Hallo, ich habe etwas Geld übrig und würde dieses gerne in eine 1-2 Zimmer Wohnung investieren. Dazu habe ich mich was die Finanzen angeht bereits umfangreich informiert und je nach Konstellation wäre das auch interessant. Jetzt frage ich mich aber was für Möglichkeiten man als Vermieter denn hätte wenn der Mieter nicht zahlen sollte. Meine Zielgruppe sind (sehr wahrscheinlich) Studenten, da diese in aller Regel weder bettlägerig sind noch andere Umstände haben die es schwierig machen eine andere Wohnung zu finden müsste man den Student/in im Fall von Zahlungsverzug auch leicht aus der Wohnung bekommen? Ich weiß das es schwer werden kann wenn eine Familie drin wohnt. Oder Menschen die eine schwere Krankheit haben oder... Aber hat man auch bei jungen (ungebundenen) Erwachsenen solche Schwierigkeiten diese bei beispielsweise Zahlungsverzug aus der Wohnung zu bekommen? Kann man, im Fall des Falles, auch die schuldige Miete einklagen und bekommt die auch Monate/Jahre später wieder? Soweit will ich es nicht kommen lassen, aber möchte mich da vor dem Invest noch weiter informiert wissen. Ich könnte mir auch vorstellen den Mietvertrag befristet zu gestalten. Auslaufend ein paar Monate nach Studienende (Regelstudienzeit) oder so ähnlich. Hat hier jemand damit Erfahrungen sammeln können? Die Horrornachrichten die ich bisher so gehört habe hatten nie was mit jungen Erwachsenen zu tun. Vielleicht hat das ja einen Grund. Gruß
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Sobald zwei Monatsmieten im Rückstand kann man fristlos kündigen. Zieht der Mieter nicht aus, muss man noch die Kosten für die Räumung (zunächst) selber tragen.
Claus M. schrieb: > Sobald zwei Monatsmieten im Rückstand kann man fristlos kündigen. Zieht > der Mieter nicht aus, muss man noch die Kosten für die Räumung > (zunächst) selber tragen. Nicht zu vergessen die Räumungsklage. Die erste Instanz ließe sich in Anbetracht der üppigen Ausstattung unserer Amtsgerichte noch am Vormittag erledigen, falls man auf eine Beteiligung des Beklagten am Prozess verzichten kann. Falls in Deutschland plötzlich der Rechtsstaat ausbrechen sollte, kann das etwas [tm] länger dauern. In der ersten Instanz .. Darüber hinaus kann das Gericht Räumungsfristen bewilligen; drei Monate sollten immer drin sein, vielleicht auch sechs.
Max M. schrieb: > Jetzt frage ich mich aber was für Möglichkeiten man als Vermieter denn > hätte wenn der Mieter nicht zahlen sollte. Kündigen. Max M. schrieb: > Ich könnte mir auch vorstellen den Mietvertrag befristet zu gestalten. Ohne Grund ? Nope. Percy N. schrieb: > Nicht zu vergessen die Räumungsklage. Dazu kommt es, wenn er die Kündigung ignoriert.
Oje, vermieten als Geldanlage: Niemals. Wenn die vom richtigen Anwalt unterstützt werden, kriegst Du die erst nach langer Zeit raus. Wenn dann nichts zu holen ist, bleibst Du auch auf Deinen Kosten sitzen. Schimmel in der Wohnung durch nicht lüften: Immer das Problem des Vermieters. Du bist dann in der Beweispflicht. Baustellen draußen, Hitzewelle -> Mietminderung. Diese Aufzählung könnte man endlos weiterführen. Fazit: Niemals in D vermieten. Ich weiß, es gibt auch positive Beispiele, aber die Risiken überwiegen. Meine Wohnung jedenfalls steht leer. Das erspart mir viel Streß.
Michael B. schrieb: > Max M. schrieb: >> Ich könnte mir auch vorstellen den Mietvertrag befristet zu gestalten. > > Ohne Grund ? Nope. > Aha. Rechtsquelle? EDIT: Aber das ist ohnehin egal, weil der Mieter auch dann freiwillig ausziehen müsste. > Percy N. schrieb: >> Nicht zu vergessen die Räumungsklage. > > Dazu kommt es, wenn er die Kündigung ignoriert. Ach, sag bloß ... @Max: Dass junge Mieter, insbesondere Studenten, keine Sorgen bereiten, ist ein frommer Wunsch. Beispiel: Pitchpine-Parkett - Vollholz, kein Laminat - sah der jungen Dame zu streng aus, also wurde der Fußboden blau lackiert, weil's gleich viel fröhlicher wirkt. Das Mädel war pädagogisch tätig ...
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Percy N. schrieb: > Vollholz, kein Laminat - sah der jungen Dame zu streng aus, also wurde > der Fußboden blau lackiert, weil's gleich viel fröhlicher wirkt. Das > Mädel war pädagogisch tätig Na und, wenn es vollholz ist doch kein Problem. Einfach wieder abziehen und gut ist es.
@Andreas B. du spekulierst also rein auf Wertsteigerung? In so eine Studentenwohnung würde ich niemals qualitativ hochwertige Böden etc. legen. Billig & langlebig muss es da sein. Hier ist es auch so das die 1 - 2 Zimmerwohnungen entweder von Studenten oder Pendlern bewohnt werden. Qualität der Einrichtung spielt im Grunde keine Rolle, die Mietpreise sind im 20-40m² Bereich fast immer die selben. Bei Studenten oder Pendlern sehe ich einfach den Vorteil das diese sehr wahrscheinlich nicht lange in der Wohnung sein werden. Welcher Student lebt schon annähernd 10 Jahre in der selben Wohnung, wenn Geld verdient wird will man sich verändern und etwas besseres. Würde auch nur an MINT-Studenten vermieten, die verdienen später wenigstens Geld. Und wegen nicht ewig langer Mietbewohnung kann ich auch leichter die Miete nach oben korrigieren. Das "zocken" auf Wertsteigerung der Wohnung an sich wäre für meine Pläne eher eine Art Bonus. Könnte mir vorstellen da über die Jahre etwas auf zu bauen, bis zur Rente ist es noch ewig lange hin... Derzeit habe ich schon einen ETF mit Einzahlungsplan. Das läuft soweit i. O. kann ich mich nicht beklagen. Für vernünftiges Aktien handeln fehlt mir aber das Interesse an der Materie, dazu will ich auch eine Splittung in meinem Vermögen haben. Risiken gibt es immer das ist auch klar. Mit ein Grund warum ich nur an kleinen Wohnungen interessiert bin. Da spiegelt der Totalschaden nicht den kompletten Ruin für mich ab.
Percy N. schrieb: > Das Mädel war pädagogisch tätig ... Jetzt nicht mehr? Claus M. schrieb: > Einfach wieder abziehen und gut ist es. Mit hippen blauen Fugen... ;-)
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Claus M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Vollholz, kein Laminat - sah der jungen Dame zu streng aus, also wurde >> der Fußboden blau lackiert, weil's gleich viel fröhlicher wirkt. Das >> Mädel war pädagogisch tätig > > Na und, wenn es vollholz ist doch kein Problem. Einfach wieder abziehen > und gut ist es. Erstens: Auch Massivholz hat nur eine begrenzte Stärke. Zweitens: Möchtest Du das Abschleifen bezahlen?
Lothar M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Das Mädel war pädagogisch tätig ... > Jetzt nicht mehr? > Den Kindern wäre es vielleicht zu wünschen. Ich habe sie danach nicht mehr gesehen, wofür ich - wem auch immer - dankbar sein sollte.
Lothar M. schrieb: > Claus M. schrieb: >> Einfach wieder abziehen und gut ist es. > Mit hippen blauen Fugen... ;-) bisschen Schwund is immer.
Max M. schrieb: > Jetzt frage ich mich aber was für Möglichkeiten man als Vermieter denn > hätte wenn der Mieter nicht zahlen sollte. Das A und O des Vermietens ist die Auswahl des Mieters. Wenn du unbedingt Ärger haben willst, vermietest du an einen Penner - das Amt zahlt ja die Miete. Willst du das nicht, suchst du eine(n) Student/en/in mit "gesunden" Eltern. Die haben sich in aller Regel um ihre Sprösslinge gekümmert und federn auch das Vermieterrisiko ab. Ich würde mich vor allem darum kümmern, dass die Bude einigermaßen sinnvoll ausgestattet ist und nicht am Arsch der Welt oder 100 km von der Uni entfernt liegt.
Uhu U. schrieb: > Wenn du unbedingt Ärger haben willst, vermietest du an einen Penner - > das Amt zahlt ja die Miete. Das ist gar nicht so dumm. Man kann sich die Miete direkt vom Amt überweisen lassen, eine sichere Sache. Wenn die Bude dann noch so abgerockt ist, dass nichts mehr kaputt gehen kann, ist es ein sicheres Geschäft
Claus M. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Wenn du unbedingt Ärger haben willst, vermietest du an einen Penner - >> das Amt zahlt ja die Miete. > > Das ist gar nicht so dumm. Man kann sich die Miete direkt vom Amt > überweisen lassen, eine sichere Sache. Wenn die Bude dann noch so > abgerockt ist, dass nichts mehr kaputt gehen kann, ist es ein sicheres > Geschäft Ja, damit verdienen sich manche eine goldene Nase. Irgend ein Rattennest undefinierbarer Größe für einen H4-kompatiblen Preis vermieten und um nichts kümmern. Mietminderung findet nicht statt, weil der Mieter nichts davon hätte und die Behörde bestenfalls nichts weiß, ansonsten aber besseres zu tun hat - man möchte ja auch die nächsten fünf Wohnungsnotfälle irgendwo parken.
DA ist schon was dran mit den Hartz 4 Bewohnern... Aber das will ich erst mal nicht, wobei ich mal prüfen sollte was das Amt hier so bereit wäre zu zahlen. Dazu kommt ja auch das nicht jeder Hartz 4 Bewohner die Wohnung total zerstört zurück lassen wird... @Uhu. Ich beobachte den Markt für Wohnungen die im Umkreis der Hochschule(n) und Industriegebiete sind. Wohnungen in den umliegenden Dörfern sind nur interessant wenn die Busanbindungen in die Stadt (sehr) gut sind oder aber die Anbindung in die Industriegebiete. Dazu kommt noch das ich eine ruhige und gut bürgerliche Lage haben möchte, also keine Wohnung an der Hauptstraße. Mehr wird dann für den angestrebten Kaufpreis nicht drin sein
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Erster Trugschluss: Du möchtest an junge Leute vermieten um eine Rendite zu erwirtschaften. Falsch: Du wirst keine Rendite erwirtschaften, sondern dich grün ärgern. Selbst wenn du anfänglich die volle Miete kassieren kannst, zahlst du erstmal auch die vollen Steuern auf dein Zusatzeinkommen...und zwar mit dem Spitzensteuersatz. Wenn dann aber Mietzahlungen ausbleiben, beteiligt sich der Staat nicht daran und deine Kosten laufen weiter. Wenn nach dem Mietverhältnis umfangreiche Renovierungsarbeiten anfallen, musst du erstmal selbst zahlen, kannst aber die Kosten von der Steuer absetzen. Dann....diese Eigentümerversammlungen habe eine ganz eigene Dynamik: Beispiel: Auf der Tagesordnung steht, dass die Aussenanlage in Schuss gebracht werden soll. Nach Aufzählung verschiedener Kostenfaktoren wird festgestellt, dass die Instandhaltungsrücklagen zu gering sind (sind sie bei fast allen Eigentümergemeinschaften). Es wird stundenlang diskutiert und man einigt sich am Schluss, dass der Rasen gemäht wird. Jegliche Wotmeldungen, jetzt doch endlich die Instandhaltungsrücklage zu erhöhen, werden gnadenlos abgeschmettert. Muss dann doch mal ein grösseres Objekt angeschafft werden, z.B. eine neue Heizung, dann reicht die Rücklage natürlich nicht und die Hälfte der Miteigentümer hat im Moment kein Geld für eine Sonderumlage. Was jetzt? Auch die Gesetzeslage, pro Mieter, ist einzigartig in Deutschland und der absolute Hinderungsgrund für mich, meine Eigentumswohnung jemals wieder zu vermieten. Sie ist momentan leer und bleibt es auch.
Claus M. schrieb: > Das ist gar nicht so dumm. Man kann sich die Miete direkt vom Amt > überweisen lassen, eine sichere Sache. Das ist sogar saudumm. Wenn er einen Job bekommen hat, stellt das Amt sofort seine Zahlungen ein und aus eigener Kraft schafft er es nicht, die Miete zu zahlen und schon hast du ein Problem…
Max M. schrieb: > Ich beobachte den Markt für Wohnungen die im Umkreis der > Hochschule(n) und Industriegebiete sind. > Wohnungen in den umliegenden Dörfern sind nur interessant wenn die > Busanbindungen in die Stadt (sehr) gut sind oder aber die Anbindung in > die Industriegebiete. > Dazu kommt noch das ich eine ruhige und gut bürgerliche Lage haben > möchte, also keine Wohnung an der Hauptstraße. Wenn du an Studenten vermieten willst, dann ist uninähe das Wichtigste und heruntergekommen sollte es nicht sein. Das mit den umliegenden Dörfern ist keine gute Idee. Studenten mit technischen Fächern sind wohl am unkompliziertesten, vorausgesetzt man verhält sich selbst anständig. > Mehr wird dann für den angestrebten Kaufpreis nicht drin sein Dann sieh zu, dass du etwas mehr zusammen bekommst - einen Müll zu kaufen, rächt sich.
Lothar M. schrieb: > Erster Trugschluss: Du möchtest an junge Leute vermieten um eine Rendite > zu erwirtschaften. > > Falsch: Du wirst keine Rendite erwirtschaften, sondern dich grün ärgern. 25% Kapitalverzinsung wirst du damit in der Tat nicht "erwirtschaften" und wer sowas versucht, wird sich in der Tat grün ärgern. Aber das geschieht einem dann auch recht…
Lothar M. schrieb: > Auch die Gesetzeslage, pro Mieter, ist einzigartig in Deutschland und > der absolute Hinderungsgrund für mich, meine Eigentumswohnung jemals > wieder zu vermieten. > Sie ist momentan leer und bleibt es auch. Daran wirst Du so lange Freude haben, bis entweder die Wohnung zwecks Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt wird oder sich die Einkommensteuer auch auf virtuelle Mieten erstreckt. Das erste ist jetzt schon möglich, das zweite im Hinblick auf Wohnraummiete noch nicht eingeführt.
Rechensache: xxx€ Miete/Monat oder lieber xx€/Nacht Das Problem das man da jemanden nicht rausbekommt geht gegen Null. Wochenends oder an Messetagen darfs gerne auch etwas mehr €/Nacht sein.
Thomas O. schrieb: > Rechensache: xxx€ Miete/Monat oder lieber xx€/Nacht > > Das Problem das man da jemanden nicht rausbekommt geht gegen Null. > Wochenends oder an Messetagen darfs gerne auch etwas mehr €/Nacht sein. Hotelbetrieb in einer Wohnung? Da schimpft das Ordnungsamt und der Kämmerer reibt sich die Hände!
Und das größte Problem von Immobilien beschreibt der Name: man kann sie nicht mitnehmen. In diesem rot-grün-versifften Land ist der Immobilienbesitzer automatisch der Böse Kapitalist, und egal wie sich die Rechtslage verschlimmert, man kommt nicht weg. Bei Studenten außerdem nicht vergessen: sie haben viel Zeit, können in der Regel Google benutzen (und es gibt online immer Leute die dem armen Mieter Recht geben) und fühlen sich generell im Recht (der Vermieter ist ja der Böse Kapitalist). Das bedeutet, es ist nur eine Frage der Zeit bis die Nachkommastelle bei der Nebenkostenabrechnung angezweifelt wird, der Nachweis über die Müllabfuhr Kosten geliefert werden soll oder eine Diskussion über Mietminderung, irgendwelche geänderten Rechtslagen oder die Mietpreisbremse gestartet wird. Selbst wenn man alles absolut korrekt macht, es kostet Zeit. Zeit die man nicht vergütet bekommt und Zeit die man nicht von der Steuer absetzen kann. Wenn deine Studentin sich schwängern lässt hast du eh verloren. Und Generell: als Mieter haben sie sich nie mit dem Instandhalten einer Wohnung auseinander gesetzt. Die schaffen es Dinge kaputtzumachen, das glaubt man nicht das möglich ist. Haustiere oder Rauchen darfst du auch nicht verbieten... Überleg's dir gut. Ich würde sagen 50% der Mieter hat man mehr mit zu tun als man sich wünscht, und 20-30% machen richtig Probleme (selbst wenn sie nett sind, so mancher Mieter macht einfach nur durch seine Inkompetenz Probleme). Seit 5 Jahren Vermieter, momentan mit 50% Leerstand weil Vollzeit Arbeitsstelle und keine Lust mich mit diesem Scheiß auseinanderzusetzen nur um nachher die Hälfte dem Staat abzudrücken und das Risiko alleine zu tragen.
Max M. schrieb: > @Andreas B. du spekulierst also rein auf Wertsteigerung? Nein, ich habe die Wohnung für mich selbst gekauft, jahrelang drin gewohnt und dann Haus gekauft. In dieser Zeit habe ich vermietet. Jetzt lebe ich in JP und nutze die Wohnung, wenn ich auf Urlaub in D bin. Verkaufen möchte ich nicht, da ich evt. später wieder da wohnen möchte und Verkauf/Neukauf mit erheblichen Verlusten und Ärger verbunden ist. Claus M. schrieb: > Na und, wenn es vollholz ist doch kein Problem. Einfach wieder abziehen > und gut ist es. Parkett hat max. eine 3.5mm Nutzschicht. Kannst Du ausrechenn wenn der durch ist. Anschließend versiegeln ist ja auch umsonst, gelle. Lothar M. schrieb: > Auch die Gesetzeslage, pro Mieter, ist einzigartig in Deutschland und > der absolute Hinderungsgrund für mich, meine Eigentumswohnung jemals > wieder zu vermieten. Genau das ist der Punkt. In JP würde ich problemlos vermieten. Dort wird auch noch auf Eigentum anderer Leute geachtet. Uhu U. schrieb: > 25% Kapitalverzinsung wirst du damit in der Tat nicht "erwirtschaften" Kannst froh sein, wenn Du keine Verluste macht. Sebastian H. schrieb: > Und Generell: als Mieter haben sie sich nie mit dem Instandhalten einer > Wohnung auseinander gesetzt. Die schaffen es Dinge kaputtzumachen, das > glaubt man nicht das möglich ist. > , so mancher Mieter macht einfach nur durch seine > Inkompetenz Probleme). Genau die Probleme hatte ich auch. Es ist noch nicht einmal Mutwilligkeit, sondern einfach Dämlichkeit verbunden mit Sorglosigkeit und den Glauben: "Der Vermieter hat's ja".
Percy N. schrieb: > Daran wirst Du so lange Freude haben, bis entweder die Wohnung zwecks > Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt wird oder sich die > Einkommensteuer auch auf virtuelle Mieten erstreckt. > Das erste ist jetzt schon möglich, das zweite im Hinblick auf > Wohnraummiete noch nicht eingeführt. Du hast wohl Halluzinationen, oder liest zuviel Bild-Zeitung! Andreas B. schrieb: > ich habe die Wohnung für mich selbst gekauft, jahrelang drin > gewohnt und dann Haus gekauft. Genauso auch meine Situation. Hatte nach dem Hauskauf, weil ich mich noch nicht entschliessen konnte was ich mit der Wohnung mache, die Wohnung erstmal vermietet. Ich könnte darüber ganze Romane schreiben, was/wer einem da alles begegnet. Du kannst dir nach einem Mietverhältnis die Frage stellen, ob du eine grosse Summe in die Renovierung steckst, oder ob du eine noch grössere Summe den Juristen vor die Füsse schmeisst um etwas einzuklagen. Wobei in letzterem Fall nicht klar ist, ob dann zu den juristischen Kosten im Ende nichtauchnoch die Renovierungskosten kommen. Einen Profit mit der Vermietung einer Eigentumswohnung zu erwirtschaften, halte ich für Privatleute kaum für möglich. Das mag bei grossen Vermietungsgesellschaften anders sein, die haben ja auch eigene Rechtsabteilungen und Verwaltungen. Die brauchen auch, im Gegensatz zu Privatiers, keine Grunderweerbssteuer zahlen, kaufen somit äusserst günstig ein.
Uhu U. schrieb: > Claus M. schrieb: >> Das ist gar nicht so dumm. Man kann sich die Miete direkt vom Amt >> überweisen lassen, eine sichere Sache. > > Das ist sogar saudumm. Wenn er einen Job bekommen hat, stellt das Amt > sofort seine Zahlungen ein und aus eigener Kraft schafft er es nicht, > die Miete zu zahlen und schon hast du ein Problem… Bei sehr vielen kann ich dir ohne Hellseher zu sein voraussagen, dass sie nie mehr einen Job finden werden.
Andreas B. schrieb: > Meine Wohnung jedenfalls steht leer. Das erspart mir viel > Streß. Du hast keine Unterhaltskosten für die Wohnung?
