Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Studium Automatisierungstechnik, rechtliche Situation Elektroarbeiten


von JonasK (Gast)


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Hi Leute,

folgende Frage stelle ich mir:
Ich studiere aktuell Automatisierungstechnik. Wenn ich damit fertig bin, 
also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B. 
Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre 
durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich 
abgesichert?
Kennt sich da jemand aus?

MfG
Jonas

von user (Gast)


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Nein und nein

Beitrag #5532115 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mitarbeiter (Gast)


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JonasK schrieb:
> also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B.
> Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre
> durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich
> abgesichert?

Ob der Bachlor das darf weiss hier glaub ich keiner. Aber der Bachelor 
darf es wohl nicht.

von Horst (Gast)


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JonasK schrieb:
> Wenn ich damit fertig bin, also meinen Bachlor bestanden habe,

Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE 
1000-10 und DGUV Vorschrift 3. Damit ist Deine Versicherung 
üblicherweise erstmal zufrieden, wenn Du bei Dir zuhause etwas machst 
und Dir etwas passiert.

Wenn jemand anders etwas passiert, wird genauer nachgefrag und dann mußt 
Du Dich an den Vorgaben für gewerbliche Installateure messen lassen, 
also den Voraussetzungen für den Eintrag in das 
Installateursverzeichnis.
Das wäre die abgeschlossenen Ausbildung, eine mehrjährige, zeitnahe 
Tätigkeit in dem Berufsfeld, Zugang zu und Kenntnisse der einschlägigen 
Vorschriften (also ein VDE-Abo), dazu noch Eintrag in die 
Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, eingerichtete Werkstatt nach Vorgaben 
des Elektrotechnikerhandwerks und je nach Bundesland/EVU weitere 
Vorgaben.

Also grundsätzlich kann man Deine Frage mit Ja beantworten, allerdings 
nur, wenn Du erstmal Erahrung gesammelt hast, die Sachkunde nochmal 
nachweist („Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an 
das Niederspannungsnetz“) und die ganzen Eintragungen bekommen hast.

Aber Glühbirnen oder auch mal ne Steckdose tauschen (nicht neu anbauen) 
darfst Du auch so.

von Axel Zucker (Gast)


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Horst schrieb:
> dazu noch Eintrag in die
> Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, eingerichtete Werkstatt nach Vorgaben
> des Elektrotechnikerhandwerks und je nach Bundesland/EVU weitere
> Vorgaben.

Na, eher nicht. Eine Anstellung als Elektroniker/Ingenieure in einem 
Produktionsbetrieb kann ädequat zur Anmeldung als Gewerbetreibender 
etc...

Also, das was du als angestellte Ingenieur professionell machst, darfst 
du auch zu Hause machen. Blöd nur, wenn der Ingenieursjob nur aus 
Computer-Maus Schubserei oder gar erzeugen heisser Luft durch Umstossen 
von papierstapeln besteht.

von Jack (Gast)


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Horst schrieb:
> Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE
> 1000-10 und DGUV Vorschrift 3.

Nein, macht es ihn nicht. Es fehlen aktuelle Kenntnisse auf dem Gebiet 
auf der er arbeiten möchte (Hausinstallation) und Erfahrung. Ebenso 
fehlt der geforderte Nachweis über die Kenntnis der aktuellen 
Bestimmungen auf dem Gebiet auf dem er arbeiten möchte.

Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie.

von Horst (Gast)


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Jack schrieb:
> Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie.

