Hi Leute, folgende Frage stelle ich mir: Ich studiere aktuell Automatisierungstechnik. Wenn ich damit fertig bin, also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B. Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich abgesichert? Kennt sich da jemand aus? MfG Jonas
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JonasK schrieb: > also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B. > Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre > durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich > abgesichert? Ob der Bachlor das darf weiss hier glaub ich keiner. Aber der Bachelor darf es wohl nicht.
JonasK schrieb: > Wenn ich damit fertig bin, also meinen Bachlor bestanden habe, Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE 1000-10 und DGUV Vorschrift 3. Damit ist Deine Versicherung üblicherweise erstmal zufrieden, wenn Du bei Dir zuhause etwas machst und Dir etwas passiert. Wenn jemand anders etwas passiert, wird genauer nachgefrag und dann mußt Du Dich an den Vorgaben für gewerbliche Installateure messen lassen, also den Voraussetzungen für den Eintrag in das Installateursverzeichnis. Das wäre die abgeschlossenen Ausbildung, eine mehrjährige, zeitnahe Tätigkeit in dem Berufsfeld, Zugang zu und Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften (also ein VDE-Abo), dazu noch Eintrag in die Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, eingerichtete Werkstatt nach Vorgaben des Elektrotechnikerhandwerks und je nach Bundesland/EVU weitere Vorgaben. Also grundsätzlich kann man Deine Frage mit Ja beantworten, allerdings nur, wenn Du erstmal Erahrung gesammelt hast, die Sachkunde nochmal nachweist („Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“) und die ganzen Eintragungen bekommen hast. Aber Glühbirnen oder auch mal ne Steckdose tauschen (nicht neu anbauen) darfst Du auch so.
Horst schrieb: > dazu noch Eintrag in die > Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, eingerichtete Werkstatt nach Vorgaben > des Elektrotechnikerhandwerks und je nach Bundesland/EVU weitere > Vorgaben. Na, eher nicht. Eine Anstellung als Elektroniker/Ingenieure in einem Produktionsbetrieb kann ädequat zur Anmeldung als Gewerbetreibender etc... Also, das was du als angestellte Ingenieur professionell machst, darfst du auch zu Hause machen. Blöd nur, wenn der Ingenieursjob nur aus Computer-Maus Schubserei oder gar erzeugen heisser Luft durch Umstossen von papierstapeln besteht.
Horst schrieb: > Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE > 1000-10 und DGUV Vorschrift 3. Nein, macht es ihn nicht. Es fehlen aktuelle Kenntnisse auf dem Gebiet auf der er arbeiten möchte (Hausinstallation) und Erfahrung. Ebenso fehlt der geforderte Nachweis über die Kenntnis der aktuellen Bestimmungen auf dem Gebiet auf dem er arbeiten möchte. Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie.
Jack schrieb: > Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie. Ich zitier mal aus der DGVU: Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Das erfüllt er in dem Moment, in dem er die Prüfung in einem Bereich der Elektrotechnik abschließt. Ob er es einen Monat/ein Jahr später noch erfüllt, häng davon ab, was er in der Zeit gemacht hat. Die Einstufung als Elektrofachfachkraft ist immer nur eine Momentaufnahme und muß immer rückblickend betrachtet werden.
Ein elektroingenieur soll also den Elektriker anrufen um zu Hause eine Steckdose zu setzen? Lachhaft. Ausdruck einer handwerklich immer behinderteren Gesellschaft. Nur noch smartphone klicken geht. Zur rechtlichen lage: die Handwerker mafia kann mich mal. Wenn ich elektroarbeiten zu Hause ausführe bin ich sicher, dass es sicher ist.