● J-A V. schrieb: > Du hast keine Unterhaltskosten für die Wohnung? Natürlich habe ich die. Man kann jetzt eine Rechnung aufmachen, was die Wohnung vermietet und unvermietet kostet. Und wird dann zum Schluß kommen, daß sich vermieten nicht lohnt. Die 3% Rendite, die da rauskommen falls der Mieter pünklich zahlt und nichts kaputtmacht, hole ich mit Aktien stressfreier rein. Und die Hoffnung auf Wertsteigerung bleibt ja immer noch, falls man doch mal verkaufen möchte.
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Andreas B. schrieb: > Die 3% Rendite, die da rauskommen falls der Mieter pünklich > zahlt und nichts kaputtmacht, hole ich mit Aktien stressfreier rein. Ich dachte schon ich bin der einzige der das so sieht. Nicht-Vermieter sehen Vermietung immer als "passives Einkommen" und leerstehende Wohnungen folglich als verschenktes Geld. Aber, vor allem im Bereich der kleinen Wohneinheiten (viele Fehlerquellen* bei wenig Mietzahlung pro Fehlerquelle) ist es einfach ein Job. Ein Kapital-Intensiver Job mit hohem Risiko, nicht abschätzbaren Arbeitszeiten und im Endeffekt sehr niedrigem Stundenlohn (nach Abzug der Kapitalkosten etc.). *der Mensch ist eine häufige Fehlerquelle, im Flugverkehr wie auch in der Vermietung
Lothar M. schrieb: > Das mag bei grossen Vermietungsgesellschaften anders sein, die haben ja > auch eigene Rechtsabteilungen und Verwaltungen. Die brauchen auch, im > Gegensatz zu Privatiers, keine Grunderweerbssteuer zahlen, kaufen somit > äusserst günstig ein. wie muss diese Art von Gewerbe betrieben werden? einfach nur aufs Amt, heute den Gewerbeschein holen und morgen kann ich schon steuerfei kaufen? sprich: hat die Lobby da vernünftig gearbeitet?
● J-A V. schrieb: > und morgen kann ich schon steuerfei kaufen? Vermutlich geht die Sache auch ohne Gewerbeschein, du musst nur in ausreichender Größe einkaufen. ● J-A V. schrieb: > sprich: hat die Lobby da vernünftig gearbeitet? Ja https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/grunderwerbsteuer-streit-um-steuerschlupfloch/20570118.html
Sebastian H. schrieb: > https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-rech... Der Finanzsenator >schimpft über die nicht gezahlte Grunderwerbssteuer, wenn das doch eine Ländersteuer ist? ᕕ(ᐛ)ᕗ ja, unser System des Kompetenzwirrwarrs (denn: Grunderwerbsteuergesetz = Bundesgesetz) macht es bisweilen echt kompliziert.
Andreas B. schrieb: > Kannst froh sein, wenn Du keine Verluste macht. Es kommt entscheidend auf den Ort und die Lage an. Wenn du in einer Großstadt Verluste machst, dann hast du definitiv was grob falsch gemacht.
Uhu U. schrieb: > Es kommt entscheidend auf den Ort und die Lage an. Wenn du in einer > Großstadt Verluste machst, dann hast du definitiv was grob falsch > gemacht. Das hat weniger mit Großstadt oder Land zu tun, sondern mit dem Verhältnis des Anschaffungspreises (Kaufpreis+Nebenkosten) und der Jahresnettomiete.
Lothar M. schrieb: > Ich könnte darüber ganze Romane schreiben, was/wer einem da alles > begegnet. Das A und O des Vermietens ist die Auswahl des Mieters - wer das nicht kapiert, der hat verloren. Einige Menschenkenntnis ist dabei schon sehr von Vorteil… > Einen Profit mit der Vermietung einer Eigentumswohnung zu > erwirtschaften, halte ich für Privatleute kaum für möglich. Mit deiner Haltung sicher nicht…
Claus M. schrieb: > Bei sehr vielen kann ich dir ohne Hellseher zu sein voraussagen, dass > sie nie mehr einen Job finden werden. Bei denen reicht es auch, dass sie im Suff verpassen den Folgeantrag zu stellen. Das Amt nutzt die Gelegenheit sofort, dir damit ein Problem zu machen.
Andreas B. schrieb: > Und wird dann zum Schluß kommen, daß sich vermieten nicht lohnt. Wenn du das so siehst, wirds wohl so sein… Eine Wohnung zu vermieten, ist eine unternehmerische Tätigkeit - das kann eben nicht jeder…
Uhu U. schrieb: > Das A und O des Vermietens ist die Auswahl des Mieters - wer das nicht > kapiert, der hat verloren. Einige Menschenkenntnis ist dabei schon sehr > von Vorteil… Das kann man nur zum Teil vorher erfassen. Beipiel bei mir: Beide Mieter promovierte (Bio)Chemiker und ließen die Wohnung durch nichtlüften vergammeln. Ich weiß nicht wie oft ich dort war und es denen erklärt habe. Man muß es einfach selbst erlebt haben.
Uhu U. schrieb: > Eine Wohnung zu vermieten, ist eine unternehmerische Tätigkeit - das > kann eben nicht jeder… Mach Du mal, dann unterhalten wir uns weiter. Die Kunden eines Unternehmers haben lange nicht so viel Rechte wie die Mieter in D.
Andreas B. schrieb: > Das hat weniger mit Großstadt oder Land zu tun, sondern mit dem > Verhältnis des Anschaffungspreises (Kaufpreis+Nebenkosten) und der > Jahresnettomiete. OK, wenn du jetzt kaufst, ist das wirklich nicht günstig, bei den hohen Preisen. Das Problem ist, dass es nur wenig Anlagealternativen gibt. Mit Aktien kannst du viel schneller auf die Fresse fliegen, weil die unendlich viel undurchschaulicher sind, als Immobilien.
Uhu U. schrieb: > Das Problem ist, dass es nur wenig Anlagealternativen gibt. Mit Aktien > kannst du viel schneller auf die Fresse fliegen, weil die unendlich viel > undurchschaulicher sind, als Immobilien. Sehe ich nicht so. Aktien kann man streuen. Immobilien weniger. Es sein denn man investiert in Immobilienfonds und wirft einen großen Anteil der Rendite den Fondsmanager in den Rachen.
Uhu U. schrieb: > Das A und O des Vermietens ist die Auswahl des Mieters - wer das nicht > kapiert, der hat verloren. Einige Menschenkenntnis ist dabei schon sehr > von Vorteil… Uhu U. schrieb: > Eine Wohnung zu vermieten, ist eine unternehmerische Tätigkeit - das > kann eben nicht jeder… Du meinst wohl, die Rendite hängt vom unternehmerischen Geschick ab? Mann, du hast von der ganzen Materie NULL Ahnung!
Lothar M. schrieb: > Mann, du hast von der ganzen Materie NULL Ahnung! Und du bist Experte darin? Dass ich nicht lache…
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Lothar M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Daran wirst Du so lange Freude haben, bis entweder die Wohnung zwecks >> Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt wird oder sich die >> Einkommensteuer auch auf virtuelle Mieten erstreckt. >> Das erste ist jetzt schon möglich, das zweite im Hinblick auf >> Wohnraummiete noch nicht eingeführt. > > Du hast wohl Halluzinationen, oder liest zuviel Bild-Zeitung! > Halluzinationen? Kann es sein, dass Du Illusionen meinst? Und nein, ich habe seit Jahrzehnten keine Bild in der Hand gehabt. Dir hingegen scheinen es morgens vor sieben noch schlechter zu gehen als sonst. Literaturtip für das Wochenende: Grundgesetz Artikel 13 nebst Kommentar. Ansonsten mach einfach den Nuhr!
Percy N. schrieb: > Literaturtip für das Wochenende: Grundgesetz Artikel 13 nebst Kommentar. > Ansonsten mach einfach den Nuhr! Da mußt Du schon etwas mehr lesen als nur das Grundgesetz. Bis jetzt kam das nur einmal in Hamburg vor als ein privater Eigentümer 6 Wohnungen nicht renovierte und auch nicht als Wohnraum zur Verfügung stellte. Nach einem Rechtsstreit wurden die Wohnungen auf Kosten des Eigentümers renoviert und den Eigentümer nach (Zwangs-)Vermietung zurückgegeben. Da muß also schon einiges vorher passieren. Aber prinzipiell stimmt es schon: Man muß aufpassen und ich würde nach wie vor niemanden empfehlen, zwecks Geldanlage Wohnungen oder gar Häuser zu kaufen.
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Andreas B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Literaturtip für das Wochenende: Grundgesetz Artikel 13 nebst Kommentar. >> Ansonsten mach einfach den Nuhr! > > Da mußt Du schon etwas mehr lesen als nur das Grundgesetz. Keine Sorge, ich habe so manches gelesen, aber aus fürsorglichen Erwägungen kann man nicht alles davon Lothar empfehlen. Kreislaufwetter ist zwar erstmal durch, aber besser iss das! Gleichwohl erschien mir ein Hinweis auf die Sozialbindung des Eigentums angebracht. Falls hier Schweizer mitlesen: Zahlt ihr als Eigenheimbewohner immer noch Einkommensteuer auf virtuelle Mieteinnahmen?
Lothar M. schrieb: > Auch die Gesetzeslage, pro Mieter, ist einzigartig in Deutschland und > der absolute Hinderungsgrund für mich, meine Eigentumswohnung jemals > wieder zu vermieten. > Sie ist momentan leer und bleibt es auch. mir hatte das Wohnungsamt wegen Leerstand Zwangsmaßnahmen angedroht, wohlgemerkt bei einer Grundbuchvormerkung, noch vor dem Kauf und Grundbucheintrag! Manchmal frage ich mich was in den Köpfen von Amtsinhabern vorgeht, soweit sollte doch jeder wissen das eine Vormerkung kein eigentum ist und mich schuldhaft der 1-jährige Leerstand von davor nicht trifft, ja nicht mal der Leerstand ist in meiner Verantwortung solange die Immobilie nicht per Grundbuch in meinem Besitz ist.
Joachim B. schrieb: > Manchmal frage ich mich was in den Köpfen von Amtsinhabern vorgeht, > soweit sollte doch jeder wissen das eine Vormerkung kein eigentum ist > und mich schuldhaft der 1-jährige Leerstand von davor nicht trifft, ja > nicht mal der Leerstand ist in meiner Verantwortung solange die > Immobilie nicht per Grundbuch in meinem Besitz ist. Da liegst Du falsch. Die Tatsache, dass Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, begründet lediglich die Vermutung, dass Du tatsächlich der Eigentümer bist. Und umgekehrt. Davon zu trennen ist der Erwerbsvorgang durch Auflassung und Eintragung. Über Besitzverhältnisse besagt das Grundbuch überhaupt nichts, nicht einmal als Vermutung.
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Percy N. schrieb: > Da liegst Du falsch. Die Tatsache, dass Du als Eigentümer im Grundbuch > eingetragen bist, begründet lediglich die Vermutung, dass Du tatsächlich > der Eigentümer bist. Eine Vormerkung ist kein Eintrag sondern eine Vormerkung, das sollte jedem klar sein, ein Grundbucheintrag kann auch erst erfolgen wenn der Verkauf abgeschlossen ist und das ist nur möglich wenn die Vollmacht über den Verkauf dem Notar vorliegt! Bei mir dauerte es 9 Monate bis der sogenannte "Verkäufer" die Vollmacht vorlegte, gleichwohl kassierten Makler und Notar schon ab und der Notar überwies sogar schon das Geld von Anderkonto....
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Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Da liegst Du falsch. Die Tatsache, dass Du als Eigentümer im Grundbuch >> eingetragen bist, begründet lediglich die Vermutung, dass Du tatsächlich >> der Eigentümer bist. > > Eine Vormerkung ist kein Eintrag sondern eine Vormerkung, das sollte > jedem klar sein, ein Grundbucheintrag kann auch erst erfolgen wenn der > Verkauf abgeschlossen ist und das ist nur möglich wenn die Vollmacht > über den Verkauf dem Notar vorliegt! > Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Gemeint war: Selbst dann, wenn Du als Eigentümer eingetragen bist ... Ähnliches ist Dir widerfahren: Selbstverständlich wird eine Vormerkung eingetragen; anderen Falles könnte sie ihrer Warnfunktion nicht genügen. Die von Dir geschilderte Abwicklung lässt sich schlecht beurteilen, wenn man sie vertraglichen Abreden nicht kennt. Es ist zudem nicht ungewöhnlich, dass ein Notar einem anderen Fremdgelder zu treuen Händen überweist.
Percy N. schrieb: > Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. warum machst du das? > Ähnliches ist Dir widerfahren: Selbstverständlich wird eine Vormerkung > eingetragen; anderen Falles könnte sie ihrer Warnfunktion nicht genügen. aber doch nicht Zwangsgelder androhen für den zurückligenden Zeitraum und nicht ab Vormerkung! Egal das waren 9 Monate Zitterpartie wo ich nicht umbauen konnte, die Mietwohnung schon gekündigt war, es war einfach nicht wie es sein sollte. Egal ist lange her, aber noch nicht vergessen, sowas brennt sich ein.
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Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. > > warum machst du das? > Mit Sicherheit nicht absichtlich. Man rechnet halt nicht immer damit, für wie blöd einen der Andere halten kann ... > Egal ist lange her, aber noch nicht vergessen, sowas brennt sich ein. Möge diese Geschichte Lothar zur Erkenntnis verhelfen!
Joachim B. schrieb: > Bei mir dauerte es 9 Monate bis der sogenannte "Verkäufer" die Vollmacht > vorlegte, gleichwohl kassierten Makler und Notar schon ab und der Notar > überwies sogar schon das Geld von Anderkonto.... Na und? Ausschlaggebend ist, wann Nutzen und Kosten an den Käufer übergehen. Alles andere spielt keine Rolle, sofern der Käufer nicht sofort wieder verkaufen will.
Percy N. schrieb: > Halluzinationen? Kann es sein, dass Du Illusionen meinst? Halluzination = vermeintliche, eingebildete Wahrnehmung; Sinnestäuschung Genau das habe ich gemeint! Illusion = beschönigende, dem Wunschdenken entsprechende Selbsttäuschung über einen in Wirklichkeit weniger positiven Sachverhalt eher nicht. Percy N. schrieb: > Möge diese Geschichte Lothar zur Erkenntnis verhelfen! Deine Absicht in Ehren, aber der Unsinn den du verzapfst wird dadurch nicht besser. Du erzählst hier eine Geschichte die dir widerfahren sein soll, aber ohne irgendwelche Hintergründe genau zu kennen, ist das eben nur eine Geschichte. Mit Verlaub, so wie geschildert, ist der Sachverhalt nicht möglich.
Lothar M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Halluzinationen? Kann es sein, dass Du Illusionen meinst? > > Halluzination = vermeintliche, eingebildete Wahrnehmung; Sinnestäuschung > Genau das habe ich gemeint! > Worauf sollte die vorliegend gerichtet sein? > Illusion = beschönigende, dem Wunschdenken entsprechende Selbsttäuschung > über einen in Wirklichkeit weniger positiven Sachverhalt > eher nicht. > Ja, für Dich ist die Rechtslage freilich weniger angenehm als von Dir erhofft. > Percy N. schrieb: >> Möge diese Geschichte Lothar zur Erkenntnis verhelfen! > > Deine Absicht in Ehren, aber der Unsinn den du verzapfst wird dadurch > nicht besser. > > Du erzählst hier eine Geschichte die dir widerfahren sein soll, aber > ohne irgendwelche Hintergründe genau zu kennen, ist das eben nur eine > Geschichte. > Welche Geschichte soll ich erzählt haben? Verwechselst Du da etwas oder halluzinierst Du? > Mit Verlaub, so wie geschildert, ist der Sachverhalt nicht möglich. Welcher Sachverhalt?
Joachim B. schrieb: > Manchmal frage ich mich was in den Köpfen von Amtsinhabern vorgeht Mein Finanzamt hat mir eines Jahres bei der Steuererklärung erklärt meine vermieteten Wohnungen sind bereits seit 5 Jahren voll abgeschrieben und die angegebenen Abschreibungskosten werden folglich gestrichen. Auf Rückfrage wie ein Wohngebäude nach 2/3 der gesetzlichen 50 Jahre voll abgeschrieben sein kann kam kommentarlos eine falsche Abschreibungstabelle.
Percy N. schrieb: > Welche Geschichte soll ich erzählt haben? Verwechselst Du da etwas oder > halluzinierst Du? Stimmt, ich habe den falchen Beitrag dir zugerechnet, oder umgekehrt den Beitrag fälchlicherweise dir zugeordenet: Joachim B. schrieb: > mir hatte das Wohnungsamt wegen Leerstand Zwangsmaßnahmen angedroht, > wohlgemerkt bei einer Grundbuchvormerkung, noch vor dem Kauf und > Grundbucheintrag! Dafür entschuldige ich mich. Was in meinem Post mit "Geschichte" gemeint war, galt dem oben zitierten Beitrag, SORRY.
Lothar M. schrieb: > Dafür entschuldige ich mich. > Was in meinem Post mit "Geschichte" gemeint war, galt dem oben zitierten > Beitrag, SORRY. Kein Problem, so etwas kann jedem passieren. Wesentlich mehr sorgen bereitet mir Dein Umgangston. Wenn ich davon auszugehen habe, dass Du gleichermaßen unkultiviert angeblökt werden möchtest, hätte ich Schwierigkeiten, mich dem anzupassen. So wird das nichts. Schade, der Thread zum Thema CB-Funk bei Friedberg lässt vermuten, dass Du eigentlich ein netter Kerl bist. Aber auch da gibt es "Tonstörungen"
Percy N. schrieb: > Wesentlich mehr sorgen bereitet mir Dein Umgangston. Ich habe schon in jungen Jahren gelernt: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Will heissen, ich habe mich nur den hier im Forum üblichen Umgansformen angepasst. Mach dir keine Illusionen, ich habe mich nur für die falsche Zuordnung eines Beitrages entschuldigt, das tangiert nicht den Rest meiner Responses zu deinen Posts....und ob ich für dich als "netter Kerl" erscheine, ist mir völlig wurschd, deine persönliche Bewertung meiner "Performance" ist völlig irrelevant.
Lothar M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wesentlich mehr sorgen bereitet mir Dein Umgangston. > > Ich habe schon in jungen Jahren gelernt: Auf einen groben Klotz gehört > ein grober Keil. > > Will heissen, ich habe mich nur den hier im Forum üblichen Umgansformen > angepasst. > > Mach dir keine Illusionen, ich habe mich nur für die falsche Zuordnung > eines Beitrages entschuldigt, das tangiert nicht den Rest meiner > Responses zu deinen Posts....und ob ich für dich als "netter Kerl" > erscheine, ist mir völlig wurschd, deine persönliche Bewertung meiner > "Performance" ist völlig irrelevant. All das habe ich nicht im Geringsten anders erwartet. Möge Dir ein lehrreicher und möglichst langer Lebensabend beschieden sein!
Uhu U. schrieb: > Na und? Ausschlaggebend ist, wann Nutzen und Kosten an den Käufer > übergehen. Alles andere spielt keine Rolle, sofern der Käufer nicht > sofort wieder verkaufen will. was willst du mir denn mitteilen? Das Geld wurde vom Notar vom Anderkonto an den Verkäufer überwiesen ohne das eine Vollmacht vorlag! Das hätte schiefgehen können! Der Makler und Notar kassierten schon ab bevor der Verkauf abgeschlossen war mangels vorliegender Vollmacht! Die 9 Monate die ich weiter Miete zahlen durfte weil ich noch nicht renovieren und einziehen konnte gingen zu meinen Lasten. So blöd war ich dann doch nicht das ich diese 9 Monate die Wände aufkloppe, Sanitär und Strom neu lege ohne das die Bude mir gehört, wäre die Vollmacht nicht gekommen hätte ich meine Arbeitszeit und das schicke Material für mein Geld versenkt, im Gegenteil ich hätte die Wohnung sogar in den vorigen Stand bringen müssen ungeachtet der Sinnhaftigkeit.
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Claus M. schrieb: > Man kann sich die Miete direkt vom Amt > überweisen lassen, eine sichere Sache. Wenn das Amt wegen Meldeversäumnis die Leistung einstellt, ist das alles andere als sicher. Max M. schrieb: > DA ist schon was dran mit den Hartz 4 Bewohnern... Aber nicht jeder bleibt ewig H4. Spätestens zur Rente ändert sich einiges. > Aber das will ich erst mal nicht, wobei ich mal prüfen sollte was das > Amt hier so bereit wäre zu zahlen. Website von Harald Thome einsehen. Ist Gemeindeabhängig. > Dazu kommt ja auch das nicht jeder > Hartz 4 Bewohner die Wohnung total zerstört zurück lassen wird... Wenn man sich Sozial verhält ist das Risiko gering, aber wenn sich der Vermieter Stur und Verquert stellt oder noch schlimmer, den dicken Max, stehen die Chancen nicht schlecht, dass es Stress gibt. Percy N. schrieb: > Daran wirst Du so lange Freude haben, bis entweder die Wohnung zwecks > Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt wird... Wird nur noch sehr selten genutzt. Die Kommunen gehen da andere Wege. Wenn ein Besitzer ohne Erben stirbt, geht die Immobilie in Staatsbesitz und je nach dem in Kommunenbesitz als Unterkunft. Die haben da reichlich Nachschub.