Ich zitier mal aus der DGVU:

Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, 
wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie 
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten 
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Das erfüllt er in dem Moment, in dem er die Prüfung in einem Bereich der 
Elektrotechnik abschließt. Ob er es einen Monat/ein Jahr später noch 
erfüllt, häng davon ab, was er in der Zeit gemacht hat. Die Einstufung 
als Elektrofachfachkraft ist immer nur eine Momentaufnahme und muß immer 
rückblickend betrachtet werden.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Vergiss es ...

von Claus M. (energy)


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Ein elektroingenieur soll also den Elektriker anrufen um zu Hause eine 
Steckdose zu setzen? Lachhaft. Ausdruck einer handwerklich immer 
behinderteren Gesellschaft. Nur noch smartphone klicken geht. Zur 
rechtlichen lage: die Handwerker mafia kann mich mal. Wenn ich 
elektroarbeiten zu Hause ausführe bin ich sicher, dass es sicher ist.

von Wühlhase (Gast)


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Ob man eine Elektrofachkraft ist, sollte man selber wissen. Wenn du eine 
wärst, wüßtest du das. Die Tatsache, das du hier fragst, sollte deine 
Frage somit auch beantworten.

JonasK schrieb:
> Ich studiere aktuell Automatisierungstechnik.
Und wieviel Elektrotechnik war da dabei? Du hast bestimmt das ein oder 
andere Grundlagenfach gehabt. Genau wie z.B. Maschinenbauer das auch 
haben.


JonasK schrieb:
> Wenn ich damit fertig bin,
> also meinen Bachlor bestanden habe, darf ich dann z.B.
> Elektroinstallationen (vor allem Zuhause) selbst durchführen und wäre
> durch meine, im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich
> abgesichert?
Vom Gesetz her darfst du an Elektroinstallationen machen was du willst. 
Es darf bloß kein Schaden entstehen. Vom Gesetz her darfst du das auch 
ohne irgendein Studium oder einer Ausbildung.

Von weiteren Rahmenbedingungen her kannst du die entsprechende Sachkunde 
deinem EVU nachweisen, eine Konzession erwerben, und dann darfst an 
allen entsprechenden Elektroinstallationen, die am Netz des EVUs hängen, 
arbeiten. Auch an deiner eigenen. Übrigens zählen auch so einfache Dinge 
wie das Anbringen einer Deckenleuchte schon zu den Arbeiten, die eine 
Konzession erfordern. Ohne Konzession dürfte auch ein alter 
Handwerksmeister solche Arbeiten nicht tun.


Ansonsten:
VDE 100-10:
> Elektrofachkraft
> Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
> Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen
> die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
> Gefahren erkennen kann.
Urteile selbst, ob du die Anforderungen erfüllst.

Zur besseren Selbsteinschätzung: Gehörte zu deiner fachlichen 
Ausbildung, wie man eine Leitung auslegt? Hast du schonmal den Begriff 
Verlegefaktor gehört? Leitergrenztemperatur (und weißt auch wie man 
diese berechnet)? Du weißt wie man den richtigen LS-Schalter auswählt? 
Und worin die Untersciede z.B. zwischen verschiedenen 16A-LS-Schaltern 
besteht?  Kurzschlußströme berechnen?

Gewisse Institutionen (ich meine es war die Berufsgenossenschaft, weiß 
es aber nicht mehr genau und finde grad auch keinen Link) sehen 
Absolventen mit Elektrotechnikstudium (wie mich z.B.) übrigens als 
elektrotechnische Laien an. Die Sachkunde äußert sich in diesem Fall 
meines Erachtens darin, mit dieser Ausgangssituation angemessen 
umzugehen.

von Cerberus (Gast)


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Claus M. schrieb:
> dass es sicher ist.

Das zu garantieren kann nicht mal eine richtige Elektrofachkraft.
Wenn der das könnte, warum geht trotzdem hin und wieder was kaputt?

Zuhause kann der TO ja für sich machen was er will.
Die Baumärkte und auch andere Händler bieten dafür ja das
meiste Material an, dass jedermann erwerben kann und darf.
Im Beruf oder als Selbständiger sieht das schon anders aus.

