Hallo Community, ich habe meinen befristeten Job gekündigt weil ich einen neuen, unbefristeten Job habe und dort auch unterschrieben habe. Da der Ort des neuen Jobs ca. 500km vom jetzigen Wohnort liegt, muss ich umsiedeln etc. Deshalb ist das kein fliegender Übergang zwischen beiden Jobs, also bspw. Kündigung zum 31.07 und Neubeginn am 01.08, sondern ich habe da ca. 2 Wochen für Ummeldungen und Umsiedeln etc. eingeplant und bin in dieser Zeit sozusagen Arbeitslos. Kann mir d. Arbeitsagentur die Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Danke vorab für die Antworten.
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Ja.
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Sie kann nicht nur, sie wird.
> Sie kann nicht nur, sie wird.
genau - dumm gelaufen; merke Dir für die Zukunkt: erst denken, dann
handeln.
Der Praktiker lässt sich einfach für die kurze Zeit krankschreiben. Irgendetwas lässt da so gut wie immer finden. Da gibt’s dann ordentlich Krankengeld von der Kasse. Wer hier übertreibt, der erhält allerdings irgendwann eine Vorladung zum kassenärztlichen Dienst. :-( Wichtig: Die AU von Doc muss unbedingt spätestens auf den letzten Werktag vor dem Kündigungstermin datieren!
Wer seine arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen anhand von Sozial- oder Versicherungsleistungen ausrichtet, hat den Schuss aber auch nicht gehoert. Wenn du die 2 Wochen so nicht verkraften kannst, mein Beileid. Ansonsten: Daumen hoch!
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? > > Danke vorab für die Antworten. Wichtiger: Frage bei deiner Krankenkasse, vermutlich gesetzlich versichert, nach wie das läuft, wie du versichert bist. oerks schrieb: > Wenn du die 2 Wochen so nicht verkraften kannst, mein Beileid. > > Ansonsten: Daumen hoch! Eben 2 Wochen, sollte man, wenn man eh den Wohnort wechselt überstehen können.
Ich schrieb: > Wichtiger: > Frage bei deiner Krankenkasse, vermutlich gesetzlich versichert, nach > wie das läuft, wie du versichert bist. Bei 2 Wochen besteht die Versicherung einfach weiter, jedenfalls wenn man Pflichtversichert war: Die Krankenversicherung besteht noch einen Monat nach der Aufgabe einer Arbeitsstelle weiter. https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/ Bei freiwillig würde ich nachfragen.
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Ja. Wenn du aber einen schwerwiegenden Grund für die Kündigung glauben machen kannst, wird er Sachbearbeiter dies nicht tun. Da du dazu noch einen vertraglich zugesagten neuen Arbeitsplatz vorweisen kannst, stehen die Chancen noch besser. Schwerwiegender Grund könnte z.B. die psychische Belastung der Unsicherheit des befristeten Vertrages sein. Das macht dich halt echt fertig! Da ist selbst der 500km weite Umzug für dich kein Hindernis, da es dir schon jetzt mit dem Wissen auf den neuen unbefristeten Arbeitsplatz so viel besser geht! Vielleicht hilft dies :) Hintergrund: ein Verwandter ersten Grades hatte mal gekündigt ohne neuen Job. Er bekam aber keine Sperre, da eben ein schwerwiegender Grund anerkannt wurde: die Firma zahlte unregelmäßig und war insgesamt im Verzug. Dies bedeutete finanzielle Schwierigkeiten bis zu einer psychischen Behandlung (Beruhigungsmittel verschrieben).
Knobikocher schrieb: > Schwerwiegender Grund könnte z.B. die psychische Belastung der > Unsicherheit des befristeten Vertrages sein. Nein, das ist ganz sicher kein schwerwiegender Grund, der akzeptiert würde.
Arno D. schrieb: > Da gibt’s dann > ordentlich Krankengeld von der Kasse. Nein, das gibt es erst nach 6 Wochen attestierter Arbeitsunfähigkeit.
Heinrich schrieb: >> Da gibt’s dann >> ordentlich Krankengeld von der Kasse. > > Nein, das gibt es erst nach 6 Wochen attestierter Arbeitsunfähigkeit. Im Fall des TO wurde ja das Arbeitsverhältnis wegen Eigenkündigung beendet. Also besteht jetzt auch kein Anspruch mehr auf die – maximal sechswöchige – gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG. Erkrankt nun ein AN unmittelbar nach Ende eines Arbeitsverhältnisses, so zahlt ihm die GKV sofort Krankengeld.
> Kündigung zum 31.07
Am 30.07 zum Doc gehen und einen gelben Pappdeckel machen !
Zocker_54 schrieb: >> Kündigung zum 31.07 > > Am 30.07 zum Doc gehen und einen gelben Pappdeckel machen ! Das ist in höchstem Maße unmoralisch, wenn man nicht wirklich ernsthaft erkrankt ist.
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen dreistelligen Bereich liegen.
> Autor: Heinrich (Gast) > Datum: 20.07.2018 14:19 > Das ist in höchstem Maße unmoralisch, wenn man nicht wirklich ernsthaft > erkrankt ist. Mag sein. Bringt aber Geld in die Kasse und ist legitim. Nun ja, wenn du destruktive Diskrepanzen hast bist du eben psychisch Krank.
Alter Kämpe schrieb: > JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? > > Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen > kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen > dreistelligen Bereich liegen. Hast du nicht den Beitrag von Dr. Seltsam (Morale) gelesen? Beitrag "Re: ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job" Autor: Dr. Seltsam (Gast) Datum: 20.07.2018 11:56
Heinrich schrieb: > Hast du nicht den Beitrag von Dr. Seltsam (Morale) gelesen? > > Beitrag "Re: ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job" > Autor: Dr. Seltsam (Gast) > Datum: 20.07.2018 11:56 Warum sollte ich, wenn ich aus eigene Erfahrung schreiben kann?! BTW: Hast du kein Leben außerhalb des Forums, das Du Beiträge fremder Leute als der Weisheit letzter Schuß ausgeben musst, um dich wichtig zu fühlen ?!
Alter Kämpe schrieb: > Warum sollte ich, wenn ich aus eigene Erfahrung schreiben kann?! Weil du irreführenden Blödsinn schreibst. Oder beziehst du dich auf eine PKV?
Alter Kämpe schrieb: > JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? > > Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen > kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen > dreistelligen Bereich liegen. Siehe meinem Link oben, das stimmt so nicht
Hallo, eigentlich sind 2 Wochen reichlich knapp um sich eine Wohnung zu suchen und dann auch noch umzuziehen. Ich hätte da einen Monat später angefangen, um nicht ins Schwitzen zu geraten, falls irgend etwas nicht so klappt. Gruß, Michael P.S.: auch bei mir ist gleich Wochenende ;-)
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Nein natürlich nicht. Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Also kann dir auch nichts gestrichen werden. Da hast du noch mal Glück gehabt!
T. H. schrieb: > Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter) beantragen. Eine Sanktion kann aufgrund mildernder Umstände wohl vermieden werden. Wenn es mit ner Wohnung nicht klappt, sollte man mal im Rathaus nach Hilfen fragen. Evtl. haben die auch eine Unterkunft.
Cerberus schrieb: > Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter) > beantragen Nur wenn man entsprechend bedürftig ist.
JohnQuestion schrieb: > Kündigung zum 31.07 Warum hast Du Dir keinen Urlaub aufgehoben? Du hättest dann nicht nur mehr Zeit sondern auch mehr Geld (nämlich das Geld das dieses Jahr nicht für die Urlaubsreise draufgegangen wäre).
Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen?
Mathefreak schrieb: > Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die > solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche > Konsequenzen fürchten zu müssen? Genau, sehe ich auch so. Und das wegen piefigen zwei Wochen, die wird man doch wohl noch mit eigenen Mitteln überbrücken können.
habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, man kann aber auch selber kündigen und ALG kassieren. Indem man sich vom Arzt was schreiben läßt. Ist natürlich gut wenn man vorher einige male beim Arzt war und sich wegen der Arbeit krankschreiben hat lassen, damit der Arzt das dann auch macht oder man kennt ihn eben gut.
Heinrich schrieb: > Und das wegen piefigen zwei Wochen, die wird > man doch wohl noch mit eigenen Mitteln überbrücken können. Bei der Lohnkultur in diesem Land können das die wenigsten. Außerdem ist der TO zu optimistisch was eine Wohnung angeht. In Provinznestern vielleicht, aber sicher nicht in Großstädten über eine halbe Million Einwohner. Da zicken die Vermieter nur rum und mit Einführung der DSGVO werden Privat sehr wahrscheinlich noch viel weniger Wohnungen angeboten, bei dem was denen bei einem Verstoß blüht. Bei der Nachfrage ist das auch kein Wunder.
Cerberus schrieb: > Bei der Lohnkultur in diesem Land können das die wenigsten. Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts.