Ob man eine Elektrofachkraft ist, sollte man selber wissen. Wenn du eine wärst, wüßtest du das. Die Tatsache, das du hier fragst, sollte deine Frage somit auch beantworten. JonasK schrieb: > Ich studiere aktuell Automatisierungstechnik. Und wieviel Elektrotechnik war da dabei? Du hast bestimmt das ein oder andere Grundlagenfach gehabt. Genau wie z.B. Maschinenbauer das auch haben. JonasK schrieb: > Wenn ich damit fertig bin, > also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B. > Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre > durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich > abgesichert? Vom Gesetz her darfst du an Elektroinstallationen machen was du willst. Es darf bloß kein Schaden entstehen. Vom Gesetz her darfst du das auch ohne irgendein Studium oder einer Ausbildung. Von weiteren Rahmenbedingungen her kannst du die entsprechende Sachkunde deinem EVU nachweisen, eine Konzession erwerben, und dann darfst an allen entsprechenden Elektroinstallationen, die am Netz des EVUs hängen, arbeiten. Auch an deiner eigenen. Übrigens zählen auch so einfache Dinge wie das Anbringen einer Deckenleuchte schon zu den Arbeiten, die eine Konzession erfordern. Ohne Konzession dürfte auch ein alter Handwerksmeister solche Arbeiten nicht tun. Ansonsten: VDE 100-10: > Elektrofachkraft > Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, > Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen > die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche > Gefahren erkennen kann. Urteile selbst, ob du die Anforderungen erfüllst. Zur besseren Selbsteinschätzung: Gehörte zu deiner fachlichen Ausbildung, wie man eine Leitung auslegt? Hast du schonmal den Begriff Verlegefaktor gehört? Leitergrenztemperatur (und weißt auch wie man diese berechnet)? Du weißt wie man den richtigen LS-Schalter auswählt? Und worin die Untersciede z.B. zwischen verschiedenen 16A-LS-Schaltern besteht? Kurzschlußströme berechnen? Gewisse Institutionen (ich meine es war die Berufsgenossenschaft, weiß es aber nicht mehr genau und finde grad auch keinen Link) sehen Absolventen mit Elektrotechnikstudium (wie mich z.B.) übrigens als elektrotechnische Laien an. Die Sachkunde äußert sich in diesem Fall meines Erachtens darin, mit dieser Ausgangssituation angemessen umzugehen.
Claus M. schrieb: > dass es sicher ist. Das zu garantieren kann nicht mal eine richtige Elektrofachkraft. Wenn der das könnte, warum geht trotzdem hin und wieder was kaputt? Zuhause kann der TO ja für sich machen was er will. Die Baumärkte und auch andere Händler bieten dafür ja das meiste Material an, dass jedermann erwerben kann und darf. Im Beruf oder als Selbständiger sieht das schon anders aus. Interessant finde ich Stellenanzeigen, wo ein "Elektroniker" gesucht wird, aber sich aus der Beschreibung ein Elektroinstallateur herauslesen lässt. Dann kommt noch hinzu, dass der Arbeitgeber alles andere, als ein Fachbetrieb ist, sondern eher Kunden von dieser Branche. Die bekommen durch den Boom wohl keine Handwerker mehr oder sind denen zu teuer, also wollen die einfach einen billig einstellen, natürlich mit den gleichen hohen Ansprüchen. Nur Ahnung hat da von dem Berufsbild anscheinend keiner.
Horst schrieb: > Jack schrieb: >> Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie. > > Ich zitier mal aus der DGVU: > > Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, > wer auf > Grund seiner fachlichen Ausbildung, Hat er nicht, er hat ein Studium der Automatisierungstechnik. Falscher Bereich und theoretisch. Wird eventuell als Grundwissen anerkannt. > [fachliche] Kenntnisse Hat er nicht im gefragten Bereich. Liefert ein Studium der Automatisierungstechnik nicht. > und [fachlicher] Erfahrungen Hat er nicht. Liefert das theoretische Studium nicht. Der Kölner würde jetzt sagen Drei mal Null ist Null, ist Null. Wobei schon einmal Null ausreicht um nicht als Fachkraft zu gelten. > sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen Hat er nicht. Liefert das Studium nicht, nicht mal für den Bereich den er studiert hat. Vier mal Null. > die ihm übertragenen Arbeiten > beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Kann er faken. "Ui, ui, ui, Strom ist gefährlich". Welche Gefahren genau kann er nicht beurteilen. "Ist irgendwie gefährlich aber wird schon gehen" ist keine vernünftige Gefahrenbeurteilung. > Das erfüllt er in dem Moment, in dem er die Prüfung in einem Bereich der > Elektrotechnik abschließt. Nein, die Vorschriften sagen sogar klar, dass es die universelle Elektrofachkraft nicht gibt, sondern man nur in dem Bereich Elektrofachkraft ist, in dem man die Bedingungen erfüllt. Er ist nicht mal im richtigen Bereich. Die Automatisierungstechnik wird man ihm höchstens als Grundausbildung anrechnen wenn es hart auf hart kommt. Praktisch sehe ich es so, dass sich jeder selber gefährden soll wie er mag. Der Spaß hört bei mir da auf, wo andere gefährdet werden, zum Beispiel durch eine unzureichende Installation. Leider schaffen letzteres auch "Elektrofachkräfte" mit deutscher dualer Ausbildung und Meisterbrief - Zwei Elektriker, drei Meinungen, Null Ahnung. Aber das ist ein anderes Thema.