Interessant finde ich Stellenanzeigen, wo ein "Elektroniker"
gesucht wird, aber sich aus der Beschreibung ein Elektroinstallateur
herauslesen lässt. Dann kommt noch hinzu, dass der Arbeitgeber
alles andere, als ein Fachbetrieb ist, sondern eher Kunden von
dieser Branche. Die bekommen durch den Boom wohl keine Handwerker
mehr oder sind denen zu teuer, also wollen die einfach einen billig
einstellen, natürlich mit den gleichen hohen Ansprüchen.
Nur Ahnung hat da von dem Berufsbild anscheinend keiner.

von Jack (Gast)


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Horst schrieb:
> Jack schrieb:
>> Nix Elektrofachkraft. Elektrotechnischer Laie.
>
> Ich zitier mal aus der DGVU:
>
> Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt,
> wer auf
> Grund seiner fachlichen Ausbildung,

Hat er nicht, er hat ein Studium der Automatisierungstechnik. Falscher 
Bereich und theoretisch. Wird eventuell als Grundwissen anerkannt.

> [fachliche] Kenntnisse

Hat er nicht im gefragten Bereich. Liefert ein Studium der 
Automatisierungstechnik nicht.

> und [fachlicher] Erfahrungen

Hat er nicht. Liefert das theoretische Studium nicht.

Der Kölner würde jetzt sagen Drei mal Null ist Null, ist Null. Wobei 
schon einmal Null ausreicht um nicht als Fachkraft zu gelten.

> sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen

Hat er nicht. Liefert das Studium nicht, nicht mal für den Bereich den 
er studiert hat. Vier mal Null.

> die ihm übertragenen Arbeiten
> beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Kann er faken. "Ui, ui, ui, Strom ist gefährlich". Welche Gefahren genau 
kann er nicht beurteilen. "Ist irgendwie gefährlich aber wird schon 
gehen" ist keine vernünftige Gefahrenbeurteilung.

> Das erfüllt er in dem Moment, in dem er die Prüfung in einem Bereich der
> Elektrotechnik abschließt.

Nein, die Vorschriften sagen sogar klar, dass es die universelle 
Elektrofachkraft nicht gibt, sondern man nur in dem Bereich 
Elektrofachkraft ist, in dem man die Bedingungen erfüllt. Er ist nicht 
mal im richtigen Bereich. Die Automatisierungstechnik wird man ihm 
höchstens als Grundausbildung anrechnen wenn es hart auf hart kommt.

Praktisch sehe ich es so, dass sich jeder selber gefährden soll wie er 
mag. Der Spaß hört bei mir da auf, wo andere gefährdet werden, zum 
Beispiel durch eine unzureichende Installation. Leider schaffen 
letzteres auch "Elektrofachkräfte" mit deutscher dualer Ausbildung und 
Meisterbrief - Zwei Elektriker, drei Meinungen, Null Ahnung. Aber das 
ist ein anderes Thema.

von Claus M. (energy)


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Cerberus schrieb:
> Claus M. schrieb:
>> dass es sicher ist.
>
> Das zu garantieren kann nicht mal eine richtige Elektrofachkraft. Wenn
> der das könnte, warum geht trotzdem hin und wieder was kaputt

Hast recht. Sicherheit gibt es nicht, ein restrisiko bleibt immer. Es 
gibt nur angemessene risikominimierung. Das meinte ich.

Das etwas kaputt geht das Elektriker installiert haben liegt eher an 
Schlamperei, schnell Feierabend machen, ist schließlich nicht die eigene 
Hütte. Wenn ich alleine sehe dass bei mir in jeder Dose der Elektriker 
seinen Müll hinterlassen hat...

von Jack (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Interessant finde ich Stellenanzeigen, wo ein "Elektroniker"
> gesucht wird, aber sich aus der Beschreibung ein Elektroinstallateur
> herauslesen lässt.

Den Ausbildungsberuf Elektriker, bzw. den des Elektroinstallateurs gibt 
es nicht mehr. Man hat den Beruf vor ein paar Jahren aufgepimpt. Der 
heißt jetzt "Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik"

> Nur Ahnung hat da von dem Berufsbild anscheinend keiner.

