Hallo, habe hier einige ältere Elektronik-Projekte, allesamt insgesamt 30-40 Jahre alt, die ich gerne abgeben oder verkaufen möchte. Dazu hätte ich vorab einige eher rechtliche Fragen: Fall 1: Eine "Erfindung" sauber auf Lochraster aufgebaut und gefädelt. Aber mit Bleilot gelötet und natürlich war CE damals unbekannt. Das Ganze hat eher den Charakter einer Bastellei, funktioniert aber zuverlässig. Fall 2: Im Prinzip wie Fall 1, es wurde aber eine Platine entworfen, manuell geätzt und gebohrt. Alles auch sauber gemacht, übrig sind Stückzahlen unter 5 Stück. Fall 3: Nachbauten von externer Hardware auf Lochraster und gefädelt. Die Hersteller gibt es längst nicht mehr, die Systeme dazu längst obsolet (z.B. ATARI ST). Ebenfalls Bleilot und ebenfalls kein CE. Darf man solche Einzelstücke bzw. Reste von privaten Kleinserien im großen Auktionshaus anbieten, oder muss man so etwas wegwerfen? Wegen ein paar Euro Erlöse will ich mir keine Abmahnung o.ä. einhandeln. Es geht nur darum, die Sachen nicht im Mülleimer zu versenken. Gustav
Gustav K. schrieb: > Darf man solche Einzelstücke bzw. Reste von privaten Kleinserien im > großen Auktionshaus anbieten Ja, selbstverständlich, das ist nicht gewerblich und daher gelten für die die gewerblichen Vorgaben nicht. CE etc. gilt nur für gewerbliches Handeln.
Ja, sicher geht das. Nimm ein Stueck Wurzelholz, poliert. Schraub das Teil drauf. Signieren. Ab 6700 Euro in den Kunsthandel. Ein Schnaeppchen. Historisch wertvoll.
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OK, das hört sich schon mal gut an. Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen, oder wird hier irgendein Copyright verletzt? Die Bauanleitung mit Layout, Schaltplan und Teileliste ist ja das Salz in der Suppe. Die originalen Hefte sind leider nicht mehr vorhanden.
Du musst ja nichts beilegen. Aber man kann die Platine ja (in ESD-Tüte) in gebrauchtes Papier einwickeln...
Gustav K. schrieb: > OK, das hört sich schon mal gut an. > > Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen > Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen, > oder wird hier irgendein Copyright verletzt? Die Bauanleitung mit > Layout, Schaltplan und Teileliste ist ja das Salz in der Suppe. Die > originalen Hefte sind leider nicht mehr vorhanden. Ja, das kannst Du, wenn Du die Unterlagen hast. Falls Du Kopien beilegst, tangiert das das Urheberrecht. Tangiert Dich das? Dann lass es bleiben!
Wenn ich Teile Bräuchte würde ich sagen her damit, aber in deinem Fall verkauf die als Ersatzteillager für Bastelbegeisterte einfach ohne Dokumentation. Wer soll denn wissen, was für Nachbauten es sind, wenn die Doku fehlt? Ich habe hier auch mal Tonnenweise alte Platinennutzen von jemanden bekommen. Damit tapeziere ich bald meine kleine Werke im Keller.
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Percy N. schrieb: > Falls Du Kopien beilegst, tangiert das das Urheberrecht. So etwas ahnte ich. Ein Nachbauprojekt ohne die zugehörigen Bauunterlagen, Schaltpläne usw. anzubieten macht wenig Sinn. Das käme einer Blackbox gleich, wer will so etwas. Also bleibt wohl doch nur die Mülltonne.
Gustav K. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Falls Du Kopien beilegst, tangiert das das Urheberrecht. > > So etwas ahnte ich. Ein Nachbauprojekt ohne die zugehörigen > Bauunterlagen, Schaltpläne usw. anzubieten macht wenig Sinn. Das käme > einer Blackbox gleich, wer will so etwas. Also bleibt wohl doch nur die > Mülltonne. Du könntest die Originale der Zeitschriften weiterreichen. Zudem wäre zu prüfen, ob Auszüge kopiert und weitergegeben werden dürfen. "Tangiert" bedeutet nicht zwingend "verletzt"!
Oder du legst einfach ne Kopie bei. Die Wahrscheinlichkeit dass du dafür belangt wirst, ist exorbitant gering. Und selbst wenn dieser extrem unwahrscheinliche Fall eintritt, wäre eine Strafe ebenfalls gering, wenn es überhaupt eine gibt. Also mal immer auf dem Teppich bleiben.
Gustav K. schrieb: > Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen > Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen, In Deutschland ist die Anfertigung einer auszugsweisen Kopie zu privaten Zwecken erlaubt, dafür zahlt man ja schon Abgaben an allen Ecken und Enden, d.h. der Käufer darf den Artikel kopieren. er darf dich auch damit beauftragen daß du ihm die Kopie anfertigst, wenn du dafür kein Extra-Geld verlangst. Schreibe also: Kopie wird auf Wunsch mitgeliefert, und alles ist ok und genügt deutschem Recht. (Es ist erschreckend, wie ahnungslos und verschüchtert die meisten Beitragenden hier sind, aber das war wohl das Ziel der desinformierenden Urheberrechtswerbung der kriminellen Rechteverwerter hier in Deutschland, die Leute über ihre Rechte im unklaren lassen und FUD Angst schüren).
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Michael B. schrieb: > Gustav K. schrieb: >> Kann man bei einem Nachbau-Projekt aus einer der damaligen >> Computerzeitschriften (z.B. ELO) eine Kopie der Bauanleitung beilegen, > > In Deutschland ist die Anfertigung einer auszugsweisen Kopie zu privaten > Zwecken erlaubt, dafür zahlt man ja schon Abgaben an allen Ecken und > Enden, d.h. der Käufer darf den Artikel kopieren. er darf dich auch > damit beauftragen daß du ihm die Kopie anfertigst, wenn du dafür kein > Extra-Geld verlangst. Sorry aber das macht hier keinen Sinn. "Zu privaten Zwecken". Wenn aber die Kopie an einen fremden Onlinekäufer geht, dann ist das keine Privatkopie mehr die zu eigenem Zweck angefertigt wurde. Wenn der TE das Original das er besitzt, dem Käufer auch überlässt, dann darf er natürlich auch Kopien anfertigen oder beilegen.
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