Frank schrieb:
> Nach 10 Jahren zunehmend unglücklicher Ehe

Frank schrieb:
> obwohl sie 10 Jahre in meiner
> Eigentumswohnung lebte ohne einen cent Mietausgaben zu haben

Du willst deiner EX für die Zeit der Ehe Mietkosten anrechnen?

Frank schrieb:
> Dabei hat sie
> sich reichlich an unserem gemeinsamen Konto bedient, u.a. um sich eine
> Zweitwohnung direkt an der Ostsee zu leisten,

Die gehört dir dann ja auch zur Hälfte!

Wenn du den hälftigen Wertzuwachs deiner Erstwohnung gegen die Hälfte 
der Zweitwohnung gegenrechnest, kommst du eventuell sogar bei Null 
raus....und wenn sie, wie du schreibst, voll berufstätig ist, kommst du 
eventuell auch ohne Unterhaltszahlung raus.

Also jammere hier nicht rum, such dir eine Neue, diesmal aber mit einem 
Körperteil das ganz oben sitzt.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Erinnert mich leider an den dummen Spruch:

"Unter dem Strich kostet einen eine Ehe mehr, als man auf dem Strich je 
ausgeben könnte..."

Hab den gleichen Scheiß bei einem Bekannten miterlebt - die sind gerade 
noch vor Gericht - Ausgang offen...

Ich wünsche Dir viel Glück und Kraft!

von Werner B. (gonzo_007)


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Hallo Frank,

> Nach 10 Jahren zunehmend unglücklicher Ehe stehen wir vor kurz der
> Scheidung. Damals hatte ich 1 Jahr vor der Hochzeit mein gesamtes
> Vermögen in eine Eigentumswohnung in Kiel gesteckt, in der wir dann
> gemeinsam lebten. Ich war bis Ende 2016 Alleinverdiener, seitdem steht
> meine Frau auch wieder voll im Berufsleben. Vorher hat sie sich nur um
> unseren inzwischen 13jährigen Sohn gekümmert, den Haushalt geschmissen
> und es sich gut gehen lassen.

[cut]

Ist bei mir gerade ähnlich, wir haben aber mit der Trennung gewartet bis 
die Kinder gross sind (Hölle auf Erden).  Mach alles flüssig (hab mein 
Haus verkauft), liste den Zugewinn sauber auf und teile diesen dann.
Lass dir unterschreiben das keine Nachforderungen kommen. (Meine weigert 
sich gerade sowas zu unterschreiben).

Alleine das der Stress weg ist, ist es mir die Kohle wert.

Mein TIPP, wenn du dich nicht beim Partner 100% sicher bist ob es die 
Richtige ist, keine Kinder produzieren ;-)

von Walta S. (walta)


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Tja, das alte Lied. Wie kann ich dem anderen am meisten weh tun. Und das 
gemeinsame Kind zahlt drauf.

Nimm dir einen Anwalt und mach genau was der sagt - und rechne damit, 
dass es sehr lange dauern kann.

Walta

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