Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job


von JohnQuestion (Gast)


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Hallo Community,

ich habe meinen befristeten Job gekündigt weil ich einen neuen, 
unbefristeten Job habe und dort auch unterschrieben habe. Da der Ort des 
neuen Jobs ca. 500km vom jetzigen Wohnort liegt, muss ich umsiedeln etc. 
Deshalb ist das kein fliegender Übergang zwischen beiden Jobs, also 
bspw. Kündigung zum 31.07 und Neubeginn am 01.08, sondern ich habe da 
ca. 2 Wochen für Ummeldungen und Umsiedeln etc. eingeplant und bin in 
dieser Zeit sozusagen Arbeitslos. Kann mir d. Arbeitsagentur die 
Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Danke vorab für die Antworten.

von Michael B. (laberkopp)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Ja.

von Cyblord -. (cyblord)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Sie kann nicht nur, sie wird.

von S. B. (Gast)


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> Sie kann nicht nur, sie wird.
genau - dumm gelaufen; merke Dir für die Zukunkt: erst denken, dann 
handeln.

von Arno D. (Gast)


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Der Praktiker lässt sich einfach für die kurze Zeit krankschreiben.
Irgendetwas lässt da so gut wie immer finden. Da gibt’s dann
ordentlich Krankengeld von der Kasse. Wer hier übertreibt, der
erhält allerdings irgendwann eine Vorladung zum kassenärztlichen
Dienst. :-(

Wichtig: Die AU von Doc muss unbedingt spätestens auf den letzten
Werktag vor dem Kündigungstermin datieren!

von oerks (Gast)


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Wer seine arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen anhand von
Sozial- oder Versicherungsleistungen ausrichtet, hat den Schuss
aber auch nicht gehoert.

Wenn du die 2 Wochen so nicht verkraften kannst, mein Beileid.

Ansonsten: Daumen hoch!

von Ich (Gast)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?
>
> Danke vorab für die Antworten.

Wichtiger:
Frage bei deiner Krankenkasse, vermutlich gesetzlich versichert, nach 
wie das läuft, wie du versichert bist.



oerks schrieb:
> Wenn du die 2 Wochen so nicht verkraften kannst, mein Beileid.
>
> Ansonsten: Daumen hoch!

Eben 2 Wochen, sollte man, wenn man eh den Wohnort wechselt überstehen 
können.

von Dr. Seltsam (Gast)


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Ich schrieb:
> Wichtiger:
> Frage bei deiner Krankenkasse, vermutlich gesetzlich versichert, nach
> wie das läuft, wie du versichert bist.

Bei 2 Wochen besteht die Versicherung einfach weiter, jedenfalls wenn 
man Pflichtversichert war:

Die Krankenversicherung besteht noch einen Monat nach der Aufgabe einer 
Arbeitsstelle weiter.

https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/

Bei freiwillig würde ich nachfragen.

von Knobikocher (Gast)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Ja.
Wenn du aber einen schwerwiegenden Grund für die Kündigung glauben 
machen kannst, wird er Sachbearbeiter dies nicht tun. Da du dazu noch 
einen vertraglich zugesagten neuen Arbeitsplatz vorweisen kannst, stehen 
die Chancen noch besser.


Schwerwiegender Grund könnte z.B. die psychische Belastung der 
Unsicherheit des befristeten Vertrages sein. Das macht dich halt echt 
fertig! Da ist selbst der 500km weite Umzug für dich kein Hindernis, da 
es dir schon jetzt mit dem Wissen auf den neuen unbefristeten 
Arbeitsplatz so viel besser geht!

Vielleicht hilft dies :)

Hintergrund: ein Verwandter ersten Grades hatte mal gekündigt ohne neuen 
Job. Er bekam aber keine Sperre, da eben ein schwerwiegender Grund 
anerkannt wurde: die Firma zahlte unregelmäßig und war insgesamt im 
Verzug. Dies bedeutete finanzielle Schwierigkeiten bis zu einer 
psychischen Behandlung (Beruhigungsmittel verschrieben).

von Heinrich (Gast)


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Knobikocher schrieb:
> Schwerwiegender Grund könnte z.B. die psychische Belastung der
> Unsicherheit des befristeten Vertrages sein.

Nein, das ist ganz sicher kein schwerwiegender Grund, der akzeptiert 
würde.

von Heinrich (Gast)


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Arno D. schrieb:
> Da gibt’s dann
> ordentlich Krankengeld von der Kasse.

Nein, das gibt es erst nach 6 Wochen attestierter Arbeitsunfähigkeit.

von Arno D. (Gast)


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Heinrich schrieb:
>> Da gibt’s dann
>> ordentlich Krankengeld von der Kasse.
>
> Nein, das gibt es erst nach 6 Wochen attestierter Arbeitsunfähigkeit.

Im Fall des TO wurde ja das Arbeitsverhältnis wegen Eigenkündigung
beendet. Also besteht jetzt auch kein Anspruch mehr auf die – maximal
sechswöchige – gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch
den AG.

Erkrankt nun ein AN unmittelbar nach Ende eines Arbeitsverhältnisses,
so zahlt ihm die GKV sofort Krankengeld.

von Zocker_54 (Gast)


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> Kündigung zum 31.07

Am 30.07 zum Doc gehen und einen gelben Pappdeckel machen !

von Heinrich (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
>> Kündigung zum 31.07
>
> Am 30.07 zum Doc gehen und einen gelben Pappdeckel machen !

Das ist in höchstem Maße unmoralisch, wenn man nicht wirklich ernsthaft 
erkrankt ist.

von Alter Kämpe (Gast)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen 
kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen 
dreistelligen Bereich liegen.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Heinrich (Gast)
> Datum: 20.07.2018 14:19

> Das ist in höchstem Maße unmoralisch, wenn man nicht wirklich ernsthaft
> erkrankt ist.

Mag sein. Bringt aber Geld in die Kasse und ist legitim.

Nun ja, wenn du destruktive Diskrepanzen hast bist du eben psychisch 
Krank.

von Heinrich (Gast)


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Alter Kämpe schrieb:
> JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?
>
> Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen
> kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen
> dreistelligen Bereich liegen.

Hast du nicht den Beitrag von Dr. Seltsam (Morale) gelesen?

Beitrag "Re: ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job"
Autor: Dr. Seltsam (Gast)
Datum: 20.07.2018 11:56

von Alter Kämpe (Gast)


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Heinrich schrieb:

> Hast du nicht den Beitrag von Dr. Seltsam (Morale) gelesen?
>
> Beitrag "Re: ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job"
> Autor: Dr. Seltsam (Gast)
> Datum: 20.07.2018 11:56

Warum sollte ich, wenn ich aus eigene Erfahrung schreiben kann?!

BTW: Hast du kein Leben außerhalb des Forums, das Du Beiträge fremder 
Leute als der Weisheit letzter Schuß ausgeben musst, um dich wichtig zu 
fühlen ?!

von Heinrich (Gast)


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Alter Kämpe schrieb:
> Warum sollte ich, wenn ich aus eigene Erfahrung schreiben kann?!

Weil du irreführenden Blödsinn schreibst. Oder beziehst du dich auf eine 
PKV?

von Dr. Seltsam (Gast)


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Alter Kämpe schrieb:
> JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?
>
> Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen
> kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen
> dreistelligen Bereich liegen.

Siehe meinem Link oben, das stimmt so nicht

von Michael A. (micha54)


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Hallo,

eigentlich sind 2 Wochen reichlich knapp um sich eine Wohnung zu suchen 
und dann auch noch umzuziehen.

Ich hätte da einen Monat später angefangen, um nicht ins Schwitzen zu 
geraten, falls irgend etwas nicht so klappt.

Gruß,
Michael

P.S.: auch bei mir ist gleich Wochenende ;-)

von T. H. (Gast)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Nein natürlich nicht.

Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Also kann dir auch 
nichts gestrichen werden. Da hast du noch mal Glück gehabt!

von Cerberus (Gast)


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T. H. schrieb:
> Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.

Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter)
beantragen. Eine Sanktion kann aufgrund mildernder Umstände
wohl vermieden werden.
Wenn es mit ner Wohnung nicht klappt, sollte man mal im
Rathaus nach Hilfen fragen. Evtl. haben die auch eine
Unterkunft.

von Claus M. (energy)


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Cerberus schrieb:
> Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter)
> beantragen

Nur wenn man entsprechend bedürftig ist.

von Bernd K. (prof7bit)


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JohnQuestion schrieb:
> Kündigung zum 31.07

Warum hast Du Dir keinen Urlaub aufgehoben? Du hättest dann nicht nur 
mehr Zeit sondern auch mehr Geld (nämlich das Geld das dieses Jahr nicht 
für die Urlaubsreise draufgegangen wäre).

von Mathefreak (Gast)


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Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die 
solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche 
Konsequenzen fürchten zu müssen?

von Heinrich (Gast)


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Mathefreak schrieb:
> Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die
> solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche
> Konsequenzen fürchten zu müssen?

Genau, sehe ich auch so. Und das wegen piefigen zwei Wochen, die wird 
man doch wohl noch mit eigenen Mitteln überbrücken können.

von Thomas (kosmos)


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habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, man kann aber auch selber 
kündigen und ALG kassieren. Indem man sich vom Arzt was schreiben läßt.

Ist natürlich gut wenn man vorher einige male beim Arzt war und sich 
wegen der Arbeit krankschreiben hat lassen, damit der Arzt das dann auch 
macht oder man kennt ihn eben gut.

von Cerberus (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Und das wegen piefigen zwei Wochen, die wird
> man doch wohl noch mit eigenen Mitteln überbrücken können.

