Forum: Offtopic Konkurrenz verkauft ohne CE, EMV Prüfung, …


von Kasity (Gast)


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Hallo Leute,

Wir (Name nicht angegeben. Wird sonst eventuell als Werbung gewertet.) 
haben
für ein Produkt sämtliche EMV Prüfungen usw. gemacht.
Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE 
usw. im
Internet für ein paar peanuts.
Was kann man da machen?
Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.
Von wem aber?
Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?

Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware 
verklopfen?

: Verschoben durch Moderator
von Michael B. (laberkopp)


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Kasity schrieb:
> Was kann man da machen?

Ohne CE heisst ja, ohne daß das CE-Zeichen draufgestempelt ist. Das ist 
ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und du kannst ihn verklagen 
(wenn das Produkt unter eine der CE Richtlinien fällt).

Ob er dafür Prüfungen gemacht hat oder einfach nur überzeugt ist daß das 
Produkt die CE Anforderungen schon einhält (weil z.B. ein Konkurrent 
dasselbe chinesisch produzierte Ding auch mit CE Zeichen in Verkehr 
bringt), ist jedoch seine Sache. Wenn ihr euch so unsicher wart, daß ihr 
messen lassen musstest, euer Ding (Ausnahme bei Funk und Auto etc.).

von Falk B. (falk)


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@ Kasity (Gast)

>Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE


Wirklich? Habt ihr ein Patent oder Gebrauchsmuster? Wenn nein, darf 
jeder alles nachbauen.

>usw. im
>Internet für ein paar peanuts.

Sein Bier, wenn der meint, mit Billigstpreisen was reißen zu können.

>Was kann man da machen?
>Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.
>Von wem aber?
>Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?

Olle Petze!

Du mußt Klage einreichen. Dazu mußt du aber was in der Hand haben, eben 
den Nachweis, daß dein Konkurrent gängige Normen nicht einhält.

>Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware
>verklopfen?

Genau so. Wo kein Kläger, da kein Richter.

von Marktwächter (Gast)


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Kasity schrieb:
> Was kann man da machen?

Neidisch sein?

Kasity schrieb:
> Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?

Im nächsten Denunziationsbüro. Da sind solche Typen immer gern gesehen.

Kasity schrieb:
> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware
> verklopfen?

Gut. Die wollen nämlich nicht so maßlos überteuerte Preise wie ihr.

von Martin S. (sirnails)


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Kasity schrieb:
> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware
> verklopfen?

Ganz schlecht. Die haben irgendwo ihre Lager und dann noch das 
Zoll-Lager, das vom Zoll gefunden werden darf. Dann wird das leer 
geräumt, der Zoll shreddert alles, freut sich, und der Chinamann holt 
aus dem Hauptlager die nächste Fuhre und macht unter neuem Namen weiter.

Ein Fass ohne Boden, wenn es hier wirklich um Chinesen geht.

Ansonsten ist ein Fachanwalt für Dich der richtige Ansprechpartner. Und 
Anzeige beim Zoll erstatten - die kümmern sich schnell und zuverlässig.

Ungeprüfte Elektronik, die in ihrer Beschaffenheit als Laienbedienbar 
gilt, ist in Europa nicht verkehrsfähig. Ansonsten gibt's natürlich noch 
der Verkauf ohne WEEE u.s.w.

Wie gesagt: Ab zum Fachanwalt. Hier bekommst Du höchstens Meinungen und 
Bauchgefühle und danach Bauchschmerzen.

von Driton (Gast)


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Gewöhn dich dran. Du bist immer der gelackmeiterte. Wir haben ein 
ähnliches Problem. Es wird sogar fast 1:1 unser Platinenlayout 
verwendet. Einige wenige Bauteile wurden verschoben oder durch andre 
Baugrößen ersetzt (vermutlich um geld zu sparen) aber deutlich erkennbar 
Kopiert. Unser Anwalt sagt zu machen ist da fast nix da Ausland. Und 
selbst wenn bennen die ihren laden um und machen einfach weiter. Dazu 
kostet klagen mehr geld als wir je verdienen können....

von Michael B. (laberkopp)


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Falk B. schrieb:
> Wenn nein, darf jeder alles nachbauen.

Nein, natürlich nicht, es gilt immer noch das Wettbewerbsrecht, daß 
eigentlich alles abdeckt, was Petente und Gebrauchsmuster nach dem 
unverfälschen Gerechtigkeitsempfinden 'dm gesunden Menschenverstand und 
nicht dem Winkeladvokat' der Bürger eigentlich abdecken sollen und daher 
sind Patente und Gebrauchsmuster in Deutschland eigentlich überflüssig, 
das Ausland hat jedoch so ein Wettbewerbsrecht nicht.