Cerberus schrieb: > Claus M. schrieb: >> dass es sicher ist. > > Das zu garantieren kann nicht mal eine richtige Elektrofachkraft. Wenn > der das könnte, warum geht trotzdem hin und wieder was kaputt Hast recht. Sicherheit gibt es nicht, ein restrisiko bleibt immer. Es gibt nur angemessene risikominimierung. Das meinte ich. Das etwas kaputt geht das Elektriker installiert haben liegt eher an Schlamperei, schnell Feierabend machen, ist schließlich nicht die eigene Hütte. Wenn ich alleine sehe dass bei mir in jeder Dose der Elektriker seinen Müll hinterlassen hat...
Cerberus schrieb: > Interessant finde ich Stellenanzeigen, wo ein "Elektroniker" > gesucht wird, aber sich aus der Beschreibung ein Elektroinstallateur > herauslesen lässt. Den Ausbildungsberuf Elektriker, bzw. den des Elektroinstallateurs gibt es nicht mehr. Man hat den Beruf vor ein paar Jahren aufgepimpt. Der heißt jetzt "Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik" > Nur Ahnung hat da von dem Berufsbild anscheinend keiner. So, so.
Jack schrieb: >> >> Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, >> wer auf >> Grund seiner fachlichen Ausbildung, > > Hat er nicht, er hat ein Studium der Automatisierungstechnik. Falscher > Bereich und theoretisch. Wird eventuell als Grundwissen anerkannt. > >> [fachliche] Kenntnisse > > Hat er nicht im gefragten Bereich. Liefert ein Studium der > Automatisierungstechnik nicht. > >> und [fachlicher] Erfahrungen > > Hat er nicht. Liefert das theoretische Studium nicht. Naja Studium ist nicht gleich Studium. Man kann seine Studentenzeit als Student der Automatisierungstechnik auch so gestalten das man auch genug für elektrotechnische Praxis (kennen-)lernt, indem man Module mit Praxis/Labor-Anteil wählt (so fern angeboten). Es soll auch Studiengänge geben, die direkt VDE-Kurse anbieten und als Werksstudent bekommt man auch genug "Training on the Job". Es liegt halt am Studenten selbst, die module/Nebentätigkeit so auszuwählen das er am ende als kompetente Fachkraft dasteht. Ich habe aber den Eindruck das viele Ing-Studenten noch im Schüler-Modus sind - 0815 Lehrplan absitzen statt aktiv Ausbildung mitgestalten. Insofern ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, das ein Automaten-Bachelor zu dämlich ist nichttödliche Hausinstallation zu verlegen und sich selbst beim Versuch desselben ins Jenseits befördert. Vielleicht springt ja noch ein David-Award raus: https://www.focus.de/wissen/mensch/tid-8667/darwin-award-mann-gegen-maulwurf_aid_371719.html
Na am Berufsbild hat sich nix geändert: Vorher: Schlitze Klopfen Nachher: Schlitze Klopfen
Märchenonkel schrieb: > Na am Berufsbild hat sich nix geändert: > Vorher: Schlitze Klopfen > Nachher: Schlitze Klopfen Jepp, und berechnen tut da garantiert keiner was. "Meister, kann ich da Einfünfer Kabel nehmen?" -- "Nein, nimm Zweifünfer, das haben wir noch zuviel auf Lager, der Kunde zahlts eh."
