Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Werkstudententätigkeit als Teilzeit "verkaufen"


von Werkstudent (Gast)


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Habe meinen Master in Elektrotechnik angefangen, aber kam nicht wirklich 
voran (vielleicht 2-3 Module gemacht, nichts Bewegendes dabei) und eher 
Scheinstudent. Parallel dazu habe ich eine Werkstudenten-Tätigkeit 
angefangen, die zum Leben ausreicht, aber jetzt würde ich doch richtig 
anfangen zu arbeiten (also von 20h auf Vollzeit).

Darf man rechtlich die Werkstudententätigkeit als Teilzeitarbeitsstelle 
nennen? Dann würde ich bei Bewerbungen meinen Master nicht nennen.

Müsste jetzt schon das 5. oder 6. Semester sein.

von Istdochso (Gast)


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Mit Verlaub,... Was spricht denn dagegen einfach ehrlich zu sein? Oder 
hast du es nicht so mit in den Spiegel schauen?

von smerti (Gast)


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Istdochso schrieb:
> Was spricht denn dagegen einfach ehrlich zu sein?

Falls man länger als Regelstudienzeit gebraucht hat sollte man sich am 
besten auch nicht als Bachelor bewerben, sondern lieber putzen gehen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Werkstudent schrieb:
> Habe meinen Master in Elektrotechnik angefangen, aber kam nicht wirklich
> voran (vielleicht 2-3 Module gemacht, nichts Bewegendes dabei) und eher
> Scheinstudent. Parallel dazu habe ich eine Werkstudenten-Tätigkeit
> angefangen, die zum Leben ausreicht, aber jetzt würde ich doch richtig
> anfangen zu arbeiten (also von 20h auf Vollzeit).
>
> Darf man rechtlich die Werkstudententätigkeit als Teilzeitarbeitsstelle
> nennen? Dann würde ich bei Bewerbungen meinen Master nicht

Muss man nicht, auch Abschlüsse wie Deinen Bac. muss man nicht nennen. 
Man kann sich auch als komplett ungelernt und nicht der Landessprache 
mächtig verkaufen. So wie Günter Wallraff. IMHO eine ausgesprochen 
dämliche Idee. Selbst ein abgewürgtes Studium ist besser als gar kein 
Kontakt zu Höherer Bildung.

von Mesut Özil (Gast)


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Ich habe mich ebenfalls für einen Vollzeitmaster eingeschrieben und 
arbeite nebenbei Vollzeit.

Ich werde auf der Arbeit lernen. Zum Glück haben wir keine 
Kernarbeitszeit, sodass ich zu Pflichtveranstaltungen (Weg zw. Arbeit 
und Hochschule 15 min) gehen und zurückkommen kann.

von TT (Gast)


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Mesut Özil schrieb:
> Ich habe mich ebenfalls für einen Vollzeitmaster eingeschrieben und
> arbeite nebenbei Vollzeit.

Als was denn? Integrationsbeauftragter? :))

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Werkstudent schrieb:
> Habe meinen Master in Elektrotechnik angefangen, aber kam nicht wirklich
> voran (vielleicht 2-3 Module gemacht, nichts Bewegendes dabei) und eher
> Scheinstudent. Parallel dazu habe ich eine Werkstudenten-Tätigkeit
> angefangen, die zum Leben ausreicht, aber jetzt würde ich doch richtig
> anfangen zu arbeiten (also von 20h auf Vollzeit).
>
> Darf man rechtlich die Werkstudententätigkeit als Teilzeitarbeitsstelle
> nennen? Dann würde ich bei Bewerbungen meinen Master nicht nennen.
>
> Müsste jetzt schon das 5. oder 6. Semester sein.

Ähh, wo ist dein Problem?

Oder andrs:
Ein Elektriker bildet sich per Fernstudium zum Techniker weiter.
Dafür braucht der 4 Jahre.
Er ist aber immer wieder AL  in der Zeit, so um die 2 Jahre hat er dann 
echt VZ gearbeitet.
Meinste einer könnte da was finden wenn der sagt er hat in de nvier 
Jahren bei Firma XY- gearbeitet?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Werkstudent schrieb:
> Darf man rechtlich die Werkstudententätigkeit als Teilzeitarbeitsstelle
> nennen?

Arbeit als Werkstudent IST rechtlicht Teilzeitarbeit.
Im Allgemeinen eine Teilzeitarbeitsstelle bei der besondere Konditionen 
im Bereich der Sozialversicherungen in Anspruch genommen werden, aber 
auch da kann es praktisch alles geben.