Bei der Lohnkultur in diesem Land können das die wenigsten.
Außerdem ist der TO zu optimistisch was eine Wohnung angeht.
In Provinznestern vielleicht, aber sicher nicht in Großstädten
über eine halbe Million Einwohner. Da zicken die Vermieter
nur rum und mit Einführung der DSGVO werden Privat sehr
wahrscheinlich noch viel weniger Wohnungen angeboten, bei dem
was denen bei einem Verstoß blüht. Bei der Nachfrage ist das
auch kein Wunder.

von Heinrich (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Bei der Lohnkultur in diesem Land können das die wenigsten.

Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts.

von Cerberus (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts.

Für einen, der einige Tausender an Schulden vor sich her schiebt,
ist das unüberwindbar. Schon mal die Verschuldungsstatistik
gelesen?
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/

von Phasenschieber S. (Gast)


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Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt 
und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung.

Es wurde hier im Thread schon angedeutet, eine Sperrung kommt nur 
infrage, wenn das Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt wurde und sich 
dadurch seine Einkommensverhältnisse dauerhaft verschlechtert hätten.

Das ist hier aber nicht der Fall.

Es ist aber wie so oft im Leben, es kommt darauf an, wem man im Amt 
gegenüber sitzt. Deshalb wird ihm nicht erspart bleiben, persönlich im 
Amt vorstellig zu werden und sein Anliegen plausibel darzulegen.

Die Sachbearbeiter in den Ämtern stehen nicht unbedingt in dem Ruf 
besonders kompetent zu sein, deshalb nicht gleich locker lassen, wenn 
einer negativ bescheidet.

Mahlzeit

von Maxi (Gast)


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Er hat auch Rundfunkgebühren bezahlt, bekommt aber trotzdem kein 
Intendatengehalt. Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung gibts nicht und 
deswegen zum Arzt gehen und die Psycho Keule auspacken ist moralisch 
daneben. Man sollte denken bevor man handelt und wer 2 Wochen nicht 
überbrücken kann sollte sich über seine Haushaltsplanung gedanken 
machen.

Wer zu doof ist muss eben Lehrgeld bezahlen. So ist das Leben eben.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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JohnQuestion schrieb:
> Kann mir d. Arbeitsagentur die
> Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe?

Ja.

von Sebastian H. (sebh)


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@TE: Du siehst, moralisch gesehen hättest du bei deiner befristeten 
Stelle bleiben sollen, bis diese nicht mehr weiter verlängert wird. Dann 
ein paar Monate Arbeitslos sein wäre gesellschaftlich vollkommen 
akzeptiert.

@Maxi und andere Moralapostel: was ist euer Problem, hier zieht jemand 
sogar um mit dem Ziel verlässlicher in Arbeit zu bleiben und ihr macht 
ihm dafür Vorwürfe?

Als Hartz4-ler würde man den ganzen Umzug gezahlt bekommen, aber als 
jemand der in das System auch tatsächlich eingezahlt hat wird einem 
vorgeworfen moralisch daneben zu sein. Irgendwas läuft hier falsch.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Mathefreak schrieb:
> Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die
> solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche
> Konsequenzen fürchten zu müssen?

Da haste wohl die Arbeitgeber noch nicht erlebt!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Thomas O. schrieb:
> habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, man kann aber auch selber
> kündigen und ALG kassieren. Indem man sich vom Arzt was schreiben läßt.

Und was soll das sein?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Cerberus schrieb:
> Wenn es mit ner Wohnung nicht klappt, sollte man mal im
> Rathaus nach Hilfen fragen. Evtl. haben die auch eine
> Unterkunft.

Ja haben sie!
Nennt sich Obdachlosenheim!

von T. H. (Gast)


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Sebastian H. schrieb:
> Als Hartz4-ler würde man den ganzen Umzug gezahlt bekommen, aber als
> jemand der in das System auch tatsächlich eingezahlt hat wird einem
> vorgeworfen moralisch daneben zu sein. Irgendwas läuft hier falsch.

Man zahlt nicht in das System ein, um die Einzahlungen bei einem 
Jobwechsel für einen bezahlten Urlaub wieder abzuheben, wie es der TE 
vorhat. Sondern, damit denen geholfen wird, die unverschuldet in die 
Arbeitslosigkeit rutschen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Alter Kämpe schrieb:
> Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen
> kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen
> dreistelligen Bereich liegen.

4 Wochen zwischen einer Soz.pfl. Beschäftigung oder AlgI, ist man 
Beitragsfrei weiter versichert. Ab den 29 Tage greift voll (rückwirkend) 
die Beitragspflicht!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Dr. Seltsam schrieb:
> Die Krankenversicherung besteht noch einen Monat nach der Aufgabe einer
> Arbeitsstelle weiter.

Nein, es sind 4 Wochen!

von F. B. (finanzberater)


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Cha-woma M. schrieb:
> Da haste wohl die Arbeitgeber noch nicht erlebt!

Ganz genau. Deswegen lässt man sich kündigen, kassiert ALG 1 und zockt 
den ehemaligen Arbeitgeber dann noch per Kündigungsschutzklage ab. So 
macht man das richtig.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Alter Kämpe schrieb:
>> Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen
>> kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen
>> dreistelligen Bereich liegen.
>
> 4 Wochen zwischen einer Soz.pfl. Beschäftigung oder AlgI, ist man
> Beitragsfrei weiter versichert. Ab den 29 Tage greift voll (rückwirkend)
> die Beitragspflicht!

Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben 
(rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder 
Versicherungspflicht?


Von den Beiträgen ist man eigenlich nie "befreit", ausserhalb einer 
Familienmitversicherung. Und auch da nicht, weil da die Familie die 
eigenen Beiträge zahlt. Oder bei ALG-Empfang zahlt das Amt -irgendwer 
hat immer die KK-Beiträge zu zahlen!
Da es bezüglich der Versicherung bei Eigenkündigung auch immer wieder 
gesetzliche Änderungen gibt (die letzte vom 01.08.2017), sollte man 
dringend den Rat auf dem Merkblatt des Amtes befolgen.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf 
S.69

"Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus einem 
Beschäftigungsverhältnis hängt von verschiedenen Umständen ab. Um 
versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich 
bitte in den oben genannten Fällen sofort bei Ihrer Krankenkasse
oder Ihrem Versicherungsunternehmen, wie Sie einen ggf. vorläufigen 
lückenlosen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sicherstellen 
können."

Sollte doch selbstverständlich sein, erst mal bei der Krankenkasse 
nachzufragen bevor man Internetquellen zweifelhafter Reputation 
anzapft?!

von Dr. Seltsam (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Außerdem ist der TO zu optimistisch was eine Wohnung angeht.
> In Provinznestern vielleicht, aber sicher nicht in Großstädten
> über eine halbe Million Einwohner. Da zicken die Vermieter
> nur rum und mit Einführung der DSGVO werden Privat sehr
> wahrscheinlich noch viel weniger Wohnungen angeboten, bei dem
> was denen bei einem Verstoß blüht. Bei der Nachfrage ist das
> auch kein Wunder.

Vermutlich hat der TE schon eine Wohnung, alles andere wäre ja auch 
relativ "dumm".

von Manfred (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt
> und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung.

Diese Haltung, sich die Tasche auf Kosten der Versichertengemeinschaft 
zu füllen, ist einfach nur asozial.

Beim QuestionKasper liegt kein Versicherungsfall vor, er hat selbst 
gekündigt und bekommt sein persönliches Umfeld nicht geregelt.

Dem T. H. ist nichts hinzu zu fügen, er hat es genau richtig 
ausgedrückt:
T. H. schrieb:
> Man zahlt nicht in das System ein, um die Einzahlungen bei einem
> Jobwechsel für einen bezahlten Urlaub wieder abzuheben, wie es der TE
> vorhat. Sondern, damit denen geholfen wird, die unverschuldet in die
> Arbeitslosigkeit rutschen.

Dr. Seltsam schrieb:
> Vermutlich hat der TE schon eine Wohnung, alles andere wäre ja auch relativ 
"dumm".

Vielleicht ist er ja tatsächlich?

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Heinrich schrieb:
>> Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts.
>
> Für einen, der einige Tausender an Schulden vor sich her schiebt,
> ist das unüberwindbar. Schon mal die Verschuldungsstatistik
> gelesen?
> 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/

Ja klar, jeder Zehnte Deutsche ist so überschuldet, das schon bei der 
geringsten Auszahlungsverzögerung tot umfällt - wers glaubt wird 
panisch.

 Ebenso die Statistiken zur Armut, derzeit sind, Moment, mal bei den 
Fachleuten von der zugehörigen Lobbypartei checken: 20 Millionen 
Erwerbstätige in Deutschland arm oder von Armut bedroht: 
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article160824308/Glaubt-man-Linken-ist-Deutschland-ein-Armenhaus.html 
...

--> Zwischen Statistik und Wirklichkeit steht halt immer noch die 
(Interessengelenkte) Interpretation.

Selbst Studenten ist es möglich sich dank Papa, Mama, Oma, ... auch nach 
der letzten Bafögzahlung ein paar Wochen über Wasser zu halten - dann 
sollte es einen Berufserfahrenen auch gelingen, auch ohne in den Dispo 
zu fahren.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben
> (rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder
> Versicherungspflicht?

"Versicherungspflicht" besteht doch für jeden "Volksdeutschen", was 
gibt`s  für eine Frage bei dir da?