Heinrich schrieb: > Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts. Für einen, der einige Tausender an Schulden vor sich her schiebt, ist das unüberwindbar. Schon mal die Verschuldungsstatistik gelesen? https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/
Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung. Es wurde hier im Thread schon angedeutet, eine Sperrung kommt nur infrage, wenn das Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt wurde und sich dadurch seine Einkommensverhältnisse dauerhaft verschlechtert hätten. Das ist hier aber nicht der Fall. Es ist aber wie so oft im Leben, es kommt darauf an, wem man im Amt gegenüber sitzt. Deshalb wird ihm nicht erspart bleiben, persönlich im Amt vorstellig zu werden und sein Anliegen plausibel darzulegen. Die Sachbearbeiter in den Ämtern stehen nicht unbedingt in dem Ruf besonders kompetent zu sein, deshalb nicht gleich locker lassen, wenn einer negativ bescheidet. Mahlzeit
Er hat auch Rundfunkgebühren bezahlt, bekommt aber trotzdem kein Intendatengehalt. Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung gibts nicht und deswegen zum Arzt gehen und die Psycho Keule auspacken ist moralisch daneben. Man sollte denken bevor man handelt und wer 2 Wochen nicht überbrücken kann sollte sich über seine Haushaltsplanung gedanken machen. Wer zu doof ist muss eben Lehrgeld bezahlen. So ist das Leben eben.
JohnQuestion schrieb: > Kann mir d. Arbeitsagentur die > Leistungen für diesen Zeitraum streichen da ich selbst gekündigt habe? Ja.
@TE: Du siehst, moralisch gesehen hättest du bei deiner befristeten Stelle bleiben sollen, bis diese nicht mehr weiter verlängert wird. Dann ein paar Monate Arbeitslos sein wäre gesellschaftlich vollkommen akzeptiert. @Maxi und andere Moralapostel: was ist euer Problem, hier zieht jemand sogar um mit dem Ziel verlässlicher in Arbeit zu bleiben und ihr macht ihm dafür Vorwürfe? Als Hartz4-ler würde man den ganzen Umzug gezahlt bekommen, aber als jemand der in das System auch tatsächlich eingezahlt hat wird einem vorgeworfen moralisch daneben zu sein. Irgendwas läuft hier falsch.
Mathefreak schrieb: > Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die > solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche > Konsequenzen fürchten zu müssen? Da haste wohl die Arbeitgeber noch nicht erlebt!
Thomas O. schrieb: > habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, man kann aber auch selber > kündigen und ALG kassieren. Indem man sich vom Arzt was schreiben läßt. Und was soll das sein?
Cerberus schrieb: > Wenn es mit ner Wohnung nicht klappt, sollte man mal im > Rathaus nach Hilfen fragen. Evtl. haben die auch eine > Unterkunft. Ja haben sie! Nennt sich Obdachlosenheim!
Sebastian H. schrieb: > Als Hartz4-ler würde man den ganzen Umzug gezahlt bekommen, aber als > jemand der in das System auch tatsächlich eingezahlt hat wird einem > vorgeworfen moralisch daneben zu sein. Irgendwas läuft hier falsch. Man zahlt nicht in das System ein, um die Einzahlungen bei einem Jobwechsel für einen bezahlten Urlaub wieder abzuheben, wie es der TE vorhat. Sondern, damit denen geholfen wird, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit rutschen.
Alter Kämpe schrieb: > Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen > kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen > dreistelligen Bereich liegen. 4 Wochen zwischen einer Soz.pfl. Beschäftigung oder AlgI, ist man Beitragsfrei weiter versichert. Ab den 29 Tage greift voll (rückwirkend) die Beitragspflicht!
Dr. Seltsam schrieb: > Die Krankenversicherung besteht noch einen Monat nach der Aufgabe einer > Arbeitsstelle weiter. Nein, es sind 4 Wochen!
Cha-woma M. schrieb: > Da haste wohl die Arbeitgeber noch nicht erlebt! Ganz genau. Deswegen lässt man sich kündigen, kassiert ALG 1 und zockt den ehemaligen Arbeitgeber dann noch per Kündigungsschutzklage ab. So macht man das richtig.
Cha-woma M. schrieb: > Alter Kämpe schrieb: >> Du musst dich auch selbst um die Krankenversicherung für diese 2 Wochen >> kümmern, resp. zahlen. Ruf schon mal, wird wohl im geringen >> dreistelligen Bereich liegen. > > 4 Wochen zwischen einer Soz.pfl. Beschäftigung oder AlgI, ist man > Beitragsfrei weiter versichert. Ab den 29 Tage greift voll (rückwirkend) > die Beitragspflicht! Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben (rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder Versicherungspflicht? Von den Beiträgen ist man eigenlich nie "befreit", ausserhalb einer Familienmitversicherung. Und auch da nicht, weil da die Familie die eigenen Beiträge zahlt. Oder bei ALG-Empfang zahlt das Amt -irgendwer hat immer die KK-Beiträge zu zahlen! Da es bezüglich der Versicherung bei Eigenkündigung auch immer wieder gesetzliche Änderungen gibt (die letzte vom 01.08.2017), sollte man dringend den Rat auf dem Merkblatt des Amtes befolgen. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf S.69 "Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis hängt von verschiedenen Umständen ab. Um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte in den oben genannten Fällen sofort bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsunternehmen, wie Sie einen ggf. vorläufigen lückenlosen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sicherstellen können." Sollte doch selbstverständlich sein, erst mal bei der Krankenkasse nachzufragen bevor man Internetquellen zweifelhafter Reputation anzapft?!
Cerberus schrieb: > Außerdem ist der TO zu optimistisch was eine Wohnung angeht. > In Provinznestern vielleicht, aber sicher nicht in Großstädten > über eine halbe Million Einwohner. Da zicken die Vermieter > nur rum und mit Einführung der DSGVO werden Privat sehr > wahrscheinlich noch viel weniger Wohnungen angeboten, bei dem > was denen bei einem Verstoß blüht. Bei der Nachfrage ist das > auch kein Wunder. Vermutlich hat der TE schon eine Wohnung, alles andere wäre ja auch relativ "dumm".
Phasenschieber S. schrieb: > Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt > und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung. Diese Haltung, sich die Tasche auf Kosten der Versichertengemeinschaft zu füllen, ist einfach nur asozial. Beim QuestionKasper liegt kein Versicherungsfall vor, er hat selbst gekündigt und bekommt sein persönliches Umfeld nicht geregelt. Dem T. H. ist nichts hinzu zu fügen, er hat es genau richtig ausgedrückt: T. H. schrieb: > Man zahlt nicht in das System ein, um die Einzahlungen bei einem > Jobwechsel für einen bezahlten Urlaub wieder abzuheben, wie es der TE > vorhat. Sondern, damit denen geholfen wird, die unverschuldet in die > Arbeitslosigkeit rutschen. Dr. Seltsam schrieb: > Vermutlich hat der TE schon eine Wohnung, alles andere wäre ja auch relativ "dumm". Vielleicht ist er ja tatsächlich?
Cerberus schrieb: > Heinrich schrieb: >> Ich bin mir sicher: jeder kann das. Zwei Wochen sind nichts. > > Für einen, der einige Tausender an Schulden vor sich her schiebt, > ist das unüberwindbar. Schon mal die Verschuldungsstatistik > gelesen? > https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/ Ja klar, jeder Zehnte Deutsche ist so überschuldet, das schon bei der geringsten Auszahlungsverzögerung tot umfällt - wers glaubt wird panisch. Ebenso die Statistiken zur Armut, derzeit sind, Moment, mal bei den Fachleuten von der zugehörigen Lobbypartei checken: 20 Millionen Erwerbstätige in Deutschland arm oder von Armut bedroht: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article160824308/Glaubt-man-Linken-ist-Deutschland-ein-Armenhaus.html ... --> Zwischen Statistik und Wirklichkeit steht halt immer noch die (Interessengelenkte) Interpretation. Selbst Studenten ist es möglich sich dank Papa, Mama, Oma, ... auch nach der letzten Bafögzahlung ein paar Wochen über Wasser zu halten - dann sollte es einen Berufserfahrenen auch gelingen, auch ohne in den Dispo zu fahren.
Berufsrevolutionär schrieb: > Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben > (rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder > Versicherungspflicht? "Versicherungspflicht" besteht doch für jeden "Volksdeutschen", was gibt`s für eine Frage bei dir da? Wer mehr als 4 Wochen nicht soz. versicherungspflichtig Versichert ist, der zahlt dann halt auch für die vier Wochen rückwirkend!
Manfred schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Egal ob bedürftig oder nicht, er hat Arbeitslosenversicherung bezahlt >> und dadurch einen Anspruch auf Gegenleistung. > > Diese Haltung, sich die Tasche auf Kosten der Versichertengemeinschaft > zu füllen, ist einfach nur asozial. Du liegst sowas von daneben, hast überhauptnichts verstanden und prollst einfach drauflos. JohnQuestion schrieb: > Hallo Community, > > ich habe meinen befristeten Job gekündigt weil ich einen neuen, > unbefristeten Job habe und dort auch unterschrieben habe. Das hat er genau richtig gemacht. Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken, nichts weiter und selbiger liegt hier vor. Die Arbeitgeber nehmen sich das Recht jemanden befristet zu beschäftigen um ihn jederzeit wieder loswerden zu können, oder manchmal auch nur um jemanden "klein" zu halten, damit ja keine Ansprüche gestellt werden. Im Gegenzug ist es das gute Recht eines Arbeitnehmers sofort zu kündigen, sobald er ein deutlich lukrativeres Angebot vorliegebn hat. Ich hätte genauso gehandelt. Die Sicherung der Zukunft, was eine unbefristete Stelle in Aussicht stellt, wiegt erheblich mehr, als wegen 14 Tagen Arbeitslosigkeit eine solche Chance verstreichen zu lassen. Langfristig gesehen profitiert dadurch auch die Arbeitslosenversicherung und deshalb schrieb ich weiter oben, dass es ganz auf die Kompetenz des Sachbearbeiters im Amt ankommt, wie diese Angelegenheit behandelt wird. Eine ganz klare Aussage dazu kann man garnicht machen. Deshalb kann ich dem TO nur empfehlen, sich die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung einzufordern, dafür hat er schliesslich Beiträge bezahlt.