Werkstudent ist eine rein Umgangssprachliche Bezeichnung und überhaupt 
nicht gesetzlich definiert. Es ist lediglich so das damit IN DEN MEISTEN 
Fällen ordentlich inmatrikulierte Studenten gemeint sind die einer 
Teilzeitarbeit nachgehen und damit unterhalb gewisser Grenzen bleiben 
(Stunden / Verdienst) und daher keiner oder nur eingeschränkter 
Sozialversicherungspflicht unterliegen. (Für Studenten gibt es da ein 
paar besonderen Ausnahmen)
Aber selbst das kann jeder (bzw. auch jede Firma) für sich selbst 
definieren wie man lustig ist. Für den einen gehört dann noch dazu das 
die Tätigkeit Studienbezogen ist, bei der nächsten Firma gelten alle 
Aushilfen als Werkstudenten, auch die Oberstüfenschüler die nachmittags 
ein paar Kartons packen und gar nicht unter die besonderen Bedingungen 
für Studenten fallen.

VIEL WICHTIGER als die Frage wie man die Arbeitszeitregelung betiteln 
soll ist aber doch die Frage WELCHEN INHALT die Arbeit hatte. Und dabei 
kannst du dir wirklich ins Knie schießen wenn du da Falschaussagen 
machst.
(Auch wenn die Entdeckungswahrscheinlichkeit klein ist. Wobei man 
natürlich das ZEugnis nicht vergessen darf, kann sein das der neue AG 
das Abschlusszeugnis vom Vorjob noch nachfordert und der Vorabeitgeber 
dann dort "Werkstudent" statt das ebenfalls korrekte "Angestellter in 
Teilzeit" hineinschreibt)

Wenn du in den 20h/Woche tatsächlich Ingenieurstätigkeiten 
(Programmierung, Entwicklung, Planung oder was auch immer) nachgegangen 
bist, als "fertiger" Bachelor ja nun nicht ganz unmöglich, dann kannst 
du natürlich ruhigen Gewissens vortragen das du 20h/Woche Teilzeit als 
Ing. gearbeitet hast.
Schließlich geht es ja um die -in diesem Fall vorhandene- Erfahrung. 
Nicht um die Frage in welche Sozialkassen wie viel eingezahlt wurde.

Hast du jedoch einfach nur Kabel nach Farben sortiert oder im Lager 
Kartons zerkleinert darfst du das mit der Ingenieurstätigkeit NICHT 
behaupten. Auch Das würde als Betrug gelten und der neue AG könnte die 
bei Aufdeckung einfach so vor die Tür setzen. Auch nach der Probezeit!
Und zwar völlig unabhängig ob die Arbeitsstelle Vollzeit, Teilzeit oder 
was auch immer war.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Carsten S. schrieb:
> Werkstudent ist eine rein Umgangssprachliche Bezeichnung und überhaupt
> nicht gesetzlich definiert.

Na ja, es ist schon Fachsprache. Es ist der Begriff den zum Beispiel die 
Sozialversicherungen und das Bundessozialgericht verwenden um Personen 
zu beschreiben auf die ein bestimmter Satz von Vorschriften, 
gesetzlichen Regelungen und Urteilen des Bundessozialgerichts zutrifft. 
Die reden auch vom Werkstudentenprivileg wenn die Bedingungen für 
Versicherungsfreiheit erfüllt sind.

Wichtig ist dabei auch, Zitat "nur solche Studierenden als Werkstudent 
versicherungsfrei sind, deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch 
das Studium in Anspruch genommen werden, die also von ihrem 
Erscheinungsbild her keine Arbeitnehmer, sondern Studenten sind."

Hier sehe ich das eigentliche Problem. Er sagt selbst von sich 
öffentlich er war
>> eher Scheinstudent
Nicht das jemand ihm wegen Betrug der Sozialversicherungen ans Bein 
pinkelt. Besonders, wenn er seine Tätigkeit selber plötzlich nur noch 
als
>> Teilzeitarbeitsstelle
bezeichnet, was vom Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht nach 
Student klingt.

> Aber selbst das kann jeder (bzw. auch jede Firma) für sich selbst
> definieren wie man lustig ist.