Wer mehr als 4 Wochen nicht soz. versicherungspflichtig  Versichert ist, 
der zahlt dann halt auch für die vier Wochen rückwirkend!

von Phasenschieber S. (Gast)


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Manfred schrieb:
> Phasenschieber S. schrieb:
>> Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt
>> und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung.
>
> Diese Haltung, sich die Tasche auf Kosten der Versichertengemeinschaft
> zu füllen, ist einfach nur asozial.

Du liegst sowas von daneben, hast überhauptnichts verstanden und prollst 
einfach drauflos.

JohnQuestion schrieb:
> Hallo Community,
>
> ich habe meinen befristeten Job gekündigt weil ich einen neuen,
> unbefristeten Job habe und dort auch unterschrieben habe.

Das hat er genau richtig gemacht.
Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken, 
nichts weiter und selbiger liegt hier vor.

Die Arbeitgeber nehmen sich das Recht jemanden befristet zu beschäftigen 
um ihn jederzeit wieder loswerden zu können, oder manchmal auch nur um 
jemanden "klein" zu halten, damit ja keine Ansprüche gestellt werden.

Im Gegenzug ist es das gute Recht eines Arbeitnehmers sofort zu 
kündigen, sobald er ein deutlich lukrativeres Angebot vorliegebn hat.

Ich hätte genauso gehandelt.

Die Sicherung der Zukunft, was eine unbefristete Stelle in Aussicht 
stellt, wiegt erheblich mehr, als wegen 14 Tagen Arbeitslosigkeit eine 
solche Chance verstreichen zu lassen.

Langfristig gesehen profitiert dadurch auch die Arbeitslosenversicherung 
und deshalb schrieb ich weiter oben, dass es ganz auf die Kompetenz des 
Sachbearbeiters im Amt ankommt, wie diese Angelegenheit behandelt wird.
Eine ganz klare Aussage dazu kann man garnicht machen.

Deshalb kann ich dem TO nur empfehlen, sich die Leistung aus der 
Arbeitslosenversicherung einzufordern, dafür hat er schliesslich 
Beiträge bezahlt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Arno D. schrieb:
> Erkrankt nun ein AN unmittelbar nach Ende eines Arbeitsverhältnisses,
> so zahlt ihm die GKV sofort Krankengeld.

Was falsch ist!

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben
>> (rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder
>> Versicherungspflicht?
>
> "Versicherungspflicht" besteht doch für jeden "Volksdeutschen", was
> gibt`s  für eine Frage bei dir da?

Weil es u.U. eine Versicherungsfreiheit von der gesetzlichen 
Krankenkasse gibt und das verlinkte Merkblatt dem auch ein extra Kapitel 
widmet.

> Wer mehr als 4 Wochen nicht soz. versicherungspflichtig  Versichert ist,
> der zahlt dann halt auch für die vier Wochen rückwirkend!

Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der 
Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach 
einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend), 
wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt, 
sondern vom Versicherten selbst holen.

von Heinrich (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken,
> nichts weiter und selbiger liegt hier vor.

Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst 
gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung.
Die Unfallversicherung zahlt ja auch nicht, wenn du dir mutwillig einen 
Finger an der Kreissäge absäbelst.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst
> gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung.
> Die Unfallversicherung zahlt ja auch nicht, wenn du dir mutwillig einen
> Finger an der Kreissäge absäbelst.

Bist du Sachbearbeiter beim Amt?

Ich kenne nämlich einen ähnlich gelagerten Fall, wo trotz Eigenkündigung 
ALG bezahlt wurde.

Es gibt eben nichtnur schwarz und weiss, ja oder nein.

Wenn alles so einfach wäre, gäbe es eine Menge arbeitslose 
Rechtsanwälte.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Phasenschieber S. schrieb:
>> Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken,
>> nichts weiter und selbiger liegt hier vor.
>
> Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst
> gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung.

Die Antwort liegt im Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos.

ALG hat das Ziel arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche 
das Einkommen zu sichern. Im vorliegenden Fall sucht der TO keine 
Arbeit, er hat schon welche, ihm geht es allein um Überbrückung der Zeit 
zwischen den beiden Jobs.

Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein 
bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka 
Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug

von Phasenschieber S. (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein
> bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka
> Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug

Etwas so schwachsinniges zu posten, zeugt von bodenloser 
Ahnungslosigkeit, muss man nicht kommentieren.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:

> Bist du Sachbearbeiter beim Amt?
>
> Ich kenne nämlich einen ähnlich gelagerten Fall, wo trotz Eigenkündigung
> ALG bezahlt wurde.
>
"Mobbing" aka "rausgemobbt" als Grund für ne (scheinbare) Eigenkündigung 
erkennt das Amt schon mal als Argument gegen ne Sperrfrist an. 
Allerdings muss auch dann "Arbeitssuchend" vorliegen. Tut es aber nicht!

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein
>> bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka
>> Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten.
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug
>
> Etwas so schwachsinniges zu posten, zeugt von bodenloser
> Ahnungslosigkeit, muss man nicht kommentieren.

Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka 
Sozialleistungserschleicher?!

von Phasenschieber S. (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka
> Sozialleistungserschleicher?!

Ja, genau. Ich lasse DICH für mich arbeiten.

Ab an die Arbeit, damit ich mir noch ne Fluppe und n Bier kaufen kann.

von Marx.W. (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der
> Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach
> einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend),
> wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt,
> sondern vom Versicherten selbst holen.

Nein!

von F. B. (finanzberater)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka
>> Sozialleistungserschleicher?!
>
> Ja, genau. Ich lasse DICH für mich arbeiten.

Mach ich auch. Dafür muss man kein Sozialbetrüger sein, das geht auch 
ganz legal.

von Heinrich (Gast)


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F. B. schrieb:
> Mach ich auch. Dafür muss man kein Sozialbetrüger sein, das geht auch
> ganz legal.

Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt 
worden.

von Phasenschieber S. (Gast)


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von Heinrich (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> https://karrierebibel.de/arbeitsamt-sperre/#Arbeit...
>
> Untertitel: Sie haben einen neuen Job

Leider liegen hier massive Defizite im Textverständnis auf deiner Seite 
vor.
Natürlich geht es hier darum, dass es ALG I gibt, wenn der neue Job 
unerwartet dann doch nicht zustande kommt, und nicht um die 
Überbrückung einer arbeitsfreien Zeit dazwischen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Heinrich schrieb:
> Leider liegen hier massive Defizite im Textverständnis auf deiner Seite
> vor.

Dito

Suche einfach mal weiter im Netz nach: "Sperrzeit beim 
Arbeitslosengeld", und/oder "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden".

Vielleicht kommst du ja noch von selbst drauf.

von Mitleser (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Suche einfach mal weiter im Netz nach: "Sperrzeit beim
> Arbeitslosengeld", und/oder "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden".
>
> Vielleicht kommst du ja noch von selbst drauf.

Nachdem du nichts gefunden hast, was deine Behauptung belegt, versuchst 
du es auf diese Art?
Cool!

von F. B. (finanzberater)


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Heinrich schrieb:
> Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt
> worden.

Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben. 
Gerade erst gestern wieder 70 € verdient, einfach so. Heute kam die 
Rückzahlung meiner Nebenkosten aufs Konto und dann liegt hier auch noch 
ein 20 € Penny-Gutschein rum. Deswegen kann ich jetzt erst mal das 
schöne Wetter genießen. Mit Jobsuche beginne ich dann vielleicht im 
Herbst.

von Bürovorsteher (Gast)


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> und dann liegt hier auch noch ein 20 € Penny-Gutschein rum.

Ich habe hier noch einen 5-EUR-Gutschein von der Versandapotheke. Den 
könnte ich die schicken, wenn es dir weiterhilft.

von Phasenschieber S. (Gast)


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F. B. schrieb:
> Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben.

Yep, ich lebe auch schon eine geraume Zeit von Beitragszahlungen 
verschiedener Versicherungsnehmern.

Das funktioniert hervorragend.

Wie sonst könnte ich den ganzen Tag hier im Forum rumhängen?

von Mathefreak (Gast)


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F. B. schrieb:
> Heinrich schrieb:
> Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt
> worden.
>
> Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben.
> Gerade erst gestern wieder 70 € verdient, einfach so. Heute kam die
> Rückzahlung meiner Nebenkosten aufs Konto und dann liegt hier auch noch
> ein 20 € Penny-Gutschein rum. Deswegen kann ich jetzt erst mal das
> schöne Wetter genießen. Mit Jobsuche beginne ich dann vielleicht im
> Herbst.

Du bist der tollste Hecht von allen. Kannst ja Versicherungen an arme 
ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Marx.W. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der
>> Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach
>> einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend),
>> wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt,
>> sondern vom Versicherten selbst holen.
>
> Nein!

Kein "nein" ohne aber:
Bspw:
"Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist Du über die Agentur für 
Arbeit ganz normal weiter krankenversichert. ...

