Hier gibt es gerade ein schönes Elektrofahrrad :) https://www.ebay.de/itm/Elektrofahrrad-Antik-Lastenrad-Bakfiets-Elektro-Museum-Vorkrieg-1938-Einzelstuck/183341436107 Grüße Bernd
Das ist nach deutschem Recht ein Mofa und braucht daher ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.
Rufus Τ. F. schrieb: > Das ist nach deutschem Recht ein Mofa und braucht daher ein > Versicherungskennzeichen und einen Helm. Naja, zum Fahren ist ein solches Museumsstück eigentlich viel zu schade.
Rufus Τ. F. schrieb: > Das ist nach deutschem Recht ein Mofa und braucht daher ein > Versicherungskennzeichen und einen Helm. Wieso, ist das so schnell? (25 km/h) Oder wie ist das definiert? Sowas fährt man ja auch nicht täglich. Grüße Bernd
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würd das gern meine Freundin kaufen. Dann kann sie endlich mehr Sport machen und ich die Natur genießen und wir verbringen auch noch gemeinsam Zeit :) Ah.. sehe gerade da muss man nicht treten, na ein Glück das mir das ganze keine 2000€ wert ist
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Hmm, irgendwie schätze ich das Teil deutlich älter. Stoffummantelte Kabel, Voltmeter mit Messingrand? 1910? Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Wieso, ist das so schnell? (25 km/h) Als Kriterium genügt, daß es ohne Tretunterstützung fährt. Das "eBike" (Pedelec) erfordert stetes Treten, damit der Motor mithilft.
Bernd F. schrieb: > Hmm, irgendwie schätze ich das Teil deutlich älter. > ... 1910? Ha! ich hab exakt den gleichen Sattel und mein Fahrrad ist aus den 90er :)
Rufus Τ. F. schrieb: > Das ist nach deutschem Recht ein Mofa und braucht daher ein > Versicherungskennzeichen und einen Helm. Wenn man Pech hat, darf man sich vorher auch noch um eine Betriebserlaubnis bemühen.
K. M. schrieb: > Bernd F. schrieb: >> Hmm, irgendwie schätze ich das Teil deutlich älter. >> ... 1910? > > Ha! > ich hab exakt den gleichen Sattel und mein Fahrrad ist aus den 90er > :) 1890? Der Sattel ist bestimmt nicht mehr original. Es ist die Bauweise (Blattfedern) und die elektrische Ausstattung, die mich auf ein früheres Baujahr tippen lassen. Auch die Lackierung mit der kaum noch wahrnehmbaren Linierung scheint mir älter. Es kann natürlich sein, daß 1930 + X stimmt. Grüße Bernd
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Man sollte das Teil so sehen: Nach behutsamer Restaurierung, ausgestattet mit Nachbauten historischer 6V Bleibatterien, kannst du dich auf jedem Oldtimertreffen damit sehen lassen. Dummerweise ist das Teil weit, weit weg und meine Garage voll. (Eine Zulassung spielt auf solchen Veranstaltungen keine Rolle). Grüße Bernd
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Hallo, das Rad stammt wohl aus dem "Niederländischen Elektrizitätsmuseum", welches wohl vor kurzem aufgegeben wurde (die Domain wurde am 7.8. neu vergeben). In der 40-Jahr-Schrift ( https://issuu.com/iagroep/docs/40_jaar_elektriciteitsmuseum_2014 ) wird das Rad auf Seite 11 beschrieben, wobei dort vermerkt ist, dass Laut Hersteller dieses Rad nur einmal im Jahr 1938 als Invalidentransporter gebaut worden sei. Das Museum hatte es übrigens für eine Einladung zu Kaffee und Kuchen erworben ;-) - der aktuelle Angebotspreis bedeutet also eine "Wertsteigerung" um 50.000 Prozent... Schöne Grüße, Martin
Rufus Τ. F. schrieb: > Als Kriterium genügt, daß es ohne Tretunterstützung fährt. Als Kriterium, daß es sich nicht um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, auch Mofa genannt, handelt, genügt, daß es nicht einspurig ist. "FmH bis 25 km/h: Ein Mofa ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, (auch ohne Tretkurbeln) mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird..." https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor Also, ein Mofa ist es schon mal nicht.
Thomas E. schrieb: > Also, ein Mofa ist es schon mal nicht. Es ist ein Krankenfahrstuhl. -> https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenfahrstuhl_(Kraftfahrzeug)
Bernd K. schrieb: > Ein Krankenfahrstuhl ist aber einsitzig. Lies bei Wikipedia nach, bevor du dich aus dem Fenster lehnst…
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Uhu U. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> Ein Krankenfahrstuhl ist aber einsitzig. > > Lies bei Wikipedia nach, bevor du dich aus dem Fenster lehnst… Da steht unter Verweis auf die FeV genau das. Bernd steht also ziemlich sicher, was die Wikipedia angeht.
