Hallo zusammen,
ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt,
welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen
würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch
etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen, daher
mein Problem: "Ist das Gras noch wo anders grüner?"
Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister
(Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich
überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag
dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder
sowas?
Also es ist noch nichts unterschrieben oder sowas, und wie gesagt noch 1
Semester bis ich fertig bin.
Wäre halt auch eine mega asoziale Handlung von mir, wenn ich mich vom
Dienstleister freikaufen lasse und dann kündige.
LG Tora
Hallo,
Tja, wenn Du keine Verpflichtung eingehen möchtest, mache weiter so und
pokere. Denn es ist noch nichts unterschrieben. Aber bis in 6 Monaten
kann sich noch viel ändern und es kann sein, daß Du dann ganz
unverbindlich ohne jede Anstellung da stehen wirst und heftig suchen
kannst. Die müssen Dich nicht auf Versprechen direkt fest anstellen.
Wäre ja ein unternehmerisches Risiko.
Jedenfalls sollte im Vertrag drin stehen, was Dich erwartet, notfalls
nachfragen.
MfG
Tora schrieb:> Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister> (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich> überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag> dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder> sowas?
Das mit den Vertragsstrafen hat sich weitestgehend erledigt. Für
Arbeitnehmer sowieso, weil praktisch alles, was sich die Firmen
diesbezüglich ausgedacht haben, als unzulässig eingesruft wurde. Die
Gerichte entscheiden da sehr stark pro Arbeitnehmer, wegen der
Einschränkung der beruflichen Freiheit. Nur manche Behörden,
Staatsanwaltschaften, die Bundeswehr und die Dienste haben da
Sonderrechte und dürfen Wechsel verhindern und weisen.
Alle anderen Firmen dürfen das nur in besonderen Fällen und dann auch
nur, wenn bestimmte Kunden von ihnen betroffen sind und die Firma
ausdrücklich benannt ist. Wurde in einem Urteil klargestellt. Auch der
Zeitraum muss benannt werden und für den Fall eines Verdienstausfalles
muss die Firma dich bezahlen.
Selbst die Selbständigen sind fein raus, wie jüngste Urteile ergaben:
Wenn diese keine Möglichkeit haben, ein anderes Projekt zu machen, dann
dürfen sie gegen Vertragssperren verstossen. Insbesondere dürfen sie
jederzeit an Angestellte bei den Firmen tätig werden, auch wenn das die
Dienstleister gerne ausdrücklich ausschließen.
Die Zeitarbeiter haben das sogar ausdrücklich in den Verträgen drin,
dass man ihnen das nicht verbieten darf. Die haben aber meistens ein
anderes Problem, nämlich, dass sie bei der Übernahme zu teuer sind, oder
der Verleiher mit der Firma abgesprochen hat, dass das nicht sein darf.
Dann bleibt nur, die Konkurrenz anzusteuern! Das ist das von
Personalstrategen indirekt benannte Konzept für Einsteiger: Man gehe per
Dienstleister zum Konkurrenten der Wunschfirma und lasse sich dann mit
Knowhow abwerben und einstellen. Das wurde uns letzterdings nämlich als
GAU vorgejammert und die Firma die gejammert hat, dürfte die sein, die
auch dich verleiht: Die machen nämlich genau damit so richtig Kohle!
Billigen Leiharbeiter einschleusen und dann noch für die Vermittlung
kassieren.
Eigentlich kaum zu fassen, dass die OEMs nach wie vor zu faul sind,
selbst einen Neuling einzustellen und dafür Geld ausgeben.
In deinem Fall rate ich dir, 1 Jahr zu machen und dich dann woanders
umzusehen. Wenn du übernommen wurdest, bist du nämlich, interessant,
weil gut und dann kannst du gut verhandeln.
Tora schrieb:> Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister> (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich> überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag> dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder> sowas?
Die Firma, die dich über einen DL einstellen will, kann dich jetzt nicht
so einfach direkt einstellen, da der DL ja Arbeit in deine Vermittlung
gesteckt hat.
Entweder die Firma zahlt eine Vermittlungsgebühr, abhängig wie lange du
schon ausgeliehen warst oder die leiht dich eine Zeit X aus und
übernimmt dich dann ohne Gebühr.
Wenn Du feststellst, eine ganz andere Firma, ein anderer DL gefällt Dir
besser, dann kündigst du vor Vertragsantritt.
Könntest du auch am ersten Tag nach Vertragsantritt machen, Probezeit.
Dich trifft wohl keine Vertragsstrafe, es sei denn es steht was anderes
im Vertrag. Aber von so einer Klausel bei einem Arbeitnehmer habe ich
noch nie gehört.
Nop schrieb:> Vertrag rausnehmen. Lesen. Ganz einfach.
Da kann nichts drin stehen, was ihn gefährdet. Alles unwirksam!