So, so.

von Axel Zucker (Gast)


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Jack schrieb:
>>
>> Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt,
>> wer auf
>> Grund seiner fachlichen Ausbildung,
>
> Hat er nicht, er hat ein Studium der Automatisierungstechnik. Falscher
> Bereich und theoretisch. Wird eventuell als Grundwissen anerkannt.
>
>> [fachliche] Kenntnisse
>
> Hat er nicht im gefragten Bereich. Liefert ein Studium der
> Automatisierungstechnik nicht.
>
>> und [fachlicher] Erfahrungen
>
> Hat er nicht. Liefert das theoretische Studium nicht.

Naja Studium ist nicht gleich Studium. Man kann seine Studentenzeit als 
Student der Automatisierungstechnik auch so gestalten das man auch genug 
für elektrotechnische Praxis (kennen-)lernt, indem man Module mit 
Praxis/Labor-Anteil wählt (so fern angeboten). Es soll auch Studiengänge 
geben, die direkt VDE-Kurse anbieten und als Werksstudent bekommt man 
auch genug "Training on the Job".

Es liegt halt am Studenten selbst, die module/Nebentätigkeit so 
auszuwählen das er am ende als kompetente Fachkraft dasteht. Ich habe 
aber den Eindruck das viele Ing-Studenten noch im Schüler-Modus sind - 
0815 Lehrplan absitzen statt aktiv Ausbildung mitgestalten.

Insofern ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, das ein 
Automaten-Bachelor zu dämlich ist nichttödliche Hausinstallation zu 
verlegen und sich selbst beim Versuch desselben ins Jenseits befördert. 
Vielleicht springt ja noch ein David-Award raus:
https://www.focus.de/wissen/mensch/tid-8667/darwin-award-mann-gegen-maulwurf_aid_371719.html

von Märchenonkel (Gast)


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Na am Berufsbild hat sich nix geändert:
Vorher: Schlitze Klopfen
Nachher: Schlitze Klopfen

von Lach (Gast)


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Märchenonkel schrieb:
> Na am Berufsbild hat sich nix geändert:
> Vorher: Schlitze Klopfen
> Nachher: Schlitze Klopfen

Jepp, und berechnen tut da garantiert keiner was.
"Meister, kann ich da Einfünfer Kabel nehmen?" -- "Nein, nimm 
Zweifünfer, das haben wir noch zuviel auf Lager, der Kunde zahlts eh."

von Axel L. (axel_5)


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Es gibt kein Gesetz, was das verbietet, völlig unabhängig vom 
Ausbildungsstand.

Folglich darf er es.

Ich habe auch noch kein Urteil gefunden, wo eine Versicherung die 
Zahlung aufgrund von Eigenleistung verweigert hat und der Richter dem 
stattgegeben hätte.

Folglich ist das auch kein Problem.

Wobei ich für konkrete Hinweise auf Urteile zu dem Thema durchaus 
dankbar wäre.

Gruß
Axel

von Zocker_54 (Gast)


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Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles.

Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen.

Außerhalb sieht es anders aus, besonders wenn andere zu Schaden kommen 
können.

von Axel Zucker (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen.
Nein, siehe $12 WaffG.

von MN (Gast)


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Die Frage ist nicht nur ob du das darfst, sondern vielmehr ob du es auch 
kannst?

von R. F. (rfr)


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Die Frage ist nicht, ob er es darf, sondern ob er es soll.

Ich würde, obwohl auch aus der Branche, hierzu einen Handwerker 
beauftragen, denn der hat

das Werkzeug,
ein Lager, aus dem er alles entnehmen kann (ich muss erst einkaufen 
fahren),
und er hat eine Berufshaftpflicht, die im Falle eines Schadens eintritt, 
wenn der Handwerker Fehler macht.

Ich habe das alles nicht und bin daher teurer.

Gruss

Robert

von Claus M. (energy)


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Axel Zucker schrieb:
> Zocker_54 schrieb:
>> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen.
> Nein, siehe $12 WaffG.