Den Fragenkomplex kann man nur mit einem soliden "Kommt-Darauf-An" beantworten. Es ist nicht leicht derzeit als kleiner Privatvermieter positive Rendite zu erwirtschaften, wenn man nicht schon Immos in seinem Portfolio hat. Wo eine Vonovia einen ganzen Wohnungskomplex handwerklich herrichten lassen kann und den Handwerksbetrieb entsprechend runterhandeln kann, solltest du als Privatvermieter entweder einen guten Handwerksbekanntenkreis haben oder es selbst können, Instandhaltung ist kein kleiner Brocken. Selbiges im Fall von Streitigkeiten, wobei letztere nicht so häufig bzw heftig vorkommen wie es gerne geschwarzmalert wird. Ich behaupte vieles wird dann doch einvernehmlich und mit gesundem Menschenverstand zwischen Mieter und Vermieter geregelt abseits formaler Paragraphen und ist auch eine Frage allgemeiner Sozialkompetenz. Man sollte sich bewusst sein, dass Vermietung eine Beziehung auf Augenhöhe ist und keine "Oben-Unten"-Beziehung wie als Arbeitnehmer, den Zahn durfte ich meiner Vermieterin schon ziehen, seitdem pflegen wir eine anständige Geschäftsbeziehung. Wie auch immer, wenn du in diesen Themenkomplex einsteigen willst, gibt es einschlägige Literatur und Finanzblogger, die sich mit diesem Thema auch praktisch auseinandersetzen. Mit einem sich irgendwo ne Wohnung kaufen und läuft dann schon isses nicht getan, ebensowenig wie mit einem "1 durch Anzahl Jahresnettomietenkaufpreis gleich Rendite". Wenn du in Immobilien investieren willst, vielleicht sind REITs was für dich.
Abradolf L. schrieb: > Ich behaupte vieles wird dann doch einvernehmlich und mit gesundem > Menschenverstand zwischen Mieter und Vermieter geregelt abseits formaler > Paragraphen und ist auch eine Frage allgemeiner Sozialkompetenz. Man > sollte sich bewusst sein, dass Vermietung eine Beziehung auf Augenhöhe > ist und keine "Oben-Unten"-Beziehung wie als Arbeitnehmer, den Zahn > durfte ich meiner Vermieterin schon ziehen, seitdem pflegen wir eine > anständige Geschäftsbeziehung. Soweit die Theorie. Was machst du, wenn die Mieter Dich mit großen blauen Augen anschauen und behaupten sie würden immer lüften? Gleichzeitig siehst Du, daß das Badezimmerfenster mit mindestens 20 Putzmittelflaschen zugestellt ist, in den Räumen ein Klima wie am Amzonas herrscht und der Schimmel überall zu blühen anfängt. Du verwechselst hier auch etwas: "Oben" ist hier immmer der Mieter. Als Vermieter zieht man dabei normalerweise den kürzeren.
Uhu U. schrieb: > Max M. schrieb: >> Jetzt frage ich mich aber was für Möglichkeiten man als Vermieter denn >> hätte wenn der Mieter nicht zahlen sollte. > > Das A und O des Vermietens ist die Auswahl des Mieters. Wenn du > unbedingt Ärger haben willst, vermietest du an einen Penner - das Amt > zahlt ja die Miete. > > Willst du das nicht, suchst du eine(n) Student/en/in mit "gesunden" > Eltern. Die haben sich in aller Regel um ihre Sprösslinge gekümmert und > federn auch das Vermieterrisiko ab. > > Ich würde mich vor allem darum kümmern, dass die Bude einigermaßen > sinnvoll ausgestattet ist und nicht am Arsch der Welt oder 100 km von > der Uni entfernt liegt. Nö, stimmt sooo nicht! Im Rechtsstaat mußt du klagen und bezahlen. Dafür bekommst dann ein Stück Papier was du einrahmen kannst und im Wohnzimmer aufhängen. Dort steht dann geschrieben URTEIL, im Nahmen des Volkes.... Willst du Geld haben, dann kannste dreißig Jahre hinterherlaufen... Und nochmal Löhnen. Gerichtsvollzieher wollen auch Geld haben... Mach mal die Erfahrung! Ohne Makler und die entsprechenden Daten vermiete ich nichts mehr.
Cerberus schrieb: > Max M. schrieb: >> DA ist schon was dran mit den Hartz 4 Bewohnern... > > Aber nicht jeder bleibt ewig H4. Spätestens zur Rente ändert sich > einiges. > Wenn die Rente unter dem Niveau von ALG II liegt, wird sie durch Grundsicherung entsprechend angehoben. Da das Geld aber jetzt aus verschiedenen Töpfen fließt, wird es vermutlich dem Rentner selbst obliegen, sich um die Zahlung zu kümmern. Für die meisten von uns sind diese Änderungen überschaubar > Percy N. schrieb: >> Daran wirst Du so lange Freude haben, bis entweder die Wohnung zwecks >> Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt wird... > > Wird nur noch sehr selten genutzt. Die Kommunen gehen da andere Wege. > Wenn ein Besitzer ohne Erben stirbt, geht die Immobilie in Staatsbesitz > und je nach dem in Kommunenbesitz als Unterkunft. Die haben Ich bezweifle, dass nennenswert viele Kommunen diesen Weg proaktiv beschreiten. Und: Abgesehen davon, dass Du möglicherweise nicht Besitzer und Besitz meinst, sondern Eigentümer und Eigentum, in welchen dieser überbordend häufigen Fälle "je nachdem" - je nach was? - nicht das Land erbt, sondern die Kommune. § 1368 BGB sieht das jedenfalls nicht vor!! > Die haben da reichlich Nachschub! Wenn er denn reichlich wäre, müsste er reichen und es gäbe keine Obdachlosen. Aber Du kannst sicherlich Zahlen mit Quelle angeben?
Joachim B. schrieb: > Das Geld wurde vom Notar vom Anderkonto an den Verkäufer überwiesen ohne > das eine Vollmacht vorlag! Dumm nur, dass der Notar die Eintragung ins Grundbuch erst veranlassen darf, wenn der Kauf vollständig abgewickelt ist - also das Geld vom Käufer zum Verkäufer geflossen ist. Der Deal wird derweil durch die Vormerkung geschützt, die verhindert, dass der VK das Objekt noch einmal verkauft. Wenn die Vormerkung stehen bleibt, hat hat die endgültige Eintagung Zeit und das juckt keinen. > Die 9 Monate die ich weiter Miete zahlen durfte weil ich noch nicht > renovieren und einziehen konnte gingen zu meinen Lasten. Wieso du keinen Zugang zur gekauften Wohnung bekommen hast, erschließt sich aus dem, was du schreibst leider nicht - so eine Vollmacht ist jedenfalls in der reinen Verkaufsmechanik nicht vorgesehen, sie muss also mit den vereinbarten Bedinungen im Kaufvertrag zusammen hängen und die sind individuell. Es ist eben schlecht, wenn man ein Dokument unterschreibt, das man nicht versteht…
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Andreas B. schrieb: > Soweit die Theorie. Die in der Praxis millionenfach gelebt wird. Man kann sich jetzt seitenweise Einzelfälle und was-wäre-wenn Szenarien aus dem Arsch ziehen, aber das bringt für den konkreten Fall garnichts. Man muss sich halt bewusst sein, dass Vermieten eine unternehmerische Tätigkeit ist mit entsprechenden Risiken und wenn man nur einen Kunden hat ist das Risiko halt höher als bei 10 Kunden. Nichtsdestotrotz verläuft der Großteil der Mietbeziehungen ohne größere Streitigkeiten, zumindest ist mir noch keine Justizüberlastung durch Mietsachen bekannt.
Andreas B. schrieb: > Was machst du, wenn die Mieter Dich mit großen > blauen Augen anschauen und behaupten sie würden immer lüften? Wenn man weiß, wo man hingucken muss, sieht man schon, was gespielt wird und dann redet man eben mit dem Mieter. Dumm ist es allerdings, wenn das ein streitsüchtiger Idiot ist. Dann kann man sich nur damit trösten, dass man selbst der Idiot war, der an ihn vermietet hat…
Piffpaffpuff schrieb: > Ohne Makler und die entsprechenden Daten vermiete ich nichts mehr. Hat sich bei mir leider als Fehler erwiesen. Die Auswahl des Mieters, mit dem ich auskommen muss, an Dritte zu deligieren, denen es wurscht ist, was nach Begleichen der Rechnung passiert, ist Selbstentmündigung. Darüber kannst du dich nur bei dir selbst beschweren. Wenn du das gerne öffentlich tun willst…
Piffpaffpuff schrieb: > Ohne Makler und die entsprechenden Daten vermiete ich nichts mehr. lol, Du meinst also, das würde irgendetwas ändern?
Uhu U. schrieb: > Andreas B. schrieb: >> Was machst du, wenn die Mieter Dich mit großen >> blauen Augen anschauen und behaupten sie würden immer lüften? > > Wenn man weiß, wo man hingucken muss, sieht man schon, was gespielt wird > und dann redet man eben mit dem Mieter. > Wo ich hingucken muß, ist mir klar. Was gespielt wurde auch. Was glaubst Du wie oft ich erfolglos mit denen gesprochen habe. Mit Engelszungen auf denen eingeredet, mit Wasserampfsättigungs- und Molierdiagrammen argumentiert ect. Was glaubst Du was ich froh war als die ausgezogen sind. Abradolf L. schrieb: > Nichtsdestotrotz verläuft der Großteil der Mietbeziehungen ohne größere > Streitigkeiten, zumindest ist mir noch keine Justizüberlastung durch > Mietsachen bekannt. Das liegt daran, daß ein Großteil der Vermieter Firmen sind, die entsprechende Rechtsabteilungen haben und deshalb schon mal ein Einschüchternungspotential haben. Als privater Vermieter ziehst Du beim deutschen Mietrecht meist den kürzeren. Da überlegst Du Dir dreimal, einen Anwalt zu konsultieren, auf dessen Kosten Du später sitzenbleibst. Es mag gewiß jede Menge Mietverhältnissse ohne große Probleme geben. Aber das Risiko ist eben extrem hoch. > und wenn man nur einen Kunden hat ist das Risiko halt höher als bei 10 > Kunden. Das ist eben der Punkt. Du setzt als Privatvermieter dein ganzes Vermögen (oder einen großen Teil davon) auf einen einzelnen Mieter und bis dem damit auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Andreas B. schrieb: > Mit Engelszungen auf > denen eingeredet, mit Wasserampfsättigungs- und Molierdiagrammen > argumentiert ect. Zu hoch für die meisten. Andreas B. schrieb: > Was glaubst Du was ich froh war als die ausgezogen sind. Klar ist man froh wenn man Dumpfbacken raus hat. Wie hoch war letztendlich der Gesamtschaden der entstanden ist? Andreas B. schrieb: > Das liegt daran, daß ein Großteil der Vermieter Firmen sind, die > entsprechende Rechtsabteilungen haben und deshalb schon mal ein > Einschüchternungspotential haben. So wenig Privatvermieter sind das garnicht, ... https://www.iwkoeln.de/fileadmin/publikationen/2017/361123/Gutachten_Perspektiven_fuer_private_Kleinvermieter.pdf Das gilt aber auch in die umgekehrte Richtung. Bei einer Vonovia habe ich weniger Hemmungen auf jede noch so kleine Beanstandung zu pochen und im Zweifel meine Rechtsschutz einzuschalten. Wenn ich einen persönlichen Draht zum Vermieter habe und auch etwas über seine persönlichen Verhältnisse weiß, kann das anders aussehen. Fängt ja schon beim m²-Preis an, geht bei kleineren Verschönerungen weiter uswusf., wie man in den Wald reinruft halt. Andreas B. schrieb: > Es mag gewiß jede Menge Mietverhältnissse ohne große Probleme geben. > Aber das Risiko ist eben extrem hoch. Das ist widersprüchlich. Andreas B. schrieb: > Du setzt als Privatvermieter dein ganzes > Vermögen (oder einen großen Teil davon) auf einen einzelnen Mieter und > bis dem damit auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Die meisten Kleinstvermieter werden wohl mal geerbt haben und deswegen nur 1-2 Kunden haben und es nebenher laufen lassen. Mein vorherigen Vermieter habe ich in 8 Jahren nur 3 Mal in persona gesehen und Korrespondenz nur die jährliche NK-Abrechnung, gab auch keine Erhöhungen. Privatvermieter die halbwegs professionell unterwegs sind setzen kaum ihr gesamtes Eigenkapital für einen Kunden ein.
Abradolf L. schrieb: > > Zu hoch für die meisten. Das waren, wie schon oben erwähnet, beides Docs der Biochemie. (Ich selbst bin Chemiker). > Klar ist man froh wenn man Dumpfbacken raus hat. Wie hoch war > letztendlich der Gesamtschaden der entstanden ist? Schwer zu beziffern, da ich die Wohnung nicht mehr saniert und nur den Schimmel entfernt habe. Schätze mal grob auf 8000€ (bei Monatsmiete 600€) > Andreas B. schrieb: >> Es mag gewiß jede Menge Mietverhältnissse ohne große Probleme geben. >> Aber das Risiko ist eben extrem hoch. > > Das ist widersprüchlich. Inwiefern? Begründet hatte ich das im folgenden Absatz (nur 1 Mieter für ein Vermögen, jedenfalls wenn man nicht Sohn vom Beruf ist). > > Die meisten Kleinstvermieter werden wohl mal geerbt haben und deswegen > nur 1-2 Kunden haben und es nebenher laufen lassen. Mein vorherigen > Vermieter habe ich in 8 Jahren nur 3 Mal in persona gesehen und > Korrespondenz nur die jährliche NK-Abrechnung, gab auch keine > Erhöhungen. Ja, wenn man die Bude nicht gekauft hat, ist man vermutlich etwas schmerzfreier. Wenn Du Dir dafür was abgespart hast, sieht das meistens anders aus. > Privatvermieter die halbwegs professionell unterwegs sind setzen kaum > ihr gesamtes Eigenkapital für einen Kunden ein. Professionell = Reich? Eine kleine Wohnung kostet, je nach Lage schon mal ab 100k€, die muß man erst mal haben. Zur Erinnerung: Der TO möchte zwecks Geldanlage ("hat etwas Geld übrig") eine 1-2 Zimmerwohnung kaufeen.
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Andreas B. schrieb: > Schwer zu beziffern, da ich die Wohnung nicht mehr saniert und nur den > Schimmel entfernt habe. Schätze mal grob auf 8000€ (bei Monatsmiete > 600€) Nicht schön, aber ruinös ist was anderes und zumindest nen Teil kommt mit der Steuer wieder. Und man sieht, auch formal gebildete Leute können dumm wie ein Haufen Hundescheiße sein. Ebenso würde ich mich der Pauschalisierung von Hartzern als ranzende Asis erwehren. Andreas B. schrieb: > Inwiefern? Begründet hatte ich das im folgenden Absatz (nur 1 Mieter für > ein Vermögen, jedenfalls wenn man nicht Sohn vom Beruf ist). Wenn es viele Mietverhältnisse gibt die mehr oder minder reibungslos laufen, kann es kein hohes Risiko geben ruiniert zu werden. Klar, Wahrscheinlichkeiten jucken einen relativ wenig wenn man ausgerechnet der ist, der den einen Messinomaden aus dem Pool gefischt hat. Andreas B. schrieb: > Ja, wenn man die Bude nicht gekauft hat, ist man vermutlich etwas > schmerzfreier. Wenn Du Dir dafür was abgespart hast, sieht das meistens > anders aus. Naja, er hatte auch faktisch nicht viel zu tun, außer mir einmal die undichte Dusche zu reparieren und den Laminat im Wohnzimmer nach Auszug zu ersetzen, weil der war nach über 8 Jahren auch wirklich fertig. Andreas B. schrieb: > Professionell = Reich? Eine kleine Wohnung kostet, je nach Lage schon > mal ab 100k€, die muß man erst mal haben. Professionell = er sucht gezielt Renditeobjekte. 100k€ für ne kleine Bude, scheint mir kein solches zu sein. Die Rendite macht man heute nicht mehr in M oder HH, das ist reines Kaufpreisspekulieren ob sich das Karussell noch lange genug dreht, Miete ist da sekundär oder Vermieten gar hinderlich wegen Abnutzung. Aber es gibt noch genug B-Lagen die sich bewirtschaften und positiv nutzen lassen. Aber nicht unbedingt aufwandsarm. Andreas B. schrieb: > Zur Erinnerung: Der TO möchte zwecks Geldanlage ("hat etwas Geld übrig") > eine 1-2 Zimmerwohnung kaufeen. Ja und ich habe gesagt, das kann man pauschal nicht gut oder schlecht heißen. Man kann ihn auf Fallstricke hinweisen, aber Schönrednerei oder Schwarzmalerei bringt einen nicht weiter in dem Themenkomplex. Je nach Anlagesumme und Anlagezeitraum kann man sein Geld besser/aufwandsärmer unterbringen. Wenns Immos sein sollen, bringe ich als Alternative eben auch REITs oder offene Immofonds ins Spiel.
Uhu U. schrieb: > Wieso du keinen Zugang zur gekauften Wohnung bekommen hast, erschließt > sich aus dem, was du schreibst leider nicht - ich hatte Zugang nur mangels Vollmacht war ja der Verkauf faktisch nicht geschehen oder bist du anderer Meinung. Ich frage nochmal wie kann ein Noter einen Verkauf beurkunden wenn keine Vollmacht vom Eigentümer für den sogenannten Verkäufer vorliegt? Uhu U. schrieb: > Dumm nur, dass der Notar die Eintragung ins Grundbuch erst veranlassen > darf, wenn der Kauf vollständig abgewickelt ist - also das Geld vom > Käufer zum Verkäufer geflossen ist. ohne das eine Vollmacht für den "Verkäufer" vom Eigentümer vorliegt? Das Geld wurde ja vorher trotzdem überwiesen! Man glaubt nicht was alles möglich ist trotz klarer Gesetze. 1. Verkäufer legte erst 9 Monate nach der Beurkundung die Vollmacht vor. 2. Der Notar und der Makler schickte sofort nach Beurkundung die Rechnungen. 3. Der Notar überwies sofort nach Beurkundung das Geld von Anderkonto. finde die Fehler!
Hallo Max. Als Alternative kannst Du an Flüchtlinge vermieten (boooaaah, darf man das schreiben?), der Vorteil ist hierbei, dass Du den Staat als Zahler hast, und der ist bekanntlich sehr zuverlässig. Dadurch hast Du keinen Stress mit Mietnomaden oder anderem Ungeziefer. Was auch sehr charmant ist: Der Staat beteiligt sich u. U. an der Renovierung der Wohnungen. Wie es funktioniert kann ich es Dir leider nicht sagen, habe es aber mit meinen Augen gesehen, dass es geht. Und Du musst keine 1a Bude haben, wie gesagt, der Staat hilft u. U. bei der Renovierung, Du musst auch keine aufwändige Mietersuche betreiben. Am besten hast Du ein Objekt mit möglichst vielen Einheiten, eventuell kannst Du dafür einen größeren Kredit aufnehmen, wegen des sicheren Geschäfts dürfte das kein Problem sein, die Kommunen sind zurzeit Froh, wenn jemand entsprechenden Wohnraum anbietet.
Thorsten schrieb: > Hallo Max. Als Alternative kannst Du an Flüchtlinge vermieten (boooaaah, > darf man das schreiben?), der Vorteil ist hierbei, dass Du den Staat als > Zahler hast, und der ist bekanntlich sehr zuverlässig. Dann aber gleich mehrere Wohnungen, möbliert und fix für minimal drei Jahre. Da kannst Du Phantasiepreise nehmen. Eventuell musst Du in eine bestimmte Partei eintreten, das hängt von der Belegenheit ab.
Percy N. schrieb: > Thorsten schrieb: >> Hallo Max. Als Alternative kannst Du an Flüchtlinge vermieten (boooaaah, >> darf man das schreiben?), der Vorteil ist hierbei, dass Du den Staat als >> Zahler hast, und der ist bekanntlich sehr zuverlässig. > > Dann aber gleich mehrere Wohnungen, möbliert und fix für minimal drei > Jahre. > > Da kannst Du Phantasiepreise nehmen. Eventuell musst Du in eine > bestimmte Partei eintreten, das hängt von der Belegenheit ab. Die Möbelstücke müssen nicht sehr hochwertig sein, und auch hier kann eventuell die Stadt helfen. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sehr attraktiv sind. Einfach mal danach suchen. Bei uns krigen alle ihre Wohnungen los, unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Die Wohnungsnot macht's. Derzeit haben viele Flüchtlinge die vorgegebene Zeit in den Asylzentren verbracht und haben Anspruch auf Wohnraum. Dementsprechend ist die Nachfrage hoch und deshalb sollten meiner Meinung nach auch die Preise angepasst werden.