Es gibt kein Gesetz, was das verbietet, völlig unabhängig vom Ausbildungsstand. Folglich darf er es. Ich habe auch noch kein Urteil gefunden, wo eine Versicherung die Zahlung aufgrund von Eigenleistung verweigert hat und der Richter dem stattgegeben hätte. Folglich ist das auch kein Problem. Wobei ich für konkrete Hinweise auf Urteile zu dem Thema durchaus dankbar wäre. Gruß Axel
Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles. Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen. Außerhalb sieht es anders aus, besonders wenn andere zu Schaden kommen können.
Die Frage ist nicht nur ob du das darfst, sondern vielmehr ob du es auch kannst?
Die Frage ist nicht, ob er es darf, sondern ob er es soll. Ich würde, obwohl auch aus der Branche, hierzu einen Handwerker beauftragen, denn der hat das Werkzeug, ein Lager, aus dem er alles entnehmen kann (ich muss erst einkaufen fahren), und er hat eine Berufshaftpflicht, die im Falle eines Schadens eintritt, wenn der Handwerker Fehler macht. Ich habe das alles nicht und bin daher teurer. Gruss Robert
Axel Zucker schrieb: > Zocker_54 schrieb: >> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen. > Nein, siehe $12 WaffG. Gegen einen Schießstand spricht nichts. Solange man dort mit der Wasserpistole oder dem Lufgewehr schießt ist alles i.O.
R. F. schrieb: > Ich würde, obwohl auch aus der Branche, hierzu einen Handwerker > beauftragen, denn der hat Ich habe auch so Ingenieur-Kollegen, die sich nicht einmal trauen einen Herd anzuschließen oder die Glühbirne im Auto zu wechseln. Traurig ist das. R. F. schrieb: > denn der hat das Werkzeug, sowas hat Man(n) auch zu Hause. > ein Lager, aus dem er alles entnehmen kann (ich muss erst einkaufen > fahren), Ja, und er verscherbelt es dir gerne zur UVP. Da gehe ich lieber selber einkaufen. > Ich habe das alles nicht und bin daher teurer. Ich nicht. Die 60€/h die der Handwerker verlangt plus An- und Abfahrt, da ist Mann selbst billiger. Klar ist es schöner sich gemütlich zurückzulehnen und andere arbeiten zu lassen. Wenn ich Privatier wäre oder Erbe vom Beruf würde ich es sicher auch so machen...
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Claus M. schrieb: > Axel Zucker schrieb: >> Zocker_54 schrieb: >>> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen. >> Nein, siehe $12 WaffG. > > Gegen einen Schießstand spricht nichts. Solange man dort mit der > Wasserpistole oder dem Lufgewehr schießt ist alles i.O. 0.5 Nope, auch bei Luftgewehren gibbets Grenzen und Genehmigungspflichten, selbst der Schausteller auf'm Rummelplatz muss seine Schießbude vom TÜV begutachten lassen. Lichtgewehr sollte aber auch OK sein, aber das wär wohl eigentlich wie bei Wasserpistole kein Schießstand sondern eine Schisshasenlobby ;-)
Axel Zucker schrieb: > selbst der Schausteller auf'm Rummelplatz muss > seine Schießbude vom TÜV begutachten lassen. Ja logisch, der macht es ja auch gewerblich und öffentlich.
Axel Zucker schrieb: > Zocker_54 schrieb: >> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen. > Nein, siehe $12 WaffG. §12 Waffg trifft dazu keine Aussage, eher §27... und ja, man kann sich in den eigenen Keller einen Schießstand bauen lassen, lohnt sicher aber nicht.
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Horst schrieb: > Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE > 1000-10 und DGUV Vorschrift 3 Vermutlich nicht, denn er besucht kein E-Technik-Studium sondern so einen modernen fächerübergreifenden Scheiss der nichts richtig lehrt und daher wohl keinen wirklichen Fachabschluss bringt, aber er sollte mal nachfragen, ob sein Abschluss zur Elektrofachkraft führt und sich das schriftlich geben lassen.
Zocker_54 schrieb: > Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles. Natürlich nicht. Weder an Gasleitungen rumschrauben noch am Netz abgeschlossene Elektroinstallationen neu erstellen oder neu erstellte anschliessen, nur Instandhaltung ist dem Laien erlaubt, und auch Drogen oder Sprengstoffe herzustellen ist verboten.
