Hallo zusammen, ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt, welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen, daher mein Problem: "Ist das Gras noch wo anders grüner?" Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder sowas? Also es ist noch nichts unterschrieben oder sowas, und wie gesagt noch 1 Semester bis ich fertig bin. Wäre halt auch eine mega asoziale Handlung von mir, wenn ich mich vom Dienstleister freikaufen lasse und dann kündige. LG Tora
Hallo, Tja, wenn Du keine Verpflichtung eingehen möchtest, mache weiter so und pokere. Denn es ist noch nichts unterschrieben. Aber bis in 6 Monaten kann sich noch viel ändern und es kann sein, daß Du dann ganz unverbindlich ohne jede Anstellung da stehen wirst und heftig suchen kannst. Die müssen Dich nicht auf Versprechen direkt fest anstellen. Wäre ja ein unternehmerisches Risiko. Jedenfalls sollte im Vertrag drin stehen, was Dich erwartet, notfalls nachfragen. MfG
Nur wenn es im Vertrag steht ist eine Strafe möglich.
Tora schrieb: > Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister > (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich > überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag > dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder > sowas? Das mit den Vertragsstrafen hat sich weitestgehend erledigt. Für Arbeitnehmer sowieso, weil praktisch alles, was sich die Firmen diesbezüglich ausgedacht haben, als unzulässig eingesruft wurde. Die Gerichte entscheiden da sehr stark pro Arbeitnehmer, wegen der Einschränkung der beruflichen Freiheit. Nur manche Behörden, Staatsanwaltschaften, die Bundeswehr und die Dienste haben da Sonderrechte und dürfen Wechsel verhindern und weisen. Alle anderen Firmen dürfen das nur in besonderen Fällen und dann auch nur, wenn bestimmte Kunden von ihnen betroffen sind und die Firma ausdrücklich benannt ist. Wurde in einem Urteil klargestellt. Auch der Zeitraum muss benannt werden und für den Fall eines Verdienstausfalles muss die Firma dich bezahlen. Selbst die Selbständigen sind fein raus, wie jüngste Urteile ergaben: Wenn diese keine Möglichkeit haben, ein anderes Projekt zu machen, dann dürfen sie gegen Vertragssperren verstossen. Insbesondere dürfen sie jederzeit an Angestellte bei den Firmen tätig werden, auch wenn das die Dienstleister gerne ausdrücklich ausschließen. Die Zeitarbeiter haben das sogar ausdrücklich in den Verträgen drin, dass man ihnen das nicht verbieten darf. Die haben aber meistens ein anderes Problem, nämlich, dass sie bei der Übernahme zu teuer sind, oder der Verleiher mit der Firma abgesprochen hat, dass das nicht sein darf. Dann bleibt nur, die Konkurrenz anzusteuern! Das ist das von Personalstrategen indirekt benannte Konzept für Einsteiger: Man gehe per Dienstleister zum Konkurrenten der Wunschfirma und lasse sich dann mit Knowhow abwerben und einstellen. Das wurde uns letzterdings nämlich als GAU vorgejammert und die Firma die gejammert hat, dürfte die sein, die auch dich verleiht: Die machen nämlich genau damit so richtig Kohle! Billigen Leiharbeiter einschleusen und dann noch für die Vermittlung kassieren. Eigentlich kaum zu fassen, dass die OEMs nach wie vor zu faul sind, selbst einen Neuling einzustellen und dafür Geld ausgeben. In deinem Fall rate ich dir, 1 Jahr zu machen und dich dann woanders umzusehen. Wenn du übernommen wurdest, bist du nämlich, interessant, weil gut und dann kannst du gut verhandeln.
Tora schrieb: > Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister > (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) und ich > überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag > dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder > sowas? Die Firma, die dich über einen DL einstellen will, kann dich jetzt nicht so einfach direkt einstellen, da der DL ja Arbeit in deine Vermittlung gesteckt hat. Entweder die Firma zahlt eine Vermittlungsgebühr, abhängig wie lange du schon ausgeliehen warst oder die leiht dich eine Zeit X aus und übernimmt dich dann ohne Gebühr. Wenn Du feststellst, eine ganz andere Firma, ein anderer DL gefällt Dir besser, dann kündigst du vor Vertragsantritt. Könntest du auch am ersten Tag nach Vertragsantritt machen, Probezeit. Dich trifft wohl keine Vertragsstrafe, es sei denn es steht was anderes im Vertrag. Aber von so einer Klausel bei einem Arbeitnehmer habe ich noch nie gehört.