Arno D. schrieb: > Erkrankt nun ein AN unmittelbar nach Ende eines Arbeitsverhältnisses, > so zahlt ihm die GKV sofort Krankengeld. Was falsch ist!
Cha-woma M. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Ja was denn nun Beitragsfrei oder Beitrag nur aufgeschoben >> (rückwirkend)?!? Und meinst du Beitragspflicht oder >> Versicherungspflicht? > > "Versicherungspflicht" besteht doch für jeden "Volksdeutschen", was > gibt`s für eine Frage bei dir da? Weil es u.U. eine Versicherungsfreiheit von der gesetzlichen Krankenkasse gibt und das verlinkte Merkblatt dem auch ein extra Kapitel widmet. > Wer mehr als 4 Wochen nicht soz. versicherungspflichtig Versichert ist, > der zahlt dann halt auch für die vier Wochen rückwirkend! Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend), wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt, sondern vom Versicherten selbst holen.
Phasenschieber S. schrieb: > Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken, > nichts weiter und selbiger liegt hier vor. Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung. Die Unfallversicherung zahlt ja auch nicht, wenn du dir mutwillig einen Finger an der Kreissäge absäbelst.
Heinrich schrieb: > Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst > gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung. > Die Unfallversicherung zahlt ja auch nicht, wenn du dir mutwillig einen > Finger an der Kreissäge absäbelst. Bist du Sachbearbeiter beim Amt? Ich kenne nämlich einen ähnlich gelagerten Fall, wo trotz Eigenkündigung ALG bezahlt wurde. Es gibt eben nichtnur schwarz und weiss, ja oder nein. Wenn alles so einfach wäre, gäbe es eine Menge arbeitslose Rechtsanwälte.
Heinrich schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Versicherungen sind eben dazu da um einen Versicherungsfall abzudecken, >> nichts weiter und selbiger liegt hier vor. > > Falsch, der liegt hier eben nicht vor. Schließlich hat er selbst > gekündigt, dann gibt es drei Monate erst einmal keine Leistung. Die Antwort liegt im Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos. ALG hat das Ziel arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern. Im vorliegenden Fall sucht der TO keine Arbeit, er hat schon welche, ihm geht es allein um Überbrückung der Zeit zwischen den beiden Jobs. Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten. https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug
Berufsrevolutionär schrieb: > Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein > bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka > Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten. > https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug Etwas so schwachsinniges zu posten, zeugt von bodenloser Ahnungslosigkeit, muss man nicht kommentieren.
Phasenschieber S. schrieb: > Bist du Sachbearbeiter beim Amt? > > Ich kenne nämlich einen ähnlich gelagerten Fall, wo trotz Eigenkündigung > ALG bezahlt wurde. > "Mobbing" aka "rausgemobbt" als Grund für ne (scheinbare) Eigenkündigung erkennt das Amt schon mal als Argument gegen ne Sperrfrist an. Allerdings muss auch dann "Arbeitssuchend" vorliegen. Tut es aber nicht!
Phasenschieber S. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Darüber hinaus könnte man noch diskutieren, warum Versicherung allgemein >> bei vom Versicherten selbst herbeigeführten Schadens- aka >> Versicherungsfällen nicht zahlen und das sogar als Betrug werten. >> https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbetrug > > Etwas so schwachsinniges zu posten, zeugt von bodenloser > Ahnungslosigkeit, muss man nicht kommentieren. Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka Sozialleistungserschleicher?!
Berufsrevolutionär schrieb: > Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka > Sozialleistungserschleicher?! Ja, genau. Ich lasse DICH für mich arbeiten. Ab an die Arbeit, damit ich mir noch ne Fluppe und n Bier kaufen kann.
Berufsrevolutionär schrieb: > Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der > Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach > einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend), > wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt, > sondern vom Versicherten selbst holen. Nein!
Phasenschieber S. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Bellt hier ein getroffener Sozialbetrüger aka >> Sozialleistungserschleicher?! > > Ja, genau. Ich lasse DICH für mich arbeiten. Mach ich auch. Dafür muss man kein Sozialbetrüger sein, das geht auch ganz legal.
F. B. schrieb: > Mach ich auch. Dafür muss man kein Sozialbetrüger sein, das geht auch > ganz legal. Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt worden.
https://karrierebibel.de/arbeitsamt-sperre/#Arbeitsamt-Sperre-umgehen-So-klappt-es Untertitel: Sie haben einen neuen Job
Phasenschieber S. schrieb: > https://karrierebibel.de/arbeitsamt-sperre/#Arbeit... > > Untertitel: Sie haben einen neuen Job Leider liegen hier massive Defizite im Textverständnis auf deiner Seite vor. Natürlich geht es hier darum, dass es ALG I gibt, wenn der neue Job unerwartet dann doch nicht zustande kommt, und nicht um die Überbrückung einer arbeitsfreien Zeit dazwischen.
Heinrich schrieb: > Leider liegen hier massive Defizite im Textverständnis auf deiner Seite > vor. Dito Suche einfach mal weiter im Netz nach: "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld", und/oder "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden". Vielleicht kommst du ja noch von selbst drauf.
Phasenschieber S. schrieb: > Suche einfach mal weiter im Netz nach: "Sperrzeit beim > Arbeitslosengeld", und/oder "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden". > > Vielleicht kommst du ja noch von selbst drauf. Nachdem du nichts gefunden hast, was deine Behauptung belegt, versuchst du es auf diese Art? Cool!
Heinrich schrieb: > Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt > worden. Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben. Gerade erst gestern wieder 70 € verdient, einfach so. Heute kam die Rückzahlung meiner Nebenkosten aufs Konto und dann liegt hier auch noch ein 20 € Penny-Gutschein rum. Deswegen kann ich jetzt erst mal das schöne Wetter genießen. Mit Jobsuche beginne ich dann vielleicht im Herbst.
> und dann liegt hier auch noch ein 20 € Penny-Gutschein rum.
Ich habe hier noch einen 5-EUR-Gutschein von der Versandapotheke. Den
könnte ich die schicken, wenn es dir weiterhilft.
F. B. schrieb: > Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben. Yep, ich lebe auch schon eine geraume Zeit von Beitragszahlungen verschiedener Versicherungsnehmern. Das funktioniert hervorragend. Wie sonst könnte ich den ganzen Tag hier im Forum rumhängen?
F. B. schrieb: > Heinrich schrieb: > Suchst Du denn überhaupt eine neue Arbeit? Du bist doch gekündigt > worden. > > Von ALG 1 und meinen Kapitalerträgen kann ich in Saus und Braus leben. > Gerade erst gestern wieder 70 € verdient, einfach so. Heute kam die > Rückzahlung meiner Nebenkosten aufs Konto und dann liegt hier auch noch > ein 20 € Penny-Gutschein rum. Deswegen kann ich jetzt erst mal das > schöne Wetter genießen. Mit Jobsuche beginne ich dann vielleicht im > Herbst. Du bist der tollste Hecht von allen. Kannst ja Versicherungen an arme ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster.
Marx.W. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Auch bei kürzeren Lücken (wie die 14d die der TO hier nennt) in der >> Beitragszahlung ist rückwirkend nachzuzuzahlen. Da das Amt erst nach >> einem Monat die Beiträge für den Eigenkündiger übernimmt (rückwirkend), >> wird sich die KK bei kürzeren Eigenkündigern den Beitrag nicht von Amt, >> sondern vom Versicherten selbst holen. > > Nein! Kein "nein" ohne aber: Bspw: "Wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist Du über die Agentur für Arbeit ganz normal weiter krankenversichert. ... Wenn Du Dich allerdings komplett vom Arbeitsamt abmeldest, wie ich es während meiner Auszeit von Juli bis Oktober 2015 getan habe, musst Du Dich selbst um Deine Krankenversicherung kümmern!" https://www.freeyourworklife.de/arbeitslosengeld-sperrzeit-krankenversicherung-und-co/ -- Ferner gilt der „nachgehende Leistungsanspruch“ in den 4 Wochen ohne Job nicht für Besserverdiener wie Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Einkommen über der Bemessungsgrenze. Und diese liegt derzeit bei überschaubaren 59400€/anno. https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/versichert-als-freiwilliges-mitglied/freiwillig-oder-pflichtversichert-/versicherungspflichtgrenzen/hoehe-versicherungspflichtgrenze-2006988
>> T. H. schrieb: >> Du hast keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. doch er hat Anspruch auf Leistungen, sobald er sich arbeitslos meldet. Er bekommt ALG1 und eine Sperre, weil er selbst gekündigt hat. Da er in ein paar Wochen wieder anfängt zu arbeiten, hat er nichts vom ALG1 Geld - dumm gelaufen bzw. er hat den Fehler gemacht. >> Wenn ALG-1 verwehrt wird, kann man ALG-2 (beim Jobcenter) >> beantragen. das wäre aber ziemlich dumm, außerdem hat er dann massiven Verwaltungsaufwand, weil eben erst ALG1 beantragt werden muß - lohnt das wegen 2 Wochen? >> Eine Sanktion kann aufgrund mildernder Umstände >> wohl vermieden werden. eigene Kündigung, damit gibt es automatisch eine Sperrzeit - wer doof ist bekommt eben die Quittung. Fazit: Die üblichen Ahnungslosen müssen Ihren Senf unbedingt dazugeben - laßt es doch einfach, wenn Ihr es nicht wißt.