Wie gesagt, spätestens bei den Sozialkassen ist Schluss mit 
Privatdefinitionen.

von Achim B. (bobdylan)


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Werkstudent schrieb:
> Habe meinen Master in Elektrotechnik angefangen, aber kam nicht wirklich
> voran

Moin Jusuf,

endlich weg von der Pfandflaschen-Sammelei? Du wagst einen Neustart? Ich 
drück dir sämtliche Daumen!

von Zocker_54 (Gast)


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> Re: Werkstudententätigkeit als Teilzeit "verkaufen"

Auf Inbetriebnahme kannst du auch einen Knastaufenthalt als 
Auslands-Inbetriebnahme verkaufen. Kein Problem.

Kommt gut an, vor allem wenn die Inbetriebnahme in Ländern wie Syrien, 
Nigeria oder Afghanistan ist.

von Dennis (Gast)


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An meiner Uni (KIT) und scheinbar in ganz BW darf die wöchentliche 
Arbeitszeit 20h nicht überschreiten.

Zitat Studierendenservice:
Die Aufnahme einer Berufstätigkeit während des Studiums muss umgehend 
beim Studierendenservice angezeigt werden. Auch eine Änderung des 
Umfangs der beruflichen Tätigkeit muss gemeldet werden. Bitte legen Sie 
Ihrem Sachbearbeiter im Studierendenservice Nachweise vor, aus denen der 
Umfang und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgehen. Auf Basis 
von §60 Absatz 2 Nr. 4 LHG wird eine regelmäßige Berufstätigkeit im 
Umfang von 20 Stunden pro Woche als mit dem Studium vereinbar angesehen. 
Eine regelmäßig darüber hinaus gehende berufliche Tätigkeit ist in der 
Regel unzulässig. Dies wird im Einzelfall auf Basis der vorliegenden 
Angaben vom Studierendenservice überprüft.

von Istdochso (Gast)


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Das ist doch Bullshit.

Hier war es so: Assistelle(20h/w), Werkstudent(16h/w) u kurzfristige 
Beschäftigung am WE(10h/w).

Bis auf die Abzüge (Krankenkasse und co) kein Problem. Master >1,5 mit 
Auszeichnung in 4 Sem ging trotzdem.

Hintergrund: wurde sich im Bachelor eben schon darum gekümmert anstatt 
auf der faulen Haut zu liegen.

Die Jammerfraktion kann man sich echt nicht mehr geben. Die bekommen ja 
gar nichts auf die Reihe.

Und ja, Familie war da und Drittmittelprojekte/Paper gingen raus.

Komischerweise war dann auch eine Festanstellung bzw. die Bewerberei 
absolut kein Problem. So viel zum Fachkräftemangel.

von S. R. (svenska)


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Werkstudent schrieb:
> Darf man rechtlich die Werkstudententätigkeit als Teilzeitarbeitsstelle
> nennen? Dann würde ich bei Bewerbungen meinen Master nicht nennen.

Dir geht es um den Lebenslauf? Trag da doch einfach ein, was du gemacht 
hast (Werkstudent und Master) und gut ist. Deine persönliche 
Priorisierung gehört ins Anschreiben.

von Peter (Gast)


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Dennis schrieb:
> An meiner Uni (KIT) und scheinbar in ganz BW darf die wöchentliche
> Arbeitszeit 20h nicht überschreiten.
>
> Zitat Studierendenservice:
> Die Aufnahme einer Berufstätigkeit während des Studiums muss umgehend
> beim Studierendenservice angezeigt werden. Auch eine Änderung des
> Umfangs der beruflichen Tätigkeit muss gemeldet werden. Bitte legen Sie
> Ihrem Sachbearbeiter im Studierendenservice Nachweise vor, aus denen der
> Umfang und die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgehen. Auf Basis
> von §60 Absatz 2 Nr. 4 LHG wird eine regelmäßige Berufstätigkeit im
> Umfang von 20 Stunden pro Woche als mit dem Studium vereinbar angesehen.
> Eine regelmäßig darüber hinaus gehende berufliche Tätigkeit ist in der
> Regel unzulässig. Dies wird im Einzelfall auf Basis der vorliegenden
> Angaben vom Studierendenservice überprüft.


Lol, gehts noch? Was geht es die Uni an was und wie lang ich arbeite? 
Wie lächerlich ist das denn??? Ist der Auszug echt?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Peter schrieb:
> Lol, gehts noch? Was geht es die Uni an was und wie lang ich arbeite?
> Wie lächerlich ist das denn??? Ist der Auszug echt?