Thorsten schrieb: > der Staat hilft u. U. bei der Renovierung Tja, mangels Praxisberichte fehlen noch die tatsächlichen Erfahrungen wieviel der Staat dazubuttert zur Sanierung sobald die Bude einer Totalzerstörung unterliegt, Pech sollte es dann heißen "Kosten werden in einem der Abnutzung üblichen Rahmen übernommen" oder so nen Shit. Ebenso wie es sich mit Kollateralschäden verhält in MFH, wo einem nur ein paar Wohneinheiten gehören, uswusf. Also den Rechtsstreit sollte man in seine Kalkulation mit aufnehmen, und die dafür notwendige Kriegskasse auch. Ich dachte die Leute hätten aus der Sache mit den Bürgschaften gelernt, wo es erst vollmundig hieß "jaja übernehmen wir dann", hinterher waren sie schön gefistet - zurecht. Wer glaubt als Kleiner dem Staat ein Schnippchen zu schlagen in solchen Angelegenheiten und als Gewinner hervorzugehen, dem ist nicht mehr zu helfen, Gier frisst Hirn. Absolut fahrlässig, jemand der keine Immoerfahrung hat in ein Himmelfahrtskommando zu schicken. Es wäre in solchen Fällen schon hilfreich zumindest per-Du mit dem Landrat zu sein, ...
Abradolf L. schrieb: > Absolut fahrlässig, jemand der keine Immoerfahrung hat in ein > Himmelfahrtskommando zu schicken. Das war bei Banken spätestens seit 1990 so verbreitet, dass man zumindest von Eventualvorsatz ausgehen muss.
Andreas B. schrieb: > Aber das Risiko ist eben extrem hoch. Ich mach das jetzt seit 20 Jahren. Es war einmal einer dabei - vom Makler vermittelt -, der kurz nach dem Einzug durchdrehte und in der Psychiatrie landete. Vorher gingen noch ein paar Sachen in der Wohnung kaputt. Ansonsten keinerlei Probleme. Man muss eben gucken, an wen man vermietet - etwas Menschenkenntnis ist wie bei allen unternehmerischen Tätigkeiten ganz nützlich…
Andreas B. schrieb: > Abradolf L. schrieb: >> >> Zu hoch für die meisten. > Das waren, wie schon oben erwähnet, beides Docs der Biochemie. (Ich > selbst bin Chemiker). Ein Blick auf die Ränder der Fensterscheiben sagt mir in 1/10 Sekunde, ob da ordentlich gelüftet wird, oder ob dort tagelang das Kondenswasser hängt - wenn du mit Wasserdampfsättigungs- und Molierdiagrammen kommst, wirst du höchstens ausgelacht. > Schätze mal grob auf 8000€ Dafür kannst du ein komplett neues Bad einbauen - das kommt mir nicht plausibel vor. Aber wenn du dir die Sache schlecht rechenen willst - nur zu. > Ja, wenn man die Bude nicht gekauft hat, ist man vermutlich etwas > schmerzfreier. Im Moment sind Immobilien überteuert, aber vor 8-10 Jahren ging auch Kaufen noch. Aber wenn du dir das Geld vom Mund absparen musst, ist das generell nichts.
Joachim B. schrieb: > ich hatte Zugang nur mangels Vollmacht war ja der Verkauf faktisch nicht > geschehen oder bist du anderer Meinung. Was willst du mehr? > Ich frage nochmal wie kann ein Noter einen Verkauf beurkunden wenn keine > Vollmacht vom Eigentümer für den sogenannten Verkäufer vorliegt? Wenn der VK nicht persönlich vor dem Notar erscheint, dann muss jemand bevollmächtigt werden, oder der VK unterschreibt den Vertrag vor einem Notar seiner Wahl, der dann in Amtshilfe für den anderen arbeitet. Notare sind Treuhänder und haften für das, was sie machen und du kannst sicher sein, dass die als voll ausgebildete Juristen keinen Scheiß machen, der sie Kopf und Kragen kosten kann. Mir erscheint deine Aufregung vollständig künstlich und ohne jeden realen Kern.
Uhu U. schrieb: > Ein Blick auf die Ränder der Fensterscheiben sagt mir in 1/10 Sekunde, > ob da ordentlich gelüftet wird, oder ob dort tagelang das Kondenswasser > hängt - wenn du mit Wasserdampfsättigungs- und Molierdiagrammen kommst, > wirst du höchstens ausgelacht. > Habe ich schon erwähnt, daß ich das auch gleich gesehen habe? Den Mieter wollte ich vom Sinn des üftens überzeugen, darum ging es. Die Diagramme habe ich auch erst später aufgefahren als Zureden und apellieren an den gesunden Menschnverstand nichts genutzt hat. Ich dachte halt naiverweise, Wissenschaftler überzeugt man am besten mit Wissenschaft. >> Schätze mal grob auf 8000€ > > Dafür kannst du ein komplett neues Bad einbauen - das kommt mir nicht > plausibel vor. Aber wenn du dir die Sache schlecht rechenen willst - nur > zu. > +die halbe Wohnung neu verputzen + neu tapezieren (war übriges Glasfaser). Den Schimmel bekommst man sonst nicht mehr aus der Wand. Fenster ebenfalls vergamelt -> neu streichen. Die haben nicht nur das Bad, sondern die ganze Wohnung versaut, weil sie nämlich nach dem Duschen das Bad über die Wohnung "entlüftet" haben. >> Ja, wenn man die Bude nicht gekauft hat, ist man vermutlich etwas >> schmerzfreier. > > Im Moment sind Immobilien überteuert, aber vor 8-10 Jahren ging auch > Kaufen noch. Aber wenn du dir das Geld vom Mund absparen musst, ist das > generell nichts. Ja wie gesagt, für Leute von Beruf Sohn mag das anders aussehen. Der normale AN spart sich eine Immobilie nun mal vom Gehalt ab. Und nochmal: Die 3-5% Rendite lassen sich mit Aktien weitaus risikoärmer und arbeitsfreier erzielen. Die Arbeitszeit sind in den 3% Rendite übrigens nicht enthalten. Und Ziel eines normalen AN ist mit dieser Form der Geldanlage normalerweise eine Zusatz(?)rente. Und als 70-jähriger möchte ich später nicht den Mietern ständig hinterherrennen. Ein Mietausfall ist in diesem Fall nämlich wirklich ruinös. Gleiches gilt dann für solche Reparaturen. Um nochmal dazu was zu sagen: > Notare sind Treuhänder und haften für das, was sie machen und du kannst > sicher sein, dass die als voll ausgebildete Juristen keinen Scheiß > machen, der sie Kopf und Kragen kosten kann. Leb weiter in Deinem Traumland. Ich hatte auch so eine Spezie, die mit dem Verkäufer zuammengearbeitet hat. Später habe ich dann erfahren, daß er seine Zulassung verloren hat. > Mir erscheint deine Aufregung vollständig künstlich und ohne jeden > realen Kern. Ein Notar, der dem Käufer das Geld vom Notaranderkonto überweist, bevor die Eintragung erfolgt ist, handelt definitiv gesetzeswidrig. Und Du bist als Käufer formal nicht berechtigt, an der Wohnung vorher etwas zu machen. Und was machst Du dann, wenn Du gerade Dein ganzes Geld dort (Anderkonto) liegen hast? Einen weiteren Anwalt beauftragen? Du bist ziemlich realitätsfern. Ich behaupte, Du hast nie in deinem Leben mal eine Immobilie gekauft und/oder selbst saniert. Fremdes Geld verwalten ist ein Ding, etwas anderes ist es wenn Du eine Immobilie an der Backe hast und die Bank monatlich auf das Geld pocht. Die haben nämlich diesbezüglich mehr Rechte gegenüber Dir als Du gegenüber Deinem Mieter. Jemand der 20 Wohnungen geerbt hat oder wo Papi im Bedarfsfall einspringt, sieht das natürlich etwas anders.
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Andreas B. schrieb: > Ja wie gesagt, für Leute von Beruf Sohn mag das anders aussehen. Der > normale AN spart sich eine Immobilie nun mal vom Gehalt ab. > Und nochmal: Die 3-5% Rendite lassen sich mit Aktien weitaus risikoärmer > und arbeitsfreier erzielen. Die Arbeitszeit sind in den 3% Rendite > übrigens nicht enthalten. > Und Ziel eines normalen AN ist mit dieser Form der Geldanlage > normalerweise eine Zusatz(?)rente. Und als 70-jähriger möchte ich später > nicht den Mietern ständig hinterherrennen. Ein Mietausfall ist in diesem > Fall nämlich wirklich ruinös. Gleiches gilt dann für solche Reparaturen. Es kommt - wie immer - darauf an :-) Meine Eltern haben 1990 erst eine, und dann 1994 noch eine Wohnung direkt in Uninähe gekauft, beide in einem 24er-Block. Bisher wurde nur an Studenten bzw. Azubis vermietet und das klappt jetzt schon 30 Jahre wirklich reibungslos. Was muss man mMn beachten? 1.) Eine wirklich gute Hausverwaltung sollte man haben, die auch aktiv ist. Im ersten Jahr war das bei uns wohl ein 1-Mann-Unternehmen und der gute Mann war zwar billig aber vollkommen überfordert. Mit der neuen Hausverwaltung läuft es jetzt schon 28 Jahre sehr gut. 2.) Ein guter Hausmeister - am besten einen Elektriker etc. 3.) Kurze Mietzeiten wie bei Studenten und Azubis üblich helfen, eine eventuell vorhandene Angst bzgl. "den krieg ich nie mehr aus der Wohnung" zu bekämpfen. 4.) Man sollte zumindest in der Nähe wohnen (bei meinen Eltern sind es knapp 40km) - um bei Problemen vor Ort sein zu können. Außerdem wechseln die Mieter in Studentenvierteln ja flott und wenn man selbst bestimmen möchte, wer einzieht, muss man eben dorthin. Um Nachmieter muss man sich selbst kaum noch kümmern, wenn einmal ein Student eingezogen ist. Dass eine Wohnung frei wird, spricht sich in Studentenkreisen schneller rum als man auch nur das Papier für einen Anschlag in der Uni rausgekramt hat. Bisher ging das nahtlos ineinander über. Gerne bittet man die Eltern dazu (sind in den letzten Jahren eh immer dabei ;-) Bisher gab es noch keinen einzigen Zahlungsverzug und die Wohnung wurden sehr pfleglich behandelt. Möblieren muss man auch nicht mehr - die Studis heute bringen ihre Sachen selbst mit. Meine Eltern haben allerdings auch immer erneuert und sich regelmäßig erkundigt, ob alles soweit ok ist und sorgt eben auch dafür, dass bemängelte Dinge abgestellt werden. Wie wir bei unserer Tochter gesehen haben (bzw. noch sehen), ist das nicht selbstverständlich. Man unterhält sich auch mal über Privates, wie das Studium vorangeht, wo es später hingehen soll usw. Meine Eltern haben aber auch nicht alles "rausgepresst". Mieterhöhungen gab es immer nur für neue Mieter und auch von der Höhe her lagen sie eher im unteren Feld dieses Wohnungsblocks. Dafür hatten sie immer dankbare und vernünftige junge Leute als Mieter. Ich denke, es ist immer ein Geben und Nehmen. Meine Mutter ist jetzt 78 und hat nun allerdings keine Lust mehr auf Eigentümerversammlungen etc. - das übernimmt jetzt mein Bruder :-) Finanziell hat sich das auf jeden Fall für meine Eltern ausgezahlt. Ob Aktienkrise oder nicht, die Miete kommt. Nicht zu vergessen ist die Verdreifachung des Wohnungswertes während dieser Zeit. Die Studentenschwemme macht's möglich.
Chris D. schrieb: > Nicht zu vergessen ist die > Verdreifachung des Wohnungswertes während dieser Zeit. Verdreifachúng innerhalb von 24 bzw 28 Jahren? Das ist ja ziemlich bescheiden, vor allem wenn man bedenkt, dass der Löwenanteil davon in den letzten Jahren und so eine Entwicklung nun nicht abzuschätzen war. Und solange nicht verkauft wird, ist der Wert virtuell. Aber in einem anderen Thread hattest du ja schon erwähnt, dass Instandhaltung hauptsächlich schwarz pardon durch Handwerkerfreunde läuft, dann kommt vielleicht noch eine Positivrendite zusammen.
Chris D. schrieb: > Andreas B. schrieb: > > Finanziell hat sich das auf jeden Fall für meine Eltern ausgezahlt. Ob > Aktienkrise oder nicht, die Miete kommt. Nicht zu vergessen ist die > Verdreifachung des Wohnungswertes während dieser Zeit. Die > Studentenschwemme macht's möglich. Schwein gehabt. Gerade gegen 1990 war es sehr gefährlich, Wohnungen in größeren Objekten zu erwerben. Mancher hat sich da in einer WEG wiedergefunden, in der von 2 Wohnungen 13 einer Kapitalgesellschaft gehörten. Wie so etwas weitergehen kann - und häufig auch weiterging - kann sich jeder selbst ausmalen. Seit Vermieter Modernisierungskosten dauerhaft auf den Mietzins umlegen dürfen, gibt es ein neues Beuteschema.
Abradolf L. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Nicht zu vergessen ist die >> Verdreifachung des Wohnungswertes während dieser Zeit. > > Verdreifachúng innerhalb von 24 bzw 28 Jahren? Das ist ja ziemlich > bescheiden, vor allem wenn man bedenkt, dass der Löwenanteil davon in > den letzten Jahren und so eine Entwicklung nun nicht abzuschätzen war. Sie haben es auch nicht nötig zu verkaufen :-) > Und solange nicht verkauft wird, ist der Wert virtuell. Nein, das waren konkrete Angebote von Kaufinteressenten. Meist Eltern, die, wenn der Zögling sowieso dort studiert, das auch in der eigenen Wohnung tun kann. Oft angesprochenes Modell war der Bezug durch Nachwuchs plus ein Untermieter, von dessen Miete dann das Töchterchen leben konnte. Und natürlich unterhält man sich auf den EVs mit anderen Eigentümern. In so einem Block wird eben öfter verkauft. > Aber in einem anderen Thread hattest du ja schon erwähnt, dass > Instandhaltung hauptsächlich schwarz pardon durch Handwerkerfreunde > läuft Da musst Du mich verwechseln. Größere Dinge wurden ganz offiziell durch Firmen gemacht, kleinere Sachen hat mein Vater (oder auch wir Geschwister) selbst durchgeführt. > dann kommt vielleicht noch eine Positivrendite zusammen. Durchaus. Ist für meine Eltern über die Jahre ein sehr nettes Zubrot gewesen :-)
Percy N. schrieb: > Schwein gehabt. Gerade gegen 1990 war es sehr gefährlich, Wohnungen in > größeren Objekten zu erwerben. Mancher hat sich da in einer WEG > wiedergefunden, in der von 2 Wohnungen 13 einer Kapitalgesellschaft > gehörten. Ja, da muss man schon aufpassen - aber die Struktur in dem Block war sehr heterogen. Wenn ich mich grob richtig erinnere, dürften zwei Drittel Leute gewesen sein, die die Wohnung erstmal für die Dauer des Studiums von Tochter/Sohn erworben hatten. Wichtig war auch: alles aus der Region, ein Paar kannten meine Eltern sogar (war lustig auf der ersten EV :-) > Wie so etwas weitergehen kann - und häufig auch weiterging - > kann sich jeder selbst ausmalen. Jepp. Aber so etwas sollte man natürlich auch vorher abklopfen. > Seit Vermieter Modernisierungskosten dauerhaft auf den Mietzins umlegen > dürfen, gibt es ein neues Beuteschema. Vermutlich. Das Umlegen haben meine Eltern bspw. nie gemacht. Lieber gute, zufriedene Mieter und dafür weniger Geld. Die Hausverwaltung ist da aber auch sehr hinterher - die kannten die Schwachstellen dieser 80er-Jahrebauten und haben alles daraufhin abgeklopft. Denen fielen eben auch Kleinigkeiten auf wie ein defekter Türstopper oder Bewegungsmelder und dann wurde (wird) das sofort behoben. Wenn regelmäßig geschaut und repariert wird, dann erspart man sich teure Folgekosten. Eine gute Hausverwaltung ist wirklich wichtig.
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Omma hatte 'ne Wohnung in einem Wohnsilo und mir diese vor ca 10 Jahren vererbt. Früher (tm) war das noch 'ne richtig gute Nachbarschaft. Die Hütte dient jetzt quasi leider nur noch zur Aufbewahrung eines gewissen Bodensatzes. Die Letzte Vermietung ging gerade so glimpflich über die Bühne. Ich lass die jetzt leer stehen und nutze das als Lagerraum, Vermieten kommt hier absolut nicht in Frage. Die Politik heult sich über Wohnungsmangel aus und merkt dabei wieder einmal nicht, dass man selbst für solche Miseren verantwortlich ist, wenn man für immer mehr Leute sorgt, die nicht von ihrer Arbeit leben können oder von Arbeit leben wollen.
Andreas B. schrieb: > Die 3-5% Rendite lassen sich mit Aktien weitaus risikoärmer > und arbeitsfreier erzielen. Die Arbeitszeit sind in den 3% Rendite > übrigens nicht enthalten. Später, wenn du mal nicht mehr arbeitest, lebst du nicht von den Prozenten, sondern von den Euros, die du einnimmst. Ich habe aber auch etwas gebraucht, bis ich das begriffen hatte… > Und als 70-jähriger möchte ich später > nicht den Mietern ständig hinterherrennen. Ein Mietausfall ist in diesem > Fall nämlich wirklich ruinös. Gleiches gilt dann für solche Reparaturen. Ich bin in den vergangenen 20 Jahren keinem einzigen Mieter hinterher-gerannt. Musste mir deswegen einen anderen Ausdauersport suchen. >> Notare sind Treuhänder und haften für das, was sie machen und du kannst >> sicher sein, dass die als voll ausgebildete Juristen keinen Scheiß >> machen, der sie Kopf und Kragen kosten kann. > Leb weiter in Deinem Traumland. Ich hatte auch so eine Spezie, die mit > dem Verkäufer zuammengearbeitet hat. Später habe ich dann erfahren, daß > er seine Zulassung verloren hat. Junge, das ist rein gar nichts zu deinem Nachteil passiert. Offenbar ist dir dein Genöhle wichtiger, als die Sache realistisch zu betrachten… > Ein Notar, der dem Käufer das Geld vom Notaranderkonto überweist, bevor > die Eintragung erfolgt ist, handelt definitiv gesetzeswidrig. Und Du > bist als Käufer formal nicht berechtigt, an der Wohnung vorher etwas zu > machen. Was ist das denn für ein Quatsch? Musst du etwa erst den Kredit abzahlen, bevor du die Wohnung nutzen darfst? Der Notar haftet für das, was er macht. > Jemand der 20 Wohnungen geerbt hat oder wo Papi im Bedarfsfall > einspringt, sieht das natürlich etwas anders. Ja natürlich, mein Alter, der alte Geizkragen hat mir monatlich 350.000 € Apanage rübergeschoben. Es geht halt nicht über einen gesunden Vater und wenn du den nicht hast, bleibt dir eigentlich nur der Goldene Schuss…
Chris D. schrieb: > Es kommt - wie immer - darauf an :-) Du bringst es exakt auf den Punkt. So funktionierts.
Uhu U. schrieb: >>> Notare sind Treuhänder und haften für das, was sie machen und du kannst >>> sicher sein, dass die als voll ausgebildete Juristen keinen Scheiß >>> machen, der sie Kopf und Kragen kosten kann. >> Leb weiter in Deinem Traumland. Ich hatte auch so eine Spezie, die mit >> dem Verkäufer zuammengearbeitet hat. Später habe ich dann erfahren, daß >> er seine Zulassung verloren hat. > > Junge, das ist rein gar nichts zu deinem Nachteil passiert. Offenbar ist > dir dein Genöhle wichtiger, als die Sache realistisch zu betrachte. Weil ich aufgepasst hatte und mich beim Notar darüber beschwerte. Es hätte auch schiefgehen können. Und damit das nicht passiert gibt es eben solche Regelungen, daß einem die Immobilie erst gehört wenn sie eingetragen ist. Und dann bekommt der Verkäufer sein Geld vom Anderkonto. Ansonsten kann man sich das Anderkonto nämlich sparen. Es ist etwas anderes als ein Auto kaufen. Uhu U. schrieb: >> Ein Notar, der dem Käufer das Geld vom Notaranderkonto überweist, bevor >> die Eintragung erfolgt ist, handelt definitiv gesetzeswidrig. Und Du >> bist als Käufer formal nicht berechtigt, an der Wohnung vorher etwas zu >> machen. > > Was ist das denn für ein Quatsch? Musst du etwa erst den Kredit > abzahlen, bevor du die Wohnung nutzen darfst? Du hast keine Ahnung, also lass es. Informiere Dich doch besser mal bevor Du solchen Unsinn absonderst.
