Hi eine Frage. Ich habe berechnet dass Eg12b für bayerische Metall und Elektro aktuell bei CA 90k Euro liegt (ohne Leistungszulage). Es heisst bis zu 28% Leistungszulage. Gehts da 28% eines Monat gehaltes oder Jahres Gehaltes? Also 95k + 0.28 * 95k = 121k ? Wie hoch ist der AT Abstand? Ist es: 1. 121k + n oder 2. 95k + n? Was ist n?
Definition AT-Angestellter laut Manteltarifvertrag der bay. Metall und Elektroindustrie: Arbeitnehmer, denen auf außertrariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 % v.H. übersteigt, oder denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes Jahreseinkommen zugesagt worden ist, das den zwölffachen Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 35 v. H. übersteigt. Heißt also bei 40h (35h AT wird es kaum geben): 5.819x1,14x12x1,35 = 107465,292
PS: Also mindestens! On Top kann freilich immer noch was kommen, wie Gewinnbeteiligung, Boni usw.
Dr. Seltsam schrieb: > Definition AT-Angestellter laut Manteltarifvertrag der bay. Metall > und > Elektroindustrie: > Arbeitnehmer, denen auf außertrariflicher Grundlage ein garantiertes > monatliches Entgelt > zugesagt worden ist das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um > 30,5 % v.H. > übersteigt, oder denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes > Jahreseinkommen > zugesagt worden ist, das den zwölffachen Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 > (Stufe B) um > 35 v. H. übersteigt. > > Heißt also bei 40h (35h AT wird es kaum geben): > > 5.819x1,14x12x1,35 = 107465,292 Verrechnet es sind ja 30,5 nicht 35. Also 103883
Danke und wie ist es mit der Leistungszulage bei den Tariflichen? gehen die Maximal 28% auf 12 Monatsgehälter, 1 Monatsgehalt, oder Gesamteinkommen Inklsuive Weihnachts und Urlaubsgeld?
klaus schrieb: > Danke und wie ist es mit der Leistungszulage bei den Tariflichen? > gehen die Maximal 28% auf 12 Monatsgehälter, 1 Monatsgehalt, oder > Gesamteinkommen Inklsuive Weihnachts und Urlaubsgeld? Die Prozente werden auf jedes Monatsgehalt aufgeschlagen, d.h. die bis zu 28% gibt es insgesamt obendrauf. Sie bewirken auch eine entsprechende prozentuale Erhöhung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes, das dies anteilig vom Einkommen inklusive Leistungszulage berechnet wird.
Berechnung des Jahresbruttos bei ERA EG12b (Bayern), 40h und maximaler Leistungszulage von 28%: 5.819 € * 40/35 * 1,28 * 13,25 = 112.789 € Der Faktor 13,25 ergibt sich aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nächstes Jahr steigt der Faktor auf 13,525 aufgrund des neuen tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG). Dieser wird bei der Berechnung des AT-Abstandgebots nicht einfließen. Die maximale Leistungszulage von 28% wird allerdings eher selten anzutreffen sein.
Heinrich schrieb: > Berechnung des Jahresbruttos bei ERA EG12b (Bayern), 40h und maximaler > Leistungszulage von 28%: > > 5.819 € * 40/35 * 1,28 * 13,25 = 112.789 € Was noch hinzukommt: Eine Jahreszahlung für den Tarifkreis, welche von Gewinn des letzten Geschäftsjahres abhängt, gewichtet nach Unternehmensfaktor.
klaus schrieb: > Danke und wie ist es mit der Leistungszulage bei den Tariflichen? > gehen die Maximal 28% auf 12 Monatsgehälter, 1 Monatsgehalt, oder > Gesamteinkommen Inklsuive Weihnachts und Urlaubsgeld? In der Berechnung oben für AT ist das alles in den 30,5 enthalten. Das Abstandsgebot bezieht sich auf das Grundentgelt. Es wird also weder mit 13,25 Gehältern noch einer LZ gerechnet. IGM EG12b x 1,14 (für 40h) x 12 Gehälter x 1,305 für die 30,5 Prozent. LZ und Weihnachtsgeld sind nicht Bestandteil von AT. Es kann also uU auch vorkommen dass ein EG12B Tarif MA mehr verdient als ein frischer AT MA. Bei uns bekommen die AT MA aber z.B. noch einen Bonus oben drauf, sodass man eigentlich immer mehr hat.