S. B. schrieb: > eigene Kündigung, damit gibt es automatisch eine Sperrzeit - wer doof > ist bekommt eben die Quittung. Nein, einen Automatismus gibt es dort nicht. Der Sachbearbeiter hat durchaus Ermessensspielraum unter Abwägung der vorliegenden Umstände. Dieses höhnische "Höhö selbst Schuld, geh sterben du Trottel" kommt nur von den neidzerfressenen Wichtigtuern/Nichtskönnern, hat aber mit der Realität nichts zu tun.
S. B. schrieb: > damit gibt es automatisch eine Sperrzeit Pauschalisiert und somit falsch. Gründe sind in früheren Posts aufgezeigt. Ja, die Quote von AN-Kündigung-> keine Sperrzeit mag gering sein, dennoch möglich.
> Nein, einen Automatismus gibt es dort nicht. Der Sachbearbeiter hat > durchaus Ermessensspielraum unter Abwägung der vorliegenden Umstände. Der Ermessensspielraum ist die SGB und da steht ganz klar drin wie das bei eigener Kündigung vom Sachbearbeiter zu handhaben ist - kein Ermessensspielraum, sondern Vorschrift, sonst könnte jeder nach Lust und Laune gemäßt 'Ermessensspielraum' handeln - erzähl keinen Stuss! > Dieses höhnische "Höhö selbst Schuld, geh sterben du Trottel" kommt nur > von den neidzerfressenen Wichtigtuern/Nichtskönnern, hat aber mit der > Realität nichts zu tun. Wenn er bedürftig ist, dann muß er erst ALG1 beantragen und dann bei Ablehnung bzw. Sperre ALG2. Verhungen muß hier keiner wegen ALG2 - erst wenn da ein Fehler passiert muß er betteln gehen - und selbst das nicht, weil es da auch noch Möglichkeiten gibt. Du hast keine Ahnung, aber mußt ebenfalls Deinen Senf dazugeben.
Leistungen wirst Du vermutlich nicht bekommen, ABER Du kannst eine Umzugskostenbeihilfe beantragen. Habe ich vor Jahre ähnlich gemacht. Ziwschen 2 Jobs 10 Tage Arbeitslos, Umzug hat größtenteils das Amt gezahlt. Waren damals so ca. 900 von den 1100 Euro die das Umzugsunternehmen haben wollte um die Möbel 250km zu transpotieren. Lass Dich nicht blöde anmachen, von denen die hier was von "ausnutzen des Sozialstaats" faseln. 1. Hast Du schon was eingezahlt und wirst auch weiter einzahlen. 2. Gibt es genug Schmarotzer die zum Teil auch nur kurz im Land sind und es prächtig verstehen von dem Geld das dem normalen Arbeitnehmer abgepresst wird zu leben. 3. Die Selbstbedienung wird einem von ganz oben vorgelebt, Stichwort Diätenerhöhung, und die Schergen haben das Geld welches Sie sich in die Taschen stopfen nichteinmal erarbeitet. Von daher muss man kein schlechtes Gewissen haben, wenn man mitnimmt was man kriegen kann.
> Lass Dich nicht blöde anmachen, von denen die hier was von "ausnutzen > des Sozialstaats" faseln. Wer behauptet denn das? > 1. Hast Du schon was eingezahlt und wirst auch weiter einzahlen. richtig, weil ALG1 eine Versicherungsleistung ist und selbst die ist mit Sanktion (Sperre) belegt - nur darüber regt sich hier keiner auf! Daran sieht man wie dumm die Leute sind. > 3. Die Selbstbedienung wird einem von ganz oben vorgelebt, Stichwort > Diätenerhöhung, und die Schergen haben das Geld welches Sie sich in die > Taschen stopfen nichteinmal erarbeitet. alle vier Jahre hast Du die Chance Deine Meinung dazu zu äußern, hier aber nicht - ist so wegen dem Tabu.
S. B. schrieb: > Der Ermessensspielraum ist die SGB und da steht ganz klar drin wie das > bei eigener Kündigung vom Sachbearbeiter zu handhaben ist - kein > Ermessensspielraum, sondern Vorschrift, sonst könnte jeder nach Lust und > Laune gemäßt 'Ermessensspielraum' handeln - erzähl keinen Stuss! Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt haben, spätestens in der Oberstufe, da ist nichts absolut. Im Zweifel entscheidet ein Richter im Einzelfall was Recht ist. Der einzige der Stuss erzählt - wie gewohnt bei dir - bist du.
> Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte > man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt > haben, spätestens in der Oberstufe, da ist nichts absolut. jajaja, und die Gesetze und der Spielraum fallen natürlich zu Deinen Gunsten aus? LOL :-) Was machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als Du? Der kennt auch seinen Spielraum. > Im Zweifel entscheidet ein Richter im Einzelfall was Recht ist. stimmt, aber so ein Gerichtsentscheid dauert und was machst Du in der Zwischenzeit? Deinen eigenen Spielraum ausloten, LOL. Z.B. GEZ mußtest Du erst einmal weiterzahlen bis zur Entscheidung, oder? > Der einzige der Stuss erzählt - wie gewohnt bei dir - bist du. Hattest Du schon mal ALG1 oder wieso bist gerade Du der Experte ??!
S. B. schrieb: > jajaja, und die Gesetze und der Spielraum fallen natürlich zu Deinen > Gunsten aus? LOL :-) Wo genau behaupte ich das? Ich sage lediglich, dass es diesen Spielraum gibt und kein Automatismus vorhanden ist. Der "Automatismus" endet spätestens beim Richter. S. B. schrieb: > as machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als > Du? > Der kennt auch seinen Spielraum. Wie jeder ordentliche Deutsche natürlich die Rechtsschutzversicherung anrufen, den Fall schildern und sich einen Experten für Sozial- und Arbeitsrecht vermitteln lassen und Einspruch einlegen. S. B. schrieb: > stimmt, aber so ein Gerichtsentscheid dauert und was machst Du in der > Zwischenzeit? Deinen eigenen Spielraum ausloten, LOL. Anspruch auf etwas haben und darauf angewiesen sein sind zwei paar Stiefel, für einen Ing. sollte es kein Problem sein, ein paar Monate aus eigener Tasche zu überleben. Wenn der Anspruch besteht, holt man sich die Kohle natürlich wieder. S. B. schrieb: > Hattest Du schon mal ALG1 oder wieso bist gerade Du der Experte ??! Mir sind die Möglichkeiten bekannt die ein Sachbearbeiter so abrufen kann und welche Wege eine Einzelfallentscheidung so nehmen kann, wenn man hartnäckig genug bleibt.
> Mir sind die Möglichkeiten bekannt die ein Sachbearbeiter so abrufen > kann und welche Wege eine Einzelfallentscheidung so nehmen kann, wenn > man hartnäckig genug bleibt. na dann, erzähl mal - wahrscheinlich alles nur theoretisch :-)) > Wenn der Anspruch besteht, holt man sich die Kohle natürlich wieder. und im obigen Fall gibt's ne Sperre, weil er selbst zu früh gekündigt hat, Umzugskosten kann er rauskriegen - wo ist Dein Problem? > Wo genau behaupte ich das? Ich sage lediglich, dass es diesen Spielraum > gibt und kein Automatismus vorhanden ist. Der "Automatismus" endet > spätestens beim Richter. Du sagst es ja selbst, der Automatismus endet beim Richter - also gibt's doch einen? Ich verstehe auch nicht wieso Du immer auf 'Ermessensspielraum' kommst? - wir sind hier doch in der BRD, oder wird hier irgendwie gekungelt, damit es für jeden hinkommt? Gibt's am Ende ein Zweiklassenrecht für die Kungler?
Knobikocher schrieb: > Ja, die Quote von AN-Kündigung-> keine Sperrzeit mag gering sein, > dennoch möglich. Abradolf L. schrieb: > Gesetze lassen immer Interpretations- und Handlungsspielraum, das sollte > man bereits im Wirtschaft- und Rechtsunterricht in der 9. Klasse gelernt > haben, und dann kommt man an unwillige Bearbeiter oder Richter ich kenne genug Fälle mir wurde eine Sperrfist verhängt weil ich einen Auflösungsvertrag gemacht hatte. Das AAmt warf mir vor das ich nicht vor dem Arbeitsgericht klagte, ich widersprach dem 1. wurden 400 Kollegen gekündigt, das Werk geschlossen. 2. haben 40 Kollegen geklagt und verloren. 3. wieso hätte ich ohne Aussicht auf Erfolg klagen sollen? Weil das Amt darauf keine Antwort fand wurde dann doch aber erst nach 3 Monaten rückwirkend gezahlt!