Gegen einen Schießstand spricht nichts. Solange man dort mit der 
Wasserpistole oder dem Lufgewehr  schießt ist alles i.O.

von Claus M. (energy)


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R. F. schrieb:
> Ich würde, obwohl auch aus der Branche, hierzu einen Handwerker
> beauftragen, denn der hat

Ich habe auch so Ingenieur-Kollegen, die sich nicht einmal trauen einen 
Herd anzuschließen oder die Glühbirne im Auto zu wechseln. Traurig ist 
das.

R. F. schrieb:
> denn der hat das Werkzeug,

sowas hat Man(n) auch zu Hause.

> ein Lager, aus dem er alles entnehmen kann (ich muss erst einkaufen
> fahren),

Ja, und er verscherbelt es dir gerne zur UVP. Da gehe ich lieber selber 
einkaufen.

> Ich habe das alles nicht und bin daher teurer.

Ich nicht. Die 60€/h die der Handwerker verlangt plus An- und Abfahrt, 
da ist Mann selbst billiger.

Klar ist es schöner sich gemütlich zurückzulehnen und andere arbeiten zu 
lassen. Wenn ich Privatier wäre oder Erbe vom Beruf würde ich es sicher 
auch so machen...

: Bearbeitet durch User
von Axel Zucker (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Axel Zucker schrieb:
>> Zocker_54 schrieb:
>>> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen.
>> Nein, siehe $12 WaffG.
>
> Gegen einen Schießstand spricht nichts. Solange man dort mit der
> Wasserpistole oder dem Lufgewehr  schießt ist alles i.O.

0.5 Nope, auch bei Luftgewehren gibbets Grenzen und 
Genehmigungspflichten, selbst der Schausteller auf'm Rummelplatz muss 
seine Schießbude vom TÜV begutachten lassen. Lichtgewehr sollte aber 
auch OK sein, aber das wär wohl eigentlich wie bei Wasserpistole kein 
Schießstand sondern eine Schisshasenlobby ;-)

von Claus M. (energy)


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Axel Zucker schrieb:
> selbst der Schausteller auf'm Rummelplatz muss
> seine Schießbude vom TÜV begutachten lassen.

Ja logisch, der macht es ja auch gewerblich und öffentlich.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Axel Zucker schrieb:
> Zocker_54 schrieb:
>> Du kannst dir im Keller sogar einen Schießstand bauen.
> Nein, siehe $12 WaffG.

§12 Waffg trifft dazu keine Aussage, eher §27... und ja, man kann sich 
in den eigenen Keller einen Schießstand bauen lassen, lohnt sicher aber 
nicht.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Horst schrieb:
> Der Abschluß macht Dich zumindest zu einer Elektrofachkraft im Sinne VDE
> 1000-10 und DGUV Vorschrift 3

Vermutlich nicht, denn er besucht kein E-Technik-Studium sondern so 
einen modernen fächerübergreifenden Scheiss der nichts richtig lehrt und 
daher wohl keinen wirklichen Fachabschluss bringt, aber er sollte mal 
nachfragen, ob sein Abschluss zur Elektrofachkraft führt und sich das 
schriftlich geben lassen.

von MaWin (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
> Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles.

Natürlich nicht.

Weder an Gasleitungen rumschrauben noch am Netz abgeschlossene 
Elektroinstallationen neu erstellen oder neu erstellte anschliessen, nur 
Instandhaltung ist dem Laien erlaubt, und auch Drogen oder Sprengstoffe 
herzustellen ist verboten.

von Joachim B. (jar)


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Märchenonkel schrieb:
> Na am Berufsbild hat sich nix geändert:
> Vorher: Schlitze Klopfen
> Nachher: Schlitze Klopfen

echt jetzt? das habe ich ja schon vor 25 Jahren und heute erst Recht 
nicht gemacht, ich nahm eine Schlitzfräse :P

OK Mauernutfräse
https://www.svh24.de/bosch-oe-150mm-mauernutfraese-gnf-35-ca/1400-watt-4648?adword=shoppingDE&gclid=CjwKCAjwtvnbBRA5EiwAcRvnpllxo1GJtaTXUbhrX0CcfYX2xBZM3TrmK9dWAu03L26zZ289RUF8axoC0J4QAvD_BwE&campaign=ShoppingDE