Jonas schrieb: > Dafür würd ich ja morgens nichtmal aufstehen... > -.- Achso, über 100k reichen dir also nicht, wie viel müsste man dir denn bieten, damit du morgens aufstehst?
Jens schrieb: > AT = Immer noch Hamsterrad nur etwas gepolsterter Kann man so oder so sehen. Ich würde sagen es ist holpriger. Aber wer die 100k signifikant hinter sich lassen will, hat meist keine andere Chance. Je nach Betrieb hat man im Tarif praktisch nichtmal annährend 100k. Auch wenn es theoretisch möglich wäre.
Cyblord -. schrieb: > Je nach Betrieb hat man im Tarif praktisch nichtmal annährend 100k. Auch > wenn es theoretisch möglich wäre. Bei den großen Konzernen in der Regel schon, wenn man sich nicht dumm anstellt. Höchste Tarifstufe halt.
Heinrich schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Je nach Betrieb hat man im Tarif praktisch nichtmal annährend 100k. Auch >> wenn es theoretisch möglich wäre. > > Bei den großen Konzernen in der Regel schon, wenn man sich nicht dumm > anstellt. Höchste Tarifstufe halt. Bei 40h-Woche.
Heinrich schrieb: > Heinrich schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> Je nach Betrieb hat man im Tarif praktisch nichtmal annährend 100k. Auch >>> wenn es theoretisch möglich wäre. >> >> Bei den großen Konzernen in der Regel schon, wenn man sich nicht dumm >> anstellt. Höchste Tarifstufe halt. > > Bei 40h-Woche. Das sowieso. Aber wenn z.B. für BW in EG16 oder 17 gar nicht mehr befördert wird, sondern ab EG15 es nur noch mit AT weitergeht, dann hilft alles Dumm oder nicht Dumm anstellen nichts.
Heinrich schrieb: > Berechnung des Jahresbruttos bei ERA EG12b (Bayern), 40h und maximaler > Leistungszulage von 28%: > > 5.819 € * 40/35 * 1,28 * 13,25 = 112.789 € > > Die maximale Leistungszulage von 28% wird allerdings eher selten > anzutreffen sein. Sehr selten. ;) Und die Kombination aus 40h-Vertrag und maximaler LZ von 28% ist noch sehr viel seltener anzutreffen. Wieviele der EG12er schaffen das in ihrem gesamten Berufsleben - vielleicht 1%. ;) Also, reine Theorie!
Jo S. schrieb: > Sehr selten. ;) > > Und die Kombination aus 40h-Vertrag und maximaler LZ von 28% ist noch > sehr viel seltener anzutreffen. Wieviele der EG12er schaffen das in > ihrem gesamten Berufsleben - vielleicht 1%. ;) > > Also, reine Theorie! Zumindest bei der Höhe der Leistungszulage gebe ich dir recht, da sind 28% eher unwahrscheinlich. Aber EG 12B (Bayern) mit 40h-Vertrag ist nichts so besonderes, das habe sogar ich. Meine Leistungszulage liegt ein paar Prozent über dem Durchschnitt, ist aber deutlich von 28% entfernt.
Dr. Seltsam schrieb: > Es kann also uU auch vorkommen dass ein EG12B Tarif MA mehr verdient als > ein frischer AT MA. > Wenn man auf Stundenbasis rechnet, kommt das sogar oft vor. Bei unserer Firma war und ist es so, daß man in der untersten AT-Stufe in Fachpositionen regelmäßig weniger Stundenlohn erhält, als man zuvor als Tarifangestellter in EG12 hatte. Weil grundsätzlich "freiwillig" 15 unbezahlte Überstunden pro Monat erwartet werden. Wer sich weigert wird schnell wieder zurück gestuft. Allerdings wird ab der 16. Überstunde wieder bezahlt und das ist in AT eher unüblich. Warum macht man das so? - Selektion der besonders Leistungswilligen - man spaltet die ATler von den Tariflern ab > Bei uns bekommen die AT MA aber z.B. noch einen Bonus oben drauf, sodass > man eigentlich immer mehr hat. ATler werden üblicherweise und bei uns grundsätzlich leistungsorientiert bezahlt, d.h. Prämie bei Zielerreichnung. Allgemein: AT ist nicht immer empfehlenswert. Von den Arbeitskollegen und Berufskollegen bei anderen Firmen bereut etwa die Hälfte diese Entscheidung. Das sollte zu denken geben!