Andreas B. schrieb: > Es > hätte auch schiefgehen können. Und damit das nicht passiert gibt es eben > solche Regelungen, daß einem die Immobilie erst gehört wenn sie > eingetragen ist. Inwiefern schützt das den Erwerber? > Und dann bekommt der Verkäufer sein Geld vom > Anderkonto. Bei dieser Vorgehensweise würde der Käufer in Verzug geraten, da der Verkäufer bereits mit Auflassung und Bewilligung der Eintragung alles in seiner Macht stehende getan hat, was seinerseits zur Erfüllung erforderlich ist, mehr kann nicht verlangt werden. > Ansonsten kann man sich das Anderkonto nämlich sparen. Du verkennt die Funktion des Anderkontos: Es dient dazu, beiden Parteien Sicherheit zu geben. Der Verkäufer kann sich darauf verlassen, dass der Kaufpreis vorhanden und dem Zugriff des Käufers entzogen ist. Der Käufer hingegen hat die Sicherheit, dass der Verkäufer nicht einfach mit dem Geld durchgehen kann. > Es ist etwas anderes als ein Auto kaufen. > Stimmt, Fahrnis kann man weitgehend formfrei veräuißern und erwerben; man kann dabei auch Geld übergeben. Das hast Du gut erkannt.
Percy N. schrieb: > Andreas B. schrieb: > >> Es >> hätte auch schiefgehen können. Und damit das nicht passiert gibt es eben >> solche Regelungen, daß einem die Immobilie erst gehört wenn sie >> eingetragen ist. > > Inwiefern schützt das den Erwerber? Der Erwerber wird dadurch geschützt daß das Geld erst an den Verkäufer geht wenn der Erwerber eingetragen ist. > >> Und dann bekommt der Verkäufer sein Geld vom >> Anderkonto. > > Bei dieser Vorgehensweise würde der Käufer in Verzug geraten, da der > Verkäufer bereits mit Auflassung und Bewilligung der Eintragung alles in > seiner Macht stehende getan hat, was seinerseits zur Erfüllung > erforderlich ist, mehr kann nicht verlangt werden. Es kann aber immer noch passieren daß die Bank den Kredit nicht vergibt. Dann wird nämlich die Auflassung rückgängig gemacht (auf Kosten des Erwerbers) > >> Ansonsten kann man sich das Anderkonto nämlich sparen. > > Du verkennt die Funktion des Anderkontos: Es dient dazu, /beiden/ > Parteien Sicherheit zu geben. Der Verkäufer kann sich darauf verlassen, > dass der Kaufpreis vorhanden und dem Zugriff des Käufers entzogen ist. > Der Käufer hingegen hat die Sicherheit, dass der Verkäufer nicht einfach > mit dem Geld durchgehen kann. Ja und inwieweit widerspricht das meinen vorherigen Ausführungen? >> Es ist etwas anderes als ein Auto kaufen. > Stimmt, Fahrnis kann man weitgehend formfrei veräuißern und erwerben; > man kann dabei auch Geld übergeben. Das hast Du gut erkannt. Man kann Immobilien auch relativ formfrei erwerden. Aufgrund der Werte um die es da geht macht man das aber i.A. nicht.
In Ordnung, Andreas. Du lebst offenbar in einer anderen Rechtsordnung, mindestens. Viel Erfolg dabei!
Andreas B. schrieb: > Du hast keine Ahnung, also lass es. Informiere Dich doch besser mal > bevor Du solchen Unsinn absonderst. Lesen kannst du offenbar auch nicht - danke, das erklärt vieles.
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Andreas B. schrieb: > Der Erwerber wird dadurch geschützt daß das Geld erst an den Verkäufer > geht wenn der Erwerber eingetragen ist. Das ist dummes Zeug.
Uhu U. schrieb: > Andreas B. schrieb: >> Der Erwerber wird dadurch geschützt daß das Geld erst an den Verkäufer >> geht wenn der Erwerber eingetragen ist. > > Das ist dummes Zeug. da hast du sogar Recht, das Geld geht sogar weg wenn nicht mal eine Vollmacht vorliegt! Ob die Haftung vom Notar existiert und durchsetzbar ist musste ich glücklicherweise nie rausfinden.
Joachim B. schrieb: > Ob die Haftung vom Notar existiert und durchsetzbar ist musste ich > glücklicherweise nie rausfinden. Diese große Welt birgt noch mehr Geheimnisse, glaub mir!
Percy N. schrieb: > Diese große Welt birgt noch mehr Geheimnisse, glaub mir! nicht nur die und ich bin eher ungläubig! Es soll ja Leute geben die glauben das Gesetze eindeutig sind. Grau ist alle Theorie.
Percy N. schrieb: > Sind Andreas B. und Joachim B. eigentlich verschiedene Personen? warum schreibst du so einen Unfug? Percy N. schrieb: > Du verkennt die Funktion des Anderkontos: Es dient dazu, /beiden/ > Parteien Sicherheit zu geben. Der Verkäufer kann sich darauf verlassen, > dass der Kaufpreis vorhanden und dem Zugriff des Käufers entzogen ist. > Der Käufer hingegen hat die Sicherheit, dass der Verkäufer nicht einfach > mit dem Geld durchgehen kann. Ich habe es definitiv anders erlebt!
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Sind Andreas B. und Joachim B. eigentlich verschiedene Personen? > > warum schreibst du so einen Unfug? > Falls ja, scheint Ihr ähnliche Erlebnisse zu teilen, vgl Beitrag von 13:14. > Percy N. schrieb: >> Du verkennt die Funktion des Anderkontos: Es dient dazu, /beiden/ >> Parteien Sicherheit zu geben. Der Verkäufer kann sich darauf verlassen, >> dass der Kaufpreis vorhanden und dem Zugriff des Käufers entzogen ist. >> Der Käufer hingegen hat die Sicherheit, dass der Verkäufer nicht einfach >> mit dem Geld durchgehen kann. > > Ich habe es definitiv anders erlebt! In welcher Hinsicht? Ist der Notar oder der Verkäufer einfach mit Deinem Geld durchgebrannt?
Percy N. schrieb: > Du lebst offenbar in einer anderen Rechtsordnung, > mindestens. Eher in einer verquerten Weltanschauung bzgl. Eigentum. Das ein Mieter für das Abwohnen und das muss nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, Miete bezahlt, scheinen einige Vermieter nicht zu verstehen. Wenn dann nach einigen Jahren oder Jahrzehnten ein neues Bad im Altbau fällig wird, auch nicht. Der Verkehrswert ist bei dem Schrott nach Jahrzehnten ohnehin Null. Eine ältere Nachbarin, die ein über vierzig Jahre altes Bad(Toilettenspülung hübsch retro mit Kette) hat, bat kürzlich ihren Vermieter um eine barrierearme Dusche, anstatt der alten Retro-Badewanne, weil sie wegen einer Gelenkerkrankung die Badewanne nicht mehr nutzen konnte. Hat der Vermieter als "zu teuer" abgewimmelt, dabei hätte er die Kosten als Modernisierungsmassnahme mit 11% auf die Miete umschlagen können und nach ca. neun Jahren an der höheren Miete was zusätzlich dran verdient. Am Geld kann es nicht gelegen haben, weil er Zeitnah am Nachbarhaus, was ihm auch gehört, umfangreiche Dachdeckerarbeiten hat machen lassen und das kostet ja auch Geld, das am Kapitalmarkt z.Zt. sicher relativ leicht zu bekommen ist. Was die Sozialkompetenz von Vermietern angeht, habe ich überwiegend negative Erfahrung gemacht. Die meisten sind regelrechte Ganoven oder Diktoren, aber das ist natürlich ohne Urteil nur subjektiv und kann nicht auf jeden übertragen werden. Respekt auf Augenhöhe und nicht alle Vermieterpflichten und -risiken auf Mieter abzuwälzen sollte für beide Seiten usus sein. Leider hat man da eben Pech und die Spinner wollen die Rechte der Mieter auch gar nicht akzeptieren. Eigentum verpflichtet, aber es erlaubt keinen Vermieter das Recht nach Belieben zu beugen oder zu brechen.
Joachim B. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Andreas B. schrieb: >>> Der Erwerber wird dadurch geschützt daß das Geld erst an den Verkäufer >>> geht wenn der Erwerber eingetragen ist. >> >> Das ist dummes Zeug. Für Dich (auch für Percy N.), lies mal hier: Immobilien kaufen für Dummies https://www.hypovereinsbank.de/hvb/privatkunden/immobilien/ablauf-hauskauf > > da hast du sogar Recht, das Geld geht sogar weg wenn nicht mal eine > Vollmacht vorliegt! > Ob die Haftung vom Notar existiert und durchsetzbar ist musste ich > glücklicherweise nie rausfinden. Das Problem bei dieser ganzen Prozedur ist das, daß man davon ausgeht, daß der Notar als neutrale Person fungiert, beide Parteien vertritt und integer ist. Das ist leider nicht immer gegeben ud scheint wohl nicht ganz so selten zu sein. Ich dachte, bei mir wäre es eine Ausnahme gewesen.
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Cerberus schrieb: > Eher in einer verquerten Weltanschauung bzgl. Eigentum. > Das ein Mieter für das Abwohnen und das muss nicht dem > bestimmungsgemäßen Gebrauch widersprechen, Miete bezahlt, > scheinen einige Vermieter nicht zu verstehen. Das ist auch ein Punkt warum sich vermieten nicht lohnt. Die meisten Mieter haben keine Ahnung was der Kauf und der Unterhalt einer Immobilie kosten Cerberus schrieb: > Eine ältere Nachbarin, die ein über vierzig Jahre altes > Bad(Toilettenspülung hübsch retro mit Kette) hat, bat > kürzlich ihren Vermieter um eine barrierearme Dusche, > anstatt der alten Retro-Badewanne, weil sie wegen einer > Gelenkerkrankung die Badewanne nicht mehr nutzen konnte. Wie kommst Du auf das schmale Brett daß ein Vermieter irgendwelche soziale Funktionen hat? Dann muß sie so etwas halt bei der Krankenkasse beantragen. Ich gehe mal davon aus, daß die Dame für die alte Bude auch eine entsprechend niedrige Miete bezahlt. Wenn die Situation in D so ist daß sich viele Leute die Miete nicht mehr leisten können, so kann man das nicht den Vermietern anlasten. Dann sind eben die Mindestlöhne zu niedrig. D ist ja mittlerweise zum Niedriglohnland mutiert. Mieter gehen immer davon aus, daß der Vermieter die Häuser geschenkt bekommen. Wenn das mit den Immobilien alles so toll ud alle Vermieter so reich sind ist warum gehen dann nicht alle Mieter zu Bank und leihen sich das Geld für eine selbstgenutze Wohnung (ja, das können nicht nur Vermieter). Merkst Du was? Rechne doch einfach mal nach was Du für eine 3-Zimmer Wohnung bezahlst (incl Grunderwerbsteuer + Notar). Dann rechne mal was Du jeden Monat für Instanthaltung, Grundsteuer und Unterhalt hinlegen mußt. Dann kommst Du bei Eigennutzung ggf. auf ein kleines Plus. Das liegt z.t. aber auch daran daß es jetzt Dein Eigentum ist und Du auch darauf achten wirst nichts kaputtzumachen.
Andreas B. schrieb: > Für Dich (auch für Percy N.), lies mal hier: Immobilien kaufen für > Dummies > https://www.hypovereinsbank.de/hvb/privatkunden/immobilien/ablauf-hauskauf > Ist ja niedlich gemacht, aber das ist auch alles, was man Gutes über das Machwerk der Frau Thomsen sagen kann. Terminologisch bewegt sie sich im gesamten Text weitgehend im Bereich der Fahrnis, was bei der Anwendung auf Liegenschaften zu Verwirrung führen muss. Doch selbst hierfür ist der Artikel teilweise Quatsch: Wer ein Haus (also ein Grundstück, dessen wesentlicher Bestandteil ein Haus ist) kaufen will, erstrebt Eigentum an dem Grundstück, daneben vielleicht auch Besitz am Haus. Frau Thomsen hingegen redet stets nur von "Hausbesitzer'; dies ist aber zB auch der Mieter eines EFH, mindestens solange er sich dort aufhält. Anders als bei Fahrnis ist die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes nicht erforderlich für die Übertragung des Eigentums; daher ist im Gegensatz zur Meinung Thomsen auch eine Übergabe nicht erforderlich: sie ist ohne besondere Abrede auch nicht aus dem Kaufvertrag geschuldet. Den Komplex Verkehr mit Behörden/Notar/Zahlung hat sie allenfalls kursorisch gestreift, vermutlich, weil ohnehin ein Notar eingeschaltet werden muss, der dann all die schrägen Ver(w)irrungen der netten Dame richten darf. Falls Du mal zur LBS oder einer Sparkasse kommst, frag mal, ob sie für Dich geeignete Lektüre aus dem Sparkassenverlag bestellen können; das Zeug kostet zwar was, ist aber seinen Preis wert. Allerdings sind die Schwarten von Profis für Profis und setzen gewisse Kenntnisse voraus. > Das Problem bei dieser ganzen Prozedur ist das, daß man davon ausgeht, > daß der Notar als neutrale Person fungiert, beide Parteien vertritt und > integer ist. Das ist leider nicht immer gegeben ud scheint wohl nicht > ganz so selten zu sein. Ich dachte, bei mir wäre es eine Ausnahme > gewesen. Stimmt beinahe, und das habe ich nie bestritten. Die Vertretungsmacht des Notars ist allerdings auf den Verkehr mit dem GBA beschränkt. Kriminelle gibt es überall. Ärzte betrügen Krankenkassen und zocken Patienten ab, Richter und Rechtsanwälte veranstalten riesige Betrügereien im Finanzbereich, Lehrer verticken mal eben die Himmelsscheibe von Nebra, Banker schwatzen ihren Kunden völlig sinnlose Versicherungen und hochriskante Finanzprodukte auf - da wirst Du doch nicht erwarten, dass alle Notare auf das schnelle Geld verzichten? Die arbeiten dann aber nicht so plump wie von Dir dargestellt; Dir ist ja auch kein Schaden entstanden. Und falls doch: Gerade weil Notare mit fremdem Vermögen nahezu freihändig umgehen können, haben sie pflichtgemäß eine Versicherung. Dein Geld war nie in Gefahr. Die mir bekannten "Ungenauigkeiten" von Notaren liefen allesamt darauf hinaus, dass den einzelnen Wohnungseigentümern einer WEG recht "individuell gestaltete" Teilungspläne überlassen wurden. So furchtbar häufig passiert das allerdings nicht. Es gibt nur jedesmal ein ziemliches Erdbeben.
Percy N. schrieb: > Ist ja niedlich gemacht, > .... Ich habe es nicht umsonst "Immobilienkauf für Dummys" genannt. Es beschreibt aber das Prinzip was hier von Dir und Uhu abgestritten wurde. Falls Du das anders sieht, dann erkläre mir doch mal genauer was Dir an meinen obigen Ausführungen nicht gepasst hat. Siehe: Percy N. schrieb: > In Ordnung, Andreas. Du lebst offenbar in einer anderen Rechtsordnung, > mindestens. Percy N. schrieb: > Und falls doch: Gerade weil Notare mit > fremdem Vermögen nahezu freihändig umgehen können, haben sie > pflichtgemäß eine Versicherung. > Dein Geld war nie in Gefahr. Bei solchen Schlawinern (ich meine jetzt die speziellen Notare, damit hier keine Mißverständnisse entstehen) kann man auch davon ausgehen daß sie die Versicherung nicht bezahlt haben. Sicher ist hier also gar nichts.
Andreas B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Ist ja niedlich gemacht, >> .... Meine Güte, das ist ein Reklamewisch und die Verfasserin hst möglicherweise noch nie ein BGB in der Hand gehabt. Jedenfalls liest sich der Text so! Ich werde hier nichts in extenso erklären. Die Materie ist relativ umfangreich; und ohne vollständige Unterlagen wäre ohnehin alles geraten. > Percy N. schrieb: >> Und falls doch: Gerade weil Notare mit >> fremdem Vermögen nahezu freihändig umgehen können, haben sie >> pflichtgemäß eine Versicherung. >> Dein Geld war nie in Gefahr. > > Bei solchen Schlawinern (ich meine jetzt die speziellen Notare, damit > hier keine Mißverständnisse entstehen) kann man auch davon ausgehen daß > sie die Versicherung nicht bezahlt haben. Sicher ist hier also gar > nichts. Ich hatte vor einer Stunde noch überlegt, ob ich es dazuschreibe: Ohne den Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt keine Zulassung. Falls der Notar mit der Prämie in Rückstand gerät, erfolgt nicht nur eine Mahnung, sondern auch eine Meldung an die Notarkammer. Die ermuntert dann in eigener Zuständigkeit zur Zahlung, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass Zulassungsverlust droht. Dir kann höchstens passieren, dass der Notar keiner ist. Das sollte aber der Bank auffallen, da die normalerweise die örtlichen Notare kennen. IM Zweifel fragt man bei der Kammer nach oder betrachtet deren Webpräsenz.
Percy N. schrieb: > Falls der Notar mit der Prämie in Rückstand gerät, erfolgt nicht nur > eine Mahnung, sondern auch eine Meldung an die Notarkammer. Die > ermuntert dann in eigener Zuständigkeit zur Zahlung, nicht ohne darauf > hinzuweisen, dass Zulassungsverlust droht. Andreas B. schrieb: > Leb weiter in Deinem Traumland. Ich hatte auch so eine Spezie, die mit > dem Verkäufer zuammengearbeitet hat. Später habe ich dann erfahren, daß > er seine Zulassung verloren hat. War vermutlich eine ungünstige Situation. Warum der Notar später seine Zulassung verloren kann weiß ich nicht. Zum Zeitpunkt des Kaufes hatte er sie jedenfalls noch.
Jedenfalls hast Du keinen Verlust erlitten. Neun Monate Verzögerung kann auch das Grundbuchamt erzeugen. Schön, dass es letztlich geklappt hat.
Percy N. schrieb: > Neun Monate Verzögerung Das war Joachim B. Percy N. schrieb: > Sind Andreas B. und Joachim B. eigentlich verschiedene Personen? Ja, sind wir. ;-) Mit der Teilungserklärung hatte mein Notar auch geschummelt (sprich: Mit den Verkäufer zusammengearbeitet). Das habe ich aber noch entdeckt und konnte es ändern (lassen). Insofern treffen Deine beobachteten "Ungenauigkeiten" auch in diesem Fall zu. Es ging in meinem Fall auch alles gut, hätte aber auch genausogut daneben ǵehen können wenn ich da nicht aufgepasst hätte. Die Lehre, die ich daraus gezogen habe: Als Käufer immer den Notar selbst aussuchen.
Percy N. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Ich habe es definitiv anders erlebt! > > In welcher Hinsicht? Ist der Notar oder der Verkäufer einfach mit > Deinem Geld durchgebrannt? In der Urkunde, "Hr. X dem Notar nicht persönlich bekannt ohne Personalausweis und ohne Vollmacht erschienen verkauft folgende Immobilie" beurkundet und Gebühren kassiert, das Geld war 1 Tag später vom Notaranderkonto überwiesen, war leider ein "Irrtum" wurde mir gesagt. Deswegen wurde es 9 Monate eine Zitterpartie (der Eigentümer hatte sich abgesetzt ins Ausland) in der ich natürlich nicht die Wohnung renovierte, denn ohne Grundbucheintrag (kann erst nach Vollmachtvorlage erfolgen) wollte ich nicht evtl. mehr Geld verlieren.