> Was machst eigentlich wenn Dein Arbeitsamtberater das anders sieht als > Du? Der kennt auch seinen Spielraum. Sachbearbeiter in den JobCentern stehen bei ihrer Arbeit unter einem gewaltigen Druck durch die Vorgesetzten. Wenn sie in einer Angelegen- heit nach eigenem Ermessen entscheiden können, dann wird von ihnen erwartet, dass dies immer zu Ungunsten des "Kunden" geschieht. Abteilungsleiter kassieren übrigens Prämien, wenn ausreichend Gelder eingespart werden, beispielsweise durch Sanktionen. Sachbearbeiter, die nicht in diesem Sinne funktionieren, bekommen richtig Ärger. So wird dann oft ihr befristeter Arbeitsvertrag einfach nicht verlängert.
Joachim B. schrieb: > mir wurde eine Sperrfist verhängt weil ich einen Auflösungsvertrag > gemacht hatte. > Das AAmt warf mir vor das ich nicht vor dem Arbeitsgericht klagte, ich > widersprach dem > 1. wurden 400 Kollegen gekündigt, das Werk geschlossen. > 2. haben 40 Kollegen geklagt und verloren. > 3. wieso hätte ich ohne Aussicht auf Erfolg klagen sollen? Ich habe trotz Aufhebungsvertrag sofort an ersten Tag Arbeitslosengeld bekommen. Voraussetzungen (u.a.): 1. Ich hätte die Kündigung auch ohne Aufhebungsvertrag bekommen, steht so im Aufhebungsvertrag. 2.) Der Auflösungsbetrag liegt bei max. 0,5xMonatsbruttoxAnzahl der Beschäftihungsjahre (Ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit)
Rick M. schrieb: > Ich habe trotz Aufhebungsvertrag sofort an ersten Tag Arbeitslosengeld > bekommen. ja auch vor Gericht gibt es immer wieder verschiedene Urteile, solange es keine Grundsatzurteile höchster Instanz sind ist jeder Fall einzigartig und nicht vergleichbar. Das es Prämien und Bearbeiterwillkür oder von mir aus Dummheit gibt glaube ich ungesehen. Wie kann es sein das online fehlerfrei übermittelte Widersprüche nicht in einer Akte landen? Wie kann es sein das es Bußgeldbescheide an Fahrzeugbesitzer gibt deren Fahrzeug ein völlig anderes ist? (einfacher Datenabgleich genügt) Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren?
Joachim B. schrieb: > Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren? Davon bin ich überzeugt. In Sachen Behörden gibt es zwei Dinge, die mir subjektiv auffallen: 1. Dreistigkeit siegt. Je hartnäckiger, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit, gerne mit Anwalt. 2. Biodeutschen-Malus. Hast du was zu verlieren oder verhältst dich ordentlich, bist der Gelackmeierte. Die Ämter suchen sich den Weg des geringsten Widerstandes, da nehmen sie sich nichts. Jüngstes Beispiel Schulpflicht: http://sichtplatz.de/?p=11290 Es wird immer mit zweierlei Maß gemessen, unsere Behörden funktionieren sehr gut, wenn sie wollen.
Abradolf L. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Wird vielleicht billigend in Kauf genommen das viele sich nicht wehren? > > Davon bin ich überzeugt. In Sachen Behörden gibt es zwei Dinge, die mir > subjektiv auffallen: > > 1. Dreistigkeit siegt. Je hartnäckiger, desto höher die > Erfolgswahrscheinlichkeit, gerne mit Anwalt. > > 2. Biodeutschen-Malus. Blödsinn. Deutsche kennen die Regeln viel besser, sie verstehen, wenn der Sachbearbeiter sagt "das Formular müssen sie so und so ausfüllen", was das bedeutet. Denen passieren die ganzen blöden Übersetzungsfehler nicht... Hast du schonmal versucht, im Ausland auch nur ein Konto zu eröffnen? Ich schon - ich sage dir, da von "Ausländer-Bonus" zu sprechen, ist vollkommener Blödsinn. Von einer Steuererklärung (hab ich auch schon gemacht...) oder gar Beantragung sozialer Leistungen will ich gar nicht sprechen, da reicht, was Kollegen regelmäßig von ihren Erfahrungen mit der Ausländerbehörde berichten. > Hast du was zu verlieren oder verhältst dich > ordentlich, bist der Gelackmeierte. Klar, wer nichts hat, kann auch nichts mehr verlieren. Glaube nicht, dass ich darauf neidisch sein will. > Die Ämter suchen sich den Weg des geringsten Widerstandes, da nehmen sie > sich nichts. > > Jüngstes Beispiel Schulpflicht: > > http://sichtplatz.de/?p=11290 Schönes Beispiel. Auch der Besuch einer Kirche kann unter Schulpflicht fallen, zumindest in meiner Schulzeit. Und der Besuch einer Messtechnik-Messe oder einer Forschungseinrichtung. Wenn deshalb irgendwo in der Pampa ein Bußgeld verhängt wird, ist es aber kein großer Aufhänger... MfG, Arno
Schwimmunterricht gehört für dich dann offensichtlich nicht dazu
Abradolf L. schrieb: > Schwimmunterricht gehört für dich dann offensichtlich nicht dazu Für mich schon, für Lehrer, Eltern und Ärzte leider schon zu meiner Schulzeit nicht. Wie auch Sportunterricht ganz allgemein. MfG, Arno
> ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job
Ich übersetze das mal ins Deutsche:
ALG 1 bei Kündigung wegen neuen Arbeitsverhältnisses
Bürovorsteher schrieb: >> ALG 1 bei eigener Kündigung wegen neuem Job > > Ich übersetze das mal ins Deutsche: > ALG 1 bei Kündigung wegen neuen Arbeitsverhältnisses Da gibt`s eine einfache Antwort: Die Agentur für A. wird eine Sperrzeit von min. 1 Woche verhängen. https://www.arbeitsrechte.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/ Einzig was ich mir noch denken kann ist. Mit der AL-Meldung wird eine Rahmenfrist abgeschlossen und eine neue Rahmenfrist begründet. Ob jetzt das "+" oder "-" ist, muß man dann im einzelnen Fall noch erroieren.
Bla bla... Wer kündigt muss mit den Konsequenzen leben und die Kohle haben oder so lange Dienst nach Vorschrift machen bis er das überbrücken kann.
Mathefreak schrieb: > Der threadtitel sollte eher heißen: Wie zocke ich die > solidargemeinschsft möglichst zu meinem Vorteil ab ohne rechtliche > Konsequenzen fürchten zu müssen? Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr verdient (und dann mehr einzahlt)? Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen?
Mathefreak schrieb: > Du bist der tollste Hecht von allen. Der Rendite nach zu urteilen hast du recht. > Kannst ja Versicherungen an arme > ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster. Nix moralisch verkorkst. Ich halte mich an die Gesetze und nutze nur das aktuelle System aus. Wenn ihr das nicht durchschaut, obwohl man euch regelmäßig Ratschläge gibt, müsst ihr halt weiter für den Gewinn eures Arbeitgebers und meine Dividende buckeln.
Karl schrieb: > Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein > Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN > der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr > verdient (und dann mehr einzahlt)? > Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen? Sprachs und stellt einem seinen eigenem Leimtopf vor die Füß. Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner eigenen Arbeit.
Berufsrevolutionär schrieb: > Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die > Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die > Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner > eigenen Arbeit. Deinen Namen nach zu urteilen bist du Linkswähler und eine Antifa-Zecke.
Berufsrevolutionär schrieb: > Wenn nur die in den Almosentopf greifen, die ohne Almosen nicht über die > Runden kommen, könnte der Topf deutlich kleiner sein und da die > Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner > eigenen Arbeit. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und kein Almosentopf. Du schließt ja auch keine Kaskoversicherung ab und wenn dein Auto einen Unfall hatte, lässt du dir von der Versicherung erzählen, du hast genug Geld auf dem Konto, sie zahlen nicht. Und eine Regelung, die gerade solche Jobwechsel erleichtern würde, würde sicher mehr helfen als kosten.
Karl schrieb: > Überleg erstmal was für die Solidargemeinschaft besser ist! Ein > Arbeitnehmer mit schlechtem Gehalt in befristeter Anstellung oder ein AN > der 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen würde und dann unbefristet mehr > verdient (und dann mehr einzahlt)? > Merkst du was? Bist den Neoliberalen wohl voll auf den Leim gegangen? Das habe ich schon zu vor vielen Posts geschrieben: Phasenschieber S. schrieb: > Langfristig gesehen profitiert dadurch auch die Arbeitslosenversicherung > und deshalb schrieb ich weiter oben, dass es ganz auf die Kompetenz des > Sachbearbeiters im Amt ankommt, wie diese Angelegenheit behandelt wird. > Eine ganz klare Aussage dazu kann man garnicht machen. > > Deshalb kann ich dem TO nur empfehlen, sich die Leistung aus der > Arbeitslosenversicherung einzufordern, dafür hat er schliesslich > Beiträge bezahlt. Dazu kommt noch: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitslosenversicherung-genug-milliarden-zurueckgelegt/22586938.html
Berufsrevolutionär schrieb: > und da die > Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner > eigenen Arbeit. wie kommst du auf das schmale Brett? Das weniger Einzahlungen in die Solidarkasse mehr Lohn generieren? Man könnte glatt fragen für wen? Die niedrigen Löhne sind doch immer das Argument für hohe Boni! https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/so-viel-mehr-verdient-ein-dax-vorstand-als-seine-mitarbeiter---info-bild-200137831-48171270/2,w=993,q=high,c=0.bild.gif
F. B. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: > Deinen Namen nach zu urteilen bist du Linkswähler und eine Antifa-Zecke. Namen sind schal und Rauch, du hast ja auch keinen brauchbaren Rat in Sachen Finazierung. Und ein Zitronenfalter faltet auch keine Zitronen.