Jens schrieb: > AT = Immer noch Hamsterrad nur etwas gepolsterter = Immer noch Hamsterrad, nur weniger gepolsterter, mit höherem Widerstand und höherer Taktrate.
Heinrich schrieb: > wenn man sich nicht dumm anstellt … ... hat man gute Chancen, während der nächsten Auftragsflaute/Umstrukturierung/Ausgliederung/Fusion/etc. nicht freigesetzt zu werden.
Heinrich schrieb: > Aber EG 12B (Bayern) mit 40h-Vertrag ist > nichts so besonderes Ist aber lt. Tarifvertrag sehr begrenzt. Die Schwaben sind da viel pragmatischer. Dort dürfen an sog. F&E-Standorten bis zu 40% der Tarifler in 40h.
Jo S. schrieb: > Von den Arbeitskollegen und Berufskollegen bei anderen Firmen bereut > etwa die Hälfte diese Entscheidung. Das sollte zu denken geben! Der Hauptgrund ist wahrscheinlich, dass ATler nicht bei Tariferhöhungen partizipieren. Das muss dann mit dem Chef ausgehandelt werden. Mit den Jahren verliert man dann gegenüber dem Tarif, weil die ATler selten die Steigerungen im Tarif bekommen.
Jo S. schrieb: > Weil grundsätzlich "freiwillig" 15 > unbezahlte Überstunden pro Monat erwartet werden. Stempeln denn bei euch ATler noch? Hier nicht. Jo S. schrieb: > Wer sich weigert wird > schnell wieder zurück gestuft. Wohin zurückgestuft? Hält dir der HRler dann ne Knarre ins Genick und zwingt dich nen neuen Vertrag zu unterschreiben? Das einzig was passiert ist, dass deine variablen Anteile geringer ausfallen.
Abradolf L. schrieb: > Jo S. schrieb: >> Weil grundsätzlich "freiwillig" 15 >> unbezahlte Überstunden pro Monat erwartet werden. > > Stempeln denn bei euch ATler noch? Hier nicht. Hier auch nicht. ATler verwalten ihre Arbeitszeit selbst, aber es gibt schon eine gewisse Erwartungshaltung in Richtung freiwilliger Mehrarbeit. Diese ist quasi bereits im Gehalt eingepreist. Ziele und Zielerreichung gibt es bei uns nicht nur bei AT, sondern auch im Tarifkreis im EFA-Prozess (Entwicklung, Förderung, Anerkennung). Das hat zumindest gewissen Einfluss auf mögliche Beförderungen und die Höhe der Steigerungen bei der Leistungszulage.
Pete K. schrieb: > Mit den Jahren verliert man dann gegenüber dem Tarif, weil die ATler > selten die Steigerungen im Tarif bekommen. Zumindest das Abstandsgebot wird einen da vor dem Schlimmsten bewahren.
Jo S. schrieb: > Heinrich schrieb: > Aber EG 12B (Bayern) mit 40h-Vertrag ist > nichts so besonderes > > Ist aber lt. Tarifvertrag sehr begrenzt. Die Schwaben sind da viel > pragmatischer. Dort dürfen an sog. F&E-Standorten bis zu 40% der > Tarifler in 40h. Du hast recht, es gibt in Bayern eine niedrigere Quote (ich glaube, es sind so 15 bis 20%). Somit kann ich mich dann doch als etwas besonderes fühlen gegenüber den meisten Kollegen. Ändert aber nichts daran, dass ich für 14% mehr Gehalt auch 14% mehr arbeiten bzw. Arbeitszeit absitzen muss.
Pete K. schrieb: > Mit den Jahren verliert man dann gegenüber dem Tarif, weil die ATler > selten die Steigerungen im Tarif bekommen. Zumindest das Min Gehalt AT steigt ja jedes Jahr mit TV Erhöhung.