Kasity schrieb:
> Wie lauft das eigentlich mit den Onlineshops die 1 zu 1 Chinaware
> verklopfen?

Die sind Importeur und insofern CE verantwortlich (beispielsweise 
deutsche Gebrauchsanleitung beilegen, gucken ob das Produkt CE erfüllt, 
also nach Normen abklären), und für WEEE auch.

Beitrag #5540135 wurde vom Autor gelöscht.
Beitrag #5540177 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Fred R. (Firma: www.ramser-elektro.at/shop) (fred_ram)


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Tja. Da geht es mir genauso.
Beim Chinamann ein Teil um 10 Cent billiger und es wird dort gekauft.
Das hat nichts mehr mit freier Marktwirtschaft zu tun.

Wir lassen unsere Produkte (Ausser Bastlerware) auch immer sündhaft 
teuer prüfen und müssen danach feststellen, dass es die Chinesen mit TÜV 
usw. nicht soo genau nehmen.
Versand ist sowieso gratis, weil es ja ein "Geschenk" um 1USD ist.

Am besten ist aber immer noch, wenn Kundschaften auf sofortige 
Herausgabe von Prüfunterlagen (Natürlich unter Androhung von Polizei und 
Anwalt :-) ) drängen, dar das Produkt der chinesischen Kopie ähnlich 
sieht und Sie draufgekommen ist, dass das Produkt zwar billig aber auch 
umsonst war.

Unterstützung vom Kunden wirst du dabei nicht bekommen.
Weil vergiss nicht: Egal wie wenig du verdienst, du bist zu teuer!!!

von Soul E. (Gast)


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Kasity schrieb:

> Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE
> usw. im
> Internet für ein paar peanuts.
> Was kann man da machen?

Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter 
Unterlassungserklärung zu schicken. Anwälte wissen wie sowas geht.

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Nimm das Gerät mit in die Kammer und schau ob es die Normen erfüllt. 
Falls ja, pech gehabt. Falls nein -> BNetzA

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Kasity schrieb:
> Es heißt immer, mach die und die Prüfung, sonst bekommst DU eine Strafe.
Diese Aussage ist falsch. Sie wird nur so interpretiert.

> Wo kann ich so einen Konkurrenten melden?
Wie gesagt zum Thema Störungen bei der Bundesnetzagentur. Die 
untersuchen dann (wenn sie Zeit haben) ob das Teil tatsächlich stört. 
Wenn nicht (weil es ja einem nicht störenden Gerät 1:1 nachgebaut ist), 
dann passiert auch nichts.

soul e. schrieb:
> Kasity schrieb:
>
>> Leider verkauft ein Konkurrent das geistig gestohlene Produkt ohne CE
>> usw. im
>> Internet für ein paar peanuts.
>> Was kann man da machen?
> Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter
> Unterlassungserklärung zu schicken.
Dann pappt der auf sein Gerät in Zukunft auch die Selbsterklärung namens 
CE drauf (am Besten noch mit der passenden kopierten 
Konformitätserklärung) und übrig bleibt der Vorwurf, dass er es zu 
billig verkauft wird. Aber dagegen kann der Anwalt nichts machen. Das 
müsste der Markt regeln: wenn er dauernd draufzahlt, dann geht er 
Pleite...

von Soul E. (Gast)


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Lothar M. schrieb:

>> Beauftrage einen Anwalt damit, ihm eine Abmahnung mit strafbewehrter
>> Unterlassungserklärung zu schicken.

> Dann pappt der auf sein Gerät in Zukunft auch die Selbsterklärung namens
> CE drauf (am Besten noch mit der passenden kopierten
> Konformitätserklärung) und übrig bleibt der Vorwurf, dass er es zu
> billig verkauft wird. Aber dagegen kann der Anwalt nichts machen. Das
> müsste der Markt regeln: wenn er dauernd draufzahlt, dann geht er
> Pleite...

So ist es. Wegen zu billig kann man noch nicht abmahnen. Aber wegen 
falsch geschriebener Adresse im Impressum der Webseite, wegen Fehlern 
bei der DSGVO-Belehrung, wegen fehlender CE-Kennzeichnung, nicht 
vorhandener Bedienungsanleitung in Landessprache, ...

Und natürlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Z.B. bei 
Zeichnungen (dem graphischen Aspekt eines Schaltplanes), Texten mit 
einer gewissen Schöpfungshöhe, bei Softwarecode, oder bei Bild- und 
Tondokumenten.

Der elektronische Aspekt eines Schaltplanes, also wie die Bauteile 
verbunden sind und welche Werte sie haben, fällt nicht unter das 
Urheberrecht und lässt sich bestenfalls per Patent schützen.

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