Das einzige, was es gibt ist, dass man nicht vor Vertragsantritt
kündigen kann, d.h. "unterschrieben" ist "unterschrieben". Dann muss er
hin und loslegen. Meistens hat er dann eine Karrenz von 2 Wochen, in
denen er nicht kündigen darf. Danach gilt das Kündigungsrecht. In aller
Regel ist man nach 4 Wochen wieder draußen, wenn es nichts ist.
Ich würde in jedem Fall unterschreiben und mir eine Alternative suchen.
Wenn die gut ist, auch unterschreiben, für 2 Monate danach. Dann
anfangen, verhandeln und Gehalt hochsetzen lassen, oder auf Übername
drängen. Meistens gehen sie im Gehalt hoch. Wenn nicht, Reissleine
ziehen und ab zum nächsten.
Als Angestellter in einer Wegwerfgesellschaft darf man auch mal die
Firmen wegwerfen, wenn sie auf Zeitarbeit machen. Ich würde im Zweifel
dann immer den nehmen, der fest und direkt einstellt. Den muss man
belohnen, denn dort hat man auch eher eine Zukunft. Dort wird man
gefördet und wenn man doch rausgeht, hat man wenigstens was gelernt. Als
Zeitarbeiter ist man immer auf dem Abstellgleis.
Georg B. schrieb:> Das einzige, was es gibt ist, dass man nicht vor Vertragsantritt> kündigen kann, d.h. "unterschrieben" ist "unterschrieben". Dann muss er> hin und loslegen. Meistens hat er dann eine Karrenz von 2 Wochen, in> denen er nicht kündigen darf
Ich kenne das nur, das der Arbeitgeber vor Vertragsantritt nicht
kündigen darf, um dem Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit zu geben und
andere Jobangebote ablehnen kann.
Was hat ein Arbeitgeber davon, bzw. der Kunde des DL, wenn man da sitzen
einen hat, der nicht will, bereits einen neuen Job hat und seine Zeit
dort absitzen muss?
Tora schrieb:> ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt,> welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen> würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch> etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen, daher> mein Problem: "Ist das Gras noch wo anders grüner?"
Würde ich nicht machen, also das Umschauen. Wenn es dir da gefällt würde
ich unterschreiben, das Studium zu Ende machen und dann erst mal, sagen
wir mal, zwei bis vier Jahre dort arbeiten.
Nach zwei Jahren würde ich anfangen mich nach was Neuem umzusehen, nach
vier Jahren würde ich wechseln.
Warum? Dieser ständige, selbst gemachte Druck, dass man was besseres
verpassen könnte, die Jagt nach der großen Chance, macht einen kaputt.
Dir gefällt es da? So grob 80% aller Arbeitnehmer können das nicht von
ihrem Job behaupten. Freu dich.
Zweitens, zwei Jahre sind nicht lang. Sogar wenn die Firma sich als
nicht so toll herausstellt, zwei Jahre reißt man auf einer Backe ab.
Danach kennt man die Branche und deren Gepflogenheiten, gilt nicht mehr
als Anfänger sondern als Ingenieur, weiß hoffentlich welche Arbeit und
Fachrichtung einem wirklich liegt und kann wesentlich gezielter nach
etwas Neuem suchen.
Nach vier Jahren wechseln ist so ein altes Anfänger-Ding. Die höchsten
Gehalts- und Positionssprünge macht man durch Wechsel. Dabei nicht zu
häufig wechseln, sonst gilt man als Jophopper, den Firmen nicht wollen.
> Wäre halt auch eine mega asoziale Handlung von mir, wenn ich mich vom> Dienstleister freikaufen lasse und dann kündige.
Die Zeiten dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gegenseitiger Loyalität
vereint sind, sind vorbei. Das wurde von den Arbeitnehmern mit Einzug
des modernen neo-liberalen Managements aufgekündigt. Daher schuldest du
Arbeitgebern grundsätzlich gar nichts, auch keine Dankbarkeit,
ausgenommen deine Arbeitsleistung gegen Gehalt. Du kannst auch keine
Dankbarkeit erwarten. Das merkst du in deinem Berufsleben spätestens
dann wenn eine Firma beginnt Personal abzubauen.
Die Punkte warum ich es nicht machen würde habe ich oben geschrieben. Du
machst dir selber unnötigen Stress, du wirfst ohne Not eine Stelle weg
die dir gefällt, du versaust dir eventuell deinen Lebenslauf n jungen
Jahren weil du wie ein Jophopper aussiehst.
Ich schrieb:> Ich kenne das nur, das der Arbeitgeber vor Vertragsantritt nicht> kündigen darf, um dem Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit zu geben und> andere Jobangebote ablehnen kann.