Andreas B. schrieb: > Das ist auch ein Punkt warum sich vermieten nicht lohnt. Die meisten > Mieter haben keine Ahnung was der Kauf und der Unterhalt einer Immobilie > kosten Kauf wird nicht die Regel sein. Meist wird wohl doch geerbt. > Wie kommst Du auf das schmale Brett daß ein Vermieter irgendwelche > soziale Funktionen hat? Nun, ein Mieter ist selten allein im Haus und andere haben andere Werte wofür sie ihre Miete bezahlen. Bei einer Verteuerung werden schnell Begehrlichkeiten nach Minderung entstehen, weil das Einkommen nicht im gleichen Zug mit ansteigt. Dann wird sich schnell mit nicht haltbaren Argumenten beschwert und der Vermieter bekommt ein (soziales) Problem. Er kann versuchen zu vermitteln oder spielt die Mieter untereinander aus, was die Rechtslage zulässt. Der Vermieter muss weder einheitliche Verträge anbieten, noch muss er die Mieter gleich behandeln. Wenn die Mieter dann unzufrieden anfangen das Haus in ein Trümmerfeld zu verwandeln, hat der Vermieter dann selbstverschuldet ein Problem. > Dann muß sie so etwas halt bei der Krankenkasse > beantragen. Wenn die das täten, hätte die Nachbarin ja nur um Erlaubnis bitten brauchen. Hat sie aber nicht. > Ich gehe mal davon aus, daß die Dame für die alte Bude auch > eine entsprechend niedrige Miete bezahlt. Da gibt es kein "entsprechend", weil der Vermieter die Miete aufgrund eines allgemein schlechten Zustandes von Wohnung (Retro-Bad) und Haus (Schäden an Wänden und Türen) nur erhöhen konnte, wenn jemand auszog. Die Mietpreisbremse hat sich ja als Luftnummer herausgestellt. > Wenn die Situation in D so ist daß sich viele Leute die Miete nicht mehr > leisten können, so kann man das nicht den Vermietern anlasten. Der Vermieter steht nun mal da real in der Pflicht als Vertragspartner. Alle anderen Verantwortlichen sind ja nicht greifbar. > Dann sind > eben die Mindestlöhne zu niedrig. D ist ja mittlerweise zum > Niedriglohnland mutiert. Nicht nur die Mindestlöhne, sondern auch die Sozialmieten die vor zwei-drei Jahren mal um ~5% angehoben wurden. Die Mieten stiegen aber um 30%. Tendenz steigend. Freie bezahlbare Wohnungen gibts auf dem lokalen Markt meist nicht und das ist nicht nur in Großstädten so. > Mieter gehen immer davon aus, daß der Vermieter die Häuser geschenkt > bekommen. Ist ja auch oft der Fall. Auch Erbschaft ist ein Geschenk. Aber gut, hier will ja einer (TO) ja kaufen. > Wenn das mit den Immobilien alles so toll ud alle Vermieter so > reich sind ist warum gehen dann nicht alle Mieter zu Bank und leihen > sich das Geld für eine selbstgenutze Wohnung (ja, das können nicht nur > Vermieter). > Merkst Du was? Ja, dass du dir das schön redest. Sicher ist das alles nicht so einfach, aber ein Einzelobjekt mit einem Pool an Objekten kann man nicht vergleichen. Je mehr Objekte man hat, um so besser wird man als Vermieter da stehen, weil sich das Risiko dann auch verteilt. Daher sind auch viele die eine oder wenige Wohnungen als Investment angeschafft und auf die beschwichtigenden Reden der Banker gehört haben, auf die Nase gefallen. Da fehlte halt die Erfahrung. Selbst wenn man ein paar Jahre, sofern man andere Einnahmen hat, drauf zahlt, rechnet sich das, weil eine Immobilie für gewöhnlich nicht an Wert verliert, sondern das Gegenteil. > Rechne doch einfach mal nach was Du für eine 3-Zimmer Wohnung bezahlst > (incl Grunderwerbsteuer + Notar). Das sind ja einmalige Kosten die dann die Gesamtanlage ausmachen. > Dann rechne mal was Du jeden Monat für > Instanthaltung, Grundsteuer und Unterhalt hinlegen mußt. Was für gewöhnlich als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden kann. Selbst die Sozialämter zahlen da mittlerweile einen Schönheitsreparaturzuschlag. Da soll sich mal kein Vermieter beschweren. > Dann kommst Du bei Eigennutzung ggf. auf ein kleines Plus. Wie soll das denn gehen? Du zahlst doch an dich selbst keine Miete und die Nebenkosten muss man dann eh selbst bezahlen. > Das liegt z.t. aber auch > daran daß es jetzt Dein Eigentum ist und Du auch darauf achten wirst > nichts kaputtzumachen. Vermeiden wird man das zu 100% ohnehin nicht, aber man ist dann mit der Instandsetzung freizügiger. Tip an den TO: Nicht eine Wohnung kaufen, sondern eine komplettes Haus finanzieren, allerdings sind Immobilien z.Zt. zum Kaufen zu teuer. Man muss das nämlich in Relation zu den ortsüblichen Mieten setzen. Man kann zwar versuchen luxeriös zu vermieten, aber ob man die Objekte dann vermieten kann, ist zumindest fraglich. Dann wäre Sanierung und Verkauf die wahrscheinlich bessere Anlageform oder beteiligt sich an einen Fond oder eine Genossenschaft. Hier wurde Vonovia ein paar mal erwähnt. Die brauchen sich um Handwerker nicht zu kümmern. Da die 10000de von Objekten haben und auch die Luxussanierung auf hohem Niveau betreiben, haben die ihre eigenen Handwerkerkolonnen mit eigenem Fuhrpark. Das scheint sich von der Rendite zu rechnen.
Cerberus schrieb: >> Wenn die Situation in D so ist daß sich viele Leute die Miete nicht mehr >> leisten können, so kann man das nicht den Vermietern anlasten. > > Der Vermieter steht nun mal da real in der Pflicht als Vertragspartner. > Alle anderen Verantwortlichen sind ja nicht greifbar. Interessante Auffassung. Weil Du die Politiker nicht greifen kannst, müssen jetzt die Vermieter herhalten. Warum nicht dein Bäcker oder Dein Arbeitgeber? >> Rechne doch einfach mal nach was Du für eine 3-Zimmer Wohnung bezahlst >> (incl Grunderwerbsteuer + Notar). > > Das sind ja einmalige Kosten die dann die Gesamtanlage ausmachen. Und, das Geld fällt nicht vom Himmel, sondern muß als Kredit aufgenommen werden. Oder man hat es schon und kann es wahlweise anders anlegen. >> Dann rechne mal was Du jeden Monat für >> Instandhaltung, Grundsteuer und Unterhalt hinlegen mußt. > > Was für gewöhnlich als Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden > kann. Selbst die Sozialämter zahlen da mittlerweile einen > Schönheitsreparaturzuschlag. Da soll sich mal kein Vermieter > beschweren. OK, Grundsteuer kann seit einiger Zeit weitergeben, Instandhaltung (Arbeiten am Haus) und Unterhalt (Reparaturen in der Wohnung) eben nicht. Der Schönheitsreparaturzuschlag bezieht sich auf die Schönheitsreparaturen nach dem Auszug, das ist etwas anderes. >> Dann kommst Du bei Eigennutzung ggf. auf ein kleines Plus. > > Wie soll das denn gehen? Du zahlst doch an dich selbst keine Miete > und die Nebenkosten muss man dann eh selbst bezahlen. > Die Miete mußt Du gegen die Kreditkosten, Instandhaltung und Unterhalt gegenrechnen. Anfangs ist Eigentum teuerer und wird dann billiger, wenn der Kredit abgezahlt ist. Cerberus schrieb: >> Das liegt z.t. aber auch >> daran daß es jetzt Dein Eigentum ist und Du auch darauf achten wirst >> nichts kaputtzumachen. > > Vermeiden wird man das zu 100% ohnehin nicht, aber man ist dann > mit der Instandsetzung freizügiger. Meine Mieter haben in 2 Jahren soviel kaputtgemacht wie ich das in den 10 Jahren Selbstnutzung davor nicht geschafft habe. Du kannst mir glauben, wenn Du >100k€ für eine Wohnung bezahlt hast, achtest Du darauf. Cerberus schrieb: > Hier wurde Vonovia ein paar mal erwähnt. Die brauchen sich um > Handwerker nicht zu kümmern. Da die 10000de von Objekten haben > und auch die Luxussanierung auf hohem Niveau betreiben, haben die > ihre eigenen Handwerkerkolonnen mit eigenem Fuhrpark. > Das scheint sich von der Rendite zu rechnen. Ja, das sieht es anders aus, da stimme ich Dir zu. Das ist aber einen Firma und keine Privatperson. Der TO möchte als Privatperson Geld anlegen. Aus o.g. Gründen rate ich ihm davon ab. Das ist aber etwas anderes als eine Wohnung zur Selbstnutzung zu kaufen. Da kann sich das durchaus lohnen, zumal das Plus kommt, wenn die Bude abgezahlt ist. D.h. es ist im Grunde genommen eine Zusatzrente. Das Ganze lohnt sich aber auch nur, wenn man nicht umziehen muß. Und das ist der einzige Knackpunkt den ich dabei sehe.
Joachim B. schrieb: > > In der Urkunde, > "Hr. X dem Notar nicht persönlich bekannt ohne Personalausweis und ohne > Vollmacht erschienen verkauft folgende Immobilie" > > beurkundet und Gebühren kassiert, das Geld war 1 Tag später vom > Notaranderkonto überwiesen, war leider ein "Irrtum" wurde mir gesagt. > Da ist ein schwerer Fehler passiert. Du kannst sicher sein, dass es im Büro reichlich Ärger gab. Der angestrebte Erfolg ist mir Verzögerung eingetreten. Das war gefährlich und lästig, aber nun ist gut. Wenn Dein Installateur die Waschmaschine oder Deinen Herd so anschließt, dass die Phase auf dem Gehäuse liegt, ist das auch ein Fehler, gefährlich und lästig. Du kamst Dich zu Recht aufregen. Aber Du wirst vermutlich nicht verlangen, die VDE-Vorschiften zu ändern.
Percy N. schrieb: > Da ist ein schwerer Fehler passiert. EIN schwerer Fehler? für mich mindestens 3! wie konnte sowas überhaupt beurkundet werden? wie konnte ohne erfolgte Beurkundung eine Rechnung geschrieben werden? und wenn schon, wie kann es sein das das Geld 1 Tag später vom Anderkonto verschwindet? Sorry das war richtige Schlamperei, eines Notars unwürdig.
Andreas B. schrieb: > Cerberus schrieb: >>> Wenn die Situation in D so ist daß sich viele Leute die Miete nicht mehr >>> leisten können, so kann man das nicht den Vermietern anlasten. >> >> Der Vermieter steht nun mal da real in der Pflicht als Vertragspartner. >> Alle anderen Verantwortlichen sind ja nicht greifbar. > Interessante Auffassung. Weil Du die Politiker nicht greifen kannst, > müssen jetzt die Vermieter herhalten. Warum nicht dein Bäcker oder Dein > Arbeitgeber? > Belest Euch einfach mal zu "Sozialbindung des Eigentums". > Die Miete mußt Du gegen die Kreditkosten, Instandhaltung und Unterhalt > gegenrechnen. Anfangs ist Eigentum teuerer und wird dann billiger, wenn > der Kredit abgezahlt ist. > Kapitalkosten sollten den Mieter eigentlich nichts angehen. Die Wirklichkeit sieht freilich anders aus. Gleichwohl wird die Wohnung nicht dadurch wertvoller, dass der Vermieter sie sich nicht einmal bei gewöhnlichen Mieteinnahmen leisten kann. Anders sieht es im öffentlich geförderten Wohnungsbestand aus.
Percy N. schrieb: > Die mir bekannten "Ungenauigkeiten" von Notaren liefen allesamt darauf > hinaus, dass den einzelnen Wohnungseigentümern einer WEG recht > "individuell gestaltete" Teilungspläne überlassen wurden. So furchtbar > häufig passiert das allerdings nicht. Es gibt nur jedesmal ein > ziemliches Erdbeben. Das sind dann allerdings eher die Verkäufer, die dem Notar eine getürkte Teilungserklärung unterjubeln. Das geht allerdings auch nur, wenn der Käufer sich um nichts kümmert. Als Kaufinteressent hat man jedenfalls ein berechtigtes Interesse auf Einsicht in die Grundbücher und den besorgt man sich nicht beim Dealer seines Vertrauens, sondern beim Grundbuchamt. Dieses ganze Genöhle hier resultiert nur aus Nicht- und Halbwissen. Das ist aber wirklich keine Grundlage für Immobilien- oder sonstige Anlagen. Etwas in die Materie einarbeiten sollte man sich schon…
Andreas B. schrieb: > Ich habe es nicht umsonst "Immobilienkauf für Dummys" genannt. Es > beschreibt aber das Prinzip was hier von Dir und Uhu abgestritten wurde. Ja, dort wird in groben Zügen beschrieben, wie das abläuft - das ist nichts neues. > Bei solchen Schlawinern (ich meine jetzt die speziellen Notare, damit > hier keine Mißverständnisse entstehen) kann man auch davon ausgehen daß > sie die Versicherung nicht bezahlt haben. Sicher ist hier also gar > nichts. OK, kürzen wir doch diese fruchtlose Debatte ab: IMMOBILIENGESCHÄFTE UND VERMIETUNG SIND NICHTS FÜR DICH.
Uhu U. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Die mir bekannten "Ungenauigkeiten" von Notaren liefen allesamt darauf >> hinaus, dass den einzelnen Wohnungseigentümern einer WEG recht >> "individuell gestaltete" Teilungspläne überlassen wurden. So furchtbar >> häufig passiert das allerdings nicht. Es gibt nur jedesmal ein >> ziemliches Erdbeben. > > Das sind dann allerdings eher die Verkäufer, die dem Notar eine getürkte > Teilungserklärung unterjubeln. Nein, das sind auch Notare, die mit den Verkäufer zusammenarbeiten. Oben schon geschrieben. Uhu U. schrieb: > Andreas B. schrieb: >> Ich habe es nicht umsonst "Immobilienkauf für Dummys" genannt. Es >> beschreibt aber das Prinzip was hier von Dir und Uhu abgestritten wurde. > > Ja, dort wird in groben Zügen beschrieben, wie das abläuft - das ist > nichts neues. > Warum hast Du es oben dann bestritten? >> Bei solchen Schlawinern (ich meine jetzt die speziellen Notare, damit >> hier keine Mißverständnisse entstehen) kann man auch davon ausgehen daß >> sie die Versicherung nicht bezahlt haben. Sicher ist hier also gar >> nichts. > > OK, kürzen wir doch diese fruchtlose Debatte ab: > > IMMOBILIENGESCHÄFTE UND VERMIETUNG SIND NICHTS FÜR DICH. Ich habe in meinem Leben schon 3 Objekte gekauft und 2 saniert. Und Du?
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Andreas B. schrieb: > Man kann Immobilien auch relativ formfrei erwerden. Aufgrund der Werte > um die es da geht macht man das aber i.A. nicht. Wer solches schreibt und damit die Rechtslage in Deutschland meint, der sollte nicht erwarten, ernst genommen zu werden. Ich hätte das gern für mich behalten aber Du wolltest es ja unbedingt wissen.
Percy N. schrieb: > Andreas B. schrieb: > >> Man kann Immobilien auch relativ formfrei erwerden. Aufgrund der Werte >> um die es da geht macht man das aber i.A. nicht. > > Wer solches schreibt und damit die Rechtslage in Deutschland meint, der > sollte nicht erwarten, ernst genommen zu werden. > > Ich hätte das gern für mich behalten aber Du wolltest es ja unbedingt > wissen. Damit meinte ich das Ganze Tralala mit dem Anderkonto. Man kann über den Notar auch einfach die Grundbucheinträge machen lassen und das Geld auf den Parkplatz übergeben. So war das gemeint.
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Andreas B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Andreas B. schrieb: >> >>> Man kann Immobilien auch relativ formfrei erwerden. Aufgrund der Werte >>> um die es da geht macht man das aber i.A. nicht. >> >> Wer solches schreibt und damit die Rechtslage in Deutschland meint, der >> sollte nicht erwarten, ernst genommen zu werden. >> >> Ich hätte das gern für mich behalten aber Du wolltest es ja unbedingt >> > Damit meinte ich das Ganze Tralala mit dem Anderkonto. Man kann über den > Notar auch einfach die Grundbucheinträge machen lassen und das Geld auf > den Parkplatz übergeben. So war das gemeint. "Anderkonto" ist keine Form, der ein Rechtsgeschäft genügen könnte.
Percy N. schrieb: > Andreas B. schrieb: >>> >> Damit meinte ich das Ganze Tralala mit dem Anderkonto. Man kann über den >> Notar auch einfach die Grundbucheinträge machen lassen und das Geld auf >> den Parkplatz übergeben. So war das gemeint. > > "Anderkonto" ist keine Form, der ein Rechtsgeschäft genügen könnte. Lies doch bitte mal richtig. Ich habe nichts anderes gesagt, als daß man das Anderkonto, das die Procedure verkompliziert aber auch mehr Sicherheit für Käufer/Verkäufer bietet, weglassen kann. Den Notar und das Grundbuchamt braucht man natürlich. Zum Abschluss (für mich ist das Thema jetzt beendet) möchte ich jetzt endlich mal etwas von jemanden hören, der eine Immobilie selbst gekauft und damit tasächlich über einen längeren Zeitraum (>10 Jahre) eine Rendite von min. 3-5% eingefahren hat. Alles andere ist nämlich leeres Geschwätz und hilft den TO überhaupt nicht.
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Andreas B. schrieb: > Die Miete mußt Du gegen die Kreditkosten, Instandhaltung und Unterhalt > gegenrechnen. Ja ja, dass ist die übliche Denke der Hausbesitzer sich die Immobilie von den Mietern zu 100% finanzieren zu lassen, um dann 100% Materiell besser da zu stehen. Bei Firmen ist das auch so. Beschäftigte werden mit einem Minilohn abgespeist und wenn der Laden nicht vor die Hunde geht, steht der Inhaber am Ende wohlhabender da. Wenn es vernünftig gerechter verteilt laufen würde, dürften Eigentümer allenfalls 50% durch Vermietung oder Entlohnung an Vermögenszugewinn erhalten. Die andere Hälfte müssten Sie aus anderen Quellen decken. Praktisch sieht es aber anders aus. Ist halt kein Kommunismus da draußen, aber es steht ja jeden frei (mit Einschränkung) es gleich zu tun. Leider fehlt es schon mal an bezahlbaren Baugrundstücken oder anderen erwerbbaren Objekten. Zu Beginn der Wende konnte man in den Städten der neuen Bundesländer so manches Schnäppchen machen, aber die Zeiten sind wohl auch vorbei.
Andreas B. schrieb: >> Das sind dann allerdings eher die Verkäufer, die dem Notar eine getürkte >> Teilungserklärung unterjubeln. > > Nein, das sind auch Notare, die mit den Verkäufer zusammenarbeiten. Oben > schon geschrieben. Was du nicht alles weißt… > Ich habe in meinem Leben schon 3 Objekte gekauft und 2 saniert. Und Du? Lüg nicht. > Warum hast Du es oben dann bestritten? Wo?
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Cerberus schrieb: > Wenn es vernünftig gerechter verteilt laufen würde, dürften Eigentümer > allenfalls 50% durch Vermietung oder Entlohnung an Vermögenszugewinn > erhalten. Du scheinst sehr frustriert zu sein, generell. Aber wieso eigentlich? Ich würde es gerecht finden wenn ich als Vermieter verlangen könnte was ich will. Und nun? Wer hat jetzt recht? Wer entscheidet was gerecht ist? Cerberus schrieb: > Ist halt kein Kommunismus da draußen, Dann würds jeden gleich scheiße gehen. Wärst du dann zufrieden?
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Le X. schrieb: > Dann würds jeden gleich scheiße gehen. Ne, dann hätten Eigentümer nichts mehr zu melden und müssten an jeden vermieten den der Staat zuteilt. Das wäre für eine ganze Menge Leute sehr zufriedenstellend. Die Bedingungsfeindlichkeit des Arbeitsmarktes hat nämlich mittlerweile auch den Wohnungsmarkt infiziert.
Cerberus schrieb: > Ne, dann hätten Eigentümer nichts mehr zu melden und müssten > an jeden vermieten den der Staat zuteilt. Das ist bei jeder Regierungsform so, in schlechten Zeiten, inclusive eingeforener Miete trotz Inflation. In D im Faschismus genauso wie in der Demokratie.Darum stets ja auch nicht nur im Grundgesetz, sondern explizit bei den Grundrechten.
Cerberus schrieb: > dann hätten Eigentümer nichts mehr zu melden und müssten > an jeden vermieten den der Staat zuteilt. Das wäre für eine ganze > Menge Leute sehr zufriedenstellend. Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Gerade du würdest dann ganz blöd aus der Wäsche schauen, denn es gäbe dann keinen Menschen mehr, der auch nurnoch einen Cent in den Wohnungsbau, ausser für sich selbst, stecken würde. Es gäbe dann schlicht keinen vermieteten Wohnraum mehr. Du könntest dich schonmal nach einem Schlafplatz unter der Brücke umschauen, aberauch dort würde es dann eng werden.
Cerberus schrieb: > Ne, dann hätten Eigentümer nichts mehr zu melden und müssten > an jeden vermieten den der Staat zuteilt. Das wäre für eine ganze > Menge Leute sehr zufriedenstellend. Die Bedingungsfeindlichkeit > des Arbeitsmarktes hat nämlich mittlerweile auch den Wohnungsmarkt > infiziert. Wieviele Staaten müssen denn noch scheitern bis auch der letzte kapiert dass das nicht klappt? In so einem Szenario, wie du beschreibst, würden ich (und alle anderen Anlgeger) ihr Geld definitiv nicht mehr in Immobilien stecken (außer zur Selbstnutzung) sondern nur noch in Wertpapiere, möglichst im Ausland. Und sollte das auch nicht mehr gehen wird eben alles bis auf den letzten Cent verhurt. Und dann? Wie geht deine kommunistische Diktatur damit um? Kommt dann der Scharfrichter?