Nop schrieb: > Vertrag rausnehmen. Lesen. Ganz einfach. Da kann nichts drin stehen, was ihn gefährdet. Alles unwirksam! Das einzige, was es gibt ist, dass man nicht vor Vertragsantritt kündigen kann, d.h. "unterschrieben" ist "unterschrieben". Dann muss er hin und loslegen. Meistens hat er dann eine Karrenz von 2 Wochen, in denen er nicht kündigen darf. Danach gilt das Kündigungsrecht. In aller Regel ist man nach 4 Wochen wieder draußen, wenn es nichts ist. Ich würde in jedem Fall unterschreiben und mir eine Alternative suchen. Wenn die gut ist, auch unterschreiben, für 2 Monate danach. Dann anfangen, verhandeln und Gehalt hochsetzen lassen, oder auf Übername drängen. Meistens gehen sie im Gehalt hoch. Wenn nicht, Reissleine ziehen und ab zum nächsten. Als Angestellter in einer Wegwerfgesellschaft darf man auch mal die Firmen wegwerfen, wenn sie auf Zeitarbeit machen. Ich würde im Zweifel dann immer den nehmen, der fest und direkt einstellt. Den muss man belohnen, denn dort hat man auch eher eine Zukunft. Dort wird man gefördet und wenn man doch rausgeht, hat man wenigstens was gelernt. Als Zeitarbeiter ist man immer auf dem Abstellgleis.
Georg B. schrieb: > Das einzige, was es gibt ist, dass man nicht vor Vertragsantritt > kündigen kann, d.h. "unterschrieben" ist "unterschrieben". Dann muss er > hin und loslegen. Meistens hat er dann eine Karrenz von 2 Wochen, in > denen er nicht kündigen darf Ich kenne das nur, das der Arbeitgeber vor Vertragsantritt nicht kündigen darf, um dem Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit zu geben und andere Jobangebote ablehnen kann. Was hat ein Arbeitgeber davon, bzw. der Kunde des DL, wenn man da sitzen einen hat, der nicht will, bereits einen neuen Job hat und seine Zeit dort absitzen muss?
Tora schrieb: > ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt, > welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen > würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch > etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen, daher > mein Problem: "Ist das Gras noch wo anders grüner?" Würde ich nicht machen, also das Umschauen. Wenn es dir da gefällt würde ich unterschreiben, das Studium zu Ende machen und dann erst mal, sagen wir mal, zwei bis vier Jahre dort arbeiten. Nach zwei Jahren würde ich anfangen mich nach was Neuem umzusehen, nach vier Jahren würde ich wechseln. Warum? Dieser ständige, selbst gemachte Druck, dass man was besseres verpassen könnte, die Jagt nach der großen Chance, macht einen kaputt. Dir gefällt es da? So grob 80% aller Arbeitnehmer können das nicht von ihrem Job behaupten. Freu dich. Zweitens, zwei Jahre sind nicht lang. Sogar wenn die Firma sich als nicht so toll herausstellt, zwei Jahre reißt man auf einer Backe ab. Danach kennt man die Branche und deren Gepflogenheiten, gilt nicht mehr als Anfänger sondern als Ingenieur, weiß hoffentlich welche Arbeit und Fachrichtung einem wirklich liegt und kann wesentlich gezielter nach etwas Neuem suchen. Nach vier Jahren wechseln ist so ein altes Anfänger-Ding. Die höchsten Gehalts- und Positionssprünge macht man durch Wechsel. Dabei nicht zu häufig wechseln, sonst gilt man als Jophopper, den Firmen nicht wollen. > Wäre halt auch eine mega asoziale Handlung von mir, wenn ich mich vom > Dienstleister freikaufen lasse und dann kündige. Die Zeiten dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gegenseitiger Loyalität vereint sind, sind vorbei. Das wurde von den Arbeitnehmern mit Einzug des modernen neo-liberalen Managements aufgekündigt. Daher schuldest du Arbeitgebern grundsätzlich gar nichts, auch keine Dankbarkeit, ausgenommen deine Arbeitsleistung gegen Gehalt. Du kannst auch keine Dankbarkeit erwarten. Das merkst du in deinem Berufsleben spätestens dann wenn eine Firma beginnt Personal abzubauen. Die Punkte warum ich es nicht machen würde habe ich oben geschrieben. Du machst dir selber unnötigen Stress, du wirfst ohne Not eine Stelle weg die dir gefällt, du versaust dir eventuell deinen Lebenslauf n jungen Jahren weil du wie ein Jophopper aussiehst.
Ich schrieb: > Ich kenne das nur, das der Arbeitgeber vor Vertragsantritt nicht > kündigen darf, um dem Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit zu geben und > andere Jobangebote ablehnen kann. Das hatte ich auch schon umgekehrt. Normalerweise ist das aber nicht relevant, weil es kaum einer macht und wenn, dann eh nicht zu verhindern ist.
Tora schrieb: > ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt, > welche mir persönlich zusagt und mich gerne auch gerne einstellen > würde. ... > (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) Die Situation ist so komfortabel, dass mir die Frage einfach nur dämlich vorkommt: "welche mir persönlich zusagt" "mich gerne auch gerne einstellen würde" "Firma würde mich freikaufen" Hallo, noch alles wach?