Wenn Du Dich allerdings komplett vom Arbeitsamt abmeldest, wie ich es 
während meiner Auszeit von Juli bis Oktober 2015 getan habe, musst Du 
Dich selbst um Deine Krankenversicherung kümmern!"

https://www.freeyourworklife.de/arbeitslosengeld-sperrzeit-krankenversicherung-und-co/

--
Ferner gilt der „nachgehende Leistungsanspruch“ in den 4 Wochen ohne Job 
nicht für Besserverdiener wie Mitglieder in einer gesetzlichen 
Krankenkasse mit Einkommen über der Bemessungsgrenze. Und diese liegt 
derzeit bei überschaubaren 59400€/anno.

https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-als-freiwilliges-mitglied/freiwillig-oder-pflichtversichert-/versicherungspflichtgrenzen/hoehe-versicherungspflichtgrenze-2006988

von S. B. (Gast)


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>> T. H. schrieb:
>> Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen.
doch er hat Anspruch auf Leistungen, sobald er sich arbeitslos meldet.
Er bekommt ALG1 und eine Sperre, weil er selbst gekündigt hat.
Da er in ein paar Wochen wieder anfängt zu arbeiten, hat er nichts vom 
ALG1 Geld - dumm gelaufen bzw. er hat den Fehler gemacht.

>> Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter)
>> beantragen.
das wäre aber ziemlich dumm, außerdem hat er dann massiven 
Verwaltungsaufwand, weil eben erst ALG1 beantragt werden muß - lohnt das 
wegen 2 Wochen?

>> Eine Sanktion kann aufgrund mildernder Umstände
>> wohl vermieden werden.
eigene Kündigung, damit gibt es automatisch eine Sperrzeit - wer doof 
ist bekommt eben die Quittung.

Fazit: Die üblichen Ahnungslosen müssen Ihren Senf unbedingt dazugeben - 
laßt es doch einfach, wenn Ihr es nicht wißt.

von Cyblord -. (Gast)


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S. B. schrieb:
> eigene Kündigung, damit gibt es automatisch eine Sperrzeit - wer doof
> ist bekommt eben die Quittung.

Nein, einen Automatismus gibt es dort nicht. Der Sachbearbeiter hat 
durchaus Ermessensspielraum unter Abwägung der vorliegenden Umstände.
Dieses höhnische "Höhö selbst Schuld, geh sterben du Trottel" kommt nur 
von den neidzerfressenen Wichtigtuern/Nichtskönnern, hat aber mit der 
Realität nichts zu tun.

von Knobikocher (Gast)


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S. B. schrieb:
> damit gibt es automatisch eine Sperrzeit

Pauschalisiert und somit falsch. Gründe sind in früheren Posts 
aufgezeigt.
Ja, die Quote von AN-Kündigung-> keine Sperrzeit mag gering sein, 
dennoch möglich.

von S. B. (Gast)


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> Nein, einen Automatismus gibt es dort nicht. Der Sachbearbeiter hat
> durchaus Ermessensspielraum unter Abwägung der vorliegenden Umstände.
Der Ermessensspielraum ist die SGB und da steht ganz klar drin wie das 
bei eigener Kündigung vom Sachbearbeiter zu handhaben ist - kein 
Ermessensspielraum, sondern Vorschrift, sonst könnte jeder nach Lust und 
Laune gemäßt 'Ermessensspielraum' handeln - erzähl keinen Stuss!

> Dieses höhnische "Höhö selbst Schuld, geh sterben du Trottel" kommt nur
> von den neidzerfressenen Wichtigtuern/Nichtskönnern, hat aber mit der
> Realität nichts zu tun.
Wenn er bedürftig ist, dann muß er erst ALG1 beantragen und dann bei 
Ablehnung bzw. Sperre ALG2.
Verhungen muß hier keiner wegen ALG2 - erst wenn da ein Fehler passiert 
muß er betteln gehen - und selbst das nicht, weil es da auch noch 
Möglichkeiten gibt.
Du hast keine Ahnung, aber mußt ebenfalls Deinen Senf dazugeben.

von KritischerBürger (Gast)


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Leistungen wirst Du vermutlich nicht bekommen, ABER

Du kannst eine Umzugskostenbeihilfe beantragen. Habe ich vor Jahre 
ähnlich gemacht. Ziwschen 2 Jobs 10 Tage Arbeitslos, Umzug hat 
größtenteils das Amt gezahlt. Waren damals so ca. 900 von den 1100 Euro 
die das Umzugsunternehmen haben wollte um die Möbel 250km zu 
transpotieren.

Lass Dich nicht blöde anmachen, von denen die hier was von "ausnutzen 
des Sozialstaats" faseln.

1. Hast Du schon was eingezahlt und wirst auch weiter einzahlen.
2. Gibt es genug Schmarotzer die zum Teil auch nur kurz im Land sind und 
es prächtig verstehen von dem Geld das dem normalen Arbeitnehmer 
abgepresst wird zu leben.
3. Die Selbstbedienung wird einem von ganz oben vorgelebt, Stichwort 
Diätenerhöhung, und die Schergen haben das Geld welches Sie sich in die 
Taschen stopfen nichteinmal erarbeitet.

Von daher muss man kein schlechtes Gewissen haben, wenn man mitnimmt was 
man kriegen kann.

von Phasenschieber S. (Gast)


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von S. B. (Gast)


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> Lass Dich nicht blöde anmachen, von denen die hier was von "ausnutzen
> des Sozialstaats" faseln.
Wer behauptet denn das?

> 1. Hast Du schon was eingezahlt und wirst auch weiter einzahlen.
richtig, weil ALG1 eine Versicherungsleistung ist und selbst die ist mit 
Sanktion (Sperre) belegt - nur darüber regt sich hier keiner auf!
Daran sieht man wie dumm die Leute sind.

> 3. Die Selbstbedienung wird einem von ganz oben vorgelebt, Stichwort
> Diätenerhöhung, und die Schergen haben das Geld welches Sie sich in die
> Taschen stopfen nichteinmal erarbeitet.
alle vier Jahre hast Du die Chance Deine Meinung dazu zu äußern, hier 
aber nicht - ist so wegen dem Tabu.

von Cyblord -. (Gast)


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S. B. schrieb:
> Der Ermessensspielraum ist die SGB und da steht ganz klar drin wie das
> bei eigener Kündigung vom Sachbearbeiter zu handhaben ist - kein
> Ermessensspielraum, sondern Vorschrift, sonst könnte jeder nach Lust und
> Laune gemäßt 'Ermessensspielraum' handeln - erzähl keinen Stuss!

Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte 
man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt 
haben, spätestens in der Oberstufe, da ist nichts absolut. Im Zweifel 
entscheidet ein Richter im Einzelfall was Recht ist.
Der einzige der Stuss erzählt - wie gewohnt bei dir - bist du.

von S. B. (Gast)


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> Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte
> man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt
> haben, spätestens in der Oberstufe, da ist nichts absolut.
jajaja, und die Gesetze und der Spielraum fallen natürlich zu Deinen 
Gunsten aus? LOL :-)
Was machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als 
Du?
Der kennt auch seinen Spielraum.

> Im Zweifel entscheidet ein Richter im Einzelfall was Recht ist.
stimmt, aber so ein Gerichtsentscheid dauert und was machst Du in der 
Zwischenzeit? Deinen eigenen Spielraum ausloten, LOL.
Z.B. GEZ mußtest Du erst einmal weiterzahlen bis zur Entscheidung, oder?

> Der einzige der Stuss erzählt - wie gewohnt bei dir - bist du.
Hattest Du schon mal ALG1 oder wieso bist gerade Du der Experte ??!

von Cyblord -. (Gast)


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S. B. schrieb:
> jajaja, und die Gesetze und der Spielraum fallen natürlich zu Deinen
> Gunsten aus? LOL :-)

Wo genau behaupte ich das? Ich sage lediglich, dass es diesen Spielraum 
gibt und kein Automatismus vorhanden ist. Der "Automatismus" endet 
spätestens beim Richter.

S. B. schrieb:
> as machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als
> Du?
> Der kennt auch seinen Spielraum.

Wie jeder ordentliche Deutsche natürlich die Rechtsschutzversicherung 
anrufen, den Fall schildern und sich einen Experten für Sozial- und 
Arbeitsrecht vermitteln lassen und Einspruch einlegen.

S. B. schrieb:
> stimmt, aber so ein Gerichtsentscheid dauert und was machst Du in der
> Zwischenzeit? Deinen eigenen Spielraum ausloten, LOL.

Anspruch auf etwas haben und darauf angewiesen sein sind zwei paar 
Stiefel, für einen Ing. sollte es kein Problem sein, ein paar Monate aus 
eigener Tasche zu überleben. Wenn der Anspruch besteht, holt man sich 
die Kohle natürlich wieder.

S. B. schrieb:
> Hattest Du schon mal ALG1 oder wieso bist gerade Du der Experte ??!

Mir sind die Möglichkeiten bekannt die ein Sachbearbeiter so abrufen 
kann und welche Wege eine Einzelfallentscheidung so nehmen kann, wenn 
man hartnäckig genug bleibt.

von S. B. (Gast)


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> Mir sind die Möglichkeiten bekannt die ein Sachbearbeiter so abrufen
> kann und welche Wege eine Einzelfallentscheidung so nehmen kann, wenn
> man hartnäckig genug bleibt.
na dann, erzähl mal - wahrscheinlich alles nur theoretisch :-))

> Wenn der Anspruch besteht, holt man sich die Kohle natürlich wieder.
und im obigen Fall gibt's ne Sperre, weil er selbst zu früh gekündigt 
hat, Umzugskosten kann er rauskriegen - wo ist Dein Problem?