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Le X. schrieb: > Wieviele Staaten müssen denn noch scheitern bis auch der letzte kapiert > dass das nicht klappt? Das ist wie bei SCRUM, wenns nicht richtig funktioniert, hat man kein richtiges SCRUM gemacht, man muss es einfach nochmal machen und dann richtig. So einfach ist das ;) Für Michael S. bedingungsfeindliche Märkte: - Arbeitsmarkt - Wohnungsmarkt - Heiratsmarkt - Wochenmarkt - Supermarkt
Le X. schrieb: > In so einem Szenario, wie du beschreibst, würden ich (und alle anderen > Anlgeger) ihr Geld definitiv nicht mehr in Immobilien stecken (außer zur > Selbstnutzung) sondern nur noch in Wertpapiere, möglichst im Ausland. Nix da, das Geld bliebe dann schön hier! > Und sollte das auch nicht mehr gehen wird eben alles bis auf den letzten > Cent verhurt. > Das entspräche dann tatsächlich der Umlauffunktion des Geldes. Umsatz ist gerade im Kapitalismus das A und O! > Und dann? Dann würde Geld nicht mehr zu Schätzen akkumuliert. Damit wäre es auch kein Kapitalismus mehr. Damit verliert der Umsatz an Bedeutung für den Veräußerer. Eigentlich wäre Geld dann obsolet. Ob das funktioniert? Der Egoismus des Menschen ist eine Größe, deren Kraft nicht unterschätzt werden sollte.
Le X. schrieb: > Und dann? > Wie geht deine kommunistische Diktatur damit um? Kommt dann der > Scharfrichter? Stalin
Lothar M. schrieb: > Gerade du würdest dann ganz blöd aus der Wäsche schauen, denn es gäbe > dann keinen Menschen mehr, der auch nurnoch einen Cent in den > Wohnungsbau, ausser für sich selbst, stecken würde. Es gäbe dann > schlicht keinen vermieteten > Wohnraum mehr. Kaum, denn die Miete bleibt ja und Vermieten ist immer noch am lukrativsten. Keine andere Anlageform bringt so viel ein, trotz Deckelung. Von Mietfrei habe ich ja auch nichts geschrieben. Nur bezahlbar muss die Miete sein. Problem ist nur, das ihr Eigentümer sehr viel mehr raus holen, als ihr rein stecken wollt. Sehe ich doch in meinem Umfeld und wieviel Miete da in die Taschen des Vermieters fließt, auch. Das Haus in Schuss zu halten sollte also materiell möglich sein, aber jedes Jahr eine neue Wohlstandsmühle aus Stuttgart anzuschaffen, ist wohl wichtiger.
Cerberus schrieb: > Keine andere Anlageform bringt so > viel ein, trotz Deckelung. Ich frage mich, warum du dann nicht in dieses Geschäft einsteigst. Machst du Kohle ohne Ende und dein Grundkapital erhöht sich automatisch....nach deiner Ansicht. Was hält dich davon ab? Ich sags dir: Vom ersten gut verdienten Geld muss erstmal ein chicer BMW auf Pump gekauft werden. Alu-Felgen und Tieferlegung kosten schliesslich auch noch was. Monatliche Rate von ca. 600-800€ werden dafür in Kauf genommen. Dafür wohnt man doch gerne in einer 30m²-Kammer und beschwert sich über die hohe Miete. Urlaub und Sauftour auf Malle muss schliesslich auchnoch drin sein, für Rauchen und Alkohol geht auch nochmal ne Stange drauf. Wie soll man da an Wohneigentum kommen, keine Chance.
Cerberus schrieb: > Keine andere Anlageform bringt so > viel ein, trotz Deckelung. Das gilt jetzt schon nicht und wenn dein Szenario eintritt, sprich, der Staat dir zwangsweise irgendwelche Hanswursten in die Wohnung setzt dann gleich dreimal nicht. Jetzt mal eine ganz sachliche Frage, versuch mal bitte diese zu beantworten: Wieso sollte in deiner Welt noch irgendjemand Interesse haben, Wohnraum zu schaffen?
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Abradolf L. schrieb: > - Arbeitsmarkt > - Wohnungsmarkt > - Heiratsmarkt > - Wochenmarkt > - Supermarkt Du hast Tomatenmark vergessen. ;-b
Cerberus schrieb: > Abradolf L. schrieb: >> - Arbeitsmarkt >> - Wohnungsmarkt >> - Heiratsmarkt >> - Wochenmarkt >> - Supermarkt > > Du hast Tomatenmark vergessen. ;-b Ich sprach ja auch von Märk*t*en
Le X. schrieb: > Wieso sollte in deiner Welt noch irgendjemand Interesse haben, Wohnraum > zu schaffen? Was willst du denn mit dem Geld, das du NICHT in Immobilien investierst, sonst anfangen? Alle anderen Anlageformen bringen so gut wie nichts und wenn doch (Aktien), sind die hochriskant. Wie war noch die Spinnen-Metapher?: Große Kraft(Vermögen) bedeuten auch große Verantwortung. Wird bei Immobilien genauso wenig gelebt. Le X. schrieb: > Wie geht deine kommunistische Diktatur damit um? Kommt dann der > Scharfrichter? Problem des Kommunismus war, dass der Staat alles kontrollieren wollte. Ich spreche nur vom Wohnungsmarkt. Abradolf L. schrieb: > Ich sprach ja auch von Märk*t*en Singular oder Plural machen da keinen Unterschied, wenn man den Scherz nicht versteht. Im Radio war das gestern ein Lacher. Aber machen Menschen sind dafür einfach zu stumpfsinnig.
Cerberus schrieb: > Was willst du denn mit dem Geld, das du NICHT in Immobilien > investierst, sonst anfangen? Alle anderen Anlageformen bringen > so gut wie nichts und wenn doch (Aktien), sind die hochriskant. Die Zeit wo du als kleiner Anleger mit einer gekauften ETW Geld verdienst sind vorbei, weswegen dem TE auch von seinem Plan abgeraten wurde. Die Kaufkosten sind nämlich noch stärker gestiegen als die Mietpreise. Bis du mit so einer 1-2-Zimmer-Studentenbude im Plus bist sind die ersten Sanierungsmaßnahmen fällig. Ich selbst hab 2011 gekauft und freu mich 'nen Ast. Heute würde ich nicht mehr kaufen. Ein popeliger FTSE All-World oder MSCI ACWI bringt dir mehr Rendite bei weniger Streß, und "hochriskant" sind die nun auch nicht. Ehrlich gesagt versteh ich deinen Hass auf Vermieter oder Eigentümer generell nicht. Schau mal, die Leute tragen als Unternehmer Risiken, sogar ein sehr hohes, denn so eine Immobilie ist ein dickes Klumpenrisiko. Aber sie schaffen Wohnraum und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Wo sollen Millionen von Mitbürgern sonst wohnen? Ist doch klar dass man sich da eine Rendite über der Inflationsrate wünscht, vor allem in Anbetracht der Risiken. Und was du auch übersiehst: in Deutschland gibt es Millionen von gut-funktionierenden Mietverhältnissen. Du reitest dagegen immer auf den schwarzen Schafen herum. Die dürften eine deutliche Minderheit darstellen. Cerberus schrieb: > Was willst du denn mit dem Geld, Wie gesagt, zur Not eben verkonsumieren oder verhuren. Drei Jahre Weltreise, Koks und Nutten. Das ist zwar nicht mein eigentlicher Plan, aber in einer Welt ohne Anlagemöglichkeit immer noch besser als zuzusehen wie die Inflation alles wegschmilzt.
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Le X. schrieb: > oder verhuren. > Koks und Nutten. Naja, das würde ich sein lassen, das könnte unter Umständen dein Leben drastisch verkürzen. :-) Cerberus schrieb: > Problem des Kommunismus war, dass der Staat alles kontrollieren > wollte. Ich spreche nur vom Wohnungsmarkt. Auch ein isolierter Wohnungsmarkt-Kommunismus würde nicht funktionieren. Die Gründe dafür wurden schon mehrmals genannt, aber du ignorierst die einfach.
● J-A V. schrieb: > vermietet einer eigentlich noch ohne Kaution? Kann jeder Vermieter machen, muss dann das Kapital verzinsen. Ob der Vermieter dann was davon hat, muss er eine Forderung gegen den Mieter erst geltend machen und wenn der anderer Meinung ist, seine Forderung einklagen. Wer Klagt ist für gewöhnlich in der Beweispflicht. So manche Gebrauchsspuren sind aber mit der Miete abgegolten. Bei Leasing (KFZ) kann der Eigentümer vom Leasingnehmer auch nicht mal so den Neuzustand verlangen(machen aber einige trotzdem um möglichst viel herauszuholen). Im Mietrecht fallen Vermieter damit meist auf die Schnauze, eben weil sie zu gierig sind. Kürzlich gabs ja wieder ein BGH-Urteil über Schönheitsreparaturen zu Lasten der Vermieter. Da war auch wieder einer zu gierig. Lothar M. schrieb: > Die Gründe dafür wurden schon mehrmals genannt, aber du ignorierst die > einfach. Weil die Gründe dagegen Kokolores sind. Genauso könnte man andere Regelungen abschaffen. Dann würde dieses Land wohl im Chaos versinken.
Cerberus schrieb: > Kürzlich gabs ja wieder ein BGH-Urteil über Schönheitsreparaturen > zu Lasten der Vermieter. Da war auch wieder einer zu gierig. > Nein, der war nicht gierig, sondern vertrauensselig. Du scheinst nicht zu wissen, worum es ging. Das Urteil ist zudem schwer nachvollziehbar. Genau betrachtet wurde hier seitens des BGH ein Vertrag zu Lasten Dritter gebilligt.
Percy N. schrieb: > Du scheinst nicht > zu wissen, worum es ging. Das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt! Er weiss nichtnur nicht worum es ging, sondern auch worum es übergaupt geht. Genau das ist das Problem weshalb ich nichtmehr vermiete. Wenn mir solche Leute wie der Cerberus über den Weg laufen, lasse ich lieber die Wohnung leer stehen. Sinnlos einem Blinden das Licht erklären zu wollen.
Lothar M. schrieb: > Genau das ist das Problem weshalb ich nichtmehr vermiete. > Wenn mir solche Leute wie der Cerberus über den Weg laufen, lasse ich > lieber die Wohnung leer stehen. Ja, schon witzig. Auf der einen Seite gehässig gegenüber Vermieter wo es nur geht, auf der anderen Seite rumjammern wenn Wohnraum knapp und damit teuer wird und Vermieter sich ihre Mieter ganz genau aussuchen.
Lothar M. schrieb: > Genau das ist das Problem weshalb ich nichtmehr vermiete. Dabei warst du doch einer der Immoapologethen vor einiger Zeit in einem der zahlreichen Anlagethreads.
Abradolf L. schrieb: > Dabei warst du doch einer der Immoapologethen vor einiger Zeit in einem > der zahlreichen Anlagethreads. Nichtnur inhaltlich falsch geschrieben, sondern auch orthographisch! Warum benutzt du Fremdworte, die du noch nicht einmal richtig schreiben kannst? Du musst noch lernen.
● J-A V. schrieb: > vermietet einer eigentlich noch ohne Kaution? ja, ich. der Zirkus, das Geld gesetzeskonform anzulegen ist mir zu blöd. Ich suche mir lieber die Mieter sorgfältig aus.
Roland L. schrieb: > der Zirkus, das Geld gesetzeskonform anzulegen ist mir zu blöd. ist ein Sparbuch gesetzeswidrig? sind Minuszinsen gesetzeswidrig?
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Roland L. schrieb: > der Zirkus, das Geld gesetzeskonform anzulegen ist mir zu blöd. Ich hatte das bevorzugt mit einem Mietaval gemacht. Das bringt Vorteile für Mieter, er braucht die Summe nicht aufzubringen und es hat den Vorteil für den Vermieter, dass er sich um keine Anlageform kümmern muss. Der Vermieter ist dennoch abgesichert, ohne dass eine Summe fliessen muss.
Percy N. schrieb: > Nein, der war nicht gierig, sondern vertrauensselig. Du scheinst nicht > zu wissen, worum es ging. Natürlich, ein Mieter hat bei Auszug renoviert, sprich tapeziert/ gestrichen und an Letzteren hat sich der Vermieter Qualitätsmäßig gestört, angeblich zu streifig ausgeführt. Der BGH hat aber entschieden, dass der Mieter die Arbeit gar nicht erst hätte machen müssen, mal vom Qualiätsanspruch ganz abgesehen. Fachgerecht reicht da für gewöhnlich. > Das Urteil ist zudem schwer nachvollziehbar. Genau betrachtet wurde hier > seitens des BGH ein Vertrag zu Lasten Dritter gebilligt. Das ist halt das Problem, dass diese Rechtsprechung nicht in deinen Schädel rein geht, also mauerst du, weil du anderes gewöhnt bist. Viele Mieter, die ausziehen beschäftigen sich auch gar nicht mit ihren Rechten und lassen sich vom Vermieter alles einreden, was aber nicht Gesetzeskonform ist. Hauptsache der Geldsack ist im Vorteil. Lothar M. schrieb: > Sinnlos einem Blinden das Licht erklären zu wollen. Die Metapher benutzt für gewöhnlich "Farben" zum Vergleich. (Das Farben Teil des Lichtspektrums sind, muss nicht erwähnt werden). Lothar M. schrieb: > lasse ich > lieber die Wohnung leer stehen. Schön blöd, dann bringt die auch kein Geld und wenns ganz schlimm kommt, kann die Gemeinde die Bude beschlagnahmen und mit Leuten belegen die deiner ethnischen Weltanschauung und Nase erst recht nicht genehm sind. "Eigentum verpflichtet...", schon mal gehört? Das so einem Diskriminierer dann eine mietähnliche Entschädigung zusteht, will ich dann nicht verstehen. Bei so einem asozialen Verhalten sollte man sofort enteignen und das ohne Ausgleich. Le X. schrieb: > Vermieter sich ihre Mieter ganz genau aussuchen. Mit vernünftigen Gründen könnte ich das sogar nachvollziehen, aber wenn Arbeitslose, die die Miete ja vom Staat erhalten, ausgegrenzt werden, ist das schlicht und einfach nicht gleich behandelnd. Schließlich kann sich während des Mietverhältnisses, selbst bei einem arbeitenden Mieter viel ändern. ● J-A V. schrieb: > ist ein Sparbuch gesetzeswidrig? Ne, aber nicht jede Kaution muss auf ein Sparbuch. Nachteil ist, dass in einer Niedrigzinsphase sich das Kapital auf einem Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist kaum erhöht, die Forderungen des Vermieters durch einen Mehrwert der Wirtschaft aber Kostenmäßig schon erhöht. Da lohnt sich der Aufwand mit der Kaution beim Vermieter nicht, denn er müsste seine Forderung nachweisen und die müsste er erst mal in Vorleistung erbringen. > sind Minuszinsen gesetzeswidrig? Wenn der Vermieter die Kaution, getrennt und insolvenzfest von seinem Vermögen verwahrt, muss er das Kapital, zum im Vertrag vereinbarten Zins verzinseszinsen. In alten Verträgen dürfte das noch der Fall sein. In Neuverträgen werden Vermieter wohl das verpfändete Sparbuch wählen und haben so keine Probleme, mal vom geringeren Deckugskapital abgesehen. Allerdings können die Vermieter nicht so ohne weiteres auf die Kohle zu greifen ohne Zustimmung des Mieters.
Ich zitier mich mal selbst: Le X. schrieb: > Ehrlich gesagt versteh ich deinen Hass auf Vermieter oder Eigentümer > generell nicht. Schau mal, die Leute tragen als Unternehmer Risiken, > sogar ein sehr hohes, denn so eine Immobilie ist ein dickes > Klumpenrisiko. Aber sie schaffen Wohnraum und leisten damit einen > wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. > Wo sollen Millionen von Mitbürgern sonst wohnen? > Ist doch klar dass man sich da eine Rendite über der Inflationsrate > wünscht, vor allem in Anbetracht der Risiken. > > Und was du auch übersiehst: in Deutschland gibt es Millionen von > gut-funktionierenden Mietverhältnissen. Du reitest dagegen immer auf den > schwarzen Schafen herum. Die dürften eine deutliche Minderheit > darstellen. Ich versteh echt nicht auf was du hinauswillst, du reißt hier zuviele Kleinst-Baustellen auf.
Lothar M. schrieb: > Warum benutzt du Fremdworte, die du noch nicht einmal richtig schreiben > kannst? > Vermutlich hat er kein Fremdwortebuch.
Cerberus schrieb: > Percy N. schrieb: >> Nein, der war nicht gierig, sondern vertrauensselig. Du scheinst nicht >> zu wissen, worum es ging. > > Natürlich, ein Mieter hat bei Auszug renoviert, sprich tapeziert/ > gestrichen und an Letzteren hat sich der Vermieter Qualitätsmäßig > gestört, angeblich zu streifig ausgeführt. > Der BGH hat aber entschieden, dass der Mieter die Arbeit gar nicht > erst hätte machen müssen, mal vom Qualiätsanspruch ganz abgesehen. > Fachgerecht reicht da für gewöhnlich. > Dann reden wir von verschiedenen Fällen. In "meinem" hatte der Vermieter nacheinander zwei Mieter, mit beiden war wirksam vereinbart, das der Mieter zu renovieren habe. Als Mieter1 auszog, einigte er sich mit Mieter2 darüber, dass nicht renoviert werde, dafür aber Mieter2 den Teppichboden ohne Abstand übernehmen dürfe. Als Mieter2 auszog, verlangte der Vermieter vertragsgemäßen Zustand. Mieter2 weigerte sich, weil ihm selbst ja keine renovierte Wohnung zur Verfügung gestellt worden war. Der BGH sah das ähnlich. >> Das Urteil ist zudem schwer nachvollziehbar. Genau betrachtet wurde hier >> seitens des BGH ein Vertrag zu Lasten Dritter gebilligt. > > Das ist halt das Problem, dass diese Rechtsprechung nicht in deinen > Schädel rein geht, also mauerst du, weil du anderes gewöhnt bist. Das dürfte nun wohl geklärt sein, oder? > Lothar M. schrieb: >> Sinnlos einem Blinden das Licht erklären zu wollen. > > Die Metapher benutzt für gewöhnlich "Farben" zum Vergleich. > (Das Farben Teil des Lichtspektrums sind, muss nicht erwähnt werden). > Möglicherweise soll Dir mitgeteilt werden, dass es bei Dir nicht einmal zur Unterscheidung von hell und dunkel reicht. Farbe wäre da noch einmal weiter weg ...
Cerberus schrieb: > Da lohnt sich der Aufwand mit der > Kaution beim Vermieter nicht, da bleibt der dann im Schadensfalle (z.B.zerstörte Wohnung) lieber auch NOCH höheren Kosten sitzen, als wenigstens die Kaution einzubehalten, wie immer der die auch anlegt? Interessante Logik. Das deckt sich mit dem offenbar gängigen Prinzip, dass man als Vermieter lieber GARNICHTS verdient, als mit Mietpreisen herunter zu gehen, wenn man z.B. einen Laden nicht vermietet bekommt. Der szeht dann lieber so 3 Jahre lang leer. Kannst Dir'n "meiner" Stadt angucken.
Lothar M. schrieb: > Ich hatte das bevorzugt mit einem Mietaval gemacht. > Das bringt Vorteile für Mieter, er braucht die Summe nicht aufzubringen > und es hat den Vorteil für den Vermieter, dass er sich um keine > Anlageform kümmern muss. Hat aber den Nachteil für den Mieter, dass es laufende Kosten produziert und die Banken jede Gelegenheit nutzen, fürs Nichtstun zu kassieren…
Percy N. schrieb: > Als Mieter1 > auszog, einigte er sich mit Mieter2 darüber, dass nicht renoviert werde, > dafür aber Mieter2 den Teppichboden ohne Abstand übernehmen dürfe. Sowas sollte man als Vermieter unbedingt unterbinden, was nicht schwer ist: nicht der Altmieter such den Neumieter, sondern der Vermieter macht das. Überhaupt ist diese "bequeme" Methode, einen neuen Mieter zu finden, eine grobe Dummheit des Vermieters, weil der Altmieter selbstverständlich in erster Linie seine eigenen Interessen sieht. Insofern hält sich mein Mitgefühl für den unterlegenen Vermieter in sehr engen Grenzen…
Uhu U. schrieb: > Überhaupt ist diese "bequeme" Methode, einen neuen Mieter zu finden, > eine grobe Dummheit des Vermieters, weil der Altmieter > selbstverständlich in erster Linie seine eigenen Interessen sieht. > Eigentlich ist damit allen Beteiligten gedient: Mieter1 muss weder renovieren noch den gut erhaltenen Teppichboden entsorgen, Mieter2 kommt günstig zu einem bereits verlegten Teppichboden, und der Vermieter hat keine Last mit der Renovierung. Das Ganze ist freilich nicht so toll für das BIP. > Insofern hält sich mein Mitgefühl für den unterlegenen Vermieter in sehr > engen Grenzen… Die Methode "macht das bitte untereinander aus" ist eigentlich das mieterfreundlichste Verfahren, wenn man nicht den Vermieter renovieren lässt, was bereits 1896 der Gesetzgeber vorgesehen hatte - und wohl selten so durchgeführt wurde. Immerhin dürfte es funktionieren, wenn der Vermieter in die Abreden zwischen den Mietern eingebunden wird.