Dr. Seltsam schrieb: > Pete K. schrieb: > Mit den Jahren verliert man dann gegenüber dem Tarif, weil die ATler > selten die Steigerungen im Tarif bekommen. > > Zumindest das Min Gehalt AT steigt ja jedes Jahr mit TV Erhöhung. Allerdings hat zum Beispiel das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG), das es ab 2019 gibt, keine Auswirkung auf das Abstandsgebot, da es genau wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht in die Berechnung einfließt.
Heinrich schrieb: > Ziele und Zielerreichung gibt es bei uns nicht nur bei AT, sondern auch > im Tarifkreis im EFA-Prozess (Entwicklung, Förderung, Anerkennung) Aber für die Tarifler bei uns heißt das im Normalfall "erreicht", da unsere Einflussmöglichkeiten begrenzt sind, Hauptsache man verkackt selbst nichts, ob andere verkacken hat man kein Einfluss drauf. Mit weniger würde sich der Chef blamieren außer man hat nen Riesenbock geschossen und für ein "teilweise übertroffen" oder "permanent übertroffen" braucht der Chef entsprechendes Kanonenfutter als Argumentation für die große Runde. Erst battlen sich die Teamleiter untereinander und dann dürfen sich die Sieger zusammen im Tag Team mit den jeweiligen Abteilungsleitern gegen den Entwicklungsleiter und HR-Leiter battlen, was monetär rausspringen soll fürs Fußvolk. Und davon abgesehen gibts doch eh bald nen neuen Prozess mit neuen Namen ;) Wars auch mal Zeit für nen Nickwechsel nach dem dein alter Nickname etwas gekapert wurde, Qwertz?
Abradolf L. schrieb: > Und davon abgesehen gibts doch eh bald nen neuen Prozess mit neuen Namen > ;) Ich erwarte hier ehrlich gesagt alten Wein in neuen Schläuchen. > Wars auch mal Zeit für nen Nickwechsel nach dem dein alter Nickname > etwas gekapert wurde, Qwertz? Egal wie der Nickname gerade lautet, man (er)kennt sich hier doch sehr schnell in dieser elitären Runde. ;-)
Kennt jemand Quellen, die diesen Mindestabstand zur höchsten Tarifentgeltstufe für AT-Verträge in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland regeln? Danke.
> Autor: _jansa (Gast) > Datum: 28.02.2019 09:17 > Kennt jemand Quellen, die diesen Mindestabstand zur höchsten > Tarifentgeltstufe für AT-Verträge in Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland > regeln? Du kannst immer einen AT-Vertrag aushandeln. Der ist nicht an irgenwelche Bemessungskrenzen gebunden. Eigentlich kannst du einen AT-Vertrag unterschreiben der auf dem Niveau von Hartz-IV liegt. Ob es sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt Papier. Ich hatte im Ausland grundsätzlich immer AT-Verträge in denen alles wie z.B. Feiertagsregelung, Arbeitszeit, Überstunden, Heimflüge, ..... geregelt waren.
Das beantwortet in keiner Weise meine Frage. Ich bitte daher nochmals andere Forenmitglieder um Information, wo ich die für den Standort Frankfurt passende Regularien einsehen kann?!
_jansa schrieb: > Das beantwortet in keiner Weise meine Frage. Ich bitte daher nochmals > andere Forenmitglieder um Information, wo ich die für den Standort > Frankfurt passende Regularien einsehen kann?! So was gibts nicht im Tarifvertrag. Wenn dann als Betriebsvereinbarung.
_jansa schrieb: > Das beantwortet in keiner Weise meine Frage. Ich bitte daher > nochmals > andere Forenmitglieder um Information, wo ich die für den Standort > Frankfurt passende Regularien einsehen kann?! Hier informieren bzw. einfach anrufen und fragen? --> http://www.igmetall-frankfurt.de/tarif/
> Autor: _jansa (Gast) > Datum: 28.02.2019 13:41 > Das beantwortet in keiner Weise meine Frage. Damit ist alles beantwortet. Für den Rest bei der Kita-Leitung nachfragen.
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