Percy N. schrieb: > a steht unter Verweis auf die FeV genau das. Bernd steht also ziemlich > sicher, was die Wikipedia angeht. Das Ding ist antik und dafür gilt die alte Definition, wie sie in Wp zitiert wird:
1 | Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember 1998 |
2 | den Krankenfahrstuhl als „nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich |
3 | gebrechliche oder behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit |
4 | höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und |
5 | einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht |
6 | mehr als 30 km/h“. Betrug die bbH mehr als 10 km/h, war zum Führen eines |
7 | Krankenfahrstuhls eine Fahrerlaubnis der Klasse 5 erforderlich. |
Uhu U. schrieb: > Percy N. schrieb: >> a steht unter Verweis auf die FeV genau das. Bernd steht also ziemlich >> sicher, was die Wikipedia angeht. > > Das Ding ist antik und dafür gilt die alte Definition, wie sie in Wp > zitiert wird: > Das könnte der Grund sein, aus dem Bernd "ist" schrieb und nicht "war" ... Da das Gefährt vermutlich niemals im Geltungsbereich der StVZO betrieben wurde, dürfte auch kein Bestandsschutz greifen.
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Uhu U. schrieb: > Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember > 1998 Das Ding war noch nie zugelassen, damals gabs so einen lächerlichen Firlefanz von Zulassungsordnungs-Verordnungs-Verordnungs-Verordnung mit bauartbedingtem Bla Bla der Klasse 5 noch gar nicht, also ist eine Neuzulassung fällig, mit TÜV und dem ganzen Ämter-Zirkus heutzutage und Stapeln von Papier. Eventuell bekommst Du es als Oldtimer durch.
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Bernd K. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember >> 1998 > > Das Ding war noch nie zugelassen, damals gabs so einen lächerlichen > Firlefanz von Zulassungsordnungs-Verordnungs-Verordnungs-Verordnung mit > bauartbedingtem Bla Bla der Klasse 5 noch gar nicht, also ist eine > Neuzulassung fällig, mit TÜV und dem ganzen Ämter-Zirkus heutzutage und > Stapeln von Papier. Eventuell bekommst Du es als Oldtimer durch. Bis 1998 wäre das Teil nicht zulassungspflichtig gewesen. Eine Betriebserlaubnis hätte genügt; daher Versicherungskennzeichen statt Kfz-Kz.
Percy N. schrieb: > Betriebserlaubnis Ja, da fängts schon an. Da muß als erstes mal der TÜV einen Stapel Papier erzeugen bevor die Zulassungsstelle auch nur im Traum dran denkt eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen.
Bernd K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Betriebserlaubnis > > Ja, da fängts schon an. Da muß als erstes mal der TÜV einen Stapel > Papier erzeugen bevor die Zulassungsstelle auch nur im Traum dran denkt > eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen. Und dann stellt sich die Frage, ob das Gefährt überhaupt nach altem Recht behandelt werden kann. Deutschen Amtsträgern traue ich zu, dass sie das Ding genau so behandeln wie ein e-Tuk, wobei ein Limo-e-Tuk mehr als zwei Sitzplätze hat und ein Cargo-e-Tuk nur einen.
Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt werden. :-)
Michael W. schrieb: > Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich > das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt > verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in > Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach > sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt > werden. :-) Bravo! Kleiner Hinweis: In Holland war das Fußbrett mit Aluverkleidung für den vorderen Passagier noch vorhanden. Viele Grüße Bernd
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Bernd F. schrieb: > Kleiner Hinweis: In Holland war das Fußbrett mit Aluverkleidung für den > vorderen Passagier noch vorhanden. Aha - da ich jedoch nicht weiter in diesem Vorgang involviert bin weiß ich nicht, was alles vom Verkäufer angeliefert werden wird. Vielleicht sind Teile dabei, welche im eBay-Angebot nicht mit abgebildet waren... aber gut zu wissen. Es wird, soweit ich das mitgeteilt bekommen habe, eh' noch zu Nachforschungen seitens des PS-Speichers zur Historie dieses Gefährts kommen.
Percy N. schrieb: > Und dann stellt sich die Frage, ob das Gefährt überhaupt nach altem > Recht behandelt werden kann. Für alte Autos gibt es die H-Zulassungen - womöglich ist da ja auch noch irgendwo ein Loch für historische Krankenfahrstühle, falls der neue Eigentümer überhaupt das Verlangen hat, am öffentlichen Verkehr damit teilzunehmen. Vielleicht sollten wir das einfach seine Sorge sein lassen…
Michael W. schrieb: > Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich > das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt > verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in > Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach > sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt > werden. :-) Ist der "PS-Speicher" irgendein Museum und gibt es dazu einen passenden Link?
Harald W. schrieb: > Ist der "PS-Speicher" irgendein Museum > und gibt es dazu einen passenden Link? Ja, so in der Art: https://www.ps-speicher.de/index.php#
Michael W. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Ist der "PS-Speicher" irgendein Museum >> und gibt es dazu einen passenden Link? > > Ja, so in der Art: > > https://www.ps-speicher.de/index.php# Ja, man sollte tatsächlich viel mehr seinem Google trauen. :-) Trotzdem vielen Dank. Ein Grund mehr für mich, die 90km für den Weg nach Einbeck mal zu fahren. :-)
Harald W. schrieb: > Ein Grund mehr für mich, die 90km für den Weg nach Einbeck > mal zu fahren. :-) Auf alle Fälle! Ich war am Eröffnungstag (2014) da und 1x danach - lohnt sich für Liebhaber alter Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik (imho) extremst :-) Sind von mir aus so ca. 35km/30 Min. Fahrzeit...
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