● J-A V. schrieb: > Kannst Dir'n "meiner" Stadt angucken. Muss ein Kuhdorf mit weniger als 10k EW in der tiefsten Provinz sein. Na, da sind die Verhältnisse auch anders. Die Vermieter wissen schon ganz genau, warum sie die Kostenlast auf die Mieter abwälzen. So kann man seinen Profit maximieren. Man kann als Mieter so eine Klausel zwar im Vertrag verweigern, aber dann bekommt man die Wohnung nicht. Damit dürften die Entscheidungsgründe des BGH nachvollziehbar sein. Von unverhältnismäßigen Belastungen der Mieter ist da ja in der Begründung des BGH die Rede. Es ist Sache des Vermieters die Wohnung und des Hauses in guten Zustand zu halten. Für den Verschleiß bekommt er nämlich die Miete.
Uhu U. schrieb: > nicht der Altmieter such den Neumieter, sondern der Vermieter macht das. Wer Mieter2 gesucht hat, ist doch hier unbekannt und irrelevant. Und ja, der Vermieter hatte intervenieren können, ... Zu Lasten beider Mieter. Ein fliegender Wechsel ist dann unmöglich.
Cerberus schrieb: > Die Vermieter wissen schon ganz genau, warum sie die Kostenlast auf > die Mieter abwälzen. Ja natürlich. Vermieter sind ja nicht die Heilsarmee. Warum sollte der Vermieter deine Kosten übernehmen? Soll er auch noch alle drei Tage zum Putzen vorbeikommen und dich bekochen? Wär dir das genehm?
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Cerberus schrieb: > Für den Verschleiß bekommt > er nämlich die Miete. Nein, die bekommt er weil er Dir (gebundenes) Kapital zur Verfügung stellt. Aber so etwas verstehst Du nicht. Boah, bin ich froh daß ich nicht mehr vermiete wenn ich so etwas lesen muß.
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Ob der Threadersteller nach dieser Diskussion jetzt wirklich noch eine Immobilie erwerben will, um sie zu vermieten? Da müsste er ja schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Mal davon abgesehen, dass die Kaufpreise mittlerweile viel zu hoch sind, als dass sich dieses Investment jemals finanziell rechnen würde, ist das Klumpenrisiko mit einem Objekt viel zu hoch.
Andreas B. schrieb: > Cerberus schrieb: >> Für den Verschleiß bekommt >> er nämlich die Miete. > > Nein, die bekommt er weil er Dir (gebundenes) Kapital zur Verfügung > stellt. Aber so etwas verstehst Du nicht. > Boah, bin ich froh daß ich nicht mehr vermiete wenn ich so etwas lesen > muß. Doch, da hat Cerberus recht. Normales abwohnen, abnutzen und instandhalten ist ein Teil der Miete. Ich begrüße an der Stelle die Rechtsprechung des BGH, weil gerade damit recht viel Schindluder getrieben wurde seitens Vermieter.
Abradolf L. schrieb: > ist ein Teil der Miete. Darauf liegt die Betonung! Allein die Kapitalkosten betragen bei einer 100k€ Wohnung zur Zeit ca. 5%. Das macht 417€/Monat rein Netto.
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Cerberus schrieb: > Muss ein Kuhdorf mit weniger als 10k EW in der tiefsten Provinz sein. > Na, da sind die Verhältnisse auch anders. eher 2 Städte. eine 30k die andere knapp 60k Einwohner. selbst wenn es ein Kuhdorf wäre, sollte immer noch die gleiche Wirtschaftform üblich sein, nach der man sich richtet.
Achim S. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> nicht der Altmieter such den Neumieter, sondern der Vermieter macht das. > > Wer Mieter2 gesucht hat, ist doch hier unbekannt und irrelevant. Und ja, > der Vermieter hatte intervenieren können, ... Zu Lasten beider Mieter. > Ein fliegender Wechsel ist dann unmöglich. Ein "fliegender Wechsel" setzt ausgesprochenen Leichtsinn auf der Seite des Vermieters voraus, so geschehen etwa in Hamburg in der Hafenstraße. Die war nie besetzt, sondern ständig von Mietern mit wirksamen Mietverträgen bewohnt, wobei die Vermieterin die Identität der einzelnen Mieter nicht kannte und auf den Abschluss neuer Mietverträge keinen Einfluss hatte. Den Mietern, die in ihrer Anonymität nur wenig Courage aufbringen mussten, um von der Zahlung der Miete abzusehen, klang das freilich nicht revolutionär genug. Bestimmte politische Gruppen (links wie rechts) behaupteten, die Häuser seien besetzt; die Boulevardpresse griff diese Umdeutung begeistert auf. Der Rest der Geschichte ist nahezu allgemein bekannt.
Abradolf L. schrieb: > Andreas B. schrieb: >> Cerberus schrieb: >>> Für den Verschleiß bekommt >>> er nämlich die Miete. >> >> Nein, die bekommt er weil er Dir (gebundenes) Kapital zur Verfügung >> stellt. Aber so etwas verstehst Du nicht. >> Boah, bin ich froh daß ich nicht mehr vermiete wenn ich so etwas lesen >> muß. > > Doch, da hat Cerberus recht. Normales abwohnen, abnutzen und > instandhalten ist ein Teil der Miete. > Ich begrüße an der Stelle die Rechtsprechung des BGH, weil gerade damit > recht viel Schindluder getrieben wurde seitens Vermieter. Das stimmt weitgehend, und die Richtung stimmt. Bereits 1896 hat der Reichstag in § 535 BGB festgelegt, dass es Sache des Vermieters ist, die Mietsache (hier: Wohnung) im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Und seit 1900 versuchen Vermieter, zunächst die Schönheitsreparaturen, später auch kleinere Instandsetzungen, auf den Mieter abzuwälzen. Die jüngere Rechtsprechung befasst sich schwerpunktmäßig mit AGB-Aspekten einerseits und übermäßiger Abnutzung andererseits.
Le X. schrieb: > Warum sollte der Vermieter deine Kosten übernehmen? > Soll er auch noch alle drei Tage zum Putzen vorbeikommen und dich > bekochen? Wär dir das genehm? Klar, wenn du nicht weiter weißt, redest du irgend welchen Stuss. Welche Kosten den Mietern zuzumuten sind, wird von Vermietern ja mit schöner Regelmäßigkeit rechtlich missbraucht. Z.B. werden regelmäßige Schönheitsreparaturen von Vermietern verlangt, ohne auf die Notwendigkeit Rücksicht zu nehmen oder ob man sich als Mieter das überhaupt alle paar Jahre (3-5) leisten kann, bzw. will. Ich meine nicht die DIY, sondern Mieter die handwerkliche Nieten sind und das machen lassen müssten, sind da unverhältnismäßig belastet. Ein Vermieter, der so was vertraglich verlangt, sollte sofort enteignet werden, weil das einfach nicht seriös ist.
Cerberus schrieb: > Z.B. werden regelmäßige Schönheitsreparaturen von Vermietern > verlangt, ohne auf die Notwendigkeit Rücksicht zu nehmen oder > ob man sich als Mieter das überhaupt alle paar Jahre (3-5) > leisten kann, bzw. will. > [...] > Ein Vermieter, der so was vertraglich verlangt, sollte sofort > enteignet werden, weil das einfach nicht seriös ist. Nun lass mal schön den Puff im Dorf! Formularmäßig angeordnete starre Renovierungsfristen hat der BGH schon letztes Jahrtausend missbilligt. Wer seinem Mieter heute damit kommt, verwirkt mit schöner Regelmäßigkeit jeden Anspruch auf Durchführung jeglicher überwälzter Schönheitsreparaturen, und zwar auch hinsichtlich derer, die er sich problemlos hätte zusichern lassen können. Ausnahme: Schäden durch übermäßige Nutzung. Verglichen damit wäre eine Enteignung fast schon erträglich. Geiz rächt sich halt. Wer 1980 im Schreibwarenladen für eine Mark fuffzich ein Mietvertragsformular gekauft hat und seitdem kopiert, dem ist vermutlich ohnehin nicht zu helfen.
Percy N. schrieb: > Nun lass mal schön den Puff im Dorf! hier steht gerade eines -Themenbezug zur Vermietung frei :]
Percy N. schrieb: > Eigentlich ist damit allen Beteiligten gedient: Mieter1 muss weder > renovieren noch den gut erhaltenen Teppichboden entsorgen, Mieter2 kommt > günstig zu einem bereits verlegten Teppichboden, und der Vermieter hat > keine Last mit der Renovierung. Wenn ich so sehe, was für alten Schrott die Altmieter den Neumietern für eine deftige Ablöse so andrehen, dann dient das ausschließlich dem Verkäufer. Vermieter, die dieses Scheißspiel tolerieren, sind mit verlaub Vollidioten und es geschieht ihnen ganz recht, wenn der Neumieter ihn später auf dem BGH-Urteil auflaufen lässt.
Uhu U. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Eigentlich ist damit allen Beteiligten gedient: Mieter1 muss weder >> renovieren noch den gut erhaltenen Teppichboden entsorgen, Mieter2 kommt >> günstig zu einem bereits verlegten Teppichboden, und der Vermieter hat >> keine Last mit der Renovierung. > > Wenn ich so sehe, was für alten Schrott die Altmieter den Neumietern für > eine deftige Ablöse so andrehen, dann dient das ausschließlich dem > Verkäufer. > > Vermieter, die dieses Scheißspiel tolerieren, sind mit verlaub > Vollidioten und es geschieht ihnen ganz recht, wenn der Neumieter ihn > später auf dem BGH-Urteil auflaufen lässt. Ich ahne, wen Du meinst. Vermutlich geht es Dir um die Fälle, in denen der Altmieter in einem angespannten Wohnungsmarkt vom Neumieter eine verdeckte Courtage kassiert, indem er ihm einen Haufen Sperrmüll gegen astronomischen Abstand überlässt. Ja, diese Fälle gibt es leider. Andererseits nützt es keinem der beiden Mieter, wenn der erste seine alten Küchenschränke abhängt und entsorgt, während der neue schon das gleiche Modell bei Ikea ordert, um es nachfolgend anzubringen. Solange es sich nicht um Einbauten oder Umbauten handelt, kann es dem Vermieter egal sein. Und das ist eigentlich auch gut so. Missbrauch ist freilich, wie überall, auch hier möglich. Vor nicht ganz hundert Jahren hat einer meiner Vorfahren einen schon damals sauteuren Kachelofen abgebaut und mitgenommen, weil der Vermieter dachte, er könnte ein sehr, sehr gutes Geschäft machen. Und auch in jüngerer Zeit konnte ich beobachten, wie ein Vermieter gern den Ausbau des Dachbodens zum Gästezimmer einfach für lau behalten hätte. Gut, es hat etwas gekostet, die teure Wandvertäfelung zum Recyclinghof zu schaffen, aber das lange Gesicht des Vermieters hat mehr als entschädigt.
Percy N. schrieb: > Andererseits nützt es keinem der beiden Mieter, wenn der erste seine > alten Küchenschränke abhängt und entsorgt, während der neue schon das > gleiche Modell bei Ikea ordert, um es nachfolgend anzubringen. Niemand hindert den Altmieter daran, per Vermieter dem neuen ein realistisches Angebot zu machen. Nur ein völlig dementer Vermieter toleriert, dass der Altmieter bestimmt, wer der neue ist und sich das teuer bezahlen lässt.
Uhu U. schrieb: > > Niemand hindert den Altmieter daran, per Vermieter dem neuen ein > realistisches Angebot zu machen. Nur ein völlig dementer Vermieter > toleriert, dass der Altmieter bestimmt, wer der neue ist und sich das > teuer bezahlen lässt. Ich bin völlig Deiner Meinung, was die Praktikabilität angeht. Zur Motivation kann ich nur spekulieren: 1. Bei Vermietung unter Einschaltung eines Maklers unterbleiben derlei Idiotereien. 2. Der Vermieter hat keine Lust, einen Makler einzuschalten (als ließe sich das Bestellerprinzip durchsetzen!). 3. Der Vermieter hat keine Lust, einen von mehr als 200 Bewerbern auszusuchen. 4. Der vom bisherigen Mieter auserkorene Nachfolger ist bereit, für einen durchgesessenen Liegestuhl auf dem Balkon und einen schmuddeligen Klobürstenständer € 5.000,00 Abstecke zu latzen. Dieser Prätendent hat a) zuviel Geld (gut so), b) keinen Arsch in der Hose (so gehört das) und c) offenbar das unabwendbare Bedürfnis, genau dieses Rattenloch anzumieten. Wenn er auch in Zukunft zuviel Geld und zu wenig Hirnschmalz und Traute hat, dann ist alles bestens. Es könnte natürlich auch ganz anders funktionieren. Wer kann schon zuverlässig so blöd denken, wie manche handeln?
Percy N. schrieb: > Vermutlich geht es Dir um die Fälle, in denen der Altmieter in einem > angespannten Wohnungsmarkt vom Neumieter eine verdeckte Courtage > kassiert, indem er ihm einen Haufen Sperrmüll gegen astronomischen > Abstand überlässt. Ja, diese Fälle gibt es leider. Wie und wo kommt sowas vor? Welches Druckmittel hat ein ausziehender Mieter gegenüber dem Nachfolger? Oder meinst Du den Vermieter?
Achim S. schrieb: > Wie und wo kommt sowas vor? Überall dort, wo sich auf ein Wohnungsangebot 200 und mehr Interessenten melden, z.B. in großen Universitätsstädten. > Welches Druckmittel hat ein ausziehender Mieter gegenüber dem Nachfolger? Wenn er bestimmen kann, wer die Wohnung bekommt, dann hat er das Druckmittel - die Bequemlichkeit und Dummheit des Vermieters ist sein Trumpf.
Uhu U. schrieb: > Wenn er bestimmen kann, wer die Wohnung bekommt, dann hat er das > Druckmittel - die Bequemlichkeit und Dummheit des Vermieters ist sein > Trumpf. Ich kann mir sowas wohl einfach nicht vorstellen. Wie läuft sowas ab? Bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, mache ich mit dem Vormieter einen Vorvertrag, der dann wirksam wird? Tit for Tat, also z.B. 3 Tage früher ausziehen wenn der Teppich übernommen wird, ... oder dass der Mieter gemeinsame Sache mit dem Vermieter macht, aber so, ...
Percy N. schrieb: > 2. Der Vermieter hat keine Lust, einen Makler einzuschalten (als ließe > sich das Bestellerprinzip durchsetzen!). Natürlich lässt sich das durchsetzen. Was dann passiert, kann man bei unseren EU Nachbarn sehen: Die Makler ziehen in den Preiskampf und landen bei erträglichen 1-2% Provision.
Achim S. schrieb: > Ich kann mir sowas wohl einfach nicht vorstellen. Wie läuft sowas ab? > Bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, mache ich mit dem Vormieter > einen Vorvertrag, der dann wirksam wird? - Der Altmieter sagt dem VM, er könnte einen Nachmieter "besorgen". - Der VM ist zu faul und zu geizig für einen Makler und willigt ein. - Der Altmieter schaltet eine Anzeige (heute auf dem Web) mit "Ablöse" - Der potentielle Neumieter steht vor der Alternative: zahlen oder keine Wohnung. (Womöglich sucht er schon seit Monaten) - Der Neumieter zahlt an den Altmieter und der präsentiert ihn dann dem VM - Weil der VM etwas bequem ist, wird sofort der Mietvertrag unterschieben und die Sache ist gelaufen. Von der Ablöse erfährt der VM nichts. Ich kenne einige Vermieter, die dieses Schema nur zu gerne "wahrnehmen"…
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Uhu U. schrieb: > Von der Ablöse erfährt der > VM nichts. Der Mieter tut gut daran, diesen Sachverhalt auch zu verschweigen, sonst könnte das auf Schönheitsreparaturkosten angerechnet werden. (Ich hatte mal ein Urteil dazu zum Nachteil des Mieters gelesen). Mietverhältnisse sind und bleiben eben Spannungsverhältnisse und das zwischen Vermieter, Mietern und Nachbarn. Achim S. schrieb: > Welches Druckmittel hat ein ausziehender > Mieter gegenüber dem Nachfolger? Wer nicht zahlt, bekommt halt die Wohnung nicht und der Vermieter ist dem Nachfolger doch gar nicht bekannt um da was zu bewirken. Einzige Möglichkeit wäre, den Ablösevertrag nach Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter, wegen Sittenwidrigkeit anzufechten, aber das muss der Nachmieter auch beweisen. Strafbar könnte das für den Vormieter auch sein, insbesondere wenn ein materielles Missverhältnis vorliegt.
Achim S. schrieb: > Ich kann mir sowas wohl einfach nicht vorstellen. Wie läuft sowas ab? > Bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, mache ich mit dem Vormieter > einen Vorvertrag, der dann wirksam wird? Ein Mieter hat einen noch ungekündigten Mietvertrag, überlegt aber, selbigen zu kündigen und auszuziehen. Da seine Wohnung attraktiv und begehrt ist, möchte er daraus (ungekündigter Mietvertrag) Kapital schlagen. Er legt einen alten Teppich hin und verlangt dafür einen Mondpreis vom von ihm selbst ausgesuchten Nachmieter. Seine Absicht besteht darin, dem Vermieter einen Nachmieter zu präsentieren um seinen bis dahin noch nicht gekündigten Mietvertrag vorzeitig zu beenden. Willigt einer der Kandidaten nicht ein, bekommt er die Wohnung nicht, denn sie ist weiterhin vom Mieter unter Vertrag. Nur wer einwilligt einen Phantasiepreis zu zahlen, wird dem Vermieter als Nachmieter vorgeschlagen. Das Spiel kann der Mieter solange treiben, bis er einen Dummen gefunden hat, denn die Wohnung ist ja nicht gekündigt.
Cerberus schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Von der Ablöse erfährt der >> VM nichts. > > Der Mieter tut gut daran, diesen Sachverhalt auch zu verschweigen, > sonst könnte das auf Schönheitsreparaturkosten angerechnet werden. > (Ich hatte mal ein Urteil dazu zum Nachteil des Mieters gelesen). Ablöse und Schönheitsreparuturen sind sozusagen Baustellen auf verschiedenen Kontinten. Das glaub ich dir erst, wenn du zumindest das Aktenzeichen des Urteils nennst.
Uhu U. schrieb: > Cerberus schrieb: >> Uhu U. schrieb: >>> Von der Ablöse erfährt der >>> VM nichts. >> >> Der Mieter tut gut daran, diesen Sachverhalt auch zu verschweigen, >> sonst könnte das auf Schönheitsreparaturkosten angerechnet werden. >> (Ich hatte mal ein Urteil dazu zum Nachteil des Mieters gelesen). > > Ablöse und Schönheitsreparuturen sind sozusagen Baustellen auf > verschiedenen Kontinten. Das glaub ich dir erst, wenn du zumindest das > Aktenzeichen des Urteils nennst. Ich stehe da ohnehin auf dem Schlauch: Warum sollte eine Zahlung von Mieter2 an Mieter1 zum Vorteil des Vermieters auf die von Mieter2 geschuldeten Schönheitsreparaturen angerechnet werden? Vor allem: wie?
Immerhin können Mieter jetzt aufatmen: Frau Barley hatte einen Quantensprung.
Percy N. schrieb: > Frau Barley hatte einen Quantensprung. Mal sehen, wo sie landet… Sanktionen gegen Mietwucherer soll es anscheinend keine geben und das, was sie vor der Reklamation des Mieters zu viel kassiert haben, dürfen sie auch behalten.
Uhu U. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Frau Barley hatte einen Quantensprung. > > Mal sehen, wo sie landet… > > Sanktionen gegen Mietwucherer soll es anscheinend keine geben und das, > was sie vor der Reklamation des Mieters zu viel kassiert haben, dürfen > sie auch behalten. Ja, das war doch schlau gemacht mit der Vermögensbildung für Malocher. Jetzt gibt es bei den Sozis so viele Grundeigentümer, dass man die nicht ärgern darf. Zumal nicht klar ist, welche 18 % die überhaupt noch wählen. Wucher ist schon seit olims Zeiten strafbar. Ich habe gerade kein altes StGB zur Hand, aber ich vermute, der Wucher stand schon ab ovo drin. Und irgendwann breitet die Hamburger Deern im Kabinett vielleicht mal ihre Kompetenz aus und verklickert der Bande, was ein Quantensprung überhaupt ist, zumindest hinsichtlich seines mutmaßlichen Einflusses auf den Fortgang der Weltgeschichte (ohne Butterfly).
Percy N. schrieb: > Vor allem: wie? Ich denke mal, der Vermieter könnte von Mieter 1 die Schönheitsreparatur bei Auszug fordern und wenn der sagt, ich habe Mieter 2 dafür eine Ablöse gezahlt, was dann?
Cerberus schrieb: > Percy N. schrieb: >> Vor allem: wie? > > Ich denke mal, der Vermieter könnte von Mieter 1 die > Schönheitsreparatur bei Auszug fordern und wenn der sagt, > ich habe Mieter 2 dafür eine Ablöse gezahlt, was dann? Mieter2 ist also der ältere ... Ja, und? Inwieweit verschlechtert sich seine Lage im Vergleich zur Verheimlichung? Und wieso sollte er eine Ablösung für nachmalige Schönheitsreparaturen an seinen Vormieter zahlen?
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