Joachim B. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> und da die >> Gemeinschaft weniger einzahlt bleibt für jeden mehr Lohn von seiner >> eigenen Arbeit. > > wie kommst du auf das schmale Brett? > Das weniger Einzahlungen in die Solidarkasse mehr Lohn generieren? > Man könnte glatt fragen für wen? Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht? Hast kein Brutto? Nur Almosen? Kannst nicht für Dich selbst sorgen, musst anderen auf der Tasche liegen?
F. B. schrieb: > Mathefreak schrieb: >> Du bist der tollste Hecht von allen. > > Der Rendite nach zu urteilen hast du recht. > >> Kannst ja Versicherungen an arme >> ängstliche Menschen verkaufen du moralisch verkorkster. > > Nix moralisch verkorkst. Ich halte mich an die Gesetze und nutze nur das > aktuelle System aus. Wenn ihr das nicht durchschaut, obwohl man euch > regelmäßig Ratschläge gibt, müsst ihr halt weiter für den Gewinn eures > Arbeitgebers und meine Dividende buckeln. Dann gib uns doch mal einen Ratschlag wie man ganz leicht reich wird. Aber sehr detailreich und nicht wie die Spinner bei Youtube, die von finanzieller Freiheit labern und diese durch Werbung für ihre Bücher erzielen. Na komm jetzt lass uns mal alle teilhaben wie das geht.
Timo schrieb: > Dann gib uns doch mal einen Ratschlag wie man ganz leicht reich wird. > Aber sehr detailreich und nicht wie die Spinner bei Youtube, die von > finanzieller Freiheit labern und diese durch Werbung für ihre Bücher > erzielen. Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben, dass die nicht wirklich finanziell frei sind, sondern ihr Geld über ihre Werbeeinnahmen und Bücherverkäufe verdienen, was ja auch wieder Arbeit ist. > Na komm jetzt lass uns mal alle teilhaben wie das geht. Wie oft denn noch? Lies meine Beiträge im Archiv. Hab ja sogar Aktientips gegeben. Mein Top-Pick bisher secunet mit 200 % Gewinn in 1,5 Jahren. Hättet ihr damals auf mich gehört, hättet ihr für 35 € kaufen können. Heute steht sie bei 122 €. Und als Sahnehäubchen gibt es bei secunet noch eine jährlich rasant steigende Dividende.
Berufsrevolutionär schrieb: > Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht? klar kenne ich Werbeblasen, viel zu viele! realistisch betrachtet blieb rückwirkend geschaut von jeder Werbeblase nichts übrig. Jeder pickt sich das raus was er verstehen will. Ich denke noch an "Eigenverantwortung stärken" geiler Slogan, verständlich aber was wurde daraus? Berufshartzer die das von der Pieke auf gelernt haben sind klar im Vorteil, nicht diejenigen die in H4 gedrängt wurden! Seit Jahrzehnten wäscht jedes Waschmittel das weisseste weiss...... Seit Jahrzehnten kann Windows alles was man braucht..... Berufsrevolutionär schrieb: > Hast kein Brutto? doch aber nicht so viel das es heute der Kaufkraft von 1990 entspricht, die Progression arbeitet für die Steuer und wird nicht korrigiert, der Staat will ja abschöpfen und wenn jeder Angestellte zu den "Besserverdienenden" gehört ist doch alles TOP
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Joachim B. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Mehr Netto from Brutto - Kennst Du nicht? > > klar kenne ich Werbeblasen, viel zu viele! > realistisch betrachtet blieb rückwirkend geschaut von jeder Werbeblase > nichts übrig. > Jeder pickt sich das raus was er verstehen will. Genau, wer meint (Erwerbs-)Arbeit ist prinzipiell Scheisse und die Steuer frisst immer alles auf, fühlt sich nur dann bestätigt wenn es tatsächlich in Richtung Scheisse mit dem eigenen Lebensgefühl geht. Der andere sagt sich, das nur jeder selbst seines Glückes Schmied ist, krempelt die Ärmel hoch und schaut das er das beste aus den Möglichkeiten macht. Auch wenn er Werkzeug, Umzug etc. erst mal aus eigener Tasche bezahlen muss. Jeder ist halt selbst verantwortlich, ob er sich seinen Lebensentwurf von den Optimisten oder Pessimisten diktieren lässt.
Berufsrevolutionär schrieb: > Der andere sagt sich, das nur jeder selbst seines Glückes Schmied ist, > krempelt die Ärmel hoch und schaut das er das beste aus den > Möglichkeiten macht. Auch wenn er Werkzeug, Umzug etc. erst mal aus > eigener Tasche bezahlen muss. > > Jeder ist halt selbst verantwortlich, ob er sich seinen Lebensentwurf > von den Optimisten oder Pessimisten diktieren lässt. auch wieder wahr, ich glaube ich bin zwiegespalten :) ich wäre jedenfalls ein schlechter h4er weil ich es eben nicht von der Pieke auf gelernt hatte.
F. B. schrieb: > Das habe ich ja schon mehrfach geschrieben, dass die nicht wirklich > finanziell frei sind, sondern ihr Geld über ihre Werbeeinnahmen und > Bücherverkäufe verdienen, was ja auch wieder Arbeit ist. Du bist eine Phrasenschreiber! Versuch dich mal als Phasenschieber in einer Hochspannungszelle!
Karl schrieb: > Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und kein Almosentopf. Nur kommst drauf an wer hat mehr davon! > Du schließt ja auch keine Kaskoversicherung ab und wenn dein Auto einen > Unfall hatte, lässt du dir von der Versicherung erzählen, du hast genug > Geld auf dem Konto, sie zahlen nicht. HeHeHe, ist aber Realität! > Und eine Regelung, die gerade solche Jobwechsel erleichtern würde, würde > sicher mehr helfen als kosten. Ähh, kommt drauf an wer da wieder den Vorteil sieht!
> Nur kommst drauf an wer hat mehr davon!
Derjenige, der eine mögliche Sperre verkraften kann bzw. jeder, der die
Bedingungen exakt einhalten kann.
Die stellen sich nämlich ganz schön quer, wo es nur geht.
Das ist z.B. wie jede andere Versicherung auch und da gibts dann auch
mit und ohne Selbstbeteiligung, Ausnahmen wo nicht gezahlt wird bzw.
erst einmal jede Menge Sachnachweise, damit überhaupt was gezahlt wird.
Von Staat (zumal das eine Zwangsversicherung ist) könnte man eigentlich
etwas mehr Großzügigkeit erwarten .... aber ist eben nicht; deshalb
lieber rechtzeitig selbst vorsorgen.
Im obigen Fall kann er ja dann hoffentlich die Umzugskosten
rausbekommen.
sanktionieren und fordern das können die sehr gut vermitteln jedoch nicht
thorsten schrieb: > sanktionieren und fordern das können die sehr gut > > vermitteln jedoch nicht Aber im Verwalten sind sie 1a!
thorsten schrieb: > sanktionieren und fordern das können die sehr gut > > vermitteln jedoch nicht Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint, das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich unterbringen können.
> Autor: Axel Zucker (Gast) > Datum: 13.08.2018 18:26 > Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als > Mittler nötig hat Von dem Verein ist bei mir in 35 Jahren nur Müll gekommen. Da war noch nicht eine Vermittlung dabei, nur Schrott.
> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als > Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte > ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint, > das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich > unterbringen können. nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur - wenn Du die nicht hast kommen die Sprüche von den Altersrassisten
Fred Blubber schrieb: >> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als >> Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte >> ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint, >> das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich >> unterbringen können. Ein Absatz der aus einen Satz mit vier Kommas drin besteht. Echt auch eine Leistung! Und der Inhalt drin offenbart dein Wesen: Du bist ein Neider! > nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur - wenn Du die nicht > hast kommen die Sprüche von den Altersrassisten Ähh???? Altersrassisten??? Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben!