: Bearbeitet durch User
von Claus M. (energy)


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MaWin schrieb:
> Vermutlich nicht, denn er besucht kein E-Technik-Studium sondern so
> einen modernen fächerübergreifenden Scheiss der nichts richtig lehrt und

Das ist schon eine Etechnik Studium. Mit Fachrichtung Automatisierung. 
Die Bezeichnung ist an FHs seit 30 Jahren oder länger üblich, also kein 
moderner scheiß.

: Bearbeitet durch User
von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Rainer Z. (mrpeak)
> Datum: 23.08.2018 17:05

> §12 Waffg trifft dazu keine Aussage, eher §27... und ja, man kann sich
> in den eigenen Keller einen Schießstand bauen lassen, lohnt sicher aber
> nicht.

So ist es !

Lohnt sich dann wenn du deine Munition selber machst und die 
unterschiedlichen Ladungen gleich auf Funktion testen willst.

Ohne eigenen Stand musst du jedesmal zur nächsten offenen Schießstätte 
fahren, was zeitaufwendig ist und nervt !

von Marx Wolfgang (Gast)


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JonasK schrieb:
> Kennt sich da jemand aus?

Ja, was du zuhause machst, ist das dein Kram.

> im Studium gesammelten, Elektrotechnikkenntnisse rechtlich
> abgesichert?

Irgendwann mal was im Studium von VDE 0100 gehört?
Dann weiste mehr als nötig!
Willste komplette E-Anlagen errichten plus Zähler und 
Hausanschlußkasten, somußte noch vom EVU als "eingetragener" 
Installateuer registrieren lassen

von Cerberus (Gast)


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Marx Wolfgang schrieb:
> Willste komplette E-Anlagen errichten plus Zähler und
> Hausanschlußkasten, somußte noch vom EVU als "eingetragener"
> Installateuer registrieren lassen

Als Meister eines Betriebs ja, sonst muss nicht jeder angestellter
Geselle (Installateur) da registriert werden. Der Meister muss
da für die Fachkompetenz seiner Mitarbeiter gerade stehen.

von Axel L. (axel_5)


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MaWin schrieb:
> Zocker_54 schrieb:
>> Zuhause darfst du in deinen eigenen vier Wänden alles.
>
> Natürlich nicht.
>
> Weder an Gasleitungen rumschrauben noch am Netz abgeschlossene
> Elektroinstallationen neu erstellen oder neu erstellte anschliessen, nur
> Instandhaltung ist dem Laien erlaubt, und auch Drogen oder Sprengstoffe
> herzustellen ist verboten.

Hast Du da ein Gesetz zu ?

Zum Schiessstand haben wir ja nun das Waffengesetz gefunden, da steht 
das eindeutig drin. Es gibt auch ein Gesetz, wo die Strafen bei 
Missachtung drinstehen.

Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen 
Stromleitung ?

Gruß
Axel

von Christian B. (luckyfu)


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Claus M. schrieb:
> Ich habe auch so Ingenieur-Kollegen, die sich nicht einmal trauen einen
> Herd anzuschließen oder die Glühbirne im Auto zu wechseln. Traurig ist
> das.

Herd anschließen in der eigenen Wohnung? Kein Problem. Bei Bekannten? 
Eher nicht. Lampenwechsel im Auto? Das lass ich die Werkstatt machen. 
Ich hab einfach keine Lust, mir die Finger zu brechen. Ich lass auch 
immer beide tauschen, wenn eine kaputt ist, weil ich keine Lust habe, in 
2 Wochen wieder hin zu fahren.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Axel L. (axel_5)
> Datum: 23.08.2018 23:29

> Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen
> Stromleitung ?

Ja wo ?

von MaWin (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Wo ist das entsprechende Gesetz für das Schrauben an der eigenen
> Stromleitung ?

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M

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