Forum: Offtopic Prototypen und Nachbauten verkaufbar?


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

habe hier einige ältere Elektronik-Projekte, allesamt insgesamt 30-40 
Jahre alt, die ich gerne abgeben oder verkaufen möchte. Dazu hätte ich 
vorab einige eher rechtliche Fragen:

Fall 1:

Eine "Erfindung" sauber auf Lochraster aufgebaut und gefädelt. Aber mit 
Bleilot gelötet und natürlich war CE damals unbekannt. Das Ganze hat 
eher den Charakter einer Bastellei, funktioniert aber zuverlässig.

Fall 2:

Im Prinzip wie Fall 1, es wurde aber eine Platine entworfen, manuell 
geätzt und gebohrt. Alles auch sauber gemacht, übrig sind Stückzahlen 
unter 5 Stück.

Fall 3:

Nachbauten von externer Hardware auf Lochraster und gefädelt. Die 
Hersteller gibt es längst nicht mehr, die Systeme dazu längst obsolet 
(z.B. ATARI ST). Ebenfalls Bleilot und ebenfalls kein CE.

Darf man solche Einzelstücke bzw. Reste von privaten Kleinserien im 
großen Auktionshaus anbieten, oder muss man so etwas wegwerfen?

Wegen ein paar Euro Erlöse will ich mir keine Abmahnung o.ä. einhandeln. 
Es geht nur darum, die Sachen nicht im Mülleimer zu versenken.

Gustav

von Michael B. (laberkopp)


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Gustav K. schrieb:
> Darf man solche Einzelstücke bzw. Reste von privaten Kleinserien im
> großen Auktionshaus anbieten

Ja, selbstverständlich, das ist nicht gewerblich und daher gelten für 
die die gewerblichen Vorgaben nicht.

CE etc. gilt nur für gewerbliches Handeln.

von Purzel H. (hacky)


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Ja, sicher geht das. Nimm ein Stueck Wurzelholz, poliert. Schraub das 
Teil drauf. Signieren. Ab 6700 Euro in den Kunsthandel.

Ein Schnaeppchen. Historisch wertvoll.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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OK, das hört sich schon mal gut an.

Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen 
Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen, 
oder wird hier irgendein Copyright verletzt? Die Bauanleitung mit 
Layout, Schaltplan und Teileliste ist ja das Salz in der Suppe. Die 
originalen Hefte sind leider nicht mehr vorhanden.

von Soul E. (Gast)


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Du musst ja nichts beilegen. Aber man kann die Platine ja (in ESD-Tüte) 
in gebrauchtes Papier einwickeln...

von Percy N. (vox_bovi)


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Gustav K. schrieb:
> OK, das hört sich schon mal gut an.
>
> Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen
> Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen,
> oder wird hier irgendein Copyright verletzt? Die Bauanleitung mit
> Layout, Schaltplan und Teileliste ist ja das Salz in der Suppe. Die
> originalen Hefte sind leider nicht mehr vorhanden.

Ja, das kannst Du, wenn Du die Unterlagen hast. Falls Du Kopien 
beilegst, tangiert das das Urheberrecht. Tangiert Dich das? Dann lass es 
bleiben!

von Stephan H. (maronis_d)


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Wenn ich Teile Bräuchte würde ich sagen her damit, aber in deinem Fall 
verkauf die als Ersatzteillager für Bastelbegeisterte einfach ohne 
Dokumentation. Wer soll denn wissen, was für Nachbauten es sind, wenn 
die Doku fehlt?

Ich habe hier auch mal Tonnenweise alte Platinennutzen von jemanden 
bekommen.
Damit tapeziere ich bald meine kleine Werke im Keller.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Percy N. schrieb:
> Falls Du Kopien beilegst, tangiert das das Urheberrecht.

So etwas ahnte ich. Ein Nachbauprojekt ohne die zugehörigen 
Bauunterlagen, Schaltpläne usw. anzubieten macht wenig Sinn. Das käme 
einer Blackbox gleich, wer will so etwas. Also bleibt wohl doch nur die 
Mülltonne.

von Percy N. (vox_bovi)


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Gustav K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Falls Du Kopien beilegst, tangiert das das Urheberrecht.
>
> So etwas ahnte ich. Ein Nachbauprojekt ohne die zugehörigen
> Bauunterlagen, Schaltpläne usw. anzubieten macht wenig Sinn. Das käme
> einer Blackbox gleich, wer will so etwas. Also bleibt wohl doch nur die
> Mülltonne.

Du könntest die Originale der Zeitschriften weiterreichen.
Zudem wäre zu prüfen, ob Auszüge kopiert und weitergegeben werden 
dürfen.
"Tangiert" bedeutet nicht zwingend "verletzt"!

von Cyblord -. (cyblord)


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Oder du legst einfach ne Kopie bei.
Die Wahrscheinlichkeit dass du dafür belangt wirst, ist exorbitant 
gering.
Und selbst wenn dieser extrem unwahrscheinliche Fall eintritt, wäre eine 
Strafe ebenfalls gering, wenn es überhaupt eine gibt.

Also mal immer auf dem Teppich bleiben.

von Michael B. (laberkopp)


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Gustav K. schrieb:
> Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen
> Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen,

In Deutschland ist die Anfertigung einer auszugsweisen Kopie zu privaten 
Zwecken erlaubt, dafür zahlt man ja schon Abgaben an allen Ecken und 
Enden, d.h. der Käufer darf den Artikel kopieren. er darf dich auch 
damit beauftragen daß du ihm die Kopie anfertigst, wenn du dafür kein 
Extra-Geld verlangst.

Schreibe also: Kopie wird auf Wunsch mitgeliefert, und alles ist ok und 
genügt deutschem Recht.

(Es ist erschreckend, wie ahnungslos und verschüchtert die meisten 
Beitragenden hier sind, aber das war wohl das Ziel der desinformierenden 
Urheberrechtswerbung der kriminellen Rechteverwerter hier in 
Deutschland, die Leute über ihre Rechte im unklaren lassen und FUD Angst 
schüren).

: Bearbeitet durch User
von Alex G. (dragongamer)


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Michael B. schrieb:
> Gustav K. schrieb:
>> Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen
>> Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen,
>
> In Deutschland ist die Anfertigung einer auszugsweisen Kopie zu privaten
> Zwecken erlaubt, dafür zahlt man ja schon Abgaben an allen Ecken und
> Enden, d.h. der Käufer darf den Artikel kopieren. er darf dich auch
> damit beauftragen daß du ihm die Kopie anfertigst, wenn du dafür kein
> Extra-Geld verlangst.
Sorry aber das macht hier keinen Sinn.
"Zu privaten Zwecken". Wenn aber die Kopie an einen fremden Onlinekäufer 
geht, dann ist das keine Privatkopie mehr die zu eigenem Zweck 
angefertigt wurde.
Wenn der TE das Original das er besitzt, dem Käufer auch überlässt, dann 
darf er natürlich auch Kopien anfertigen oder beilegen.

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