Märchenonkel schrieb: > Na am Berufsbild hat sich nix geändert: > Vorher: Schlitze Klopfen > Nachher: Schlitze Klopfen echt jetzt? das habe ich ja schon vor 25 Jahren und heute erst Recht nicht gemacht, ich nahm eine Schlitzfräse :P OK Mauernutfräse https://www.svh24.de/bosch-oe-150mm-mauernutfraese-gnf-35-ca/1400-watt-4648?adword=shoppingDE&gclid=CjwKCAjwtvnbBRA5EiwAcRvnpllxo1GJtaTXUbhrX0CcfYX2xBZM3TrmK9dWAu03L26zZ289RUF8axoC0J4QAvD_BwE&campaign=ShoppingDE
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MaWin schrieb: > Vermutlich nicht, denn er besucht kein E-Technik-Studium sondern so > einen modernen fächerübergreifenden Scheiss der nichts richtig lehrt und Das ist schon eine Etechnik Studium. Mit Fachrichtung Automatisierung. Die Bezeichnung ist an FHs seit 30 Jahren oder länger üblich, also kein moderner scheiß.
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> Autor: Rainer Z. (mrpeak) > Datum: 23.08.2018 17:05 > §12 Waffg trifft dazu keine Aussage, eher §27... und ja, man kann sich > in den eigenen Keller einen Schießstand bauen lassen, lohnt sicher aber > nicht. So ist es ! Lohnt sich dann wenn du deine Munition selber machst und die unterschiedlichen Ladungen gleich auf Funktion testen willst. Ohne eigenen Stand musst du jedesmal zur nächsten offenen Schießstätte fahren, was zeitaufwendig ist und nervt !
JonasK schrieb: > Kennt sich da jemand aus? Ja, was du zuhause machst, ist das dein Kram. > im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich > abgesichert? Irgendwann mal was im Studium von VDE 0100 gehört? Dann weiste mehr als nötig! Willste komplette E-Anlagen errichten plus Zähler und Hausanschlußkasten, somußte noch vom EVU als "eingetragener" Installateuer registrieren lassen
Marx Wolfgang schrieb: > Willste komplette E-Anlagen errichten plus Zähler und > Hausanschlußkasten, somußte noch vom EVU als "eingetragener" > Installateuer registrieren lassen Als Meister eines Betriebs ja, sonst muss nicht jeder angestellter Geselle (Installateur) da registriert werden. Der Meister muss da für die Fachkompetenz seiner Mitarbeiter gerade stehen.
MaWin schrieb: > Zocker_54 schrieb: >> Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles. > > Natürlich nicht. > > Weder an Gasleitungen rumschrauben noch am Netz abgeschlossene > Elektroinstallationen neu erstellen oder neu erstellte anschliessen, nur > Instandhaltung ist dem Laien erlaubt, und auch Drogen oder Sprengstoffe > herzustellen ist verboten. Hast Du da ein Gesetz zu ? Zum Schiessstand haben wir ja nun das Waffengesetz gefunden, da steht das eindeutig drin. Es gibt auch ein Gesetz, wo die Strafen bei Missachtung drinstehen. Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen Stromleitung ? Gruß Axel
Claus M. schrieb: > Ich habe auch so Ingenieur-Kollegen, die sich nicht einmal trauen einen > Herd anzuschließen oder die Glühbirne im Auto zu wechseln. Traurig ist > das. Herd anschließen in der eigenen Wohnung? Kein Problem. Bei Bekannten? Eher nicht. Lampenwechsel im Auto? Das lass ich die Werkstatt machen. Ich hab einfach keine Lust, mir die Finger zu brechen. Ich lass auch immer beide tauschen, wenn eine kaputt ist, weil ich keine Lust habe, in 2 Wochen wieder hin zu fahren.
> Autor: Axel L. (axel_5) > Datum: 23.08.2018 23:29 > Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen > Stromleitung ? Ja wo ?
Axel L. schrieb: > Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen > Stromleitung ? http://www.gesetze-im-internet.de/nav/ http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M
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