Hallo Leute,
Wir (Name nicht angegeben. Wird sonst eventuell als Werbung gewertet.)
haben
für ein Produkt sämtliche EMV Prüfungen usw. gemacht.
Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE
usw. im
Internet für ein paar peanuts.
Was kann man da machen?
Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.
Von wem aber?
Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?
Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware
verklopfen?
Kasity schrieb:> Was kann man da machen?
Ohne CE heisst ja, ohne daß das CE-Zeichen draufgestempelt ist. Das ist
ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und du kannst ihn verklagen
(wenn das Produkt unter eine der CE Richtlinien fällt).
Ob er dafür Prüfungen gemacht hat oder einfach nur überzeugt ist daß das
Produkt die CE Anforderungen schon einhält (weil z.B. ein Konkurrent
dasselbe chinesisch produzierte Ding auch mit CE Zeichen in Verkehr
bringt), ist jedoch seine Sache. Wenn ihr euch so unsicher wart, daß ihr
messen lassen musstest, euer Ding (Ausnahme bei Funk und Auto etc.).
@ Kasity (Gast)
>Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE
Wirklich? Habt ihr ein Patent oder Gebrauchsmuster? Wenn nein, darf
jeder alles nachbauen.
>usw. im>Internet für ein paar peanuts.
Sein Bier, wenn der meint, mit Billigstpreisen was reißen zu können.
>Was kann man da machen?>Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.>Von wem aber?>Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?
Olle Petze!
Du mußt Klage einreichen. Dazu mußt du aber was in der Hand haben, eben
den Nachweis, daß dein Konkurrent gängige Normen nicht einhält.
>Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware>verklopfen?
Genau so. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kasity schrieb:> Was kann man da machen?
Neidisch sein?
Kasity schrieb:> Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?
Im nächsten Denunziationsbüro. Da sind solche Typen immer gern gesehen.
Kasity schrieb:> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware> verklopfen?
Gut. Die wollen nämlich nicht so maßlos überteuerte Preise wie ihr.
Kasity schrieb:> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware> verklopfen?
Ganz schlecht. Die haben irgendwo ihre Lager und dann noch das
Zoll-Lager, das vom Zoll gefunden werden darf. Dann wird das leer
geräumt, der Zoll shreddert alles, freut sich, und der Chinamann holt
aus dem Hauptlager die nächste Fuhre und macht unter neuem Namen weiter.
Ein Fass ohne Boden, wenn es hier wirklich um Chinesen geht.
Ansonsten ist ein Fachanwalt für Dich der richtige Ansprechpartner. Und
Anzeige beim Zoll erstatten - die kümmern sich schnell und zuverlässig.
Ungeprüfte Elektronik, die in ihrer Beschaffenheit als Laienbedienbar
gilt, ist in Europa nicht verkehrsfähig. Ansonsten gibt's natürlich noch
der Verkauf ohne WEEE u.s.w.
Wie gesagt: Ab zum Fachanwalt. Hier bekommst Du höchstens Meinungen und
Bauchgefühle und danach Bauchschmerzen.
Gewöhn dich dran. Du bist immer der gelackmeiterte. Wir haben ein
ähnliches Problem. Es wird sogar fast 1:1 unser Platinenlayout
verwendet. Einige wenige Bauteile wurden verschoben oder durch andre
Baugrößen ersetzt (vermutlich um geld zu sparen) aber deutlich erkennbar
Kopiert. Unser Anwalt sagt zu machen ist da fast nix da Ausland. Und
selbst wenn bennen die ihren laden um und machen einfach weiter. Dazu
kostet klagen mehr geld als wir je verdienen können....
Falk B. schrieb:> Wenn nein, darf jeder alles nachbauen.
Nein, natürlich nicht, es gilt immer noch das Wettbewerbsrecht, daß
eigentlich alles abdeckt, was Petente und Gebrauchsmuster nach dem
unverfälschen Gerechtigkeitsempfinden 'dm gesunden Menschenverstand und
nicht dem Winkeladvokat' der Bürger eigentlich abdecken sollen und daher
sind Patente und Gebrauchsmuster in Deutschland eigentlich überflüssig,
das Ausland hat jedoch so ein Wettbewerbsrecht nicht.