S. B. schrieb: >> Nur kommst drauf an wer hat mehr davon! > Derjenige, der eine mögliche Sperre verkraften kann bzw. jeder, der die > Bedingungen exakt einhalten kann. Dein Fehler beginnt schon mit "jeder"! Es gibt zwei Gruppen von Versicherten: - Die Arbeitgeber - Die Arbeitnehmer > Die stellen sich nämlich ganz schön quer, wo es nur geht. Bei welcher Gruppe? > Das ist z.B. wie jede andere Versicherung auch und da gibts dann auch > mit und ohne Selbstbeteiligung, Ausnahmen wo nicht gezahlt wird bzw. Nein, hier bestimmt diejenige Gruppe mit den größeren politischen Einfluß! > erst einmal jede Menge Sachnachweise, damit überhaupt was gezahlt wird. Nur wenn man bei den "Falschen" ist! > Von Staat (zumal das eine Zwangsversicherung ist) könnte man eigentlich > etwas mehr Großzügigkeit erwarten .... Jo, "Zwang" und "Großzügigkeit", passen zusammen wie die Faust auf`s Auge! Beim Staat gilt halt immer noch "WIR" und "IHR". Und WIR sind diejenigen die bestimmen wo`s langgeht, dass sind immer noch die Unternehmer und Beamten in D-land! > aber ist eben nicht; deshalb > lieber rechtzeitig selbst vorsorgen. > Im obigen Fall kann er ja dann hoffentlich die Umzugskosten > rausbekommen. Wer so denkt lässt den Kuchen für andere übrig.
> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196) > Datum: 14.08.2018 05:59 > Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben! Da ist was dran !
Fred Blubber schrieb: >> Naja, wer in den heutigen Zeiten als Ingenieur das Arbeitsamt als >> Mittler nötig hat um dauerhaft eine bezahlte Arbeit zu finden, sollte >> ernsthaft in sich gehen, warum er als solch ein Nichtsnutz erscheint, >> das weder Headhunter noch Personaler noch er(sie selbst ihn/sich >> unterbringen können. > nennt sich fehlende Berufserfahrung als Ingenieur Dramatisch und nun? warten das das Glück in Form eines verzweifelten AG an die Tür klopft? Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker) beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby, Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung), Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika, ....
> Dramatisch und nun? warten das das Glück in Form eines verzweifelten AG > an die Tür klopft? Es gibt kein Glück, sondern nur noch Verars... Darauf muß man sich heutzutage leider einstellen. > Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine > praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor > drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker) > beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby, > Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung), > Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika, erzähl keinen Stuß, mindestens 3 Jahre BE ist die Mindestforderung der AG und die bitte auch spezifisch (Larifari-Jobs wie Deine obigen Beispiele sind da kein Alleinstellungsmerkmal, es gibt Konkurrenz in der BRD!) Du weißt was spezifisch heißt?
> Lehre vor Studium
das ist sicherlich noch eine Ausnahme, aber eine Lehre dauert auch in
der Regel 3 Jahre?
> Ähh???? > Altersrassisten??? > > Sind hier nur Leute unterwegs die Was an der Waffel haben! wieso? Ist doch richtig so. "Geiz ist geil" - da weiß jeder was gemeint ist, daß 'geil' ursprünglich ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder. Sprache ist durch ständige Wiederholung und Falscheinordnung der Begrifflichkeit eben formbar, insofern paßt das mit dem Altersrassismus. Was Werbestrategen dürfen, kann ich auch machen.
Fred Blubber schrieb: > daß 'geil' ursprünglich > ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder. ist das so? http://www.sprachschach.de/geil-bedeutung-und-etymologie-des-tabuworts/ Im Althochdeutschen noch neutral-positiv, entsteht im Mittelhochdeutschen zusätzlich eine negative Konnotation. https://de.wiktionary.org/wiki/geil Damals war das Wort »geil« vor allem auf die Natur gemünzt, wovon noch die „Geilstelle“ erzählt – Wiesenflecken zum Beispiel, die besonders dicht und grün bewachsen sind. Verwandte Worte gibt es in vielen germanischen sowie einigen baltischen Sprachen, wobei die Bedeutungen erheblich variieren.
Fred Blubber schrieb: >> Ich kann nicht glauben das man in den Jahren zur Ing-Urkunde so garkeine >> praktische Erfahrung gesammelt hat. Da muss man sich schon aktiv davor >> drücken! Werkstudentenjob, Lehre vor Studium, Technikjob (bspw Funker) >> beim Wehrdienst, Abschlussarbeit in der Industrie, technisches Hobby, >> Freiwilligjob bei Feuerwehr, THW etc (BOB-Funk, Gerätewartung), >> Mithelfen beim elterlichen Familienbetrieb, Praktika, > erzähl keinen Stuß, mindestens 3 Jahre BE ist die Mindestforderung der > AG und die bitte auch spezifisch (Larifari-Jobs wie Deine obigen > Beispiele sind da kein Alleinstellungsmerkmal, Mumpitz, klar nehmen die Firmen auch Vollblutakademiker mit breitbandiger Grundlagenausbildung solange sie die Bereitschaft zum Lernen, Qualifizieren und Arbeiten zeigen. Und ein Elektrikerjob ist schon lange kein larifari, da sprechen schon 1000 Sicherheitsstandard dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar Drähte an die Stromversorgung knotet. Und ich kein einige die nach der Lehre ein Studium hinterschieben. Wobei man auch gut die praktische Erfahrung und KnowHow nebenher erlangen kann. Man denke an die C64 Computerkids und daran das die ersten Apples von Nachbarschaftskids aus Steves Wohnumgebung zusammengezimmert worden. >wieso? Ist doch richtig so. >"Geiz ist geil" - da weiß jeder was gemeint ist, daß 'geil' ursprünglich >ein Begriff aus der Ludensprache ist, weiß nicht jeder. >Sprache ist durch ständige Wiederholung und Falscheinordnung der >Begrifflichkeit eben formbar, insofern paßt das mit dem Altersrassismus. >Was Werbestrategen dürfen, kann ich auch machen. Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job anvermittelt bekommt.
> ist das so? > > http://www.sprachschach.de/geil-bedeutung-und-etym... > Im Althochdeutschen noch neutral-positiv, entsteht im > Mittelhochdeutschen zusätzlich eine negative Konnotation. Du hast recht; allerdings hat der Begriff mittlerweile von der bisherigen abwertenden Konnotation wohl mittlerweile eine positive Bedeutung im Sinne von toll, großartig (Punkt 3. im Duden) - so wandelt sich Sprache und genauso ist das mit anderen Begrifflichkeiten; Punkt 3. ist jetzt anstelle von Punkt 1. in der Bedeutungsübersicht gerückt, auch wenn das der Duden noch anders sieht: https://www.duden.de/rechtschreibung/geil
> Mumpitz, klar nehmen die Firmen auch Vollblutakademiker mit > breitbandiger Grundlagenausbildung solange sie die Bereitschaft zum > Lernen, Qualifizieren und Arbeiten zeigen. das ist eine Behauptung, die schlicht nicht stimmt! Es geht um sofortige Einsatzbereitschaft; Einarbeitungszeit war früher mal, heute nicht mehr. > Und ein Elektrikerjob ist schon lange kein larifari, da sprechen schon > 1000 Sicherheitsstandard dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar > Drähte an die Stromversorgung knotet. das ist richtig und Dein Fehler ist, daß Ing., Elektriker, usw. in einem Topf wirfst - wie üblich bei diesen Diskussionen. Ein Ing. hat andere Aufgaben als ein Elektriker und die Ausbildung ist dementsprechend anders. Irgendwo ist aber auch mal ein Ing. mit Energietechnik in Berührung gekommen, spätestens im Praktikum .... aber das zählt eben nicht, weil das keine BE ist! > Und ich kein einige die nach der Lehre ein Studium hinterschieben. Wobei > man auch gut die praktische Erfahrung und KnowHow nebenher erlangen > kann. Man denke an die C64 Computerkids und daran das die ersten Apples > von Nachbarschaftskids aus Steves Wohnumgebung zusammengezimmert worden. siehe oben, da wird Elektriker und Ing. auf eine Stufe gestellt und hier mal eben c64 Hobby Progger mit einem Informatiker .... ohne Worte.
> Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job > anvermittelt bekommt. richtig, die Anforderungen sind noch spezifischer geworden als früher(TM). Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern. Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an.
Axel Zucker schrieb: > da sprechen schon 1000 Sicherheitsstandard > dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar Drähte an die > Stromversorgung knotet. Ach, und was ist mit "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten IHK" Da wird`s man in 2 Wochen zur begehrten Fachkraft!
> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196) > Datum: 14.08.2018 15:16 > Da wird`s man in 2 Wochen zur begehrten Fachkraft! So ist es ! Der soll dann genau so wie ein Dr.-Ing. als Fachkraft bezeichnet werden. Wer einen Ingenieur als Fachkraft bezeichnet hat nicht alle Tassen im Schrank und ist mit Sicherheit kein Ingenieur.
Fred Blubber schrieb: >> Und ein Elektrikerjob ist schon lange kein larifari, da sprechen schon >> 1000 Sicherheitsstandard dagegen das Dumm Dumbo mal schnell ein paar >> Drähte an die Stromversorgung knotet. > das ist richtig und Dein Fehler ist, daß Ing., Elektriker, usw. in einem > Topf wirfst - wie üblich bei diesen Diskussionen. > Ein Ing. hat andere Aufgaben als ein Elektriker und die Ausbildung ist > dementsprechend anders. Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker anleiten und führen muß. Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im Handwerkszeug eines Elektriker. Wie sonst soll der Ing. Arbeitsanweisungen und Konstruktionsunterlagen erstellen die ihm nicht wegen völliger Unbrauchbarkeit von den Produktionsmitarbeitern in den Allerwertesten geschoben werden. Früher war es selbstverständlich das ein Ingenieur sein Elektro-Fach von der Pieke auf gelernt hat. Und das auch der nicht freiberuflich tätige Ingenieur eigenverantwortlich sich das Wissen und Fähigkeiten aneignet das er "für den Job" braucht und sich nicht mit einer angeblichen "ganz anderen Ausbildung für Ingenieure" aus der Verantwortung für die Produktion windet.