Ja,
Das Zitat ist echt!
(Kann man bei Textauszügen innerhalb weniger Sekunden dadurch überprüfen 
das man diese komplett bei Google oder ähnlichen Suchmaschinen als 
Suchbegriff eingibt. Natürlich Copy & Paste)

Die Rechtsgrundlage ist dort auch genannt:

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg
(Landeshochschulgesetz - LHG)

§80 Abs. 2 Nr. 4
>(2) Die Immatrikulation nach Absatz 1 Sätze 1 bis 5 ist zu versagen, wenn
> [...]
> 4.    die Person in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
> steht oder sonst beruflich tätig ist, es sei denn, dass sie nachweist, dass
> sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich dem Studium uneingeschränkt zu
> widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen,

Die 20h sind somit nicht direkt festgelegt sondern werden eher als 
Richtwert betrachtet bis zu dem die parallele Arbeit generell als 
unproblematisch angesehen wird. Alles darüber hinaus muss im Einzelfall 
entschieden werden.

In NRW gibt es eine solche Beschränkung NICHT.

Über die Sinnhaftigkeit kann man sicher streiten.

Bei beschränkungsfreien Studiengängen wo jeder die Grundvorraussetzungen 
erfüllende Bewerber einen Studienplatz bekommen kann halte ich diese 
Beschränkung für ABSOLUT UNNÖTIG und ungerecht.
Wenn jemamd trotz paralleler Arbeit sein Studium schafft ist doch alles 
bestens. Egal wie viele Stunden er macht.
Und wenn er/sie doch so viel arbeitet das er/sie kaum noch zum studieren 
kommt schadet er/sie auch niemanden ausser sich selbst. Dann ist es im 
Vorlesungssaal etwas leerer und damit ruhiger.
Aber derselbe Platz wäre doch auch leergeblieben wenn die Person gar 
nicht zugelassenen worden wäre. Es wurde ja niemand deswegen unnötig 
abgelehnt.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es jedoch vielleicht etwas 
anderes. Wenn da jemand angenommen wird der dann aber später absehbar so 
viel arbeitet das die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses 
sehr gering wird, und dieser dann irgendwann nur noch ein Karteistudent 
ist, dann bedeutet dies das er einen Studienplatz blockiert der 
ansonsten an jemand gegangen wäre der das Studium etwas ernster genommen 
hätte.
Daher könnte ICH mich mit einer solchen Regelung nur für 
Zugangsbeschränkte Studienplätze im Gegensatz zu einer solchen Regelung 
für alle Studienplätze
 durchaus anfreunden.

Allerdings sollte auch in dem Fall nicht nur die Stundenzahl alleine 
entscheident sein. Zumal man die Auswirkungen auf das Studium ja nicht 
nur an den Stunden festmachen kann, sondern die tatsächliche 
Arbeitsbelastung, die Studiennähe der Tätigkeit und vor allem auch die 
Persöhnlichkeit des Studierenden eine große Rolle spielen.

Jemand der ein Ing. Studium absolviert und 20h/Woche als "Springer" mit 
fast nicht planbaren Arbeitszeiten im Cafee kellnert wird trotz weniger 
Arbeitszeit vermutlich stärker eingeschränkt als der Kommilitone der 
28h/Woche, gut auf seine Veranstaltungszeiten abgestimmt, im 
klimatisierten Büro den dortigen Entwicklern zuarbeitet oder gar selbst 
kleine Projekte übernimmt und als Bonus von den Kollegen, die vielleicht 
auch gerade mal zwei drei Jahre genau denselben Studiengang besucht 
haben, auch noch bei Verständnisproblemen zum Studieninhalt die noch 
offenen Fragen ausführlich in 1-1 Nachhilfe beantwortet bekommt.

Genau so macht es doch einen Unterschied ob jemand komplett 
alleinstehend ist und sich wirklich um alles von Einkaufen, waschen, 
putzen und Behördengänge selbst kümmern muss, ob jemand mit einem 
Partner zusammenlebt und man sich die Dinge so passend aufteilen kann 
das derjenige der gerade im Stress ist sich auch mal etwas zurücknehmen 
kann, oder ob jemand noch im Elternhaus wohnt und dort vielleicht 
komplett von den häuslichen Pflichten entbunden ist so lange er sich im 
Studium anstrengt.

Von den Fragen der sonstigen Freizeitgestaltung ganz zu schweigen.

Aber das ist im Grunde alles "Off Topic"...

Gruß
Carsten

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