E-Bike uralt

OP #5524660
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K. M. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>> Hmm, irgendwie schätze ich das Teil deutlich älter.
>> ... 1910?
>
> Ha!
> ich hab exakt den gleichen Sattel und mein Fahrrad ist aus den 90er
> :)

1890?

Der Sattel ist bestimmt nicht mehr original.

Es ist die Bauweise (Blattfedern) und die elektrische Ausstattung,
die mich auf ein früheres Baujahr tippen lassen.

Auch die Lackierung mit der kaum noch wahrnehmbaren Linierung scheint
mir älter.

Es kann natürlich sein, daß 1930 + X stimmt.

Grüße Bernd
OP #5524675
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Man sollte das Teil so sehen:

Nach behutsamer Restaurierung, ausgestattet mit Nachbauten historischer
6V Bleibatterien, kannst du dich auf jedem Oldtimertreffen damit sehen
lassen.

Dummerweise ist das Teil weit, weit weg und meine Garage voll.

(Eine Zulassung spielt auf solchen Veranstaltungen keine Rolle).

Grüße Bernd
#5525266
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Hallo,

das Rad stammt wohl aus dem "Niederländischen Elektrizitätsmuseum", 
welches wohl vor kurzem aufgegeben wurde (die Domain wurde am 7.8. neu 
vergeben).

In der 40-Jahr-Schrift ( 
https://issuu.com/iagroep/docs/40_jaar_elektriciteitsmuseum_2014 ) wird 
das Rad auf Seite 11 beschrieben, wobei dort vermerkt ist, dass Laut 
Hersteller dieses Rad nur einmal im Jahr 1938 als Invalidentransporter 
gebaut worden sei.

Das Museum hatte es übrigens für eine Einladung zu Kaffee und Kuchen 
erworben ;-) - der aktuelle Angebotspreis bedeutet also eine 
"Wertsteigerung" um 50.000 Prozent...

Schöne Grüße,
Martin
#5525517
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Als Kriterium genügt, daß es ohne Tretunterstützung fährt.

Als Kriterium, daß es sich nicht um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, auch 
Mofa genannt, handelt, genügt, daß es nicht einspurig ist.

"FmH bis 25 km/h: Ein Mofa ist nach § 4 FeV ein einspuriges Fahrrad mit 
Hilfsmotor, (auch ohne Tretkurbeln) mit dem eine bauartbedingte 
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird..."

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mit_Hilfsmotor

Also, ein Mofa ist es schon mal nicht.
#5525815
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Percy N. schrieb:
> a steht unter Verweis auf die FeV genau das. Bernd steht also ziemlich
> sicher, was die Wikipedia angeht.

Das Ding ist antik und dafür gilt die alte Definition, wie sie in Wp 
zitiert wird:
1
Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember 1998
2
den Krankenfahrstuhl als „nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich
3
gebrechliche oder behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit
4
höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und
5
einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht
6
mehr als 30 km/h“. Betrug die bbH mehr als 10 km/h, war zum Führen eines
7
Krankenfahrstuhls eine Fahrerlaubnis der Klasse 5 erforderlich.
#5525835
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Uhu U. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> a steht unter Verweis auf die FeV genau das. Bernd steht also ziemlich
>> sicher, was die Wikipedia angeht.
>
> Das Ding ist antik und dafür gilt die alte Definition, wie sie in Wp
> zitiert wird:
>
Das könnte der Grund sein, aus dem Bernd "ist" schrieb und nicht "war" 
...