Fred Blubber schrieb: >> Klar das man so einem unnützen Bildungsscheiss im Kopp keinen Ing.-Job >> anvermittelt bekommt. > richtig, die Anforderungen sind noch spezifischer geworden als > früher(TM). > Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der > Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist > Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern. > Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an. Ach, was glaubt ihr den warum so ein Anforderungskatalog nötig ist. Damit jeder und jede abgelehnt werden kann! Und wenn dann die Stelle dreimal schon online war und kein "geeigneter" Bewerber dabei war. Sollte man sich schon fragen ob da den überhaupt ein Bedarf oder Wille vorhanden ist.
>> Aufgrund der Konkurrenz müssen die Anforderungen in der >> Stellenausschreibung möglichst punktgenau erfüllt werden, ansonsten bist >> Du garbage - das ist in Deutschland extremer als in anderen Ländern. >> Nur die Verblödung nach außen nimmt immer noch abstrusere Formen an. > > Ach, was glaubt ihr den warum so ein Anforderungskatalog nötig ist. > Damit jeder und jede abgelehnt werden kann! Genauer das man dem Bewerber ne Begründung nennen kann, die nicht gegen irgendein Antidiskriminierungsgebot verstösst. "Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt.
> "Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht > körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes > Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft > der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden > Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt. Du redest lauter Unsinn und wenn Deine Arbeit genauso ist, dann gute Nacht. Man schreibt nichts von fehlenden Qualis in der Absage. Man schreibt "konnte nicht berücksichtiget werden und sonst nichts!" > Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker > anleiten und führen muß. Das ist er nicht und den Unterschied merkst vielleicht auch Du im späteren Hauptstudium .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium. > Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im Handwerkszeug eines Elektriker. Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon immer so.
Fred Blubber schrieb: > Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon > immer so. ist das so? auch heute noch? Das Studium wird doch immer mehr verdichtet, Grundlagen bleiben auf der Strecke. Wenn ich bedenke das früher im Studium von Studenten Geräte gebaut wurden, mit Platine ätzen und bestücken kann heute kaum noch einer den Lötkolben halten. Ich räume aber ein am CAD sind sie besser! Es ändert sich alles, wir hatten noch an der El. Eisenbahn und der Carrerabahn praktisch gelernt das Strom min. 2 Drähte braucht, virtuell fliesst er auch mit einem Draht.
Fred Blubber schrieb: >> "Bewerber ist 'ne unselbstständige Trantüte, die nur studierte um nicht >> körperlich arbeiten zu müssen und schlechte Laune wie ein stinkendes >> Klärwerk verbreitet" kann man leider nicht schreiben, auch wenn es oft >> der vollen Wahrheit entspricht. Da schreibt man lieber von fehlenden >> Qualifikationen. Ist zwar nicht hilfreich, aber erlaubt. > Du redest lauter Unsinn und wenn Deine Arbeit genauso ist, dann gute > Nacht. > Man schreibt nichts von fehlenden Qualis in der Absage. > Man schreibt "konnte nicht berücksichtiget werden und sonst nichts!" Es spricht für Dich das Du dich mit Absage´n nichts auskennt, die Formulierungen, "haben uns für besser passenden Bewerber entschieden" ist gängiger. Das Fehlen einer nebulösen Begründung verleidet sonst manches Muttersöhnchen nur Mami oder den großen Bruder nachzuschicken ;-) >> Ein Ing. ist ein studierter Elektriker, der nicht studierte Elektriker >> anleiten und führen muß. > Das ist er nicht und den Unterschied merkst vielleicht auch Du im > späteren Hauptstudium .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und > umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium. Doch der Ingenieurberuf ist als Weiterbildung der Handwerker/Mechaniker/Baumeister entstanden. Zumindest im angelsächsischen und davon beeinflussten Bereich. In Russland dagegen entstand der Ingenieur als Beschäftigungsmassnahme für den verarmten Adel. Die wurden dann korrupte Inspektoren, die für jegliche Genehmigung die Hand aufhielten. Glücklicherweise gab es auch ein paar idealistische Naturtalente wie Zilkowski, sonst wäre die Russenwirtschaft heute noch vor lautere orientalischer Bakschischmentalität gelähmt. > .... ein Kinderarzt ist auch nicht ein Chirug und > umgekehrt, aber beides sind Ärzte, gleiches Grundstudium. Beide Ärzte machen aber auch im klinischen Praktikum, im Bereitschaftsdienst oder Ambulanz oder wo auch immer die übliche Medizinerhandwerkskunst wie Blutdruckmessen, Spritzen setzen, Pillen verschreiben etc.. Also von der Picke auf -schweisstreibende Grund-PRAXIS, nicht arschverbreitenderes Grund-STUDIUM wie Vollblutakadeniker. >> Deshalb brauch der Ing. Erfahrung im Handwerkszeug eines Elektriker. > Dafür gibt es ein Grund- und ein Fachpraktikum .... und das war schon > immer so. Na net, Praktikum reicht nicht aus, kenne genügend Ingenieure die nicht fähig sind sich selber einen PC aufzubauen oder sich ein paar Messleitungen zu crimpen. den musste immer ein paar Kümmerer zur Seite stellen sonst kriegen die vor lauter Geschäftigkeit tun garnix produktives zustande. Besser man schickten diesen Handarbeitsverweigern ohne praxiserfahrung oder Ambitionen gleich ne Absage. Wer als Ingenieur nicht praktisch veranlagt ist muss promowirren, oder , da er nichts zum mehrprodukt beiträgt, Almosen empfangen.
> Wenn ich bedenke das früher im Studium von Studenten Geräte gebaut > wurden, mit Platine ätzen und bestücken kann heute kaum noch einer den > Lötkolben halten. ist das wirklich so? Ich kenne die aktuellen Zustände nicht. > Es spricht für Dich das Du dich mit Absage´n nichts auskennt, die > Formulierungen, "haben uns für besser passenden Bewerber entschieden" > ist gängiger. das stimmt, ich hab mehrere Optionen und ab und an gibt es auch Vorstellungsgespräche bzw. Zusagen - aber dann leider mehr oder weniger fachfremd und gehaltsmäßig nicht so das Nonplusultra. > Doch der Ingenieurberuf ist als Weiterbildung der > Handwerker/Mechaniker/Baumeister entstanden. Zumindest im > angelsächsischen und davon beeinflussten Bereich. die Angelsachsen und USA haben uns doch das ganze Elend mit Bachelor/Master eingebrockt; ich bin froh, daß ich noch das alte Diplom habe, auch wenn man heutzutage damit in der Masse völlig untergeht. > Na net, Praktikum reicht nicht aus, kenne genügend Ingenieure die nicht > fähig sind sich selber einen PC aufzubauen oder sich ein paar > Messleitungen zu crimpen. das habe ich auch schon gehört, daß es solche Ings. geben soll - ist mir allerdings völlig unverständlich; ich gehe davon aus das ist dann die Bachelor/Master Generation ?!
Fred Blubber schrieb: > die Angelsachsen und USA haben uns doch das ganze Elend mit > Bachelor/Master eingebrockt; ich bin froh, daß ich noch das alte Diplom > habe, auch wenn man heutzutage damit in der Masse völlig untergeht. SoSo, die Ami`s sollen`s wieder gewesen sein! Da sind sich die "Bessermenschen" von "Links" und "Rechts" immer einig. Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch wieder einig! Die ganze Mischpoke aus Beamten und Unternehmerlobbisten denen es auf den Arbeitsmarkt nur drum ging die Löhne immer mehr nach unten zu drücken. Denen es nur drum geht ihre eigene gesellschaftliche Schicht dauerhaft lukrativ zu versorgen. Die haste wohl ganz vergessen oder? Diejenigen die wirklich bestimmen meine ich! Ned die Vollpfosten, die sich immer einbilden sie wären "wichtig"!
> SoSo, die Ami`s sollen`s wieder gewesen sein! genau genommen sind nicht die Amis Schuld, sondern die hiesigen Eliten und Entscheider. Es wurde einfach so aufgrund fragwürdiger Argumente von oben herab entschieden. Man hätte ja den bisherigen Abschluß Dipl.-Ing. beibehalten könnten - wollten "die Entscheider" aber partout nicht. > Da sind sich die "Bessermenschen" von "Links" und "Rechts" immer einig. > Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch > wieder einig! das sind nicht die Bessermenschen (die kommen ja sowieso aus dem Ausland), sondern die Gutmenschen und ewig gestrige GroKo Anhänger. > Und der Russe der will nur "Frieden", und auch da sind sie sich auch > wieder einig! Die Russen haben den ewigen Zaren und hier ist das nicht viel anders, nur etwas subtiler aber sonst identisch; denn die Eliten leben sowieso in einer Parallelwelt.
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