> Wo genau behaupte ich das? Ich sage lediglich, dass es diesen Spielraum
> gibt und kein Automatismus vorhanden ist. Der "Automatismus" endet
> spätestens beim Richter.
Du sagst es ja selbst, der Automatismus endet beim Richter - also gibt's 
doch einen?
Ich verstehe auch nicht wieso Du immer auf 'Ermessensspielraum' kommst? 
- wir sind hier doch in der BRD, oder wird hier irgendwie gekungelt, 
damit es für jeden hinkommt? Gibt's am Ende ein Zweiklassenrecht für die 
Kungler?

von Joachim B. (jar)


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Knobikocher schrieb:
> Ja, die Quote von AN-Kündigung-> keine Sperrzeit mag gering sein,
> dennoch möglich.

Abradolf L. schrieb:
> Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte
> man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt
> haben,

und dann kommt man an unwillige Bearbeiter oder Richter

ich kenne genug Fälle

mir wurde eine Sperrfist verhängt weil ich einen Auflösungsvertrag 
gemacht hatte.
Das AAmt warf mir vor das ich nicht vor dem Arbeitsgericht klagte, ich 
widersprach dem
1. wurden 400 Kollegen gekündigt, das Werk geschlossen.
2. haben 40 Kollegen geklagt und verloren.
3. wieso hätte ich ohne Aussicht auf Erfolg klagen sollen?

Weil das Amt darauf keine Antwort fand wurde dann doch aber erst nach 3 
Monaten rückwirkend gezahlt!

von WL (Gast)


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> Was machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als
> Du? Der kennt auch seinen Spielraum.

Sachbearbeiter in den JobCentern stehen bei ihrer Arbeit unter einem
gewaltigen Druck durch die Vorgesetzten. Wenn sie in einer Angelegen-
heit nach eigenem Ermessen entscheiden können, dann wird von
ihnen erwartet, dass dies immer zu Ungunsten des "Kunden" geschieht.

Abteilungsleiter kassieren übrigens Prämien, wenn ausreichend Gelder
eingespart werden, beispielsweise durch Sanktionen. Sachbearbeiter,
die nicht in diesem Sinne funktionieren, bekommen richtig Ärger. So
wird dann oft ihr befristeter Arbeitsvertrag einfach nicht verlängert.

von Rick M. (rick-nrw)


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Joachim B. schrieb:
> mir wurde eine Sperrfist verhängt weil ich einen Auflösungsvertrag
> gemacht hatte.
> Das AAmt warf mir vor das ich nicht vor dem Arbeitsgericht klagte, ich
> widersprach dem
> 1. wurden 400 Kollegen gekündigt, das Werk geschlossen.
> 2. haben 40 Kollegen geklagt und verloren.
> 3. wieso hätte ich ohne Aussicht auf Erfolg klagen sollen?

Ich habe trotz Aufhebungsvertrag sofort an ersten Tag Arbeitslosengeld 
bekommen.

Voraussetzungen (u.a.):

1. Ich hätte die Kündigung auch ohne Aufhebungsvertrag bekommen, steht 
so im Aufhebungsvertrag.
2.) Der Auflösungsbetrag liegt bei max. 0,5xMonatsbruttoxAnzahl der 
Beschäftihungsjahre
(Ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit)

von Joachim B. (jar)


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Rick M. schrieb:
> Ich habe trotz Aufhebungsvertrag sofort an ersten Tag Arbeitslosengeld
> bekommen.

ja auch vor Gericht gibt es immer wieder verschiedene Urteile, solange 
es keine Grundsatzurteile höchster Instanz sind ist jeder Fall 
einzigartig und nicht vergleichbar.

Das es Prämien und Bearbeiterwillkür oder von mir aus Dummheit gibt 
glaube ich ungesehen.

Wie kann es sein das online fehlerfrei übermittelte Widersprüche nicht 
in einer Akte landen?
Wie kann es sein das es Bußgeldbescheide an Fahrzeugbesitzer gibt deren 
Fahrzeug ein völlig anderes ist? (einfacher Datenabgleich genügt)
Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren?

von Cyblord -. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren?

Davon bin ich überzeugt. In Sachen Behörden gibt es zwei Dinge, die mir 
subjektiv auffallen:

1. Dreistigkeit siegt. Je hartnäckiger, desto höher die 
Erfolgswahrscheinlichkeit, gerne mit Anwalt.

2. Biodeutschen-Malus. Hast du was zu verlieren oder verhältst dich 
ordentlich, bist der Gelackmeierte.

Die Ämter suchen sich den Weg des geringsten Widerstandes, da nehmen sie 
sich nichts.

Jüngstes Beispiel Schulpflicht:

http://sichtplatz.de/?p=11290

Es wird immer mit zweierlei Maß gemessen, unsere Behörden funktionieren 
sehr gut, wenn sie wollen.

von Arno (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren?
>
> Davon bin ich überzeugt. In Sachen Behörden gibt es zwei Dinge, die mir
> subjektiv auffallen:
>
> 1. Dreistigkeit siegt. Je hartnäckiger, desto höher die
> Erfolgswahrscheinlichkeit, gerne mit Anwalt.
>
> 2. Biodeutschen-Malus.

Blödsinn. Deutsche kennen die Regeln viel besser, sie verstehen, wenn 
der Sachbearbeiter sagt "das Formular müssen sie so und so ausfüllen", 
was das bedeutet. Denen passieren die ganzen blöden Übersetzungsfehler 
nicht...

Hast du schonmal versucht, im Ausland auch nur ein Konto zu eröffnen? 
Ich schon - ich sage dir, da von "Ausländer-Bonus" zu sprechen, ist 
vollkommener Blödsinn. Von einer Steuererklärung (hab ich auch schon 
gemacht...) oder gar Beantragung sozialer Leistungen will ich gar nicht 
sprechen, da reicht, was Kollegen regelmäßig von ihren Erfahrungen mit 
der Ausländerbehörde berichten.

> Hast du was zu verlieren oder verhältst dich
> ordentlich, bist der Gelackmeierte.

Klar, wer nichts hat, kann auch nichts mehr verlieren. Glaube nicht, 
dass ich darauf neidisch sein will.

> Die Ämter suchen sich den Weg des geringsten Widerstandes, da nehmen sie
> sich nichts.
>
> Jüngstes Beispiel Schulpflicht:
>
> http://sichtplatz.de/?p=11290

Schönes Beispiel. Auch der Besuch einer Kirche kann unter Schulpflicht 
fallen, zumindest in meiner Schulzeit. Und der Besuch einer 
Messtechnik-Messe oder einer Forschungseinrichtung. Wenn deshalb 
irgendwo in der Pampa ein Bußgeld verhängt wird, ist es aber kein großer 
Aufhänger...

MfG, Arno

von Cyblord -. (Gast)


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Schwimmunterricht gehört für dich dann offensichtlich nicht dazu

von Arno (Gast)


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Abradolf L. schrieb:
> Schwimmunterricht gehört für dich dann offensichtlich nicht dazu

Für mich schon, für Lehrer, Eltern und Ärzte leider schon zu meiner 
Schulzeit nicht. Wie auch Sportunterricht ganz allgemein.

MfG, Arno

von Bürovorsteher (Gast)


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> ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job

Ich übersetze das mal ins Deutsche:
ALG 1 bei Kündigung wegen neuen Arbeitsverhältnisses

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Bürovorsteher schrieb:
>> ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job
>
> Ich übersetze das mal ins Deutsche:
> ALG 1 bei Kündigung wegen neuen Arbeitsverhältnisses

Da gibt`s eine einfache Antwort:
Die Agentur für A. wird eine Sperrzeit von min. 1 Woche verhängen.

https://www.arbeitsrechte.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/


Einzig was ich  mir noch denken kann ist.
Mit der AL-Meldung wird eine Rahmenfrist abgeschlossen und eine neue 
Rahmenfrist begründet.
Ob jetzt das "+" oder "-" ist, muß man dann im einzelnen Fall noch 
erroieren.

von Gusto (Gast)


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Bla bla... Wer kündigt muss mit den Konsequenzen leben und die Kohle 
haben oder so lange Dienst nach Vorschrift machen bis er das überbrücken 
kann.

von Karl (Gast)


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Mathefreak schrieb:
> Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die
> solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche
> Konsequenzen fürchten zu müssen?

Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein 
Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN 
der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr 
verdient (und dann mehr einzahlt)?
Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen?

von F. B. (finanzberater)


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Mathefreak schrieb:
> Du bist der tollste Hecht von allen.

Der Rendite nach zu urteilen hast du recht.


> Kannst ja Versicherungen an arme
> ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster.

Nix moralisch verkorkst. Ich halte mich an die Gesetze und nutze nur das 
aktuelle System aus. Wenn ihr das nicht durchschaut, obwohl man euch 
regelmäßig Ratschläge gibt, müsst ihr halt weiter für den Gewinn eures 
Arbeitgebers und meine Dividende buckeln.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Karl schrieb:

> Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein
> Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN
> der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr
> verdient (und dann mehr einzahlt)?
> Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen?

Sprachs und stellt einem seinen eigenem Leimtopf vor die Füß.

Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die 
Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die 
Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner 
eigenen Arbeit.

von F. B. (finanzberater)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die
> Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die
> Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner
> eigenen Arbeit.

Deinen Namen nach zu urteilen bist du Linkswähler und eine Antifa-Zecke.

von Karl (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die
> Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die
> Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner
> eigenen Arbeit.

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und kein Almosentopf. 
Du schließt ja auch keine Kaskoversicherung ab und wenn dein Auto einen 
Unfall hatte, lässt du dir von der Versicherung erzählen, du hast genug 
Geld auf dem Konto, sie zahlen nicht.
Und eine Regelung, die gerade solche Jobwechsel erleichtern würde, würde 
sicher mehr helfen als kosten.

von Phasenschieber (Gast)


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Karl schrieb:
> Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein
> Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN
> der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr
> verdient (und dann mehr einzahlt)?
> Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen?