Da das Gefährt vermutlich niemals im Geltungsbereich der StVZO betrieben 
wurde, dürfte auch kein Bestandsschutz greifen.
#5526028
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Uhu U. schrieb:
> Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember
> 1998

Das Ding war noch nie zugelassen, damals gabs so einen lächerlichen 
Firlefanz von Zulassungsordnungs-Verordnungs-Verordnungs-Verordnung mit 
bauartbedingtem Bla Bla der Klasse 5 noch gar nicht, also ist eine 
Neuzulassung fällig, mit TÜV und dem ganzen Ämter-Zirkus heutzutage und 
Stapeln von Papier. Eventuell bekommst Du es als Oldtimer durch.
#5526046
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Bernd K. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember
>> 1998
>
> Das Ding war noch nie zugelassen, damals gabs so einen lächerlichen
> Firlefanz von Zulassungsordnungs-Verordnungs-Verordnungs-Verordnung mit
> bauartbedingtem Bla Bla der Klasse 5 noch gar nicht, also ist eine
> Neuzulassung fällig, mit TÜV und dem ganzen Ämter-Zirkus heutzutage und
> Stapeln von Papier. Eventuell bekommst Du es als Oldtimer durch.

Bis 1998 wäre das Teil nicht zulassungspflichtig gewesen. Eine 
Betriebserlaubnis hätte genügt; daher Versicherungskennzeichen statt 
Kfz-Kz.
#5526122
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Bernd K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Betriebserlaubnis
>
> Ja, da fängts schon an. Da muß als erstes mal der TÜV einen Stapel
> Papier erzeugen bevor die Zulassungsstelle auch nur im Traum dran denkt
> eine neue Betriebserlaubnis zu erteilen.

Und dann stellt sich die Frage, ob das Gefährt überhaupt nach altem 
Recht behandelt werden kann. Deutschen Amtsträgern traue ich zu, dass 
sie das Ding genau so behandeln wie ein e-Tuk, wobei ein Limo-e-Tuk mehr 
als zwei Sitzplätze hat und ein Cargo-e-Tuk nur einen.
#5526294
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Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich 
das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt 
verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in 
Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach 
sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt 
werden. :-)
OP #5526332
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Michael W. schrieb:
> Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich
> das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt
> verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in
> Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach
> sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt
> werden. :-)

Bravo!

Kleiner Hinweis: In Holland war das Fußbrett mit Aluverkleidung für den 
vorderen Passagier noch vorhanden.

Viele Grüße
Bernd
#5526382
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Bernd F. schrieb:
> Kleiner Hinweis: In Holland war das Fußbrett mit Aluverkleidung für den
> vorderen Passagier noch vorhanden.

Aha - da ich jedoch nicht weiter in diesem Vorgang involviert bin weiß 
ich nicht, was alles vom Verkäufer angeliefert werden wird. Vielleicht 
sind Teile dabei, welche im eBay-Angebot nicht mit abgebildet waren... 
aber gut zu wissen. Es wird, soweit ich das mitgeteilt bekommen habe, 
eh' noch zu Nachforschungen seitens des PS-Speichers zur Historie dieses 
Gefährts kommen.
#5526446
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Percy N. schrieb:
> Und dann stellt sich die Frage, ob das Gefährt überhaupt nach altem
> Recht behandelt werden kann.

Für alte Autos gibt es die H-Zulassungen - womöglich ist da ja auch noch 
irgendwo ein Loch für historische Krankenfahrstühle, falls der neue 
Eigentümer überhaupt das Verlangen hat, am öffentlichen Verkehr damit 
teilzunehmen.

Vielleicht sollten wir das einfach seine Sorge sein lassen…
#5526544
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Michael W. schrieb:

> Ruuuhig Leute - dieses Gefährt wird nirgends mehr fahren! Woher ich
> das wissen will? Ich selbst habe dem E-Bike zu einer neuen Heimstatt
> verholfen - es wurde auf meinen Hinweis hin umgehend vom PS-Speicher in
> Einbeck gekauft und wird ca. Ende August dort angeliefert und wird (nach
> sorgfältiger Restaurierung/Konservierung) später dort ausgestellt
> werden. :-)

Ist der "PS-Speicher" irgendein Museum
 und gibt es dazu einen passenden Link?

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