Forum: /dev/null 22€ für 2 Stempel?


von Timo G. (Gast)


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Hi,

letztens war ich beim Amt (Hamburg) um mein Abiturzeugnis beglaubigen zu 
lassen.

Die wollen wirklich für eine beglaubigte Kopie (4 Seiten, 2 Stempel, 
eine Unterschrift, max 5 min Zeitaufwand) wirklich 22€ haben.

Ich habe es dann doch an meiner Schule machen lassen, für 2 Kopien 6€. 
Mir wurde aber gesagt, dass sie es nächstes Jahr nicht mehr machen, da 
sie dann auch 22€ nehmen müssen.

Ich finde es eigentlich schon sehr unverschämt, wenn man bedenkt, dass 
man eventuelle 2-3 Kopien braucht.

Wie findet ihr den Preis?

Denkt ihr man kann es von der Steuer absetzen?

Gruß

: Verschoben durch Moderator
von Max D. (max_d)


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Timo G. schrieb:
> Denkt ihr man kann es von der Steuer absetzen?

Der Satz riecht irgendwie nach Troll.

Für den Fall das nicht: Ämter sind immer unverschämt, haben ja effektiv 
ein Monopol. Kann man nix machen. Normalerweise brauchst du ja nicht so 
viele Kopien, dass es signifikant kostet. Einfach nicht weiter drüber 
ärgern und weiter leben.

Beitrag #5497860 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5497862 wurde von einem Moderator gelöscht.
von G. H. (schufti)


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dann geh mal zu einem Notar und lass dir dort eine Kopie beglaubigen.
Um Klagen der Notariatskammer gegen unlauteren Wettbewerb zu entgehen 
muss der Staat dann auch die Gebühren anpassen. Gerade in D mit 
leagalisierter Selbstjustiz ..

von Drucker (Gast)


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Timo G. schrieb:
> Die wollen wirklich für eine beglaubigte Kopie (4 Seiten, 2 Stempel,
> eine Unterschrift, max 5 min Zeitaufwand) wirklich 22€ haben.

Die genannten Gebühren sind korrekt. Die erste Seite kostet 10€, jede
weitere schlägt mit 3€ zu Buche. Fett :-( Deutschen Kommunen steht
halt finanziell das Wasser bis zum Hals...

Für weitere Beglaubigungen würde ich einfach den Stempelabdruck
einscannen, ggf. mit PhotoShop bearbeiten und ausdrucken. Natürlich
sollte dabei Original und Kopie unbedingt übereinstimmen. :-)

NB  https://de.wikipedia.org/wiki/Machine_Identification_Code

von Ach (Gast)


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Wozu braucht man heutzutage noch beglaubigte Zeugnisse? Vielleicht wenn 
man sich bei einem Amt bewirbt, das Dokumente beglaubigt oder bei Ämtern 
für Sicherheitsaufgaben wie z.B. dem BND.
An sonsten sind in der Industrie die Beziehungen wichtig und keine 
Zeugnisse.

von fhfgjdf (Gast)


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So ist es eben, wer keine Ahnung hat, muss blechen.
Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen 
das nämlich auch. Und im Gegensatz zur Amtsperson freut der sich über 
eine Spende für seine Kirche.

fhfgjdf

[Mod: Schreibfehler nach Userwunsch korrigiert]

: Bearbeitet durch Moderator
Beitrag #5498583 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Drucker schrieb:
> Für weitere Beglaubigungen würde ich einfach den Stempelabdruck
> einscannen, ggf. mit PhotoShop bearbeiten und ausdrucken. Natürlich
> sollte dabei Original und Kopie unbedingt übereinstimmen. :-)

Das kann ein bisschen teurer werden 
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html Würde ich lassen.

von snow (Gast)


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fhfgjdf schrieb:
> Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen
> das nämlich auch. Und im Gegensatz zur Amtsperson freut der sich über
> eine Spende für seine Kirche.
>
> fhfgjdf

Interessant, danke für den Hinweis.
Hörte sich erst nach quatsch an, aber es ist korrekt.
Mehr dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung#Urkundspersonen_2

von Joachim B. (jar)


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fhfgjdf schrieb:
> Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen
> das nämlich auch.

nur Pfarrer?
oder auch Rabiner und Imame?
(scnr)

von Timo G. (Gast)


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fhfgjdf schrieb:
> So ist es eben, wer keine Ahnung hat, muss blechen.
> Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen
> das nämlich auch. Und im Gegensatz zur Amtsperson freut der sich über
> eine Spende für seine Kirche.

Bei einigen Unis steht extra vermerkt, dass eine kirchliche Beglaubigung 
nicht zulässig ist. Aber sonst ein guter Tipp.

von J.-u. G. (juwe)


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Timo G. schrieb:
> Bei einigen Unis steht extra vermerkt, dass eine kirchliche Beglaubigung
> nicht zulässig ist. Aber sonst ein guter Tipp.

Genau. Hier z.B. sind kirchliche Beglaubigungen nicht zugelassen, dafür 
werden aber Beglaubigungen von Krankenkassen anerkannt:

https://www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/beglaubigungen/

von Anton Hynkel (Gast)


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J.-u. G. schrieb:
> Hier z.B. sind kirchliche Beglaubigungen nicht zugelassen, dafür
> werden aber Beglaubigungen von Krankenkassen anerkannt:

Unglaublich. :)

von Harald W. (wilhelms)


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Timo G. schrieb:

> letztens war ich beim Amt (Hamburg) um mein Abiturzeugnis beglaubigen zu
> lassen.

Ich löse solche Probleme im allgemeinen, indem ich mein Original
vorlege und die annnehmende Stelle bitte, davon eine Kopie zu
machen. Sowas klappt meistens ohne zusätzliche Gebühr.

von Karl K. (karl2go)


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Joachim B. schrieb:
> nur Pfarrer?
> oder auch Rabiner und Imame?

Letztere dürfen nur von rechts nach links beglaubigen.

von Harald W. (wilhelms)


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Joachim B. schrieb:

>> Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen
>> das nämlich auch.
>
> nur Pfarrer?

Grundsätzlich dürfen das nur Beamte machen, die berechtigt sind,
ein sog. Dienstsiegel (=Stempel) zu führen. Die Religion ist
da wohl ziemlich egal. Dieses Dienstsiegel muss dann auch so
aufbewahrt werden, das andere Personen keinen Zugriff darauf
haben, was in kleineren Gemeindebüros wohl nicht immer beachtet
wurde.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>
>>> Ich habe meine Kopien von einem Pfarrer beglaubigen lassen, die dürfen
>>> das nämlich auch.
>>
>> nur Pfarrer?
>
> Grundsätzlich dürfen das nur Beamte machen, die berechtigt sind,
> ein sog. Dienstsiegel (=Stempel) zu führen. Die Religion ist
> da wohl ziemlich egal. Dieses Dienstsiegel muss dann auch so
> aufbewahrt werden, das andere Personen keinen Zugriff darauf
> haben, was in kleineren Gemeindebüros wohl nicht immer beachtet
> wurde.

Das dürfte darauf hinauslaufen, dass es sich bei der 
Glaubensgemeinschaft um eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes 
handeln muss. Dann sind die so etwas ähnliches wie eine Behörde und 
können daher auch Amtshandlungen vornehmen.
Der Status der ö-r Sparkassen wäre vielleicht auch interessant, 
allerdings nicht für TO: Die Haspa ist keine Sparkasse.

von Phasenschieber S. (Gast)


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