Das hatte ich auch schon umgekehrt. Normalerweise ist das aber nicht
relevant, weil es kaum einer macht und wenn, dann eh nicht zu verhindern
ist.
Tora schrieb:> ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt,> welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen> würde. ...> (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen)
Die Situation ist so komfortabel, dass mir die Frage einfach nur dämlich
vorkommt:
"welche mir persönlich zusagt"
"mich gerne auch gerne einstellen würde"
"Firma würde mich freikaufen"
Hallo, noch alles wach?
Manfred schrieb:> Hallo, noch alles wach?
Ich wette den wäscht Mutti noch mitm Waschlappen in der Babywanne und
pudert ihm anschliessen den Arsch.
18-20 Jahre alt den ersten Hochulabschluss in der Tasche aber noch keine
Haare am Sack und zu doof ne Überweisung auszufüllen. Solche
lebensuntauglichen Kinder stellen dann solche Fragen hier.
Heinz Becker schrieb:> Manfred schrieb:>> Hallo, noch alles wach?>> Ich wette den wäscht Mutti noch mitm Waschlappen in der Babywanne und> pudert ihm anschliessen den Arsch.
Praktische Dienstleistung. Zeitersparnis.
> 18-20 Jahre alt den ersten Hochulabschluss in der Tasche
Sehr schnell. Sehr gut.
aber noch keine
> Haare am Sack
Wozu denn auch. Nicht nötig.
und zu doof ne Überweisung auszufüllen.
Industrie 4.0. Nix ausfüllen...
Solche
> lebensuntauglichen Kinder stellen dann solche Fragen hier.
Fragen kostet nix. Aufpassen mit dem Wort "lebensuntauglich"...
Tora schrieb:
Kurze Zusammenfassung:
- Arbeitsaufnahme in einem halben Jahr geplant
- Arbeitsangebot von einer Zeitarbeitsfirma (=Verleiher)
- möglicher Entleiher stellt Übernahme in Aussicht
Frage: Haftet die Leihkraft bei Nichtantritt?
> ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt,> welche mir persönlich zusagt und mich auch gerne einstellen> würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch> etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen,
Du wurdest nicht vermittelt, sondern nur einem möglichen Entleiher
vorgestellt. Das ist für dich völlig unverbindlich.
> Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister
Verwirrend.
Hat dir der mögl. Entleiher (deine Wunschfirma) einen Arbeitsvertrag
angeboten? Vermutlich nicht. ;) Wie soll denn diese "Zusage" aussehen?
Mündliches Geschwätz ist wertlos.
> (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen)
Dann sollen sie dir halt gleich ein Stellenangebot unterbreiten. Ruf bei
dem Interviewer an und äußere diesen Wunsch!
> überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag> dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder> sowas?
Grundsätzlich: Ein Arbeitsvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der
Arbeitnehmer zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die Arbeit
antritt.
Beispieltext im Arbeitsvertrag:
"Herr Tora, kommen Sie bitte am 1.3.2019 um 8 Uhr in unser
Personalbüro."
Erscheint Herr Tora nicht, so tritt der Arbeitsvertrag nicht in Kraft
und ist aufgelöst. Aus Fairness sollte man der Firma vorher absagen. Das
ist aber rechtlich nicht zwingend erforderlich, weil eben
Arbeitsverträge durch Gesetz vor Arbeitsantritt nicht wirksam werden.
Kommt der Arbeitnehmer zum vereinbarten Termin, dann tritt der Vertrag
in Kraft und alle seine Bestandteile, z.B. die Kündigungsregelungen.
Wäre z.B. die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende festgelegt,
so müßte der Arbeitnehmer sofort am 1.3.2019 schriftlich zum Monatsende
kündigen und eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sonst muß er mind.
2 Monate lang seinen Verpflichtungen nachkommen und beim Entleiher an
dessen Standort arbeiten. Weigert er sich, kann er für den entstandenen
Schaden haftbar gemacht werden. Wenn der Verleiher nachweisen kann, daß
ihm durch den Vertragsbruch z.B. 2*12.000€=24.000€ Umsatz entgangen ist,
müßte der AN für diesen Schaden aufkommen.
> es ist noch nichts unterschrieben
Einen Arbeitsvertag, der Vertragsstrafen für den Arbeitnehmer
beinhaltet, würde ich niemals unterschreiben, auch dann nicht, wenn die
Klausel offensichtlich rechtwidrig wäre. Denn mit Gaunern ist eine
vertrauenswürdige Zusammenarbeit unmöglich.
Fazit:
1. bemühe dich um eine Direktanstellung bei deiner Wunschfirma
2. nutze das halbe Jahr und bewirb dich bei möglichst vielen
anderen Firmen
3. entscheide dich erst dann, wenn du mehrere Stellenangebote vorliegen
hast
Gutes Gelingen und viel Erfolg
wünscht
Jo S.