Kasity schrieb:> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware> verklopfen?
Die sind Importeur und insofern CE verantwortlich (beispielsweise
deutsche Gebrauchsanleitung beilegen, gucken ob das Produkt CE erfüllt,
also nach Normen abklären), und für WEEE auch.
Tja. Da geht es mir genauso.
Beim Chinamann ein Teil um 10 Cent billiger und es wird dort gekauft.
Das hat nichts mehr mit freier Marktwirtschaft zu tun.
Wir lassen unsere Produkte (Ausser Bastlerware) auch immer sündhaft
teuer prüfen und müssen danach feststellen, dass es die Chinesen mit TÜV
usw. nicht soo genau nehmen.
Versand ist sowieso gratis, weil es ja ein "Geschenk" um 1USD ist.
Am besten ist aber immer noch, wenn Kundschaften auf sofortige
Herausgabe von Prüfunterlagen (Natürlich unter Androhung von Polizei und
Anwalt :-) ) drängen, dar das Produkt der chinesischen Kopie ähnlich
sieht und Sie draufgekommen ist, dass das Produkt zwar billig aber auch
umsonst war.
Unterstützung vom Kunden wirst du dabei nicht bekommen.
Weil vergiss nicht: Egal wie wenig du verdienst, du bist zu teuer!!!
Kasity schrieb:> Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE> usw. im> Internet für ein paar peanuts.> Was kann man da machen?
Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter
Unterlassungserklärung zu schicken. Anwälte wissen wie sowas geht.
Kasity schrieb:> Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.
Diese Aussage ist falsch. Sie wird nur so interpretiert.
> Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?
Wie gesagt zum Thema Störungen bei der Bundesnetzagentur. Die
untersuchen dann (wenn sie Zeit haben) ob das Teil tatsächlich stört.
Wenn nicht (weil es ja einem nicht störenden Gerät 1:1 nachgebaut ist),
dann passiert auch nichts.
soul e. schrieb:> Kasity schrieb:>>> Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE>> usw. im>> Internet für ein paar peanuts.>> Was kann man da machen?> Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter> Unterlassungserklärung zu schicken.
Dann pappt der auf sein Gerät in Zukunft auch die Selbsterklärung namens
CE drauf (am Besten noch mit der passenden kopierten
Konformitätserklärung) und übrig bleibt der Vorwurf, dass er es zu
billig verkauft wird. Aber dagegen kann der Anwalt nichts machen. Das
müsste der Markt regeln: wenn er dauernd draufzahlt, dann geht er
Pleite...
Lothar M. schrieb:>> Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter>> Unterlassungserklärung zu schicken.> Dann pappt der auf sein Gerät in Zukunft auch die Selbsterklärung namens> CE drauf (am Besten noch mit der passenden kopierten> Konformitätserklärung) und übrig bleibt der Vorwurf, dass er es zu> billig verkauft wird. Aber dagegen kann der Anwalt nichts machen. Das> müsste der Markt regeln: wenn er dauernd draufzahlt, dann geht er> Pleite...
So ist es. Wegen zu billig kann man noch nicht abmahnen. Aber wegen
falsch geschriebener Adresse im Impressum der Webseite, wegen Fehlern
bei der DSGVO-Belehrung, wegen fehlender CE-Kennzeichnung, nicht
vorhandener Bedienungsanleitung in Landessprache, ...
Und natürlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Z.B. bei
Zeichnungen (dem graphischen Aspekt eines Schaltplanes), Texten mit
einer gewissen Schöpfungshöhe, bei Softwarecode, oder bei Bild- und
Tondokumenten.
Der elektronische Aspekt eines Schaltplanes, also wie die Bauteile
verbunden sind und welche Werte sie haben, fällt nicht unter das
Urheberrecht und lässt sich bestenfalls per Patent schützen.