Manfred schrieb: > Hallo, noch alles wach? Ich wette den wäscht Mutti noch mitm Waschlappen in der Babywanne und pudert ihm anschliessen den Arsch. 18-20 Jahre alt den ersten Hochulabschluss in der Tasche aber noch keine Haare am Sack und zu doof ne Überweisung auszufüllen. Solche lebensuntauglichen Kinder stellen dann solche Fragen hier.
Heinz Becker schrieb: > Manfred schrieb: >> Hallo, noch alles wach? > > Ich wette den wäscht Mutti noch mitm Waschlappen in der Babywanne und > pudert ihm anschliessen den Arsch. Praktische Dienstleistung. Zeitersparnis. > 18-20 Jahre alt den ersten Hochulabschluss in der Tasche Sehr schnell. Sehr gut. aber noch keine > Haare am Sack Wozu denn auch. Nicht nötig. und zu doof ne Überweisung auszufüllen. Industrie 4.0. Nix ausfüllen... Solche > lebensuntauglichen Kinder stellen dann solche Fragen hier. Fragen kostet nix. Aufpassen mit dem Wort "lebensuntauglich"...
Tora schrieb: Kurze Zusammenfassung: - Arbeitsaufnahme in einem halben Jahr geplant - Arbeitsangebot von einer Zeitarbeitsfirma (=Verleiher) - möglicher Entleiher stellt Übernahme in Aussicht Frage: Haftet die Leihkraft bei Nichtantritt? > ich wurde über einen Ingenieursdienstleister an eine Firma vermittelt, > welche mir persönlich zusagt und mich auch gerne einstellen > würde. Aber ist es bis zu meinem Studienabschluss (1 Semester) noch > etwas hin. Und ich würde mich doch noch gerne etwas umschauen, Du wurdest nicht vermittelt, sondern nur einem möglichen Entleiher vorgestellt. Das ist für dich völlig unverbindlich. > Wenn ich besagter Firma jetzt zusage und damit auch dem Dienstleister Verwirrend. Hat dir der mögl. Entleiher (deine Wunschfirma) einen Arbeitsvertrag angeboten? Vermutlich nicht. ;) Wie soll denn diese "Zusage" aussehen? Mündliches Geschwätz ist wertlos. > (Firma würde mich freikaufen, und direkt bei sich einstellen) Dann sollen sie dir halt gleich ein Stellenangebot unterbreiten. Ruf bei dem Interviewer an und äußere diesen Wunsch! > überlege es mir dann doch noch anders innerhalb dieses Semesters und sag > dann irgendwann ab. Trifft mich hier dann eine Vertragsstrafe oder > sowas? Grundsätzlich: Ein Arbeitsvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn der Arbeitnehmer zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die Arbeit antritt. Beispieltext im Arbeitsvertrag: "Herr Tora, kommen Sie bitte am 1.3.2019 um 8 Uhr in unser Personalbüro." Erscheint Herr Tora nicht, so tritt der Arbeitsvertrag nicht in Kraft und ist aufgelöst. Aus Fairness sollte man der Firma vorher absagen. Das ist aber rechtlich nicht zwingend erforderlich, weil eben Arbeitsverträge durch Gesetz vor Arbeitsantritt nicht wirksam werden. Kommt der Arbeitnehmer zum vereinbarten Termin, dann tritt der Vertrag in Kraft und alle seine Bestandteile, z.B. die Kündigungsregelungen. Wäre z.B. die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende festgelegt, so müßte der Arbeitnehmer sofort am 1.3.2019 schriftlich zum Monatsende kündigen und eine schriftliche Bestätigung verlangen. Sonst muß er mind. 2 Monate lang seinen Verpflichtungen nachkommen und beim Entleiher an dessen Standort arbeiten. Weigert er sich, kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Wenn der Verleiher nachweisen kann, daß ihm durch den Vertragsbruch z.B. 2*12.000€=24.000€ Umsatz entgangen ist, müßte der AN für diesen Schaden aufkommen. > es ist noch nichts unterschrieben Einen Arbeitsvertag, der Vertragsstrafen für den Arbeitnehmer beinhaltet, würde ich niemals unterschreiben, auch dann nicht, wenn die Klausel offensichtlich rechtwidrig wäre. Denn mit Gaunern ist eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit unmöglich. Fazit: 1. bemühe dich um eine Direktanstellung bei deiner Wunschfirma 2. nutze das halbe Jahr und bewirb dich bei möglichst vielen anderen Firmen 3. entscheide dich erst dann, wenn du mehrere Stellenangebote vorliegen hast Gutes Gelingen und viel Erfolg wünscht Jo S.
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