Das habe ich schon zu vor vielen Posts geschrieben:

Phasenschieber S. schrieb:
> Langfristig gesehen profitiert dadurch auch die Arbeitslosenversicherung
> und deshalb schrieb ich weiter oben, dass es ganz auf die Kompetenz des
> Sachbearbeiters im Amt ankommt, wie diese Angelegenheit behandelt wird.
> Eine ganz klare Aussage dazu kann man garnicht machen.
>
> Deshalb kann ich dem TO nur empfehlen, sich die Leistung aus der
> Arbeitslosenversicherung einzufordern, dafür hat er schliesslich
> Beiträge bezahlt.

Dazu kommt noch: 
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitslosenversicherung-genug-milliarden-zurueckgelegt/22586938.html

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> und da die
> Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner
> eigenen Arbeit.

wie kommst du auf das schmale Brett?
Das weniger Einzahlungen in die Solidarkasse mehr Lohn generieren?
Man könnte glatt fragen für wen?
Die niedrigen Löhne sind doch immer das Argument für hohe Boni!

https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/so-viel-mehr-verdient-ein-dax-vorstand-als-seine-mitarbeiter---info-bild-200137831-48171270/2,w=993,q=high,c=0.bild.gif

von Berufsrevolutionär (Gast)


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F. B. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:

> Deinen Namen nach zu urteilen bist du Linkswähler und eine Antifa-Zecke.

Namen sind schal und Rauch, du hast ja auch keinen brauchbaren Rat in 
Sachen Finazierung. Und ein Zitronenfalter faltet auch keine Zitronen.

von Berufsrevolutionär (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> und da die
>> Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner
>> eigenen Arbeit.
>
> wie kommst du auf das schmale Brett?
> Das weniger Einzahlungen in die Solidarkasse mehr Lohn generieren?
> Man könnte glatt fragen für wen?

Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht?

Hast kein Brutto? Nur Almosen? Kannst nicht für Dich selbst sorgen, 
musst anderen auf der Tasche liegen?

von Timo (Gast)


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F. B. schrieb:
> Mathefreak schrieb:
>> Du bist der tollste Hecht von allen.
>
> Der Rendite nach zu urteilen hast du recht.
>
>> Kannst ja Versicherungen an arme
>> ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster.
>
> Nix moralisch verkorkst. Ich halte mich an die Gesetze und nutze nur das
> aktuelle System aus. Wenn ihr das nicht durchschaut, obwohl man euch
> regelmäßig Ratschläge gibt, müsst ihr halt weiter für den Gewinn eures
> Arbeitgebers und meine Dividende buckeln.

Dann gib uns doch mal einen Ratschlag wie man ganz leicht reich wird. 
Aber sehr detailreich und nicht wie die Spinner bei Youtube, die von 
finanzieller Freiheit labern und diese durch Werbung für ihre Bücher 
erzielen. Na komm jetzt lass uns mal alle teilhaben wie das geht.

von F. B. (finanzberater)


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Timo schrieb:
> Dann gib uns doch mal einen Ratschlag wie man ganz leicht reich wird.
> Aber sehr detailreich und nicht wie die Spinner bei Youtube, die von
> finanzieller Freiheit labern und diese durch Werbung für ihre Bücher
> erzielen.

Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben, dass die nicht wirklich 
finanziell frei sind, sondern ihr Geld über ihre Werbeeinnahmen und 
Bücherverkäufe verdienen, was ja auch wieder Arbeit ist.


> Na komm jetzt lass uns mal alle teilhaben wie das geht.

Wie oft denn noch? Lies meine Beiträge im Archiv. Hab ja sogar 
Aktientips gegeben. Mein Top-Pick bisher secunet mit 200 % Gewinn in 1,5 
Jahren. Hättet ihr damals auf mich gehört, hättet ihr für 35 € kaufen 
können. Heute steht sie bei 122 €. Und als Sahnehäubchen gibt es bei 
secunet noch eine jährlich rasant steigende Dividende.

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht?

klar kenne ich Werbeblasen, viel zu viele!
realistisch betrachtet blieb rückwirkend geschaut von jeder Werbeblase 
nichts übrig.
Jeder pickt sich das raus was er verstehen will.

Ich denke noch an "Eigenverantwortung stärken" geiler Slogan, 
verständlich aber was wurde daraus? Berufshartzer die das von der Pieke 
auf gelernt haben sind klar im Vorteil, nicht diejenigen die in H4 
gedrängt wurden!

Seit Jahrzehnten wäscht jedes Waschmittel das weisseste weiss......
Seit Jahrzehnten kann Windows alles was man braucht.....

Berufsrevolutionär schrieb:
> Hast kein Brutto?

doch aber nicht so viel das es heute der Kaufkraft von 1990 entspricht, 
die Progression arbeitet für die Steuer und wird nicht korrigiert, der 
Staat will ja abschöpfen und wenn jeder Angestellte zu den 
"Besserverdienenden" gehört ist doch alles TOP

: Bearbeitet durch User
von Berufsrevolutionär (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht?
>
> klar kenne ich Werbeblasen, viel zu viele!
> realistisch betrachtet blieb rückwirkend geschaut von jeder Werbeblase
> nichts übrig.
> Jeder pickt sich das raus was er verstehen will.

Genau, wer meint (Erwerbs-)Arbeit ist prinzipiell Scheisse und die 
Steuer frisst  immer alles auf, fühlt sich nur dann bestätigt wenn es 
tatsächlich in Richtung Scheisse mit dem eigenen Lebensgefühl geht.

Der andere sagt sich, das nur jeder selbst seines Glückes Schmied ist, 
krempelt die Ärmel hoch und schaut das er das beste aus den 
Möglichkeiten macht. Auch wenn er Werkzeug, Umzug etc. erst mal aus 
eigener Tasche bezahlen muss.

Jeder ist halt selbst verantwortlich, ob er sich seinen Lebensentwurf 
von den Optimisten oder Pessimisten diktieren lässt.

von Joachim B. (jar)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Der andere sagt sich, das nur jeder selbst seines Glückes Schmied ist,
> krempelt die Ärmel hoch und schaut das er das beste aus den
> Möglichkeiten macht. Auch wenn er Werkzeug, Umzug etc. erst mal aus
> eigener Tasche bezahlen muss.
>
> Jeder ist halt selbst verantwortlich, ob er sich seinen Lebensentwurf
> von den Optimisten oder Pessimisten diktieren lässt.

auch wieder wahr, ich glaube ich bin zwiegespalten :)
ich wäre jedenfalls ein schlechter h4er weil ich es eben nicht von der 
Pieke auf gelernt hatte.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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F. B. schrieb:
> Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben, dass die nicht wirklich
> finanziell frei sind, sondern ihr Geld über ihre Werbeeinnahmen und
> Bücherverkäufe verdienen, was ja auch wieder Arbeit ist.

Du bist eine Phrasenschreiber!
Versuch dich mal als Phasenschieber in einer Hochspannungszelle!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Karl schrieb:
> Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und kein Almosentopf.
Nur kommst drauf an wer hat mehr davon!

> Du schließt ja auch keine Kaskoversicherung ab und wenn dein Auto einen
> Unfall hatte, lässt du dir von der Versicherung erzählen, du hast genug
> Geld auf dem Konto, sie zahlen nicht.
HeHeHe, ist aber Realität!
> Und eine Regelung, die gerade solche Jobwechsel erleichtern würde, würde
> sicher mehr helfen als kosten.
Ähh, kommt drauf an wer da wieder den Vorteil sieht!

von S. B. (Gast)


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> Nur kommst drauf an wer hat mehr davon!
Derjenige, der eine mögliche Sperre verkraften kann bzw. jeder, der die 
Bedingungen exakt einhalten kann.
Die stellen sich nämlich ganz schön quer, wo es nur geht.
Das ist z.B. wie jede andere Versicherung auch und da gibts dann auch 
mit und ohne Selbstbeteiligung, Ausnahmen wo nicht gezahlt wird bzw. 
erst einmal jede Menge Sachnachweise, damit überhaupt was gezahlt wird.
Von Staat (zumal das eine Zwangsversicherung ist) könnte man eigentlich 
etwas mehr Großzügigkeit erwarten .... aber ist eben nicht; deshalb 
lieber rechtzeitig selbst vorsorgen.
Im obigen Fall kann er ja dann hoffentlich die Umzugskosten 
rausbekommen.

von thorsten (Gast)


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sanktionieren und fordern das können die sehr gut

vermitteln jedoch nicht

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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thorsten schrieb:
> sanktionieren und fordern das können die sehr gut
>
> vermitteln jedoch nicht

Aber im Verwalten sind sie 1a!

von Axel Zucker (Gast)


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thorsten schrieb:
> sanktionieren und fordern das können die sehr gut
>
> vermitteln jedoch nicht

Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als 
Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte 
ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint, 
das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich 
unterbringen können.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Axel Zucker (Gast)
> Datum: 13.08.2018 18:26

> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als
> Mittler nötig hat

Von dem Verein ist bei mir in 35 Jahren nur Müll gekommen. Da war noch 
nicht eine Vermittlung dabei, nur Schrott.

von Fred Blubber (Gast)


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> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als
> Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte
> ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint,
> das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich
> unterbringen können.
nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur - wenn Du die nicht 
hast kommen die Sprüche von den Altersrassisten

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fred Blubber schrieb:
>> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als
>> Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte
>> ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint,
>> das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich
>> unterbringen können.
Ein Absatz der  aus einen Satz mit vier Kommas drin besteht.
Echt auch eine Leistung!
Und der Inhalt drin offenbart dein Wesen:
Du bist ein Neider!


> nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur - wenn Du die nicht
> hast kommen die Sprüche von den Altersrassisten
Ähh????
Altersrassisten???

Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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S. B. schrieb:
>> Nur kommst drauf an wer hat mehr davon!
> Derjenige, der eine mögliche Sperre verkraften kann bzw. jeder, der die
> Bedingungen exakt einhalten kann.
Dein Fehler beginnt schon mit "jeder"!
Es gibt zwei Gruppen von Versicherten:
- Die Arbeitgeber
- Die Arbeitnehmer

> Die stellen sich nämlich ganz schön quer, wo es nur geht.
Bei welcher Gruppe?
> Das ist z.B. wie jede andere Versicherung auch und da gibts dann auch
> mit und ohne Selbstbeteiligung, Ausnahmen wo nicht gezahlt wird bzw.
Nein, hier bestimmt diejenige Gruppe mit den größeren politischen 
Einfluß!

> erst einmal jede Menge Sachnachweise, damit überhaupt was gezahlt wird.
Nur wenn man bei den "Falschen" ist!
> Von Staat (zumal das eine Zwangsversicherung ist) könnte man eigentlich
> etwas mehr Großzügigkeit erwarten ....

Jo, "Zwang" und "Großzügigkeit", passen zusammen wie die Faust auf`s 
Auge!

Beim Staat gilt halt immer noch "WIR" und "IHR". Und WIR sind diejenigen 
die bestimmen wo`s langgeht, dass sind immer noch die Unternehmer und 
Beamten in D-land!



> aber ist eben nicht; deshalb
> lieber rechtzeitig selbst vorsorgen.
> Im obigen Fall kann er ja dann hoffentlich die Umzugskosten
> rausbekommen.

Wer so denkt lässt den Kuchen für andere übrig.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)
> Datum: 14.08.2018 05:59

> Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben!

Da ist was dran !

von Axel Zucker (Gast)


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Fred Blubber schrieb:
>> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als
>> Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte
>> ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint,
>> das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich
>> unterbringen können.
> nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur

Dramatisch und nun? warten das das Glück in Form eines verzweifelten AG 
an die Tür klopft?

Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine 
praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor 
drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker) 
beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby, 
Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung), 
Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika, ....

von Fred Blubber (Gast)


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> Dramatisch und nun? warten das das Glück in Form eines verzweifelten AG
> an die Tür klopft?
Es gibt kein Glück, sondern nur noch Verars...
Darauf muß man sich heutzutage leider einstellen.

> Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine
> praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor
> drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker)
> beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby,
> Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung),
> Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika,
erzähl keinen Stuß, mindestens 3 Jahre BE ist die Mindestforderung der 
AG und die bitte auch spezifisch (Larifari-Jobs wie Deine obigen 
Beispiele sind da kein Alleinstellungsmerkmal, es gibt Konkurrenz in der 
BRD!) Du weißt was spezifisch heißt?

von Fred Blubber (Gast)


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> Lehre vor Studium
das ist sicherlich noch eine Ausnahme, aber eine Lehre dauert auch in 
der Regel 3 Jahre?

von Fred Blubber (Gast)


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> Ähh????
> Altersrassisten???
>
> Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben!
wieso? Ist doch richtig so.
"Geiz ist geil" - da weiß jeder was gemeint ist, daß 'geil' ursprünglich 
ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder.
Sprache ist durch ständige Wiederholung und Falscheinordnung der 
Begrifflichkeit eben formbar, insofern paßt das mit dem Altersrassismus.
Was Werbestrategen dürfen, kann ich auch machen.

von Joachim B. (jar)


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Fred Blubber schrieb:
> daß 'geil' ursprünglich
> ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder.

ist das so?

http://www.sprachschach.de/geil-bedeutung-und-etymologie-des-tabuworts/
Im Althochdeutschen noch neutral-positiv, entsteht im 
Mittelhochdeutschen zusätzlich eine negative Konnotation.

https://de.wiktionary.org/wiki/geil
Damals war das Wort »geil« vor allem auf die Natur gemünzt, wovon noch 
die „Geilstelle“ erzählt – Wiesenflecken zum Beispiel, die besonders 
dicht und grün bewachsen sind. Verwandte Worte gibt es in vielen 
germanischen sowie einigen baltischen Sprachen, wobei die Bedeutungen 
erheblich variieren.

von Axel Zucker (Gast)


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Fred Blubber schrieb:
>> Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine
>> praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor
>> drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker)
>> beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby,
>> Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung),
>> Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika,
> erzähl keinen Stuß, mindestens 3 Jahre BE ist die Mindestforderung der
> AG und die bitte auch spezifisch (Larifari-Jobs wie Deine obigen
> Beispiele sind da kein Alleinstellungsmerkmal,

Mumpitz, klar nehmen die Firmen auch Vollblutakademiker mit 
breitbandiger Grundlagenausbildung solange sie die Bereitschaft zum 
Lernen, Qualifizieren und Arbeiten zeigen. Und ein Elektrikerjob ist 
schon lange kein larifari, da sprechen schon 1000 Sicherheitsstandard 
dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar Drähte an die 
Stromversorgung knotet.


Und ich kein einige die nach der Lehre ein Studium hinterschieben. Wobei 
man auch gut die praktische Erfahrung und KnowHow nebenher erlangen 
kann. Man denke an die C64 Computerkids und daran das die ersten Apples 
von Nachbarschaftskids aus Steves Wohnumgebung zusammengezimmert worden.


>wieso? Ist doch richtig so.
>"Geiz ist geil" - da weiß jeder was gemeint ist, daß 'geil' ursprünglich
>ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder.
>Sprache ist durch ständige Wiederholung und Falscheinordnung der
>Begrifflichkeit eben formbar, insofern paßt das mit dem Altersrassismus.
>Was Werbestrategen dürfen, kann ich auch machen.


Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job 
anvermittelt bekommt.

von Fred Blubber (Gast)


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> ist das so?
>
> http://www.sprachschach.de/geil-bedeutung-und-etym...
> Im Althochdeutschen noch neutral-positiv, entsteht im
> Mittelhochdeutschen zusätzlich eine negative Konnotation.
Du hast recht; allerdings hat der Begriff mittlerweile von der 
bisherigen abwertenden Konnotation wohl mittlerweile eine positive 
Bedeutung im Sinne von toll, großartig (Punkt 3. im Duden) - so wandelt 
sich Sprache und genauso ist das mit anderen Begrifflichkeiten; Punkt 3. 
ist jetzt anstelle von Punkt 1. in der Bedeutungsübersicht gerückt, auch 
wenn das der Duden noch anders sieht:
https://www.duden.de/rechtschreibung/geil

von Fred Blubber (Gast)


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> Mumpitz, klar nehmen die Firmen auch Vollblutakademiker mit
> breitbandiger Grundlagenausbildung solange sie die Bereitschaft zum
> Lernen, Qualifizieren und Arbeiten zeigen.
das ist eine Behauptung, die schlicht nicht stimmt!
Es geht um sofortige Einsatzbereitschaft; Einarbeitungszeit war früher 
mal, heute nicht mehr.

> Und ein Elektrikerjob ist schon lange kein larifari, da sprechen schon
> 1000 Sicherheitsstandard dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar
> Drähte an die Stromversorgung knotet.
das ist richtig und Dein Fehler ist, daß Ing., Elektriker, usw. in einem 
Topf wirfst - wie üblich bei diesen Diskussionen.
Ein Ing. hat andere Aufgaben als ein Elektriker und die Ausbildung ist 
dementsprechend anders.
Irgendwo ist aber auch mal ein Ing. mit Energietechnik in Berührung 
gekommen, spätestens im Praktikum .... aber das zählt eben nicht, weil 
das keine BE ist!

> Und ich kein einige die nach der Lehre ein Studium hinterschieben. Wobei
> man auch gut die praktische Erfahrung und KnowHow nebenher erlangen
> kann. Man denke an die C64 Computerkids und daran das die ersten Apples
> von Nachbarschaftskids aus Steves Wohnumgebung zusammengezimmert worden.
siehe oben, da wird Elektriker und Ing. auf eine Stufe gestellt und hier 
mal eben c64 Hobby Progger mit einem Informatiker .... ohne Worte.

von Fred Blubber (Gast)


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> Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job
> anvermittelt bekommt.
richtig, die Anforderungen sind noch spezifischer geworden als 
früher(TM).
Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der 
Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist 
Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern.
Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Axel Zucker schrieb:
> da sprechen schon 1000 Sicherheitsstandard
> dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar Drähte an die
> Stromversorgung knotet.

Ach, und was ist mit "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten IHK"

Da wird`s man in 2 Wochen zur begehrten Fachkraft!

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)
> Datum: 14.08.2018 15:16

> Da wird`s man in 2 Wochen zur begehrten Fachkraft!

So ist es !

Der soll dann genau so wie ein Dr.-Ing. als Fachkraft bezeichnet werden.

Wer einen Ingenieur als Fachkraft bezeichnet hat nicht alle Tassen im 
Schrank und ist mit Sicherheit kein Ingenieur.

von Axel Zucker (Gast)


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Fred Blubber schrieb:
>> Und ein Elektrikerjob ist schon lange kein larifari, da sprechen schon
>> 1000 Sicherheitsstandard dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar
>> Drähte an die Stromversorgung knotet.
> das ist richtig und Dein Fehler ist, daß Ing., Elektriker, usw. in einem
> Topf wirfst - wie üblich bei diesen Diskussionen.
> Ein Ing. hat andere Aufgaben als ein Elektriker und die Ausbildung ist
> dementsprechend anders.

Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker 
anleiten und führen muß. Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im 
Handwerkszeug eines Elektriker. Wie sonst soll der Ing. 
Arbeitsanweisungen und Konstruktionsunterlagen erstellen die ihm nicht 
wegen völliger Unbrauchbarkeit von den Produktionsmitarbeitern in den 
Allerwertesten geschoben werden.

Früher war es selbstverständlich das ein Ingenieur sein Elektro-Fach von 
der Pieke auf gelernt hat. Und das auch der nicht freiberuflich tätige 
Ingenieur eigenverantwortlich sich das Wissen und Fähigkeiten aneignet 
das er "für den Job" braucht  und sich nicht mit einer angeblichen "ganz 
anderen Ausbildung für Ingenieure" aus der Verantwortung für die 
Produktion windet.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fred Blubber schrieb:
>> Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job
>> anvermittelt bekommt.
> richtig, die Anforderungen sind noch spezifischer geworden als
> früher(TM).
> Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der
> Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist
> Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern.
> Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an.

Ach, was glaubt ihr den warum so ein Anforderungskatalog nötig ist.
Damit jeder und jede abgelehnt werden kann!
Und wenn dann die Stelle dreimal schon online
war und kein "geeigneter" Bewerber dabei war. Sollte man sich schon 
fragen ob da den überhaupt ein Bedarf oder Wille vorhanden ist.

von Axel Zucker (Gast)


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>> Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der
>> Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist
>> Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern.
>> Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an.
>
> Ach, was glaubt ihr den warum so ein Anforderungskatalog nötig ist.
> Damit jeder und jede abgelehnt werden kann!

Genauer das man dem Bewerber ne Begründung nennen kann, die nicht gegen 
irgendein Antidiskriminierungsgebot verstösst.

"Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht 
körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes 
Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft 
der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden 
Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt.

von Fred Blubber (Gast)


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> "Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht
> körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes
> Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft
> der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden
> Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt.
Du redest lauter Unsinn und wenn Deine Arbeit genauso ist, dann gute 
Nacht.
Man schreibt nichts von fehlenden Qualis in der Absage.
Man schreibt "konnte nicht berücksichtiget werden und sonst nichts!"

> Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker
> anleiten und führen muß.
Das ist er nicht und den Unterschied merkst vielleicht auch Du im 
späteren Hauptstudium .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und 
umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium.

> Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im Handwerkszeug eines Elektriker.
Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon 
immer so.

von Joachim B. (jar)


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Fred Blubber schrieb:
> Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon
> immer so.

ist das so? auch heute noch?
Das Studium wird doch immer mehr verdichtet, Grundlagen bleiben auf der 
Strecke.
Wenn ich bedenke das früher im Studium von Studenten Geräte gebaut 
wurden, mit Platine ätzen und bestücken kann heute kaum noch einer den 
Lötkolben halten.
Ich räume aber ein am CAD sind sie besser!
Es ändert sich alles, wir hatten noch an der El. Eisenbahn und der 
Carrerabahn praktisch gelernt das Strom min. 2 Drähte braucht, virtuell 
fliesst er auch mit einem Draht.

von Axel Zucker (Gast)


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Fred Blubber schrieb:
>> "Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht
>> körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes
>> Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft
>> der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden
>> Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt.
> Du redest lauter Unsinn und wenn Deine Arbeit genauso ist, dann gute
> Nacht.
> Man schreibt nichts von fehlenden Qualis in der Absage.
> Man schreibt "konnte nicht berücksichtiget werden und sonst nichts!"

Es spricht für Dich das Du dich mit Absage´n nichts auskennt, die 
Formulierungen, "haben uns für besser passenden Bewerber entschieden" 
ist gängiger. Das Fehlen einer nebulösen Begründung verleidet sonst 
manches Muttersöhnchen nur Mami oder den großen Bruder nachzuschicken 
;-)

>> Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker
>> anleiten und führen muß.
> Das ist er nicht und den Unterschied merkst vielleicht auch Du im
> späteren Hauptstudium .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und
> umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium.

Doch der Ingenieurberuf ist als Weiterbildung der 
Handwerker/Mechaniker/Baumeister entstanden. Zumindest im 
angelsächsischen und davon beeinflussten Bereich. In Russland dagegen 
entstand der Ingenieur als Beschäftigungsmassnahme für den verarmten 
Adel. Die wurden dann korrupte Inspektoren, die für jegliche Genehmigung 
die Hand aufhielten. Glücklicherweise gab es auch ein paar idealistische 
Naturtalente wie Zilkowski, sonst wäre die Russenwirtschaft heute noch 
vor lautere orientalischer Bakschischmentalität gelähmt.

> .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und
> umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium.

Beide Ärzte machen aber auch im klinischen Praktikum, im 
Bereitschaftsdienst oder Ambulanz oder wo auch immer die übliche 
Medizinerhandwerkskunst wie Blutdruckmessen, Spritzen setzen, Pillen 
verschreiben etc.. Also von der Picke auf -schweisstreibende 
Grund-PRAXIS, nicht arschverbreitenderes Grund-STUDIUM wie 
Vollblutakadeniker.

>> Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im Handwerkszeug eines Elektriker.
> Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon
> immer so.

Na net, Praktikum reicht nicht aus, kenne genügend Ingenieure die nicht 
fähig sind sich selber einen PC aufzubauen oder sich ein paar 
Messleitungen zu crimpen. den musste immer ein paar Kümmerer zur Seite 
stellen sonst kriegen die vor lauter Geschäftigkeit tun garnix 
produktives zustande. Besser man schickten diesen Handarbeitsverweigern 
ohne praxiserfahrung oder Ambitionen gleich ne Absage.
 Wer als Ingenieur nicht praktisch veranlagt ist muss promowirren, oder 
, da er nichts zum mehrprodukt beiträgt, Almosen empfangen.

von Fred Blubber (Gast)


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> Wenn ich bedenke das früher im Studium von Studenten Geräte gebaut
> wurden, mit Platine ätzen und bestücken kann heute kaum noch einer den
> Lötkolben halten.
ist das wirklich so? Ich kenne die aktuellen Zustände nicht.

> Es spricht für Dich das Du dich mit Absage´n nichts auskennt, die
> Formulierungen, "haben uns für besser passenden Bewerber entschieden"
> ist gängiger.
das stimmt, ich hab mehrere Optionen und ab und an gibt es auch 
Vorstellungsgespräche bzw. Zusagen - aber dann leider mehr oder weniger 
fachfremd und gehaltsmäßig nicht so das Nonplusultra.

> Doch der Ingenieurberuf ist als Weiterbildung der
> Handwerker/Mechaniker/Baumeister entstanden. Zumindest im
> angelsächsischen und davon beeinflussten Bereich.
die Angelsachsen und USA haben uns doch das ganze Elend mit 
Bachelor/Master eingebrockt; ich bin froh, daß ich noch das alte Diplom 
habe, auch wenn man heutzutage damit in der Masse völlig untergeht.

> Na net, Praktikum reicht nicht aus, kenne genügend Ingenieure die nicht
> fähig sind sich selber einen PC aufzubauen oder sich ein paar
> Messleitungen zu crimpen.
das habe ich auch schon gehört, daß es solche Ings. geben soll - ist mir 
allerdings völlig unverständlich; ich gehe davon aus das ist dann die 
Bachelor/Master Generation ?!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fred Blubber schrieb:
> die Angelsachsen und USA haben uns doch das ganze Elend mit
> Bachelor/Master eingebrockt; ich bin froh, daß ich noch das alte Diplom
> habe, auch wenn man heutzutage damit in der Masse völlig untergeht.

SoSo, die Ami`s sollen`s wieder gewesen sein!
Da sind sich die "Bessermenschen" von "Links" und "Rechts" immer einig.
Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch 
wieder einig!

Die ganze Mischpoke aus Beamten und Unternehmerlobbisten denen es auf 
den Arbeitsmarkt nur drum ging die Löhne immer mehr nach unten zu 
drücken.
Denen es nur drum geht ihre eigene gesellschaftliche Schicht dauerhaft 
lukrativ zu versorgen.
Die haste wohl ganz vergessen oder?
Diejenigen die wirklich bestimmen meine ich!

Ned die Vollpfosten, die sich immer einbilden sie wären "wichtig"!

von Fred Blubber (Gast)


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> SoSo, die Ami`s sollen`s wieder gewesen sein!
genau genommen sind nicht die Amis Schuld, sondern die hiesigen Eliten 
und Entscheider.
Es wurde einfach so aufgrund fragwürdiger Argumente von oben herab 
entschieden.
Man hätte ja den bisherigen Abschluß Dipl.-Ing. beibehalten könnten - 
wollten "die Entscheider" aber partout nicht.

> Da sind sich die "Bessermenschen" von "Links" und "Rechts" immer einig.
> Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch
> wieder einig!
das sind nicht die Bessermenschen (die kommen ja sowieso aus dem 
Ausland), sondern die Gutmenschen und ewig gestrige GroKo Anhänger.

> Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch
> wieder einig!
Die Russen haben den ewigen Zaren und hier ist das nicht viel anders, 
nur etwas subtiler aber sonst identisch; denn die Eliten leben sowieso 
in einer Parallelwelt.

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